Aktuelle Nachrichten

Abgesetzt: Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die Beratung über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen“ (21/5030), der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Im Anschluss an die Debatte sollte der Antrag dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Fraktion Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. In ihrem Antrag (21/5030) verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht. Die Kosten sollen nicht auf Mieter umgelegt werden können. Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit einer zunehmenden Zahl von Extremwetterereignissen sowie einer bislang unzureichenden Versicherungsdichte. Die Versicherung soll unter anderem durch einen Elementarschaden-Fonds als „solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen“ ergänzt werden, an dem sich auch Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten beteiligen sollen. Darüber hinaus fordert die Fraktion Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Regulierung des Mietmarkts, um die finanzielle Belastung durch eine solche Pflichtversicherung zu begrenzen.(scr/hau/14.04.2026)

Fraktionen sehen Chancen für EU durch Regierungswechsel in Ungarn

Der Wahlsieg von Péter Magyar und dessen oppositioneller Tisza-Partei bei der Parlamentswahl in Ungarn wird im Bundestag mit Erleichterung aufgenommen. Wie die Redner der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am Donnerstag, 16. April 2026, in einer auf Verlangen der Koalitionsfraktionen anberaumten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Ungarn nach der Wahl – Neue Chance für Europa" betonten, ermögliche der Regierungswechsel einen Neuanfang für Ungarn und die Europäische Union. Regierung: EU-Fördermittel jetzt freigeben Der Wahlausgang sei nicht nur eine Niederlage für den bisherigen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, „sondern auch für Putin, für die MAGA-Bewegung und für alle, die der illiberalen Demokratie das Wort reden wollen“, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gunther Krichbaum (CDU). Alle, die Europa schwächen wollten oder noch immer wollen, hätten mit Orbán ihren treuesten Verbündeten verloren. Die Tisza-Partei habe in Zukunft eine verfassungsändernde Mehrheit im ungarischen Parlament und könne damit den Rechtsstaat wieder herstellen. Vor diesem Hintergrund sprach sich Krichbaum dafür aus, die seit Jahren von der EU-blockierten Fördermittel in Höhe von rund 17 Milliarden Euro freizugeben, „damit sie im Land ihre Wirkung erreichen können“. CDU/CSU: Schluss mit Orbáns Konfrontationspolitik Dem schloss sich der CDU-Abgeordnete Tilman Kuban an. Dass Magyars Partei 93 von 106 Wahlkreisen gewonnen habe, sei „ein riesiger Erfolg“. Europa gewinne mit ihm einen verlässlichen Partner im Hinblick auf neue Sanktionen gegen, Ukraine-Hilfen, EU-Reformen und den EU-Haushalt. Mit der „Konfrontationspolitik von Orbán, auf Geheiß von Putin, ist jetzt Schluss“, sagt Kuban. SPD: Einstimmigkeitsprinzip in der EU reformieren Metin Hakverdi (SPD) sah im Wahlergebnis einen „Aufstand der Demokraten gegen eine systematisch korrupte, populistische und antieuropäische Regierung“ und ein „demokratisches Aufbruchsignal“. Deutschland und Europa sollten jetzt auf die neue ungarische Regierung zugehen und sich unter anderem auch für ihren wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich fühlen. Dazu gehöre es, die blockierten EU-Mittel freizugeben, „bei gleichzeitiger Durchführung von Reformen des Rechtsstaats“, ergänzte Hakverdi. Er betonte, Europa müsse das Zeitfenster, das sich durch die neue Regierung in Budapest ergebe, nutzen, um die EU endlich „geopolitikfähig“ zu machen. Dazu gehöre eine Reform des Einstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen, die Orbán blockiert habe. Grüne: Reformen für mehr Handlungsfähigkeit umsetzen Diese Notwendigkeit betonten auch Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) und Janina Böttger (Die Linke). Brugger warnte die EU davor, sich jetzt zurückzulehnen „und zu denken, der Spuk ist vorbei“. Reformen für mehr Handlungsfähigkeit müssten jetzt umgesetzt werden. Orbán habe sich bei Putin, Trump und China angedient und den Staat ausgebeutet, um sich selbst zu bereichern, sagte Brugger. „Doch der Wunsch der Menschen in Ungarn nach Freiheit war am Ende stärker.“ Das gebe Hoffnung weit über Ungarn hinaus. Konservativen Kräften wie CSU und EVP warf sie vor, Orbán zu lange hofiert und unterstützt zu haben. Linke: Reformchance für die EU „Die EU hat jetzt die Chance, sich zu reformieren“, sagte die Linken-Abgeordnete Böttger. Dieses Zeitfenster müsse bis zu den Wahlen in anderen EU-Staaten genutzt werden. Wie Brugger betonte sie, dass der Sieg nicht allein Péter Magyar gehöre, sondern auch jenen, die sich trotz Einschüchterung und wirtschaftlichen Drucks gegen das autokratische System gewehrt hätten: Journalisten, Aktivisten in der Zivilgesellschaften und Gewerkschaften. „Die Wahl zeigt, dass Entwicklungen hin zu mehr rechtspopulistischen, rechtsextremen und autoritären Regierungen nicht in Stein gemeißelt sind“, sagte Böttger. Allerdings sei ein Kurswechsel in der restriktiven Migrationspolitik Ungarns auch unter Magyar nicht zu erwarten. AfD: Wenn Ungarn nicht zahlt, zahlen wir Markus Frohnmaier (AfD) widersprach der Mehrheitsauffassung im Bundestag, Ungarn sei unter Orbán autoritär regiert worden. Wäre es so gewesen, hätte Orbán die Spielregeln geändert: „Diktatoren verlieren keine Wahlen.“ Den designierten neuen Ministerpräsidenten kritisierte er für dessen Ankündigung, die Blockade Orbáns gegen die Auszahlung des 90 Milliarden-Euro-Kredits der EU für die Ukraine aufzugeben. Dabei werde sich Ungarn finanziell weiterhin nicht beteiligen. „Wenn Ungarn nicht zahlt, dann zahlen wir.“ Ungarn unter Orbán nannte Frohnmaier den einzigen EU-Staat, „der seine einzigen nationalen Interessen nicht blind mit ukrainischen Interessen gleichgesetzt hat“. Seine Aussagen stießen im Plenum auf lautstarken Widerspruch. (joh/16.04.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, über mehrere Vorlagen ab: Gesundheitsversorgung: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft (21/2244) abgelehnt. Die Vorlage fand keine ausreichende Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Zustimmung der Fraktion Die Linke und der Antragsteller. In der Vorlage hat die Fraktion eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft gefordert, insbesondere für suchtkranke Häftlinge. Für Menschen mit Suchterkrankung sei die Haft eine wichtige Zeit, um sich auf eine adäquate Behandlung und Therapie einlassen zu können, heißt es in einem Antrag (21/2244). Suchtkranke Menschen in Haft oder im Maßregelvollzug hätten Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung, die gleichwertig den Standards außerhalb des Vollzugs entsprechen müsse. Ob dieser Anspruch immer flächendeckend umgesetzt werde, lasse sich schwer überprüfen, denn die föderale Struktur und die unzureichende Datenerhebung seien zentrale Herausforderungen für die Versorgung. Derzeit hätten inhaftierte Personen für die Dauer ihrer Haftzeit keinen Krankenversicherungsschutz, ihre Behandlungen würden über die Justizkassen der Länder finanziert. Eine explizite Ausweisung der Kosten in den jeweiligen Haushalten der Justizministerien gebe es nicht, sodass nicht nachvollziehbar sei, wie viel Geld die Länder jeweils für die Gesundheitsversorgung ihrer Inhaftierten ausgeben. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, sich für bundesweit verbindliche, einheitliche Standards für die medizinische und psychosoziale Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- beziehungsweise Maßregelvollzug einzusetzen, die eine gleichwertige medizinische Versorgung in allen Bundesländern sicherstellen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/4822) zugrunde. Petitionen: Das Parlament hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angenommen. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 209 bis 222 (21/5009, 21/5010, 21/5011, 21/5012, 21/5013, 21/5014, 21/5015, 21/5016, 21/5017, 21/5018, 21/5019, 21/5020, 21/5021, 21/5022). Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, die Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden beziehungsweise acht Jahre zu begrenzen. Eine Amtszeitbegrenzung fördert aus Sicht des Petenten die politische Vielfalt und verhindert eine „Entfremdung des Bundeskanzlers von der Bevölkerung“. Darüber hinaus entstehe eine erhöhte Rechenschaftspflicht des Kanzlers, da sein politisches Wirken in kürzeren Abständen regelmäßig geprüft werde. Schließlich führe die Begrenzung zu einer dynamischeren Politik, da politische Entscheidungen nicht mehr aufgeschoben werden könnten, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 154551). Ausschuss Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Angesicht der durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, denen die Forderung begegne, vermag der Ausschuss keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten weisen in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung darauf hin, dass das Grundgesetz (GG) nur für den Bundespräsidenten in Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 GG eine Begrenzung der Amtszeit kenne. Eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler würde aus Sicht des Ausschusses einer Verfassungsänderung bedürfen, da die Wahl beziehungsweise Wiederwahl des Kanzlers verfassungsrechtlich an keine solchen Voraussetzungen geknüpft sei. Erwägungen gegen eine Amtszeitbeschränkung Es gebe zudem praktische Erwägungen, die gegen eine Amtszeitbeschränkung sprächen. Eine Begrenzung auf Regierungsjahre berge das Problem in sich, dass das endgültige Ende der Amtszeit in den Zeitraum einer laufenden Legislaturperiode des Bundestages fallen könne, was mit der Praxis des bestehenden parlamentarischen Regierungssystems nur schwer vereinbar wäre. Würde die Anzahl der Amtsperioden des Bundeskanzlers nur auf zwei begrenzt, läge es etwa in der Hand des Koalitionspartners, die Amtszeit eines Bundeskanzlers dauerhaft deutlich vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode per Misstrauensvotum zu beenden und somit einen politischen Konkurrenten nachhaltig und gegebenenfalls bereits frühzeitig aus dem Amt des Bundeskanzlers zu verdrängen. Er könne im Fall der Begrenzung nach einer Neuwahl des Bundestages nicht erneut kandidieren. Die Machtarithmetik innerhalb von Koalitionsregierungen würde daher durch eine entsprechende Regelung „in einer vom Grundgesetz nicht vorgesehen Weise ausgestaltet“, heißt es. Der Ausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass sich die Wahlrechtskommission in ihrem Abschlussbericht mit der Thematik befasst habe und mehrheitlich zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Amtszeitbegrenzung zwar, anders als eine Mandatszeitbegrenzung, möglicherweise zu rechtfertigen wäre, „dennoch verfassungsrechtliche Bedenken an einer derartigen Regelung bestehen“. Im Ergebnis habe die Kommission empfohlen, von einer Begrenzung der Amtszeit abzusehen. (hau/eis/16.04.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Vertrag mit Tschechien: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Innausschuss zur Federführung überwiesen. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Amt und Mandat: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (21/4347) vorgelegt, der eine Änderung von Artikel 64 des Grundgesetzes vorsieht. Demnach soll das Grundgesetz festschreiben, dass Mitglieder der Bundesregierung nicht gleichzeitig Mitglieder des Bundestags sein können. Nach eigenen Bekunden will die Fraktion so die „Stärkung der Gewaltenteilung in Deutschland“ vorantreiben. „Das gleichzeitige Innehaben von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat stellt eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung dar. Zur Gewaltenteilung gehört auch die personelle Gewaltenteilung, die sich in Unvereinbarkeiten konkretisiert“, heißt es weiter. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Abgesetzt: Amtsbezüge: Der von der AfD angekündigte Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre wurde von der Tagesordnung genommen. Der Entwurf hätte zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden sollen. Übergangsgeld: Ebenfalls an den Innenausschuss überwiesen wurde der von der AfD vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes für das Gesetz zur Neuregelung des Übergangsgeldes (21/5310). Ziel der Vorlage ist eine Neuregelung des Übergangsgeldes, das ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ab dem Zeitpunkt erhalten, an dem die Amtsbezüge aufhören. Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Übergangsgeld künftig nur noch für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt werden, die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate. „Das Übergangsgeld beträgt für die ersten drei Monate das Amtsgehalt ohne Zulagen und Zuschläge, für den Rest der Bezugsdauer, also maximal neun weitere Monate, die Hälfte dessen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach wird das Übergangsgeld derzeit für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gewährt. Die Höhe entspreche in den ersten drei Monaten den vollen steuerpflichtigen Amtsbezügen und in der restlichen Zeit der Hälfte der Bezüge, führt die Fraktion weiter aus. Die gesetzliche Regelung habe zur Folge, „dass auch Minister, die nur einen einzigen Tag im Amt wären, von hohen finanziellen Leistungen profitieren würden“, die in der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen seien. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher der Begründung zufolge die „überdimensionierten Übergangszahlungen an Minister“ einer Reform unterzogen werden. Gendersprache: Die AfD-Fraktion fordert einen Verzicht auf gendergerechte Sprache durch die Bundesregierung. In einem entsprechenden Antrag (21/5331) schreibt sie, „die Verwendung der 'gendergerechten Sprache' führt zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird“ und trage außerdem nicht zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei. Die Regierung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen jeglicher Äußerungen auf Gender-Sterne, Doppelpunkte, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstriche und Doppelbenennungen zu verzichten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Ärztliche Versorgung: Darüber hinaus hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen" (21/5332) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich, schreibt die Fraktion. Sie forderte für die Kassenärztlichen Vereinigungen neue, verbindliche, bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen. Leistungssport: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel "Leistungssport der Menschen mit Behinderungen – Das Grundgesetz achten und Benachteiligungen beenden" (21/5333) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Sportausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Darin fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, im Austausch mit den einschlägigen Verbänden einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der einen Stufenplan festlegt. Damit solle der Anteil der Bundesmittel für den Leistungssport von Menschen mit Behinderungen bis 2028 auf mindestens 25 Prozent und bis spätestens 2032 auf ein Niveau angehoben werden, das einer gleichwertigen Förderung im olympischen Bereich entspricht. (eis/16.04.2026)

Navigating the DFSA's new AML expectations: Key takeaways from the FAQs

Norton Rose Fulbright - 16.04.2026
On March 2, 2026, the Dubai Financial Services Authority’s (DFSA) updated Glossary (GLO) and Anti-Money Laundering, Counter-Terrorist Financing and Sanctions (AML) modules came into effect.

BVerwG 8 C 7.24 - Urteil - Statistische Berichtspflicht berufsständischer Altersvorsorgeeinrichtungen

BVerwG Nachrichten - 16.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Fraktionen streiten über Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzmaßnahmen

Die AfD-Fraktion fordert die „Sofortige Senkung der Energiepreise – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“ (21/5322). Ihren Antrag hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. AfD: Klimapolitik ruiniert die wirtschaftliche Substanz Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD) warf der schwarz-roten Koalition vor, mit ihrer Klimapolitik Deutschlands wirtschaftliche Substanz zu ruinieren. „Deutschland verliert an Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen bleiben aus und die Bürger müssen reale Wohlstandsverluste hinnehmen, ohne dass Ihre Politik einen messbaren Einfluss auf das globale Klima hätte.“ Dieses sei lange bevor es industrielle Emissionen gegeben habe, schon Schwankungen unterworfen gewesen. Die Klimaschutzmaßnahmen seien „weder wirksam noch wirtschaftlich zu verantworten“, sagte Hahn. Daher fordere seine Fraktion mit ihrem Antrag „klar und konsequent“: „Weg mit den Klimagesetzen, raus aus der CO2-Bepreisung und runter mit den Energiepreisen.“ Union: Klimaschutz bewahrt die Lebensgrundlagen Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) räumte ein, dass sich Deutschland in einer strukturellen Wirtschaftskrise befinde. Doch mache die AfD mit ihrem Antrag „nicht einmal den Versuch, sich halbwegs ernsthaft und konstruktiv“ damit zu befassen. Den Klimaschutz komplett auf null zu setzen, sei keine Lösung, sondern „rückwärtsgewandt und völlig unverantwortlich“, so der CDU-Abgeordnete. Um die Lebensgrundlagen zu bewahren, brauche es Klimaschutz. Der Bundesregierung gehe es darum, Klimaschutz und eine starke Wirtschaft zu verbinden. Der Emissionshandel, gegen den sich die AfD wende, sei ein effizientes marktwirtschaftliches Instrument, das sich bewährt habe. Allerdings sah auch Gebhart die Notwendigkeit für Reformen. Die Bundesregierung habe bereits Vorschläge vorgelegt und mache sich dafür in Brüssel stark. SPD: Klimaschutz ist keine ideologische Frage Auch Jakob Blankenburg (SPD) widersprach der AfD vehement. Ihre Darstellung, Deutschland sei nicht Teil des Klimaproblems, sei falsch: Für fünf Prozent der globalen Emissionen sei Deutschland verantwortlich. „Unser Pro-Kopf-Verbrauch ist heute doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt“. Wer das negiere, „lügt die Menschen an“. Klimaschutz sei ökologisch notwendig und auch ökonomisch die klügere Entscheidung, so Blankenburg. Wer nicht handele, müsse sich künftig den Menschen gegenüber verantworten. Die Frage, ob man das Klima schütze oder nicht, sei keine ideologische Frage. Klimaschutz sei der Versuch, das Leben der Menschen im Land sicherer, bezahlbarer und freier zu machen. Grüne kritisieren Abschwächung der Klimaregeln Die AfD disqualifiziere sich selbst mit der Forderung, „aus Anlass der aktuellen Energiekrise alle Klimaschutzmaßnahmen abschaffen“ zu wollen, kommentierte Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag der Fraktion. Es sei „unlogisch“ in einer Situation, in der Öl und Gas knapp seien, die Alternativen dieser fossilen Energien abzuschaffen. Noch schärfer ging die Grünen-Abgeordnete allerdings mit der Bundesregierung ins Gericht: Die angekündigte Senkung der Energiesteuer sei „sozialpolitisch eine Katastrophe und klimapolitisch ein Desaster“. Es gehe Schwarz-Rot gar nicht um die Entlastung der Bürger, sondern um die fossile Autolobby und die Abschwächung der Klimaregeln: „Sagen Sie doch offen, dass sie die Klimaziele nicht mehr unterstützen.“ Eine bessere Maßnahme wäre etwa ein günstigeres Deutschlandticket gewesen, damit die Menschen günstiger Bus und Bahnfahren könnten, so Badum. Linke: Antrag der AfD ist verfassungswidrig Dr. Fabian Fahl (Die Linke) bezeichnete den Antrag der AfD als „verfassungswidrig“. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich ein Verschlechterungsverbot, an das Exekutive und Legislative gebunden seien. Der Zustand von Umwelt und Klima dürfe sich nicht verschlechtern, erklärte Fahl. Auch wenn das völlig „entfernt von der bundespolitischen Realität“ sei. Zudem enthalte der Antrag viele Fehlannahmen: „Dass wir Klimaschutz auf Kosten der Realität machen, ist Quatsch.“ De facto gebe es kaum deutsche Klimapolitik, sondern vor allem „Greenwashing und Fossillobbyismus“, kritisierte der Linken-Abgeordnete. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt in ihrem Antrag „aus Anlass der aktuellen Energiekrise“ darauf, alle Gesetze und Verordnungen „oder Teile“ daraus aufzuheben, aus denen sich „Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den Klimaschutz“ ergeben. Die Bundesregierung solle zudem schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Mit Blick auf den europäischen Green Deal solle sie außerdem Änderungen des EU-Rechts anstreben. Auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und BEHG ermächtigten Verordnungen sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und “Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten", wie es im Antrag heißt. "Standortauswahlgesetz aufheben" Darüber hinaus dringt die AfD auf die Aufhebung des Standortauswahlgesetzes sowie die Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung. Ziel sei es, die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicherzustellen, schreiben die Abgeordnete. Als Begründung führen sie an, dass das Weltklima von Natur aus nicht konstant sei, sondern “ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen" unterliege. Klimaschutz bezeichnet die AfD in ihrem Antrag als politischen Kampfbegriff. Das Klima lasse sich nicht schützen. Die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen in Deutschland seien “im weltweiten Maßstab zu vernachlässigen". (sas/hau/16.04.2026)