Aktuelle Nachrichten
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahl 2025: Einstimmig zugestimmt hat der Bundestag der Fünften Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5300). Insgesamt waren 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt angenommene Beschlussempfehlung betrifft hiervon 16 Wahlprüfungsverfahren. Ackerstatus: Der Bundestag hat mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion zur Dauergrünlanddefinition (21/4945) abgelehnt. Nach Auffassung der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den EU-rechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In dem Antrag mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen nach EU-Recht Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem sollte die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (vor allem der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, wenn keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des EU-Rechts vorliegt. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/5436) vor. KfW-Verwaltungsrat: Der Bundestag lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zur Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 7 Satz 2 der Satzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (21/5305) ab. Demnach sollte der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt abberufen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank. Seit dem Jahr 1948 ist sie im Auftrag des Bundes und der Länder tätig. Petitionen: Das Parlament stimmte zudem elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 223 bis 233 (21/5353, 21/5354, 21/5355, 21/5356, 21/5357, 21/5358, 21/5359, 21/5360, 21/5361, 21/65362, 21/5363). Medizinische Honig-Wundauflagen als Kassenleistung Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition (ID 148857) mit der Forderung nach Rücknahme der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 9. März 2023 veröffentlichten Beschlüsse, nach denen die Verbandmittel „nicht formstabile Zubereitung“ und „Honighaltige Produkte" zur Wundbehandlung nicht mehr wie bisher durch die Krankenversicherung erstattet werden sollten. In der Petition heißt es: Auch wenn eine einfache Wundauflage in der Momentversorgung kostengünstiger erscheine, sei diese jedoch Wundauflagen mit möglichem höheren Nutzen medizinisch-qualitativ und langfristig auch kostentechnisch unterlegen, da weder die Komplexität von Wunden noch die Ganzheitlichkeit der Situation der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finde. Die Wirkung insbesondere der medizinischen Honig-Wundauflagen erziele große Erfolge, schreibt der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Begründung des Petitionsausschusses Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass der G-BA den gesetzlichen Auftrag habe, „klassische Verbandmittel von sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abzugrenzen“. Dabei gehe es nicht darum, Produkte, die die Kriterien nach Paragraf 31 Absatz 1a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht erfüllen, von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszuschließen. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sollen weiterhin als klassische Verbandmittel unmittelbar zulasten der GKV verordnet werden können. In einem Berichterstattergespräch sei diese Differenzierung noch einmal genauer erörtert worden, schreiben die Abgeordneten. Dabei sei festgestellt worden, dass es sich in erster Linie um eine formale Unterscheidung handelt und die Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, in einem Verfahren beim G-BA einen Nutzennachweis erbringen müssen, um weiterhin verordnungsfähig bleiben zu können. Der G-BA sei deshalb beauftragt worden, die Hersteller im Rahmen dieses Verfahrens zu beraten – vor allem zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien. (hau/ste/23.04.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Pflanzenschutz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes" (21/5481) ein. Die Vorlage soll im federführenden Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion will erreichen, dass Pflanzenschutzmittel und -wirkstoffe, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind und folglich in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden. Zur Begründung heißt es, deutsche Unternehmen exportierten aufgrund wirtschaftlicher Interessen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen längst verboten seien, und nähmen dabei wissentlich Erkrankungen, Gesundheit- und Umweltschäden im globalen Süden in Kauf. In den letzten Jahren hätten einige europäische Nachbarstaaten wie Frankreich, die Schweiz und Belgien den Export von in der EU verbotenen Pestiziden verboten oder eingeschränkt. Der Export von verbotenen Pestiziden aus Deutschland in Drittstaaten sei dadurch angestiegen. Deutsches Sportabzeichen: "Das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis integrieren" lautet der Titel eines Antrags ( 21/5494) der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden soll. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass „die Inhalte der Vermerke in den jeweiligen Schulgesetzen und Verordnungen“ um den Vermerk „Besondere Auszeichnung: Ablegen des Deutschen Sportabzeichens“ ergänzt werden. Zudem machen sich die Antragsteller dafür stark, bundesweit einheitlich in den Lehrplänen aller allgemein- und berufsbildenden Schulen verbindlich vorzusehen, dass das Deutsche Sportabzeichen im Rahmen des Sportunterrichts abgelegt werden kann. Die Lehrkräfte sollten die nötigen Kenntnisse und die Berechtigung besitzen, das Sportabzeichen im Rahmen des Unterrichts abzunehmen. Fünfkampf: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel "Den Modernen Fünfkampf im Olympiastützpunkt Brandenburg, Bereich Potsdam, langfristig sichern und die finanzielle Förderung durch den Bund bis einschließlich der Olympischen Spiele 2028 sicherstellen" (21/5495). Auch dieser Antrag soll im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Wahrung der Sportautonomie eine Wiederaufnahme der Sportförderung - falls noch nicht erfolgt - zeitnah zu prüfen und die Sportförderung bis zu den Olympischen Spielen 2028 sicherzustellen. Zudem solle die Bundesregierung den Bundesstützpunkt Status für den Modernen Fünfkampf im OSP Brandenburg, Bereich Potsdam bis 31.12.2028. verlängern. Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Kuba – Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen" (21/5496) soll im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen US-Sanktionen gegen Kuba und fordert humanitäre Hilfen für den Inselstaat. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „Druck auf die US-Regierung auszuüben, um auf die Aufhebung der Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade gegen Kuba hinzuwirken“. Außerdem solle sie sich gegen extraterritoriale Sanktionen einsetzen, „die Aggressionspolitik der USA gegenüber Kuba unmissverständlich und öffentlich“ verurteilen und die Verletzung der VN-Charta deutlich aufzeigen. Wie die Abgeordneten schreiben, führe eine totale Ölblockade zu einer sich täglich verschärfenden Versorgungsnot und einer schweren humanitären Krise auf Kuba. Die Bundesregierung solle deshalb unverzüglich humanitäre Hilfe für Kuba bereitstellen und die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen unterstützen. Staatssekretäre: Die Fraktion der AfD legt einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre (21/5477) vor. Der Entwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden, Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. Landwirtschaft: Die AfD legt einen Antrag mit dem Titel "Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern – Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen" (21/5497) vor. Der Antrag soll an den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ernährung: Der Ausschuss für Ernährung soll die Federführung für einen von der AfD vorgelegten Antrag mit dem Titel "Transparenz bei Ernährungsempfehlungen an die Verbraucher" (21/5498) übernehmen. Die Fraktion kritisiert staatliche Ernährungsempfehlungen, die „nicht die individuelle Gesundheit der Konsumenten, sondern zusätzlich Nachhaltigkeit und Umweltaspekte priorisieren“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mehr Transparenz bei Ernährungsempfehlungen für die Verbraucher hinsichtlich der Kritik einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin einfließen zu lassen und als Basis für Ernährungsempfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) auch ernährungswissenschaftliche Ausarbeitungen einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin anzuwenden. Energie: "Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen", lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5064), der im Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend beraten werden soll. Demnach müsse die nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz (IPG) geschützt werden, heißt es. Die europäische Infrastruktur müsse in diesen Zeiten in europäischen Händen gesichert werden. Die Bundesregierung solle daher den Entwurf für ein Investitionsprüfungsgesetz vorlegen. Auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte sollen überprüft werden können. Nach Ansicht der Fraktion verkommt die deutsche kritische Energieinfrastruktur zur Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen Sunoco LP sei ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begebe sich Deutschland sehenden Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: „Mit der Übernahme durch Sunoco – kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten circa 19 Prozent der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von ,America-First'-Interessen.“ Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird von der Fraktion als unzureichend kritisiert. Zwar sei der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) zeitnah vereinbart worden, doch bleibe die zivile Versorgungssicherheit schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische Waffe“ dienten, sei der Verkauf von TanQuid ein strategisches Risiko. Für die Fraktion belegt dieser Fall, dass die Investitionsprüfung dringend reformiert werden muss. Dies gelte nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu begegnen, müsse die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. „Behörden brauchen schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle Offenheit für Investitionen zu opfern“, heißt es in dem Antrag. Libanon: Die Fraktion Die Linke legt einen Antrag mit dem Titel "Frieden im Libanon nachhaltig sichern" (21/5499) vor. Die Initiative soll an den Auswärtigen Ausschuss zur weiteren federführenden Beratung überwiesen werden. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, „sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, eine von Israel geplante Pufferzone im Libanon ausdrücklich abzulehnen sowie alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen. Weitere Forderungen zielen auf die Ausweitung humanitärer Hilfe und einen Abschiebestopp. (ste/23.04.2026)
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"USM Haller" gegen "konektra" vor dem BGH: Wann ist ein Regal mehr als nur ein Regal?
Designklassiker oder doch nur funktionale Möbel? Das modulare System von USM Haller beschäftigt erneut den BGH. Im Zentrum steht die Frage, ob das ikonische Design urheberrechtlich geschützt ist – eine Richtung lässt der Senat bereits erkennen.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Rechenschaftsberichte von 16 Parteien veröffentlicht
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat in einer Unterrichtung die Rechenschaftsberichte 2024 von 16 Parteien veröffentlicht, die keinen Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung hatten.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Modernisierungsagenda: Erster Bericht für Ende Juni geplant
Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Ein erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda wird zur nächsten Konferenz des Kanzlers mit den Länder-Regierungschefs am 25. Juni vorlegt, geht aus einer Regierungsantwort hervor.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD will Sportabzeichen ins Schulzeugnis aufnehmen
Sport und Ehrenamt/Antrag Die AfD-Fraktion will das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung in Schulzeugnisse integrieren.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Non-parties to customer service agreement could not rely on Contracts (Rights of Third Parties) Act 2001 to seek stay of court proceedings (Singapore High Court)
The General Division of the Singapore High Court has dismissed two applications by former management of a digital asset trading exchange to stay court proceedings in favour of arbitration.
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Kohl-Witwe scheitert vor BGH: Kein Geld für den "Schatz von Oggersheim"
Im Streit um das umstrittene Enthüllungsbuch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" hat die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf. Das entschied nun der BGH und klärte eine wichtige Grundsatzfrage.
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Protokoll der 72. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages (PDF)
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Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ Sexualstrafrecht („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Bundestag führte eine kontroverse Debatte über den Gesetzentwurf. Während sich Die Linke in der Aussprache hinter eine solche Regelung stellte, begrüßte die SPD die Debatte darüber, sah aber auch Beratungsbedarf. Von der Union kam deutliche Kritik an der Grünen-Vorlage, die bei der AfD auf entschiedene Ablehnung stieß. Grüne: Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung In der Debatte sagte Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), dass knapp 70 Prozent der betroffenen Frauen bei solchen Taten eine "Schockstarre" erlebten. Trotzdem werde von ihnen erwartet, dass sie sich eindeutig und klar verhalten. Nicht die Täter, sondern die Frauen trügen in dem Moment die Verantwortung, und diese Verantwortung "muss endlich die Seite wechseln". Dafür müsse jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. Diese Zustimmung könne "mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen", Schweigen und Passivität aber seien keine Zustimmung. "Erlaubt ist nur, was beide wollen", betonte Gumnior und verwies darauf, dass bereits 15 europäische Länder den Schritt zur "Nur Ja heißt Ja"-Regelung vollzogen hätten. CDU/CSU: Verbesserung des Opferschutzes prüfen Susanne Hierl (CDU/CSU) mahnte, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Der Gesetzentwurf schaffe jedoch keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern berge die Gefahr neuer Unklarheiten. Schon im geltenden Recht gehe Paragraf 177 "deutlich über die verkürzte Darstellung ,Nein heißt Nein' hinaus". In den weiteren Absätzen habe der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstruktionen geregelt. Dazu gehörten auch Situationen, in denen die Opfer aufgrund eines Schocks keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liege bereits heute eine strafbare Handlung vor. AfD: Frontalangriff auf Grundprinzipien des Strafrechts Knuth Meyer-Soltau (AfD) bezeichnete den Gesetzentwurf als "Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts". Faktisch führe der Gesetzentwurf zu einer "Beweislastumkehr durch die Hintertür", und dies sei verfassungswidrig. Der Entwurf verlange, dass die Zustimmung "positiv nachweisbar sein muss", doch wie solle "ein Mensch beweisen, dass ein ,Ja' gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war", fügte Meyer-Soltau hinzu. Zwischenmenschliche Nähe sei "spontan, emotional und vielschichtig", doch werde genau diese Realität hier ignoriert. Mit diesem Entwurf werde "jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko", warnte er. Das sei keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts. SPD: Besseren Schutz vor digitaler Gewalt schaffen Dr. Johannes Fechner (SPD) zeigte sich für seine Fraktion "offen für eine ernsthafte Diskussion über die Ja-ist-Ja-Lösung". Dabei höre sie aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus "die Fragezeichen, was die Beweisschwierigkeiten angeht", doch sei ja die politische Debatte und insbesondere eine Sachverständigen-Anhörung dafür da, "um sich über solche berechtigten Fragen aus der Praxis" auszutauschen. Fechner verwies zugleich darauf, dass die Koalition einen besseren strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt schaffen wolle. Bildbasierte sexuelle Gewalt müsse in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Auch müsse deutlich härter als heute bestraft werden können, dass Frauen mit K.-o.--Tropfen wehrlos gemacht und dann vergewaltigt werden. Linke: Nein sagen ist oft gefährlich Kathrin Gebel (Die Linke) konstatierte, die meisten Frauen könnten nicht "Nein" sagen, weil viele "bei Vergewaltigung in eine Schockstarre verfallen, weil Nein sagen auch oft gefährlich ist". Wer daraus schließe, dass sie sich nicht eindeutig genug verhalten hätten, bestrafe die Betroffenen ein zweites Mal. Die bisherige Gesetzeslage drücke der Frau die Beweislast auf, weil es "noch immer so geregelt wird, als müssten Frauen nur laut genug Nein sagen". Tatsächlich würden weniger als drei Prozent der Übergriffe überhaupt angezeigt, und bei denen komme es in 87 Prozent zu keiner Verurteilung. Niemand habe aber "Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen", und deshalb müsse "endlich gelten: Nur Ja heißt Ja". Gesetzentwurf der Grünen Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, besonders zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen. Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als 'erkennbar' gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“ „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des "erkennbaren entgegenstehenden Willens" soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ,Mittel' aufgeführt werden.“ Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand im Paragrafen 179 des StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden. (sto/che/23.04.2026)
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21/5559: Kleine Anfrage Aktuelle BaFin-Abfrage zu Schadensmeldungen aus Cum/Cum-Geschäften in Deutschland (PDF)
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21/5551: Kleine Anfrage Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Arten (PDF)
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21/5583: Kleine Anfrage Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland (PDF)
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21/5550: Unterrichtung Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes) (PDF)
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21/5400: Beschlussempfehlung Sechste Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (PDF)
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21/5511: Beschlussempfehlung Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens (PDF)
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21/5510: Beschlussempfehlung Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (PDF)
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21/5570: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder (PDF)
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21/5569: Antrag UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umsetzen (PDF)
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