Aktuelle Nachrichten

Bär stellt Roadmaps zur Umsetzung der Hightech Agenda vor

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Zielmarken und Fahrpläne: Am Mittwochmittag hat Technologieministerin Dorothee Bär (CSU) im Forschungsausschuss die ersten sechs Roadmaps für die Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda vorgestellt.

Grüne wollen wirksamen Mutterschutz für Spitzensportlerinnen

Sport und Ehrenamt/Antrag "Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern - Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen" lautet der Titel eines Antrags der Grünen.

Grünen-Antrag zur Altkleider-Sammelinfrastruktur abgelehnt

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Die Grünen sind mit einem Antrag zur Sicherung der Sammelinfrastruktur für Alttextilien im Umweltausschuss gescheitert. Union, SPD und AfD lehnten den Vorstoß ab, Grüne und Linke stimmen dafür.

Nullsteuersatz bei Kraftstoffen nicht zulässig

Finanzen/Antwort Die Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes oder eines Nullsteuersatzes auf Kraftstoffe in Form von Diesel und Benzin ist mit Blick auf europäisches Recht nicht zulässig.

Gesundheitsausschuss billigt Apothekenreform

Gesundheit/Ausschuss Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung mit einigen Änderungen gebilligt.

Bundesrat nimmt Stellung zur Luftverkehrsteuer

Finanzen/Unterrichtung Die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Senkung der Luftverkehrsteuer liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor.

Linke will gewerbliche Vermietung einschränken

Finanzen/Antrag Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf "zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern" vorlegen.

"Modernisierung des Anwaltnotariats" beschlossen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat geebnet.

Verhandlungen über neuen "Pakt für den Rechtsstaat"

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Ein neuer "Pakt für den Rechtsstaat" mit den Ländern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

BVerwG 1 B 10.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.05.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 1 C 36.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.05.2026
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BVerwG 2 WA 2.25 - Urteil - Teilweise erfolgreiche Entschädigungsklage

BVerwG Nachrichten - 20.05.2026
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BVerwG 4 B 8.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.05.2026
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BVerwG 4 B 9.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.05.2026
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Moderate Expertenkritik am Bundeserprobungsgesetz-Entwurf

Sachverständige haben am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer Anhörung des Digitalausschusses überwiegend für den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und den Entwurf eines Änderungsantrags der beiden Fraktionen zum Gesetzentwurf plädiert. Die Kritik am Gesetzentwurf, der nun „Bundeserprobungsgesetz“ heißen soll, bezog sich mehrheitlich auf einzelne Detailregelungen. Mit den Änderungen an dem Gesetzentwurf, der sich seit Ende Mai 2025 im parlamentarischen Verfahren befindet, sollen unter anderem Regelungen zu Definitionen von Reallaboren, zu Experimentierklauseln sowie zu regulatorischem Lernen festgeschrieben werden. Ziel ist der Ausbau zu einem umfassenden Bundeserprobungsgesetz, wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht. So sollen unter anderem Genehmigungsprozesse innovationsfreundlicher werden und ein strukturierter Wissenstransfer soll gewährleisten, dass Praxiserkenntnisse zügig in die Gesetzgebung einfließen und Zukunftslösungen den Weg in den Markt finden. Zudem sollen Behörden von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abweichen können und es sollen neue rechtliche Experimentierklauseln geschaffen werden, die durch zusätzliche Artikel in sieben Fachgesetzen implementiert werden sollen. Expertin: Reallabore nicht als Einzelprojekte befristen Lajla Fetic vom appliedAI Institute for Europe, die auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Anhörung eingeladen wurde, teilte ihre Erfahrungen aus der Praxis beim Aufbau von Reallaboren. Der Entwurf gehe grundsätzlich in die richtige Richtung und schaffe Erprobungsräume, regele aber noch nicht ausreichend, wie aus erfolgreichen Erprobungen verlässliche Änderungen der Verwaltungspraxis, des Marktwissens und des Rechtsrahmens entstünden, sagte Fetic. Reallabore könnten ihr Potenzial nur dann entfalten, wenn sie nicht als „befristete Einzelprojekte“ verstanden würden. Das Gesetz müsse daher vom Erprobungsgesetz zu einem „echten Lern-, Transfer- und Transformationsgesetz“ weiterentwickelt werden. Fetic wies auch darauf hin, dass Reallabore die Tätigkeit von Behörden grundlegend verändern und eine dialogischere, lernorientierte und experimentieroffene Verwaltungspraxis erfordern, wofür Behörden befähigt werden müssten. Sie plädierte außerdem dafür, erfolgreiche Lernerfahrungen schneller rückzukoppeln und die Prüffrist einer möglichen Rechtsänderung auf sechs Monate zu verkürzen. Experte sieht Ergänzungsbedarf beim wissenschaftlichen Lernen Prof. Dr. Manfred Hauswirth vom Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS, der auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU eingeladen worden war, begrüßte die Weiterentwicklung des bisherigen Ansatzes im Änderungsantrag. Die Einführung einer allgemeinen Erprobungsklausel sowie zusätzlicher fachgesetzlicher Experimentierklauseln sei wichtig, um den Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken, betonte Hauswirth. Ergänzungsbedarf sehe er beim wissenschaftlichen Lernen und der Transferarchitektur des Gesetzes. So setze nachhaltiges regulatorisches und nicht-regulatorisches Lernen wissenschaftliche Begleitforschung voraus, die im Entwurf verankert werden sollte. Nötig seien zudem standardisierte wissenschaftliche Evaluations- und Wirkungsmodelle. Für die Vergleichbarkeit, Replizierbarkeit und Skalierbarkeit erfolgreicher Reallabore brauche es zudem einheitliche wissenschaftliche Evaluationskriterien, sagte der Sachverständige. Eine strukturierte und öffentlich zugängliche Bereitstellung von Erkenntnissen aus Reallaboren könne zudem den Wissenstransfer erheblich stärken, sagte Hauswirth. allgemeine gesetzliche Grundlage für Reallabore angeregt Prof. Dr. Christoph Krönke Lieb vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Nachhaltigkeits- und Technologierecht der Universität Bayreuth (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU) sagte, der Entwurf zeige, dass der Gesetzgeber aktiv daran arbeite, die Verwaltung besser zu machen. Der Entwurf sei mit den maßgeblichen Vorgaben des höherrangigen Rechts vereinbar und die vorgesehene allgemeine Erprobungsklausel verstoße nicht gegen das Bestimmtheitsgebot oder den Wesentlichkeitsvorbehalt, sagte Krönke Lieb. Hier habe man sich für eine „vorsichtige Konstruktion“ entschieden, die noch weitreichender hätte ausfallen können. Beim Antrags- und Genehmigungsverfahren empfahl er, die Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums beziehungsweise der obersten Landesbehörde ermessenslenkend zu steuern, indem die zu erwartende Optimierung, Aufwandreduzierung oder Digitalisierung als vorrangiger Gesichtspunkt gesetzlich vorgegeben wird. Er regte außerdem jenseits fachgesetzlicher Experimentier- und Erprobungsklauseln eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Reallaboren an. Straffung von Verwaltungsverfahren in der Praxis Dr. Ingmar Kumpmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) begrüßte, dass Reallabore und regulatorisches Lernen ermöglicht sowie einheitliche Kriterien und Verfahren entwickelt würden. Er wies jedoch auch auf die zu bewahrenden Schutzzwecke hin und begrüßte, dass im Änderungsantrag stehe, dass diese unangetastet blieben. Allerdings könne sich eine Straffung von Verwaltungsverfahren in der Praxis auch auf die Schutzzwecke auswirken. Um dem entgegenzuwirken, müssten Interessenvertretungen beteiligt werden, sagte Kumpmann. Dies betreffe etwa die Einrichtung und Begleitung, bei der immer Akteure der Zivilgesellschaft der jeweils betroffenen Themen - etwa Umweltverbände, Verbraucherschutzorganisationen oder Gewerkschaften - beteiligt werden sollten. "Meilenstein der Entbürokratisierung" Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Dozentin an der Universität Potsdam und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU, begrüßte den Entwurf als „wichtiges Instrument der guten Rechtsetzung.“ Das Vorhaben könne ein wichtiger Meilenstein der Entbürokratisierung oder Verwaltungsmodernisierung sein. Auch die sieben bereichsspezifischen Experimentierklauseln sowie die Möglichkeit für Landesbehörden, Anträge zu stellen, begrüße sie. Die Sachverständige verwies auf die Frage der Genehmigungen und darauf, wie es gelingen könne, ein „einheitliches innovationsfreundliches Mindset“ zu etablieren. Neben Qualifizierung sei hier Transparenz ein entscheidender Schlüssel, so Meister-Scheufelen. Experte erwartet „überschaubare Innovationsdynamik“ Dr. Oliver Parodi vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), der auf Vorschlag der Grünen-Fraktion eingeladen worden war, sagte, er erwarte aufgrund der Komplexität in der Anwendung eine „überschaubare Innovationsdynamik.“ Das Gesetz benötige erhebliche flankierende Maßnahmen, wie Kampagnen zur Bekanntmachung, Schulungen oder Beratungsangebote. Einen wesentlichen Kritikpunkt sah Parodi im Begriff „Reallabor“, da sich die im Gesetzentwurf verwendete Definition stark von dem in der wissenschaftlichen Welt verbreiteten Begriff unterscheide. Das sei kontraproduktiv für die Ziele des Entwurfs, sagte Parodi. Zudem ignoriere der Entwurf das Leitbild der Nachhaltigkeit, zu dem sich Deutschland verpflichtet habe. So setze der Entwurf einseitig auf technologisch-ökonomische Innovation und Wirtschaftswachstum. Es fehle ein Adressieren sozialer, politischer und Systeminnovationen sowie von Transformationen, monierte Parodi. Dies gelte es zu korrigieren, indem Inhalte wie die Sustainable Development Goals 9 und 11 verankert und konkret dargelegt würden. Geschwindigkeit und Planungssicherheit Carlo Zensus von Bitkom e.V, eingeladen auf Vorschlag der SPD, sah im Entwurf einen wichtigen Schritt hin zu einem Staat, der „Innovationen nicht nur reguliert, sondern ermöglicht“. Reallabore könnten an dieser Stelle eine „zentrale Brückenfunktion“ übernehmen und, sollte der Entwurf gut funktionieren, Schwachstellen in der Praxis erkennbar machen, sagte Zensus. Er betonte die Wichtigkeit von Geschwindigkeit und Planungssicherheit bei der Umsetzung und sprach sich für klare Soll-Fristen für erste Genehmigungen aus. Idealerweise müsse das Gesetz einen Mechanismus enthalten, der nach erfolgreicher Durchführung eines Reallabors automatisch die Änderung des Rechtsrahmens anstoße, schlug er vor. Wenigstens aber solle das Gesetz stärker für Transparenz sorgen, ob die Ergebnisse eines Reallabors zu einem geänderten Rechtsrahmen führen. (lbr/20.05.2026)

Gasnetze sollen nur teilweise weitergenutzt werden

Sachverständige haben sich für die Zukunft der Gasnetze und deren Umbau für einen Technologiemix ausgesprochen. Während ein Großteil der Netze zurückgebaut werde, sollten ausgewählte Leitungen für Wasserstoff und Biomethan umgerüstet werden. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets" (21/5440(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit dem Gesetz wird das EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket (Richtlinie (EU) 2024/1788, Verordnung (EU) 2024/1789) umgesetzt. Das Vorhaben schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine strukturierte Weiterentwicklung der Gasnetze in nationales Recht. Weiternutzung der Netze mit erneuerbaren Gasen Dieser Umbau sieht verschiedene Entwicklungspfade vor: Zum einen geht es um die Weiternutzung bestehender Gasnetze mit erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, zum anderen um den Bau neuer Wasserstoffleitungen. Außerdem sollen Gasleitungen, die nicht mehr benötigt werden, dauerhaft stillgelegt werden. So soll Wasserstoff, wie Erdgas, einen gleichberechtigten Zugang zu den Netzen erhalten. Betreiber werden verpflichtet, Netzzugänge zu gewähren. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, dürfen Wasserstoffnetze künftig nicht mehr von denselben Unternehmen betrieben werden, die gleichzeitig Erdgas oder Strom erzeugen oder liefern. Gasversorger müssen transparent ausweisen, ob sie fossile, kohlenstoffarme oder erneuerbare Gase liefern. Dies wird durch neue Herkunftsnachweise belegt. Die bisherige, separate Planung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen wird zusammengelegt. Die Nutzung stillgelegter Gasleitungen zur Wasserstoffförderung wird erleichtert und die Netzplanung mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze gefordert Dr. Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie, Umwelt, Industrie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), forderte ein Finanzierungskonzept für bestehende Verteilnetze und die Weiterentwicklung des Kernnetzes sowie gedeckelte Hochlaufentgelte für Speicher. Auf diese Weise würde "Investitionssicherheit auf Abnehmerseite für den Wasserstoffhochlauf gewährleistet, andernfalls dürfte der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft an prohibitiven Netzentgelten scheitern", sagte er. Darüber hinaus sollte die Versorgungssicherheit höchste Priorität besitzen: Die Fristen im Falle einer Anschlussverweigerung und Anschlusstrennung bei Gasversorgung sollten so gesetzt sein, dass ein Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung den Unternehmen ermöglicht werde. Expertin: Nachbesserungsbedarf bei Kappungsfrist Sandra Rostek, Leitung des Hauptstadtbüros der Vereinigung Bioenergie, sieht den größten Nachbesserungsbedarf bei der zehnjährigen Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethanerzeugungsanlagen. "Die Möglichkeit, dass Verteilnetzbetreiber die Netzanschlüsse von Biomethananlagen mit einem Vorlauf von zehn Jahren entschädigungslos kündigen können, wird dazu führen, dass der Anschluss von Biomethanlagen an das Gasnetz vollständig zum Erliegen kommt", sagte Rostek. Damit stelle die zehnjährige Kappungsfrist für Netzanschlüsse von Biomethananlagen einen eindeutigen Bruch des Europarechts dar und konterkariere den Vorsatz der Bundesregierung, mehr grüne Gase in der Gebäudewärme nutzen zu wollen. Der Entwurf sei deshalb in der Form auszugestalten, dass Einspeiseanlagen für erneuerbare Gase nur dann vom Netz getrennt werden dürfen, wenn ein Weiterbetrieb dem Gemeinwohlinteresse und nicht nur den wirtschaftlichen Interessen des Netzbetreibers widersprechen würde. Eine Biogasanlage soll dabei frühestens nach Ablauf von 20 Jahren ab Inbetriebnahme des Anschlusses vom Netz genommen werden. "Gewinnausfälle, die durch Netzstilllegung entstandenen sind, müssen ausgeglichen werden", forderte Rostek. "Vergrünung statt Stilllegung" Dr. Timm Kehler, Geschäftsführer beim Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft, sieht bei der Transformation der bestehenden Gasinfrastruktur "in mehreren Regelungsbereichen erheblichen Anpassungsbedarf". Die Transformation der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur müsse "technologieoffen, wirtschaftlich tragfähig und investitionsfreundlich ausgestaltet werden", forderte Kehler. Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Bezahlbarkeit müssten dabei auch während der gesamten Umbauphase gewährleistet bleiben. "Die Grundausrichtung muss auf Vergrünung statt Stilllegung abzielen", sagte er. Bei der Finanzierung zum Ausbau eines Wasserstoff-Kernnetzes bestehe aktuell kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite. Insbesondere der hohe Selbstbehalt für Netzbetreiber sowie eine nicht risiko-adäquate Eigenkapitalverzinsung verringere die Attraktivität privater Investitionen deutlich. Da sollte der Gesetzgeber nachsteuern. "Netzanschlussregelungen ab 2027 schnellstmöglich konkretisieren" Nach Ansicht von Prof. Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, sowie Lehrbeauftragter bei der Universität Kassel, gibt es "inhaltlich am Gesetzentwurf mit Ausnahme einiger Details nur wenig zu kritisieren". Größte Herausforderung sei, darauf zu achten, dass das Energiewirtschaftsgesetz mit anderen Gesetzesvorhaben ähnlicher Zielrichtung, wie Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, harmoniere und sich an den Schnittstellen zu deren Regelungsgegenständen passgenau einfüge. Die geplante Zehn-Jahres-Frist sei in Anbetracht von Verbraucherinteressen ausreichend. Die Netzanschlussregelungen ab dem Kalenderjahr 2027 sollten "schnellstmöglich konkretisiert werden", sagte Däupner. Anderweitig drohe bereits jetzt ein Stillstand bei der Planung zukünftiger Netzanschlussprojekte. Experte: Planungssicherheit beim Rückbau der Netzinfrastruktur Andrees Gentzsch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ist der Meinung, dass der Gesetzentwurf bei einigen zentralen Regelungsgegenständen noch hinter dem Notwendigen zurückbleibe. "Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, um eine praxisgerechte, rechtssichere und effiziente Umsetzung der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen", sagte Gentzsch. So brauche es beim Rückbau der Netzinfrastruktur Planungssicherheit und klare Prozesse bei der Umwidmung oder Stilllegung von Gasnetzen. Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft seien investitionsfördernde und kapitalmarktfähige Bedingungen notwendig. Um den Netzausbau effizient zu gestalten, sollen Gewinne aus dem klassischen Gasnetzgeschäft für die Wasserstoff-Transformation genutzt werden dürfen. Bei den Regelungen zu den Gasspeichern und der Umlagenfinanzierung mahnte Gentzsch "stabile rechtliche Rahmenbedingungen" an, um unkalkulierbare Kostensteigerungen für die Endverbraucher zu verhindern. Investitionssicherheit angemahnt Prof. Dr. Marc Hansmann, Vorstandsmitglied für Finanzen und Infrastruktur des Energieversorgers Enercity, Hannover, plädierte für einen konsequenten Ausbau des Fernwärme- und des Stromnetzes und spricht sich gegen doppelte Netzinfrastrukturen aus. "Für Kosteneffizienz und bezahlbare Wärme wird Enercity in seinem Konzessionsgebiet einen Großteil der Gasnetzinfrastruktur langfristig stilllegen", kündigte er an. Der Verbleib stillgelegter Gasleitungen im Erdreich sei drei- bis viermal günstiger als deren Ausbau. Klimaneutrale Gase, wie grüner Wasserstoff und Biomethan, sollten vorrangig für industrielle Prozesse und Kraftwerke eingesetzt werden "und sind zum Heizen in Privathaushalten auf absehbare Zeit viel zu teuer". Von herausragender Bedeutung für die Wärmewende sei deshalb, "dass die Gesetzgebung Konsistenz, Sozialverträglichkeit und Investitionssicherheit gewährleistet", sagte Hansmann Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze gefordert Helene Freitag, Expertin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sieht erheblichen Veränderungsbedarf am geplanten Gesetz. Sie forderte eine koordinierte Transformation und die Stilllegung nicht mehr verwendeter Gasnetze. Eine Weiternutzung der bestehenden Gasverteilnetze "ist perspektivisch nur durch die ausschließliche Einspeisung von Biomethan möglich, dessen Verfügbarkeit absehbar knapp und dessen Herstellung teuer bleiben wird", sagte Freitag. Gasverteilnetzbetreiber sollten dazu verpflichtet werden, die mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnten Verteilernetzentwicklungspläne spätestens bis zum Jahr 2029 vorzulegen. Einen Weiterbetrieb "unrentabler Gasverteilnetze" durch die Einspeisung von Biomethan lehnt die DUH ab. Die künftige Entwicklung von Gasverteilnetzen solle "ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähig" gestaltet werden. Die Rolle der Kommunen Martin Klausch, Referatsleiter bei der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, stellte klar, dass die Kommunen "eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Transformation, vor allem im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung spielen". Vor Ort seien weitreichende Entscheidungen über Investitionen zu treffen – etwa zum parallelen Aufbau von Wärmenetzen, grüner Wasserstoffinfrastruktur oder Quartierslösungen. "Für die anstehenden Entscheidungen über Investitionen und Konzessionsverträge benötigen die Kommunen Planungssicherheit", sagte Klausch. Vor allem der Umgang mit stillgelegter Gasinfrastruktur müsse noch konkretisiert werden. Darüber hinaus müsse im Zuge der Transformation der Gasnetze die Versorgung von Verbrauchern in den Netzgebieten gesichert werden, in denen der Weiterbetrieb für den Netzbetreiber aufgrund immer geringer ausfallender Abnahme unwirtschaftlich werde. "Für die noch am Netz befindlichen Verbraucher fordern wir eine befristete Weiterbetriebspflicht, die vom Gesetzgeber zu entschädigen ist", sagte Klausch. (nki/20.05.2026)

Landeszugehörigkeit von Bundesbeamten

Inneres/Antwort Wie viel Prozent der Beamten in den Bundesministerien Ende 2025 welche Zugehörigkeit zu einem der Bundesländer aufgewiesen haben, listet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage auf.

Vorstoß der Linken zur Hilfe für Kommunen abgelehnt

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Der Bauausschuss hat am Mittwoch einen Vorstoß der Linken zur Hilfe für die unter großen Finanzproblemen leidenden Kommunen abgelehnt. So sollte ein Infrastrukturprogramm eingerichtet werden.

Keine erhöhte Förderung emissionsfreier Busantriebe

Verkehr/Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine Forderung der Grünen abgelehnt, die Mittel für die Förderung von Bussen mit emissionsfreien Antrieben deutlich zu erhöhen.