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Deutliche Kritik an der Än­derung des Behin­derten­gleich­stellungsgesetzes

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes“ (BGG, 21/5140(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dazu am Donnerstag, 7. Mai 2026, eine Stunde lang in erster Lesung beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Teil der Debatte waren auch drei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Antrag der Linken mit dem Titel "UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen" (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ein weiterer von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel "Mehr Barrierefreiheit im gelebten Alltag – Für eine effektive Umsetzung in die Praxis" wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Kritik der Oppositionsfraktionen Deutliche Kritik der Oppositionsfraktionen und sogar aus den eigenen Reihen musste sich die Bundesregierung für ihren Gesetzentwurf anhören: Der Entwurf soll einerseits den Bund zu einem weiteren Abbau von Barrieren verpflichten und auch die Privatwirtschaft erstmals dazu verpflichten. Doch wie bindend die geplanten Regelungen tatsächlich sind, darüber gibt es derzeit innerhalb und außerhalb des Bundestages viele Diskussionen. Verbände, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten, üben scharfe Kritik an dem Gesetz. Im Bundestag war es vor allem die Opposition, die der Regierung vorwarf, mit zu schwammigen Formulierungen und Ausnahmeregelungen das Ziel ihrer Gesetzesnovelle zu unterlaufen. Auch aus den Reihen der SPD-Fraktion kam deutliche Kritik. Regierung: Unternehmen nicht überfordern Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wies darauf hin, dass für den Bund bereits seit 20 Jahren strenge Vorgaben für barrierefreie Zugänge (baulich wie in der Kommunikation) existierten, nicht aber für die Privatwirtschaft. „Das ist unwürdig in einem wirtschaftlich starken Land wie Deutschland“, sagte sie. Es gehe der Regierung mit dem Gesetzentwurf darum, „Barrieren zu überwinden, ohne Unternehmen zu überfordern“. AfD: Eine Worthülse reiht sich an die nächste Jan Feser (AfD) kritisierte, in dem Entwurf reihe sich eine Worthülse an die nächste, selbst der Begriff der „Benachteiligung“ sei nicht eindeutig definiert. Unternehmen sollten „unangemessene“ Härten bei baulichen Veränderungen nicht zugemutet werden, doch was das genau bedeute, bleibe unklar. Mit diesem einen Halbsatz im Entwurf werde das Ziel des Gesetzentwurfes ausgehebelt, „es ist ein Rohrkrepierer“, stellte Feser fest. Lob kam dagegen für die geplanten Übergangsregelungen für die Ausbildung von Assistenzhunden, das habe seine Fraktion schon lange gefordert. CDU/CSU plädiert für unbürokratisches Förderprogramm Wilfried Oellers (CDU/CSU) bemerkte, die Zielmarken für weitere barrierefreie Angebote des Bundes hätten ambitionierter sein können, er hoffe aber auf Änderungen in den parlamentarischen Beratungen. Derzeit soll der Bund verpflichtet werden, Barrieren bis 2045 komplett abzubauen, das könnte und sollte früher möglich sein, so Oellers. Die Regeln für die Privatwirtschaft nannte er „wichtige Schritte mit Augenmaß“. Statt starrer Verpflichtungen „setzen wir auf flexible Lösungen im Einzelfall“, die Unternehmen nicht zu stark belasten. Er plädierte dafür, ein „unbürokratisches Förderprogramm“ in den Entwurf aufzunehmen. Grüne: Es ist einfach ein schlechter Entwurf Aus Sicht von Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) steht noch nicht mal die Arbeitsministerin „vollumfänglich“ hinter dem Gesetzentwurf. Kein Wunder, denn er sei „so schlecht“ und ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit Behinderungen, die seit Jahrzehnten auf verbindliche Regelungen für den privaten Sektor warteten. Die Vorgaben für den Bund seien wichtig, aber das Leben der Menschen spiele sich nicht in Behörden ab. Sie, und dazu gehörten auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen, würden jeden Tag mit Hürden konfrontiert, die mit gleichberechtigter Teilhabe nichts zu tun hätten. „Soll selbst eine banale Rampe eine ‚unzumutbare Hürde‘ für Unternehmen darstellen?“, fragte sie. Linke: Alle werden von Barrierefreiheit profitieren Sören Pellmann (Die Linke) sagte, er höre von „keiner Seite“ Lob für diesen Gesetzentwurf. „Er hat einen grundsätzlichen Fehler: Er will verhindern, dass die Wirtschaft in besonderer Weise belastet wird, nach dem Motto ‚wasch mich, aber mach mich nicht nass‘“. Es sei ein Armutszeugnis, dass die Regierung offenbar nicht glaube, dass die Wirtschaft in der Lage sei, Barrierefreiheit umzusetzen. Aber: „Barrierefreiheit ist auch eine Chance. Wir leben in einer alternden Gesellschaft, wir werden alle davon irgendwann profitieren!“ SPD: Entwurf bleibt hinter dem Notwendigen zurück Heike Heubach (SPD) beklagte, die Interessen von Menschen mit Behinderungen, die Interessen von 13 Millionen Menschen, würden immer noch kaum wahrgenommen. „Das Gesetz bleibt weiter hinter dem Notwendigen zurück: Ohne Barrierefreiheit im Privatsektor bleibt Teilhabe ein leeres Versprechen“, sagte sie. Das im Gesetz formulierte Prinzip der „angemessenen Vorkehrungen“ werde durch die Regelungen zur Vermeidung „unbilliger Härten“ wieder ausgehebelt. „Wir brauchen jetzt aber endlich ein starkes Gesetz, das nicht nur gute Absichten formuliert“, so Heubach. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD Die AfD fordert in ihrem Antrag (21/3668(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen des Alltags zum Grundprinzip für eine inklusive und moderne Gesellschaft zu machen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibe weit hinter diesem Anspruch zurück. „Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen eingeführt, auf wirklich wirksame Instrumente zu dessen Durchsetzung jedoch vollständig verzichtet: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche werden ausgeschlossen, selbst kleinste bauliche Veränderungen pauschal als für Unternehmen 'unverhältnismäßig' definiert und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden“, schreiben die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb unter anderem, privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten, wenn sie kommerziell Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die pauschale Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als '"unverhältnismäßig und unbillig" für Unternehmen soll aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im BGG soll als ein einklagbares Recht ausgestaltet und deren Verweigerung als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden. Ferner soll das BGG so geändert werden, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, nach der im Falle einer geltend gemachten Benachteiligung durch einen Träger öffentlicher Gewalt dieser die Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies soll auch für private Anbieter gelten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5569(Dokument, öffnet ein neues Fenster)); die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen. „Unsere Gesellschaft ist immer noch voller Barrieren, die eine gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben erschweren. Ganz im Gegenteil mehren sich die Stimmen, die fordern, ausgerechnet bei Inklusion und Teilhabe zu sparen. Gerade erst veröffentlichte der Paritätische Wohlfahrtsverband ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das drastische Kürzungen in Milliardenhöhe nicht nur, aber auch im Bereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung diskutiert. So werden Menschenrechte zu Verhandlungsmasse und Menschen mit Behinderung zum bloßen Kostenfaktor degradiert“; lautet ihre Kritik. Die Linke fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zur vollumfänglichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung beiträgt. Dies soll unter anderem gewährleistet werden, indem sämtliche Bestandsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens 2035 vollständig barrierefrei umgebaut werden. Ferner sollen sämtliche öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit verpflichtet werden. Außerdem soll die Regierung eine Evaluation sämtlicher Gesetze und Rechtsvorschriften durchführen, die diese auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin untersucht. Im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit soll sie darauf hinwirken, dass Anträge und Formulare mit Bezug auf Inklusion und Teilhabe sowie die Richtlinien zu deren Bearbeitung bundesweit vereinheitlicht werden mit dem Ziel, flächendeckend vergleichbare Lebensumstände für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. (che/07.05.2026)

Forderung nach Neuausrich­tung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung

„Deutschland braucht mehr Kinder – Neuausrichtung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung“ und "Babys willkommen heißen – Nationaler Aktionsplan für eine familienfreundliche Gesellschaft" lauten die Titel zweier Anträge (21/5757(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion, die am Donnerstag, 7. Mai 2026, für eine heftige Kontroverse im Bundestag sorgten. Während die AfD dabei Maßnahmen gegen eine "demographische Katastrophe" forderte, lehnten die anderen Fraktionen die beiden Vorlagen entschieden ab. Nach einstündiger Debatte wurde die Vorlage den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Beim ersten Antrag ist der Innenausschuss federführend. Die AfD hatte Federführung beim Familienausschuss beantragt, wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen aber überstimmt. Für den zweiten Antrag ist der Familienausschuss federführend. AfD: Demographische Katastrophe beenden Martin Reichardt (AfD) sagte, Ziel der beiden Anträge seiner Fraktion sei es, die "demographische Katastrophe unseres Landes zu beenden". Die Geburtenzahl in Deutschland sei im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 1946 gesunken, und es habe 352.000 Sterbefälle mehr als Geburten gegeben, beklagte er. Deutschland brauche "mehr Kinder", sonst drohe der Zerfall des Sozialstaates und letztlich das "Aussterben des Souveräns des Grundgesetzes, nämlich des deutschen Volkes". Dabei sei Einwanderung "keine Alternative zu eigenen Kindern, denn Einwanderung ersetzt die Deutschen". Das Gebot der Stunde laute vielmehr "Förderung für einheimische Familien". Union: Demographischer Wandel ist eine Herausforderung Oliver Pöpsel (CDU/CSU) entgegnete, es sei keine Überraschung, dass das Statistische Bundesamt für 2025 "das größte Geburtendefizit der Nachkriegszeit festgestellt" habe. Dies sei ein Erbe der 1990er-Jahre, in denen es "rein zahlmäßig besonders schwache Geburtsjahre" gegeben habe. Daher gebe es nun weniger Frauen, die Kinder zu Welt bringen können. Demographischer Wandel sei aber keine Katastrophe, sondern eine Herausforderung. Gute Familienpolitik sei ein "umfassendes, helfendes, familien- und frauenfreundliches Bündel an Rahmenbedingungen für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf". So hätten insbesondere die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 und der Kita-Ausbau zu einem Anstieg der Geburtenrate beigetragen. Die AfD-Anträge seien dagegen teuer und "wirkungsschwach". Grüne kritisieren "völkische Weltvorstellung" Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, "in ihrem Weltbild zwischen guten und schlechten Familien" zu unterscheiden. "Gute Familien in dem Weltbild" seien "weiße, heterosexuelle Paarbeziehungen mit mindestens drei Kindern", die es zu entlasten und zu fördern gelte. Familien, die nicht in dieses Weltbild passten, sollten dagegen "hinten runterfallen". Diese "völkische Weltvorstellung" entspreche in keiner Weise der Lebensrealität in Deutschland. Für ihre Fraktion sei Familie überall dort, wo Menschen langfristig Verantwortung füreinander übernehmen. Familienkonzepte seien vielfältig, und für alle diese Konzepte gelte, dass Familien das Rückgrat der Gesellschaft sind. Der AfD sei jedoch "die Vielfalt der Familien ein Dorn im Auge". SPD: Den Alltag von Familien verbessern Truels Reichardt (SPD) bezeichnete das Familienbild der AfD als "Respektlosigkeit gegenüber Familien, die nicht aus Mutter, Vater und Kind bestehen". Dabei sei klar, dass dem demographischen Wandel etwas entgegengesetzt werden müsse. Gute Familienpolitik müsse den Alltag von Familien, von Eltern und ihren Kindern verbessern. Familien mit kleinen Kindern und der Übernahme beruflicher Verantwortung seien häufig finanziell, mental und von der zeitlichen Belastung her "am Limit". Notwendig sei, das "Gesamtsystem Familie" finanziell und zeitlich so zu entlasten, dass dies "auch gleichstellungspolitisch Sinn macht". Dabei müsse die Entlastung natürlich allen Familien zugutekommen. Das habe die AfD aber nicht im Sinn. Linke: Elternschaft ist ein Armutsrisiko Mandy Eißing (Die Linke) beklagte, dass Elternschaft "in Deutschland für viele ein Armutsrisiko" sei. Wer wissen wolle, warum die Geburtenrate sinkt, müsse sich anschauen, unter welchen Bedingungen Familiengründungen hierzulande stattfinden. Jedes siebte Kind sei armutsgefährdet, und bei Alleinerziehenden liege das Armutsrisiko bei 29 Prozent. Viele Familien hätten Zukunftsängste. Junge Menschen bräuchten Wohnungen, verlässliche Kinderbetreuung, ausreichende Löhne sowie "die Gewissheit, dass ein Kind nicht das Ende der eigenen Karriere bedeutet". Wenn Politiker aber "jungen Frauen vorschreiben wollen, sie müssten Kinder gebären, um die Demographie zu retten", sei dies eine "absolute Anmaßung". Frauen seien keine "Gebärmaschinen des Staates". Erster Antrag der AfD In ihrem ersten Antrag (21/5757(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD die Bundesregierung auf, das bisherige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ein „Bundesministerium für Familie und Bevölkerungsentwicklung“ (BMFB) umwandeln und in dessen Geschäftsbereich das derzeitige Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) als „Bundesinstitut für Deutsche Bevölkerungsentwicklung“ weiterführen. Dieses „Bundesinstitut für Deutsche Bevölkerungsentwicklung“ soll dem Antrag zufolge die „Erarbeitung von Demographiezielen für Deutschland“ mit Vorrang als wissenschaftliches Projekt vorantreiben. „Ziel soll es sein, regelmäßig fortzuschreibende Demographieziele auf dem Weg zu einer merklichen Verjüngung der deutschen Bevölkerung zu definieren, um die deutschen sozialen Sicherungssysteme wieder zukunftsfähig zu machen und fortan zukunftsfest zu halten“, schreiben die Abgeordneten weiter. Zweiter Abtrag der AfD Dem zweiten Antrag der AfD (21/5758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zufolge soll die Bundesregierung einen Aktionsplan „für eine familienfreundliche Gesellschaft“ unter Beteiligung von Familien- und Alleinerziehendenverbänden entwickeln und verabschieden. Er soll nach dem Willen der Fraktion zur Förderung von Familien und Kindern beitragen, finanziell mit 75 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein sowie Ziele und Maßnahmen insbesondere in den Bereichen „traditionelle Familie“, „Recht“, „Arbeit“ und „Gemeinschaft“ entwickeln. Dabei soll die Bundesregierung laut Vorlage mit einer Kampagne für ein positives traditionelles Familienbild werben. „Die Vorteile, früh eine Familie zu gründen, sollen hervorgehoben und einer Diskriminierung von kinderreichen Familien entgegengewirkt werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Zugleich plädieren sie dafür, jedes Gesetz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf seine Familienfreundlichkeit hin zu überprüfen, „insbesondere mit Blick auf das Sozial-, Steuer- und Bildungsrecht“. Arbeitgeber, die in ihre Belegschaft „in besonderem Maße Mütter und Väter integrieren und diese fördern“, sollen dem Antrag zufolge gestärkt werden und die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, „nach dem flexiblere Arbeitszeitmodelle erlaubt sind und durch besondere Anreize auch präferiert werden“. Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, Länder, Kommunen und Verbände anzuregen, sich an der Umsetzung des Aktionsplanes zu beteiligen. „Der Ausbau integrierter kinder- und familienbezogener Angebote soll gefördert werden, es müssen generationsübergreifende Konzepte entwickelt werden und neue Beratungs- und Unterstützungsangebote auf kommunaler Ebene konzipiert werden, wie beispielsweise die Unterstützung Eltern junger Kinder durch Ehrenamtliche im Haushalt oder die Einführung einer ,Familienkarte'“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. (sto/07.05.2026)

Clarifying the law on digital and AI sovereignty

Dentons Insights - 07.05.2026

As the race for AI development and adoption accelerates, claims for data sovereignty and concerns about extraterritorial legal reach rise.

Dentons Hong Kong achieves six rankings in <em>Benchmark Litigation Asia-Pacific</em> 2026

Dentons News - 07.05.2026

Dentons Hong Kong has been recognised in the 2026 edition of Benchmark Litigation Asia-Pacific, earning rankings across six practice areas and reinforcing its position as a go-to firm for complex disputes work.

PERE real estate roundtable: The challenge of unlocking Germany’s potential

Dentons News - 07.05.2026

At its recent Germany roundtable, PERE (Private Equity in Real Estate) magazine brought together leading investors and managers to discuss how to unlock the country’s real estate potential. René Dubois, Munich Managing Partner at Dentons, was part of the conversation, along with senior representatives from Ardian, Nuveen Real Estate, PGIM and Redevco.

CBN Circular BSD/DIR/PUB/LAB/019/002: Compliance & privacy checklist

Dentons Insights - 07.05.2026

Nigeria. As 10 June 2026 draws closer, we have created a CBN Circular BSD/DIR/PUB/LAB/019/002: Compliance & Privacy Checklist for Financial Institutions. This document serves as a practical guide for privacy and data protection teams, highlighting legal, technological, and operational responsibilities under the circular and ensuring the integration of privacy principles into automated systems.

The Ofgem review – final report (April 2026)

Dentons Insights - 07.05.2026

United Kingdom: Reviews of regulators might not excite you or they might simply invite your cynicism. However, the final report of the recent Ofgem review is worth your attention. It is frank about Ofgem's perceived shortcomings and clear-sighted about how the sector has changed since Ofgem was set up some 25 years ago. It has ideas about how to reform Ofgem and its work in ways that support current government energy and wider economic policy priorities. It promises swift action and significant changes across the range of Ofgem's work and it appears to envisage some broadening of its field of regulatory activity.

India’s transfer pricing overhaul: Certainty, standardization and cross-border complexity

Dentons Insights - 07.05.2026

Netherlands and India: India is fundamentally reshaping its transfer pricing (TP) regime as it enters a critical transition phase. With the enactment of the Income Tax Act, 2025 (2025 IT Act), notification of the Income-tax Rules, 2026 (Rules 2026), and the TP measures introduced under the Union Budget 2026–2027 and incorporated into the legislative framework, the government has set out a clear direction toward administrative modernization, dispute reduction and enhanced tax certainty.

Oman International Financial Centre

Dentons Insights - 07.05.2026

Middle East: On 12 January 2026, His Majesty Sultan Haitham bin Tariq issued Sultani Decree No. 8/2026 establishing the Oman International Financial Centre (OIFC) (the OIFC Law). With that decree, Oman planted a flag. Not tentatively or with half measures, but with the architecture of a jurisdiction that has studied what works elsewhere and elected to build something of its own.

Dentons appoints construction partner Gordon Anderson in Glasgow

Dentons News - 07.05.2026

Dentons, the world’s largest global law firm, has appointed Gordon Anderson as a construction partner in its Projects practice in Glasgow.

Transfer pricing in practice: key risk areas in IP transactions

Dentons Insights - 07.05.2026

Poland: In the previous edition of the TPcal Newsletter, we kicked off a series focused on topics that most often trigger risk and attract the attention of tax authorities. We started with financial transactions. In this issue – “TP vs. IP” – we turn to one of the most challenging areas of transfer pricing: intangibles.

Zweite Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung

Buzer Nachrichten - 07.05.2026
07.05.2026 Zweite Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung
V. v. 30.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 127

enthält
- Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)

Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung (ALehrV)

Buzer Nachrichten - 07.05.2026
07.05.2026 Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung (ALehrV)
V. v. 29.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 125

Recent SCC rulings: Clarifying insurance coverage and what lies ahead

Norton Rose Fulbright - 06.05.2026
In the first quarter of 2026, the Supreme Court of Canada (SCC) released one judgment of interest to property insurers and policyholders: Emond v. Trillium Mutual Insurance Co.

Norton Rose Fulbright advises Partners Group and PowerTransitions on acquisition of five power plants

Norton Rose Fulbright - 06.05.2026
Norton Rose Fulbright represented Partners Group and its portfolio company, PowerTransitions, an independent power producer focused on redeveloping legacy power and industrial facilities.

VG Berlin hat Verständnis für Berliner Sommerbäder: Nur mit Ausweis ins Schwimmbad

LTO Nachrichten - 06.05.2026

Die Berliner Sommerbäder machten in der Vergangenheit mit Schlägereien und Polizeieinsätzen Schlagzeilen. Nun entschied das VG Berlin: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung sind zulässig. Dadurch sei es in den Bädern ruhiger geworden.