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Wirtschaftsetat sinkt um gut drei Milliarden Euro im Vergleich zu 2025

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 25.11.2025 - 11:55
Der Bundestag hat am Dienstag, 25. November 2025, den Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für 2026 in zweiter Beratung angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/2061, 21/2062). Die Ausgaben im Einzelplan 09 fallen nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses im Jahr 2026 mit 5,90 Milliarden Euro (2025: 9,02 Milliarden Euro) deutlich geringer aus als im Regierungsentwurf (21/600, 21/602) vorgesehen. Der Grund für das Minus von 2,07 Milliarden Euro liegt vor allem in der Umsetzung von Titeln, mit denen die neuen Zuständigkeiten und Zuschnitte der Ministerien abgebildet werden. Diese waren weder im Haushalt 2025 noch im Regierungsentwurf 2026 vollständig abgebildet. Im Einzelplan von Bundesministerin Katherina Reiche (CDU) betrifft dies vor allem alle Ausgabeansätze für Raumfahrt, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens in den Einzelplan des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt verlagert worden sind. Ministerin: Wir müssen wieder Wachstumslokomotive werden Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb für ihren Haushalt und begründete ihn damit, angesichts der Wirtschaftsflaute mutige Entscheidungen treffen zu wollen, um Deutschland wieder auf einen Wachstumskurs zu bringen. "Deutschland hat enormes Potenzial, aber wir können es momentan nicht richtig abrufen", sagte Reiche. Die Ursachen seien nicht nur extern, sondern lägen auch in strukturellen Schwächen wie dem demografischen Wandel und übermäßiger Bürokratie. "Nicht, dass wir schlecht geworden sind, aber andere sind sehr viel schneller, sehr viel besser geworden", erklärte die Ministerin. Ziel müsse es sein, wieder zur Wachstumslokomotive in Europa zu werden. Dafür sei eine wirtschaftspolitische Strategie erforderlich, die auf Freiräume für Unternehmen, tragfähige Staatsfinanzen und bessere Aufstiegschancen setze. AfD: Deutschland verliert im internationalen Wettbewerb Wolfgang Wiehle (AfD) kritisierte die Wirtschaftspolitik der schwarz-roten Bundesregierung und deren Vorgänger aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. "Die sogenannte Transformation zu null CO2" sei utopisch, weil "das grüne Narrativ der Transformation die Politik und Wirtschaft fesselt". Deutschland setze nach wie vor auf den Ausbau der "grünen Technologie" und verliere so seit Jahren im internationalen Wettbewerb. Das Bundeswirtschaftsministerium bewirtschafte im Jahr 2025 rund 60 Milliarden Euro des Bundeshaushalts, davon stehe nur ein Zehntel im Einzelplan 09, der Rest sei "in sogenannten Sondervermögen versteckt" oder unter der Allgemeinen Finanzverwaltung. Fast die Hälfte dieser 60 Milliarden Euro werde für die Senkung des Strompreises verwendet. CDU/CSU: Priorität für bessere Wettbewerbsfähigkeit "Mit dem vorliegenden Bundeshaushalt setzen wir ein klares Zeichen für Wachstum", unterstrich hingegen Thomas Bareiß (CDU/CSU). Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit habe oberste Priorität "in unserem Haushalt". Deshalb setze der Gesamthaushalt des Ministeriums für Wirtschaft und Energie auf Digitalisierung, Innovation, Mittelstandsförderung, Fachkräftesicherung, Strukturpolitik und auf die Außenwirtschaft. Darüber hinaus stünden im Klima- und Transformationsfonds Finanzmittel in Höhe von über zwölf Milliarden Euro zur Verfügung. Ein Großteil dessen fließe in den Bereich Sanierung, Modernisierung von Wärme- und Heizungssystemen und in den Ausbau der Wärmeplanung. Mit diesem Haushalt lege die Bundesregierung "Planungssicherheit und das Bekenntnis zur industriellen Basis der Wirtschaft" vor. SPD: Investitionsanreize setzen Frank Junge (SPD) verwies auf die Kontinuität, die die Bundesregierung mit dem Haushalt 2026 fortsetze. Zusammen mit den Mitteln im Klima- und Transformationsfonds und im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität würden Anreize gesetzt. So würden beispielsweise Übertragungsnetzbetreiber unterstützt, "um den Strompreis für alle preiswerter zu machen". Bei den Verhandlungen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses seien weitere Mittel für die kommunale Wärmeplanung hinzugekommen, damit Wärmekosten bezahlbar blieben. "Wir schaffen damit eine Situation, die Transformation voranzubringen und Investitionsanreize zu setzen", sagte Junge. Damit gebe die Bundesregierung "dringende Impulse" und investiere so auch "in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft". Grüne: Statt Innovationen werden Wahlgeschenke finanziert Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) stellte der CDU-geführten Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus. Statt für den Wirtschaftsstandort Deutschland Planungssicherheit zu schaffen und Aufbruch zu vermitteln, kündige die Regierung nur an. Das spiegele sich auch in dem Einzelplan 09 wider. Anstatt die Mittel aus dem Sondervermögen und dem Klima- und Transformationsfonds für Innovationen zu verwenden, "werden Wahlgeschenke finanziert". Deutschland habe eine "unfassbare innovative Wirtschaft", von Handwerk und Mittelstand bis zur Industrie, und all diese "Unternehmen brauchen Planungssicherheit". Linke: Deutschland erlebt schleichende Deindustrialisierung Ines Schwerdtner (Die Linke) griff Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche an und warf ihr vor, "keinen Plan und keine Antworten" auf die "wirtschaftliche Krise der Bundesrepublik" zu haben. Jede Woche "verlieren Tausende Menschen ihren Job, ganze Regionen verlieren ihre Perspektive", sagte Schwerdtner. Deutschland erlebe eine schleichende Deindustrialisierung, "aber Ihre Antwort darauf ist ohne Vision und ohne Wirkung". Den vorliegenden Haushalt nannte Schwerdtner "eine Zumutung", er zeige vor allem eins: "Diese Regierung hat sich von der arbeitenden Mehrheit längst vollkommen verabschiedet." Innovation, Technologie, neue Mobilität Der größte Teil der geplanten Ausgaben entfällt laut Regierungsentwurf auf den Bereich „Innovation, Technologie und neue Mobilität“, für den 4,4 Milliarden Euro eingeplant sind (2024: 4,5 Milliarden Euro). Auf die „neue Mobilität“ entfallen davon 451,6 Millionen Euro (2024: 587,4 Millionen Euro). Darin enthalten ist unter anderem ein „Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster“ mit 227,5 Millionen Euro (2024: 303,6 Millionen Euro). Für die Titelgruppe „Digitale Agenda“ gibt es 540,7 Millionen Euro (2024: 596 Millionen Euro). Der Mittelstand wird mit 1,1 Milliarden Euro unterstützt werden (2024: 1,2 Milliarden Euro). Mehr als die Hälfte davon – 649,3 Millionen Euro - sind Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (2024: 679,4 Millionen Euro). Ausgaben für den geplanten Deutschlandfonds Zu einer wesentlichen Änderung im Einzelplan 09 gehört die Hinterlegung der Ausgaben für den geplanten Deutschlandfonds. Der entsprechende Titel soll demnach der Initialisierung der Finanzierung von Wachstums- und Innovationsmaßnahmen einschließlich Resilienz im Deutschlandfonds ("Zukunftsfonds II") dienen. Dafür sind für 2026 zunächst eine Million Euro und als Verpflichtungsermächtigung insgesamt 249 Millionen Euro vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium kann im Jahr 2026 zudem über erhebliche Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verfügen. Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis Vor allem für die Reduzierung der Energiekosten sind Milliardenbeträge vorgesehen. Für Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis sind 16,16 Milliarden Euro für 2026 verplant. Für die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich sollen 11,96 Milliarden Euro ausgegeben werden können. Die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen stehen mit 4,00 Milliarden Euro im Etat. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erhält das Ministerium für 2026 insgesamt 4,62 Milliarden Euro, für die weiteren Jahre sind 15,05 Milliarden Euro eingeplant. Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze Für den Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze sind 1,39 Milliarden Euro und weitere 5,89 Milliarden Euro für die zukünftigen Haushaltsjahre vorgesehen. Außerdem erhält der Flüssigerdgas-Betreiber Deutsche Energy Terminals für drei schwimmende LNG-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven sowie das Terminal-Projekt Stade 575 Millionen Euro in diesem und 30 Millionen Euro im kommenden Jahr. Für Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt sind 118,4 Millionen Euro vorgesehen, für die kommenden Jahre sind weitere 281,60 Millionen Euro in den Plan eingestellt. (nki/scr/hau/25.11.2025)

Einsprüche gegen vier Ordnungsrufe zurückgewiesen

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 25.11.2025 - 11:50
Der Bundestag hat am Dienstag, 25. November 2025, ohne Aussprache vier Einsprüche gegen Ordnungsrufe zurückgewiesen. Es handelt sich dabei um Ordnungsrufe, die in der Plenarsitzung am Donnerstag, 13. November 2025, den AfD-Abgeordneten Martin Sichert, Steffen Janich (zwei Ordnungsrufe) und Kay Gottschalk erteilt worden waren. Für die Zurückweisung stimmten jeweils CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen jeweils die AfD. Begründungen für die Einsprüche Martin Sichert begründet seinen Einspruch gegen den Ordnungsruf, den ihm die sitzungsleitende Bundestagspräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) während der Beratung des Tagesordnungspunkts "Änderung des Aufenthaltsgesetzes -- Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden" wegen des "Zeigens mit dem Finger auf Kollegen" erteilt hatte, damit, dass er auf keinen bestimmten Kollegen persönlich gezeigt, sondern lediglich in Richtung der Grünen-Fraktion gedeutet habe, aus deren Reihen der behandelte Antrag zum Tagesordnungspunkt stammte. Steffen Janich schreibt in seinem Einspruch mit Bezug auf dieselbe Debatte, er habe unwillkürlich lachen müssen, nachdem Sichert den Ordnungsruf wegen Zeigens mit dem Finger auf einen Abgeordneten der Grünen-Fraktion erhalten habe. Durch sein weiteres Lachen habe er einen zweiten Ordnungsruf erhalten. Auch bei "kritischer Selbstreflexion" habe sein Lachen zu keinem Zeitpunkt eine Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages begründet oder auch nur begründen können, schreibt Janich. Kay Gottschalk sieht den Ordnungsruf gegen sich in der Debatte zum Tagesordnungspunkt "Politisch motivierte Kontokündigungen durch Banken verbieten" in derselben Sitzung als zu Unrecht erteilt an, da der Tatbestand einer Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nicht erfüllt sei. Den Ausdruck "Pfui" habe er bereits vielfach in Reden verwendet, er sei auch von anderen Abgeordneten im Plenum als Zwischenruf verwendet worden. Dieses Wort sei in den vorherigen Wahlperioden keines Ordnungsrufes würdig gewesen. "Auf Anstand und würdevolles Miteinander nicht verzichten" Die sitzungsleitende Präsidentin Andrea Lindholz wies in diesem Zusammenhang wie bereits in der damaligen Sitzung darauf hin, "dass wir zwar hart in der Sache diskutieren, aber nicht auf den Anstand und ein – ich nenne es einmal – würdevolles Miteinander zwischen den Abgeordneten und gegenüber der Sitzungsleitung verzichten dürfen". Die Vielzahl und Vehemenz der Zwischenrufe und die gesamte Stimmung der damaligen Sitzung sei dem Protokoll zu entnehmen. (vom/25.11.2025)

Realitätsschock in der Kanzlei? Immer mehr junge Juristinnen und Juristen kündigen bereits im ersten Jahr

beck-aktuell - Di, 25.11.2025 - 11:40

Viele junge Juristinnen und Juristen, die neu in den Job einsteigen, kündigen ihre erste Stelle schnell wieder. Was früher noch eher die Ausnahme war, ist inzwischen fast zu einem Muster geworden. Saskia Kummerow beleuchtet die Hintergründe dieser Entwicklung.



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Vereinfachte Inhaberkontrollverfahren: Neue Verordnung gültig

Die Finanzaufsicht BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ veröffentlicht. Sie ändert damit ab dem 25. November 2025 insbesondere die Inhaberkontrollverordnung.
Kategorien: Finanzen

LG Lübeck zur Tierhalterhaftung: Ein grasendes Pferd realisiert keine typische Tiergefahr

LTO Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 11:20

Ein Pferd greift ein anderes an. Haftungsrechtlich ein klarer Fall? Die Haftpflichtversicherung will die 11.000 Euro Behandlungskosten nur zur Hälfte tragen, wegen einer beidseitigen Mitschuld. Das LG Lübeck überzeugt das jedoch nicht.

US-Gericht weist Anklage gegen Trump-Kritiker Comey und James ab

beck-aktuell - Di, 25.11.2025 - 11:10

Eine Anklage in den USA gegen den Ex-FBI-Chef James Comey bekam große Aufmerksamkeit, weil er ein Widersacher von US-Präsident Donald Trump ist. Jetzt nimmt der Fall eine Wendung - und mit ihm ein weiterer.



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Cross-border Norton Rose Fulbright team advises on EFA’s first major financing in India

Norton Rose Fulbright - Di, 25.11.2025 - 10:44
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Citi on a financing supported by Export Finance Australia (EFA) – the Australian Government’s export credit agency – to support green infrastructure projects across India.

Karlsruhe verwirft Antrag zum parlamentarischen Fragerecht

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 25.11.2025 - 10:35
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Antrag des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter im Organstreitverfahren zum parlamentarischen Fragerecht „wegen mangelnder Substantiierung“ als unzulässig verworfen. Wie es in dem am Dienstag, 25. November 2025, veröffentlichten Beschluss vom 21. Oktober 2021 (Aktenzeichen: 2 BvE 8 / 23) heißt, hatte Keuter die Feststellung beantragt, dass die Bundesregierung ihn in seinen Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz des Grundgesetzes verletzt hat, weil sie die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Berichte über Visierung von gefälschten Pässen auf Weisung des Auswärtigen Amts“ (20/6693) vom 9. Mai 2023 nicht vollständig beantwortet habe. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes besagt, dass Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Frage zu einer Weisung des Auswärtigen Amtes Die AfD-Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage unter anderem auf Medienberichte über eine E-Mail bezogen, mit der nach ihrer Auffassung ein Beamter des Auswärtigen Amtes die Deutsche Botschaft Islamabad (Pakistan) angewiesen habe, in „einen offensichtlich gefälschten afghanischen Pass“ ein Einreisevisum für Deutschland einzutragen. Der Abgeordnete habe in seinem Antrag geltend gemacht, dass seine Frage 2, ob der damaligen Außenministerin Annalena Baerbock diese Weisung bekannt war und wann sie gegebenenfalls davon erfahren habe, inhaltlich nicht ausreichend konkret beantwortet worden sei. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort (20/7070) geschrieben: „Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 106 des Abgeordneten Norbert Kleinwächter auf Bundestagsdrucksache 20/6782 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zu laufenden Verfahren äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.“ Verletzung von Abgeordnetenrechten nicht hinreichend dargelegt Der Zweite Senat hält fest, dass Keuter die Beantwortung dieser Schriftlichen Frage nicht wiedergebe und die Drucksache 20/6782 nicht vorlege. Er beschränke sich auf die „Darlegung der Maßstäbe zur Abwägung zwischen den Informationsrechten des Bundestages und den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung“. Keuter habe nicht hinreichend dargelegt, dass er durch die Antwort der Regierung auf die Frage 2 in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt sein könnte. Es müsse „substantiiert“ dargelegt werden, dass ausgehend von der benannten Verfassungsbestimmung die Möglichkeit der behaupteten Rechtsverletzung besteht. Ausführungen dazu, zu welchen Punkten der Antragsteller weitergehende Informationen erwartet hat oder hätte erwarten können, fehlten, so der Senat. Vor allem gehe der Antragsteller nicht darauf ein, dass er und die Regierung von unterschiedlichen Ausgangssachverhalten ausgehen. Die Regierung ordne die E-Mail des Auswärtigen Amtes an die Deutsche Botschaft in ihren konkreten Einzelfallkontext ein und erläutere die rechtliche Ausgangssituation. Die der Botschaft erteilte Weisung habe sich darauf bezogen, ein Einreisevisum an die konkret betroffene minderjährige Person zu erteilen und hierfür notwendige Zwischenschritte zur Ausstellung eines „visierfähigen“ Reiseausweises für Ausländer einzuleiten. Dies lasse sich mit Keuters Annahme, es sei eine Weisung zur Eintragung eines Einreisevisums in einen gefälschten Reisepass ergangen, nicht in Einklang bringen. Im vorliegenden Fall gehe es nicht um die Abwägung mit Geheimhaltungsbelangen der Bundesregierung. (vom/25.11.2025)

I ZR 73/24, Entscheidung vom 20.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
Preisänderungsregelung II Leitsatzentscheidung
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VIa ZR 1069/22, Entscheidung vom 19.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 1235/22, Entscheidung vom 19.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 25/22, Entscheidung vom 19.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 53/22, Entscheidung vom 19.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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VIa ZB 9/23, Entscheidung vom 18.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 1085/22, Entscheidung vom 18.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 571/21, Entscheidung vom 18.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 271/22, Entscheidung vom 18.11.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
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