Aktuelle Nachrichten
AfD thematisiert geplante Grüngasquote
Bericht zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
Zunahme der Fälle von Bedrohungen im Jahr 2024
AfD thematisiert Düngeverordnung
Streit um den Schabowski-Zettel: Stiftung muss Verkäufer nennen
Der Zettel, der zumindest indirekt zum Fall der Berliner Mauer geführt hat, befindet sich im Haus der Geschichte. Die Stiftung muss nun offenlegen, von wem sie den Zettel erworben hat. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden.
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Mbappé gewinnt Gehaltsstreit: PSG muss 61 Millionen zahlen
Im Streit um ausstehende Gehälter hat das Pariser Arbeitsgericht dem Starspieler Recht gegeben. Der Fußballclub Paris Saint-Germain muss ihm rund 61 Millionen Euro zahlen - hält sich aber eine Berufung noch offen.
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Mutmaßlicher Entführer: Bekamen im Block-Hotel Alias-Namen
"Doris White" und "George Smith": Im Luxushotel der Familie Block sollen die Entführer unter Alias-Namen gewohnt haben. Die Richterin im Strafprozess wollte vom mutmaßlichen Entführer auch wissen: Wurden die Zimmer bezahlt? Das könnte vor allem dem mitangeklagten Anwalt schaden.
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Abschiebung nach Griechenland: Auch für alleinstehende Frau keine Gefahr
Weil Griechenland ihr Asyl gewährt hatte, durfte eine Frau dorthin abgeschoben werden. Das VG Frankfurt a.M. sieht zwar Defizite im hellenischen Asylsystem, befürchtet aber keine Benachteiligungen für alleinstehende Frauen.Sie werde klarkommen - selbst wenn sie vorerst schwarzarbeiten müsse.
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Militärische Lage der Ukraine: BND-Hintergrundgespräche bleiben unter Verschluss
Nach Hintergrundgesprächen des BND zur militärischen Lage der Ukraine hakte ein unbeteiligter Journalist nach: Mit welchen Medien hatte der BND gesprochen und was genau wurde zu den Siegesschancen der Ukraine gesagt? Das BVerwG verneint seinen Auskunftsanspruch.
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Datenschutzstreit um Makler-Bilder: Mieter haben Recht auf Auskunft
Nach der Veröffentlichung von Innenaufnahmen einer vermieteten Doppelhaushälfte klagten Mieter wegen eines Datenschutzverstoßes gegen den Makler. Das OLG Zweibrücken bestätigte Auskunftspflichten zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
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Nach Verwendung von Bestpreisklauseln: Booking muss an 1.099 Hotelbetreiber Schadensersatz leisten
Das Hotelbuchungsportal Booking.com muss 1.099 Betreiben von Unterkünften Schadensersatz zahlen. Das Portal hatte jahrelang unzulässige Bestpreisklauseln verwendet. Wie hoch die Schäden sind, steht noch nicht fest.
EuGH-Vorlage abgelehnt: Aber warum denn?
Ein ehemaliger Großkanzlei-Partner stritt sich mit seinem Ex-Arbeitgeber, verlor aber – auch, weil man ihm eine notwendige EuGH-Vorlage verweigerte, meinte er. Das bescherte ihm nun tatsächlich einen Erfolg vor dem EGMR: Wenn Gerichte eine Vorlage nach Luxemburg ablehnen, müssten sie das begründen.
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EU-Parlament stimmt für schwächere Lieferketten-Richtlinie
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EU: Lieferkettengesetz erleidet enorme Rückschläge
(Brüssel, 16. Dezember 2025) – Mit der Zustimmung zu den endgültigen Änderungen am wegweisenden Gesetz der Europäischen Union zu unternehmerischer Rechenschaftspflicht in Lieferketten hat das Europäische Parlament den Geltungsbereich der Richtlinie erheblich abgeschwächt. Damit wird die Fähigkeit der EU, Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltschäden zur Rechenschaft zu ziehen, massiv untergraben, erklärte Human Rights Watch heute.
Die Abstimmung über die Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder CSDDD) steht am Ende von acht Monaten intensiver Lobbykampagne durch die Industrie, einem intransparenten Gesetzgebungsprozess und chaotischen Verhandlungen. Die Änderungen verringern die Zahl der vom Gesetz erfassten Unternehmen drastisch und streichen die Verpflichtung zur Umsetzung von Klimatransitionsplänen.
„Von dem einst wegweisenden EU-Gesetz zur Unternehmensverantwortung ist nur noch ein Gerippe übrig“, sagte Helene de Rengervé, Senior Advocacy Expertin für Unternehmensverantwortung bei Human Rights Watch. „Der endgültige Text zeigt: Wirtschaftsinteressen werden über die Rechte von Arbeitnehmer*innen, Gemeinden und den Umweltschutz gestellt.“
Das ursprüngliche Lieferkettengesetz, das 2024 verabschiedet wurde und 2026 für Unternehmen verbindlich werden sollte, verpflichtete große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die in der EU ansässig sind oder dort tätig werden, Menschenrechts- und Umweltschäden entlang ihrer globalen Lieferketten zu bekämpfen.
Die EU-Institutionen haben sich nun darauf verständigt, die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht auf Juli 2028 zu verschieben. Für Unternehmen wird sie erst ab Juli 2029 verbindlich gelten.
Das überarbeitete Gesetz wurde nach einem fehlerhaften und intransparenten Verfahren verabschiedet, kritisierte Human Rights Watch. Es begann am 8. November 2024, als EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Reihe sogenannter Omnibus-Gesetze ankündigte, um den europäischen Green Deal zu vereinfachen. Die Änderungen, die erst im Februar 2025 öffentlich wurden, schwächten zentrale Bestimmungen zur unternehmerischen Rechenschaftspflicht. Dadurch wird es für Opfer von Menschenrechtsverletzungen deutlich schwieriger, Unternehmen vor Gericht zu bringen.
Eine großangelegte Lobbykampagne europäischer und US-amerikanischer Unternehmen – insbesondere der fossilen Brennstoffindustrie – hatte erheblichen Einfluss auf die Vorschläge der Kommission. US-Unternehmen setzten zudem erfolgreich durch, dass die US- Regierung im Rahmen der Handelsverhandlungen mit der EU auf eine Abschwächung des Gesetzes drängte.
Die Zivilgesellschaft war weitgehend von dem Prozess ausgeschlossen. Die EU-Ombudsfrau stellte fest, dass die Kommission ihre Berufung auf Dringlichkeit und die Einführung der Änderungen ohne transparente, faktenbasierte und inklusive Vorbereitung der Gesetzesvorschläge unzureichend begründet hat. Damit verstieß die Kommission gegen ihre eigenen Grundsätze guter Gesetzgebung und handelte fehlerhaft. Dieses Vorgehen gefährdet die Glaubwürdigkeit der EU, warnte Human Rights Watch.
Human Rights Watch sowie 170 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen, zahlreiche Unternehmen und Investor*innen lehnten die Änderungen im Omnibus-Gesetz entschieden ab. Dennoch übernahmen die europäischen Regierungen und das Europäische Parlament viele dieser Anpassungen. Im Parlament stimmten zentristische Parteien gemeinsam mit rechtsextremen Kräften für die Verabschiedung.
Das geänderte Gesetz bewahrt einige wichtige Vorgaben, darunter die zentrale Verpflichtung für Unternehmen, wirksame Verfahren zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht entlang ihrer gesamten Lieferkette einzurichten. Ein früherer Vorschlag, den Anwendungsbereich der Sorgfaltspflicht nur auf direkte Zulieferer zu beschränken, wurde letztlich verworfen.
Unternehmen müssen weiterhin einen risikobasierten Ansatz verfolgen: Sie sollen zunächst in den schwerwiegendsten Fällen eingreifen, sind jedoch verpflichtet, alle festgestellten oder potenziellen Missstände in ihrer Lieferkette zu beheben.
Unternehmen müssen jedoch künftig keine Klimatransitionspläne mehr umsetzen, um ihre Treibhausgasemissionen zu überwachen und im Einklang mit dem wegweisenden Klimaabkommen – das von den EU-Staaten ratifiziert wurde – zu senken. Dabei sind die vom Gesetz erfassten Unternehmen, selbst in seinem eingeschränkten Anwendungsbereich, laut einer aktuellen Studie für fast zwei Drittel der gesamten jährlichen CO₂-Emissionen der EU verantwortlich.
Insgesamt haben die Änderungen die Zahl der von dem Gesetz erfassten EU-Unternehmensgruppen um 70 Prozent reduziert – von 3.363 auf 980. Zudem wurde die Verpflichtung gestrichen, dass Mitgliedstaaten ein einheitliches System schaffen, um Unternehmen vor EU-Gerichten für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Dies erschwert den Opfern den Zugang zu Gerechtigkeit erheblich.
„Das geänderte Gesetz ist weit davon entfernt, das bahnbrechende Lieferkettengesetz zu sein, das ursprünglich geplant war,“ sagte de Rengervé. „Doch Gemeinden, Arbeitnehmer*innen und zivilgesellschaftliche Partner sollten die verbleibenden Bestimmungen nutzen, um weltweit für Gerechtigkeit für die Opfer unternehmerischer Missstände zu kämpfen.“
Reform des Bürgergelds: Bundesregierung einigt sich auf verschärfte Grundsicherung
Viel wurde diskutiert, bis zuletzt wurde um die Formulierung gerungen. Nun ist der Weg für die Reform des Bürgergelds frei. Mit dieser soll die Leistung auch komplett entfallen können, wenn jemand für die Behörden nicht erreichbar ist.
Saxocapital(.)io: BaFin warnt vor Saxocapital Ltd.
Korruptionsprozess: OLG ordnet Untersuchung von angeklagtem Ex-CDU-Politiker an
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EGMR verurteilt Russland für Vorgehen gegen Nawalny-Netzwerk
Ab 2019 gingen russische Behörden gezielt gegen den mittlerweile gestorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny und sein Umfeld vor. Der EGMR sieht zahlreiche Verstöße gegen die EMRK, unter anderem habe Russland das Recht auf Achtung der Privatsphäre, auf Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit verletzt.
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Sexuelle Ausbeutung: Fallzahlen in NRW auf Rekordniveau
Die Fallzahlen für Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution steigen in NRW seit Jahren, aber das Dunkelfeld bleibt groß. Warum den Daten laut LKA die Aussagekraft fehlt und was die Ermittlungsarbeit erschwert.