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Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern

Die Bundesregierung will es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Unter anderem soll deshalb eine Halterhaftung eingeführt werden. Ihren Gesetzentwurf (21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals beraten hat, sieht außerdem verschärfte Haftungsregeln für Fahrerinnen und Fahrer vor. Der Entwurf wurde nach erster Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung In erster Linie soll mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet werden. „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“ Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen, schreibt die Regierung. Haftung für „vermutetes Verschulden“ geplant Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“ gelten: Sie sollen dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos. In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen. Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien. „Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten.“ (joh/hau/11.06.2026)

Ausbau der Stromübertragungsnetze debattiert

Die Bundesregierung will die Stromübertragungsnetze „bedarfsgerecht, kosteneffizient und beschleunigt“ ausbauen. Ihren „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung die Beschleunigung und Sicherstellung des Ausbaus des deutschen Stromübertragungsnetzes, um den steigenden Strombedarf und die Integration erneuerbarer Energien im Zuge der Energiewende zu bewältigen. Dazu soll der Bundesbedarfsplan aktualisiert und ausgeweitet werden. Der Bundesbedarfsplan gilt als das zentrale Planungsinstrument, um den Ausbau der Stromnetze auf Höchstspannungsebene in Deutschland zu steuern und zu beschleunigen. Vor allem der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen müsse zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Regfierung Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes beseitigen. 45 neue Netzausbauvorhaben Der Entwurf enthält laut Regierung die Maßnahmen, die die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan (NEP) 2023–2037/2045 bestätigt hat und deren Bedarf weiterhin unstrittig ist, da sie insbesondere im aktuellen zweiten Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber zum NEP 2025–2037/2045 erneut enthalten seien. Vorgesehen ist, neben 45 neuen Netzausbauvorhaben 13 bestehende zu verändern. Umfasst seien 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben würden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben. Bau von kostengünstigeren Freileitungen Für die neuen Vorhaben soll die energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgeschrieben und der vordringliche Bedarf dieser Vorhaben festgestellt werden, was die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Das bedeutet, dass der Bedarf in späteren Planfeststellungsverfahren nicht mehr infrage gestellt werden kann, was die Verfahren massiv entlasten soll, so die Bundesregierung. Neue Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen sollen grundsätzlich als kostengünstigere Freileitungen gebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen für die neuen Vorhaben einmalige Investitionskosten von etwa 44,65 Milliarden Euro aufbringen. Diese Kosten würden sich auf die Netzentgelte auswirken, was bedeute, dass für typische Haushaltskunden ein durchschnittlicher Anstieg um rund 30 bis 35 Euro pro Jahr erwartet werde, für Gewerbekunden um rund 400 Euro pro Jahr. Bessere Systemsicherheit und Kosteneffizienz Mit dem Gesetzesentwurf werde die Systemsicherheit bei gleichzeitiger Verbesserung der Kosteneffizienz gestärkt, heißt es. Die im Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 bestätigten Gleichstromvorhaben DC42 und DC42plus würden von Seiten der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan weiterhin als erforderlich angesehen. Beide Vorhaben sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, aus Gründen der Kosteneffizienz grundsätzlich als Freileitung umgesetzt werden. Zudem werde der Erdkabelvorrang für neue Gleichstromverbindungen aufgehoben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes könnten die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen, betont die Bundesregierung. Ziel sei, dass ein Fadenriss beim Ausbau des Übertragungsnetzes vermieden wird und möglichst viele Vorhaben die Vorteile der erfolgreich umgesetzten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewables Energy Directive, RED III) nutzen können und hierdurch eine Beschleunigung des Netzausbaus erreicht wird. Dadurch würden Kosten für Eingriffsmaßnahmen aufgrund von Netzengpässen – die sogenannten Redispatch-Kosten – gesenkt. (nki/hau/11.06.2026)

Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung beraten

Über die Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Unterrichtung (21/3940(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Tourismusausschuss. Nationale Tourismusstrategie Die Bundesregierung will mit der neuen Nationalen Tourismusstrategie für bessere Rahmenbedingungen der Branche sorgen und die Reisewirtschaft in Deutschland stärken. „Die Strategie bündelt erstmals alle für die Branche relevanten Maßnahmen der Regierungsressorts unter dem übergeordneten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Deutschland zu stärken“, heißt es in der Unterrichtung. Der Tourismus sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber und zeichne sich durch eine starke Prägung kleiner und mittlerer Unternehmen aus. Mit der neuen Tourismusstrategie sollen „die Weichen für nachhaltige Perspektiven von Hotels, Restaurants und anderen Unternehmen im Tourismussektor“ gestellt werden. Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen geplant Geplant sind unter anderem der Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen, eine wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit, die Stärkung der Anbindung Deutschlands ins benachbarte Ausland sowie der Mobilität im Land und eine weitere Digitalisierung des Tourismus. Deshalb wolle die Bundesregierung „massiv in eine moderne, effiziente und umweltfreundliche Verkehrsinfrastruktur investieren sowie die Digitalisierung und Elektrifizierung vorantreiben“, heißt es in dem Strategiepapier. Im Luftverkehr werde auf Kostenreduktionen, Effizienzsteigerung und regulatorische Entlastung gesetzt, um vielfältige und bezahlbare Flugverbindungen zu ermöglichen. (nki/hau/11.06.2026)

Umsetzung der EU-Cyberresilienz-Verordnung erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen" (Cyberresilienz-Verordnung, 21/6134(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf dient laut Bundesregierung der Durchführung der Verordnung (EU) 2024 / 2847. Mit dem Artikel 1 werde die Rechtsgrundlage geschaffen, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Marktüberwachungsbehörde und als notifizierende Behörde unter der Verordnung (EU) 2024/2847 tätig werden kann. Am 10. Dezember 2024 sei die Cyberresilienz-Verordnung in Kraft getreten, heißt es im Entwurf. Sie stelle erstmals horizontal verpflichtende Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen auf und erweitert das bekannte CE-Kennzeichen um den Aspekt der Cybersicherheit. „Die Regelungen der Cyberresilienz-Verordnung gelten grundsätzlich unmittelbar und werden ab dem 11. Juni 2026 zeitlich gestaffelt wirksam, bis die Regelungen ab dem 11. Dezember 2027 vollends wirken“, schreibt die Regierung. Zum Zweck der Durchführung müsse jeder Mitgliedstaat mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde einrichten. Im Übrigen sollten die Mitgliedstaaten Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Wirtschaftsakteure ergreifen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. (hau/11.06.2026)

Gesetzentwurf zu den Abgeordneten-Diäten überwiesen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD "zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026" (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, 21/6330(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro monatlich verzichten. Das 2014 vom Bundestag beschlossene Anpassungsverfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). „In Sondersituationen können allerdings Abweichungen geboten sein, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen“, schreiben die Abgeordneten. Eine solche Sondersituation stelle die „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“ dar, heißt es zur Begründung. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen seien, kämen „in diesen herausfordernden Zeiten“ Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Es sei daher das „richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung in diesem Jahr ausnahmsweise nicht erhöht werde. Nächste Diätenanpassung zum 1. Juli 2027 Auszahlungstechnisch soll die Diätenerhöhung im Monat Juli zunächst stattfinden, es würden also 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro soll im August allerdings wieder von der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 Euro abgezogen werden, sodass 11.336,46 Euro ausgezahlt werden. Ab September soll es dann wieder beim aktuellen Betrag von 11.833,47 Euro bleiben. Zum 1. Juli 2027 soll das Anpassungsverfahren, ausgehend von 11.833,47 Euro, wieder durchgeführt werden. Ebenso soll mit den fiktiven Bemessungsbeträgen für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes verfahren werden. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen erhöht sich im Juli um 4,2 Prozent von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro, sinkt im August auf 9.692,54 Euro und beträgt ab September wieder 10.117,47 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung im Juli um 4,2 Prozent von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und beträgt ab September wieder 11.321,39 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll in beiden Fällen die reguläre Anpassung wieder stattfinden. (vom/11.06.2026)

Antrag zur Zukunft der Luftfahrt beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Zukunft der Luftfahrt in Deutschland und Europa (21/6329(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Antragsteller, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel "Abschaffung der Luftverkehrsteuer". Antrag von CDU/CSU und SPD Zum Start der diesjährigen Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin betonen die Abgeordneten in ihrem Antrag, dass die Luftfahrt „ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Deutschland ist“. Zudem sei der Luftverkehr ein zentraler Bestandteil eines leistungsfähigen Verkehrssystems und unverzichtbar für die internationale Konnektivität Deutschlands. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen die Luftfahrtbranche stehe, sei es richtig und notwendig, „dass die Bundesregierung die Luftfahrt gezielt durch die jüngst beschlossene Luftfahrtstrategie unterstützt und fördert, um langfristig Mehrwert für unsere gesamte Volkswirtschaft zu generieren“. Weitere Zukunftsinvestitionen seien entscheidend für die Stärkung des Wirtschafts- und Hightech-Standortes Deutschland „bei gleichzeitiger Erreichung der Klimaschutzziele“, heißt es in dem Antrag. "Wettbewerbsfähigkeit stärken" Die Bundesregierung wird von den Koalitionsfraktionen aufgefordert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland und die Anbindung deutscher Flughäfen weiter zu stärken. Dies solle insbesondere durch eine kontinuierliche Überprüfung der im europäischen Vergleich hohen Standortkosten durch Gebühren und Abgaben passieren. Außerdem gelte es, die Wirkung der Senkung der Luftverkehrsteuer zu evaluieren und weitere Entlastungsschritte zu prüfen. Union und SPD machen zugleich deutlich, dass Entlastungen nur aus dem allgemeinen Haushalt finanziert werden können. "Regulatorische Belastungen abbauen" Eine weitere Forderung in dem Antrag zielt darauf ab, die regulatorischen Belastungen abzubauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen – ein sogenanntes „Level Playing Field“ – in Europa zu fördern. In der Vorlage geht es außerdem um die Unterstützung für den Hochlauf der Produktion nachhaltiger Flugkraftstoffe, die Anbindung deutscher Flughäfen an das nationale Verkehrsnetz, die Digitalisierung im Luftverkehr – vor allem bei der Fluggastabfertigung, die Stärkung der Resilienz kritischer Luftverkehrsinfrastruktur und die Sicherung von hochwertiger, tarifgebundener Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung in der Luftfahrtindustrie. (hau/ste/11.06.2026)

EO sets voluntary ‘early access’ framework for AI models

Norton Rose Fulbright - 11.06.2026
On June 2, 2026, the White House issued an Executive Order titled “Promoting Advanced Artificial Intelligence Innovation and Security.”

Verordnung zu Jahresemissionsgesamtmengen zugestimmt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in namentlicher Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/6124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Verordnung der Bundesregierung „zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040" (Jahresemissionsgesamtmengen-Verordnung 2031–2040; 21/5069(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr.2) zugestimmt. Für die Verordnung votierten 303 Abgeordnete, 188 stimmten dagegen. Es gab 73 Enthaltungen. Verordnung der Bundesregierung Die Bundesregierung hatte eine Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040 vorgelegt, der der Bundestag gemäß Paragraf 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zustimmen muss. Damit werden die im KSG festgeschriebenen prozentualen jährlichen Minderungsziele in absolute Zahlen, gemessen in CO2-Äquivalenten, umgesetzt. Demnach sollen die Jahresemissionsgesamtmengen schrittweise sinken: von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 über 294 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2035 bis auf 150 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2040. (sas/hau/11.06.2026)

Bundestag stimmt Steuerrechtsnovelle ohne Entlastungsprämie zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ (21/6002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/6392(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6395(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In der dritten Beratung lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf ab. Dagegen stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf gleicht einem früheren Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4550(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am 24. April beschlossen hatte, der aber am 13. Mai im Bundesrat gestoppt wurde. Der jetzt angenommene Gesetzentwurf enthält nicht mehr die ursprünglich vorgesehene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bezahlen können. Darüber hinaus wird die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige aufgehoben. Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt die starre Beschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen Wandel und das Vordringen alternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle traditioneller familiärer Bindungen getreten seien. Damit wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen im Regelfall zulässig. Durch die Neuregelung werden auch „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig. In „Tax Law Clinics“ werden unter Anleitung besonders qualifizierter Personen Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten. Damit sollen das ehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördert werden. Außerdem ist in dem Gesetz eine Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen. Deren Beratungsbefugnis wird erweitert. Geändert wird auch das Gewerbesteuergesetz. Damit wird der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent angehoben. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen verlangt. Änderungen im Finanzausschuss Der Finanzausschuss nahm am 10. Juni noch eine Änderung am Koalitionsentwurf vor. Damit werden auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (21/1974(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bundestag bereits Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/6394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem erreichen, dass es Berufen wie geprüften Bilanzbuchhaltern erlaubt wird, bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen – für alle bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro – die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz zu erstellen, vorbereitende Abschlussarbeiten zu übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen. Zudem sollte der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer statt auf 280 Prozent auf 320 Prozent angehoben werden. (hau/bal/11.06.2026)

Bundestag beschließt neue Verpackungsregeln

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/6398(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. In dritter Beratung lehnte das Parlament Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/6402(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf ab. Gegen den Entschließungsantrag der AfD stimmten alle übrigen Fraktionen. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmte auch die Linksfraktion zu, während die Union, AfD und SPD ihn ablehnten. Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der AfD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Die Linke enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz werden die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz wird ersetzt. Konkret wird ab 2028 die Recyclingquote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent erhöht. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden. Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe wie bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) nicht verwendet werden. Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden. Änderungen im Umweltausschuss In einem im Umweltausschuss beschlossenen Änderungsantrag, den auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte, hatten die Fraktionen CDU/CSU und SPD unter anderem die geplanten Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte angepasst und ergänzt. Ziel der Änderung ist es, stärkere Marktanreize für umweltfreundlichere und recyclingfähigere Verpackungen zu setzen. Entschließung verabschiedet In der verabschiedeten Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Rechtsverordnungen nach Paragraf 26a des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes schnellstmöglich vorzulegen, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Regelungen für den Einsatz von Rezyklaten sollen im Jahr 2027 gelten. Die Verwendung von in Deutschland und in der EU hergestellten Rezyklaten solle gefördert und die EU-rechtlichen Möglichkeiten sollen genutzt werden, um bei der Berechnung des Rezyklateinsatzes nur solche Rezyklate zu berücksichtigen, die in der EU produziert wurden. Darüber hinaus solle die Regierung darauf hinwirken, dass es weitere EU-rechtliche Vorgaben dazu gibt. In der EU solle die Regierung darauf hinwirken, dass schnellstmöglich weitere Rezyklate – vor allem für kontaktsensible Anwendungen – zugelassen werden. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einzusetzen, dass zeitnah ein bürokratiearmes, transparentes und einheitliches Nachweisverfahren für Kunststoff-Rezyklate etabliert wird. Abgelehnte Entschließungsanträge Die AfD hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/6402(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert, im Rahmen der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) in nationales Recht von der Möglichkeit der Ausnahme für Einweg-Kunststoffverpackungen Gebrauch zu machen und Obst, Gemüse und Pilze vom Kunststoffverpackungsverbot ab 2030 freizustellen. Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrg (21/6403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem verlangt, Mehrwegsysteme systematisch zu stärken und einen verbindlichen Maßnahmenplan zur Standardisierung von Mehrwegsystemen, vor allem im Hinblick auf Rückgabe und Kompatibilität von gemeinsamen Poolsystemen, vorzulegen. Die von der Europäischen Verpackungsverordnung vorgesehene Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsarten im To-go-Bereich sollte bereits zum 1. Januar 2027 eingeführt werden, so die Fraktion. (sas/11.06.2026)

Weniger Bürokratie bei Gewerbeordnung und Verbrauchskennzeichnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Oppositionsinitiativen abgelehnt Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem die Aufhebung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes verlangt. Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dagegen stimmten Union, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Die Grünen hatten gefordert, einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter in der Gewerbeordnung einzuführen und echten Bürokratieabbau für den Beruf der Immobilienverwaltung und -vermittlung sicherzustellen. Schließlich überwies der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen“ (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch das Gesetz werden „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat. Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe am Mittwoch, 10. Juni, im Wirtschaftsausschuss reduziert. Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem fällt die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 des Bundesbedarfsplangesetzes künftig. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen wurden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert. Zudem wurde auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ersatzlos gestrichen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine strengere Kontrolle der Ausgaben der deutschen Auslandshandelskammern. Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei den Auslandshandelskammern müssten sichergestellt werden, heißt es in dem Antrag, in dem die bisherigen Prüfungen der Kammern als unzureichend bezeichnet werden. Die Abgeordneten verweisen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle der Auslandshandelskammern, der Delegationen und der Repräsentanzen festgestellt habe. Die jährliche Förderung des Netzwerks der Auslandshandelskammern betrage nahezu 100 Millionen Euro und bestehe aus direkten Bundesmitteln sowie indirekten Bundesmitteln durch Aufträge der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), schreibt die Fraktion. Zu den Forderungen der Fraktion gehören neben strengeren Prüfungen der Jahresabschlüsse die Einführung von verbindlichen Obergrenzen und Richtlinien für Gehälter und Honorare von Mitarbeitern der Auslandshandelskammern, die aus Bundesmitteln finanziert werden. Bonuszahlungen bei einer Fremdfinanzierung mit Bundes-, EU- oder Landesmitteln seien grundsätzlich auszuschließen. Gehälter für ortsansässiges Personal müssten sich an marktüblichen lokalen Durchschnittsgehältern orientieren. Außerdem solle die finanzielle Förderung der Auslandshandelskammern reduziert werden. Die Bundesregierung solle außerdem dem Bundestag bis zum 30. Juni 2026 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen. (nki/hle/11.06.2026)

Antrag zur Einführung eines Pflegelohns erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflegende An- und Zugehörige unterstützen, Pflegelohn einführen“ (21/6361(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn versorgt. Diese Form der Pflege ermögliche es Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, heißt es in dem Antrag. Viele Menschen entschieden sich aber auch für eine Angehörigenpflege, weil die Eigenanteile bei professioneller Pflege nicht leistbar seien. Nun wolle die Bundesregierung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sparen. Das sei ein fatales Signal, führe zu mehr Altersarmut und senke die Motivation, selbst zu pflegen. Diese Pflegekräfte bräuchten im Gegenteil mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung. Die Abgeordneten fordern, pflegende An- und Zugehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg und Verarmung durch die Pflege entgegenzuwirken. Dafür solle das Pflegegeld so weiterentwickelt werden, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeiten erhalten. Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, müssten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Pflegenden An- und Zugehörigen sollten für ihre Pflegetätigkeit zudem mehr Rentenpunkte angerechnet werden. Anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solle außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden. (pk/11.06.2026)

Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Anhörung Mit dem 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik hat sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch befasst.

Ja zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, mit dem Thema Künstliche Intelligenz befasst. Dazu lag den Parlamentariern ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (21/4594(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung (21/6407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen wurde. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Mit den Stimmen von Union und SPD bei Enthaltung von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion nahm das Parlament zudem auf Empfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung eine Entschließung zu dem Gesetz an. Darüber hinaus lehnte das Plenum jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Gesellschaftliche Risiken von KI-Systemen ernst nehmen" (21/4758(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme" (21/4759(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen – Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation fördern und digitale Souveränität stärken“ (21/2349(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Für die beiden Anträge der Linken stimmten auch die Grünen, während sich die Linksfraktion bei der Abstimmung über den Grünen-Antrag enthielt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in deutsches Recht umgesetzt. Dafür werden vor allem die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festgelegt. Die EU-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. Zentrale Rolle übernimmt dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur. Sie wird als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen ist. Zudem wird dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungiert. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme wird bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Anlauf- und Beschwerdestelle Darüber hinaus soll die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Gesetzentwurf. Neben Aufsicht und Koordinierung sind auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern. Ferner enthält das Gesetz Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, heißt es darin weiter. Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Millionen Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Millionen Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“. Änderungen im Digitalausschuss Im federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung wurden am Mittwoch, 10. Juni, noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen und die Annahme eine Entschließung beschlossen. Die Änderungen betreffen Präzisierungen, mit denen man unter anderem auf die Expertenkritik aus der Anhörung reagiert habe, wie Vertreter von Union und SPD ausführten. So habe etwa das Koordinierungszentrum bei der Bundesnetzagentur eine proaktivere Rolle erhalten, und es sei eine echte Evaluierung in zwei Stufen (erste Evaluation spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, zweite Evaluation spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten) verankert worden, mit der sich die Koalition verpflichte, nachzufassen. Stellungnahme des Bundesrates Als Unterrichtung (21/5143(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf vor. Darin äußert der Bundesrat eine Reihe von Prüfbitten und Änderungsvorschlägen. So bittet er unter anderem, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit es durch eine der vorgesehenen Regelungen „zum Aufbau einer Doppelstruktur bei der Aufsicht über den Einsatz von KI-Systemen bei Kreditinstituten kommen könnte, indem dort für KI-gestützte Systeme im Zusammenhang mit regulierter Finanztätigkeit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), für die übrigen KI-Systeme aber die Bundesnetzagentur zuständig ist“. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung schreibt, hat sie die Bitte des Bundesrates geprüft. Danach sei es nicht ersichtlich, dass es zum Aufbau einer Doppelstruktur bei der Aufsicht über den Einsatz von KI-Systemen bei Kreditinstituten kommen könnte, führt die Bundesregierung weiter aus. Zuständige Marktüberwachungsbehörde werde entweder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Bundesnetzagentur. Maßgebend sei insoweit, ob der Einsatz eines KI-Systems „in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit“ steht; dann werde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Dies werde „in den allermeisten Fällen eindeutig zu beantworten sein“, heißt es in der Gegenäußerung weiter. Die Risikostruktur eines KI-Systems, das bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eingesetzt wird, unterscheide sich grundlegend von einem System, das im Personalrecruiting verwendet wird. Grenzfälle würden in der Praxis voraussichtlich schnell geklärt werden können. „Eine Zuständigkeitsbündelung bei der BaFin würde diese sachliche Differenzierung aufgeben und die Behörde zwingen, Regelungsbereiche ohne Bezug zu ihrem Kernmandat der Finanzmarktaufsicht zu übernehmen“, fügt die Bundesregierung hinzu. Der Einsatz von KI allein rechtfertige keine Abkehr von bewährten Zuständigkeitsstrukturen. Entschließung verabschiedet Die verabschiedete Entschließung besagt, dass der Bundestag das Ziel des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes, einen innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Rahmen für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland zu schaffen, begrüßt. Die wirksame Umsetzung und Anwendung der EU-KI-Verordnung erfordere eine leistungsfähige, effiziente und einheitliche Marktüberwachung in Deutschland. Im Rahmen der föderalen Ordnung sei auch das Ziel eines „One-Stop-Shops“ weiterzuverfolgen. Da die Anwendung der KI-Verordnung und des Umsetzungsgesetzes fachlich komplex, dynamisch und mit gesellschaftlicher Komplexität verbunden sei, brauche es eine kontinuierliche, unabhängige sowie transparente Begleitung interdisziplinärer Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Vertretern der Praxis aus Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb werde sich der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung halbjährlich dazu mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beraten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Beratungsangebote der Bundesnetzagentur regelmäßig daraufhin zu überprüfen, wie effizient, wirksam und praxisnah sie sind. Dazu entwickele die Bundesnetzagentur geeignete Kennzahlen, um ihre Leistungen messbar zu machen und die Qualität der Beratung weiter zu verbessern. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/47589(Dokument, öffnet ein neues Fenster) erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollten nach dem Willen der Abgeordneten im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden. In dem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird. Hierzu sollten nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland sollte die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen. Zweiter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wendete sich in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/4759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmengesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum. Darin hatte sie die Regierung unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmengesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. Weiter forderten die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie rückwirkend) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung geahndet und unterbunden werden kann. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (21/2349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aufgefordert, das Umsetzungsgesetz für die europäische KI-Verordnung (AI Act) noch im Jahr 2025 zur Beratung in den Deutschen Bundestag zu geben. Die Abgeordneten wollten laut Antrag erreichen, dass „ausreichend Planstellen und Sachmittel für die als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle zu benennende Bundesnetzagentur“ eingerichtet werden und die Stellen zeitnah mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes besetzt werden. Die Fraktion forderte außerdem, dass die im Durchführungsgesetz vorgesehene Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer so ausgestaltet wird, dass ihre „unionsrechtlich gebotene Unabhängigkeit“ gewährleistet ist. Hierfür müsse ihre Organisation nach dem Vorbild des Digitale-Dienste-Gesetzes in einer eigenständigen Abteilung mit eigener Leitung verankert werden. Zugleich sollte geprüft werden, ob die Aufsicht über EU-Digitalgesetze unter dem Dach einer gemeinsamen Koordinierungsstelle gebündelt werden kann. Klarer im Durchführungsgesetz geregelt sehen wollten die Abgeordneten darüber hinaus auch die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde und anderen Aufsichtsbehörden. Dafür sei eine „gemeinsame digitale Plattform mit Verbindungsschnittstellen“ nötig, die eine kollaborative, effiziente und zielführende Aufsicht gewährleiste. Im Hinblick auf innovationsfördernde Maßnahmen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Open-Source-Community berücksichtigt werde, um „die Entwicklung transparenter, nachhaltiger und souveräner KI-Systeme zu fördern“. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung zudem auf, sicherzustellen, dass alle öffentlichen Einrichtungen notwendige Ressourcen, Infrastrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, um die Anforderungen der KI-Verordnung umsetzen zu können. (lbr/sto/11.06.2026)

Bundestag hebt Immunität von Lars Haise auf

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/6410(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Lars Haise gemäß einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28. Mai 2026. (vom/11.06.2026)

Bundestag lehnt Entlassung von Arbeitsministerin Bärbel Bas ab

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach "sofortiger Entlassung" der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (21/6352(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gescheitert. Der Bundestag lehnte ihren Antrag (21/6352(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Donnerstag, 11. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Antrag der AfD Die Fraktion hatte ihre Forderung unter anderem mit einer Äußerung der Ministerin in einer Befragung durch den Bundestag begründet, in der sie sagte, „es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“. Wegen dieser und anderer Aussagen, die im Widerspruch zur sozialpolitischen Realität des Landes stünden, sei Bas politisch untragbar geworden, so die Fraktion. (che/ste/11.06.2026)

Vereinbarte Debatte zum Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR

Anlässlich des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 gab es im Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, eine 20-minütige Vereinbarte Debatte. In mehr als 700 Gemeinden gingen damals rund eine Million Menschen in der ganzen DDR auf die Straße, protestierten in den Betrieben und erhoben soziale, wirtschaftliche und politische Forderungen. In Reaktion auf die Proteste verhängte die Sowjetunion in der Mehrheit der Kreise der DDR den Ausnahmezustand. Durch massiven militärischen Einsatz wurde der Volksaufstand von der sowjetischen Armee unter Beteiligung der Kasernierten Volkspolizei niedergeschlagen. Über 15.000 Personen wurden verhaftet und über 1.500 Menschen in den folgenden Monaten verurteilt. An dem Tag selbst, in den Folgetagen und durch die Vollstreckung von Todesurteilen kamen mehr als 50 Menschen ums Leben. (hau/11.06.2026)

Antrag fordert Stärkung der humanitären Hilfe

Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen“ (21/6338(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestaq am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Antrag der Grünen Die Abgeordneten konstatieren in ihrem Antrag eine Krise des humanitären Systems. Während die humanitären Bedarfe in den vergangenen Jahren durch eine wachsende Anzahl von Kriegen und bewaffneten Konflikten sowie das Fortschreiten der Klimakrise stiegen, erodiere das humanitäre Völkerrecht. Die Finanzierungslage des internationalen Hilfssystems sei prekär, so die Abgeordneten. Seitens staatlicher Akteure werde die humanitäre Hilfe zudem immer öfter politisiert: Hilfe werde „entlang politischer Prioritäten gesteuert“ und nicht „ausschließlich nach dem Maß der Not“, kritisieren die Grünen. Sie verlangen daher von der Bundesregierung, sich für die Achtung der humanitären Prinzipien und des humanitären Völkerrechts einzusetzen und dies auch einzufordern – insbesondere gegenüber „aktiven Konfliktparteien“. Verstöße müssten konsequent geahndet und Angriffe auf humanitäres Personal als schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts verurteilt werden, heißt es im Antrag. Zudem fordern die Grünen, internationale humanitäre Akteure, insbesondere die Vereinten Nationen, ihre Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen in ihrer Arbeit besser zu schützen. Einschränkungen und Sanktionen müsse die Bundesregierung entgegentreten. Dies gelte auch mit Blick auf den Internationalen Strafgerichtshof. Vor politischem Druck, Sanktionen und Einschränkungen seiner Arbeit müsse das Gericht geschützt werden. Weitere Forderungen der insgesamt 22 Punkte zählenden Vorlage zielen unter anderem auf einen Ausbau der humanitären Diplomatie, mehr Geld für die humanitäre Hilfe und Einsatz für deren Unabhängigkeit von politischen Interessen. (sas/hau/11.06.2026)

Kosovo-Einsatz der Bundeswehr um ein Jahr verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, für ein weiteres Jahr die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beschlossen. In namentlicher Abstimmung nahm er den entsprechenden Antrag der Bundeswehr (21/5513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit 383 Ja-Stimmen bei 192 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen an. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6054(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und und ein Bericht des Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“. Unterstützt werden zudem der Aufbau der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform“. Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten können entsendet werden. Zentrale Anliegen der Bundesregierung bleiben laut Antrag neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen „die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen“. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 35,7 Millionen Euro. (hau/11.06.2026)

Speicherung von Daten durch Auskunfteien

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung hat keine gesonderten Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, so ihre Antwort auf eine Linken-Anfrage.