Aktuelle Nachrichten
Regelungen zur geschlechtergerechten Schreibweise
Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Die Regelungen zur geschlechtergerechten Schreibweise gelten für alle Bundesbehörden - auch unabhängig von der Ausgestaltung innerbehördlicher Standards. Das geht aus einer Regierungsantwort hervor.
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Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwoch der Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Damit wird gefördertes Anlegen in Aktien und ETFs möglich. Neu geschaffen wird ein beim Staat geführtes Depot.
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Praxisgerechte Anpassungen der GEMA-Vergütungsverfahren
Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Prüfung aus, wie GEMA-Vergütungsverfahren unter Wahrung der Urheberinteressen praxisgerecht an die Belange von Veranstaltern angepasst werden können.
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Kostenlose CO2-Zertifikate für Chemieindustrie
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/KleineAnfrage Die Chemieindustrie hat laut der Deutschen Emissionshandelsstelle 2024 insgesamt 13,9 Millionen kostenlose CO2-Zertifikate erhalten. Das geht aus einer Regierungsantwort auf Anfrage der AfD hervor.
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Details zur Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung erfragt
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage nach Details zum Vorschlag 19102 der Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Bürokratieabbau: AfD fragt nach Details zur Verbändeabfrage
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Die AfD fragt in weiteren Kleinen Anfragen nach Details zu verschiedenen Vorschlägen einer Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Stand und Steuerung des Netzausbaus: AfD fragt nach Details
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Nach dem Stand und der Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in Deutschland erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
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BILDTERMIN: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt die Senatsmarschallin der Republik Polen, Małgorzata Kidawa-Błońska
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27.03.2026 09:15 Uhr | Presse- und Fototermine beim Besuch der polnischen Senatsmarschallin Małgorzata Kidawa-Błońska im Bundesrat | Berlin, Bundesrat
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Traumatisierter Leichenumbetter: LSG muss erneut entscheiden
Sind Leichenumbetter besonders hohen psychischen Belastungen ausgesetzt? Womöglich schon, sagt das BSG und eröffnet damit die Perspektive, Posttraumatische Belastungsstörungen künftig auch bei Leichenumbettern als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen.
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Förderkredite für Betriebsübergaben und Neugründungen
Wirtschaft und Energie/Antwort Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) betriebenen Förderkredite haben 2025 Zusagen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro gewährt.
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Batterieproduktionsstätten in Deutschland
Wirtschaft und Energie/Antwort In zehn Produktionsstätten in Deutschland werden Batterien für Elektroautos hergestellt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.
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Geschlechterneutralität des Einkommensteuerrechts
Finanzen/Antwort Das deutsche Einkommensteuerrecht ist geschlechterneutral, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage.
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Steuerliche Behandlung von Erbschaften
Finanzen/Antwort Die Bundesregierung sieht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die steuerliche Behandlung von Erbschaften in Familien erfüllt, heißt es in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet
Finanzen/Antwort Von 2015 bis 2015 wurden dem Bundeskriminalamt 1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine AfD-Anfrage.
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"Das Parlament": Die Sitzungswoche im Bundestag
Bundestagsnachrichten/Bericht Spritpreise, Wehrbericht, digitaler Gewaltschutz und private Altersvorsorge: Das sind einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum beraten werden sollen.
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AfD erkundigt sich nach Dienstwagen und Dienstreisen
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Die AfD erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage danach, wie viele und welche Dienstwagen den Ministern, Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretären und dem Bundeskanzler zur Verfügung stehen.
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Linke setzt auf Umbau statt Abriss von Gebäuden
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Linke fordert in einem Antrag, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird und dass Renovierungen Vorrang vor Neubauten bekommen.
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Grüne fragen nach Weiterbildungsgeld und -prämie
Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Die Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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Geteiltes Echo auf Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Die geplante Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo, wie eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 25. März 2026, gezeigt hat. Während Vertreter der Industrie sowie von der Unionsfraktion benannte Rechtsexperten den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (21/4146, 21/4961) begrüßten, kritisierten die von den Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingeladenen Sachverständigen die damit geplante Reform des Umweltklagerechts. Diese werde nicht das angestrebte Ziel erreichen, die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Stattdessen werde der Naturschutz geschwächt. Auch völker- und unionsrechtliche Bedenken führten die Experten an. Expertin lobt geplante Reform Catrin Schiffer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lobte die geplante Reform. Insbesondere dass künftig bei Verbandsklagen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz der Untersuchungsgrundsatz eingeschränkt und auf den Beibringungsgrundsatz begrenzt werden soll, werde zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Dies sei für die Industrie ein „entscheidender Standortfaktor“. Zwar werde die Genehmigung von Industrieanlagen nur äußerst selten beklagt, räumte die Sachverständige ein. Doch die Industrie sei mittelbar durch die Klagemöglichkeiten betroffen – zum einen aufgrund der „erhöhten Prüftiefe“ längeren Verwaltungsverfahren, zum anderen, weil Klagen etwa gegen den Bau von Windkraftanlagen oder Straßen erneuerbare Energien verringerten oder den Transport erschwerten. "Keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten" Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Staats- und Verwaltungsrechtler von der Universität Passau, sah darüber hinaus in der Einführung des Beibringungsgrundsatzes im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten. Im Gegenteil: Durch den Grundsatz, der besagt, dass die Ermittlung des Sachverhalts in erster Linie den Parteien obliegt und nicht dem Richter, werde im Gesetz nur klargestellt, was das Bundesverwaltungsgericht ohnehin schon längst für alle Verfahrensarten annehme. Auch dass Umweltklagen gegen Infrastrukturprojekte künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen, sei kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Es müsse lediglich der „effektive Rechtsschutz“ ermöglicht werden. In anderen Rechtsbereiche wie etwa dem Steuerrecht gebe es keine aufschiebende Wirkung. Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen Dr. Stefan Bauer, Rechtanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, betonte das Anliegen der Reform, einerseits Verfahren zu straffen, andererseits „wichtigen Rechtsschutzanliegen“, die Umweltverbände vertreten, gerecht zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings sei an „einigen Stellen unklar“. Als Beispiel nannte er neben der Gesetzesbegründung den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen: Hier stelle sich unter anderem die Frage, wer im Zweifelsfall das Eilverfahren beantrage. Zudem betreffe die Regelung nur Umweltverbände und nicht alle unter das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz fallenden Klagen. "Gut die Hälfte der Klagen vor Gericht erfolgreich" Zweifel an der Angemessenheit der geplanten Einschränkung des Umweltklagerechts machte hingegen Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), deutlich. Er verwies darauf, dass nur zehn Prozent der knapp 400 anerkannten Umweltorganisationen überhaupt Klagen anstrengten. Gut die Hälfte der Klagen sei vor Gericht erfolgreich – das zeige, dass „offensichtlich vorher ein Versäumnis vorgelegen“ habe und die Verwaltung es offensichtlich nicht geschafft habe, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Expertin erwartet neue Rechtsunsicherheiten Deutlicher in ihrer Kritik wurde Henrike Lindemann, Geschäftsführerin des Vereins Green Legal Impact Germany: Der Gesetzesentwurf werde weder dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung noch dem der Angleichung an das Völker- und Europarecht gerecht, so ihr Urteil. Stattdessen schaffe der Entwurf nur neue Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen. Grund sei, dass die Bundesregierung damit ein „Scheinproblem“ bekämpfe. Nur 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren gingen auf Umweltklagen zurück. Nur ein Prozent betreffe Vorhaben, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend sei. Die echten Probleme, die zu Verfahrensverzögerungen führten, würden aber nicht angegangen: Personalmangel in Behörden, die fehlende Digitalisierung oder unklare Rechtslagen. "Verbandsklagerecht kein bürokratischer Zufall" Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, die Umweltvereinigungen vor Gericht vertritt, betonte, dass Rechte wie das Verbandsklagerecht oder die Mitwirkungsrechte im Planungsverfahren „keine bürokratischen Zufälle“ seien. Sei seien im Gegenteil aus der Erkenntnis entstanden seien, dass Vollzugsdefizite im Umweltrecht eines Akteurs bedürften, „der altruistisch für die Durchsetzung der Rechte sorgt“. Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederum spreche ein „Misstrauen gegenüber den anerkannten Umweltvereinigungen“, das weder empirisch begründet noch völkerrechtlich zulässig sei, kritisierte die Sachverständige. In entscheidende Punkten verstoße er zudem gegen EU-Recht, etwa durch die Wiedereinführung der materielle Präklusion, die der Europäische Gerichtshof bereits für unionsrechtswidrig erklärt habe. Die Befristung der Anerkennung von Umweltverbänden bezeichnete Heß zudem als „mutmaßlich völkerrechtswidrig“. Experte warnt vor "enormem Verwaltungsaufwand" Ähnlich sah das Prof. Dr. Andreas Schmidt: Der Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht und Umwelt- und Planungsrecht an der Hochschule Anhalt führte zudem an, dass die Wiedereinführung der Präklusion nicht nur unionsrechtswidrig, sondern auch gar nicht sinnvoll sei: So hätten Untersuchungen gezeigt, dass sich Verfahren durch den Wegfall der Präklusion nicht verlängerten, sondern sogar etwas verkürzten. Die geplante Befristung der notwendige Anerkennung von Umweltverbänden, die offenbar darauf ziele „Verbände auszusortieren“, werde dagegen zu „enormen Verwaltungsaufwand“ führen, prognostizierte Schmidt. „Das wird Rechtsunsicherheiten erzeugen, das wird Klagen nach sich ziehen und diese Klagen werden, da bin ich mir ziemlich sicher, erfolgreich sein.“ (sas/25.03.2026)
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