Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, die Apothekenreform der Bundesregierung (21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Gegen das zuvor vom Gesundheitsausschuss noch geänderte sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel "Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung votierten 440 Abgeordnete gegen die Initiative, 126 stimmten dafür. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD und bei Enthaltung der Grünen. Der Gesundheitsausschuss hatte zu beiden Abstimmungen Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Apothekenreform der Bundesregierung Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden. Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden. Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst. Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben. Prävention und vorrätige Arzneimittel Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen. Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Nutzung von Kommissionierautomaten Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat bat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. In der Erwiderung der Bundesregierung hieß es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor. Änderungen im Gesundheitsausschuss Der Gesundheitsausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Mai 2026, 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhten. In einem fachfremden Antrag geht es um den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, hieß es in dem Antrag. Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Vergütungen von Apotheken anheben Daher müsste dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden. Die Abgeordneten forderten unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken sollte zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben. Antrag der Linken Die Linksfraktion forderte eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, hieß es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, hieß es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können. Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten forderten, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern. Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/ste/22.05.2026)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert Udo Lindenberg zum 80. Geburtstag am 17. Mai.
Der CDU-Sportpolitiker Jens Lehmann erwartet von der geplanten Reform der Spitzensportförderung mehr internationale Erfolge für Deutschland. Seit 35 Jahren falle Deutschland im Medaillenspiegel zurück, sagte der Olympiasieger und frühere Bahnrad-Weltmeister im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament". Die Reform sei die Chance, diesen Trend zu brechen. Bisher habe es an klaren Zielen gefehlt, kritisierte Lehmann. „Es gab zu viele Köche." Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag einen „Paradigmenwechsel" vollziehen, auch mit Blick auf die deutsche Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. Geld allein bringe keinen Erfolg, sagte Lehmann. Doch wer im internationalen Vergleich vorn liegen wolle, brauche ausreichende Mittel – und müsse sie gezielt einsetzen. Sein Vorschlag: Die Förderung solle sich auf die aussichtsreichsten Athleten und Sportarten konzentrieren, wie es Großbritannien, Frankreich und Australien vormachten. Alle gleich zu fördern und zugleich mehr Medaillen zu gewinnen, sei nicht möglich. Kernstück der Reform ist eine unabhängige Spitzensport-Agentur. Sie soll die Förderung neu ordnen und nach klaren Kriterien und Daten entscheiden. Im Vordergrund stehe der Leistungsgedanke, betonte Lehmann. Die Agentur müsse professionell steuern, ohne Rücksicht auf subjektive Interessen. Kritisch sieht Lehmann die Vergrößerung des Stiftungsrats von fünf auf neun Sitze. Drei davon erhält der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), dazu ein Vetorecht bei der Besetzung der Vorstandsposten. Je schlanker das Gremium, desto wirksamer, sagte Lehmann. Er hoffe, die Erhöhung sei die letzte gewesen. Athletenvertretung und Behindertensport sollten beteiligt werden – das aber solle der DOSB innerhalb seiner drei Sitze regeln. Für die Zeit nach der Karriere forderte Lehmann mehr Unterstützung. Viele Athleten stünden mit über 30 Jahren ohne Berufserfahrung da. Er schlug ein Modell ähnlich dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr vor, der Zeitsoldaten bis zu drei Jahre lang den Weg in einen Beruf finanziert. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Lehmann, die Bundesregierung will die Förderung des Spitzensports forcieren. Ist Erfolg eine Frage des Geldes? Jens Lehmann: Jein. Man sagt im Allgemeinen, Geld schießt keine Tore. Und Geld ist auch kein alleiniger Garant für Erfolg. Aber wenn wir im internationalen Vergleich mehr Erfolg haben wollen, brauchen wir adäquate Mittel. Wichtig ist, dass es ausreichend Mittel sind und dass sie zielgerecht angewandt werden. Das Parlament: Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, einen echten „Paradigmenwechsel“ in der Spitzensportförderung zu vollziehen – dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland. Woran hat es denn in der Vergangenheit gehapert? Ehrlich gesagt gab es zu viele Köche und keine klare Zielsetzung. Das Parlament: Was sollte Ihrer Meinung nach die Zielsetzung sein? Lehmann: Seit 35 Jahren geht es für uns im Medaillenspiegel bergab. Mein Ziel als Jens Lehmann ist, so viele olympische Medaillen wie möglich zu gewinnen. Das ist meine Haltung, die ich vertrete, seit ich im Bundestag bin. Und wenn man das will, muss man einen Weg finden, wie man das macht. Das Parlament: Wie könnte der aussehen? Lehmann: Man könnte sich zum Beispiel bei der Förderung besonders auf die vielversprechendsten Athletinnen und Athleten und Sportarten konzentrieren. Andere Länder wie Großbritannien, Frankreich, Australien gehen einen ähnlichen Weg. Man kann aber auch etwas ganz anderes wollen, man könnte zum Beispiel das Ziel verfolgen, alle gleich zu fördern. Man kann aber nicht beides haben, alle gleich zu fördern und im Medaillenspiegel nach vorne zu kommen, das geht nicht. Das Parlament: Jetzt soll als Kernelement der Reform eine unabhängige Spitzensport-Agentur gegründet werden. Was versprechen Sie sich von dieser Agentur? Lehmann: Die Agentur soll unabhängig, einzig dem großen Ziel verpflichtet sein, wieder erfolgreicher zu werden, die Spitzensportförderung insgesamt neu aufstellen und sie zum Beispiel kriterien- und datenbasiert zu machen. Hinter allem steht der Wille, den Leistungsgedanken in den Vordergrund aller Entscheidungen zu stellen. Das kann den Kader betreffen, Standortfragen oder auch den Kontakt zu Trainern und Trainerinnen. Ich bin sehr froh, dass es das jetzt gibt und klar priorisiert wird, was man will. Natürlich ist der Deutsche Sport autonom, aber ich glaube, steuern muss das eine Agentur, die das geschäftsmäßig professionell betreibt und da auch nicht mehr oder weniger nach rechts und links, nach allen möglichen subjektiven Dingen guckt, sondern die reine Lehre so gut wie möglich vertritt. Das Parlament: Anders als ursprünglich geplant erhält der Deutsche Sport-Bund (DOSB) jetzt drei Sitze im nun neun- statt fünfköpfigen Stiftungsrat. Außerdem soll er ein Vetorecht bei der Besetzung der Vorstandsposten erhalten. Besteht damit nicht die Gefahr, dass der DOSB erneut massiv Einfluss auf die Verteilung der Fördermittel nehmen kann? Alles ist im Fluss. Jetzt ist erstmal das parlamentarische Verfahren eröffnet. Ursprünglich waren fünf Sitze im Stiftungsrat geplant, was ich persönlich, ausreichend fand. Je schlanker dieses Gremium ist, umso effektiver ist es. Jetzt hat man auf neun erhöht. Ich hoffe, das war auch die letzte Erhöhung. Das Parlament: Keinen Sitz im Stiftungsrat hat aktuell die Athletenvertretung. Sollte da im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden? Mein oberstes Ziel ist, dass der Stiftungsrat nicht noch größer wird, und ganz wichtig ist, dass die beiden Geschäftsführer unabhängig, fachlich exzellent und druckresistent sind, um Priorisierungen durchzusetzen, die nicht jedem gefallen werden. Das Parlament: Sollten die Athleten, sollte der Behindertensport, sollten andere Akteure vertreten sein? Ja, unbedingt. Aber ich würde dafür plädieren, dass der DOSB dies innerhalb seiner drei Sitze regelt. Das Parlament: Wir haben jetzt viel über die Förderung des Leistungssports gesprochen. Was ist eigentlich mit dem Breitensport? Wäre es nicht – auch mit Blick auf den Talentnachwuchs – sinnvoll, den Breitensport stärker zu fördern? Die Förderung des Breitensports ist extrem wichtig. Die Spitzensportler und -Sportlerinnen kommen ja alle irgendwo her, die fangen nicht als Olympiasieger an, sondern meistens in irgendeinem Verein und werden dann im besten Falle erfolgreich. Und dafür ist die Infrastruktur wichtig. Das Parlament: Apropos: Das Geld für die Infrastruktur scheint nur bedingt anzukommen. So bleiben Turnhallen marode, Schwimmbäder müssen schließen. Übungsleiter arbeiten meist ehrenamtlich. Ist hier nicht eine Professionalisierung nötig und damit auch mehr Geld? Ich persönlich bin der Überzeugung, dass dieser ganze Föderalismus nicht unbedingt übermäßig hilfreich ist. Ich bin Stadtrat in Leipzig, ich beschließe in Berlin Gesetze – aber weiß nicht, wie ich in Leipzig meinen Leuten erklären soll, wie man das bezahlt. Und das ist immer ein bisschen schwierig. Aber so ist es. Der Bund ist halt für den Spitzensport zuständig und das Land und die Kommunen für den Nachwuchs und den Breitensport. Das Parlament: Für die Athletinnen und Athleten rücken, zunehmend auch persönliche, familiäre und Fragen sozialer Sicherheit in den Vordergrund, nicht zuletzt die, wie es nach der sportlichen Karriere weitergehen soll. Spielen diese Fragen eine Rolle in dem Leistungssportförderungsreformkonzept? Da ist heute mehr Augenmerk drauf als es früher der Fall war. Die duale Karriere zum Beispiel ist wichtig. Auch in der Spitzensportreform wird das diskutiert und findet dort Widerhall. Aber ich glaube, es gibt zwei Knackpunkte. Der eine ist der Übergang von der Schule zur Berufsausbildung oder zum Studium, wo uns viele Athleten verloren gehen, weil die natürlich in dem Moment überlegen und sich fragen, was ihnen am wichtigsten ist. Da muss stärker auf die Bedingungen im Sportalltag eingegangen werden. Der zweite ist der Übergang vom Leistungssport ins zivile Leben. Da gibt es oft einen Bruch, weil viele im relativ fortgeschrittenen Alter (30+) entweder noch keine Berufsausbildung beziehungsweise keine Berufserfahrung haben. Es bräuchte eine Möglichkeit ähnlich wie bei der Bundeswehr, die für Zeitsoldaten mit ihrem eigenen Berufsförderungsdienst eine berufliche Entwicklung bis zu drei Jahre lang finanziell unterstützt. Das Interview führte Michael Schmidt. Jens Lehmann ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Sport und Ehrenamt.
Familiengerichte sollen schneller auf häusliche Gewalt reagieren und Opfer besser schützen. Die große Reform im Umgangs- und Sorgerecht flankiert das BMJV jetzt mit neuen Regeln für das familienrechtliche Verfahren.
Neben dem Streit ums Renteneintrittsalter und die Kosten für Krankenversicherungsbeiträge gehört auch die Debatte über eine mögliche Aufweichung des Acht-Stunden-Tages zu den großen sozialpolitischen Kontroversen in diesem Jahr. Zumindest haben die Gewerkschaften ihren heftigen Widerstand dazu schon angekündigt und können im Bundestag auf Unterstützung von Linken, Grünen und Teilen der SPD zählen. Am Freitag, 22. Mai 2026, debattierten die Abgeordneten zwei Anträge der Fraktion Die Linke (21/5396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5781(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in denen beide den Erhalt des Acht-Stunden-Tages, wie ihn das Arbeitszeitgesetz derzeit vorsieht (inklusive Ausnahmeregeln), fordern. Die Koalitionsfraktionen waren bemüht zu betonen, dass niemand den Acht-Stunden-Tag abschaffen wolle, nur weil die tägliche Höchstarbeitszeit von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgelöst werden soll. Es gehe allein um mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit, hieß es aus den Reihen von Union und SPD. Die AfD wiederum lehnte die Orientierung an einer entsprechenden europäischen Regelung ab, denn Deutschland sollte selbstbewusst seinen Standard bewahren. Beide Anträge wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Linke: Kämpfen gegen Kettensägen-Politik Die Co-Parteivorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, zeigte sich „fassungslos“, dass ausgerechnet die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorbereite, „Arbeitstage von 13 Stunden möglich zu machen“. Aber: Das Leben bestehe nicht nur aus Arbeit, dafür habe die „alte SPD“ doch gekämpft. Sie kündigte landesweite Proteste ab dem 1. Juni an und rief die Zuhörer auf: „Sorgen Sie dafür, dass Merz mit seiner Kettensägen-Politik nicht durchkommt!“ Grüne: Familien leiden schon heute unter Erschöpfung Ähnlich kämpferisch präsentierte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) die Position ihrer Fraktion. Die Regierung sollte zuerst fragen, wie es den Familien in diesem Land geht. Und da käme sie schnell zu der Erkenntnis, dass deren vorherrschendes Gefühl Erschöpfung sei, erzeugt durch den schwierigen Balanceakt zwischen den Bedürfnissen der Arbeitswelt und denen der Familie. „Das haben wir viel zu lange individualisiert, aber es ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem“, sagte sie. CDU/CSU: Niemand will den Arbeitsschutz aushebeln! Wilfried Oellers (CDU/CSU) versuchte zu beschwichtigen: „Wir erfüllen nicht nur die Wünsche der Arbeitgeber, sondern auch der Beschäftigten, die sich ebenfalls mehr Flexibilität wünschen. Es geht nicht darum, den Arbeitsschutz auszuhebeln oder mehr Arbeit zu ermöglichen!“ SPD: Acht-Stunden-Tag soll nicht abgeschafft werden Auch Jan Dieren (SPD) betonte, im Koalitionsvertrag stehe nichts von einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die SPD wolle das auch nicht. Denn es dürfe nicht von Zufällen abhängen, ob Beschäftigte einen Arzttermin wahrnehmen können. Dafür brauche es Rechte, wie sie im Arbeitszeitgesetz auch durch eine Höchstarbeitszeit formuliert sind. AfD: Etablierte Normen nicht Brüsseler Vorgaben opfern Robert Teske (AfD) nannte seine Partei die „neue Arbeiterpartei“, die dafür kämpfen wolle, in Deutschland etablierte Normen zu erhalten und diese nicht einer EU-Bürokratie zu opfern. Das Problem, dass sich Arbeit wieder lohnen müsse, würden die Antragsteller leider ignorieren. Antrag der Grünen Die Grünen wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und fordern eine „moderne Arbeitszeitpolitik“. Diese dürfe nicht bedeuten, dass Beschäftigte ständig verfügbar seien, betont die Fraktion in ihrem Antrag. Bereits heute würden viele Beschäftigte bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus arbeiten. „Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burn-out haben in den letzten Jahren massiv zugenommen“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, den Acht- beziehungsweise Zehnstundentag im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu erhalten, „damit Beschäftigte vor überlangen Arbeitszeiten geschützt sind und länger gesund arbeiten können“. Beschäftigte sollen mehr Zeitsouveränität erhalten, unter anderem durch die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit in Absprache mit ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in individuellen und flexiblen Modellen festzulegen. „Dabei ist darauf zu achten, dass die vermehrte Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeiten nicht zu Lasten der Arbeitnehmenden geht“, so die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordert darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung, zum Ausbau und zur Qualitätsverbesserung von Kitas und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, den Achtstundentag im EU-Recht zu verankern und Beschäftigte zu schützen. Die Forderung, den Achtstundentag abzuschaffen, sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt zulasten hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte. „Die Verwirklichung würde Familien vor eine Zerreißprobe stellen, das soziale Leben einschränken und Ausbeutung verschärfen“, warnen die Abgeordneten in dem Antrag. Die Bundesregierung solle sich deshalb auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine tägliche Höchstarbeitszeitgrenze von acht Stunden zeitnah in die EU-Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) aufgenommen wird, von der in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgewichen werden kann, fordert Die Linke. (che/22.05.2026)
„Demokratie stärken, Meinungsfreiheit schützen“, lautet der Titel eines von der Fraktion Die Linke angekündigten Antrags, der am Freitag, 22. Mai 2026, ursprünglich auf der Tagesordnung des Parlaments stand. Die Beratung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. (hau/19.05.2026)
Vom 26. bis 29. Mai 2026 wird eine Delegation der Deutsch-Niederländischen Parlamentariergruppe unter Leitung des Vorsitzenden, Wilfried Oellers (CDU/CSU), nach Den Haag, Rotterdam und Delft reisen. Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Anja Troff-Schaffarzyk (SPD), Mayra Vriesema (Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU). Die Reise dient vorrangig der Vertiefung der bilateralen Beziehungen. Inhaltliche Schwerpunkte der Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Bürgerschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bilden deutsch-niederländische Kooperationen, geopolitische Entwicklungen und Herausforderungen in der Infrastruktur, sowie Luft- und Raumfahrt in der Wissenschaft.
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat das Parlament am Freitag, 22. Mai 2026, erstmals beraten. Anschließend überwiesen die Abgeordneten den Entwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen wird der Finanzausschuss federführend sein. Die AfD-Fraktion will Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen. Finanzminister: Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eröffnete die Debatte und erklärte, dass mit der Gesetzesänderung das Versprechen an (werdende) Eltern verbunden sei: „Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen.“ Er erwarte, dass damit 300.000 Erstanträge pro Jahr entfielen. „Wir machen den Sozialstaat handlungsfähiger“, sagte er. Die Bundesregierung werde das Ziel der Entbürokratisierung weiter verfolgen. AfD: Kindergeld ist aus dem Ruder gelaufen Die AfD-Redner fokussierten sich in ihren Wortbeiträgen auf ihren eigenen Antrag. Das Kindergeld sei aus dem Ruder gelaufen, befand Kay Gottschalk (AfD). Im Jahr 2025 seien 528 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland überwiesen worden. Seine Fraktion wolle deshalb eine Indexierung, Kindergeld solle an die Lebenshaltungskosten im Ausland angepasst werden. „Man muss den politischen Willen haben, das System zu verändern“, sagte er. Die jetzige Situation könne man keinem Arbeitnehmer und keiner Familie in Deutschland erklären. Später in der Debatte fragte René Springer (AfD): „Was ist gerecht daran, wenn deutsches Kindergeld vollständig auf ausländische Konten überwiesen wird?“ Er verteidigte den AfD-Antrag, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder an das Niveau der dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen und ergänzte: „Dann hört man immer wieder, die EU verbietet das, wir werden verklagt. Vielleicht sollten wir die Europäische Union mal daran erinnern, dass wir Nettobeitragszahler Nummer eins sind, und dass wir diese Zahlungen auch einstellen können.“ SPD: "Once-Only-Prinzip" soll Bürokratie abbauen Diese Kritik der AfD-Fraktion relativierte später für die Sozialdemokraten im Bundestag deren Abgeordnete Dr. Wiebke Esdar (SPD). In Deutschland gebe es 17,6 Millionen Kinder, für die Eltern Kindergeld bekämen, sagte sie. Nur ein Prozent der Gelder flössen für Kinder, die im Ausland lebten. Das beträfe 250.000 Kinder. Dem stünden aber 5,8 Millionen ausländische Arbeitnehmer gegenüber, die in Deutschland arbeiteten und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zahlten. Die Eltern der meisten im Ausland lebenden Kinder seien Fachkräfte, „die ihre Arbeitskraft hier zum Wohle der Wirtschaft einbringen“, sagte Esdar und ergänzte mit Blick auf die AfD-Fraktion: „Darum ist es rechtspopulistische Hetze, was sie getan haben und nichts anderes.“ Den Gesetzentwurf insgesamt ordnete Esdar in das Vorhaben der Staatsmodernisierung ein. Es gehe um das „Once-Only-Prinzip“, erklärte sie: „Die Bürger müssen ihre Daten nur an einer Stelle hinterlegen, und dann können sie ausgetauscht werden. Das ist eine Möglichkeit, Bürokratie zu reduzieren.“ Union: Schritt hin zu einer digitalen und familienfreundlichen Verwaltung Für die CDU/CSU-Fraktion erklärte Dr. Anja Weisgerber: „Wir gehen einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Viele Eltern erleben staatliche Leistungen immer noch als kompliziert und langsam.“ Künftig solle die Familienkasse Kindergeld automatisch auszahlen können, wenn keine Zweifel an der Antragsberechtigung vorhanden seien. „Wir beginnen mit dem zweiten Kind“, erklärte sie. Künftig solle das Verfahren aber erweitert werden. Allerdings will Weisgerber im parlamentarischen Verfahren auch noch nachbessern: Derzeit sei im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Familienkasse nach eigenem Ermessen festlegen solle, wer das Kindergeld bekomme. „Das wollen wir ändern“, kündigte Weisgerber an. Sie wolle, dass grundsätzlich die Kindesmutter das Kindergeld bekomme, soweit die Eltern nichts anderes bestimmen. Grüne verweisen auf Situation alleinerziehender Mütter Dr. Franziska Brantner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte zunächst, dass es nicht viele Tage gebe, in denen in Deutschland etwas vorangehe. „Aber heute ist so ein Tag“, sagte sie. Entlastet würden vor allem diejenigen, die den Großteil der Arbeit zu Hause machten, die Frauen. Brantner nutzte die Gelegenheit aber, um die Debatte weg allein vom Kindergeld zu lenken und sagte: „Viele alleinerziehende Mütter warten Monat für Monat auf den Unterhalt von Vätern.“ Der Staat gewähre Unterhaltsvorschuss. „Der Staat räumt auf, was Männer liegen lassen“, stellte sie fest. Die Strukturen, die jetzt für das antragslose Kindergeld genutzt werden könnten, ließen sich auch dafür nutzen, „um zahlungsunwillige Männer zur Kasse zu bitten“. Stattdessen aber stehe im Raum, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen, zugleich habe die Regierung 1,6 Milliarden Euro „beim Tankrabatt versenkt“. Brantner fragte: „Müssen die Frauen in diesem Land erst zur Zapfsäule werden, um nicht mehr übersehen werden?“ Frauen hätten viel Geduld. „Aber ich würde nicht darauf wetten, dass die Geduld von uns Frauen unendlich ist.“ Linke kritisieren Höhe des Kindergelds Auch Doris Achelwilm (Die Linke) lobte die Maßnahme des antragslosen Kindergelds und sagte ähnlich wie Brantner, dass solche guten Initiativen „selten genug“ seien. Allerdings fand auch sie dann vor allem Kritik an der Koalition: „Die vereinfachte Auszahlung ändert nichts daran, wie viel ausgezahlt wird.“ Und das sei zu wenig, sagte sie mit Blick auf die 259 Euro Kindergeld. „Millionen Kinder in Deutschland sind durch Armut und Ausgrenzung gefährdet“, stellte sie fest und erklärte: „Eine zu passive Sozialpolitik lässt sich nicht schöndigitalisieren.“ Ungerecht sei vor allem, dass Gutverdiener für ihre Kinder über den steuerlichen Kinderfreibetrag deutlich bessergestellt würden als Kinder, deren Eltern das normale Kindergeld bekämen. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (bal/hau/22.05.2026)
On 6 May 2026, the New South Wales Government introduced the Energy Legislation Amendment (Prioritising Renewable Energy) Bill 2026 (Bill) to amend the Electricity Supply Act 1995 (ES Act) and the Environmental Planning and Assessment Act 1979 (EP&A Act).
Dentons is pleased to announce our continued contribution to the latest edition of the Real Estate Global Practice Guide, published by Chambers and Partners. Some members of the Iowa Real Estate team, including David Erickson, Shannon Hasse, Amy Montgomery, and Christopher S. Talcott, authored the Iowa law and practice chapter.
Bolivia: On April 29, 2026, the Financial System Supervisory Authority (ASFI) issued Circular ASFI/945/2026, introducing amendments to the Regulation for Financial Technology Companies (Financial Technology Companies – FTCs).
Bolivia: Supreme Decree No. 5619, dated May 14, 2026, which repeals Supreme Decree No. 4718, introduces a more stringent framework for operators, importers, and marketers of fuels by expanding control, traceability, and documentation requirements throughout the entire supply chain.
Mexico: On May 4, 2026, the Mexican government published in the Federal Register a decree creating the New Foreign Trade Digital Platform (Ventanilla Única de Trámites de Comercio Exterior) (“VUTCM”), which consolidates all foreign trade procedures into a single digital platform.
The Federal Trade Commission (FTC) finalized three enforcement actions in April against companies making deceptive “Made in USA” claims. These efforts continue the agency’s recent enforcement activity and furthering President Donald Trump’s 2026 executive order related to “Made in USA” advertising. The FTC’s actions against TouchTunes Music Company, LLC, flag company Americana Liberty LLC and its affiliates and principals, and Oak Street Bootmakers demonstrate that all companies, regardless of size, must be conscious of how products are labeled in a period of heightened sensitivity, and cannot rely on principles related to Country of Origin determinations enforced under the US Customs and Border Patrol Agency (“CBP”).
United Kingdom: Now in force, the Act introduces major changes across consolidation, decumulation, investment and surplus extraction. Our implementation tracker highlights the key timelines and practical issues ahead.
Global law firm Dentons has advised OTP Bank and ING Bank Romania on a €100 million financing of Sun Plaza, one of the leading shopping centers in Bucharest and a flagship retail asset within CPI Property Group’s portfolio. The financing was structured as a club deal, with OTP Bank and ING Bank each participating in equal shares.