Aktuelle Nachrichten
Heizungsgesetz: Schwarz-Rot plant Änderungen nur in Details
Das Heizungsgesetz war schon in der Ampel-Regierung ein Zankapfel. Schwarz-Rot plant den Neustart – aber wichtige Grundsätze würden sich dabei nicht ändern, meint der Umweltminister.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
Mindestlohnrichtlinie auf dem Prüfstand: Der Hüter der Verträge ist gefragt
Der EuGH entscheidet am Dienstag über die Gültigkeit der Mindestlohnrichtlinie. Hat der Unionsgesetzgeber hier den Bogen überspannt? Dabei geht es um mehr als ein soziales Europa, es geht um die Einhaltung seiner Spielregeln, erklärt Matthias Ruffert.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
- Besuch des italienischen Staatspräsidenten Sergio Mattarella
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier empfängt den italienischen Staatspräsidenten Sergio Mattarella vom 15. bis 16. November 2025 zu einem Besuch in Berlin.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
180 Nebenkläger und die Frage nach dem Hintergrund: Prozess um Magdeburger Weihnachtsmarkt beginnt
In Magdeburg beginnt das Verfahren gegen Taleb al-Abdulmohsen. Der Vorwurf: Mord in sechs und versuchter Mord in 338 Fällen. Für den Mammutprozess ist eigens ein neues Gebäude errichtet worden. Im Zentrum steht die Frage nach dem Tatmotiv.
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Medienpreis des Deutschen Bundestages: Jury nominiert Beiträge – Preisverleihung am 13. Januar 2026
Die neunköpfige unabhängige Fachjury des ‚Medienpreis Parlament 2025‘ des Deutschen Bundestags hat aus 48 eingereichten Beiträgen drei journalistische Arbeiten ausgewählt, die für die Auszeichnung mit dem Medienpreis infrage kommen. Die Nominierten sind: Boris Herrmann, Nicolas Richter, „Herr Schreiber lernt Politik“, Süddeutsche Zeitung, 20./21. Januar 2024; Christiane Hübscher, Andrea Maurer, „Inside Bündnis Wagenknecht”, ZDFinfo/ZDF Streaming-Portal Oktober 2024; Jan N. Lorenzen, „Wir waren in der AfD – Aussteiger berichten“, ARD, 28. Januar 2024. Die Auszeichnung wird im Rahmen der Preisverleihung am 13. Januar 2026 durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner verliehen. Hintergrund: Mit dem seit 1993 vergebenen und mit 5.000 Euro dotierten Medienpreis des Deutschen Bundestages werden herausragende journalistische Beiträge gewürdigt. Die Beiträge sollen zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Abläufe, Arbeitsweisen und Themen beitragen. Die eingereichten Arbeiten für das diesjährige Preisverfahren mussten zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 in Tages- oder Wochenzeitungen und in Online-Medien erschienen oder in Rundfunk oder Fernsehen ausgestrahlt worden sein. Der von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner für die Dauer der Wahlperiode berufenen, unabhängigen Fachjury gehören an: Dr. Helene Bubrowski (Table Media/Juryvorsitzende), Katharina Hamberger (Deutschlandfunk), Miriam Hollstein (Stern), Andrea Kümpfbeck (Augsburger Allgemeine), Micky Beisenherz (u.a. Nachrichten-Podcast „Apokalypse & Filterkaffee“), Dr. Eckart Lohse (FAZ), Markus Preiß (ARD-Hauptstadtstudio), Jörg Quoos (Funke Zentralredaktion) und Steffen Schwarzkopf (Welt TV).
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Anhörung zu Änderungen im Verbrauchervertragsrecht
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 10. November 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ (21/1856, 21/2463) befasst. Sieben Sachverständige nahmen in der Sitzung zu dem Vorhaben Stellung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen zum einen Vorgaben der EU-Richtlinien 2023 / 2673 und 2024 / 825 umgesetzt werden, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Kern sind unter anderem die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen sowie eine Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“ im Bereich der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträge. Auch Informationspflichten sind Gegenstand des Entwurfs. Darüber hinaus soll im Bürgerlichen Gesetzbuch ein Anspruch auf die unentgeltliche Aushändigung der ersten Kopie der Behandlungsakte verankert werden. Diese Änderung geht laut Vorlage auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2023 zurück. "Bislang keine Probleme mit Ausübung des Widerrufsrechts" Für den Handelsverband Deutschland sagte Georg Grünhoff, dass die zusätzliche Regulierung des Widerrufsrechts für Online-Händler eigentlich nicht erforderlich sei. Verbraucher hätten bislang keine Probleme mit der Ausübung des Widerrufsrechts gehabt, so Grünhoff. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben warb der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige für eine möglichst praktikable Umsetzung bei allen Geschäftsmodellen. Konkrete Nachbesserungen forderte der Handelsverbandsvertreter mit Blick auf die Umsetzung der Widerrufsfunktion für Online-Händler, die ohne Kundenkonto agieren. Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern nannte die Einführung der Widerrufsfunktion einen richtigen und wichtigen Schritt. Beschwerden mit Bezug auf den Widerruf träten häufig auf, führte Halm aus. Die auf Vorschlag der SPD-Fraktion benannte Sachverständige machte ebenfalls Vorschläge zur Umsetzung der Widerrufsfunktion, etwa mit Bezug auf die präzise Formulierung. Nachbesserungsbedarf sah Halm zudem bei den Regelungen zu den Informationspflichten. "Massive Einschränkung von Verbraucherrechten" Axel Kleinlein vom Beratungsunternehmen mathconcepts ging auf die geplanten Änderungen im Versicherungsvertragsrecht ein. Er sprach von einer „massiven Einschränkung“ von Verbraucherrechten insbesondere mit Blick auf die Verbraucherinformation. Kritisch sah der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige die vorgesehene Streichung des Anspruchs auf Information der ursprünglichen Vertragsbestimmungen im Versicherungsvertragsrecht. Auch die Anpassung beim „ewigen Widerrufsrecht“ sei hoch problematisch, so Kleinlein. Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband ging unter anderem auf die geplante Änderung im Behandlungsvertragsrecht ein. Diese sei ein kleiner, aber wichtiger Schritt, um die Patientinnen und Patienten in ihrer Position gegenüber den Behandelnden zu stärken. Dafür sei aber eine Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes dringend erforderlich, sagte der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Methmann warb zudem dafür, das Gesetzesvorhaben dazu zu nutzen, eine sektorübergreifende allgemeine Bestätigungspflicht einzuführen, um Verbraucher gegen telefonisch untergeschobene, langfristige Verträge besser zu schützen. "Pragmatische Umsetzung von EU-Richtlinien" Dr. Maximilian Ott von der Bundesrechtsanwaltskammer sagte, der Entwurf lasse weder viel Raum für Kritik noch für Lob. Es handle sich um eine „pragmatische Umsetzung der Richtlinien“. Der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige warb dafür, sich auf EU-Ebene für eine Vereinfachung der Widerrufsvorschriften einzusetzen. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth nannte die Konzeption des Gesetzentwurfs gelungen. Schmidt-Kessel begrüßte unter anderem die Beseitigung des „ewigen Widerrufsrechts“. Mit Blick auf Vorschläge zur Einführung einer Bestätigungslösung warnte der Rechtswissenschaftler davor, diese in einer „Eilaktion“ einzuführen. Zwar sei so eine Lösung richtig und unverzichtbar, doch müsse man sich gut überlegen, wie sie mit der Rechtsgeschäftslehre zusammenspiele, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Florian Schönberg vom Sozialverband Deutschland Bundesverband kritisierte die geplante Umsetzung des Einsichtsrechts in die Behandlungsakte. Wie auch Verbraucherzentralen-Vertreter Methmann monierte Schönberg, dass künftig im Normtext auf die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ verzichtet werden solle. Diese Begriffe sicherten „Transparenz, Rechtssicherheit und Klarheit im Behandlungsverhältnis“, sagte der von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. (scr/10.11.2025)
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I ZR 83/25, Entscheidung vom 22.10.2025
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V ZR 230/24, Entscheidung vom 22.10.2025
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2 StR 501/25, Entscheidung vom 21.10.2025
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2 StR 511/25, Entscheidung vom 21.10.2025
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5 StR 415/25, Entscheidung vom 21.10.2025
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5 StR 447/25, Entscheidung vom 21.10.2025
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BaFin warnt vor Angeboten auf der Website valhallion-gmbh(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website valhallion-gmbh(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen sowie die Vermögensverwaltung an.
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Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppe und der Website lumnz(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der WhatsApp-Gruppe „SVIP-88-FinanzForum“. In der WhatsApp-Gruppe werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App „LUSCM“ Finanzprodukte zu handeln. Die WhatsApp-Gruppe und die App werden offenbar von der in Denver, USA, ansässigen Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd, die die Webseite lumnz(.)com betreibt, angeboten. Es besteht der Verdacht, dass die Lumenis Capitalmanagement GmbH Ltd. ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet.
Kategorien: Finanzen
16.11.2025 12:30 Uhr | Bundesratspräsident Bovenschulte bei Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag | Berlin, Neue Wache und Deutscher Bundestag
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Nordstein Capital: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und den Webseiten nordstein(.)cloud, nordstein-capital(.)com und nordstein-capital(.)net
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über WhatsApp-Gruppen (z.B. „Q611-Nordstein Global“) und den Webseiten nordstein(.)cloud, nordstein-capital(.)com und nordstein-capital(.)net.
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Wehrdienst-Modernisierungsgesetz stößt auf Skepsis und Kritik
Der Entwurf der Bundesregierung für das geplante Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (21/1853) ist in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 10. November 2025, bei der deutlichen Mehrheit der geladenen Sachverständigen auf viel Skepsis und Kritik gestoßen – allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen. Zweifel, ob die angestrebte Truppenstärke ausreichen wird Sowohl der Militärhistoriker Prof. Dr. Sönke Neitzel von der Universität Potsdam als auch der Vorsitzende des Deutschen Bundewehrverbandes, Oberst André Wüstner, bezweifelten, dass die von der Bundesregierung im Gesetzentwurf angestrebte Truppenstärke der Bundeswehr von 260.000 aktiven Soldaten und weiteren 200.000 Reservisten ausreichen wird, die Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Nato und den Kräftebedarf im sogenannten „Operationsplan Deutschland“ zu erfüllen. Die genannten Zahlen seien „diffus“ und das Verteidigungsministerium sei bislang eine „schlüssige Ableitung dieser Berechnung schuldig geblieben“, kritisierte Neitzel. Auch Wüstner bemängelte, dass es sich bei der erfolgten Festsetzung des Verteidigungsumfangs lediglich um eine „erste grob geschätzte Ableitung“ handele, die nicht auf einem „politisch gebilligten neuen Fähigkeitsprofil“ für die Streitkräfte beruhe. Nach Einschätzung Wüstners dürfte der benötigte Umfang der aktiven Truppe eher oberhalb von 300.000 Soldaten liegen. Der Leiter des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr, Generalleutnant Robert Karl Sieger, verwies darauf, dass das Verteidigungsministerium den anvisierten konkreten Truppenaufwuchs bis zum Frühjahr 2026 vorlegen werde. Dies bezeichnete Neitzel als „absurd“. Die neuen Anforderungen der Nato seien doch im Grunde seit Langem bekannt. "Wehrpflicht-Aussetzung ein großer strategischer Fehler" Neitzel und Wüstner bezweifelten ebenso wie Generalleutnant a.D. Joachim Wundrak zudem, dass es der Bundeswehr gelingen wird, den angestrebten Truppenumfang allein aus Freiwilligen rekrutieren zu können. Die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 sei „ein großer strategischer Fehler“ gewesen. Schon jetzt sei absehbar, dass auch die geplante Steigerung der Attraktivität des Dienstes – etwa durch eine Erhöhung des Soldes oder Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins – nicht ausreichen werde, um genügend Freiwillige zu rekrutieren. Die Reaktivierung der Wehrpflicht für alle Männer sei deshalb „unabdingbar“, sagte Wundrak. Er plädierte für einen dreimonatigen Grundwehrdienst. Dies würde zumindest ausreichen, um den Bedarf an Soldaten für Sicherungsaufgaben im Rahmen der Territorialverteidigung zu decken. Die Wehrpflichtigen dürften allerdings nur im Inland eingesetzt werden. "Größte Herausforderung bei den Zeit- und Berufssoldaten" Neitzel sprach sich für die Einführung einer Auswahlwehrpflicht nach schwedischem Vorbild aus, bei dem verpflichtend zum Militärdienst eingezogen wird, wenn sich nicht genügend Freiwillige zum Dienst melden. Auch Wüstner präferierte dieses Modell. Auf jeden Fall müsse bereits jetzt im Gesetz ein Mechanismus verankert werden, um Wehrpflichtige einzuziehen, wenn sich nicht ausreichend Freiwillige melden. Er verwies zudem darauf, dass sich das Personalproblem der Bundeswehr weder mit Freiwilligen noch mit Wehrpflichtigen, die nur wenige Monate dienen, lösen lasse. Die größte Herausforderung liege im Bereich der Zeit- und Berufssoldaten, „den Profis“,argumentierte Wüstner. Die Personalstruktur der Bundeswehr müsse entsprechend umgebaut werden. "Potenzial an Freiwilligen noch nicht ausgeschöpft" Auch Neitzel bescheinigte, dass die Bundeswehr deutlich überaltert sei und lediglich 50 Prozent der Truppe mit dem eigentlichen Kernauftrag beschäftigt seien. Die übrigen 50 Prozent seien vor allem in Stäben, Behörden und Ämtern eingesetzt. Angesprochen auf das Problem der Wehrgerechtigkeit bei einer Auswahlwehrpflicht führte Neitzel an, dass in Friedenszeiten die Wehrgerechtigkeit noch nie gegeben gewesen sei. Es seien stets weniger junge Männer zum Dienst gezogen worden als zur Verfügung gestanden hätten. Im Gegensatz zu Neitzel, Wüstner und Wundrak argumentierte Generalleutnant Sieger, dass die Bundeswehr das Potenzial an Freiwilligen noch nicht ausgeschöpft habe. So seien in den vergangenen zwei Jahren die Bewerberzahlen und die Zahl der Einstellungen auf einen Höchstwert angestiegen. In den Jahren davor sei der Einbruch der Bewerberzahlen vor allem mit der Corona-Pandemie zu erklären. Durch die geplanten Maßnahmen zur Steigerung des Wehrdienstes könne es gelingen, mehr Freiwillige für die Bundeswehr zu gewinnen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ließe sich ableiten, dass die Freiwilligen vor allem auf eine heimatnahe Verwendung und auf einen „sinnstiftenden Dienst“ Wert legten. Massive Kritik von Schüler- und Jugendvertretung Massive Kritik am Gesetzentwurf der Regierung beziehungsweise an dessen Zustandekommen übten Quentin Gärtner, Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, und die Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendringes e.V., Daniela Broda. Übereinstimmend bemängelten sie, dass bei der Formulierung des Gesetzentwurfes die Bedürfnisse junger Menschen in Deutschland nicht berücksichtigt und deren Vertreter nicht angehört worden seien. Dabei habe man bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen etwa im Bundesfamilienministerium sehr gute Erfahrungen mit der Beteiligung von Jugendverbänden gemacht, führte Broda aus. Gärtner forderte: „Wir müssen gehört werden! Punkt.“ Er verwies darauf, dass die Jugendlichen in Deutschland sehr wohl bereit seien, einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten. Doch darauf würden sie im aktuellen Bildungssystem nicht vorbereitet. „Die Resilienz der Gesellschaft wird nachhaltiger und stabiler sein, wenn junge Menschen nicht ausschließlich als Ausputzer für Entwicklungen betrachtet werden, die sie nicht zu verantworten haben“, sagte Gärtner. Er forderte ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung junger Menschen vorrangig in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Broda mahnte an, dass die Jugendlichen nicht nur über einen möglichen freiwilligen Wehrdienst informiert werden, sondern auch über gleichwertige Dienste im zivilen Bereich. (aw/10.11.2025)
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Mindestalter für Social Media und freier Zugang zur Psychotherapie
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 10. November 2025, befasst. In der ersten Stunde ging es um eine Petition zum Kinder- und Jugendmedienschutz, und zwar um ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media und um die Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Expertenkommission. Das Thema der zweiten Petition ab 13 Uhr betraf Ärzte. Konkret ging es um den Erhalt des freien Zugangs zur Psychotherapie. Vorerst kein gesetzliches Mindestalter für Social-Media-Nutzung Die gesetzliche Festschreibung eines Mindestalters von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media mit eigenen Accounts wird es zumindest kurzfristig nicht geben. Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mareike, Lotte Wulf (CDU), sieht die Bundesregierung bei dem Thema „dringenden Handlungsbedarf“. Daher habe sie eine Kommission eingesetzt, die sich um die Frage des „Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt“ kümmert. Die Kommission werde im Herbst 2026 ihre Ergebnisse vorlegen, kündigte die Staatssekretärin an. „Uns ist dabei wichtig, wissenschaftsbasiert vorzugehen“, betonte sie. Eine Expertenkommission „zur Untersuchung der Auswirkungen digitaler Bildschirmmedien auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“ wird – neben dem Mindestalter von 16 Jahren – auch in der der Sitzung zugrundeliegenden öffentlichen Petition gefordert. Die Petentin Verena Holler, Mitgründerin und Vorstandsmitglied des Vereins „Smarter Start“, betonte vor den Abgeordneten den dringenden Handlungsbedarf, „Minderjährige im digitalen Raum zu schützen“. Kinder seien dort schwerwiegenden Gefahren und Risiken ausgesetzt. Sie verbrächten mehr und mehr Zeit vor Bildschirmen, „statt sich aktiv mit Familie, Freunden und der Offline-Welt auseinanderzusetzen“. Petentin plädiert für gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren Suchtfördernde Designs hielten sie gefangen. Täglich liefen sie Gefahr, illegalen, schädlichen und extremistischen Inhalten zu begegnen. Die Frage sei daher nicht ob, sondern wie man Kinder vor Plattformen schützen kann, deren Geschäftsmodell es sei, die Nutzungszeit um jeden Preis zu maximieren, sagte Holler. „Wie schützen wir Kinder vor Plattformen, die ihr Verhalten, ihre Schwächen, ihre Stimmungen durchgehend beobachten und analysieren?“ Wenn sie unzufrieden mit ihrem Körper, traurig wegen Liebeskummer oder empfänglich für extremistisches Gedankengut seien, werde ihnen passgenau das vorgesetzt, für das sie in diesem Moment empfänglich seien. Für die einen seien das Inhalte, die Essstörungen fördern, für die anderen Inhalte, die Suizid als Lösung aller Probleme glorifizierten, für den dritten extremistische Propaganda. „Die richtige Antwort auf diese Fragen ist ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für Social Media kombiniert mit einer verpflichtenden Altersverifikation“, sagte sie. "Das Design muss sich ändern, nicht das Kind" Ein milderes Mittel sehe sie nicht. Die vermeintliche Alternative, Kinder durch den Aufbau von Medienkompetenz zum Selbstschutz zu befähigen, „klingt vernünftig, ist es aber nicht“. Es liege nicht an mangelnder Aufklärung, wenn Kinder zu lange scrollten, Enthauptungen ansähen oder sich bei Gewalttaten oder lebensgefährlichen Challenges filmten. Es sei vielmehr die logische Folge von Algorithmen, die genau zu diesem Zweck programmiert würden. Von Kindern zu fordern, sich dagegen behaupten zu können, sei unfair. Selbstverständlich brauche es auch eine Kompetenzförderung. „Wenn aber Dienste strukturell jugendgefährdend sind, muss sich das Design ändern, nicht das Kind“, sagte sie. Wichtig sei auch, dass das Verbot für alle gilt und es keine Möglichkeit gibt, dass Eltern für 13-Jährige einwilligen. „Dann heißt es wieder: Alle anderen haben aber…“, sagte die Mutter zweier Kinder. "Ein Wettlauf gegen die Zeit" Auf Nachfrage machte Holler deutlich, dass es nicht um die Benutzung von Social-Media-Diensten gehe: „Es geht, wie in Australien, um die Errichtung eigener Accounts.“ Zwar brauche es für unter 16-Jährige laut aktuellen gesetzlichen Regelungen dafür auch jetzt schon die Einwilligung der Eltern. Die Plattformen prüften das aber nicht. Die Petentin sprach von einem Wettlauf gegen die Zeit. „Wir sind Eltern. Unsere Kinder sind jetzt Kinder“, sagte Holler. „Ich kann nicht warten, bis in acht oder zehn Jahren eine im Digital Service Act (DSA) vorgesehene Regulierung tatsächlich greift.“ Die europäischen Leitlinien machten es möglich, dass Nationalstaaten ein Mindestalter regeln, sagte sie. „Das ist als Sofortmaßnahmen nötig, um auch sofort eine Wirkung zu haben.“ "Alle Plattformen regulieren" Die Argumentation, dass, wenn die großen Plattformbetreiber ein Verbot – kombiniert mit einer zuverlässigen Altersüberprüfung – umsetzen müssten, die Kinder zu noch schlimmeren unkontrollierten Plattformen gehen würden, ließ Tobias Windbrake, ebenfalls Vorstandsmitglied bei „Smarter Start“, nicht gelten. Selbstverständlich müssten alle Plattformen entsprechend reguliert werden. Eine solche Regulierung, so Windbrake, schaffe auch erst den Raum für „gute, ethische Plattformen“, die aktuell gar keine Chance hätten. Einer Altersregulierung bei Social Media stehe ihr Ministerium positiv gegenüber, sagte Staatssekretärin Wulf. Mit dem DSA gebe es auf europäischer Ebene positive Entwicklungen und Vorgaben an die Plattformbetreiber. Es brauche aber auch eine Altersverifikation, die wirkt. Mit der EUDI-Wallet gebe es Ansätze für einen Mechanismus, mit dem nachweisbar werden soll, wie alt ein Kind ist, wenn es einen Account anlegt. Ihrer Information zufolge werde die EUDI-Wallet Ende nächsten Jahres zur Verfügung stehen, „was dann mit dem Bericht der Kommission ganz gut zusammenfallen sollte“, sagte Wulf. Petentin Holler verwies noch auf die Entwicklung in Australien. Dort habe man sich zwölf Monate mit der Frage eines Mindestalters auseinandergesetzt. „Dort wurde ein Weg gefunden. In einem Monat tritt die Regelung in Kraft. Lassen Sie uns doch sehen, was klappt und was nicht klappt“, forderte sie. Petition für freien Zugang zur Psychotherapie für gesetzlich Versicherte Bei der Beratung der zweiten Petition warnte der Vorstandvorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW), Dieter Adler, vor einer Verschlechterung der Situation für Patientinnen und Patienten, wenn künftig vor dem Besuch einer Psychotherapie-Praxis ein Haus- oder Kinderarzt aufgesucht werden muss. Es brauche weiterhin einen freien Zugang zur Psychotherapie für gesetzliche Versicherte, sagte Adler. „Der Hausarzt schafft nur einen weiteren Flaschenhals“, betonte er. Schon jetzt gebe es lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz. Ein verpflichtender Hausarztbesuch stelle eine weitere Hürde dar, sagte Adler. In seiner Petition bezieht er sich auf das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene „Primärarztsystem“, welches einen Hausarztbesuch vorschreibt – mit Ausnahme bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie. Das Primärarztsystem sei prinzipiell eine gute Möglichkeit, die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen, heißt es in der Petition. Der freie Zugang zur Psychotherapie müsse jedoch erhalten bleiben. „Jeder, der Hilfe bei uns sucht, sollte dies auch ohne Zustimmung des Haus- oder Kinderarztes tun können.“ "Es geht nicht um Konkurrenz zu Hausärzten" Adler nennt es in der Vorlage unverständlich, „dass Augenärzte und Gynäkologen sofort aufgesucht werden können, Psychotherapeuten aber nicht“. Schließlich seien die Gründe, eine Psychotherapie aufzusuchen, „zu persönlich und müssen niemandem Dritten mitgeteilt werden“. Sie sollten auch nicht vorab von einem Arzt geprüft werden. Vor den Abgeordneten machte der Vorstandvorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes deutlich, dass es nicht um eine Konkurrenz zu Hausärzten ginge. „Im Gegenteil: Wir sind ja auch verpflichtet, als psychologische Psychotherapeuten einen Konsiliarbericht einzuholen, nachdem wir zu der Einschätzung gekommen sind, dass eine Therapie notwendig ist.“ Eine ärztliche Mitbehandlung sei in bestimmten Fällen ohnehin Teil der Therapie. "Psychotherapeuten können Gatekeeper-Funktion übernehmen" Für viele Patienten sei es nicht einfach, einzuräumen, man brauche eine Therapie, so Adler weiter. Oft seien es auch schambesetzte Themen nach einer Traumatisierung, die die Menschen zur Psychotherapie brächten. „Ich müsste als Patient als erst einmal meine Scham dem Hausarzt gegenüber überwinden. Im zweiten Schritt müsste ich das Ganze nochmal einem Therapeuten erzählen“, sagte Adler. Langfristig könne diese Hürde dazu führen, dass die Patienten Abstand von einer Therapie nähmen, warnte er. Was die Rolle des Hausarztes als „Gatekeeper“ angeht, so machte Adler deutlich, dass die Psychotherapeuten diese Funktion selbst übernehmen könnten. Schließlich kämen die Patienten zuerst in eine Sprechstunde, auch wenn aktuell gar kein Therapieplatz frei ist. Es werde dort eine Diagnose gestellt und auch eine Therapieempfehlung gegeben. "Primärarztsystem noch in der Ausarbeitungsphase" Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Georg Kippels (CDU), machte deutlich, dass das Primärarztsystem noch in der Ausarbeitungsphase sei und aktuell als eine Konzeptidee und ein Arbeitstitel existiere. Derzeit nehme man im Ministerium eine Stoffsammlung aller relevanten Aspekte und Fragestellung vor. Diese seien zum jetzigen Zeitpunkt weder strukturiert noch ausformuliert. „Für weitergehende konkretisierende Aussagen ist hier und heute noch kein Raum“, sagte Kippels. Auch die Ausnahmen für Augenärzte und Gynäkologen seien „nur eine Empfehlung aus dem Koalitionsvertrag“. Diese sei nicht als Vorfestlegung für eine künftige Regelung zu verstehen, sagte er. (hau/10.11.2025)
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Rüstungsindustrie begrüßt schnellere Beschaffungen für die Bundeswehr
Die deutsche Rüstungsindustrie hat die geplanten schnelleren Beschaffungen für die Bundeswehr „uneingeschränkt begrüßt“. Dr. Hans Christoph Atzpodien vom Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bewertete in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 10. November 2025, besonders positiv, dass der Gesetzentwurf wegweisende Öffnungen wie die Befreiung von der Verpflichtung zur Beschaffung „klimafreundlicher Leistungen“ enthalte. Grundlage der vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU) geleiteten Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (21/1931), mit dem die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden soll als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist. "Auf technologische Exzellenz setzen" Atzpodien appellierte an Bundesregierung und Bundestag, in jedweder Konstellation auf die „souveränitätsbegründende Kraft“ und auf die technologische Exzellenz der heimischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu setzen. „Eine starke nationale industrielle Basis trägt mit ihrer Spitzentechnologie maßgeblich zur Abschreckung und zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, Europas und der Nato bei“, sagte der Sachverständige. Jens Plötner, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, wies darauf hin, mit dem Gesetz sollten Fähigkeitslücken schneller geschlossen werden. Die technologische Souveränität solle gesichert und die Truppe mit dem bestmöglichen Gerät ausgestattet werden. Es werde jetzt auch leichter, Gesamtaufträge zu vergeben, statt die Vergabe in Teil-Losen vorzunehmen. Das Gesetz entlaste bei Bürokratie, setze verlässliche Fristen und stärke die Bundeswehr und die Industrie. "Wichtige Schritte in die richtige Richtung" Auch Uwe Horstmann vom Drohnenhersteller STARK Defence nannte den Entwurf „einen wichtigen Schritt in Richtung einer flexibleren, schnelleren und innovativeren Beschaffung von Verteidigungsgütern“. Die vorgesehenen Möglichkeiten, Start-ups bei Ausschreibungen stärker als bisher zu berücksichtigen, seien wichtige Schritte in die richtige Richtung. Finn-Christopher Brüning von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erwartet durch das Gesetz eine schnellere Modernisierung der Standorte, der Ausrüstung sowie der Ausbildungsmöglichkeiten für die Truppe. Die Beschleunigungen dürften jedoch nicht auf Vorhaben der Bundeswehr beschränkt bleiben, sondern sollten auch auf kommunale Infrastrukturprojekte ausgeweitet werden. „Landes- und Bündnisverteidigung funktionieren nur dann, wenn nicht nur die Kasernen modern und einsatzbereit sind, sondern auch die Straßen, Wege, Brücken sowie die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur vor den Toren der Liegenschaften der Bundeswehr und der Bündnispartner leistungsfähig und belastbar sind“, sagte Brüning. "Geringe Wettbewerbsintensität lässt Preise steigen" Prof. Dr. rer. pol. Michael Eßig von der Universität der Bundeswehr in München berichtete, das Beschaffungsvolumen der Bundeswehr werde gegenüber dem Vor-Ukrainekriegsjahr 2021 bis 2029 um 588 Prozent wachsen. Zugleich sei aber festzustellen, dass sich die Zahl der Bieter pro Vergabeverfahren stark verringert habe. Inzwischen würden 41,8 Prozent aller Verfahren mit nur einem einzigen Angebot enden. Die Bundeswehr erhalte etwa 2,2 Gebote pro Verfahren. Die geringe Wettbewerbsintensität lasse die Preise steigen. Eßig sagte, die Instrumente zur Stärkung der Innovationsbeschaffung seien prinzipiell zu begrüßen: „Die vorgeschlagenen Instrumente des Gesetzes erweitern den Handlungsspielraum der Beschaffungsorganisation.“ Dass das Gesetz jetzt für den gesamten Bedarf der Bundeswehr gelte und nicht nur für Militärausrüstung im engeren Sinne, sei zu begrüßen und notwendig. "Mobilisierte Mittel effektiv ausgeben" Julia Cuntz von der Industriegewerkschaft Metall forderte, die äußere Sicherheit dürfe nicht gegen die innere soziale Sicherung ausgespielt werden. Die nun mobilisierten Mittel müssten daher besonders effektiv ausgegeben werden. Andreas Seifert vom gemeinnützigen Verein "Informationsstelle Militarisierung" bezweifelte, dass das Gesetz die Aufgabe der Beschleunigung tatsächlich erfüllen kann. Das Gesetz selbst greife tief ins Wettbewerbs- und Vergaberecht ein und gebe der Regierung umfangreiche Befugnisse zur freihändigen Vergabe von Aufträgen. Trotz aller Bekundungen einer partnerschaftlichen Entwicklung der Rüstungsindustrie in Europa liege der Fokus des Gesetzes sichtbar auf der Stärkung einer nationalen deutschen Rüstungsindustrie. Dieser Protektionismus sei ein Kostentreiber. Negative Auswirkungen auf Windenergie-Ausbau befürchtet Potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf den Ausbau der Windenergie befürchtete Dr. Michael Rolshoven von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Tettau. Der Gesetzentwurf stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Zielen des raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Durch eine Art „pauschales Vetorecht“ der Bundeswehr gegen Windenergieanlagen wegen angenommener, wissenschaftlich aber nicht untersuchter Störungen von Radaranlagen seien erhebliche Flächenverluste für den Windenergieausbau zu befürchten. (hle/10.11.2025)
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„Making Capital Matter“ – aus Deutsche Börse Cash Market wird Deutsche Börse
Einheitlicher Markenauftritt: „Deutsche Börse Cash Market“, „Xetra“ und „Börse Frankfurt“ werden unter der Marke „Deutsche Börse“ gebündelt
Vereinfachte Markenarchitektur als klares Bekenntnis zu mehr Zugänglichkeit und Teilhabe an Kapitalmärkten durch die Mobilisierung von privatem Kapital
Bereitstellung einer erkennbaren, attraktiven Gesamtplattform für Privatanleger
Klare Differenzierung zwischen Unternehmensgruppe „Deutsche Börse Group“ und Kassamarkt-Geschäftsbereich „Deutsche Börse“
Mit einem klaren Fokus auf die Zukunft hat die Deutsche Börse Group heute die neue Markenstruktur für den Kassamarkt vorgestellt: Die Dachmarke des Geschäftsbereichs „Deutsche Börse Cash Market“ firmiert ab sofort unter dem Namen „Deutsche Börse“. Die enthaltenen Handelsplätze „Xetra®“ und „Börse Frankfurt“ werden analog unter „Deutsche Börse Xetra“ und „Deutsche Börse Frankfurt“ auftreten. Die neue Marke wurde feierlich auf dem Parkett der Frankfurter Wertpapierbörse mit Kunden, Partnern und Gästen aus der Finanzbranche vorgestellt und eingeführt.
Die neue Markenstruktur reduziert Komplexität, schafft eine klare Eigenständigkeit und vereint die Kassamarkt-Marken unter einem starken Namen. Es ist aber mehr als nur eine Namensänderung – es ist ein klares Bekenntnis zu mehr Zugänglichkeit und Teilhabe an Kapitalmärkten durch die Mobilisierung von privatem Kapital.
Die neue, einheitliche Markenidentität ermöglicht es, einen zentralen Bestandteil der Kassamarkt Geschäftsstrategie umzusetzen, eine erkennbare, attraktive Gesamtplattform für Privatanleger bereitzustellen. Die erfolgreiche Einführung von Xetra Retail sowie die geplante Verlängerung der Handelszeiten für Xetra Retail ab dem 1. Dezember 2025 unterstreichen das neue Selbstverständnis – „Making Capital Matter“.
Dr. Thomas Book, Vorstandsmitglied und zuständig für „Trading & Clearing“ bei der Deutsche Börse Group: „Ein starker Kapitalmarkt ist die Grundlage für Wachstum, Innovation und Wohlstand. Mit unserem neuen Auftritt für den Kassamarkt unter der Marke „Deutsche Börse“ und dem Claim „Making Capital Matter“ setzen wir ein starkes Zeichen. Als führender Aktienmarkt in Deutschland sichern wir transparente Märkte, bringen Unternehmen und Investoren effizient zusammen und bieten Anlegern faire Ausführungen. So schaffen wir Vertrauen in die Märkte von morgen und stärken die Position Europas im globalen Kapitalmarkt.“
Eric Leupold, Head of Cash Market bei der Deutsche Börse Group: „Kapital fördert Teilhabe und Wohlstand. Mit „Deutsche Börse“ bündeln wir alles, was den Kassamarkt stark macht. Das geht am besten über unsere Handelsplätze und hier wollen wir noch stärker eine attraktive Gesamtplattform für Privatanleger sein. Mit einem klaren Namen machen wir Kapital relevant für Unternehmen, Anleger und die Gesellschaft – und leisten unseren Beitrag zu starken Kapitalmärkten in Deutschland und Europa.“
Deutsche Börse Group weiterhin die Marke für die Unternehmensgruppe
Die übergeordnete Unternehmensgruppe „Deutsche Börse Group” als gesamtheitlicher Marktinfrastrukturanbieter und Börsenorganisation behält unverändert ihren Namen und ihre Marke. Unter der Marke „Deutsche Börse Group“ werden weiterhin alle Segmente von Investment Management Solutions, Post-Trading und Trading & Clearing sowie alle darunter enthaltenen Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften erfasst. Die neue Marke des Geschäftsbereichs „Deutsche Börse“ im Segment „Trading & Clearing“ steht künftig für das Kassamarktgeschäft.
Die Frankfurter Wertpapierbörse bleibt in ihrer regulatorischen Rolle weiterhin unverändert und ist nicht Bestandteil der Umfirmierung.
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Redaktioneller Hinweis: Hier finden Sie ein Foto von Dr. Thomas Book und Eric Leupold.
Medienkontakt:
Niels Tomm
+49 30 59004204
niels.tomm@deutsche-boerse.com
Andreas von Brevern
+49 69 21114284
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Über die Deutsche Börse
Die Deutsche Börse betreibt das Kassamarktgeschäft innerhalb der Deutsche Börse Group. Über die Handelsplätze „Deutsche Börse Xetra“ und „Deutsche Börse Frankfurt“ bietet der Geschäftsbereich institutionellen und privaten Anlegern einen transparenten und verlässlichen Zugang zu einer breiten Auswahl an Anlageklassen an. Das Angebot umfasst Aktien, ETFs, Anleihen, Fonds und strukturierte Produkte für institutionelle und private Anleger. Damit stärkt die Deutsche Börse die Stabilität der Kapitalmärkte in Deutschland und Europa. Sie eröffnet Unternehmen den Zugang zu Kapital, das Wachstum ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fördert.
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