Aktuelle Nachrichten

Bei Anwälten naheliegend: Arbeitsunfähig heißt auch verhandlungsunfähig

beck-aktuell - 26.03.2026

Ist ein arbeitsunfähiger Anwalt auch verhandlungsunfähig? Das sei zwar nicht automatisch der Fall, aber naheliegend, so das OVG Münster. Denn schließlich gehöre die "Verhandlungsführung" zur anwaltlichen Arbeit. Das OVG monierte eine Gehörsverletzung durch Ablehnung eines rechtzeitigen Antrags auf Terminverlegung.



Weiterlesen

Behandlungen mit Cannabis vermittelt: Unzulässige Heilmittelwerbung

beck-aktuell - 26.03.2026

Kann der Betreiber einer Internetseite, die ärztliche Behandlungen vermittelt, gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen? Ja, sagt der BGH, wenn es um Behandlungen geht, die sich auf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel wie medizinisches Cannabis beschränken. 



Weiterlesen

Bundestag verabschiedet EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung verabschiedet. Sowohl der Entwurf für ein Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998, 21/3508) als auch das Daten-Governance-Gesetz (21/3544, 21/3946) wurden zuvor im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung noch in Teilen geändert (21/4998, 21/4994). Beide Vorlagen wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich beim Entwurf zum Data Act enthalten und dem Entwurf zum Daten-Governance-Gesetz zugestimmt. Der Abstimmung lagen Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages des Haushaltsauschuss (21/4999, 21/4995) zugrunde. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf. Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt. Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (21/3508) zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Seine Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen. Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspräche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der Bundesnetzagentur diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen. Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage. Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben. Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft. Änderungen im Digitalausschuss Zu den Änderungen am Data Act-Durchführungsgesetz, die der Ausschuss im parlamentarischen Verfahren vornahm, gehört unter anderem die Präzisierung, dass die Bundesnetzagentur Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes gemäß Kapitel V der Datenverordnung prüfen soll. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Datenverlangen öffentlicher Stellen der Länder soll hingegen bei den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sprachen im Ausschuss von einem wichtigen Schritt für Innovation und mehr Rechtssicherheit. Man habe darauf geachtet, unnötige Belastungen zu vermeiden, die Sanktionsregelungen nachjustiert und bei den Ermittlungsbefugnissen Klarstellungen vorgenommen. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter. Wie es im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (21/3544) heißt, gilt der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzes sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (21/3946) keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Behördenkooperation und elektronische Kommunikation Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Die Geldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt die Bundesregierung aus. Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bundesnetzagentur jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstünden, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro. Änderungen im Digitalausschuss Teil der Änderungen am Daten-Governance-Gesetz ist unter anderem, die Aufgabenerfüllung nach Artikel 8 Daten-Governance-Rechtsakt an das Metadatenportal GovData zu übertragen und die Bestandsliste über geschützte Verwaltungsdaten sowie das Anfragenmanagement in die bestehende Bestandsliste für offene Verwaltungsdaten zu integrieren. Dadurch sollen die Nutzerfreundlichkeit erhöht und Abläufe beschleunigt werden, wie Abgeordnete von Union und SPD in der Ausschuss-Diskussion betonten. Außerdem sollen bestehende Spielräume bei der Gebührenordnung genutzt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen und Startups faire Chancen zu bieten, betonten Abgeordnete von Union und SPD. (lbr/hau/26.03.2026)

Verschärfung der europäischen Asylpolitik: Rechte Mehrheit im EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren

LTO Nachrichten - 26.03.2026

Das EU-Parlament hat die Rückführungsverordnung beschlossen. Möglich war das mit den Stimmen von CDU und CSU und rechten Parteien. Das Vorhaben soll Abschiebezentren in Drittländern ermöglichen.

Erstmals nach 15 Jahren: Kein verkaufsoffener Sonntag zum Osteroder Ostermarkt

beck-aktuell - 26.03.2026

Eine Klage der Gewerkschaft ver.di hat in Niedersachsen einen Sieg für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt: Der Ostermarkt in Osterode am Harz startet nun erstmals ohne verkaufsoffenen Sonntag. Die Rechtsgrundlagen geben es nicht her, befand das VG Göttingen im Eilverfahren.



Weiterlesen

Hitzige Aussprache über Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten

Die Antwort der Bundesregierung (21/3319) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland“ (21/683) erregte die Gemüter in einer Parlamentsdebatte am Donnerstag, 26. März 2026. Thema während der 30-minütigen Aussprache waren auch zwei Anträge der AfD. Der Antrag mit dem Titel „Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen“ (21/3308) wurde im Anschluss der Aussprache mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Dazu lag ein Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (21/3631) vor. Der von der Fraktion vorgelegte Antrag mit dem Titel „Finanzierung des UN-Bevölkerungsfonds beenden – Für den Lebensschutz eintreten“ (21/4938) wurde erstmalig beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Federführung. Antwort auf Große Anfrage der AfD Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die International Planned Parenthood Federation (IPPF) mit einem jährlichen Kernbeitrag. Seit 2022 wurden dafür insgesamt 63 Millionen Euro bereitgestellt, wie aus der Antwort hervorgeht. Den Angaben zufolge lag die Unterstützung 2025 bei 15 Millionen Euro. Im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit habe die IPPF nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 872.000 US-Dollar an ihre chinesische Mitgliedsorganisation China Family Planning Association (CFPA) geleistet. Die IPPF ist eine internationale Nichtregierungsorganisation zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Abzustimmender Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. In ihrem Antrag (21/3308) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf 'sexuelle Identität', Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Antrag zum Weltbevölkerungsfonds Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag (21/4938) auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Vorbild der US-Regierung alle Zahlungen an den UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) einzustellen. Der Fonds dient ihrer Ansicht nach nicht deutschen nationalen Interessen und gefährdet die Förderung christlicher Werte, heißt es zur Begründung. Er erfülle daher nicht die Kriterien für eine Finanzierung. Weiter heißt es in der Initiative, der UNFPA fördere seit seiner Gründung Abtreibung und Bevölkerungsreduktion und vertrete eine „menschenfeindliche totalitäre Gender-Ideologie“. Außerdem setze er sich immer stärker für die Umwertung der traditionellen Familienwerte ein und zerstöre damit „die Grundlage unseres abendländischen Menschenbilds und unserer Identität“. Zwar finanziere der 1967 gegründete Fonds auch einige begrüßenswerte Projekte, etwa gegen die menschenrechtswidrige Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung, gegen die Bevorzugung von Söhnen und gegen die Abtreibung von weiblichen Embryonen und die Kinderehe, schreiben die Abgeordneten. Vor allem aber betätige sich der UNFPA als „globaler Abtreibungsdienstleister“, urteilen sie. (ahe/pk/joh/hau/26.03.2026)

Auch ohne Putin-Connection: Oligarchen-Gelder bleiben eingefroren

beck-aktuell - 26.03.2026

Die Gelder von fünf führenden Geschäftsmännern, die in Russland tätig sind, bleiben eingefroren. In seiner Entscheidung hält der EuGH fest, worauf es dafür ankommt. Verbindungen zur russischen Regierung sind keine zwingende Voraussetzung.



Weiterlesen

Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, den Einspruch der Abgeordneten Kerstin Przygodda (AfD) gegen einen ihr erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Przygodda hatte den Ordnungsruf tags zuvor in der Plenarsitzung während einer Aktuellen Stunde zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten, nachdem die AfD-Politikerin der Linken-Abgeordneten Kathrin Gebel einen "pathologischen Männerhass" unterstellte. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/26.03.2026)

Betrunken auf dem E-Roller: Kein automatischer Fahrerlaubnisentzug

beck-aktuell - 26.03.2026

Schlangenlinien, Alkohol – aber kein Entzug der Fahrerlaubnis: Das AG Hamburg-St. Georg verneinte bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB, dass der Fahrer ungeeignet für den Straßenverkehr ist. Ein E-Roller sei etwas anderes als ein Auto.



Weiterlesen

BaFin warnt vor der Website green-lmtd(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website green-lmtd(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbieten. Die Betreiber behaupten wahrheitswidrig eine Aufsicht durch die „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ (FINA EU). Diese Behörde gibt es nicht, die BaFin warnt bereits entsprechend.
Kategorien: Finanzen

Foris Capital: BaFin warnt vor Websites

Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites aiforis(.)com und aiforis-trading(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die angeblich in Zypern ansässige Foris Capital (EU) Ltd unter dem Handelsnamen "Foris Capital" auf den Websites ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen an.
Kategorien: Finanzen

2009 gegründet, aber 1717 im Markennamen: Täuschung über Prestige von Luxuslederwaren?

beck-aktuell - 26.03.2026

Käufer von Luxuswaren lassen sich nicht zuletzt auch von dem Prestige leiten, das sie einer Marke zuschreiben. Ist es vor diesem Hintergrund zulässig, eine Marke anzumelden, die mit einer Zahlenangabe ein weit zurückliegendes Gründungsjahr suggeriert?



Weiterlesen

Erektionsstörungen und Akne: BGH legt Fragen zur Telemedizin vor

beck-aktuell - 26.03.2026

Werbung für Ferndiagnosen ist in Deutschland nicht zulässig, wenn die Behandlung im EU-Ausland nicht den hiesigen Standards entspricht. Ob diese Regelung im Heilmittelwerbegesetz mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, will der BGH vom EuGH klären lassen.



Weiterlesen

BVerwG 1 B 18.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 26.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 1 B 28.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 26.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 AV 1.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 26.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 B 39.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 26.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Der Vorkaufsrecht-Deal, der bleibt: Verpflichtungen aus Hauskauf überleben BVerwG-Urteil

beck-aktuell - 26.03.2026

Die Käuferinnen mehrerer Häuser in Berlin handelten einen Verzicht der Stadt auf ihr Vorkaufsrecht aus, im Gegenzug versprachen sie, die Häuser 20 Jahre nicht in Wohnungseigentum umzuwandeln. Daran müssen sie sich halten, obwohl das BVerwG später das Vorkaufsrecht für unzulässig erklärte.



Weiterlesen

Kontroverse Debatte über beitragsfreie Familien­kranken­versicherung

In einer kontroversen Debatte haben die Abgeordneten über die beitragsfreie Familienversicherung als Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beraten. Anlass für die von der AfD-Fraktion beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel "Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung" am Donnerstag, 26. März 2026, waren Berichte, wonach erwogen wird, die Mitversicherung für Ehepartner zu streichen und stattdessen einen Mindestbetrag von 225 Euro (200 Euro Krankenversicherung und 25 Pflegeversicherung) zu fordern. Für die beitragsfreie Mitversicherung Erwachsener gelten bestimmte Verdienstgrenzen. Die Oppositionsfraktionen warfen der Koalition vor, mit ihren Reformplänen vor allem Familien mit geringem Einkommen zu schaden. Redner der Koalition wiesen die Vorhaltungen strikt zurück und betonten, die geplanten Reformen in der Krankenversicherung würden mit Solidarität und Augenmaß angegangen. Im Übrigen lege die GKV-Finanzkommission erst in der kommenden Woche ihre Vorschläge vor, entschieden sei daher noch gar nichts. AfD: Neuregelung zu Ungunsten der Familien Martin Sichert (AfD) sagte, die Regierung plane gleich mehrere Neuregelungen zu Ungunsten der Familien. So sei eine Anhebung der Mehrwertsteuer ebenso im Gespräch wie die Abschaffung des Ehegattensplittings und nun auch die Abschaffung der Familienversicherung in der GKV. Er hielt der SPD vor, "die Fleißigen" zu bestrafen und Familien vorsätzlich zerstören zu wollen. Obwohl die Bundesregierung mit dem sogenannten Sondervermögen sehr viel Geld zusätzlich aufgenommen habe, reiche es nicht. Nun stünden Steuererhöhungen an, und die Errungenschaften des Sozialstaates würden zerstört. Sichert betonte: "Diese Regierung ist eine Katastrophe für Deutschland." Der Bundesregierung sei offenbar gar nicht klar, was es für viele Familien bedeuten würden, wenn sie auf einmal 225 Euro pro Monat mehr für die Krankenversicherung zahlen sollen. Ehe und Familie stünden laut Verfassung jedoch unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Vor allem die Union solle sich schämen für ihren Angriff auf die Institution der Ehe. Sichert sagte, die GKV-Finanzen ließen sich leicht stabilisieren, wenn versicherungsfremde Leistungen dort herausgenommen würden und unnötige Bürokratie entfiele. Grüne: Vertrauen der Bürger nicht verspielen Auch die Grünen-Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) ging mit der Bundesregierung hart ins Gericht und warf ihr vor, das Vertrauen der Bürger zu verspielen. In normalen Zeiten würden schlechte Vorschläge gleich aussortiert, bei dieser Regierung seien sich die Menschen dessen aber nicht mehr sicher. Die Regierung sei sich nicht zu schade, die Bürger notfalls auch "hinter die Fichte" zu führen. Wenn die Planungen jetzt vorsähen, dass Familien pauschal 225 Euro mehr im Monat für die Krankenversicherung bezahlen sollen, egal wie hoch das Haushaltseinkommen ist, erinnere das an die Idee der sogenannten Kopfpauschale, die schnell wieder beerdigt worden sei. Nach Ansicht Piechottas muss das Gesundheitssystem aufgrund der hohen Kosten und vergleichsweise schlechten Ergebnisse strukturell verändert werden. Sie warnte jedoch: "Wer in dieses System noch mehr Geld pumpt, ohne die Fehler zu beheben, der macht es halt noch schlechter." Sie forderte, die stark steigenden Arzneimittelkosten in den Blick zu nehmen und die Preise insbesondere für teure patentgeschützte Medikamente besser zu regulieren. "Sie müssen an die Pharmaindustrie heran und nicht an die Geringverdiener." Es würden dringend Reformen gebraucht, aber nicht mehr soziale Ungleichheit. Union warnt vor unseriöser Panikmache Vertreter der Koalition hielten der AfD eine unseriöse Panikmache vor. Simone Borchardt (CDU/CSU) betonte, Politik aus der Presse und auf Basis von Empörung sei keine gute Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen. Wichtig seien nicht Schlagzeilen, sondern Fakten. Nötig seien langfristig tragfähige Lösungen, denn das Gesundheitssystem sei teuer und ineffizient. Chronische Erkrankungen nähmen zu, Versorgungsstrukturen seien zersplittert, Personal überlastet. Es gebe Fehlanreize im System wie Doppeluntersuchungen, mangelnde Vernetzung der ambulanten und stationären Versorgung. "Und bei der Digitalisierung sind wir auch nicht besonders gut." Sie versicherte: "Wir wollen an die Fehlanreize heran und nicht an die grundlegende solidarische Familienversicherung." Die GKV-Finanzkommission arbeite an effizienten Reformvorschlägen. SPD will keine Schnellschüsse Ähnlich äußerte sich Dr. Christos Pantazis (SPD), der ebenso davon abriet, zum jetzigen Zeitpunkt jeden Tag neue Einzelvorschläge zu diskutieren. Die AfD wolle aus einem Debattenbeitrag ein Schreckensszenario konstruieren und schüre gezielt Verunsicherung bei Millionen Familien. "Das ist politische Inszenierung auf dem Rücken der Menschen." Auch Pantazis verwies auf die Notwendigkeit, in der GKV zu Strukturreformen zu kommen, die jedoch sorgfältig austariert werden müssten. Er stellte klar: "Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Detail am Rand, sie ist ein zentrales Element unseres solidarischen Systems." Die Familienversicherung schütze Menschen, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen und sich um Personen kümmern, die nicht voll erwerbsfähig sein könnten. Und es seien in vielen Fällen Frauen, die diese Care-Arbeit übernähmen. Pantazis betonte: "Wir brauchen konsequente Strukturreformen auf der Ausgabenseite." Er fügte hinzu: "Wir brauchen eine ganzheitliche Reform, keine Schnellschüsse." Die GKV sei "eine der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates". Linke: Beitragsbemessungsgrenze abschaffen Ates Gürpinar (Die Linke) warnte vor einer Überforderung von Familien mit geringem Einkommen und forderte mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen zur GKV. Wenn die Bundesregierung glaube, solche Familien könnten im Monat mit 225 Euro zusätzlich belastet werden, liege sie zielgenau daneben. "Sie regieren an der Lebensrealität der Menschen vorbei." Es sei im Übrigen unfair, wenn ein Manager mit hohem Einkommen genauso viel in die GKV einzahle wie eine viel geringer bezahlte Fachkraft. Das Problem dabei sei die Beitragsbemessungsgrenze, die nur bis zu einer bestimmten Einkommen Beiträge vorsehe. Gutverdiener würden nicht angemessen in die GKV einbezogen. Gürpinar sagte: "Wir wollen nicht, dass den Familien noch mehr Geld aus der Tasche gezogen wird." Wenn die Bundesregierung die Krankenversicherung retten wolle, solle sie die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und alle Einkommensarten in die Beiträge einbeziehen. "Wer viel hat, muss viel beitragen, wer wenig hat, wenig, und wer nichts hat, muss nichts beitragen." (pk/26.03.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Steuerabkommen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann (21/3944), wurde mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, einstimmig angenommen. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu seitens des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Der Finanzausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/4980) vorgelegt. Zeitplan 2027: Gegen die Stimmen der AfD votierte das Parlament ansonsten einstimmig über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates des Bundestages (21/4850), in der der Zeitplan des Parlaments für das Jahr 2027 festgelegt ist. Vorgesehen sind 21 Sitzungswochen des Parlaments. Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag bittet die Parlamentspräsidentin zur Bestellung eines oder einer Prozessbevollmächtigten zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 1 / 26). Dabei geht es um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Januar 2026, im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass sich der Deutsche Bundestag durch den Gesetzesbeschluss vom 5. Dezember 2025 zu Paragraf 29b Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes, der der Bundesregierung die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie 2013/32/EU für den internationalen Schutz durch Rechtsverordnung zuweist, unter Verstoß gegen Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes "seines Gesetzgebungsrechts entäußert hat". Einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (21/4967) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AFD und SPD zu. Grüne und Linke enthielten sich ihrer Stimme. Datenschutz: Die AfD ist gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen mit einem Antrag (21/4947) gescheitert, der zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 hinsichtlich der Verlängerung bestimmter Datenschutzfristen (Ratsdokument 17054 / 25) eine Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) vornimmt. Die AfD-Fraktion sprach sich in ihrem Antrag gegen verlängerte Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU und einen entsprechenden Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der bestehenden EU-Verordnung aus. Sie forderte, dass der Bundestag in einer Entschließung den Vorschlag rügt, da er ihrer Ansicht nach über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt. Das Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU ist ein Prozess zur Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten. Der vorgelegte Änderungsvorschlag widerspreche sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und greife unangemessen in die Rechte der Mitgliedstaaten ein, argumentierte die Fraktion. Außerdem war sie der Ansicht, dass bestehende EU-Mechanismen ausreichen. So enthalte die bestehende Verordnung bereits ein vollharmonisiertes Zulassungssystem für biozide Wirkstoffe und Produkte, ein zentrales Überprüfungsprogramm für Alt-Wirkstoffe, detaillierte Vorschriften zu Datenschutz und Datenweitergabe sowie Mechanismen zur gegenseitigen Anerkennung und zur Koordinierung über die Europäische Chemikalienagentur. Mit der Verordnung sollen der EU-Kommission zufolge unter anderem Schutzfristen für Daten im Zusammenhang mit dem laufenden Wirkstoff-Überprüfungsprogramm verlängert und wirtschaftliche Nachteile für Dateninhaber aufgrund verzögerter Bewertungsverfahren vermieden werden. Petitionen: Das Parlament hat elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angenommen. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 198 bis 208 (21/4798, 21/4799, 21/4800, 21/4801, 21/4802, 21/4803, 21/4804, 21/4805, 21/4806, 21/4807, 21/4808). Rentenbeitragssatzerhöhung für Investitionen in Aktienfonds Darunter befand sich auch eine Petition mit der Anregung, durch eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung einen Überschuss zu erwirtschaften, welcher dazu dienen soll, das Rentenniveau dauerhaft stabil zu halten. Der Petent schlug vor, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent anzuheben. Die dadurch entstehenden Überschüsse sollten in einen Aktienfonds investiert werden, für den nur Aktien gekauft werden, die nachhaltig eine möglichst hohe Gewinnrendite erwirtschaften, die mindestens ein Prozent über der Inflation liegt. Die Gewinne sollten aus Sicht des Petenten zu einem Drittel an die Rentenbezieher ausgeschüttet und zu zwei Drittel wieder angelegt werden. Durch einen staatlichen Rentenfonds würden auch die Arbeitnehmer profitieren, die nicht das nötige Einkommen hätten, um privat vorzusorgen, aber gesetzlich pflichtversichert seien, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 90285). Auch könne durch die erzielten Erträge das Rentenniveau aufgebessert werden. Errichtung eines staatlichen Fonds nicht in Aussicht zu stellen Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 18. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss könne die Errichtung eines staatlichen Fonds zum Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche nicht in Aussicht stellen, heißt es in der Vorlage. Für den Petitionsausschuss ist die Zukunftsfestigkeit der Alterssicherung in Deutschland und – mit Blick auf den demografischen Wandel – ihre Generationengerechtigkeit ein sehr wichtiges Anliegen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die von dem Petenten vorgetragene Idee, durch einen höheren Beitragssatz einen Überschuss zu erwirtschaften und hierdurch die Rentenfinanzlage zu stabilisieren, sei in der Vergangenheit von den Gewerkschaften als sogenannte „Demografie-Reserve“ in die Diskussion eingebracht worden. Der Petitionsausschuss befürworte eine „Demografie-Reserve“ durch einen höheren Beitragssatz jedoch nicht, weil aufgrund der dauerhaften demografischen Belastung jede wie auch immer ausgestaltete „Demografie-Reserve" oder andere Formen von angesparten Überschüssen „relativ schnell aufgebraucht und ohne Einfluss auf die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“ seien. Stiftung Generationenkapital Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass in der 20. Wahlperiode der Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge mit der Gründung der Stiftung Generationenkapital geplant gewesen sei. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Vermögensübertragungen vom Bund sollte ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Der Gesetzentwurf sei jedoch wegen des Bruchs der Regierungskoalition nicht mehr vom Bundestag verabschiedet worden. Kapitalgedeckte Finanzierung „ohne staatlichen Fonds“ Der Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode sehe die Einführung des Generationenkapitals nicht mehr vor. Stattdessen sei eine Frühstart-Rente geplant, bei welcher die Bundesregierung für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen soll. Damit würde auch die kapitalgedeckte Finanzierung Teil der Rentenvorsorge werden, „ohne dass dabei ein staatlicher Fonds aufgesetzt würde, wie ihn der Petent gefordert hatte“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/eis/ste/26.03.2026)