Aktuelle Nachrichten
Forderung nach einem „Handwerk mit Zukunft“ debattiert
„Für ein Handwerk mit Zukunft“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6008(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), dn der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion mit dem Titel "Wirtschaft 2045 – Innovationen stärken, Zukunftstechnologien fördern, fairen Wettbewerb sichern" (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie und Wirtschaft vorlag (21/4113(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nur die Antragsteller stimmten dafür. CDU/CSU, AfD und SPD votierten gegen den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich. Überwiesener Antrag der Grünen zum Handwerk Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert „verlässliche Rahmenbedingungen“ für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe. Sie seien Rückgrat „unseres Wirtschaftsstandorts“ und unverzichtbare Akteure für Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran, schreiben die Abgeordneten in ihrem entsprechenden Antrag. Die Parlamentarier fordern eine sofortige und dauerhafte Senkung der Stromsteuer für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß. Bürokratie sei „spürbar abzubauen“ und dafür „das bewährte Instrument der Praxis-Checks“, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten. Um den Betrieben mehr Liquidität und Planungssicherheit zu geben, solle die Ist-Versteuerungsgrenze auf zwei Millionen Euro angehoben werden, „um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen“, heißt es in dem Antrag. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die notwendigen Grundlagen für „erfolgreiche Unternehmen zu schaffen und dabei den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht aus den Augen zu verlieren. Der deutsche Wirtschaftsstandort habe in den letzten Jahren große Schritte nach vorne gemacht. „Die erneuerbaren Energien boomen endlich in Deutschland, viele Unternehmen haben in innovative Zukunftstechnologien investiert“, heißt es in dem Antrag. Deswegen sollte die Bundesregierung diesen Pfad weitergehen und „nicht in den Rückwärtsgang schalten“. Beispielsweise sei beim Sondervermögen „ein schwerer Fehler“ gemacht worden, das Geld „nicht, wie versprochen, rein für zusätzliche Investitionen zu verwenden“. Damit verpuffe der Konjunktureffekt und die nötige Stärkung des Standorts unterbleibe. Vielmehr gelte es nun dafür zu sorgen, den „Innovationsstandort“ Deutschland zu stärken. Dazu müssten die internationalen, europäischen und nationalen Klima- und Biodiversitätsziele eingehalten werden, „um Unternehmen und ihren Beschäftigten Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“. Außerdem sah der Antrag eine „aktive Industriepolitik“ vor, und zwar in der Beschleunigung der Elektrifizierung „für ein künftiges Stromzeitalter, und um Strom bezahlbar zu machen“. Dafür sollte ein Brückenstrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) für energieintensive Industrie eingeführt und zugleich die Stromsteuer für alle Unternehmen und Haushalte auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem sprachen sich die Antragsteller für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft aus. Die Ausschreibungen für wasserstofffähige Gaskraftwerke müssten „zügig starten“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, sich für eine „zeitgemäße Handelspolitik und neue Absatzmärkte“ einzusetzen. Dazu sei eine „neue Allianz für fairen Handel und gemeinsamen Klimaschutz“ zu gründen. Um die Standortbedingungen attraktiver zu machen, forderten die Grünen, durch die Reform der Schuldenbremse eine Investitionsklausel zu schaffen, um so zusätzliche Infrastrukturinvestitionen zu ermöglichen. (nki/hau/21.05.2026)
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Entschließungen zu drei Schienenverkehrsprojekten angenommen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, Berichte der Bundesregierung über die Umsetzung von drei Schienenverkehrsprojekten erörtert und dazu Entschließungen verabschiedet. Den Abgeordneten lagen der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorhaben Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien“ (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4865(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1), der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland“ (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1) sowie der „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Augsburg – Ulm“ (21/3950(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4383(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr. 1.13) vor. Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zum erstgenannten Schienenverkehrsprojekt (21/5997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig angenommen. Abgelehnt wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Vorhaben der Neubaustrecke Dresden – Grenze Deutschland/Tschechien (21/6035(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Fraktion hatte darin unter anderem bestimmte Lärmschutzmaßnahmen gefordert. Den Beschlussempfehlungen zu den beiden anderen Projekten (21/6073(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6074(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke zu, während Bündnis 90/Die Grünen sich enthielten. Deutsch-tschechisches Schienenprojekt Das deutsch-tschechische Schienenprojekt (21/4400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Vorlage zufolge ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,03. Der Gesamtwertumfang – entsprechend dem Preisstand 2022 inklusive Planungskosten, Nominalisierung und Risiken – liege bei 5,62 Milliarden Euro. Im Zuge der Vorplanung sei das Vorhaben in zwei Planungsabschnitte unterteilt worden, heißt es in der Unterrichtung. Im Planungsabschnitt 1 werde der Zulauf zur Neubaustrecke auf deutscher Seite an die mit dem Vorhaben einhergehenden betrieblichen Anforderungen angepasst. Hierzu würden etwa 46 Kilometer Gleise umgebaut. Dies beinhalte die Errichtung vier neuer Gleise, die Verschiebung und Verlängerung von Gleisen sowie die Verbreiterung von Gleisabständen. Durch die Errichtung von 740 Meter langen Überholgleisen werde zudem gewährleistet, dass auch lange Güterzüge verkehren können. Die Streckengeschwindigkeit zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Heidenau soll den Angaben zufolge von 60 auf 80 km/h erhöht werden. Außerdem umfasst der Planungsabschnitt eine Ausrüstung mit ETCS-Level 2. Entschließung angenommen Zu diesem Schienenverkehrsprojekt nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt eng mit Neu- und Ausbauvorhaben auf tschechischer Seite abzustimmen und die Vorzugsvariante der Neubaustrecke mit einer Reihe von Maßgaben zum Brandschutz, zur Gebietsentwicklung, zur Mobilität, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Schall und Erschütterung und zum Straßenausbau umzusetzen. Gegenüber der DB InfraGO AG soll die Regierung unter anderem darauf hinwirken, dass die baulichen Voraussetzungen für eine Zielgeschwindigkeit von 230 Stundenkilometern für den Personenverkehr offengehalten werden und dass ein fernverkehrstauglicher Bahnsteig in Heidenau geprüft wird. Begrüßt wird, dass durch die weitestgehend im Tunnel verlaufende Streckenführung die dauerhaften Auswirkungen auf Anwohner gering gehalten werden können und die Akzeptanz vor Ort gestärkt werden kann. 30 Kilometer lange Volltunnelvariante geplant Der Planungsabschnitt 2 beinhaltet den Bau der Neubaustrecke Heidenau – Karbitz/Chabařovice (Tschechien). Die Untersuchungen und Bewertungen der DB InfraGO AG, die dem Variantenentscheid zugrunde liegen, seien dabei zum Ergebnis gekommen, „dass eine 30 km lange Volltunnelvariante die beste und wirtschaftlichste Lösung darstellt“. 18 Kilometer der geplanten Tunnelstrecke sollen dabei auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufen, zwölf Kilometer auf tschechischem Hoheitsgebiet. Der Schienenpersonenfernverkehr soll die Strecke mit 200 km/h befahren können. Das Tunnelbauwerk soll aus zwei eingleisigen Tunnelröhren bestehen. Ausbaustrecke in Nordfriesland Wie es im Bericht zum zweiten Schienenverkehrsprojekt (21/4948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt, ist die Ausbaustrecke Niebüll – Klanxbüll – Westerland Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und als neues Vorhaben Teil des vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes. Der Streckenabschnitt Niebüll – Westerland der Strecke 1210 (Elmshorn – Westerland) schließe die Insel Sylt an das Festland an und sei aktuell als überlasteter Schienenweg gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz ausgewiesen. „Durch die schrittweise Kapazitätserweiterung sollen die bestehenden Verkehre perspektivisch in einer optimalen Verkehrsqualität abgewickelt werden können, und weitere Verkehre ermöglicht werden“, heißt es in der Vorlage. Zweigleisiger Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll Das Bedarfsplanvorhaben umfasse den zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll sowie zwischen Morsum – Tinnum. Der Abschnitt Klanxbüll – Morsum sei bereits zweigleisig ausgebaut, heißt es. Für den kurzen Abschnitt Tinnum – Westerland bestehe kein Ausbauerfordernis. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) habe für das Vorhaben 2026 eine volkswirtschaftliche Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorplanungsergebnisse vorgenommen. Im Ergebnis dieser Untersuchung ergebe sich eine positive Wirtschaftlichkeit in Form eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) in Höhe von 1,32. Die Gesamtkosten für das Schienenprojekt liegen den Angaben zufolge bei 426,37 Millionen Euro. Entschließung angenommen. Auch hierzu nahm der Bundestag auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließung an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass die im Rahmen der Vorplanung vorgesehenen aktiven Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden, um rund 70 Prozent der identifizierten Schutzfälle unmittelbar zu lösen. Für die verbleibenden Fälle, in denen ein aktiver Schallschutz bautechnisch oder wirtschaftlich nicht darstellbar ist, soll die Umsetzung von passivem Schallschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet werden. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, im weiteren Planungsverlauf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahme weiterhin sicherzustellen, wie vom Eisenbahn-Bundesamt bestätigt. Da in der aktuellen Finanzplanung mittelfristig keine Haushaltsmittel für eine unmittelbare Umsetzung verfügbar seien, soll die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine künftige Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel schaffen. Schienenprojekt Augsburg – Ulm Die Ausbau-/Neubaustrecke Augsburg – Ulm ist als Teil des Projektbündels 6 im Vordringlichen Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage zu Paragraf 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes) enthalten (Abschnitt Neue Vorhaben, laufende Nr. 6). Das Projekt beinhaltet der Vorlage zufolge im Wesentlichen einen durchgängigen viergleisigen elektrifizierten Aus- und Neubau zwischen Augsburg und Ulm und ist Bestandteil der Transeuropäischen Netze (TEN) als Abschnitt des TEN-Korridors Rhein-Donau. Die Baukosten werden mit 8,15 Milliarden Euro beziffert. Zusätzliche Forderungen aus der Region nicht umsetzbar Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des Bundes nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden, heißt es in der Unterrichtung. „Der Bund empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen.“ Käme es zur Realisierung der Kernforderungen, würde dies erhebliche Mehrkosten in Höhe von bis zu 8,25 Milliarden Euro im Vorhaben Augsburg – Ulm zur Folge haben. Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen würde dazu führen, dass die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Vorhabens nicht mehr gegeben sei, weil das Nutzen-Kosten-Verhältnis in dem Falle kleiner als eins sei. Das Gesamtvorhaben wäre dann auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar. Entschließung geplant Entschließung angenommen Schließlich nahm der Bundestag auch zu diesem Schienenverkehrsprojekt auf Empfehlung des Verkehrsausschusses eine Entschließungan. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Projekt im Rahmen der schrittweisen Umsetzung eines integrierten Taktfahrplans (Etappierung Deutschlandtakt) einzubringen. Die Vorzugsvariante des Aus- und Neubaus der Strecke Augsburg – Ulm soll an eine Reihe von Maßgaben gebunden werden, wobei darauf zu achten sei, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis eine Höhe von 1,0 nicht unterschreitet. Die Maßgaben beziehen sich auf den Lärmschutz, auf die Stärkung der Knoten Ulm und Augsburg, auf die Generalsanierung der Bestandsstrecke, auf neue oder reaktivierte Personenhalte an der Bestandsstrecke, auf die Verbesserung des Regionalverkehrs auf der Bestandsstrecke und auf der Neubautrasse und auf konkrete regionale Forderungen an der Vorzugstrasse. Die DB InfraGO AG wird aufgefordert, betroffene Kommunen frühzeitig einzubinden, baubedingte Belastungen zu minimieren sowie ortsnahe und gut erreichbare Ersatzflächen für betroffene Betriebe zu prüfen und Natur- sowie Gebietsschutz angemessen zu berücksichtigen.. Die Bundesregierung wird überdies aufgefordert, im Bereich des Trinkwasserschutzgebiets Burgau eine kleinräumige Umtrassierung der Streckenführung sicherzustellen. Dies sei bereits Gegenstand im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben gewesen. Ziel sei es, die bislang vorgesehene Durchfahrung des Schutzgebiets zu vermeiden und damit den Belangen des Trinkwasser- und Gewässerschutzes Rechnung zu tragen. (hau/21.05.2026)
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AfD: Zulagen für spezialisierte Kräfte ausweiten
Verteidigung/Antwort In einem Antrag fordert die AfD eine Ausweitung der Erschwerniszulagenverordnung auf weitere spezialisierte Kräfte der Bundeswehr.
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Grüne fordern mehr Hilfen für akute Krisenregionen
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag Angesichts der durch die Blockade der Straße von Hormus ausgelösten Nahrungsmittelkrise fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag zu mehr Engagement gegen Hunger auf.
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Grünen-Fraktion fordert Stärkung der Alkoholprävention
Gesundheit/Antrag Die Grünen-Fraktion fordert eine Stärkung der Alkoholprävention, um vor allem Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
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Legislative framework introduced to establish the Financial Crimes Agency
The Government of Canada tabled Bill C-29, the Financial Crimes Agency Act, on April 27, 2026.
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Antrag für eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags beraten
„Bis zu Abschaffung des Rundfunkbeitrags die Bürger bei Zahlung dieser Zwangsabgabe steuerlich entlasten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD-Fraktion, den Rundfunkbeitrag bei der Ermittlung des steuerlichen Existenzminimums zu berücksichtigen und das Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 2027 entsprechend anzupassen. Rundfunkbeiträge würden eine wesentliche finanzielle Belastung für viele Haushalte darstellen. Sie werden vom Inhaber einer Wohnung geschuldet, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten zugänglich sind. (hau/bal/21.05.2026)
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Essential Corporate News: Week ending 22 May 2026
On 19 May 2026, the Financial Conduct Authority (FCA) published the Regulatory Initiatives Grid from the Financial Services Regulatory Initiatives Forum.
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BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019: Verfassungswidrig? Ja. Mehr Geld? Nein.
Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.
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Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/6051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht konforme, minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher werden mit dem Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Umgesetzt werde "bürokratiearm" unter Berücksichtigung der "berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher" Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung unter anderem gebeten, bei künftigen nationalen Anpassungen des Ökodesign-Gesetzes rechtzeitig darzustellen, welche Auswirkungen neue europäische Produktvorgaben vor allem auf Mittelstand, Handwerk, Start-ups, Reparaturbetriebe, Handel, Hersteller und Vollzugsbehörden haben können. Im Rahmen der europäischen Verhandlungen soll die Bundesregierung weiterhin darauf hinwirken, dass künftige produktspezifische Ökodesign-Regelungen praxistauglich, mittelstandsgerecht und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Dies betreffe besonders angemessene Lieferfristen, diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen, verhältnismäßige und nicht abschreckende Kostenstrukturen sowie einfache, digitale Zugangs- und Nachweisverfahren. Digitaler Produktpass Ein digitaler Produktpass soll dabei auch Transparenz über produktbezogene Rohstoffinformationen schaffen, müsse aber praxistauglich, interoperabel und mit möglichst geringem Erfüllungsaufwand ausgestaltet werden. Bei der nationalen Positionsbildung zu künftigen Ökodesign-Produktgruppen sollen die betroffenen Praxisakteure frühzeitig einbezogen werden, insbesondere Mittelstand, Handwerk, Industrie, Handel, Reparaturwirtschaft, Länder sowie Umwelt- und Verbraucherverbände. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ökodesigngesetzes soll geprüft werden, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher und bürokratiearm in das bestehende System des Paragrafen 15 des Ökodesign-Gesetzes einbezogen werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen neben den Verzeichnissen nach der Handwerksordnung weitere behördlich anerkannte Nachweis- oder Registrierungslösungen berücksichtigt werden können. (hle/hau/21.05.2026)
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AI in litigation series: Pennsylvania sues Character.AI alleging unlicensed practice of medicine
In this post, we cover a new state enforcement action filed against Character Technologies, Inc. that raises a significant and novel question: whether an AI platform can be liable under a state medical licensing statute for what a user-created chatbot character says?
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Kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kitas gefordert
Die Linksfraktion will ein „kostenfreies, gesundes und leckeres Mittagessen in allen Schulen und Kitas“. Ihren so betitelten Antrag (21/3660(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026. erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass die rund 15 Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen besuchen, gesund und schmackhaft verpflegt werden – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein Essen zu ermöglichen, das den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entspricht. Dazu sollten die verfassungsrechtlich zulässigen Instrumente einer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt geprüft, weiterentwickelt und genutzt werden. Regionale Wertschöpfung fördern Zudem soll laut Linksfraktion ein vom Bund getragenes Investitionsprogramm aufgelegt werden, das Schulen und Kitas den Bau beziehungsweise Umbau geeigneter Räumlichkeiten für Küchen und Mensen für eine praktische Ernährungsbildung und eine frische Essenszubereitung in den Einrichtungen ermöglicht und den Aufbau von kommunalen Küchen fördert. Drittens soll die Bundesregierung die regionale Wertschöpfung fördern, indem für das Mittagessen vorrangig regionale, saisonale und vermehrt pflanzenbasierte Bio-Lebensmittel genutzt werden, wobei auf regionale Wertschöpfungszentren, gut ausgestattete Vernetzungsstellen und „Küchen der Zukunft“ zurückgegriffen wird, die beratend und koordinierend den regionalen Erzeugern, Schul- und Kita-Trägern sowie dem Küchenpersonal zur Seite stehen. (mis/hau/21.05.2026)
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Bundeswehreinsatz vor der libanesischen Küste
Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste letztmalig fortsetzen und dafür bis zum Jahresende 2026 weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Das deutsche Engagement für Libanon und die Region umfasse sicherheits- und entwicklungspolitische Instrumente sowie Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Stabilisierung, Menschenrechte und zivil gesellschaftliche Stärkung, heißt es im Antrag. Es berücksichtige sowohl libanesische als auch israelische Interessen. Aufgabe dieses Einsatzes der Vereinten Nationen bleibt demnach die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören unter anderem die seegestützten Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes und die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer. Operatives Ende der Mission zum 31. Dezember 2026 Der deutsche militärische Beitrag zu Unifil soll bis zum Ende des operativen Mandats am 31. Dezember 2026 den Kommandeur des Unifil-Marineverbandes sowie die Gestellung einer seegehenden Einheit, Stabspersonal im Unifil-Hauptquartier sowie Ausbildungspersonal für den Fähigkeitsaufbau mit Schwerpunkt im Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine umfassen. Der genaue Zeitpunkt für einen Abzug der deutschen seegehenden Einheit sei dabei abhängig von der Auftragsübernahme durch die libanesische Marine und einer Entscheidung des Sekretariats der Vereinten Nationen, „erfolgt jedoch spätestens zum operativen Ende der Mission zum 31. Dezember 2026“. (hau/21.05.2026)
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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage: Iranische Mordpläne gegen Volker Beck und Josef Schuster?
2025 wird in Dänemark ein Mann festgenommen. Er soll für den Iran Juden und jüdische Einrichtungen ausgespäht haben - betroffen auch Josef Schuster und Volker Beck. Der GBA erhebt Anklage gegen den Festgenommenen und einen mutmaßlichen Komplizen.
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BGH zur Diskriminierung im Gesundheitswesen: Reha-Klinik durfte blinde Patientin abweisen
Eine blinde Patientin wird von einer Rehaklinik aufgrund ihrer Sehbehinderung abgewiesen. Vor dem BGH verlangte sie deshalb Entschädigung nach dem AGG – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter sahen darin keine unzulässige Benachteiligung.
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Ahead of the FATF assessment: FSRA consults on AML reforms
On 30 April 2026, the Financial Services Regulatory Authority (FSRA) published Consultation Paper No. 1 of 2026 (CP1/26) outlining proposed enhancements to its regulatory framework for anti-money laundering (the AML Framework).
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Evolving approaches for protecting name, image and likeness in the age of generative AI using IP rights in Canada
Advancements in generative AI have simplified the process of generating new and derivative creative works by ingesting and reconstituting "personhood signals".
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Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems gefordert
„Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Umweltausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag die Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems sowie des CO2-Grenzausgleichsmechanismus. In einem Antrag (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten, dass sich der europäische Emissionshandel (EU-ETS) mit CO2-Zertifikaten zu einer erheblichen Belastung insbesondere für die deutsche Industrie entwickelt habe. Das System erhöhe die Energiekosten und schwäche somit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Zwar sei der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geschaffen worden, um Importe an das durch das EU-ETS künstlich verteuerte Preisniveau anzupassen. Doch Systemlücken, ungeklärte Exportnachteile und wachsende Berichtspflichten erhöhten die Standortkosten weiter. Daher fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der EU-Rats- und Kommissionsverhandlungen für eine vollständige Abschaffung des Emissionshandelssystems sowie des CBAM einzusetzen. Nur so könne die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gesichert und langfristiger Wohlstand ermöglicht werden. Im Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge Initiativen vorlegen, mit denen „alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus“ aufgehoben werden, die sich auf EU-ETS und CBAM in Deutschland beziehen, insbesondere das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). (hau/21.05.2026)
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Bundestag beschließt Modernisierung des Anwaltsnotariats
Das Parlament hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/6048(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Der neue Titel des Gesetzes lautet damit "Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen war der Regierungsentwurf im Ausschuss noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden. In dritter Beratung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für den geänderten Gesetzentwurf, die AfD enthielt sich. In zweiter Beratung wurde auf Antrag der AfD-Fraktion getrennt abgestimmt. Die Artikel 4 bis 6 des Gesetzes wurden einstimmig angenommen. Dabei handelt es sich um die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes, der Gewerbeordnung und des Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Beim Artikel 3 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und bei den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, während sich die AfD-Fraktion enthielt. Zudem wurde eine Entschließung mit den Stimmen der vier Fraktionen bei Enthaltung der AfD-Fraktion verabschiedet. Ein Entschließungsantrag der AfD (21/6050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, dass die notarielle Fachprüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden kann, wurde mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung verfolgt das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem kann die Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, wird die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig kann die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden. Es wird auch möglich, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen. Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit werden künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet. Dies soll vor allem Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung reicht es künftig aus, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es ist nicht mehr nötig, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf am 20. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt. Damit soll bei "verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten" ermöglicht werden. Geändert wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Damit soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr. Ferner wurden drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Rechtsausschusses nahm der Bundestag eine Entschließung an. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert zu prüfen, ob und wie durch eine Änderung im Bundeszentralregistergesetz zeitnah der digitale Empfang von Behördenführungszeugnissen auf der Seite der empfangenden Behörden sichergestellt werden kann. Im Interesse der Registerbehörde und der empfangenden Behörden sollen dadurch "medienbruchfreie" und effiziente Verwaltungsabläufe gestärkt werden. Zudem soll festgelegt werden, wann der Versand von papiergebundenen Führungszeugnissen an Behörden eingestellt wird und ob hierfür gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zum 31. März 2027 übermittelt werden. (scr/che/hau/21.05.2025)
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BVerwG 6 B 19.25 - Beschluss
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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