Aktuelle Nachrichten

11.04.2106 - Oberlandesgericht Düsseldorf: Strafverfahren gegen Frank S.: Terminhinweise und Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Im Strafverfahren gegen Frank S. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle akkreditierten Medienorgane erhalten einen Sitzplatz.

Für die Hauptverhandlung am 15. April 2016, Beginn: 10:30 Uhr, ist zunächst die Verlesung der Anklage vorgesehen. Die Zeugenaussagen der Tatopfer, so auch von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, sind für Freitag, den 29. April 2016 ab 9:30 Uhr vorgesehen. Akkreditierte Pressevertreter erhalten zeitnah per Email eine Übersicht mit Terminhinweisen, der alle beabsichtigten Vernehmungen von Zeugen und Sachverständigen zu entnehmen sind.

Zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens im Einzelnen:

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1: Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland

a) AFP

b) epd

c) dpa

d) Reuters

Gruppe 2: Medienorgane mit Sitz im Ausland

Keine Akkreditierungen eingegangen

Gruppe 3: öffentlich-rechtliche Fernsehsender

a) WDR

b) ZDF

Gruppe 4: öffentlich-rechtliche Hörfunksender

WDR

Gruppe 5: private Fernsehsender mit Sitz im Inland

a) RTL West

b) Sat1

Gruppe 6: private Hörfunksender mit Sitz in Inland

a) Radio Köln

b) NRW Lokalradios/Antenne Düsseldorf

Gruppe 7: Tageszeitungen mit Verlagshauptsitz in Köln

a) Kölnische Rundschau

b) Express Köln

c) Kölner Stadtanzeiger

Gruppe 8: sonstige Printmedien mit Sitz im Inland:

a) Bild

b) Der Spiegel

c) Der Tagesspiegel

d) Die Welt/Welt am Sonntag

e) Die Zeit

f) Frankfurter Allgemeine Zeitung

g) General-Anzeiger Bonn

h) Junge Freiheit Berlin

i) Neue Ruhr Zeitung

j) Rheinische Post

k) Süddeutsche Zeitung

l) taz

m) WAZ

Außerhalb dieser Kontingente erhalten jeweils einen Sitzplatz:

a) Focus Online

b) N24

c) NRW Direkt

d) Reuters TV

e) RP Online

f) Ruhrbarone.de

g) Spiegel Online

h) Westdeutsche Zeitung

i) Tagesschau

j) sowie vier freie Journalisten (werden am 11.04.2016 telefonisch informiert).

Von den insgesamt 68 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane/Journalisten 40 fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus diesem Kontingent nicht in Anspruch genommene sowie die weiteren für Medienvertreter reservierten 28 Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an akkreditierte, dann an nicht akkreditierte Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können vom 12.04.2016 bis 14.04.2016 jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts (Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Räume A 19 - 21) unter Vorlage eines Lichtbildausweises abgeholt werden. Dieser ist auch für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Pressevertretern nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen im genannten Zeitraum abzuholen oder abholen zu lassen, können diese auch am 15.04.2016 am Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Westdeutschen Rundfunk, für die privaten Fernsehsender von RTL West übernommen. Andere akkreditierte Kamerateams erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.

Für Fotoaufnahmen im Sitzungssaal erhalten alle für Fotoaufnahmen akkreditierten Medienorgane Zutritt für jeweils einen Fotografen.

Düsseldorf, 11.04.2016

Andreas Vitek

Pressedezernent

Cecilienallee 3

40474 Düsseldorf

Telefon: 0211 4971-411

Fax: 0211 4971-641

E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de

Kategorien: Pressemitteilungen

04.12.2105 - Arbeitsgericht Krefeld: Kaum Probleme mit dem Mindestlohngesetz am Niederrhein

Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Arbeitsgerichts Krefeld


Bei dem Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.12.2015 die jährliche Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter stattgefunden.


Das Arbeitsgericht entscheidet Rechtsstreitigkeiten in einer Kammerbesetzung mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, die von ihren jeweiligen Berufsverbänden (Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden) vorgeschlagen werden. Bei dem Arbeitsgericht Krefeld, das neben dem Gebiet der Stadt Krefeld auch für den gesamten Kreis Viersen zuständig ist, sind 127 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese kamen am 03.12.2015 wieder in großer Zahl zusammen, um sich über die aktuelle Situation des Gerichts und arbeitsrechtliche Entwicklungen zu informieren.

 

Thema der diesjährigen Tagung als war das zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz, wonach jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich unabdingbaren Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde hat. Zur Diskussion der Auswirkungen und der Bedeutung des neuen Gesetzes für den Bereich des Arbeitsgerichts Krefeld hatte der Direktor des Arbeitsgerichts, Olaf Klein, die Vertreter der örtlichen Verbände, Herrn Ralf Köpke vom DGB Krefeld, Herrn Dr. Ralf Sibben von der Unternehmerschaft Niederrhein und Herrn Marc Peters von der Kreishandwerkerschaft eingeladen. Dabei stellte sich heraus, dass das Thema Mindestlohn jedenfalls am Niederrhein weit weniger spektakulär ist als es im Vorfeld der Einführung des neuen Gesetzes im letzten Jahr bundesweit in Politik und Medien diskutiert worden ist. Sowohl Herr Dr. Sibben als auch Herr Peters kritisierten zwar aus Sicht der Arbeitgeber, dass hier erneut ein Gesetz mit vielen fachlichen Mängeln und einem hohen Bürokratieaufwand geschaffen worden sei, das für viel Rechtsunsicherheit gesorgt habe. Insbesondere die Bereitschaft von Unternehmen, die für eine Berufswahlentscheidung gerade junger Menschen wichtigen Praktika in hoher Zahl zur Verfügung zu stellen, sei spürbar gesunken, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr sicher seien. Herr Köpke entgegnete dem, dass das Mindestlohngesetz, für das Gewerkschaften seit vielen Jahren gekämpft hätten, schon lange überfällig gewesen sei. Immerhin seien in Deutschland 3,6 Millionen Beschäftigte hiervon betroffen. Die Akzeptanzwerte des Gesetzes in der Bevölkerung seien überaus hoch und der bürokratische Aufwand der Unternehmen bei seiner Umsetzung sei durchaus überschaubar.

 

Einigkeit bestand bei allen Diskussionsteilnehmern, dass das Mindestlohngesetz jedenfalls am Niederrhein bislang keine großen Probleme verursacht. Der Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld, Olaf Klein, erklärte, die Fälle, in denen das Mindestlohngesetz in gerichtlichen Verfahren eine Rolle spiele, könnten bislang an einer Hand abgezählt werden. Herr Dr. Sibben und Herr Peters verwiesen darauf, dass die von ihnen vertretenen, tarifgebundenen Unternehmen ohnehin Löhne zahlten, die durchweg weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Auch bei den ihnen bekannten Prüfungen durch die Zollverwaltung sei es in den Verbandsunternehmen bislang kaum und in keinem Fall zu größeren Beanstandungen gekommen. Herr Köpke bestätigte, dass dem DGB für den hiesigen Bereich ebenfalls nur wenige Verstöße gegen das Mindestlohngesetz bekannt seien. Wenn solche auffielen, dann handele es sich meist um Versuche, das Gesetz - vor allem im Bereich der Minijobs (450,- Euro - Jobs) - zu umgehen.

 

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung:

pressestelle@arbg-krefeld.nrw.de

Kategorien: Pressemitteilungen

23.10.2105 - Arbeitsgericht Solingen: Verlegung der Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 im Verfahren ArbG Solingen, 3 Ca 530/15

Im Verfahren 3 Ca 530/15 ist die Terminstunde des Kammertermins am 27.10.2015 von 13.00 Uhr auf 14.00 Uhr verlegt worden. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung vom 14.07.2015 ("Fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der wegen sexuellen Missbrauchs geklagt hatte“) Bezug genommen.

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 530/15

Kategorien: Pressemitteilungen

14.09.2105 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anspruch eines Profifußballspielers auf Differenzvergütung? - Vergleich

Die Parteien haben sich im Termin verständigt und das Verfahren durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.

Arbeitsgericht Duisburg, 4 Ca 2167/14, Urteil vom 04.02.2015

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 9 Sa 422/15

Kategorien: Pressemitteilungen

Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen

Buzer Nachrichten - Mi, 17.12.2025 - 23:00
18.12.2025 Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen
V. v. 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215

enthält
- Standardvertragsklauselverordnung (StandVKlV)

Standardvertragsklauselverordnung (StandVKlV)

Buzer Nachrichten - Mi, 17.12.2025 - 23:00
18.12.2025 Standardvertragsklauselverordnung (StandVKlV)
Artikel 1 V. v. 16.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 215

- Staatsbesuch im Vereinigten Königreich – Geschenkeaustausch 

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 37 Minuten 54 Sekunden
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender sind auf Einladung von König Charles III. vom 3. bis 5. Dezember 2025 zu einem Staatsbesuch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland. Zu einem Staatsbesuch, der höchsten Form des protokollarischen Austauschs zweier Länder, gehören auch Gastgeschenke. 

- "Ehrentag" zum Tag des Grundgesetzes: Anmeldung von Mitmach-Aktionen ab sofort möglich 

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 37 Minuten 54 Sekunden
Am 23. Mai 2026 findet erstmals der deutschlandweite Ehrentag statt. Interessierte können ab jetzt ihre geplanten Aktionen auf der offiziellen Website eintragen.

- Bundespräsident verleiht Verdienstorden zum Tag des Ehrenamtes  

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 37 Minuten 54 Sekunden
"Deutschland in der Welt" – unter diesem Motto zeichnet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Montag, den 1. Dezember 20 Persönlichkeiten für ihr herausragendes Engagement mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland aus.

Anlage-Barometer 2025: Gold ist Top-Anlageklasse bei jungen Menschen

Deutsche Börse (PM) - letztes Update vor 58 Minuten 6 Sekunden
Militärische Konflikte, US-Zollpolitik und der Hype um Künstliche Intelligenz beunruhigen die Menschen in Deutschland: Zwei Drittel (67 Prozent) sind im aktuellen Umfeld verunsichert und sorgen sich um ihr Vermögen. Gleichzeitig steigt das Vertrauen in Gold – besonders bei Jüngeren: Laut der repräsentativen Studie “Anlage-Barometer 2025”* der Deutsche Börse Commodities GmbH ist Gold für 25- bis 34-Jährige die beliebteste Anlageklasse. Über die Hälfte dieser Altersgruppe (53 Prozent) kann sich derzeit ein Investment vorstellen. Insgesamt spielt das Edelmetall für viele Menschen in Deutschland eine Rolle bei langfristigen Anlagen, etwa Altersvorsorge (29 Prozent), Krisen- und Inflationsschutz (26 Prozent) sowie Vermögensaufbau (15 Prozent). Gold rückt in die Top 3 der Investments auf Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) der Deutschen macht sich wenig oder keine Sorgen um das eigene Vermögen. Entsprechend gewinnen sichere, wertstabile Anlagen an Bedeutung: Erstmals seit 2022 gehört Gold wieder zu den drei beliebtesten Investments. Auf die Frage „Wie würden Sie 25.000 Euro anlegen?“ antwortete mehr als jeder Vierte (27 Prozent) mit Gold – nahezu so häufig wie in Tagesgeld/Sparbuch (31 Prozent) oder Fonds/ETFs (28 Prozent) und eher als in traditionelle Festgelder (26 Prozent). Immobilien (16 Prozent) und Aktien (15 Prozent) verlieren an Relevanz, Anleihen (7 Prozent) und Kryptowährungen (6 Prozent) spielen nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Frage nach der vertrauenswürdigsten Anlage liegen Tagesgeld bzw. Sparbuch mit 21 Prozent vorne, gefolgt von Gold und Fonds/ETFs (je 14 Prozent). Junge Menschen in Deutschland vertrauen auf Gold Unter den 25- bis 34-Jährigen wäre Gold sogar das bevorzugte Investment: Mehr als ein Drittel (35 Prozent) würde mit einem Kapital von 25.000 Euro diese Anlageform wählen. Auch beim größten Vertrauen liegt Gold für sie an erster Stelle (18 Prozent) – vor Tagesgeldkonten/Sparbüchern (14 Prozent), Festgeldkonten, Immobilien oder Fonds/ETFs (je 13 Prozent). Bei langfristigen Anlagen gibt die junge Generation die Richtung vor: Für fast die Hälfte der 25- bis 29-Jährigen (48 Prozent) ist Gold relevant für die Altersvorsorge, deutlich mehr als im Gesamtdurchschnitt (29 Prozent). Jeder Fünfte in dieser Altersgruppe (21 Prozent) nennt auch Nachhaltigkeit/ESG-Kriterien als Argument für langfristige Goldinvestments, während es unter allen Befragten nur 8 Prozent sind. Stabilität und Sicherheit im Anlageportfolio „Das Anlagebarometer zeigt, dass eine konstante Mehrheit der Deutschen die Lage an den Finanzmärkten als unsicher empfindet“, sagt Steffen Orben, Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities GmbH. „Gleichzeitig deutet das repräsentative Stimmungsbild auf ein wachsendes Interesse an Gold hin, dessen Wert 2025 bislang um mehr als 50 Prozent gestiegen ist. Vor allem junge Menschen vertrauen immer stärker auf Gold, da es zu den stabilsten Anlageklassen zählt und sich der Kurs seit Jahren positiv entwickelt. Studien empfehlen einen Goldanteil von fünf bis zehn Prozent im Portfolio, um Vermögen abzusichern.“ Fast die Hälfte (45 Prozent) der Deutschen kann sich aktuell vorstellen, generell in Gold zu investieren. Für mittel- bis langfristig orientierte Anleger*innen bieten Inhaberschuldverschreibungen wie Xetra-Gold® eine einfache Alternative zum physischen Erwerb. Als Wertpapier ermöglicht Xetra-Gold einen kosteneffizienten Einstieg und Handel und ermöglicht – bei einer Haltedauer von über einem Jahr – steuerfreie Gewinne. Jedes Wertpapier entspricht genau einem Gramm Gold in Euro und ist 1:1 mit physischem Gold hinterlegt. Bei Bedarf kann es auch ausgeliefert werden. * Über die Studie Anlage-Barometer 2025: Im Auftrag der Deutsche Börse Commodities GmbH hat das Meinungsforschungsinstitut Verian (vorher Kantar Public) eine repräsentative Gruppe von 1.023 Personen in Deutschland befragt. Die Befragung wurde im Zeitraum vom 20. bis 28. November 2025 durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter www.xetra-gold.com. Redaktioneller Hinweis: Hier finden Sie die Fotos der beiden Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities, Steffen Orben sowie Dr. Michael König.  Die Grafiken zur Medienmitteilung: „Unsicherheit hält an, Anlageverhalten wandelt sich" und „Junge Menschen setzen langfristig auf Gold".   Medienkontakt: Andreas von Brevern +49-69-2 11-1 42 84 media-relations@deutsche-boerse.com Über Xetra-Gold® Xetra-Gold® (ISIN: DE000A0S9GB0) ist eine von der Deutsche Börse Commodities GmbH emittierte, zu 100 Prozent mit Gold hinterlegte Inhaberschuldverschreibung. Jede einzelne Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung verbrieft das Recht des Anlegers auf Lieferung von einem Gramm Gold. Dabei unterhält die Emittentin für Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen eine entsprechende Menge Gold in physischer Form und in begrenztem Umfang in Form von Buchgoldansprüchen. Als Wertpapier ist Xetra-Gold® fungibel und genauso leicht übertragbar wie eine Aktie. Außer in Deutschland ist Xetra-Gold® zum öffentlichen Vertrieb in Dänemark, Finnland, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden und im Vereinigten Königreich zugelassen. Die vollständigen und rechtlich verbindlichen Informationen zu den Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen sind dem Basisinformationsblatt sowie dem Prospekt nebst etwaigen Nachträgen und den Emissionsbedingungen zu entnehmen. Anleger*innen können diese Dokumente bei der Deutsche Börse Commodities GmbH, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn kostenfrei erhalten oder unter www.xetra-gold.com/downloads herunterladen. Über die Deutsche Börse Commodities GmbH Die Emittentin Deutsche Börse Commodities GmbH mit Sitz in Eschborn ist ein Gemeinschaftsunternehmen der B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, der Commerzbank Aktiengesellschaft, der Deutsche Bank AG, der Deutsche Börse AG, der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, der Umicore AG & Co. KG und der Vontobel Beteiligungen AG. Umicore AG & Co. KG ist eine Konzerntochter der Umicore S.A., die weltweit mehrere Goldraffinerien betreibt und Goldbarren herstellt. Der einzige Geschäftszweck der Emittentin ist es, dem Markt die zu 100 Prozent mit Gold hinterlegte Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold zur Verfügung zu stellen und einen effizienten, transparenten und kostengünstigen Handel dieser Verbriefungsform von physischem Gold zu ermöglichen.
Kategorien: Finanzen

Menschenrechte in Deutschland 2024

Bundestag | Menschenrechte und humanitäre Hilfe - letztes Update vor 1 Stunde 7 Minuten
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung Der aktuelle Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland liegt als Unterrichtung vor.