Aktuelle Nachrichten
BGBl. 2025 I Nr. 305
The Outer Space and High-altitude Activities Amendment Bill
New Zealand: The Outer Space and High-altitude Activities Amendment Bill (the Amendment) came into effect on 29 July 2025 following urgent passage by Parliament on 23 July 2025. The Amendment introduced a new regulatory regime in respect of ground-based space infrastructure (GBSI). As part of the regulatory overhaul, the Outer Space and High-altitude Activities (Licenses, Permits, and Authorisations) Amendment Regulations 2026 was introduced and came into force on 7 May 2026. Authorisation is required for new GBSI-related activities. This article will outline the process for making an authorisation application.
Bill C-31: The expanding role of the Defence Investment Agency
Canada is entering a new era of defence, security and industrial investment. Budget 2025: Canada Strong, with the establishment of the Defence Investment Agency and an allocation of CA$81 billion in investment in the Canadian Armed Forces, as well as the federal government’s Defence Industrial Strategy, announced in February 2026 with a projection of approximately CA$290 billion in defence-related infrastructure investment by 2035, have crystalized the dawn of this era.
Canadian Securities Exchange proposes to eliminate monthly progress report (Form 7) filing requirement
On June 4, 2026, CNSX Markets Inc., operator of the Canadian Securities Exchange (the CSE or the Exchange), published proposed amendments to the CSE Listing Policies (the Policies) that would eliminate the requirement for all listed issuers to complete and file a monthly progress report (Form 7) on a monthly basis, and repeal Form 7 in its entirety (the Proposed Amendments). The Proposed Amendments are classified as public interest rule amendments and are subject to public comment.
Central Bank of Nigeria in focus: Examining the recent policies changing Nigeria’s financial regulatory landscape
Nigeria: Over the course of the year, the Central Bank of Nigeria (“CBN”) has issued a series of circulars and directives that signal a more assertive and outcome driven approach to financial regulation. These measures range from credit discipline to payments, consumer protection, foreign exchange, digital financial services, and carry significant implications for banks, fintechs, corporates, investors, and boards operating within Nigeria’s financial system.
Dentons secures landmark Supreme Administrative Court ruling with implications for all victims of unlawful sterilization and administrative practice in general (in Czech)
Dentons’ Prague office has achieved another significant success in cases concerning unlawful sterilizations as part of its pro bono work. In a recent judgment, the Czech Supreme Administrative Court provided an important interpretation of the legal concept of a “new decision,” which may have a profound impact not only on individuals seeking compensation for unlawful sterilizations, but also on the decision-making practice of administrative authorities when assessing repeated applications more broadly.
Global data privacy and AI case law review – June 2026
Global: Welcome to the June edition of Dentons' global data privacy and AI case law review. This update contains submissions from Dentons colleagues across the world, from the UK and EU to North America and the Far East.
Romania’s emerging role as a strategic hub for Ukraine’s reconstruction
Ukraine, Romania: As the international conversation around Ukraine’s reconstruction increasingly shifts from theory to implementation, attention has focused on the countries likely to serve as gateways for investment, logistics, financing and operational support.
zu353/26 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/782 in Bezug auf den Schutz von Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten | 8. Juni 2026
zu352/26 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausstellung von Eisenbahnfahrkarten | 8. Juni 2026
zu351/26 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über multimodales Buchen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 80/2009 | 8. Juni 2026
zu686/25(B) | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr | 8. Juni 2026
354/26 | Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushal
354/26 | Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushal
Veröffentlichung von 50.000 Gerichtsurteilen in Bayern geplant
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat das Ziel ausgegeben, in den kommenden Jahren 50.000 Urteile der bayerischen Justiz zu anonymisieren und zu veröffentlichen. Möglich wird das „Projekt 50k“ durch den Einsatz des neuen KI-Tools „ALeKS“. Dazu Minister Eisenreich: „Transparente und für die Öffentlichkeit zugängliche Urteile stärken das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und können helfen, Erfolgsaussichten in einem Verfahren einzuschätzen. Die breite Verfügbarkeit anonymisierter Urteile ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Training von KI-basierten Modellen und wird Grundlage für neue Legal-Tech-Anwendungen sein.“
Die Software „ALeKS“ wurde seit dem 9. März 2026 erfolgreich beim Oberlandesgericht München getestet. Nun erfolgt eine Ausweitung auf weitere Nutzer in der Justizpraxis. Ob ein Urteil veröffentlicht wird, entscheidet die Richterin oder der Richter. Bei einer positiven Entscheidung wird im Anschluss das Urteil anonymisiert. Zuständig hierfür sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelte zentrale Anonymisierungsstellen, die bis zum 1. Juli aufgebaut werden. Dort führen Servicemitarbeiter nach der automatisierten Anonymisierung der Entscheidungen mit „ALeKS“ noch eine manuelle Qualitätssicherung durch. „ALeKS“ erleichtert die Herausgabe von Urteilen, da es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viele Stunden händisches Anonymisieren erspart.
In Deutschland ergehen jedes Jahr hunderttausende Urteile, aber nur ein sehr kleiner Teil davon (nach Schätzungen etwa drei Prozent) ist danach in öffentlichen Datenbanken nachzulesen. Dazu Minister Eisenreich: „Es kostet sehr viel Zeit, wenn eine Richterin oder ein Richter ein Gerichtsurteil veröffentlichen will. Zum Schutz der Verfahrensbeteiligten mussten bislang alle sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Adressen manuell in der Akte anonymisiert werden. Unser neues Anonymisierungstool erledigt das in Sekunden. Dadurch entlasten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich, beschleunigen die Veröffentlichung von Urteilen und fördern zugleich die Transparenz sowie den Zugang zum Recht.“
Auch wenn die generelle Bewegung hin zu deutlich mehr veröffentlichten Urteilen als positiv zu bewerten ist, besteht trotzdem die berechtigte Frage, warum der jeweils einzelne Richter oder Richterin über die Veröffentlichung entscheidet und welche Kriterien hier zugrunde gelegt werden.
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Kirkland & Ellis und Palantir entwickeln KI-Plattform für Private Equity
Neue KI-News von der internationalen Wirtschaftskanzlei Kirkland & Ellis. Nachdem die Kanzlei ankündigte, 500 Millionen US-Dollar in eine eigene KI-Plattform zu investieren, wurde jetzt eine Partnerschaft mit einem der führenden KI-Unternehmen der Welt bekanntgegeben:
Der Datenanalyse-Spezialist Palantir und Kirkland & Ellis haben eine mehrjährige Partnerschaft angekündigt. Gemeinsam entwickeln die Unternehmen eine KI gestützte Plattform, die den Fundraising Prozess im Private Equity Markt grundlegend modernisieren soll. Die Lösung basiert auf Palantirs Artificial Intelligence Platform und wird exklusiv von Kirkland & Ellis genutzt.
Ziel ist es, die Erfahrung und das Fachwissen führender Partner der Kanzlei in einer digitalen Plattform verfügbar zu machen. Mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälte der Investment Funds Group sollen dadurch auf gebündeltes Expertenwissen zugreifen können. Die Plattform unterstützt unter anderem bei der Erstellung von Fondsdokumentationen, der Ausarbeitung individueller Investorenvereinbarungen, der Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie bei komplexen Transaktionen im Bereich Private Equity.
Reaktion auf steigende Komplexität im Markt
Private Equity Gesellschaften stehen zunehmend vor der Herausforderung, große Mengen an Informationen, historische Transaktionsdaten und individuelle Anforderungen von Investoren über verschiedene Rechtsräume hinweg zu verwalten. Die neue Plattform soll diese Daten in einem zentralen System zusammenführen und Arbeitsabläufe deutlich effizienter gestalten.
Erica Berthou, Partnerin und Mitglied des Global Executive Committee von Kirkland & Ellis, betonte die strategische Bedeutung des Projekts: „Es wurde für uns entscheidend, unser institutionelles Wissen und die Erfahrung unserer Partner in ein KI System zu integrieren.“ Gleichzeitig könne die Technologie den komplexen Fundraising Prozess deutlich beschleunigen und effizienter machen.
Teil einer umfassenden KI Strategie
Die Kooperation ist Teil einer deutlich größeren KI-Offensive von Kirkland & Ellis. Erst vor wenigen Tagen kündigte die Kanzlei Investitionen von insgesamt 500 Millionen US Dollar in den Aufbau eigener KI Systeme an. Mehr als 100 Millionen US Dollar sollen bereits im laufenden Jahr investiert werden. Damit handelt es sich um eines der bislang größten bekannten KI-Investitionsprogramme in der internationalen Rechtsbranche.
Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern bleibt die entwickelte Plattform exklusiv für Kirkland & Ellis. Die Technologie soll nicht an andere Kanzleien verkauft werden und dient ausschließlich der internen Nutzung sowie der Betreuung der eigenen Mandanten.
Bedeutung für Unternehmen
Die Partnerschaft zeigt, wie sich der Einsatz von KI zunehmend von allgemeinen Assistenzsystemen hin zu hochspezialisierten Plattformen entwickelt. Statt standardisierte Lösungen einzusetzen, investieren führende Organisationen verstärkt in eigene Systeme, die internes Wissen, Prozesse und Erfahrungen digitalisieren und skalierbar machen. Für Kanzleien könnte dies ein wichtiger Hinweis darauf sein, wie sich Wissensarbeit und professionelle Dienstleistungen in den kommenden Jahren verändern werden.
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Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
ändert
- Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405 (37. BImSchV)
- Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
- Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)
- Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
US-Wirtschaftskanzlei Vorys entwickelt KI-Doppelgänger von Partnern für die Associate-Ausbildung
Die US-Wirtschaftskanzlei Vorys, Sater, Seymour and Pease, die auch ein Büro in Berlin unterhält, führt KI-basierte „Partner-Personas“ ein, die ihre Associates beim Lernen und bei der Dokumentenarbeit unterstützen sollen. Die digitalen Zwillinge wurden gemeinsam mit dem Stanford Law School Innovation Lab liftlab entwickelt und basieren derzeit auf 19 Partnern der Kanzlei. Nach einer mehrmonatigen Pilotphase werden die Systeme nun kanzleiweit ausgerollt.
Anders als viele generative KI-Anwendungen werden die Personas nicht mit Schriftsätzen oder Mandatsdokumenten trainiert. Stattdessen beruhen sie auf ausführlichen Interviews, in denen die Partner ihre Denkweisen, Werte, Erfahrungen und Entscheidungsprozesse erläutern. Ziel ist es, die individuelle Herangehensweise einzelner Anwälte digital abzubilden.
Associates können die KI-Personas nutzen, um Entwürfe prüfen zu lassen, strategisches Feedback einzuholen oder die Perspektive bestimmter Partner auf rechtliche Fragestellungen zu simulieren. Nach Angaben der Kanzlei wurden die Systeme bereits eingesetzt, um Argumentationslinien für Schriftsätze weiterzuentwickeln, Patentanalysen zu vertiefen und Transaktionsdokumente auf potenzielle Prozessrisiken zu untersuchen.
„Es ist fast so, als hätte man eine niedrig aufgelöste Karte des Gehirns einer Person“, sagte Nate Jedinak, Senior Director of Software, Data and Innovation bei Vorys. Partner Scott Powell berichtete, die Antworten seiner KI-Persona hätten seine eigene Denkweise überraschend präzise widergespiegelt.
Bemerkenswert ist dabei der Ansatz der Kanzlei, bewusst individuelle Anwaltspersönlichkeiten statt eines allgemeinen „Super-Anwalts“ abzubilden. Nach Ansicht von Vorys liefern die unterschiedlichen Erfahrungen, Spezialisierungen und Arbeitsstile der Partner wertvollere Erkenntnisse als ein standardisiertes Expertenmodell.
Die Initiative adressiert zugleich eine der zentralen Herausforderungen des Rechtsmarkts: Wie lassen sich junge Juristinnen und Juristen ausbilden, wenn generative KI zunehmend typische Einstiegsaufgaben automatisiert? Die Kanzlei sieht die Personas deshalb ausdrücklich als digitales Mentoring-Instrument. Sie sollen Wissenstransfer, Ausbildung und Zusammenarbeit verbessern, nicht jedoch menschliche Anwälte ersetzen.
Parallel arbeitet liftlab an weiteren KI-gestützten Trainingsumgebungen für Kanzleien. Künftig sollen Associates etwa Verhandlungen, Due-Diligence-Prozesse oder Mandantengespräche in realitätsnahen Simulationen trainieren können.
Mit dem Projekt gehört Vorys zu den ersten Wirtschaftskanzleien, die generative KI nicht primär zur Automatisierung juristischer Arbeit einsetzen, sondern gezielt zur Skalierung von Erfahrung, Ausbildung und Mentoring innerhalb der Organisation.
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VG Berlin zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz: Entzug der Staatsbürgerschaft wegen Hamas-Post rechtmäßig
Zwei Monate nach der Einbürgerung wird Abdallah A. die Staatsbürgerschaft wieder entzogen. Denn: Er hat mutmaßliche Hamas-Kämpfer als "Helden" gefeiert. Das VG Berlin bestätigt dies nun. A. habe bei der Einbürgerung arglistig getäuscht.
