Aktuelle Nachrichten
LG München I zu KI-Antworten von Google: Google muss für KI-Gerüchte geradestehen
Googles KI warnte Nutzer vor einem Münchener Verlag, listete angebliche Merkmale einer Betrugsmasche auf und empfahl rechtliche Hilfe. Das LG München I sieht darin eigene Aussagen von Google – und untersagte deren weitere Verbreitung.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Bundestag debattierte über die Zukunft von Verbrennerfahrzeugen
Über die Zukunft von Verbrennerfahrzeugen hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, debattiert. Grundlage dafür war ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten“ (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gemeinsam mit einem weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern“ (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde er im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern. Die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene in Deutschland, massiv gegen Technologieoffenheit im Straßenverkehr und in der Antriebstechnik zu agieren, seien ein fataler Fehler, „der für Millionen von Menschen die individuelle Mobilität immens verteuern und verunmöglichen wird“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung habe sich dieser Entwicklung in den letzten Legislaturperioden nicht in hinreichender Weise entgegengestellt, sondern treibe diese beständig durch ihre „ideologisch getriebene sogenannte Klimapolitik“ weiter voran, heißt es. „Hier hätte schon längst gegengesteuert und weiteren politischen Fehlentscheidungen auf EU-Ebene mit großem Nachdruck vorgebeugt werden müssen“, betont die Fraktion. "Dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt" Von der Regierung wird nun verlangt, jegliche Markteingriffe auf nationaler Ebene zu unterlassen und sich auf der EU-Ebene jenen entgegenzustellen, die den Gebrauchtwagenmarkt gefährden oder die Durchschnittspreise von Gebraucht-Pkw künstlich nach oben treiben wollen. Ein Verbot von verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen, so die Abgeordneten, hätte „dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt“ und würde die Preise dort immens in die Höhe treiben. Bei der individuellen motorisierten Mobilität müsse aber die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr immer im Blick behalten und von politischen Maßnahmen abgesehen werden, die dieser Teilhabe entgegenstünden. Auf EU-Ebene, so heißt es weiter, müsse sich die Bundesregierung konsequent dafür einsetzen, dass die Verbrauchsvorgaben für die Fahrzeugflotten der Hersteller ausgesetzt werden. Auch müssten alle Verbote gegen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zurückgenommen werden, um damit Technologieoffenheit im Markt und den Wettbewerb um die preiswertesten Produkte wirklich zu gewährleisten. Zweiter Antrag der AfD Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuten sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 „Schwalbe“ würden gern genutzt, „weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der DDR in Verkehr gekommen sind“. Die Ausnahmeregelung gelte somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert worden seien, heißt es in dem Antrag. Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder seien jedoch bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass für in der DDR gebaute Kleinkrafträder, die in Bezug auf fahrsicherheitsrelevante Komponenten baugleich sind mit jenen, für die im Einigungsvertrag besagte Ausnahmeregelung besteht, die Ausnahmeregelung ebenfalls gilt. Außerdem soll sie sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bei offensichtlicher Baugleichheit eine Einzelabnahme nicht zwingend erforderlich ist und die Kleinkrafträder mit einfachem TÜV unkompliziert zugelassen werden, fordert die AfD-Fraktion. (hau/11.06.2026)
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EU-Asylreform tritt in Kraft: Lager an Außengrenzen, Datenerfassung bei Kindern und Ausgleichszahlungen
Nach jahrelangen Konflikten tritt das neue EU-Asylsystem in Kraft. Die GEAS-Reform soll Außengrenzstaaten entlasten und Verfahren beschleunigen – mit spürbaren Folgen für Schutzsuchende. Die deutschen Grenzkontrollen sollen weitergehen.
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Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom erörtert
In erster Lesung hat das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Zur Debatte lag außerdem ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land (21/5920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Beide Vorlagen wurden – ebenso wie Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Anträge der Grünen trägt den Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Linken fordert eine "bezahlbare, erneuerbare und dezentrale" Energieversorgung (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. "Finanzielle Anreize für Investitionen" Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. Gesetzentwurf des Bundesrates Der Gesetzentwurf des Bundesrates (21/5920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt für das Jahr 2026. Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzlichen Mengen werden nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet. Mit der Maßnahme will die Länderkammen dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem solle die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf. Die Gesetzesinitiative wurde maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht. Antrag der Grünen Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 stellt der Bau langfristig fossil betriebener Gaskraftwerke „ohne glaubwürdige und ambitionierte Umstellungsperspektive“ für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „keine Option“ dar. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, „Kraftwerke mit einem sicheren und kurzfristig umsetzbaren Umstellungspfad auf Wasserstoff“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz anzupassen, so dass es bei den Ausschreibungen von Kapazitäten zur Stromversorgung nicht ausschließlich zum Neubau von Gaskraftwerken kommt, die überwiegend und für lange Zeit fossil betrieben werden. Aus dem Grund gelte es, die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten, dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet wird und „wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können“. Für die ersten Kapazitätsausschreibungen, die bereits im September 2026 stattfinden sollen, verlangen die Abgeordneten „klare Angaben“ dazu, wie die Umlage zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll. „Schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein, welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen kann“, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke ist der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz „nicht nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung“ gefährdet. Anstatt den Neubau von Gaskraftwerken zu subventionieren, sollten „klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher“ vorangebracht werden. Dazu verlangen die Linke-Parlamentarier eine Überarbeitung des Entwurfs von dem StromVKG und des „Netzpakets“ sowie eine Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Zum einen solle der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden, zum anderen solle der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet werden, um die Stromproduktion aus Gas, die um ein Vielfaches teurer sei als die Stromproduktion aus Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich reduziert wird. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes einrichtet, um flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben. (nki/hau/11.06.2026)
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Abschaffung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung gefordert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz" (21/6328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Entwurf wurde nach 30-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches soll Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. (ste/11.06.2026)
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Bosnien-Herzegowina-Einsatz der Bundeswehr um ein Jahr verlängert
Die Bundeswehr soll sich weiter an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea) beteiligen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache beschlossen, als er einen Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in namentlicher Abstimmung mit 386 Ja-Stimmen bei 193 Gegenstimmen und drei Enthaltungen annahm. Der Auswärtige Ausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6052(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6053(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag unter anderem die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentraler Auftrag von Eufor Althea bleibe die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringe dem Dayton-Friedensabkommen von 1995. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina bewertet die Bundesregierung derzeit als stabil und kontrollierbar. Politisch bleibe die Lage hingegen volatil, das Land sei weiter von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) sowie die Blockadehaltung weiterer nationalistischer Akteure höhlen die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus.“ Risiko von Destabilisierungsversuchen gewachsen Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. „Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig“, schreibt die Bundesregierung. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU richte sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes zu stärken. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2795 (2025), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (ahe/hau/11.06.2026)
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Essential Corporate News: Week ending 12 June 2026
On 9 June 2026, the Department for Business and Trade (DBT) issued a Written Statement to Parliament regarding plans to implement changes to the annual accounts filing regime following reforms introduced by the Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA).
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Umsetzung von EU-Umweltrichtlinie
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie für eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union und für einen wirksameren Kampf gegen Umweltkriminalität in nationales Recht umsetzen.
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Bundestag debattierte über die Bundesausbildungsförderung
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 11. Juni 2026, über die Studienförderung debattieert. Dazu hatte die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann“ (21/6359(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Antrag der Linken In ihren Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden. Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass die staatliche Unterstützung für junge Menschen „auf dem Tiefpunkt“ sei. Nur noch jeder zehnte Studierende erhalte Bafög, heißt es in dem Antrag. Besonders gravierend sei auch die Kluft zwischen der derzeit geltenden Wohnkostenpauschale und den realen Mietpreisen. (des/11.06.2026)
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Sabine Bergmann-Pohl erhält Platz in der Porträtgalerie des Deutschen Bundestages – Julia Klöckner: „Als Präsidentin des einzigen frei gewählten DDR-Parlaments gehört sie zu unserer Demokratie- und Parlamentsgeschichte“
Der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages hat unter Leitung und auf Vorschlag von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner beschlossen, Dr. Sabine Bergmann-Pohl mit einem Porträt in der Galerie der Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages zu würdigen. Sabine Bergmann-Pohl war 1990 Präsidentin der 10. Volkskammer der DDR, des einzigen frei gewählten Parlaments der DDR. Unter ihrer Leitung schuf die Volkskammer in nur 180 Tagen die parlamentarischen Voraussetzungen für die deutsche Einheit. Am 23. August 1990 beschloss sie den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Wo Demokratie neu errungen wird, braucht es Menschen, die an zentraler Stelle die richtigen Entscheidungen treffen. Menschen, die Geschichte nicht nur erleben, sondern gestalten. Sabine Bergmann-Pohl ist solch eine Persönlichkeit. Sie steht wie kaum eine andere Politikerin für den demokratischen Aufbruch in der DDR und den Weg zur Deutschen Einheit. Diesen begleitete sie mit großer Integrität und Weitsicht – und mit Mut! Mit ihrem Porträt würdigen wir eine Frau, die einen bleibenden Platz in unserer Demokratie- und Parlamentsgeschichte verdient hat. Und wir machen sichtbar, dass die Geschichte der Wiedervereinigung auch eine ostdeutsche Geschichte ist. Wir erinnern damit stellvertretend auch an die Leistung der frei gewählten Volkskammer sowie an das Wagnis der Menschen in Ostdeutschland, die Freiheit und Demokratie friedlich erkämpften.“ Mit der Anfertigung des Porträts wurde auf Wunsch von Sabine Bergmann-Pohl die Leipziger Malerin Doris Ziegler beauftragt. Die 1949 in Weimar geborene Künstlerin zählt zu den bedeutenden Vertreterinnen der Leipziger Schule und setzte sich in ihren Werken vielfach mit der Friedlichen Revolution und den Umbrüchen der Wendezeit auseinander. Hintergrund: Porträtgalerie der Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages Die Porträtgalerie im Reichstagsgebäude versammelt die Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages seit 1949. Mit dem Porträt von Sabine Bergmann-Pohl wird erstmals eine Persönlichkeit aufgenommen, die nicht Bundestagspräsidentin war. Damit würdigt der Deutsche Bundestag die besondere historische Bedeutung der Präsidentin der einzig frei gewählten Volkskammer auf dem Weg zur deutschen Einheit.
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Abgesetzt: Debatte über Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
Eine Debatte über die Wissenschaftspolitik, die für Donnerstag, 11. Juni 2026, geplant war, wurde von der Tagesordung abgesetzt. Grundlage dafür waren der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen – Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft“ (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag „Gute Arbeit auf dem Campus“. Nach 30-minütiger Debatte sollten die beiden Anträge dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrrem Antrag (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem solle diese Reform Mindestvertragslaufzeiten definieren, die – unabhängig von der Finanzierung aus Dritt- oder Haushaltsmitteln – nicht unterschritten werden dürften. Verträge sollten grundsätzlich nicht kürzer als drei Jahre laufen. Anstellungen, die der Promotion dienen, sollen eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren haben. Außerdem müsste Personal im wissenschaftlichen Bereich, das überwiegend Daueraufgaben erledigt, unbefristet beschäftigt werden, so Die Linke. (des/hau/09.06.2026)
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Erste Lesung zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern" (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen" (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben. „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf. Anpassung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des AGG. Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings gehe die Reform nicht weit genug. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreibt die Fraktion. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In ihrem Antrag (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu - insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife. Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten. Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/11.06.2026)
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BGH sieht keinen Verzugsschaden des Gläubigers: Schuldner muss keine 1,35 Euro für Schufa-Auskunft zahlen
Zwei Abfallunternehmen wollten rückständige Gebühren geltend machen. Bevor sie klagten, holten Inkassodienstleister Schufa-Auskünfte über die Schuldner ein. Die Kosten dafür können sie nicht ersetzt verlangen, so der BGH.
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BVerwG 1 WB 30.25 - Beschluss
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Unterstützung für die Ukraine polarisiert im Bundestag
Die Unterstützung der Ukraine und die Frage nach Verhandlungen mit Russland polarisiert weiterhin die im Bundestag vertretenen Parteien: In einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde zur russischen Eskalation im Krieg gegen die Ukraine standen am Donnerstag, 11. Juni 2026, insbesondere AfD-Abgeordnete wegen der Teilnahme am Sankt Petersburger Wirtschaftsforum in der Kritik der übrigen Fraktionen. Neben dem Vorwurf einer Kreml-Nähe der AfD wurde in der Debatte auch eine zweite Frage verhandelt: Ist der russische Präsident Putin überhaupt zu Gesprächen über eine Waffenruhe und Friedenslösungen bereit – und sollte Europa diplomatisch in Vorhand gehen, auch wenn dies nicht der Fall ist? AfD: Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb Markus Frohnmaier (AfD) begründete seinen Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg mit deutschen Wirtschaftsinteressen: Angesichts hoher Energiekosten und abwandernder Unternehmen sei es nicht in deutschem Interesse, auf preiswertes russisches Gas zu verzichten. „Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb, sondern Interessenpolitik.“ Das heiße nicht Naivität und Beifall für Krieg und Diktatur, aber man müsse mit allen Akteuren sprechen können. Regierung: Propagandaveranstaltung in St. Petersburg Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, warf der AfD vor, die ukrainische Souveränität preisgeben und die Nachteile für die Sicherheit Europas und Deutschlands in Kauf nehmen zu wollen. Vertreter der Partei sprächen „scheinheilig von Dialog“, wenn sie „fröhlich auf Klassenfahrt“ zu einer staatlichen Propagandaveranstaltung wie dem Wirtschaftsforum in St. Petersburg reisten. Hahn machte auf das brennende Ölterminal am dortigen Hafen aufmerksam. In Petersburg habe sich gezeigt, dass die zerstörerischen Folgen von Putins Krieg sich zunehmend gegen Russland selbst wendeten: ökonomisch, aber auch militärisch durch Angriffe der Ukraine. „Sie übt ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht aus, sich gegen den Angriffskrieg zu wehren“, sagte Hahn und betonte, dass das auch für das Territorium des Aggressors gelte. SPD: Außenpolitisches Laienspiel Dr. Ralf Stegner (SPD) bezeichnet das Auftreten der AfD-Vertreter in St. Petersburg als „lächerlich“ und „außenpolitisches Laienspiel“. „Sie können noch so viel schwarz-rot-goldene Fahnen schwenken: Sie handeln nicht im deutschen Interesse, Sie machen das Geschäft von Diktatoren und Kriegsverbrechern.“ Stegner lobte die Initiative der Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, und Großbritannien, Merz, Macron und Starmer zusammen mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskij für Verhandlungen zur Beendigung des Krieges: „Dieser Fünf-Punkte-Plan ist eigenständige europäische Politik.“ Grüne: Zelebrierte Nähe zum Kreml Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD eine immer wieder zelebrierte Nähe zum Kreml vor: „Sie werfen sich vor Putin in den Staub und nennen es Patriotismus. Das ist doch ein Witz.“ Die Partei wende sich gegen Sanktionen, gegen europäische Unabhängigkeit von russischem Gas und gegen Hilfen für die Ukraine. So stifte man aber keinen Frieden, sondern stärke den Aggressor. „Wenn es diese Partei nicht schon geben würde, hätte Wladimir Putin sie wahrscheinlich gegründet.“ Linke: Putin ruft, und die AfD springt Auch Desiree Becker (Die Linke) stieß ins gleiche Horn: „Putin ruft, und die AfD springt.“ Das kenne man aber schon: „Faschismus, Autoritarismus und das Kapital reichen sich immer wieder die Hand, daran ist leider überhaupt gar nichts neu.“ Becker ging insbesondere mit der Bundesregierung ins Gericht, die sich konzeptionslos und untätig hinter dem Mantra verschanze, dass Putin nicht verhandeln wolle. „Wer die Verhandlungsbereitschaft der anderen Seite zur Voraussetzung für eigenes diplomatisches Handeln macht, hat Diplomatie bereits aufgegeben.“ (ahe/11.06.2026)
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BVerwG 2 WB 1.25 - Beschluss
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BVerwG 4 BN 31.25 - Beschluss
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Deutsch-Französische Gymnasien: Der Bundestag hat einstimmig den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6415(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kultusministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich. Petitionen: Das Parlament hat zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 256 bis 267 (21/6056(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6057(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6058(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6059(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6060(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6061(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6062(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6063(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6064(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6065(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6066(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6067(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Adäquate Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer adäquaten Finanzierung der Haus- und Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung. Die Petentin verlangte die Abschaffung von Budgetierung und „unrealistischen Pauschalen“. Notwendig sei die Vergütung „jeder erbrachten Leistung“, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 152350), in der auch ein Abbau der Bürokratie verlangt wurde. Die erbrachten Leistungen dürften nicht nach einer Pauschale vergütet werden, die oft nur zum Teil ausbezahlt werde, schrieb die Petentin. Die Praxiseinnahmen durch Kassenpatientinnen und -patienten deckten immer häufiger nicht einmal mehr die Ausgaben einer ärztlichen Praxis. „Ein Großteil der Praxen wird schon bald nicht mehr besetzt sein“, prognostizierte sie. Vermehrte Klinikeinweisungen Sollte der ambulante Sektor „weiter von der Politik vernachlässigt werden“, werde die ambulante Versorgung der Bevölkerung in kurzer Zeit einbrechen, hieß es weiter. Schlecht versorgte Patienten würden vermehrt die Notaufnahmen beanspruchen, wodurch es zu vermehrten Klinikeinweisungen käme. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Strukturfonds zur Sicherstellung der Versorgung Die unter der Aufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen hätten gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), entsprechend sogenannter Bedarfspläne, „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern“, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie verfügten hierzu über eine Vielzahl an gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Sicherstellungsinstrumenten. So seien sie unter anderem verpflichtet, Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu bilden. Mit solchen Fördermaßnahmen kann aus Sicht des Ausschusses insbesondere auch wirtschaftlichen Bedenken junger Ärzte bei einer Niederlassung begegnet werden. Entbudgetierung der Hausärzte Was die Budgetierung angeht, so wird darauf verwiesen, dass die vertragsärztlichen Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie rückwirkend ab dem 1. April 2023 entbudgetiert würden. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, welches am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, sei zudem die Entbudgetierung der Hausärzte mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 umgesetzt worden. Auch werde darin die Einführung von Versorgungspauschalen durch den Bewertungsausschuss gefordert. Der Ausschuss teilt gleichzeitig uneingeschränkt das Anliegen, „unnötigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren“. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten müssten jenseits gesetzlicher Regelungen kenntlich gemacht und Verfahrenserleichterungen verstetigt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/11.06.2026)
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