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Tarifwerk GVP/DGB: Final Chapter
Gesamtbetrachtend kann festgehalten werden, dass sich das nun zusammengeführte Tarifwerk GVP/DGB gut sehen lassen kann, zumal sich die Verhandelnden des Verbandes nicht nur mit den DGB-Gewerkschaften auseinandersetzen, sondern auch die (vormaligen) BAP- und iGZ-Mitglieder (mit deren jeweiligen Tarifverträgen und einer ggf. unterschiedlichen Interessenlage) mitnehmen mussten.
Zwar verbleiben im neuen Tarifwerk für Arbeitgeber einige „pain points“, z.B. die für Zeitarbeitsunternehmen teure Schnittberechnung, jedoch war (ehrlicherweise) nicht damit zu rechnen, dass das Tarifwerk von links nach rechts gekrempelt wird, da in diesem Fall die Gewerkschaften sicherlich aus deren Sicht einige (natürlich abweichend gelagerte) „pain points“ adressiert hätten. Dies hätte die Verhandlungen erheblich verlängert und damit die Zusammenführung der Tarifverträge entsprechend verzögert.
Inhaltlich dürfte in dem geeinten Tarifwerk zwar mehr BAP als iGZ drinstecken. Dieser Umstand findet nach meinem Dafürhalten seine Berechtigung darin, dass die Tarifverträge BAP/DGB an einigen Stellen durchaus über praktisch einfacher zu handhabende und flexiblere Regelungen verfügen, von denen zukünftig die bisherigen iGZ-Anwender profitieren werden; dies gilt gerade mit Blick auf das Arbeitszeitkonto.
Letztlich ist die Zusammenführung weiterhin beseelt von dem Grundsatz, das Beste aus beiden Welten beizubehalten („best of both“) – und dies ist m.E. sehr gut gelungen, selbst wenn für die bisherigen iGZ-Anwender ein nicht wegzudiskutierender Anpassungsbedarf besteht. ABER: Die Branche hat in der Vergangenheit immer bewiesen, dass sie sich kurzfristig auf sich ändernde Rahmenbedingungen einstellt und anpasst. Dies wird auch mit Blick auf das Tarifwerk GVP/DGB gelingen (insbesondere wenn man in Richtung der bisherigen iGZ-Anwender blickt).
Mit den neuen tariflichen Regularien müssen sich alle Zeitarbeitsunternehmen befassen. Letztlich sollte man aber mit sämtlichen Änderungen im Ergebnis sehr gut umgehen und diese sauber in die bisherigen Prozesse implementieren können. Nach der inzwischen getroffenen Verständigung mit der IG Metall über den TV BZ ME sollte das Thema „Tarifvertrag“ damit für die nächsten Jahre geregelt und abgehakt sein.
Die Branche sollte sich über die vollzogene „Einheit“ des GVP auf Tarifebene freuen – die Reise war lang, der Weg war (manchmal) sicherlich steinig, aber das Ziel ist nun erreicht! Well done!
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