Ein Fahrdienstleiter nimmt an einem Bahnübergang einen unter der Schranke eingeklemmten Pkw wahr und erwartet eine Kollision. Daraus resultierende psychische Beschwerden macht er als Arbeitsunfall geltend. Das LSG Sachsen-Anhalt stellt klar: Für einen Unfall genügt weder eine subjektive Gefahrenvorstellung noch ein bloßes Beinahe-Geschehen.
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Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden.
Inneres/KleineAnfrage Nach der Zahl der bundesweit in der Silvesternacht von 2025 auf 2026 eingesetzten Bundespolizisten erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
Inneres/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage danach, wie viele Gewaltdelikte mit Messern als Tatmittel von der Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 erfasst worden sind.
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort zur Besichtigung von Betrieben nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Inneres/KleineAnfrage Die Bekämpfung Organisierter Kriminalität ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.
Über Kunst lässt sich bekanntlich nicht streiten. Doch was Kunst ist, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Ob ein Schaufensterdekorateur Künstler ist und sein Auftraggeber daher Beiträge zur KSV leisten muss, entschied das SG Osnabrück.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten über die Website petrobas(.)ch. Zudem werden über die Website petrobas.ch ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website two-five-management(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgelder, und Finanzdienstleistungen anbieten. Sie erwecken den Eindruck, ihre Angebote stammten von der TwoFive Management GmbH, die bei der BaFin als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert ist, § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. TwoFive Management GmbH steht in keinem Zusammenhang mit der Website und den dort angebotenen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bb-consults(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website whiterock-financial(.)eu und vor dem angeblichen Betreiber White Rock Financial Consultancy Limited aus London, Großbritannien. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten auf der Webseite kollatzfinanzen(.)com. Die Firma „Kollatz Finanzen“ bietet dort ohne die erforderliche Erlaubnis den Abschluss von Darlehensverträgen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Festgeldangeboten, die von der E-Mail-Adresse bancosantander.es-kundenservice[at]outlook(.)com versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin betreiben die unbekannten Anbieter ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Die Angebote stammen nicht von der Banco Santander S.A. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website stratberghills(.)com/de. Nach ihren Erkenntnissen bietet der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, ansässige Betreiber StratbergHills auf der Website ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website skyvault(.)ltd. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber auf der Website Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Sämtliche Vorstandsmitglieder der Anwaltskammer Istanbul waren angeklagt wegen angeblicher Terrorpropaganda. Der Prozess im Hochsicherheitsgefängnis Silivri war für viele internationale Beobachter eine Farce. Auch Vera Hofmann war vor Ort – und vom Freispruch völlig überrascht.
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Der Bundestag hat sich am Freitag, 16. Januar 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Entlastung der Unternehmen durch eine anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung (21/2474) befasst. Ebenfalls debattiert wurden ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen“ (21/3613) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhalten und verbessern – Umweltstandards, Menschenrechte und globale Solidarität stärken“ (21/2574). Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit einer Änderung des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG) für eine Entlastung der Unternehmen durch eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ sorgen. Dazu soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen, wie aus dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2474) hervorgeht, Die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten selbst sollen danach fortgelten, allerdings nur schwere Verstöße gegen diese Pflichten sanktioniert werden. Mit dem Anfang 2023 in Kraft getretenen LkSG („Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“) wurde erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten geregelt, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Zudem sei die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) 2024 in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht bis 2027 verlängert worden. Die CSDDD enthalte sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehne sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG an. „Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen und das LkSG durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die CSDDD in nationales Recht überführt, nahtlos ersetzen“, heißt es in der Vorlage weiter. In der Übergangszeit werde das LkSG angepasst, „um administrative Lasten für Unternehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen“. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (21/3613 ) die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Gesetz verpflichtet Betriebe ab einer bestimmten Größe, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Produktionsprozessen einzuhalten und dies auch nachzuweisen. Die Fraktion kritisiert in dem Antrag unter anderem: „Nicht nur, dass das Gesetz zu erheblichen Belastungen, wie der Risikoanalyse, der Entwicklung von Beschwerdemechanismen und Präventions- und Abhilfemaßnahmen führt und interne Ressourcen bei den betroffenen Unternehmen bindet. Es trägt auch nicht in dem Maße zur Verbesserung der Menschenrechte und dem Umweltschutz bei, wie ursprünglich beabsichtigt. Im Gegenteil: Betriebsschließungen und Entlassungen von Beschäftigten führen zu Verschiebungen von Handelsströmen, Verlust von Arbeitsplätzen und einer allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in betroffenen Ländern.“ Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ersatzlos abschafft. Auf EU-Ebene solle die Regierung außerdem „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln“ auf die Abschaffung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD-Richtlinie) hinwirken. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert den Erhalt des Lieferkettengesetzes und kritisiert die geplanten Änderungen als Verwässerung von Menschenrechts- und Umweltstandards. In einem entsprechenden Antrag (21/2574) schreiben die Abgeordneten, dsas das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und das geplante UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte eine Grundlage bilde, „mit der allgemeine Menschenrechte, Umweltstandards, Arbeitsschutz und Arbeitsrechte in Deutschland und der ganzen Welt abgesichert werden können. Deshalb ist ein starkes LkSG nicht nur wichtig zum Schutz der Arbeitsrechte im 'Globalen Süden', sondern auch zum Erhalt hoher Arbeitsschutzstandards hierzulande. Das LkSG zeigt dabei erste positive Wirkungen.“ Ver Bundesregierung verlangen die Abgeordneten unter anderem, sich zu einem „schlagkräftigen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in ihrer im Juli 2024 in Kraft getretenen Form“ zu bekennen und Umweltstandards, faire Wettbewerbsbedingungen und ein hohes Schutzniveau für Menschenrechte zum Ausgangspunkt aller Erwägungen zu machen. Die Regierung soll deshalb die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission im Omnibus-I-Verfahren ablehnen und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass das Omnibus-I-Verfahren dafür genutzt wird, eine EU-weite Regulierung mit einem für alle EU-Staaten hohen Schutzniveau für Menschenrechte und Umwelt zu schaffen. Das Omnibus-I-Verfahren zielt darauf ab, die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren, indem Richtlinien zu Nachhaltigkeit CSDDD gebündelt vereinfacht werden, um die Vorschriften effizienter und weniger komplex zu machen. Die Linke fordert einen Gesetzentwurf, „der das LkSG ändert, indem die jeweiligen Stärken von LkSG und CSDDD zügig, fristgerecht, ohne Abschwächungen kombiniert sowie zusätzlich mit weiteren Regelungen gestärkt, ausgebaut und verbessert werden“. (eis/sto/che/16.01.2026)