Aktuelle Nachrichten

Antrag zur Bekämpfung einer „Paralleljustiz“

„Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen“ (21/6001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags, der am Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Der Antrag wurde nach 30-minütiger Debatte in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung auf, ein bundesweites Lagebild „über Formen der Paralleljustiz und informeller Streitbeilegungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems“ zu erstellen und dieses regelmäßig dem Bundestag vorzulegen. In der Vorlage schreibt die Fraktion, in den vergangenen Jahren seien vermehrt Hinweise darauf bekannt geworden, „dass in bestimmten Milieus Konflikte und Straftaten außerhalb der staatlichen Justiz durch informelle Schiedsstrukturen, sogenannte Friedensrichter, Familienräte oder clanbasierte Schlichtungsmechanismen geregelt werden“. Diese Formen der sogenannten Paralleljustiz träten insbesondere in abgeschotteten sozialen Strukturen auf, in denen familiäre, ethnische oder clanbezogene Autoritätsstrukturen genutzt werden, um strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb der staatlichen Strafverfolgung zu „lösen“. Dabei komme es häufig zu außergerichtlichen Einigungen zwischen Tätern und Opfern, die mit erheblichem sozialem Druck, Drohungen oder finanziellen Ausgleichszahlungen verbunden sein könnten. Lagebild zu informellen Streitbeilegungsmechanismen Solche Praktiken könnten dazu führen, dass Straftaten nicht angezeigt werden, Opfer unter Druck geraten oder Zeugenaussagen zurückgezogen werden, führt die Fraktion weiter aus. Paralleljustiz untergrabe damit die Durchsetzung des staatlichen Rechts und schwäche das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Gleichzeitig lägen bislang nur fragmentarische Erkenntnisse über Umfang, Strukturen, regionale Schwerpunkte und Wirkungsmechanismen solcher informellen Schlichtungssysteme vor. Das von der Fraktion geforderte Lagebild soll dem Antrag zufolge beim Bundeskriminalamt auf Grundlage der Erkenntnisse der Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Staatsanwaltschaften sowie weiterer zuständiger Behörden erstellt werden. Umfassen soll das Lagebild laut Vorlage unter anderem eine Analyse der Erscheinungsformen informeller Streitbeilegungsmechanismen außerhalb des staatlichen Rechtssystems, sowie der betroffenen Deliktsbereiche, eine Auswertung der Auswirkungen solcher informellen Schlichtungspraktiken auf Strafverfahren, „insbesondere im Hinblick auf Zeugendruck, Rücknahme von Aussagen oder außergerichtliche Einigungsmechanismen“, sowie eine Bewertung bestehender Instrumente zur Bekämpfung von Paralleljustiz. (sto/hau/20.05.2026)

BGH bestätigt Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Falsche Anästhesistin wollte nicht töten

LTO Nachrichten - 20.05.2026

Eine Frau war keine Ärztin und arbeitete dennoch als Anästhesistin – trotzdem hatte sie laut LG keinen Tötungsvorsatz, als ein Patient an den Folgen ihrer Narkose verstarb. Der BGH erkennt diesbezüglich keine Rechtsfehler.

Dissent rights in Canadian M&A transactions

Norton Rose Fulbright - 20.05.2026
Canadian corporate legislation provides shareholders with the right to dissent to certain corporate actions.

Regierung plant Umsetzung der „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“

Der Bundestag hat am Mittwoch, 20. Mai 2026, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. (hau/20.05.2026)

Stärkere Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes gefordert

Die bisherigen Maßnahmen zur Verringerung des Flächenverbrauches in Deutschland reichen nicht aus. In dieser Einschätzung waren sich die zu einem öffentlichen Fachgespräch zum Thema „Nachhaltige Flächenpolitik“ im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) am Mittwoch, 20. Mai 2026, geladenen Sachverständigen einig. Der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen habe Anfang 2026 noch bei rund 50 Hektar gelegen, sagte Inga Glander, Projektleiterin Baukulturbericht bei der Bundesstiftung Baukultur. Das politische Ziel eines Flächenverbrauches von maximal 30 Hektar pro Tag werde damit deutlich verfehlt. Wohnungsbau, Zersiedelung und Infrastruktur Prof. Martin Behnisch, Leiter des Forschungsbereiches Raumbezogene Information und Modellierung beim Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung, hält das Ziel der Bundesregierung, den täglichen Flächenverbrauch bis 2030 auf 30 Hektar zu begrenzen, für grundsätzlich erreichbar, „aber nur mit deutlich schärferen politischen Eingriffen“. Bis 2050 sei ansonsten weiterhin ein erheblicher Verlust an Freiraumflächen zu erwarten, insbesondere durch Wohnungsbau, Zersiedelung und Infrastruktur. Der anhaltende Anstieg der Versiegelungsfläche, so Behnisch und auch Expertin Glander, stünden auch im Widerspruch zu dem geringen Wachstum beziehungsweise zu dem erwarteten Schrumpfen der Bevölkerungszahlen in Deutschland. Als besonders problematisch bewertet Behnisch die Entwicklung in ländlichen Räumen und Pendlerregionen. Dort würden Wohn- und Mischflächen fast doppelt so stark wachsen wie in Großstädten. Gleichzeitig bleibe der Neubau trotz sinkender Dynamik ein zentraler Treiber des Flächenverbrauchs. Behnisch sprach sich für einen Vorrang der Innenentwicklung in Kommunen statt dem Neubau auf der „grünen Wiese“ aus und plädierte gleichzeitig für höhere Baudichten und mehr Mehrfamilienhäuser. Höhere Baudichten könnten aus seiner Sicht den Flächenverbrauch um etwa vier Hektar pro Tag senken, mehr Innenentwicklung sogar um rund sieben Hektar pro Tag. Wohnungsbau und Siedlungsentwicklung Glander kritisierte den bisherigen Umgang mit Wohnungsbau und Siedlungsentwicklung. Während an Ortsrändern neue Baugebiete entstünden, verlören Ortskerne an Funktion und Attraktivität. Deutschland, so ihre Einschätzung, baue gleichzeitig „zu wenig und zu viel“. Während in Wachstumsregionen Wohnraum fehle, würden andernorts unnötig neue Flächen erschlossen, bemängelte sie. Ebenso wie Behnisch sprach sich auch Glander für eine stärkere Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes aus, der saniert und umgebaut werden könne. Kleinere Städte und Gemeinden, so die Vertreterin der Bundesstiftung Baukultur, sollten gezielt gefördert werden, damit Infrastruktur und Wohnen nicht nur auf Metropolen konzentriert bleiben. Gleichzeitig gelte es, Ortskerne zu verdichten und zu revitalisieren. Leerstände, Baulücken und bestehende Gebäude müssten Vorrang vor neuen Baugebieten auf der grünen Wiese haben, sagte Glander. (hau/20.05.2026)

QSBS vs. flow-through structures

Norton Rose Fulbright - 20.05.2026
When private equity firms and independent sponsors acquire a platform company, the choice of entity structure is more than a tax technicality—it can materially impact investor returns and exit flexibility.

Kontroverse über Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen

Das Abrücken des Weltklimarats (IPCC) vom bislang schlimmstmöglichen Szenario für die Klimaerwärmung wird von den Fraktionen im Bundestag kontrovers bewertet. Dies wurde in einer von der AfD verlangten Aktuellen Stunde am Mittwoch, 20. Mai 2026, deutlich. Während Abgeordnete der AfD dies in der teils sehr hitzig geführten Debatte als „Ende des größten Betrugs der Menschheit“ begrüßten, sahen Rednerinnen und Redner der übrigen Fraktionen darin in erster Linie einen Beleg für die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen. AfD: Menschen wurden in Panik versetzt Karsten Hilse (AfD) bezeichnete das extreme Szenario RCP8.5, welches die Klimamodelle des IPCC künftig nicht mehr berücksichtigen werden, als „Horrorszenario, das nie auch nur Ansatz plausibel war“. Trotzdem sei es genutzt worden, um die Menschen in Panik zu versetzen und durch die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Länder in die Armut zu treiben, sagte der Abgeordnete. Auch Medienberichte und wissenschaftliche Arbeiten hätten sich auf dieses Szenario gestützt, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss von 2021. Nun sei RCP8.5, mit dem verschiedene Bundesregierungen „unsinnigste Maßnahmen durgepeitscht“ hätten, Geschichte. Daraus müsse vor allem die Union lernen: „Lösen Sie sich von Sozialisten und Kommunisten, die Ihnen erzählen, man könne zukünftige Klimazustände voraussagen“, rief Hilse den CDU/CSU-Abgeordnete im Plenum zu. „Sonst sind auch Sie bald Geschichte.“ CDU/CSU: AfD konstruiert Pseudoskandal Dem hielt Mark Helfrich (CDU/CSU) entgegen, es sei „gängige Praxis“, dass Klimaforscher ihre Berechnungen und Klimaszenarien regelmäßig aktualisierten. Dass sie nun RCP8.5 für unplausibel erklärt hätten, sei kein Grund, „die gesamte politische Klimaarchitektur“ infrage zu stellen. Im Gegenteil: Die Anpassung der Szenarien zeige doch, dass die Pariser Klimavereinbarungen, der technologische Fortschritt und der Ausbau der erneuerbaren Energien wirkten. Das Extremszenario habe sich erledigt, da die noch zu Beginn der 2010er Jahre angenommene massive Ausweitung der Kohleenergie unrealistisch geworden sei. Es sei ein „billiger Versuch“, daraus einen „Pseudoskandal“ zu konstruieren, so der Christdemokrat in Richtung AfD-Fraktion. Grüne: Veränderung ist möglich Es gehe ihr nur darum, die Wissenschaft, den Weltklimarat und die Klimapolitik insgesamt zu diskreditieren, betonte auch Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen). Damit agiere sie genau nach „rechtem Drehbuch“, genau nach dem Vorbild von US-Präsident Donald Trump. Auch Schneider machte klar, dass die veränderte IPCC-Prognose eigentlich eine gute Nachricht sei: „Die Abkehr vom Worst-Case-Szenario bedeutet: Veränderung ist möglich.“ Mit dem Pariser Abkommen von 2015 hätten sich die Rahmenbedingungen weltweit positiv verändert, so Schneider. Das müsse Motivation dafür sein, weiterzumachen und gegen die Klimakrise zu kämpfen, forderte sie. SPD: Korrektur bedeutet nicht Entwarnung Dazu rief auch Jakob Blankenburg (SPD) auf. Er betonte, dass die Korrektur des Extremszenarios keinesfalls Entwarnung bedeute. Denn selbst nach der Korrektur seien bis zu 3,5 Grad Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts möglich. Die Dekarbonisierung sei nicht nur der Schlüssel, um die Klimaerwärmung zu begrenzen, so lasse sich auch die riskante Abhängigkeit von fossilen Energien lösen. Was dies bedeute, habe der Iran-Krieg gezeigt: „Wer fossile Energien kauft, der kauft sie von Leuten, die uns jederzeit wieder den Hahn zudrehen oder Lieferwege absperren“, so der Sozialdemokrat. Deshalb sei Klimaschutz kein Verzicht, sondern er stärke vielmehr die Unverwundbarkeit gegen Krisen. Linke: Gesellschaft steht vor großen Problemen Wie auch sein Vorredner wollte Dr. Fabian Fahl (Die Linke) nicht von Entwarnung sprechen. Mit dem Wegfall des allerschlimmsten Szenarios sei nicht auf einmal „alles super und die Zukunft gerettet“. Die Welt steuere gegenwärtig auf eine Erwärmung von drei Grad zu. Das stelle Gesellschaft, globale Lieferketten, Land und Forstwirtschaft vor große Probleme wie Dürren, Ernteausfälle und Waldsterben. Als drittgrößte Volkswirtschaft müsse Deutschland nun endlich die Probleme bei der Wurzel zu packen, forderte er. Doch statt Klimapolitik kuschle die mit „Großaktionären, insbesondere der Gasindustrie“. (sas/20.05.2026)

Laut Medienberichten beantragt: Neue IStGH-Haftbefehle gegen israelische Minister und Militärs?

LTO Nachrichten - 20.05.2026

Weil ihm ein Haftbefehl aus Den Haag drohe, will der ultrarechte Minister Smotrich eine Beduinensiedlung im Westjordanland räumen lassen. Die Bundesregierung will keine Erkenntnisse von einem solchen oder weiteren Haftbefehlen haben. 

Experten fordern Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung

Gesundheitsfachleute haben sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses mit der psychotherapeutischen Versorgung befasst. Grundlage waren Anträge der Grünen (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der AfD-Fraktion (21/1568(Dokument, öffnet ein neues Fenster); 21/1571(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in denen es unter anderem um die Vergütung von Psychotherapeuten geht, um die Finanzierung der Weiterbildung sowie um die sogenannte Konsiliarberichtspflicht. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Vergütung von Psychotherapeuten Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte vor einer schlechter werdenden Versorgung durch die jüngst beschlossenen Honorarkürzungen für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent sowie Deckelungen, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehen seien. Dies stelle ein Risiko für die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen dar. Die zu erwartenden Leistungsbeschränkungen und Honorarkürzungen könnten in Verbindung mit den Unterschieden bei der Patientenstruktur zwischen Stadt und Land dazu führen, dass die Niederlassung in ländlichen Räumen an Attraktivität verliere. Die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) forderte eine Lösung für die unzureichende Finanzierung der verpflichtenden Weiterbildung von Psychotherapeuten. Der Aufwand für die Weiterbildungsbestandteile werde derzeit nicht abgebildet. In der Folge sei eine angemessene Vergütung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die Finanzierung der obligatorischen Weiterbildungsbestandteile kaum zu leisten. Demzufolge sei die Zahl der Weiterbildungsstellen unzureichend. Ohne eine Neuregelung drohe mittelfristig eine Versorgungslücke. "Bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung" gefordert Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) unterstützte die Intention der Anträge und forderte eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ohne inakzeptable Wartezeiten. Der Verband sprach sich unter anderem dafür aus, die ambulanten Komplexleistungen für schwer psychisch Kranke zu stärken. Nötig sei eine Koordinations- und Unterstützungsstruktur, um die notwendigen Netzwerkverbünde zu etablieren. Ferner müssten ungeklärte Vergütungsfragen geregelt werden. Ähnlich äußerte sich in der Anhörung ein Vertreter der Aktion Psychisch Kranker (APK), der darauf hinwies, dass die gegenwärtige „Kürzungslogik“ ein Problem sei, weil Therapiezugänge erschwert und Wartezeiten verlängert würden. Er forderte einen Ausbau der ambulanten Strukturen vor allem zu Gunsten komplexer Behandlungen und eine bessere Vernetzung mit Kliniken nach der Entlassung von Patienten. Nötig sei eine bessere akute Krisenversorgung, Koordination und Steuerung. Derzeit sei die Versorgungsstruktur zersplittert zwischen Stadt und Land, Kindern und Erwachsenen. GKV weist Kritik an Honorarkürzungen zurück Nach Ansicht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können strukturelle Versorgungsprobleme nicht durch die Ausweitung von Kapazitäten oder Vergütungen gelöst werden. Nötig seien sektorenübergreifende Reformen, um Ressourcen besser zu steuern, Fehlanreize abzubauen und vulnerable Patientengruppen wirksam zu erreichen. Der Verband wies zugleich Kritik an den Honorarkürzungen für Psychotherapeuten zurück. Die Anpassung beruhe auf einer gesetzlich vorgesehenen Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung. Die Honorare der Psychotherapeuten hätten im dritten Jahr in Folge über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe gelegen. Letztlich führe die Honoraranpassung zu einer moderaten Absenkung von rund 2,3 Prozent. Bei Vollzeittätigkeit seien Jahresumsätze von mehr als 190.000 Euro möglich. Versorgung von Kindern und Jugendlichen In der Anhörung gingen Sachverständige auf die aus ihrer Sicht unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Eine Sprecherin der Bundespsychotherapeutenkammer mahnte, mehr als die Hälfte der psychischen Erkrankungen begännen im Kindesalter und müssten möglichst früh diagnostiziert und behandelt werden. Die Bedarfsplanung sei aber gemacht für Erwachsene und nicht für Kinder. Die Kritik an der einseitigen Bedarfsplanung teilten andere Experten in der Anhörung und forderten Änderungen. Die niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Miriam Pickl-Lowig schilderte den Versorgungsalltag aus Sicht einer ländlichen Praxis in Bayern. Sie könne derzeit keine neuen Termine vor Ende September vergeben. Eltern seien teilweise verzweifelt, alle Ansprechstellen seien überlaufen. Notfälle würden möglichst zwischen bereits vergebene Termine geschoben. Kinder warten nach ihren Angaben derzeit bis zu sieben Monate auf einen Therapieplatz. Die nötigen Absprachen mit anderen Einrichtungen und Behörden seien extrem aufwendig und würden schlecht vergütet. Geplante Honorarkürzungen und Budgetierungen führten überdies zur Verunsicherung bei den Praxen. Sie betonte: "Wir haben Existenzängste." Mit Blick auf die geplante Primärversorgung forderte sie, den Erstzugangsrecht zur Psychotherapie unbedingt zu erhalten. Der Weg über einen Arzt sei ein Umweg. (pk/20.05.2026)

Gasnetze sollen nur teilweise weitergenutzt werden

Wirtschaft und Energie/Anhörung Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung zum Umbau der Gasinfrastruktur, wie am Mittwoch eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss zeigte.

AfD fordert Untersuchungsausschuss zu Nord-Stream-Pipelines

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines, der am Donnerstag im Bundestag beraten wird.

AfD fordert Bildungsgipfel

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Einberufung eines nationalen Bildungsgipfels von Bund und Ländern.

VG Köln entscheidet anders als VG Berlin: Verfassungsschutz darf "Jüdische Stimme" als extremistisch einstufen

LTO Nachrichten - 20.05.2026

Der antizionistische Berliner Verein darf vorläufig als extremistisch eingestuft werden, entschied das VG Köln. Es sah einen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Das VG Berlin war kürzlich zum gegenteiligen Ergebnis gekommen.

What the Supreme Court’s <i>Jules</i> decision means for employers

Norton Rose Fulbright - 20.05.2026
On May 14, 2026, the Supreme Court of the United States issued a unanimous decision in Jules v. Andre Balazs Properties.

Fragestunde am 20. Mai

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 20 Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5932(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 34 der insgesamt 82 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 21 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 28 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, zwölf Fragen an das Bundesministerium des Innern und sieben Fragen an das Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sollte sechs Fragen beantworten. Je fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Auswärtige Amt musste sich mit vier Fragen auseinandersetzen. Jeweils drei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit waren bei je zwei Fragen gefordert. Eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte die Hamburger Abgeordnete Linda Heitmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesgesundheitsministerium, wie Ministerin Nina Warken verhindert, dass ihre Sparpläne am Ende gerade bei Menschen mit geringem Einkommen oder chronischen Erkrankungen zu schlechterer Versorgung führen. Der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Maximilian Kneller erkundigte sich beim Bundeskanzleramt, welche Kostensteigerung die Bundesregierung für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts annimmt, wobei die ursprünglich angenommenen sowie die derzeit angenommenen Kosten angegeben werden sollten. Kneller wollte zudem erfahren, welche Kosten für die neue Dienstwohnung des Bundeskanzlers im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramts veranschlagt sind. Die sächsische Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) wollte vom Bundesinnenministerium wissen, welche Regelungen zur Aushändigung eines Handgelds an (insbesondere nach Afghanistan) abzuschiebenden Personen es gibt. Sie fragte, ob die Personen, die am 26. Februar 2026 und am 28. April 2026 nach Afghanistan abgeschoben worden sind, ein Handgeld erhalten haben. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann zur Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/20.05.2026)

Überlegungen zum Elterngeld laufen noch

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Wie das Elterngeld reformiert werden könnte, dazu macht die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Linken-Anfrage keine Angaben.

Grüne: Umstrukturierung von "Demokratie leben!" aussetzen

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist.

Regierung: Weltraumakademie in Konzeption

Verteidigung/Antwort Die Bundesregierung macht in einer Antwort zu Einzelheiten der geplanten Weltraumakademie keine Angaben.

Spendenrichtlinie der Stiftung Humboldt Forum

Kultur und Medien/Antwort Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf in Bezug auf die Spendenrichtlinie der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (SHF), wie sie in einer Antwort erläutert.

Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die geplante Gesetzesregelung zur "Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt" ist ein Thema der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage.