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Freispruch für türkische Anwälte: "Jeden einzelnen Punkt der Anklage zerlegt"

beck-aktuell - 16.01.2026

Sämtliche Vorstandsmitglieder der Anwaltskammer Istanbul waren angeklagt wegen angeblicher Terrorpropaganda. Der Prozess im Hochsicherheitsgefängnis Silivri war für viele internationale Beobachter eine Farce. Auch Vera Hofmann war vor Ort – und vom Freispruch völlig überrascht.



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Vorlagen zum Lieferkettengesetz debattiert

Der Bundestag hat sich am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung (21/2474) befasst. Ebenfalls debattiert wurden ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen“ (21/3613) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhalten und verbessern – Umweltstandards, Menschenrechte und globale Solidarität stärken“ (21/2574). Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit einer Änderung des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG) für eine Entlastung der Unternehmen durch eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ sorgen. Dazu soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen, wie aus dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2474) hervorgeht, Die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten selbst sollen danach fortgelten, allerdings nur schwere Verstöße gegen diese Pflichten sanktioniert werden. Mit dem Anfang 2023 in Kraft getretenen LkSG („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“) wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Zudem sei die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) 2024 in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht bis 2027 verlängert worden. Die CSDDD enthalte sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehne sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG an. „Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen und das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die CSDDD in nationales Recht überführt, nahtlos ersetzen“, heißt es in der Vorlage weiter. In der Übergangszeit werde das LkSG angepasst, „um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen“. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (21/3613 ) die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Gesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Größe, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Produktionsprozessen einzuhalten und dies auch nachzuweisen. Die Fraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem: „Nicht nur, dass das Gesetz zu erheblichen Belastungen, wie der Risikoanalyse, der Entwicklung von Beschwerdemechanismen und Präventions- und Abhilfemaßnahmen führt und interne Ressourcen bei den betroffenen Unternehmen bindet. Es trägt auch nicht in dem Maße zur Verbesserung der Menschenrechte und dem Umweltschutz bei, wie ursprünglich beabsichtigt. Im Gegenteil: Betriebsschließungen und Entlassungen von Beschäftigten führen zu Verschiebungen von Handelsströmen, Verlust von Arbeitsplätzen und einer allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in betroffenen Ländern.“ Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ersatzlos abschafft. Auf EU-Ebene solle die Regierung außerdem „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln“ auf die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD-Richtlinie) hinwirken. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert den Erhalt des Lieferkettengesetzes und kritisiert die geplanten Änderungen als Verwässerung von Menschenrechts- und Umweltstandards. In einem entsprechenden Antrag (21/2574) schreiben die Abgeordneten, dsas das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das geplante UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte eine Grundlage bilde, „mit der allgemeine Menschenrechte, Umweltstandards, Arbeitsschutz und Arbeitsrechte in Deutschland und der ganzen Welt abgesichert werden können. Deshalb ist ein starkes LkSG nicht nur wichtig zum Schutz der Arbeitsrechte im 'Globalen Süden', sondern auch zum Erhalt hoher Arbeitsschutzstandards hierzulande. Das LkSG zeigt dabei erste positive Wirkungen.“ Ver Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, sich zu einem „schlagkräftigen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in ihrer im Juli 2024 in Kraft getretenen Form“ zu bekennen und Umweltstandards, faire Wettbewerbsbedingungen und ein hohes Schutzniveau für Menschenrechte zum Ausgangspunkt aller Erwägungen zu machen. Die Regierung soll deshalb die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission im Omnibus-I-Verfahren ablehnen und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass das Omnibus-I-Verfahren dafür genutzt wird, eine EU-weite Regulierung mit einem für alle EU-Staaten hohen Schutzniveau für Menschenrechte und Umwelt zu schaffen. Das Omnibus-I-Verfahren zielt darauf ab, die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren, indem Richtlinien zu Nachhaltigkeit CSDDD gebündelt vereinfacht werden, um die Vorschriften effizienter und weniger komplex zu machen. Die Linke fordert einen Gesetzentwurf, „der das LkSG ändert, indem die jeweiligen Stärken von LkSG und CSDDD zügig, fristgerecht, ohne Abschwächungen kombiniert sowie zusätzlich mit weiteren Regelungen gestärkt, ausgebaut und verbessert werden“. (eis/sto/che/16.01.2026)

COIN Bull Vision: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinbullvisionltd(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinbullvisionltd(.)com. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet die COIN Bull Vision Ltd. (auch: COIN Bull Vision GmbH) ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Kategorien: Finanzen

Tarifwerk GVP/DGB: Final Chapter

CMS Hasche Sigle Blog - 16.01.2026

Gesamtbetrachtend kann festgehalten werden, dass sich das nun zusammengeführte Tarifwerk GVP/DGB gut sehen lassen kann, zumal sich die Verhandelnden des Verbandes nicht nur mit den DGB-Gewerkschaften auseinandersetzen, sondern auch die (vormaligen) BAP- und iGZ-Mitglieder (mit deren jeweiligen Tarifverträgen und einer ggf. unterschiedlichen Interessenlage) mitnehmen mussten.

Zwar verbleiben im neuen Tarifwerk für Arbeitgeber einige „pain points“, z.B. die für Zeitarbeitsunternehmen teure Schnittberechnung, jedoch war (ehrlicherweise) nicht damit zu rechnen, dass das Tarifwerk von links nach rechts gekrempelt wird, da in diesem Fall die Gewerkschaften sicherlich aus deren Sicht einige (natürlich abweichend gelagerte) „pain points“ adressiert hätten. Dies hätte die Verhandlungen erheblich verlängert und damit die Zusammenführung der Tarifverträge entsprechend verzögert.

Inhaltlich dürfte in dem geeinten Tarifwerk zwar mehr BAP als iGZ drinstecken. Dieser Umstand findet nach meinem Dafürhalten seine Berechtigung darin, dass die Tarifverträge BAP/DGB an einigen Stellen durchaus über praktisch einfacher zu handhabende und flexiblere Regelungen verfügen, von denen zukünftig die bisherigen iGZ-Anwender profitieren werden; dies gilt gerade mit Blick auf das Arbeitszeitkonto.

Letztlich ist die Zusammenführung weiterhin beseelt von dem Grundsatz, das Beste aus beiden Welten beizubehalten („best of both“) – und dies ist m.E. sehr gut gelungen, selbst wenn für die bisherigen iGZ-Anwender ein nicht wegzudiskutierender Anpassungsbedarf besteht. ABER: Die Branche hat in der Vergangenheit immer bewiesen, dass sie sich kurzfristig auf sich ändernde Rahmenbedingungen einstellt und anpasst. Dies wird auch mit Blick auf das Tarifwerk GVP/DGB gelingen (insbesondere wenn man in Richtung der bisherigen iGZ-Anwender blickt).

Mit den neuen tariflichen Regularien müssen sich alle Zeitarbeitsunternehmen befassen. Letztlich sollte man aber mit sämtlichen Änderungen im Ergebnis sehr gut umgehen und diese sauber in die bisherigen Prozesse implementieren können. Nach der inzwischen getroffenen Verständigung mit der IG Metall über den TV BZ ME sollte das Thema „Tarifvertrag“ damit für die nächsten Jahre geregelt und abgehakt sein.

Die Branche sollte sich über die vollzogene „Einheit“ des GVP auf Tarifebene freuen – die Reise war lang, der Weg war (manchmal) sicherlich steinig, aber das Ziel ist nun erreicht! Well done!

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FragFinanz: BaFin warnt vor der Website fragfinanz(.)com

Die BaFin warnt vor der Website fragfinanz(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet FragFinanz ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.
Kategorien: Finanzen

Brookfield Asset Management GmbH: BaFin warnt vor unerlaubten Angeboten und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Angebliche Mitarbeiter einer Brookfield Asset Management GmbH nehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin unaufgefordert telefonisch und per E-Mail, Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern auf. Sie bieten ihnen dabei angebliche Festgeldanlagen und angebliche vorbörsliche Aktien an. In der Vergangenheit nutzen sie dazu auch die aktuell nicht mehr aufrufbare Website deu-brookfield(.)com. Es wird der Anschein erweckt, mit lizensierten Banken und Emittenten der vorbörslichen Aktien zu kooperieren. Das ist nicht der Fall.
Kategorien: Finanzen