Aktuelle Nachrichten

GIZ-Projekt für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Indien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort In einer Antwort auf eine AfD-Anfrage nimmt die Bundesregierung Stellung zu Zielen und Zielgruppen eines GIZ-Projekts zur Wald-Bewirtschaftung in Indien.

AfD: Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen erhalten

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag AfD-Antrag zum Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen

BGH gibt Wettbewerbszentrale Recht: Internetportal darf nicht für Cannabis-Behandlung werben

LTO Nachrichten - 26.03.2026

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.

Plenardebatte zur Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt

Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Thema Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt befasst. Grundlage der Debatte war ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung von Paragraf 184k des Strafgesetzbuches "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" (21/4949). Grüne: Frauen werden mit Gewalterfahrungen allein gelassen Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Lena Gumnior die Rechtslage in Deutschland bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Der Staat unterstütze die Frauen nicht bei dem Unrecht, das ihnen widerfahren sei. Das störe – juristisch ausgedrückt – das Rechtsempfinden massiv. Menschlich gesehen bedeute dies: „Millionen Frauen werden mit ihren Gewalterfahrungen allein gelassen.“ Beides sei unerträglich. Der Gesetzentwurf ihrer Fraktion sei ein „Gesetzentwurf gegen virtuelle Vergewaltigung“, denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ende nicht im Internet. Der Bundesregierung warf die Grünen-Abgeordnete vor, nicht schnell genug zu handeln, sondern „das gesamte Vokabular der politischen Vertrösterei“ zu gebrauchen. CDU/CSU stellt digitales Gewaltschutzgesetz in Aussicht Für die CDU/CSU-Fraktion betonte Axel Müller, dass es eine Lücke im Strafrecht gebe, die Verstöße gegen die Menschenwürde und die sexuelle Selbstbestimmung betreffe. Die digitale sexuelle Gewalt bedeute für die Opfer schwerstes Leid und sei nicht weniger schlimm als die körperlichen Übergriffe einer Vergewaltigung. Müller verwies auf die Pläne der Bundesregierung für ein digitales Gewaltschutzgesetz, das auch die von den Grünen aufgeworfenen Themen angehen werde. Den Entwurf der Grünen kritisierte der Christdemokrat. Für das Strafrecht gelte der Anspruch, handwerklich sauber, klar und praktikabel zu sein. Dem werde der Grünen-Entwurf nicht gerecht. Zudem kritisierte er die Grünen dafür, sich gegen eine Speicherung von IP-Adressen einzusetzen, die für die Aufklärung solcher Taten notwendig sei. AfD: Minimale juristische Substanz Für die AfD-Fraktion kritisierte Knuth Meyer-Soltau den Grünen-Entwurf ebenfalls deutlich. Es sei kein sorgfältig ausgearbeiteter Beitrag zur Weiterentwicklung des Strafrechts, sondern ein „politisches Projekt“. Es zeige den „ungebremsten Drang“, immer neue Strafnormen zu schaffen, „ohne die bestehenden überhaupt verstanden zu haben“. Es sei eine „große moralische Geste“ mit „minimaler juristischer Substanz“. Der Vorschlag sei „unbestimmt, unsystematisch und widersprüchlich“, so der AfD-Abgeordnete. SPD: Täter fühlen sich offensichtlich zu sicher Für die SPD-Fraktion unterstrich Hakan Demir den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und verwies ebenfalls auf die Pläne der Bundesregierung. „Täter fühlen sich ganz offensichtlich zu sicher – das muss sich ändern“, sagte der Sozialdemokrat. Frauen wie Collien Fernandes, deren Fall die aktuelle Debatte im Bundestag durchzog, bewiesen Mut, sagte Demir. Es sollte aber nicht auf den Mut der Frauen ankommen, sondern auf die Kraft des Rechtsstaates, betonte der Abgeordnete. Er hob zudem hervor, dass auch Männer laut werden müssten, „aber nicht auf der Seite der Täter, sondern auf der Seite der Frauen“. Linke skeptisch gegenüber Regierungsplänen Für die Fraktion Die Linke betonte Donata Vogtschmidt, dass nicht das Internet das Problem sei. „Das Problem sind Täter und ein System, das Männer schützt“, sagte die Abgeordnete. Sie solidarisierte sich mit den Opfern sexualisierter Gewalt. „Euer Kampf müsste eigentlich unser Kampf sein“, führte Vogtschmidt aus. Mit Blick auf die von der Bundesregierung angekündigten Rechtsänderungen zeigte sie sich skeptisch. Sie gehe davon aus, dass „alles so bleibt, wie es ist“. Vogtschmidt forderte eine schärfere Regulierung auf EU-Ebene. Der Digital Services Act sei für die Bekämpfung von Deepfakes, Doxing und Co. unzureichend. Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert, den Paragraf 184k Strafgesetzbuch neu zu fassen und künftig auf die „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“ auszurichten. Damit soll der Anwendungsbereich der Norm über den bislang erfassten Schutz des Intimbereichs, etwa in Fällen des „Upskirtings“, hinaus deutlich erweitert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, die bestehende Rechtslage erfasse bildbasierte sexualisierte Gewalt nur unzureichend und lasse Schutzlücken. Zwar seien bestimmte Formen bereits strafbar, der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild sei jedoch insgesamt „lückenhaft“. Dies gelte insbesondere für Fälle heimlicher sexualbezogener Aufnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise beim Joggen im Park, im Freibad oder beim Saunabesuch. Auch die Erzeugung und Verbreitung täuschend echt wirkender sexualisierter Bild- und Videodarstellungen mittels sogenannter Deepfake-Technologie werde bislang nicht umfassend erfasst. „Dass es sich dabei nicht um reale Aufnahmen handelt, ist für Dritte regelmäßig nicht oder nur schwer erkennbar, sodass die Darstellungen ein erhebliches Schädigungspotential für das Ansehen, die soziale Stellung und die psychische Gesundheit der Betroffenen entfalten“, heißt es in dem Entwurf zur Einordnung von Deepfakes. Regelung von Freiheitsstrafen Vorgesehen ist im Entwurf der Grünen eine „einheitliche, systematisch im Sexualstrafrecht verortete Regelung“, die sämtliche Formen des unbefugten Herstellens, Gebrauchens, Manipulierens sowie des Zugänglichmachens von Bildaufnahmen erfasst, die eine andere Person in sexualbezogener Weise darstellen. Maßgeblich soll dabei nicht die Einordnung als pornografischer Inhalt oder die Erkennbarkeit der betroffenen Person sein, sondern „der objektiv sexualbezogene Charakter der Darstellung und die fehlende Einwilligung der betroffenen Person“. Die Regelung soll ausdrücklich auch digital manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte wie Deepfakes einbeziehen. Nach dem Entwurf soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, absichtlich oder wissentlich unbefugt herstellt oder überträgt, eine solche Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder eine entsprechend befugt hergestellte Bildaufnahme unbefugt einer dritten Person zugänglich macht. Ebenso sollen nach Willen der Grünen bestraft werden, wer „eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“. In besonders schweren Fällen ist laut Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren vorgesehen, etwa wenn ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist. Wie bisher soll nach Willen der Grünen der Paragraf 184k StGB als Antragsdelikt ausgestaltet werden, die Strafverfolgungsbehörden können aber weiterhin „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen tätig werden. Nicht von der Strafbarkeit erfasst sein sollen „Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“. (scr/26.03.2026)

Mit Stimmen von Rechtsaußen: Europaparlament stimmt für Return Hubs außerhalb der EU

beck-aktuell - 26.03.2026

Ein neues Gesetz soll eine effizientere Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern sowie die Abschiebung in sogenannte "Return Hubs" ermöglichen. Im Europäischen Parlament gab es dazu nun eine brisante Abstimmung.



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Konferenz zu 75 Jahre Europäische Menschen­rechts­konvention

Die deutsche Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) hat am Donnerstag, 26. März 2026, im Bundestag eine Konferenz zum Thema "75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention: ein europäischer Triumph in Gefahr" veranstaltet. Wie verteidigt man die Europäische Menschenrechtskonvention? Eröffnet wurde die Konferenz vom CDU-Abgeordneten Knut Abraham, Leiter der deutschen Delegation in der PVER. Es folgen drei Panel-Sitzungen. Vorgestellt wurde die Geschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit den Etappen und Erfolgen seit 1950. Danach ging es darum, wie man die EMRK verteidigt. Danach stand die Kommunikation über die EMRK im Mittelpunkt der Konferenz. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Grundrechte von über 700 Millionen Menschen in den 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Die Konvention wird daher gemeinhin als das Herzstück des europäischen Menschenrechtsschutzes bezeichnet. Die EMRK wurde 1950 in Rom unterzeichnet und trat 1953 in Deutschland in Kraft. Ziel der Konferenz ist es, die Bedeutung der EMRK und des Europarates öffentlich zu diskutieren. Dabei sollen auch aktuelle Herausforderungen und Kritikpunkte des europäischen Menschenrechtssystems analysiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden. "Menschenrechtsschutz unter wachsendem Druck" Nach Angaben der deutschen Delegation steht der Menschenrechtsschutz auch in Europa unter wachsendem Druck. Im Vereinigten Königreich, einem führenden Gründungsmitglied des Europarats, versprächen heute zwei größere Parteien den Austritt aus der EMRK und damit aus dem Europarat. Das wäre aus Sicht der deutschen Delegation "ein schwerer Schlag für das gesamte System". In einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten des Europarates würden zudem die wichtigsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht umgesetzt. Anfang 2025 habe dies 1.000 „wegweisende” Urteile betroffen, bei denen es um strukturelle oder systemische Verletzungen von Menschenrechten gegangen sei. In Mitgliedstaaten des Europarates wie Georgien, Aserbaidschan und der Türkei gebe es politische Gefangene, und auch dabei würden Urteile des EGMR einfach ignoriert. "Herausforderungen mit Fokus und Nachdruck entgegentreten" Diese Entwicklungen, heißt es weiter, fänden in einer Welt statt, in der das Völkerrecht immer mehr unter Druck gerate. Putins Russland führe seit vier Jahren einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Im Januar 2026 habe US-Präsident Trump erklärt: „Ich brauche kein Völkerrecht.“ Seine Macht werde nur durch die „eigene Moral“ eingeschränkt. Angesichts dessen wolle die deutsche PVER-Delegation zusammen Verteidigern der Menschenrechte in anderen europäischen Demokratien Wege finden, diesen Herausforderungen mit Fokus und Nachdruck entgegenzutreten. Dabei solle auch darüber geredet werden, wie man angesichts der Angriffe besser kommunizieren kann, warum es den Europarat, den EGMR und das Völkerrecht braucht und was demokratische Gesellschaften der EMRK verdanken. Dabei solle auch die junge Generation erreicht werden, die diese Institutionen in den nächsten Jahrzehnten verteidigen müsse. (vom/26.03.2026)

How far does the EU asset‑freezing obligation extend? Key insights from recent CJEU judgments

Norton Rose Fulbright - 26.03.2026
Asset‑freezing obligations are set out in various sanctions regulations of the European Union.

Angriff auf Journalisten: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Übergriff in Fretterode

beck-aktuell - 26.03.2026

Nach einem Angriff auf Journalisten im nordthüringischen Fretterode ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Beschuldigten, ein Vater und sein Sohn, sollen der rechten Szene angehören.



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Erfolgreiche Klage in den USA: Meta und Google informieren nicht genug über Suchtpotenzial

LTO Nachrichten - 26.03.2026

Eine junge Frau warf Online-Plattformen in einer Klage vor, deren Dienste machten süchtig. Geschworene in Los Angeles sprachen ihr einen Millionenbetrag zu. In Deutschland wäre das Verfahren so nicht möglich, hohe Bußgelder aber schon.

Saudi Arabia's capital market opens to all foreign investors: Key reforms and action points

Norton Rose Fulbright - 26.03.2026
On 1 February 2026, the Saudi Capital Market Authority (CMA) implemented amendments to the Rules for Foreign Investment in Securities, opening the Kingdom's capital market to all categories of foreign investors for direct investment in the local stock exchange, the Tadawul.