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Untersuchungsaus­schuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert

Ein Antrag der AfD-Fraktion auf „Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“ (21/6025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in der ersten Beratung am Donnerstag, 21. Mai 2026, bei den anderen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen. Der Antrag wurde nach einstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. AfD: Regierung dient fremden Interessen Für die AfD-Fraktion sprach Markus Frohnmaier vom „größten Anschlag auf die wirtschaftliche Infrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik“, als am 26. September 2022 drei von vier Erdgassträngen der Nord-Stream-Pipelines zwischen Russland und Deutschland in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm gesprengt worden seien. Über 16 Milliarden Euro hätten „Deutschland und seine Partner“ in die kritische Infrastruktur investiert. Heute habe man immer noch keine abschließende Aufklärung. Man wisse nur, dass sieben Ukrainer dringend tatverdächtig seien. Am 10. Dezember 2025 habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Sprengung deutsche Souveränitätsrechte verletzt habe. Die Tat sei mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag mindestens der Ukraine geschehen. Von der Bundesregierung gebe es dazu nur „Schweigen im Walde“, so Frohnmaier. Die Regierung besteht in der Außenpolitik nach Darstellung des Abgeordneten aus „Dienern fremder Interessen“. Er kündigte an: „Wir werden diese nationale Selbsterniedrigung, die die CDU hier in Deutschland zu verantworten hat, beenden.“ Statt Schadenersatz von Kyjiw zu fordern, schließe der Bundeskanzler die Wiederinbetriebnahme der intakten Pipelines aus, was der AfD-Abgeordnete als „freiwillige Selbstkasteiung“ wertete. Die Regierung opfere die deutsche Energiesouveränität auf dem „Altar bedingungsloser Ukraine-Treue“. 94 Milliarden Euro habe Deutschland der Ukraine seit 2022 überwiesen, davon 55 Milliarden Euro militärisch. Laut „Wall Street Journal“ solle der ukrainische Präsident Selenskyj die „Terroroperation höchstpersönlich genehmigt haben“, sagte Frohnmaier. CDU/CSU: Keine Toleranz für eine Täter-Opfer-Umkehr Für die CDU/CSU-Fraktion erwiderte Dr. Hendrik Hoppenstedt, seine Fraktion lehne den Antrag aus rechtlichen und politischen Gründen ab. Ein Untersuchungsausschuss sei nur dann zulässig, wenn es um die Aufklärung von Missständen geht, die in dem Antrag nicht klar dargelegt würden. In Deutschland seien die Ermittlungen nach dem Anschlag kompetent durchgeführt, Haftbefehle erlassen und erwirkt worden. Ein Beschuldigter sitze inzwischen in Untersuchungshaft. „Wo liegt der Missstand, was soll denn daran aufgeklärt werden?“, fragte Hoppenstedt. Ein Untersuchungsausschuss müsse sich auf die nachträgliche Kontrolle abgeschlossener Vorgänge beschränken. Der Prozess gegen einen der Beschuldigten sei noch nicht einmal gestartet. Die Strafverfahren sollten zumindest abgewartet werden, betonte der CDU-Abgeordnete. Die Ukraine solle in ein möglichst schlechtes Licht und „Ihr Freund Putin“ in ein möglichst gutes Licht gerückt werden, lautete Hoppenstedts politische Bewertung des Antrags. Die Unionsfraktion sei nicht bereit, eine solche Täter-Opfer-Umkehr zu tolerieren. Die AfD glorifiziere das leitungsgebundene Gas aus Russland, dabei sei es Putin gewesen, der den Gashahn zugedreht habe. Putin sei dafür verantwortlich gewesen, dass die Gaspreise in ganz Europa explodiert seien. Grüne: Ein Kniefall vor Putin Die Pipeline polarisiere, spalte und isoliere Deutschland in Europa, stellte Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Die „Breitbeinigkeit“ der AfD im Plenum sei in Wahrheit ein „Kniefall vor Putin“, urteilte der Grünen-Abgeordnete. Der thüringische Verfassungsschutz warne vor dem Ausspähen kritischer Infrastruktur mittels parlamentarischer Anfragen. „Sie sind eine Gefahr für Deutschland“, sagte Wagener in Richtung AfD, die geradezu besessen sei von Öl und Gas aus Russland und erneuerbare Energien bekämpfe. Die AfD wolle „uns abhängig machen vom Diktator im Kreml“, sie wolle weiter mit deutschem Geld den russischen Krieg finanzieren, was „eine Schande“ sei, so der Abgeordnete. Die AfD kuschele mit Putin und Trump. Zugleich wertete Wagener die Pipeline Nord Stream II als größte politische Fehlentscheidung der schwarz-roten Energiepolitik. Die Pipeline sei immer eine geostrategische Waffe gegen die Ukraine, gegen Europa, gegen Deutschland gewesen. Eine Aufarbeitung der „Machenschaften der schwarz-roten Moskau-Connection“ sei unbedingt nötig. „Wie konnte Nord Stream nach der Krim-Annexion beschlossen werden? Warum wurden die Warnungen unserer Partner ignoriert?“, fragte Wagener. Diese Aufklärung wolle die AfD nicht. Sie wolle den Bundestag für einen „Schauprozess“ benutzen: „Das machen wir nicht mit.“ SPD: Regierung schützt kritische Infrastruktur Daniel Baldy (SPD) ging auf den Schutz der kritischen Infrastruktur ein. Die Regierung handele, einen Untersuchungsausschuss brauche es nicht. In Rostock gebe es den „Commander Task Force Baltic“, der die Ostsee überwache. Dort gebe es Daten- und Stromkabel, die angegriffen würden, vor allem durch Schiffe der russischen Schattenflotte, die sich illegalerweise durch die Ostsee bewegten. Der „Commander Task Force Baltic“ helfe dabei, diese Schiffe zu überwachen. Die Zahl der Angriffe auf die kritische Infrastruktur in der Ostsee sei seither zurückgegangen. Zum Schutz gehöre auch, dass Informationen über kritische Infrastruktur nicht frei zugänglich sind, betonte der SPD-Abgeordnete. Die AfD-Fraktion tue alles, damit diese Informationen öffentlich werden und es Angreifer noch einfacher haben. 7.000 parlamentarische Anfragen habe es in den letzten Jahren gegeben. Die AfD wolle den Schutz kritischer Infrastruktur verhindern. „Wir brauchen weiterhin Schutz, wir brauchen nicht solche Schaufensteranträge von ,Fähnchen im Wind‘“, lautete das Fazit Baldys. Linke: Die Stunde der Rückwärtsdreher Für die Fraktion Die Linke erinnerte Ina Latendorf daran, dass die Betreibergesellschaft Nord Stream AG im Wesentlichen vom russischen Gazprom-Konzern getragen wurde. „Es schlägt die Stunde der Rückwärtsdreher“, sagte die Abgeordnete auf die AfD gemünzt. Rückwärtsgewandte Ressourcenverschwendung werde hier versucht. Die AfD hänge ihr „Fähnchen in den Wind“. Es sei ein Hohn, in einem „Antrag von Rechtsaußen“ von Völkerrecht zu lesen. „Sie haben mit Völkerrecht so wenig zu tun, wie Wladimir Putin kein lupenreiner Demokrat ist“, hielt Latendorf der AfD entgegen, die keine Aufklärung wolle, sondern „Fake News“ verbreite. Die Kabinette Merkel und Scholz hätten Fehler begangen, stellte die Abgeordnete fest. Das Problem sei die Abhängigkeit von fossilen Energien. Ein Untersuchungsausschuss würde nur Stoff für die populistischen Wahlkämpfe liefern. Wenn es um die Lösung der Probleme der Menschen gehe, „dann müssten wir hier über die Bezahlbarkeit des Lebens sprechen“, sagte Latendorf. Die AfD wolle die „soziale Sicherheit in diesem Land“ zerstören. Antrag der AfD Die AfD beziffert in ihrem Antrag den direkten Sachschaden der Sprengung unter Verweis auf Angaben der Betreibergesellschaft Nord Stream AG auf rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro. Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion aufklären, wie und auf der Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung sich zu den Anschlägen auf die Pipelines, zu relevanten Informationen im Vorfeld der Anschläge, zur Untersuchung des Tathergangs und der Urheberschaft sowie zu deren Folgen verhalten hat. Er soll darüber hinaus die wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen der Anschläge für die Bundesrepublik untersuchen und klären, welche Schutzmaßnahmen die Regierung vor dem Anschlag ergriffen und welche Konsequenzen sie daraus für die Sicherheit kritischer Infrastruktur gezogen hat. "Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine" Ferner soll der 16-köpfige Untersuchungsausschuss prüfen und Empfehlungen geben, „ob und inwiefern Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine gezogen werden müssen“, ob und welche völkerrechtlichen Ansprüche Deutschlands gegenüber der Ukraine wegen der Verletzung deutscher Souveränitätsrechte bestehen und wie diese geltend gemacht werden könnten. Von Interesse ist für die Abgeordneten auch, ob und welche Konsequenzen aus dem Verhalten Polens zu ziehen seien, „das einen deutschen Haftbefehl politisch bewertet, die Auslieferung des Tatverdächtigen Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine im Jahr 2024 nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht hat“. Schließlich geht es für die Fraktion um die Schwachstellen in der Absicherung kritischer deutscher Infrastruktur und um Maßnahmen, diese zu beheben. (vom/21.05.2026)

Parlamentariergruppe Anden-Staaten besucht Ecuador und Bolivien

Vom 25. Mai bis 3. Juni 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Anden-Staaten unter Leitung des Vorsitzenden, Abg. Olav Gutting (CDU/CSU), in die Republik Ecuador und in den Plurinationalen Staat Bolivien reisen. Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Alexander Throm (CDU/CSU), Matthias Rentzsch (AfD), Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) und Tamara Mazzi (Die Linke). Die Delegation plant, sich in Ecuador auf politischer Ebene insbesondere mit der Regierungsministerin, Nataly Morillo, der Außenministerin, Gabriela Sommerfeld, der Ministerin für Energie und Bergbau, Inés Manzano, dem Minister für Produktion, Außenhandel, Investitionen und Fischerei, Luis Alberto Jaramillo Granja, dem Parlamentspräsidenten Niels Olsen sowie weiteren Parlamentarierinnen und Parlamentariern auszutauschen. Darüber hinaus wird es Gespräche mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen und Institutionen, wie der Außenhandelskammer, politischer Stiftungen und Personen aus der Zivilgesellschaft geben. Hierbei soll es unter anderem um die aktuelle Sicherheitslage, die politische Entwicklung, die Medien und die Pressefreiheit, die Rechte der Indigenen und Menschenrechte gehen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Bekämpfung krimineller Netzwerke sein. Die Delegation wird auch das EU-Projekt SERPAZ besuchen, dessen Ziel es ist, die staatlichen Kapazitäten in den von Gewalt, Kriminalität und Armut betroffenen Regionen zu stärken, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und sicherere und widerstandsfähigere Räume zu schaffen. In Bolivien wird sich die Delegation auf politischer Ebene unter anderem mit dem Außenminister, Fernando Hugo Aramayo Carrasco, dem Energieminister, Marcelo Blanco, und dem Minister für Entwicklungsplanung und Umwelt, Fernando Romero sowie weiteren politischen Vertreterinnen und Vertretern, wie dem Präsidium der Senats- und der Abgeordnetenkammer, treffen. Es sind zudem Gespräche mit verschiedenen Organisationen zur Lage der Menschenrechte geplant. Die Delegation plant außerdem den Besuch der Lithiumkarbonatanlage Llipi und dazu ein Gespräch mit zuständigen Regierungsvertreterinnen und -vertretern. Des Weiteren ist geplant, das Projekt deutscher Entwicklungszusammenarbeit „ProUrbano/ProIgualdad“ zu besuchen und hier einen Gesprächsfokus auf Wirtschaft und Umwelt zu legen.

Agrarausschuss reist nach Frankreich

Eine Delegation des Bundestagsausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat führt vom 25. bis 29. Mai 2026 in Frankreich Gespräche über den Einfluss der EU-Vorgaben auf die nationale Landwirtschaftspolitik beider Länder, u.a. mit der französischen Landwirtschaftsministerin Annie Genevard, dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses der Assemblée national, Stéphane Travert, und dem Vorsitzenden des EU-Ausschusses im französischen Senat, Jean-François Rapin. Für ein Bild zur Lage des Weinbaus besuchen die Abgeordneten danach die Champagne, da sie auch Frankreich durch den Klimawandel, den Konsumrückgang und die Zollpolitik der Vereinigten Staaten in einer angespannten Situation sehen. Darüber diskutieren sie mit Interessenverbänden und Erzeugern und informieren sich bei dortigen Betrieben über innovative Lösungsansätze. Zum Thema der Forstwirtschaft enthält das Programm die Besichtigung eines holzverarbeitenden Betriebes und einen Besuch des Naturschutz- und Erholungsgebiets „Parc naturel régional de la Forêt d’Orient“, das auch der landwirtschaftlichen Nutzung dient. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Hermann Färber (Ltg.), Artur Auernhammer, Dr. Oliver Vogt (alle CDU/CSU), Steffen Janich (AfD), Isabel Mackensen-Geis (SPD) und Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Intelligenz braucht Architektur: Warum KI in Kanzleien ohne Fundament scheitert

Legal Tech Verzeichnis - 21.05.2026

Die Phase der bloßen Neugier auf Künstliche Intelligenz ist längst vorbei. Es geht nicht mehr um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Im rasanten Wettlauf der großen Sprachmodelle von Anthropic, OpenAI und Google verändert sich mit jedem Update, welches Tool gerade die Nase vorn hat. Und doch stellen sich viele Kanzleien im Alltag eine unbequeme Frage: Warum bekommen wir trotz all der neuen Möglichkeiten nicht die Ergebnisse, die wir uns erhofft haben?

Seien wir ehrlich: KI kann Bemerkenswertes leisten. Sie kann rund um die Uhr arbeiten, repetitive Aufgaben übernehmen und Freiraum schaffen für die eigentliche juristische Arbeit. Aber der Glaube, KI allein sei der Hebel für die Transformation zur modernen Kanzlei, ist eine Illusion. KI entwickelt keine Kanzleiprozesse. Sie spiegelt sie lediglich und legt deren Inkonsistenzen offen. Wer chaotische Abläufe mit KI automatisiert, bekommt am Ende nur poliertes Chaos zurück. Schneller und überzeugender als jeder Mensch, aber eben immer noch Chaos.

Bevor es um Tools geht, geht es um Klarheit

Die richtige Frage lautet nicht: „Welches KI-Tool ist das beste?“ Die richtige Frage lautet: „Wo liegen die Engpässe in unseren Abläufen und wie lösen wir sie?“ Denn in den meisten Kanzleien kann niemand einen einzigen Prozess von Anfang bis Ende beschreiben, ohne dass jemand sagt: „Das machen wir je nach Fall unterschiedlich.“ Genau da liegt das Problem. Nicht bei der Software, sondern bei der fehlenden Struktur darunter.

Hier verändert sich aktuell ein ganzes Berufsbild. Wer eine Kanzlei zukunftsfähig aufstellen will, wird vom klassischen Kanzleimanager zunehmend zum Prozessgestalter. Das bedeutet, Abläufe bewusst zu entwerfen und Systeme intelligent zu verbinden. Für diesen Wandel braucht es keine langwierigen, sechsstelligen IT-Projekte. Dafür ist die technologische Entwicklung viel zu rasant. Was es stattdessen braucht, ist eine Infrastruktur, die mitwächst.

Nicht smartere KI. Smartere Infrastruktur.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Software-Lösungen in Kanzleien enorm gestiegen. Deutlich mehr als zehn verschiedene Anwendungen sind in der Praxis keine Seltenheit. Das Problem: Diese Fragmentierung treibt die wahren Kosten. Die Systeme sprechen nicht miteinander, Datenbestände variieren und der ständige Wechsel zwischen den Programmen kostet Fokus und Zeit.

Wenn KI-Tools für juristische Textarbeit auf diese lückenhaften Daten treffen, verpufft ihr Potenzial. Denn guter, vollständiger Kontext aus der Akte ist der wichtigste Faktor für gute KI-Ergebnisse.

Was es braucht, ist ein Fundament. Eine zentrale Plattform, die alle Werkzeuge synchronisiert und Abläufe systemübergreifend steuert. Wir bei Actaport sehen die Kanzleisoftware genau in dieser Rolle. Aber dafür muss sie sich verändern. Eine Kanzleisoftware darf kein starres Korsett mehr sein, das für einen Anwendungsfall gebaut wurde und von allen gleich benutzt werden muss. Sie muss zum technologisch offenen Dreh- und Angelpunkt werden, der sich den individuellen Abläufen der Kanzlei anpasst. Nicht umgekehrt. Die Daten sind in der Kanzleisoftware bereits vorhanden. Wenn man sie verbinden kann, entsteht echte Wirkung. Aber wie man verbindet, ist nicht nur eine technische Frage. Es ist eine fundamentale Entscheidung: Wie will ich meine Kanzlei aufbauen?

Eine konsequent offene Architektur per REST-API ist dafür die Grundvoraussetzung. Sie schützt vor Vendor-Lock-in und ermöglicht es Kanzleien, ihre eigenen Prozesse zu designen und unabhängig zu bleiben. Wenn die Kanzleisoftware nahtlos mit No-Code-Plattformen wie n8n oder Zapier kommuniziert, fließen Daten exakt dorthin, wo sie gebraucht werden. Die Kanzlei kann wechseln, erweitern oder anpassen, ohne von vorne anfangen zu müssen.

Das unterschätzte Potenzial: Automatisierung in drei Stufen

Während sich der aktuelle Hype fast ausschließlich auf KI für das Legal Drafting konzentriert, bleiben zwei riesige Felder unbeachtet: das Kanzleimanagement und das Backoffice. Die stillen Momentum-Killer, die niemand auf dem Radar hat, weil sie so selbstverständlich geworden sind. Hier liegt das größte Potenzial für echte Automatisierung.

Wir empfehlen, einfach zu starten. Aus über 1.000 Projekten mit Anwaltskanzleien haben sich bei Actaport drei klassische Stufen ergeben: die einfache Automatisierung, Prozessorchestrierung und KI-gestützte Workflows.

Stufe 1, einfache Automatisierung: Eine neue Akte wird angelegt; im Hintergrund wird automatisch die passende RVG-Gebühr hinterlegt. Kein Skript, kein Entwickler nötig. Es funktioniert ab Tag eins und verhindert manuelle Fehlerquellen.

Stufe 2, Orchestrierung: Der Workflow wird intelligenter. Bei der Aktenanlage erkennt das System das Rechtsgebiet, baut selbstständig die passende Ordnerstruktur auf, generiert ein Erstdokument mit den Mandantendaten und weist dem zuständigen Anwalt eine Aufgabe zu, sobald alles bereit ist. Mehrere Systeme, eine übergreifende Logik.

Stufe 3, KI-gestützte Workflows: Erst jetzt kommt die KI ins Spiel. Aber eingebettet. Ein KI-Agent analysiert die neu eingereichten Mandantendokumente anhand vordefinierter Prompts, fasst den Sachverhalt zusammen und legt das Ergebnis strukturiert in der Akte ab. Die KI arbeitet nicht isoliert, sondern innerhalb der Architektur, die in Stufe 1 und 2 geschaffen wurde. Genau das macht den Unterschied.

Eine aktuelle Studie von Anthropic, dem Unternehmen hinter der KI Claude, unterstreicht diese Denkrichtung. Auf die Frage, was sich über 80.000 Befragte von KI wünschen, nannten 19 Prozent „Professional Excellence“ als wichtigstes Ziel. Routine abgeben, um sich auf wertschöpfende Arbeit zu konzentrieren. Genau das ermöglichen diese drei Stufen. Wenn das Fundament stimmt.

Jenseits der Illusion

Die Transformation einer Kanzlei ist kein reines Technikproblem. Es ist ein Strukturproblem. Kanzleien, die KI als eigenständige Fähigkeit betrachten statt als Baustein eines strukturierten Systems, werden von den Resultaten enttäuscht bleiben. Diejenigen, die in klare Prozesse, saubere Daten und eine offene Software-Infrastruktur investieren, werden das wahre Potenzial dieser neuen Ära heben. Intelligenz ohne Architektur ist bloßes Rauschen.

Brauchen wir die Kanzleisoftware im Zeitalter der KI also überhaupt noch? Ja, mehr denn je. Als offenes, digitales Betriebssystem der Kanzlei. Wir freuen uns auf den Austausch.

Autor: Conrad Pollack ist im Bereich Growth bei Actaport tätig. Zudem beschäftigt er sich mit der Prozessoptimierung und dem Change-Management in Anwaltskanzleien.

Der Beitrag Intelligenz braucht Architektur: Warum KI in Kanzleien ohne Fundament scheitert <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Bundestags-Verkehrspolitiker informieren sich in Singapur

Eine Delegation des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages wird vom 24. bis 29. Mai 2026 nach Singapur reisen. Geplant ist ein Austausch mit Gesprächspartnerinnen und -partnern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung über Mobilitätsfragen rund um sämtliche Verkehrsträger. Die Delegation wird vom Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geleitet. Weitere Mitglieder der Delegation sind Björn Simon und Michael Donth (beide CDU/CSU), Alexis Giersch (AfD), Truels Reichardt (SPD) sowie Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Singapur gilt weltweit als Referenzmodell für integrierte, langfristig ausgerichtete Mobilitäts- und Verkehrspolitik und ist führend bei smarten Verkehrsnetzen – von Echtzeit-Datenmanagement über Multimodalität bis hin zu großflächigen Automatisierungs-Pilotprojekten. Die Delegationsreise dient dem vertieften Austausch mit Abgeordneten, Ministerien, Behörden, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsakteuren über die strategische Planung und praktische Umsetzung moderner Verkehrssysteme sowie zu bilateralen Verkehrsfragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Herausforderungen stehen neben Themen wie der maritimen Logistik, der Rolle von Flughafen und Hafen Singapurs im globalen Wettbewerb auch Fragen zur City-Maut, der Organisation eines hochautomatisierten öffentlichen Verkehrs sowie autonome und vernetzte Mobilitätslösungen auf der Agenda. Darüber hinaus steht die weiter zu vertiefende bilaterale Zusammenarbeit von Deutschland und Singapur im Fokus. In diesem Zusammenhang wird sich die Delegation auch einen eigenen Eindruck zu innovativen Infrastruktur- und Verkehrsprojekten vor Ort verschaffen können.

Sportfördergesetz der Bundesregierung in erster Lesung beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Mai 2026, erstmals über das Sportfördergesetz der Bundesregierung beraten. Der Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde nach der einstündigen Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Sport und Ehrenamt sein. Staatsministerin: Leistung, Erfolge, Medaillen Aus Sicht der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), ist der Gesetzentwurf ein Meilenstein, „um Sport in Deutschland wieder in die internationale Spitze zu bringen“. Die zu gründende unabhängige Spitzensport-Agentur erhalte den klaren Auftrag: mehr Medaillen für Deutschland bei internationalen Wettkämpfen. Spitzensport bedeute schließlich Leistung, Erfolge und Medaillen, sagte Schenderlein. Sie wies daraufhin, dass schon seit zehn Jahren über eine Reform bei der Spitzensportförderung diskutiert worden sei. Es habe jedoch keine entscheidenden Fortschritte gegeben. „Das ist vorbei. Wir als Bundesregierung packen das jetzt an“, sagte sie. Drei Aspekte seien ihr dabei besonders wichtig: Klare Zuständigkeiten und schlanke Gremien, schnelle Entscheidungen sowie eine Förderung, „die sich konsequent an Leistung und sportfachlicher Kompetenz orientiert“. AfD sieht im Gesetz nur einen Anfang Jörn König (AfD) konstatierte einen beispiellosen Niedergang des deutschen Spitzensports seit der Wiedervereinigung. Bei Olympischen Sommerspielen sei Deutschland von mehr als 80 Medaillen auf nunmehr 33 Medaillen und damit den zehnten Platz der Nationenwertung zurückgefallen. Bei den Winterspielen sei man von Platz eins auf Platz fünf zurückgefallen. Schon 2016 sei die Diagnose allen Beteiligten bekannt gewesen. Doch erst nach zehn Jahren, „also zweieinhalb Olympiazyklen“, sei man nun endlich bei Strukturreformen angekommen. „Olympiareif ist diese Leistung auf gar keinen Fall“, konstatierte er. Der Gesetzentwurf sei zu begrüßen, so König. Als gut bewertete er die Einbeziehung der Special Olympics, die Bauförderung für Spitzensportstätten und die ausdrückliche Förderung internationaler Sportgroßveranstaltungen. Dennoch sei das Gesetz nur ein Anfang, „mehr nicht“. König bewertete die Struktur der Spitzensport-Agentur als „gut und arbeitsfähig“. Jedoch müssten in den Stiftungsrat zwei Athletenvertreter entsendet werden „und nicht gar keiner, wie Sie es vorsehen“. Im Sportfachbeirat, so der AfD-Abgeordnete, müsse die Vertreteranzahl von Trainer und Athleten jeweils verdreifacht werden. SPD: Reform für effizienteren Mitteleinsatz Aus Sicht von Bettina Lugk (SPD) sind die 2016 gestarteten Reformbemühungen in zentralen Punkten zu unverbindlich gewesen. Ihre Umsetzung sei allenfalls in Teilbereichen gelungen. Daher brauche es ein solches Gesetz, „um einen wirklichen Paradigmenwechsel hinzubekommen“. Die bisherige Erfolglosigkeit der Reformen habe nicht mit zu wenig Geld zu tun, sagte Lugk. „Der deutsche Spitzensport leidet nicht in erster Linie an einem Mangel an finanziellen Mitteln.“ Er leide an einem Steuerungs- und Strukturproblem und an einer Verteilung der Mittel, die sich nicht konsequent genug an den Bedürfnissen von Athleten und Trainern orientiere. Mit der Spitzensportreform solle nun ein effizienterer Mitteleinsatz sichergestellt werden, betonte sie. Als Beispiel für den ineffizienten Mitteleinsatz benannte die SPD-Abgeordnete das deutsche Stützpunktsystem, das historisch gewachsen, sehr kleinteilig und teils sehr ineffizient sei. Benötigt werde eine kluge Konzentration. „Das heißt weniger, aber leistungsfähigere Stützpunkte mit einer modernen Ausstattung und verlässlichen Rahmenbedingungen.“ Das erhöhe die sportliche Qualität, spare Kosten und sorge dafür, das Geld dafür eingesetzt werden kann, wo es effizient und notwendig sei, sagte Lugk. Grüne halten Entwurf für "zu vorsichtig" Der Gesetzentwurf sei eine Chance, urteilte Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen). „Ob daraus eine echte Reform wird, entscheidet sich jetzt im parlamentarischen Verfahren“, sagte sie. Den aktuellen Entwurf der Bundesregierung bewertete sie als „an entscheidenden Stellen zu vorsichtig und zu inakzeptabel“. Er verspreche eine Reform, reformiere aber nicht. Wenn die Spitzensport-Agentur das Herzstück der Reform sein soll, dürfe sie nicht nur eine Verwaltungsstelle für Förderbescheide sein, sondern müsse steuern können. Aus dem Gesetzentwurf gehe das nicht hervor, kritisierte die Grünenabgeordnete. Winklmann forderte zudem mehr Transparenz bei der Förderung. Es gehe schließlich um öffentliche Gelder. „Jeder interessierte Mensch sollte wissen, wer bekommt Geld und warum.“ Die Förderung des Spitzensportes dürfe keine Black-Box sein, so Winklmann. Ein zentraler Punkt sei auch das Mitspracherecht der Athletinnen und Athleten. Daher brauche es für eine unabhängige Athletenvertretung auch einen Sitz im Stiftungsrat. Linke fordert "gravierende Änderungen" Christian Görke (Die Linke) kann in dem Gesetzentwurf keinen Paradigmenwechsel erkennen. Die alte Logik bleibe unangetastet. „Wir zählen weiterhin nur Medaillen, entschieden wird weiterhin durch die Ministerien.“ Die Sportlerinnen und Sportler blieben weiterhin Statisten „im eigenen System“. Zudem , so Görke, sei die Sportförderung weiterhin nicht langfristig ausfinanziert, sondern erfolge „nach Kassenlage“. Benötigt werde ein jährlicher Aufwuchspfad von zehn Prozent, sagte der Linken-Abgeordnete. „Das ist das Mindeste, und das ist auch machbar“, fügte er hinzu. Mit Blick auf die zu gründende Agentur sprach Görke von einem „Politbüro 2.0“. Im Stiftungsrat habe die Regierungskoalition die Mehrheit „und der organisierte Sport ist außen vor“. Dass Athleten und der Deutsche Behindertensportverband darin nicht vertreten seien „ist ein Unding und muss geändert werden“, befand Görke. Sein Fazit lautete: „Ohne gravierende Änderungen an diesem Gesetz bleibt alles wie es ist.“ Union spricht von Paradigmenwechsel Stephan Mayer (CDU/CSU) sah das anders und sprach ebenso wie Staatsministerin Schenderlein von einem Meilenstein und einem Paradigmenwechsel. In Zukunft werde es eine Agentur geben, die von zwei unabhängigen Vorständen geführt wird, „die nicht Politiker sind und die auch keine Sportfunktionäre sind“. Vielmehr würden sie in eigenem Ermessen Entscheidungen darüber treffen, wie die optimale Steuerung des Spitzensportes in Deutschland sein wird. Der Vorwurf, in Richtung Staatssport zu gehen, sei falsch, so Mayer. Das Gegenteil sei der Fall. „Wenn diese unabhängige Agentur kommt, wird sowohl der Einfluss der Politik zurückgefahren als auch der Einfluss des organisierten Sports, also des DOSB“, sagte der Unionsabgeordnete. Das sei genau der richtige Weg, bei dem man sich an modernen und erfolgreichen Strukturen europäischer Nachbarländer orientiere. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf für ein Sportfördergesetz die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage stellen. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf. Effizienter, effektiver, weniger bürokratisch Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden – „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“. Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung – deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet – zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“ Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“. Anträge der Opposition Zur Debatte standen zudem mehrere Oppositionsanträge: Zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) – sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls in den Sportausschuss überwiesen. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag machen sich die Grünen für mehr Transparenz in der Spitzensportförderung stark. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert. Zudem solle die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnenvertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schreiben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz. Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte - insbesondere mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wird verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden. Im Antrag wird auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, fordern die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“. Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“. Antrag der Linken Die Linken verlangen von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) „auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt“. Darüber hinaus fordern die Antragsteller, die Förderung des Sports und insbesondere des Spitzensports zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (mis/hau/21.05.2026)

Silent AI risks finally make some noise

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
A decade ago, “silent cyber” forced the market to confront unintended, unpriced coverage lurking among traditional policy lines.

Einziehung von unrechtmäßig erworbenem Vermögen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat will die Einziehung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte erleichtern und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

When lien security is on the line: The evidentiary standard to lien for delay damages

Dentons Insights - 21.05.2026

In the fall of 2025, we reported on a British Columbia Supreme Court decision involving a dispute over electrical work on a heritage hotel redevelopment in Victoria. Since then, the Court has released another decision involving the same project, Mazzei Electric Ltd. v. Aragon (English Inn) Development Corp., 2026 BCSC 562 (Mazzei #2), which underscores that lien claimants must support the value of their claims with solid evidence.

Dentons announces 2026 partner and counsel promotions for Europe and Central Asia

Dentons News - 21.05.2026

Global law firm Dentons has promoted 13 new partners, six new Senior Counsel, six new Managing Counsel, and 30 new Counsel in Europe and Central Asia as part of the 2026 promotion round.

Ban on upwards-only rent reviews in business leases in England and Wales

Dentons Insights - 21.05.2026

United Kingdom: The English Devolution and Community Empowerment Act 2026 contains provisions for introducing a ban on upwards-only rent reviews (UORRs) in certain business leases in England and Wales. Although the changes are not expected to come into force until 2027, the legislation is already attracting significant attention across the real estate sector.

Capability dismissals and PHI: a costly trap for employers?

Dentons Insights - 21.05.2026

United Kingdom: A recent Court of Session ruling could significantly increase employer exposure where employees on long-term sickness absence lose access to permanent health insurance benefits following dismissal.

ESG and transfer pricing – what to do with ESG-related costs?

Dentons Insights - 21.05.2026

Netherlands: A practical guide, grounded in OECD principles, for identifying the beneficiaries of ESG expenditures—assessing whether a recharge is justified—and documenting ESG-related cost allocations.

 

Ofcom Online Safety Enforcement Priorities:<br>Key Compliance Milestones for 2026-2027

Dentons Insights - 21.05.2026

United Kingdom: Ofcom has recently published an update on its enforcement priorities for the year ahead. It has also updated its roadmap on what is happening over the next 12 to 18 months. There have also been some recent laws passed that include scope for potential changes in the UK online safety/content regulation space that may have gone under the radar.

UK Group Actions Bulletin – May 2026

Dentons Insights - 21.05.2026

United Kingdom: The final months of 2025 and first quarter of 2026 have seen an evolution in the landscape of group actions across the UK, marked by potential policy developments and creative case management of complex, large-scale claims by the courts.

Adjunct Professor Vatsala Ratnasabapathy named ‘Litigation Star’ by <em>Benchmark Litigation Asia-Pacific</em> 2026

Dentons News - 21.05.2026

Through extensive interviews with clients, litigators and dispute resolution specialists, Benchmark Litigation Asia-Pacific 2026 has named a Zain & Co. Senior Partner as a ‘Litigation Star’

Zain & Co.’s Dispute Resolution practices ranked by <em>Benchmark Litigation Asia-Pacific</em> 2026

Dentons News - 21.05.2026

Benchmark Litigation Asia-Pacific, a comprehensive legal directory focusing exclusively on dispute resolution, has ranked Zain & Co’s dispute resolution teams in their 2026 edition.

Dentons advises underwriters on the US$690 million IPO of the National Investment Fund of the Republic of Uzbekistan (UzNIF)

Dentons News - 21.05.2026

Dentons acted as Uzbek legal counsel to the underwriters in connection with the initial public offering (IPO) of “National Investment Fund of the Republic of Uzbekistan” JSC (UzNIF) and its dual listing on the Republican Stock Exchange “Toshkent” and the London Stock Exchange. The Firm advised a consortium of leading international and domestic financial institutions, comprising Jefferies International Limited as Sole Global Coordinator, Abu Dhabi Commercial Bank PJSC, Auerbach Grayson and Company LLC, Raiffeisen Bank International AG, and WOOD & Company Financial Services, a.s. as Joint Bookrunners, as well as ALKES Research LLC, Avesta Investment Group LLC, and Bluestone Financial Group Inc LLC JV as Domestic Managers.

Dentons Link Legal welcomes Aishwarya Samanta as Associate Partner to its Banking and Finance Practice

Dentons News - 21.05.2026

Dentons Link Legal has strengthened its Banking & Finance and Projects practice with the appointment of Aishwarya Samanta as an Associate Partner in its Delhi office. Aishwarya advises banks, financial institutions and funds on complex financing transactions across structures and lending arrangements.