Aktuelle Nachrichten

Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 10.11.2025 - 16:24
Petitionen/Ausschuss Die Forderung nach der gesetzliche Festschreibung eines Mindestalters von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media mit eigenen Accounts wurde im Petitionsausschuss beraten.

Zahl der Abschiebungen nach Tadschikistan

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 10.11.2025 - 16:24
Inneres/Antwort Über die Zahl der Abschiebungen nach Tadschikistan seit Anfang 2024 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Anhörung zu Änderungen im Verbrauchervertragsrecht

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 10.11.2025 - 16:24
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag in einer Anhörung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen im Verbrauchervertragsrecht befasst.

Erst mit, dann ohne Höckernase: Schönheitschirurgin darf nicht in Instagram-Stories werben

beck-aktuell - Mo, 10.11.2025 - 16:22

Eine Schönheitschirurgin postete Instagram-Stories, die eine Patientin vor und nach der Entfernung ihrer Höckernase zeigen. Das OLG Frankfurt a.M. hält das für unzulässig, sieht sogar eine größere Gefahr als durch klassische Vorher/Nachher-Werbung.



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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein: Schüsse auf Wels vom Brombachsee gerechtfertigt

LTO Nachrichten - Mo, 10.11.2025 - 16:15

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein zwei Meter langer Wels griff im Sommer Badende im Brombachsee an. Ein Polizist zückte seine Dienstwaffe, ein Angler tötete das Tier – laut Staatsanwaltschaft Ansbach war das in Ordnung.

Erst abgelehnt, dann zugelassen: Ehemaliger Rechtsextremist darf in Sachsen ins Rechtsreferendariat

beck-aktuell - Mo, 10.11.2025 - 16:04

Das Land Sachsen muss einen angehenden Juristen trotz seiner früheren Tätigkeit in rechtsextremen Organisationen in den juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen. Das entschied das OVG Bautzen, nachdem das VG Dresden die Einstellung noch verweigert hatte.



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Grüne fordern Gesetzentwurf zum Aufstiegs-Bafög

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 10.11.2025 - 16:04
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag In einem Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, das Aufstiegs-Bafög zu reformieren.

Rüstungsindustrie begrüßt schnellere Beschaffungen

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 10.11.2025 - 16:04
Wirtschaft und Energie/Anhörung In einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Montag hat die Rüstungsindustrie die von der Regierung geplanten schnelleren Beschaffungen für die Bundeswehr begrüßt.

Verträge zur Lieferung russischen LNGs

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 10.11.2025 - 16:04
Wirtschaft und Energie/Antwort Bundesregierung antwortet Grünen-Fraktion auf Fragen zu Energieimporten aus Russland in die EU und zur Rolle der SEFE

Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen thematisiert

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 10.11.2025 - 16:04
Inneres/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach den Aktivitäten politischer Stiftungen in Thüringen.

Experten begrüßen "Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung"

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 10.11.2025 - 16:00
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2457)) wird von Sachverständigen als Beitrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung angesehen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 10. November 2025, wurden jedoch weitergehende Schritte angemahnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf eröffnet laut Bundesregierung neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Der vorzeitige Bezug von Betriebsrenten werde an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Dies sorge für eine „erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“, heißt es. Im Steuerrecht soll die Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) verbessert werden. Außerdem soll den Pensionskassen vor dem Hintergrund des neuen Hinzuverdienstrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gestattet werden, höhere Zahlungen bei vorzeitigem Leistungsbezug zu vereinbaren. Abfindung von Kleinstanwartschaften Lutz Mühl vom Bundesarbeitgeberverband Chemie bewertete es als positiv, dass Branchen, die sich über einen Tarifvertrag einem bestehenden Betriebsrentenmodell anschließen und die Organisations- und Durchführungsmöglichkeiten verwenden, sich selbst nicht mehr an der Durchführung zu beteiligen haben. Das sei eine hilfreiche Klarstellung. „Wir praktizieren das bisher schon so mit den Branchen, die sich uns angeschlossen haben“, sagte er. Aktuell bedürfe das aber eines äußerst komplizierten Vertragswerkes. Was die Ausweitung der Möglichkeiten zur Abfindung von Kleinstanwartschaften angeht, so bleibt der Entwurf laut Mühl hinter dem Möglichen zurück. Wie auch der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie für eine Erhöhung der Grenze für Abfindungen ohne Zustimmung auf zwei Prozent aus. "Kein großer Wurf" Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, sei aber „kein großer Wurf“, befand Beate Petry von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Nötig wäre es aus ihrer Sicht, die Doppelverbeitragung abzuschaffen und die Sozialversicherungsgrenze an die Steuerfreiheitsgrenze anzupassen. Bei der Geringverdiener-Förderung sei die Dynamisierung und Erhöhung der Förderung der richtige Weg. Noch besser wäre es aus ihrer Sicht, „wenn auch der Förderbetrag für die Arbeitgeber erhöht würde“. "Online-Wahlmöglichkeit eine echte Innovation" Dina Frommert von der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte sich unter anderem zur geplanten Ausweitung und Verstetigung der Online-Sozialversicherungswahlen. Die Forderung nach einer elektronischen Stimmabgabe habe die Deutsche Rentenversicherung Bund immer unterstützt, sagte sie. „Wir halten die Möglichkeit der Online-Wahl für eine echte Innovation“, sagte Frommert. Dies zeige, dass die Verwaltung digitalisiert und modernisiert werden könne. Über die eigentliche Wahlhandlung hinaus könne dies Selbstverwaltungen sichtbarer machen. Es könne auch jüngere Wählergruppen an die Rentenversicherung und an die Selbstverwaltung heranführen, sagte sie. "Zugang zum Sozialpartnermodell stärker öffnen" Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach sich dafür aus, den Zugang zum Sozialpartnermodell deutlich stärker öffnen. Um die Chance der reinen Beitragszusage möglichst vielen Arbeitgebern und Beschäftigten zu eröffnen, müsse die Bezugnahme auf ein bestehendes Sozialpartnermodell „auch für Unternehmen aus Branchen anderer Gewerkschaftsorganisationen möglich sein“, forderte er. Ohne eine solche Öffnung bestehe die Gefahr, dass für einen Großteil der Beschäftigten in Deutschland auch weiter keine reine Beitragszusage möglich ist, weil die Mehrheit der Gewerkschaften bislang kein Sozialpartnermodell vereinbart habe. Pflichtanteil der Arbeitgeber gefordert Die neue Form der Betriebsrente sollte auf keinen Fall ohne Tarifvertrag möglich sein, machte Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) deutlich. Davon halte er nichts, sagte er. Gebe es keine Tarifverträge, habe der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ko-Finanzierung des Arbeitgebers und kein Mitspracherecht bei dem ausgewählten Produkt. Schäfer forderte einen Pflichtanteil der Arbeitsgeber, der jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst werden sollte. Außerdem sollten Arbeitgeber ohne Ausnahme bei der Entgeltumwandlung eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe an die Beschäftigten weitergeben oder in die Versorgung der Beschäftigten einzahlen müssen. "Langlebigkeitsrisiko abdecken" Die Einzelsachverständige Prof. Dr. Ute Klammer vom Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen, begrüßte es, dass der Gesetzentwurf eine Evaluation für 2030 beinhaltet. Sie hält es nach eigener Aussage für nicht ausgeschlossen, dass man dann auch über ein Obligatorium bei der Betriebsrente als sinnvolle Lösung sprechen müsse, wie man es aus vielen anderen europäischen Ländern schon kenne. Mit Blick auf die Möglichkeit der Raten-Auszahlung der erworbenen Ansprüche sagte sie: Oberstes Ziel solle es sein, das „Langlebigkeitsrisiko“ abzudecken. Das erfolge durch eine Verrentung der Ansprüche statt durch eine Auszahlung. "Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären" Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen sei im Bereich der Betriebsrenten bislang relativ wenig erreicht worden, sagte Gesa Bruno-Latocha von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Das hänge mit der „sehr schlechten Tarifbindung“ zusammen. Die Lösung des Problems finde sich bei einem Blick in die Nachbarländer. Diese nutzten in der Regel das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. In Deutschland gebe es "leider" eine sehr lang tradierte Blockade „dieses international sehr bewährten Instrumentes“, sagte die GEW-Vertreterin. (hau/11.11.2025)

Update on EU Deforestation Regulation (EUDR): Towards simplified implementation

Norton Rose Fulbright - Mo, 10.11.2025 - 15:58
The European Commission has clarified its position on the timing for implementation of the EUDR, following discussions around a potential further one-year delay.

Wegen X-Posts: Linksfraktionschefin zeigt Juraprofessor an

beck-aktuell - Mo, 10.11.2025 - 15:38

Seine "starke Ablehnung" gegenüber der Linksfraktionschefin Heidi Reichinnek bewegt den Leipziger Jura-Professor Tim Drygala zu einem Post auf X. Die Politikerin reagiert mit einer Strafanzeige.



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Weniger Schutz für Wölfe: Bundesjagdgesetz wird geändert

beck-aktuell - Mo, 10.11.2025 - 15:07

In Europa steigt die Zahl der Wölfe – und parallel dazu die Zahl der Wolfsrisse. In Deutschland soll daher jetzt ein "regionales Wolfsmanagement" möglich sein. So sollen Problemwölfe leichter gejagt werden dürfen, um Weidetiere besser zu schützen.



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Norton Rose Fulbright’s Dallas office selected as a 2025 “Top Workplace”

Norton Rose Fulbright - Mo, 10.11.2025 - 14:54
Norton Rose Fulbright’s Dallas office has been named one of the “Top Workplaces.”

Norton Rose Fulbright recognized among 2025 “Top Workplaces” in Houston

Norton Rose Fulbright - Mo, 10.11.2025 - 14:54
Norton Rose Fulbright’s Houston office has been selected as a 2025 "Top Workplace" in the Houston metro area for the fifth consecutive year.

Gericht in Brasilien lehnt Bolsonaros Berufung vorläufig ab

beck-aktuell - Mo, 10.11.2025 - 14:53

Der Oberste Gerichtshof Brasiliens (STF) hat die Berufung von Ex-Präsident Jair Bolsonaro gegen seine Verurteilung wegen eines versuchten Staatsstreichs vorläufig abgewiesen. Alle vier Richter der zuständigen Kammer stimmten gegen den Einspruch und bestätigten damit die Haftstrafe von mehr als 27 Jahren



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Mehr Tempo bei Verkehrsprojekten: Ministerium legt Reformpläne vor

beck-aktuell - Mo, 10.11.2025 - 14:25

Bis neue Brücken oder Bahnstrecken fertig sind, dauert es oft viele Jahre. Die Bundesregierung will das ändern. Das Verkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet.



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Verkehrsausschuss reist nach Österreich

Bundestag | Pressemitteilungen - Mo, 10.11.2025 - 14:22
Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages reist vom 16. bis 20. November 2025 zu Gesprächen auf politischer, Verwaltungs- und Wirtschaftsebene nach Wien und Innsbruck. Ein zentrales Thema ist die Infrastrukturplanung, -genehmigung und -finanzierung für die Verkehrsträger Schiene und Straße. Dazu führen die Abgeordneten Gespräche mit Vertretern des österreichischen Parlaments und der Regierung. Die unternehmerische Perspektive wird dann in Gesprächen mit der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) beleuchtet. Vor dem Hintergrund der in Deutschland geführten Reformdiskussionen bezüglich Planung, Genehmigung und Finanzierung der Infrastrukturvorhaben wird es um die Frage gehen, was sich hierzulande aus den in Österreich praktizierten Modellen und Methoden lernen lässt. Die Delegation besichtigt bei Gesprächen mit der Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE die Baustelle des Tunnels. Weitere Treffen gelten Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs und der lokalen Infrastrukturplanung, unter anderem mit den „Wiener Linien“, die 2012 als eines der ersten Nahverkehrsunternehmen ein günstiges Flatrate-Ticket als Jahreskarte eingeführt hatten. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Tarek Al-Wazir (Ltg.), Victoria Broßart (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Henning Rehbaum, Alexander Jordan (beide CDU/CSU), Lars Haise (AfD) und Anja Troff-Schaffarzyk (SPD).

Experten bewerten geplante Umsetzung von EU-Vorgaben zum Wettbewerbsrecht

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 10.11.2025 - 14:00
Auf differenzierte Einschätzungen der Sachverständigen aus Rechtswissenschaft und Praxis traf ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 21/1855, 21/2464) in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 10. November 2025. Mit dem Vorhaben sollen die EU-Richtlinien 2024 / 825 (EMPCO-Richtlinie) und 2023 / 2673 (Fernabsatz-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden, die Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und manipulativen Online-Praktiken (Dark Patterns) auf Online-Schnittstellen schützen sollen. Künftig sollen etwa allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur dann gemacht werden dürfen, wenn eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ nachgewiesen werden kann. Die Richtlinie muss bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Regelungen müssen dann ab dem 27. September 2026 angewendet werden. Schutz vor Greenwashing Prof. Dr. Susanne Augenhofer von der Universität Innsbruck, die von der Fraktion Die Linke für die Anhörung vorgeschlagen wurde, begrüßte den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing grundsätzlich. Gleichwohl sei festzuhalten, dass die bestehenden Regelungen des UWG beziehungsweise der zugrundeliegenden Richtlinie für unlautere Geschäftspraktiken bereits die selben Ergebnisse hätten erreichen lassen können. Aus den Vorgaben der Richtlinien folge ein geringer Gestaltungsspielraum für den Gesetzentwurf. Dennoch gebe es Verbesserungsmöglichkeiten. Durch das UWG würden nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch sonstige Marktteilnehmer und die Allgemeinheit geschützt. Dementsprechend sollte der Begriff „kommerzielle Kommunikation“ in der Definition der Umweltaussage durch den Begriff „geschäftliche Handlungen“, der üblichen Definition, im UWG ersetzt werden, sagte Augenhofer. Prof. Dr. Christoph Busch von der Universität Osnabrück ging ausführlich auf Artikel 16e der Verbraucherrichtlinie ein, der sich mit der manipulativen Gestaltung von Finanzdienstleistungen befasst. Der Einsatz von Dark Patterns könne bei Verbrauchern erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die geplante Regelung sei deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Er sehe aber in einigen Bereichen Änderungsbedarf, sagte der von der SPD-Fraktion für die Anhörung nominierte Experte. Es gebe beispielsweise ein Umsetzungsdefizit. Artikel 16e enthalte zwei Regelungsaufträge: ein allgemeines Verbot von Dark Patterns beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und einen Katalog von Regelbeispielen. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränke sich darauf, eines der Regelbeispiele umzusetzen. Dem lasse sich auch nicht entgegenhalten, dass das allgemeine Verbot durch die Generalklauseln des UWG hinreichend umgesetzt sei. Schwerpunkt Dark Patterns Ebenfalls von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagen wurde Prof. Dr. Peter Kenning von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er legte seinen Schwerpunkt ebenfalls auf die angedachte Regulierung der Dark Patterns. Die Entwicklung der digitalen Welt habe in vielen Bereichen zu einer hohen Komplexität des Verbraucheralltags geführt, sagte Kenning. Für Verbraucher sei dies problematisch, der Einsatz der seit 2010 bekannten sogenannten Dark Patterns durch Unternehmen mache sie verwundbar. Es stelle sich die Frage, so Kenning, weshalb es in Deutschland 15 Jahre gedauert hat, bis die erste Regulierung vorgenommen wird. Für ihn zeige das einmal mehr, dass es Transferdefizite zwischen den Verbraucherwissenschaften und dem regulierenden Bereich gibt. Es sei daher gut, dass der Koalitionsvertrag eine Stärkung der Verbraucherforschung auch in diesem Bereich als politisches Ziel dieser Legislaturperiode definiert habe. "Unlautere Werbung in großer Zahl zu finden" Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf, dass die Werbung mit Umweltaussagen bereits nach geltendem Recht hohen Anforderungen unterliege. Die EU-Richtlinie 2024 / 825 bringe ein größeres Maß an Rechtssicherheit. Bisher könnten nur Unternehmen mit einer Rechtsabteilung wissen, welche Anforderungen sie bei entsprechender Werbung zu erfüllen haben. Zugleich werde der Verbraucherschutz gestärkt, denn unlautere Werbung mit Umweltaussagen sei aktuell in großer Zahl zu finden. Der zu begrüßende Gesetzentwurf ziele darauf ab, die Richtlinie möglichst unverändert in deutsches Recht zu überführen, sagte Klinger, der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Anhörung eingeladen wurde. Der Entwurf vermeide Defizite bei der Umsetzung, gleichzeitig seien weitere Anpassungen nötig. Eine Reihe von Einwänden, die gegen den Entwurf vorgebracht worden seien, seien nicht tragfähig. Stellungnahme der Wirtschaftsverbände Stefanie Lefeldt vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft präsentierte eine gemeinsame Stellungnahme von 14 Wirtschaftsverbänden. Diese hielten die angedachten Regelungen für nicht unbedingt notwendig, sagte die für die Unionsfraktion teilnehmende Expertin. Nach Meinung der Verbände sei Greenwashing schon lange verboten. Und das UWG reiche, so wie es sei, dafür aus. Nichtsdestotrotz müsse man sich mit der EMPCO-Richtlinie beschäftigen. Die Probleme, die die Verbände hätten, beträfen eher die EMPCO an sich als deren vorliegende begrüßenswerte Eins-zu-eins-Umsetzung. Um so wichtiger sei aber aus Sicht der Verbände, an den wenigen Stellschrauben, die noch übrig seien, auch zu drehen, sagte Lefeldt. Das betreffe unter anderem den Anwendungsbereiche Business-to-Business und Business-to-Customer. Aus Sicht der Verbände sollte der erstgenannte Bereich vollständig ausgenommen werden. In der Stellungnahme werden die Einschätzungen der Bundesregierung zum Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft als insgesamt nicht nachvollziehbar und unrealistisch niedrig bewertet. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth, der ebenfalls von der Unionsfraktion vorgeschlagen wurde, hält die Konzeption, die EMPCO-Richtlinie in UWG und Bürgerlichem Gesetzbuch getrennt umzusetzen, für sehr überzeugend. Nicht ganz so überzeugt sei er bei den Begriffsdefinitionen. Das betreffe die Begriffe Funktionalität und Haltbarkeit, die Kaufrechtsrichtlinien-Definitionen seien und praktisch Begriffsvorgaben für das BGB machen würden, was keine gute Gesetzgebung sei. Was keinesfalls so bleiben dürfe sei die Definition des Verbrauchers. Zu den Informationspflichten insgesamt fehle ihm eine hinreichende Rechtsfolgenabschätzung. Zum Problem der Dark Patterns sagte Schmidt-Kessel, hier würde dringend eine Klarstellung gebraucht, er würde aber eine Beschränkung auf Finanzdienstleistungen für „völlig sinnbefreit“ halten. Er würde allerdings nicht die Generalklausel umsetzen, wie von Busch vorgeschlagen, sondern die Einzelmaßnahmen. "Bundesregierung soll Spielraum nutzen" Wie Roland Stuhr von der Verbraucherzentrale Bundesverband in seiner Stellungnahme erklärt, kann das Verbraucherrecht durch klare Regelungen dazu beitragen, dass umweltbezogene Aussagen verlässlicher und überprüfbar werden und dadurch nachhaltige Kaufentscheidungen erleichtern. Angesichts der starken Verbreitung manipulativer Praktiken auf digitalen Schnittstellen wie Webseiten und Apps und der klaren Zielsetzung im Koalitionsvertrag forderte Stuhr ein konsequentes und wirksames Vorgehen des Gesetzgebers. Während manipulative Praktiken grundsätzlich in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union fielen, gelte für Finanzdienstleistungen eine Ausnahme. Hier sei jetzt auch der nationale Gesetzgeber aufgefordert, entsprechenden Praktiken einen Riegel vorzuschieben. Diesen Spielraum müsse die Bundesregierung nutzen. Dazu machte der für die Fraktion der CDU/CSU teilnehmende Experte eine Reihe von Vorschlägen zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf sieht vor, dass Nachhaltigkeitssiegel künftig auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein sollen. Zudem soll unter anderem ein Verbot eingeführt werden, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz durch besondere Gestaltung von Online-Schnittstellen in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen den unlauteren Wettbewerb eine erhebliche zusätzliche bürokratische Belastung für die Wirtschaft verursachen werde. Das Vorhaben verdeutliche, wo die „One in, one out“-Regel ihre Schwäche habe. Belastungen, die auf der Umsetzung von EU-Vorgaben beruhen, seien von der Verpflichtung zur Kompensation ausgenommen. Der NKR dringe deshalb gegenüber der Bundesregierung auf eine Abschaffung der Ausnahme. Das Instrument sei ansonsten keine wirksame Bürokratiebremse. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme (21/2464) zum Gesetzentwurf fordert der Bundesrat eine praxisnähere Ausgestaltung der Fristen zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Neugestaltung von Verpackungen. Die Länderkammer hält die Umsetzungsfrist bis zum 27. September 2026 für zu kurz und bittet um eine Verlängerung, um wirtschaftlichen Schaden und Abfall zu vermeiden. Die Bundesregierung begrüßt das Anliegen des Bundesrates, sieht jedoch europarechtliche Hürden für eine Verlängerung der Fristen. Sie werde das Thema jedoch gegenüber der Europäischen Kommission aufgreifen. Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme des Bundesrates betrifft die Bürokratiekosten. Die Länderkammer weist darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie mit einem einmaligen Aufwand von rund 355 Millionen Euro sowie jährlichen Bürokratiekosten von rund 52 Millionen Euro für die Wirtschaft verbunden sei. Der Bundesrat fordert daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Lasten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich zu reduzieren. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung betont in ihrer Gegenäußerung, dass sie die Bürokratiekosten bereits im Dialog mit Wirtschaftsverbänden so weit wie möglich reduziert habe. Der Gesetzentwurf stelle zudem eine strikte Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie dar. Die verbleibenden Belastungen von rund 52 Millionen Euro jährlich für alle Wirtschaftsbereiche seien durch die europäischen Vorgaben bedingt und könnten durch Vorgaben des innerstaatlichen Rechts nicht weiter reduziert werden. Trotzdem werde sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen mit möglichst wenig Aufwand umgesetzt werden können. (mwo/10.11.2025)