Wirtschaft und Energie/Antrag Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel "Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima" vorgelegt.
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Der Digitalausschuss hat zwei Anhörungen zum Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz der Bundesregierung sowie zum Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz beschlossen.
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung hat seit 2021 Förderzusagen für Wasserstoff- und Power-to-X-Technologie-Projekte in Höhe von rund 975 Millionen Euro getroffen, so die Antwort auf eine AfD-Anfrage.
Kultur und Medien/Ausschuss Kulturstaatsminister Wolfram Weimer will die Vorkommnisse auf der Berlinale 2026 zügig aufarbeiten und Konsequenzen ziehen. Darüber informierte er am Mittwoch den Kulturausschuss.
Inneres/Antrag Die AfD setzt sich für ein Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland ein. Über ihren Antrag debattiert das Bundestagsplenum am Donnerstag.
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Mitglieder der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter haben im Menschenrechtsausschuss mehr Engagement bei der Behebung von Missständen in Gefängnissen angemahnt.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einem öffentlichen Fachgespräch mit dem Thema „Mental Health (Teil 2): Belastungen von Kindern und Jugendlichen: Wege zur Stärkung – Die Rolle von Musik, Kunst, Sport und sozialer Teilhabe zur psychischen Stabilisierung junger Menschen“ befasst. Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ihre fünf Mitglieder haben eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. (25.02.2026)
Anlässlich des vierten Jahrestages der russischen Invasion in der Ukraine zeigt der Bundestag in einer neuen Ausstellung zeitgenössische Werke aus der Ukraine. Eröffnet wurde die Schau am Dienstag, 24. Februar 2026, durch Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen). Die Ausstellung mit dem Titel "Über Krieg erzählen" ist noch bis 10. März 2026 in der Halle des Paul-Löbe-Hauses zu sehen. Russland, so Nouripour in seiner Eröffnungsrede, gehe es bei seinem Krieg nicht nur um Land. Es gehe um die Zerstörung der ukrainischen nationalen Identität. Und was gebe es Wundervolleres, so der Bundestagsvize, als Kunst und Kultur dagegen zu setzen. "Wenn man sich anschaut, mit welcher Systematik die Russische Föderation in den letzten Jahren Kunst, Kultur, Kulturschaffende immer wieder ins Fadenkreuz genommen hat, dann sieht man, was die für eine Wertigkeit haben als Botschafter einer bedrohten Identität." Krieg als Thema in der Kunst Zeitgenössische Kunst steht nur selten im Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung, wenn vom Krieg in der Ukraine die Rede ist. Der Kampf der Soldaten, das tägliche Sterben der Zivilisten, die Angriffe auf die zivile Infrastruktur, die unaufhörliche Bedrohung durch Raketen und Drohnen und das Überleben in äußerst unsicheren Verhältnissen sind jedoch auch Themen ukrainischer Künstlerinnen und Künstler. Viele von ihnen leben trotz des Krieges in der Ukraine. Einige kämpfen an der Front. Andere flohen nach Deutschland und in andere Länder Europas. Alle verloren in den letzten Jahren Angehörige, Freunde, Kollegen, Nachbarn. Bereits im Oktober 2022 lud der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages die ukrainische Autorin und Fotografin Yevgenia Belorusets ein, in der Abgeordnetenlobby des Reichstagsgebäudes eine Installation zu realisieren, in deren Mittelpunkt ihr in der deutschen Presse regelmäßig publiziertes Kriegstagebuch stand. Vom 24. Februar bis zum 5. April 2022 hatte sie täglich Berichte aus der ukrainischen Hauptstadt Kyjiw veröffentlicht und darin einen Alltag beschrieben, dessen Normalität über Nacht in einem brutalen Angriffskrieg verloren gegangen war. Diese literarischen Reportagen waren Grundlage der für die Ausstellung im Bundestag entwickelten Mind-Map – einer Erinnerungslandkarte, die anhand von Fotos und Textsequenzen den „Anfang des Krieges“ – so der Titel des später veröffentlichten Buches – Tag für Tag rekonstruierte. „Großes Bernsteinherz der Ukraine“ Seit der Ausstellung in der Abgeordnetenlobby hat der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages weitere Werke ukrainischer Künstlerinnen und Künstler erworben. Alle Künstler erzählen mit ihren künstlerischen Mitteln über den Krieg. Mit allen Werken verbinden sich Erzählungen über Verlust und Trauma auf der einen, Resilienz und Leben auf der anderen Seite. Die Sonderausstellung zeigt nicht nur die Werke der eigenen Sammlung, sondern auch eine Leihgabe der Botschaft der Ukraine: Das „Große Bernsteinherz der Ukraine“ reiste bereits durch mehrere europäische Städte und macht nun für zwei Wochen im Deutschen Bundestag Station. (25.02.2026)
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter moniert in ihrem Jahresbericht 2024, der als Unterrichtung vorliegt, Menschenrechtsverstöße im Justizvollzug sowie bei Polizeieinsätzen.
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Die legalXchange 2026 will zum zentralen Treffpunkt für die digitale Transformation im Rechtsmarkt werden. Nun haben die Veranstalter die inhaltlichen Schwerpunkte vorgestellt.
Weiterlesen
Die AfD-Fraktion hat die Verwendung eines mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Videos in einem Beitrag der ZDF-Nachrichtensendung „heute journal“ über das Vorgehen der Einwanderungsbehörde ICE in den USA und einen fehlerhaften Bericht der ARD-„Tagesschau“ über den CDU-Parteitag am 20. und 21. Februar zum Anlass genommen, dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk im Bundestag die „bewusste Manipulation“ der Zuschauer vorzuwerfen. Die Redner aller anderen Fraktionen betonten am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einer Aktuellen Stunde zum Thema "Schwerwiegender Fehler bei der Berichterstattung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk" zwar ebenfalls, dass das ZDF einen schweren Fehler begangen habe, hielten der AfD jedoch entgegen, dass sie den Vorfall lediglich nutze, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in Misskredit zu bringen. AfD: Keine Panne, sondern vorsätzlicher Betrug Der AfD-Abgeordnete Götz Frömming hielt dem ZDF vor, dass es einem „milliardenschweren Sender“ möglich sein müsste, eigenes Filmmaterial für einen solchen Beitrag zu drehen. Stattdessen habe sich die Studioleiterin eines „KI-generierten Filmchens aus dem Internet“ bedient. Dies sei „keine Panne“, sondern „vorsätzlicher Betrug“. Frömming warf dem ZDF vor, die Zuschauer bewusst manipulieren zu wollen. Mit dem Beitrag der „Tagesschau“ über den CDU-Parteitag, in dem gezeigt werde, wie die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wiederwahl von Friedrich Merz zum Parteivorsitzenden beklatscht, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht mehr vor Ort gewesen sei, erlebe der öffentlich-rechtliche Rundfunk innerhalb weniger Tage einen „zweiten Skandal“. In Anspielung auf die erfundenen Reportagen des früheren „Spiegel“-Journalisten Claas Relotuis sagte Frömming: „Wir haben das Relotius-System bei der Arbeit gesehen. Und dieses System gehört abgeschafft.“ CDU/CSU: Schwerer Fehler hat viel Vertrauen gekostet Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) attestierte dem ZDF ebenfalls, einen „schweren Fehler“ begangen zu haben, der viel Vertrauen gekostet habe und der sich nicht wiederholen dürfe. Allerdings habe sich die Nachrichtenchefin des Senders den Fehler offen eingestanden, sich dafür entschuldigt und auch personelle Konsequenzen gezogen. Eine Demokratie sei auf eine „faktenbasierte Berichterstattung“ angewiesen, betonte Klein. Zugleich warf die Abgeordnete der AfD vor, ein grundsätzliches Problem mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu haben, weil dieser darüber berichte, welche Gefahren von der AfD ausgehen. Grüne: Vier Finger zeigen auf die AfD zurück In diesem Sinne argumentierte auch Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen). Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelte eine „besondere Sorgfaltspflicht“, die das ZDF verletzt habe. Allerdings gehe es der AfD nicht um die Aufklärung des Vorfalls, sondern nutze diesen nur, für einen erneuten prinzipiellen Angriff auf ZDF und ARD. Die AfD bediene sich wie jüngst in Mecklenburg-Vorpommern selbst immer wieder KI-generierter Beiträge. Wenn Sie mit dem Finger auf das ZDF zeigen, zeigen vier Finger zurück auf sie selbst“, sagte Lehmann. Der Fall aber zeige, wie wichtig es sei, klare Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu haben. Die KI-Verordnung der EU dürfe nicht verwässert werden, sondern müsse wohl eher noch verschärft werden. SPD: ZDF hat Transparenz hergestellt Auch Martin Rabanus (SPD) bescheinigte dem ZDF einen „schwerwiegenden Fehler“. Die Verwendung der KI-Videos sei ein „No-Go“ im Nachrichtenjournalismus. Der AfD warf Rabanus vor, sie verschweige, dass das ZDF Transparenz in dem besagten Fall hergestellt habe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehöre zur „demokratischen Infrastruktur“ in Deutschland. Der AfD gehe es nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser zu machen, sondern ihn „leiser und schwächer“ werden zu lassen. Es störe die AfD, dass ARD und ZDF über die „familiären Clanstrukturen“ innerhalb der Partei berichten. Linke: Regeln für den Umgang mit KI schaffen David Schliesing (Die Linke) betonte, dass die „Tagesschau“ und das „heute journal“ unabhängig von den begangenen Fehlern laut Umfragen die vertrauenswürdigsten Sendungen im deutschen Fernsehen seien. Es sei ein „schlechter Scherz“, dass ausgerechnet die AfD, die seit Jahren mit KI-generierten Beiträgen Hass im Land verbreite, eine solche Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen übe. Viel wichtiger sei es, dass endlich klare Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz geschaffen werden. (aw/25.02.2026)
Verbrecherbanden sind in Deutschland vor allem im Drogenhandel aktiv, betreiben Geldwäsche und illegale Finanzgeschäfte. Die Regierung will die Täterinnen und Täter an der empfindlichsten Stelle packen.
Weiterlesen
Gesundheitsexperten sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Lebendnierenspenden eine wichtige Initiative, um mehr Menschen in medizinisch kritischen Situationen helfen zu können. Sie fordern aber an einigen Stellen präzisere Formulierungen, um Fehlentwicklungen oder Fehlinterpretationen zu vermeiden sowie die Streichung einzelner Regelungen. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3619) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) lobte insbesondere den Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, die Einrichtung einer sogenannten Lebendspendebegleitperson sowie die Empfehlung, Lebendspender in der Wartelistendringlichkeit aufzuwerten, falls diese später selbst eine Organspende benötigen. Hinsichtlich der Inkompatibilität zwischen Spendern und Empfängern als Voraussetzung für eine Überkreuz-Lebendspende empfiehlt die DTG statt des Begriffs „immunologische Gründe“ den Terminus „medizinische Gründe“, um auch anatomische oder funktionelle Kriterien zu berücksichtigen. Das entspreche der internationalen Praxis und erhöhe die Erfolgsaussichten für Überkreuz- und Kettenspenden. Zudem regte die DTG an, die Regelungen organneutral zu formulieren, um perspektivisch auch Leber-, Dünndarm- und Lungenspenden einzubeziehen und keine Exklusivität für Nieren zu schaffen. Die Gesellschaft forderte außerdem, den Satz zu streichen, wonach Spender „voraussichtlich nicht über das mit der Entnahme des Organs oder des Gewebes verbundene Operationsrisiko hinaus gefährdet“ seien. Der zu erwartende Verlust der Nierenfunktion von etwa 30 Prozent könne an sich schon als Schaden interpretiert werden. Zudem stehe dieser Satz der Spenderautonomie entgegen, denn viele Spender seien bereit, ein höheres Risiko in Kauf zu nehmen, um Empfängern zu helfen. Widerspruchslösung bei postmortaler Organspende Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) regte präzisere Formulierungen an und ging auf den Begriff Überkreuz-Lebendnierenspende ein. Der im Entwurf verwendete Begriff solle eine Abgrenzung zur Lebendnierenspende in einem Näheverhältnis darstellen. Vorgesehen seien jedoch auch Kombinationen mehrerer Paare im Sinne einer Ring- oder Kettenspende. Das entspreche nicht der intuitiven Auffassung des Begriffs Überkreuz-Lebendnierenspende, der die Beteiligung nur zwei Paaren „über Kreuz“ nahelege. Die Bundesärztekammer (BÄK) warb ungeachtet der als sinnvoll erachteten aktuellen Reform bei der postmortalen Organspende für die sogenannte Widerspruchslösung, bei der Erwachsene automatisch als Organspender gelten, solange kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Auch wenn der Gesetzentwurf in pragmatischer Hinsicht darauf ausgerichtet sei, die Zahl der Transplantationen mit der Lebendorganspende zu erhöhen, dürfe dies nicht dazu führen, das Bemühen um die Gewinnung von mehr postmortal gespendeten Organen zu vernachlässigen. Auch die BÄK warb in der Anhörung dafür, den Pool an Spendern zu vergrößern durch eine Abkehr von den rein immunologischen Gründen für eine Überkreuzspende. Verpflichtendes Lebendspenderegister gefordert Der Sachverständige Prof. Dr. Stefan Reuter von der Arbeitsgemeinschaft der Nierentransplantationszentren Nordrhein-Westfalen forderte die gesetzliche Implementierung eines verpflichtenden, qualitätsgesicherten Lebendspenderegisters. Dies sei die zwingende Voraussetzung für eine umfassende Risikoaufklärung und den Spenderschutz. Es fehlten Langzeitdaten zu medizinischen und psychosozialen Folgen der Lebendnierenspende. Das bestehende Deutsche Lebendspende-Register (SOLKID-GNR) stelle derzeit die einzige bundesweit verfügbare Infrastruktur dar, die eine prospektive, qualitätsgesicherte Erhebung von Langzeitdaten nach Lebendnierenspenden ermögliche. Ohne eine gesetzliche Verankerung sei diese Struktur nicht nachhaltig abzusichern. Zwingend erforderlich sei die verpflichtende Übermittlung aller für die Aufklärung und den Spenderschutz erforderlichen Daten. Ein Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagte in der Anhörung, eine Vermittlungsstelle für Überkreuzspenden aufzubauen sei eine extrem komplexe Aufgabe, die jedoch innerhalb von drei Jahren ermöglicht werden könne. Für Dialyse-Patienten sei eine Transplantation die beste Versorgung. Eine Dialyse über mehrere Jahre sei zudem kostspielig. Bei einer erfolgreichen Nierentransplantation, die einmalig viel Geld koste, seien bereits nach drei Jahren Einsparungen zu erwarten. Mögliche Nachsorgeprobleme Die Ärztin Dr. Birgit Heilmann, die selbst eine Niere gespendet hat, forderte eine bessere Aufklärung der potenziellen Spender über gesundheitliche Risiken und Langzeitfolgen. Die Lebendspende einer Niere sei ein großer operativer Eingriff in die Unversehrtheit eines gesunden Menschen. Sie sprach sich für den Erhalt des Subsidiaritätsprinzips aus und gegen die Zulassung anonymer, ungerichteter Nierenlebendspenden. Bei der Lebendnierenspende gehe der Spender immer ein Risiko ein, sagte sie in der Anhörung. Das Transplantat könne auch nicht funktionieren, dann habe der Spender trotzdem ein Organ verloren. Auch ein Sprecher der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende ging in der Anhörung auf die möglichen Nachsorgeprobleme ein und schilderte, wie schwierig es mitunter sei, für Nierenspender eine Absicherung über die Unfallkasse zu bekommen. Die Verfahren würden von den Gutachtern oft mit fragwürdigen Argumenten hinausgezögert. Viele Lebendspender seien müde, erschöpft, vergesslich und zumindest vorübergehend nicht arbeitsfähig. (pk/25.02.2026)
Robert Habecks "Heiz-Hammer", den Schwarz-Rot nun überarbeiten will, sorgte seinerzeit für viel Aufregung – auch wegen des holprigen Verfahrens im Bundestag. Über dieses verhandelt am Donnerstag das BVerfG und könnte eine Leitentscheidung über den Eigenwert des demokratischen Verfahrens liefern, hofft Oliver Lepsius.
Weiterlesen
Die Verbraucherzentrale hat vor dem LG Berlin II einen Sieg gegen WhatsApp im Kampf um deutsche Nutzerdaten errungen. Die Kammer untersagte die Verwendung und Weitergabe von Daten auf Basis der früher geltenden Nutzungsbedingungen.
Weiterlesen
Schulleiter als "Handlanger" des "faschistischen Systems", Ärzte als "psychiatrischer Mob" – wo verläuft die Grenze zwischen Beleidigungen und Machtkritik? Das BVerfG erinnert Gerichte daran, den Kontext solcher Äußerungen zu prüfen.
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4187), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das elf Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit acht Fragen vertreten. Jeweils fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mussten sich mit jeweils vier Fragen auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt waren bei jeweils drei Fragen gefordert. Zu je zwei Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Schließlich sollte sich das Bundesministerium der Verteidigung zu einer Frage äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) das Bundesfinanzministerium vor dem Hintergrund des Modells der Aktivrente, das zusätzliche finanzielle Anreize für das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus vorsieht, weshalb selbstständige Erwerbstätige von diesem Instrument ausgeschlossen werden, „obwohl auch sie erheblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen“. Schröder wollte erfahren, wie die Bundesregierung dieser „von Verbänden kritisierten Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten“ begegnen will. Die bayerische Abgeordnete Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, welche Konsequenzen der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger „aus der Tatsache zieht, dass die dominierenden US-Digitalkonzerne in Deutschland und Europa kaum besteuert werden“. Lenhard fragte, ob die Bundesregierung darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer kleiner und mittelständischer Digitalunternehmen sieht. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) wollte vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissen, ob die Bundesregierung Altersbeschränkungen für die Nutzung von Social-Media-Angeboten für sinnvoll hält und wie sich solche Maßnahmen gegebenenfalls umsetzen ließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.02.2026)
Ein Unternehmer hat nach einem Millionen-Maskengeschäft während der Pandemie Steuern in großem Umfang hinterzogen. Die Wirtschaftsstrafkammer des LG München II verurteilte ihn auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes und falschen Papieren.
Weiterlesen
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach der Zahl der Verurteilungen im Jahr 2024 wegen ausgewählter Delikte aus dem Strafgesetzbuch.