Aktuelle Nachrichten

Gesetz zu Wärmeplanung für kleine Kommunen beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Mit der Novelle will die Bundesregierung die Wärmeplanung für kleine Kommunen vereinfachen und beschleunigen. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Wärmeplanung wurde mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Die Länder sind darin zur Wärmeplanung verpflichtet. Etwa die Hälfte aller Kommunen hat bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen. Im Zuge des Gebäudemodernisierungsgesetzes (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) seien Entlastungen bei der kommunalen Wärmeplanung für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern vereinbart worden, die in diesem Entwurf nun konkretisiert werden. Demnach sollen solche Kommunen die kleine Wärmeplanung ohne vorherige Umsetzung in Landesrecht unmittelbar anwenden können. In kleinen, eher ländlich geprägten Kommunen sei eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über ein Wärme- oder ein Wasserstoffnetz relativ selten zu erwarten, heißt es. Die kleine Wärmeplanung sehe daher vor, dass das beplante Gebiet in der Regel als Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung dargestellt werde. Pflicht zur Planung der Kälteversorgung Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine wirtschaftliche Wärmeversorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz oder ein Netz für grünes Methan möglich sein könnte, könnten davon abweichend Prüfgebiete dargestellt werden. Außerdem sollen die Vorgaben an die Datenerhebung erleichtert werden. Das bestehende Erfordernis zur Aggregation von Erdgas- und Fernwärmeverbrauchsdaten und von Daten zu dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen mit Verbrennungstechnik (sogenannte „Schornsteinfegerdaten“) soll „praktikabler als bislang ausgestaltet“ werden. Hierzu werden Schwellenwerte von 50 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch (Erdgas oder Fernwärme) und 35 Kilowatt thermischer Leistung des Wärmeerzeugers eingeführt. Zudem kommt für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern mit der Umsetzung der entsprechenden Vorgabe der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Artikel 25 Absatz 6 EED) eine Pflicht zur Planung der Kälteversorgung hinzu. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll diese im Rahmen der Fortschreibung des Wärmeplans erfolgen. (nki/ste/25.06.2026)

Enquete-Kommission zur Meinungsfreiheit in Deutschland und der EU

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion zur Einsetzung einer Enquete-Kommission „Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa“ (21/6651(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Aufgabenbereich der Kommission Der Aufgabenbereich der Kommission umfasst dem Antrag zufolge 34 Fragen. Unter anderem solle die Kommission herausfinden, welche Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund von Verfassungsgerichtsurteilen zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit für die deutsche Politik abgeleitet werden sollten. Ziel der Kommission solle es sein, unterschiedliche Dimensionen von Meinungsfreiheit „zu operationalisieren, um normativ aufgeladene Debatten empirisch prüfbar zu machen“. Im Vordergrund sieht die Fraktion dabei den Zusammenhang des Wertes der Meinungsfreiheit und einer Kultur der Verantwortung für das eigene Handeln und die „korrespondierende Wechselwirkung mit dem schrumpfenden Institutionenvertrauen“. Es gehe um das „Erkennen weitreichender Grundmuster mit dem Ziel der Stabilisierung unseres demokratischen Systems – nicht um kollektive oder individuelle Vorverurteilung einzelner Personen oder Institutionen“. "Selbstinszenierung überforderter Eliten" Das Misstrauen „immer größer werdender Teile der Bevölkerung“ sei nicht Folge irrationaler Ängste, sondern Reaktion auf eine Ordnung, „die einzig dadurch Bestand hat, dass sie Kritik pathologisiert und Alternativen moralisch ächtet“. Dieses System stolpere nicht über seine Gegner, sondern über seine eigene „Selbstinszenierung überforderter selbstreferenzieller Eliten“, heißt es in dem Antrag. Die Kommission soll sich nach dem Willen der Fraktion aus 16 Abgeordneten (fünf von der CDU/CSU, vier von der AfD, drei von der SPD und je zwei von den Grünen und der Linken) sowie 16 Sachverständigen zusammensetzen. Sie solle sich im dritten Quartal dieses Jahres konstituieren und ihren Abschlussbericht rechtzeitig vor dem Ende der Wahlperiode vorlegen, damit er noch im Bundestag beraten werden kann. (vom/25.06.2026)

Klagerecht für Umweltverbände wird gestrafft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften (21/4146(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4961(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/6692(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit dem Gesetz wird das Klagerecht für Umweltverbände gestrafft und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards angepasst. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetz. Die Grünen und die Linksfraktion stimmten dafür, Union, AfD und SPD votierten dagegen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD beschloss das Parlament zudem die Annahme einer Entschließung zu dem Gesetz. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (21/4266(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vorlag (21/5414(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Zudem wird eine zehnwöchige Klageerwiderungsfrist eingeführt, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch dürfen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt. Ferner werden Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen definiert. Die Anerkennung wird zeitlich befristet. Allerdings können künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Darüber hinaus wurden europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte von Umweltorganisationen in die Novelle aufgenommen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Daneben setze das Gesetz Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestages um, schreibt die Bundesregierung. Änderungen im Ausschuss Der Umweltausschuss hatte am Mittwoch, 24. Juni, den Entwurf durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angepasst. Demnach gilt das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz künftig auch für klagende Einzelpersonen. Es enthält eine verschärfte Missbrauchsklausel sowie eine Mitwirkungspflicht der Umweltverbände. Diese Änderungen sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. In Gerichtsverfahren haben Anfechtungsklagen gegen Projekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation künftig keine aufschiebende Wirkung mehr. Laut den Änderungen gilt das Gleiche auch für Vorhaben, die dem Klimaschutz, der Klimaanpassung und der Ernährungssicherheit dienen. Ausgenommen bleiben allerdings Tierhaltungsanlagen. Eine weitere Änderung betrifft das Anerkennungsverfahren von Umweltverbänden. Bei Zweifeln an der Anerkennung eines Umweltverbands wird die zuständige Behörde verpflichtet, diese zu überprüfen. Entschließung verabschiedet In der angenommenen Entschließung zu dem Gesetz wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung zu prüfen, wie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Grenzen des Amtsermittlungsgrundsatzes gesetzlich nachvollzogen werden kann. Dabei sei vor allem zu prüfen, inwieweit eine an den Regelungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes orientierte Ausgestaltung in der Verwaltungsgerichtsordnung berücksichtigt werden kann, um der mit der Novellierung verfolgten Regelungsintention der Verfahrensbeschleunigung Rechnung zu tragen. Zudem sollte laut Entschließung die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntgabe bei künftigen Änderungen geeigneter Fachgesetze, vor allem bei künftigen Regelungen zur baurechtlichen Genehmigung von Batteriespeicheranlagen oder anderen Transformationsprojekten, vorgesehen werden. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollen in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/6696(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung unter anderem auffordern, die zeitliche Beschränkung der Anerkennung von Umweltverbänden zurückzunehmen. die Klagebegründungsfrist erst ab Aktenzugang statt ab Klageeinreichung geltend zu machen und den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen zurückzunehmen. Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD Ziel des abgelehnten Gesetzentwurfs der AfD (21/4266(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) war es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Zur Begründung führte die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Der Gesetzentwurf sah vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem sollte festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem sollte ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sollten auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen werden. (scr/hau/25.06.2026)

Konsequentere Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Geschäften

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat will Vermögen bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften besser abschöpfen lassen und nimmt dazu die Leerkäufer ins Visier.

Antrag gegen digitale EU-Identität debattiert

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine digitale Identität und Geldbörse durch die EU – Mit nationaler Lösung echte Staatsmodernisierung vorantreiben“ (21/6650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Aufhebung der Artikel 5a bis 5f, die Europäische Brieftasche für die digitale Identität (EUDI-Wallet), in der eIDAS-Verordnung einzusetzen. Weiter fordern die Abgeordneten darin, die Umsetzung des nationalen EUDI-Wallet-Projekts einzustellen und stattdessen „unverzüglich mit der Entwicklung einer nationalen Wallet, ausschließlich zur Optimierung von und für den freiwilligen Gebrauch bei behördlichen Vorgängen“ zu beginnen. Gleichzeitig solle die Bundesregierung analoge Alternativen zu digitalen Dokumenten bewahren und deren vollumfängliche, gleichberechtigte Anerkennung jederzeit gewährleisten, schreibt die Fraktion weiter. In der Begründung führen die Abgeordneten aus, dass die EUDI-Wallet der Grundstein für „weitreichende negative Entwicklungen“ sein könne. Eine nationale, auf Behördengänge begrenzte Wallet sowie die Bewahrung gleichberechtigter analoger Zugänge könnten diesen Risiken vorbeugen, heißt es darin weiter. (lbr/25.06.2026)

Abgesetzt: Antrag zur Schwangerschafts­konfliktberatung

„Ungeborenes Leben schützen – pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stehen sollte. Die 20-minütige Aussprache wurde jedoch abgesetzt. (hau/23.06.2026)

Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (21/5923(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/6693(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD, die Linksfraktion und ein Unionsabgeordneter. In zweiter Beratung lehnte das Parlament einen Änderungsantrag (21/6710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und in dritter Beratung einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6711(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Für den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen Union, AfD und SPD. Zudem nahm das Parlament auf Empfehlung des Rechtsausschusses eine Entschließung zu dem Gesetz mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und der Linken gegen das Votum der AfD und eines Unionsabgeordneten an. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf wird die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem wird in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt. In das Einführungsgesetz zum BGB wird das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen, das Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. Entschließung verabschiedet In der angenommenen Entschließung des Bundestages wird die Bundesregierung aufgefordert, verschiedene nationale Fördermaßnahmen eingehend zu prüfen und den Bundestag am Ergebnis dieser Prüfung teilhaben zu lassen. Geprüft werden sollen auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie ein unternehmensfinanzierter Reparaturbonus nach dem Vorbild Frankreichs. Der maximal mögliche Zeitraum zum Ergreifen mindestens einer Fördermaßnahme sollte nach Möglichkeit nicht ausgereizt werden, heißt es in der Entschließung. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollte darüber hinaus eine Informationskampagne entwickelt werden, mit der die mit diesem Gesetz eingeführten neuen Regelungen der Bevölkerung nähergebracht werden. Ziel müsse sein, so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie möglich zu erreichen und zu ermutigen, ihr neues Recht auf Reparatur auch tatsächlich wahrzunehmen. Bei Reparaturbetrieben und -initiativen sollte der Entschließung zufolge für die Teilnahme an der zu schaffenden nationalen Sektion der Europäischen Online-Plattform für Reparaturen beziehungswiese der nationalen Online-Plattform für Reparaturen geworben werden, um die Plattform mit Leben zu füllen und Verbraucherinnen und Verbrauchern so einen bestmöglichen Überblick über die vorhandene Reparaturinfrastruktur in Deutschland zu geben. Änderungs- und Entschließungsantrag der Grünen In ihrem abgelehnten Änderungsantrag (21/6710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stellten die Gründen fest, dass nach Einschätzung von Verbraucherverbänden praktische Umsetzungsdefizite bestehen, vor allem im Hinblick auf mangelnde Preistransparenz, eingeschränkten Zugang zu Ersatzteilen, geringe Verbindlichkeit von Informationen und begrenzte praktische Nutzbarkeit des Reparaturrechts. Notwendig sei eine maßvolle, richtlinienkonforme Nachschärfung, die die Wirksamkeit der Regelungen erhöht, ohne zusätzliche unverhältnismäßige Belastungen zu schaffen. Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/6711(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, zu prüfen, ob ergänzende bußgeldbewehrte Regelungen erforderlich sind, um die Effektivität der Vorgaben sicherzustellen. Geprüft werden sollte auch die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen im Hinblick auf die Durchsetzung der Reparaturpflichten sowie die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus. (ste/hau/vom/25.06.2026)

Mehrere Anträge zum Schutz vor Hitze beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, mehrere Anträge zum Thema Hitzeschutz beraten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte dazu die Anträge mit den Titeln „Hitzekrise ernst nehmen – Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern“ (21/6343(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Städte klimafit machen – Mit Begrünung und Entsiegelung die Menschen vor Ort vor Hitze und Überschwemmung schützen“ (21/6342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Krisenresilienz in der Pflege stärken – Häusliche und stationäre Pflege verlässlich auf Krisen vorbereiten“ (21/6344(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Fraktion Die Linke den Antrag mit dem Titel „Hitzefrei für Beschäftigte – Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz ernst nehmen“ (21/6464(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Im Anschluss an die halbstündige Aussprachen wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend für den ersten und dritten Antrag ist der Gesundheitsausschuss, für den zweiten Antrag der Umweltausschuss und für den vierten Antrag der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Erster Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen „verbindlichen, sektorenübergreifenden und sozial gerechten“ Schutz der Bevölkerung vor Hitze. In einem Antrag (21/6343(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, den „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit sektorenübergreifend weiterzuentwickeln und zügig umzusetzen. Dabei soll sie gemeinsam mit den Ländern darauf hinwirken, dass kommunale Hitzepläne verbindlich verankert, finanziell unterstützt und über ein einheitliches Monitoring überprüft werden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern „Maßnahmen ergreifen“, um den Hitzeschutz finanziell sicherzustellen. Konkret nennt die Fraktion im Antrag ein Programm für „Green Hospitals“, das Investitionen in natürliche, bauliche und technische Klimaanpassungsmaßnahmen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren ermöglicht. Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen Weitere Forderungen der Grünen zielen auf die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen ab. So sollen nach dem Willen der Fraktion Kitas, Schulen und Spielplätze etwa durch Begrünung oder Sonnensegel besser verschattet werden. Wohnungslose Menschen sollen laut Antrag über Hitzebusse und mobile Kühlteams mit Wasser und Erster Hilfe versorgt werden. Um Beschäftigte während Hitzewellen besser zu schützen, verlangen die Abgeordneten eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen zum Hitzeschutz am Arbeitsplatz. Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei im Außeneinsatz sollten durch spezifische, hitzeadaptierte Einsatzkonzepte, verpflichtende Erholungszeiten und geeignete Schutzausrüstung besonders berücksichtigt werden. Saisonale und geringfügig Beschäftigte, etwa in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Gastronomie, wollen die Grünen durch eine gezielte Ausweitung des Arbeitsschutzrechts auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie durch verstärkte Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden wirksam vor Hitze schützen. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern, die Städte in Deutschland durch Begrünung und Entsiegelung „klimafit“ zu machen. In einem Antrag (21/6342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung konkret auf, zur Stärkung der urbanen Klimaresilienz den weit überwiegenden Teil der mindestens drei Milliarden Bäume, die bis 2030 europaweit gemäß der Wiederherstellungsverordnung gepflanzt werden sollen, überwiegend in Städten als Straßen- und Parkbäume zu pflanzen sowie als Alleen anzulegen. Zudem soll die Bundesregierung ein bundesweites Baumkataster einführen, um ein einheitliches, digitales und öffentlich zugängliches System zur Überwachung der Bäume aufzubauen. Außerdem verlangen die Abgeordneten, einen jährlichen Bericht über den Zustand und die Anzahl der Bäume in Straßen und Parks vorzulegen, Anreize für private Baumpflanzungen in Gärten und Hinterhöfen zu schaffen sowie Konzepte zur Erhaltung und Fortentwicklung des Baumbestands vorzulegen. Ausweitung städtischer Grünflächen Um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung für städtische Ökosysteme umzusetzen, dringen die Grünen überdies darauf, den Erhalt und die Ausweitung städtischer Grünflächen sowie „Baumüberschirmungen“ als verbindliche Zielsetzung der Bauleitplanung für alle Kommunen festzuschreiben. Im Baugesetzbuch soll zudem verankert werden, dass kein „Nettoverlust an städtischen Grünflächen und Baumüberschirmungen“ eintreten darf. Die anstehende Novelle des Baugesetzbuchs wollen die Grünen außerdem nutzen, um Orientierungswerte für öffentliches Grün zu verankern und einen Grünflächenfaktor für den Umfang und die Qualität der blau-grünen Infrastruktur in der Baunutzungsverordnung festzusetzen. Ziel ist es, eine ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, zu sichern. Versiegelte Böden, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden, sollen nach dem Willen der Grünen gemäß Paragraf 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in ihrer Leistungsfähigkeit so weit wie möglich wiederhergestellt werden. Das BBodSchG soll zu einem Bundesbodengesundheitsgesetz weiterentwickelt werden, das den vorsorgenden Bodenschutz umfasst und sich insbesondere auf den Erhalt und die Wiederherstellung der Böden als natürliche CO2-Senken konzentriert. Weitere Forderungen des insgesamt 17 Punkte umfassenden Katalogs zielen unter anderem auf eine Gründachpflicht bei Neubauten mit Flachdach, eine Fassadenbegrünung bei Neubauten ab einer bestimmten Flächengröße sowie auf Grauwasserrecycling und eine grundstücksübergreifende Regenwasserbewirtschaftung. Dritter Antrag der Grünen Nach Ansicht der Grünen muss die häusliche und stationäre Pflege auf mögliche Krisen vorbereitet werden. Wiederkehrende Krisen wie Stromausfälle, Hochwasser, Hitzeperioden, Pandemien oder Störungen der Kommunikationsinfrastruktur hätten in der Vergangenheit deutlich gemacht, wie verletzlich die Versorgungsstrukturen in Deutschland seien, heißt es in einem Antrag (21/6344(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion. Die pflegerische Versorgung müsse auch unter außergewöhnlichen Bedingungen verlässlich aufrechterhalten werden. Bei Ereignissen wie großflächigen Stromausfällen, Hochwasserlagen, Hitzeperioden, Pandemien oder im Verteidigungs- oder Spannungsfall seien insbesondere pflegebedürftige Menschen in der häuslichen und stationären Versorgung und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe auf belastbare Vorsorge-, Informations- und Unterstützungsstrukturen angewiesen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, einen Plan zur Stärkung der Krisenresilienz vorzulegen. Die besonderen Bedarfe der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sollten bei der Erarbeitung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes angemessen berücksichtigt werden. Zudem müssten verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten für Krisenvorsorge, technische Ausstattung, Schulungen, Übungen und organisatorisches Krisenmanagement in der Pflege gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträger geschaffen werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert „hitzefrei“ für Beschäftigte und einen angemessenen Sonnen- und Hitzeschutz am Arbeitsplatz. In einem entsprechenden Antrag (21/6464(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie: „Wer unter sengender Sonne schuftet oder im überhitzten Büro sitzt, riskiert seine Gesundheit. Die Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund von Hitze und Sonnenlicht stiegen nach aktuellen Daten auf ein neues Rekordhoch von über 90.000. Gleichzeitig haben sich die Hautkrebsfälle in Deutschland über die vergangenen Jahrzehnte vervielfacht. Ein entschlossener Klimaschutz kann die Risiken langfristig abmildern.“ Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf zum besseren Sonnen- und Hitzeschutz von Arbeitnehmern, die im Freien arbeiten, mit Regelungen zu Berufskrankheiten und Klima-Kurzarbeitergeld. Auch Beschäftigte, die in Innenräumen arbeiten, sollen besser geschützt werden durch eine Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung. Bei zu großer Hitze soll die Arbeitszeit verkürzt werden können. (che/sas/eis/25.06.2026)

Abgesetzt: Abstimmung über allgemeines Tempolimit im Straßenverkehr

Der Bundestag hat die Debatte und Abstimmung über die Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Tempolimit sowie einer Reduzierung des Gasverbrauches am Donnerstag, 25. Juni 2026, von der Tagesordnung abgesetzt. Das Parlament hätte über den Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)“ (21/5319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abstimmen sollen. Dazu sollte eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vorliegen. Abgestimmt werden sollte außerdem über den Grünen-Antrag „Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“ (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dazu eine Beschlussvorlage vorgelegt (21/6526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit reduziere den Kraftstoffverbrauch und dämpfe damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Außerdem habe ein Tempolimit positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und reduziere die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen. Antrag der Grünen Die Grünen wollen den Gasverbrauch in Deutschland massiv senken. Die „zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren“ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von „globalen Märkten“ steige, schreiben sie in ihrem Antrag. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollen konkrete „wirksamen Maßnahmen aufgezeigt“ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. (nki/hau/23.06.2026)

Bundestag beschließt Erprobung von Innovationen in Reallaboren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache den aus dem Mai 2025 stammenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume“ (21/218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung geänderten Fassung (21/6698(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die Linksfraktion. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (21/517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde einstimmig für erledigt erklärt. In zweiter Beratung wurde ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung fand auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Gesetzentwurf der Koalition Häufig seien Innovationen nicht vereinbar mit geltenden rechtlichen Regelungen oder es bestehe eine hohe Rechtsunsicherheit, heißt es in dem Gesetzentwurf. Eine zügige Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sei zudem schwierig und sorge dafür, dass Innovationsprozesse ins Stocken geraten. Dabei seien Reallabore eine wichtige Möglichkeit, um Innovationen für einen befristeten Zeitraum unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Beteiligung zu testen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiel wird ein Projekt genannt, bei dem autonome Shuttles eingesetzt werden, um ländliche Gebiete an den öffentlichen Personennahverkehr anzuschließen. Durch die im Zuge des Reallabor-Gesetzes verbesserten Rahmenbedingungen wollen SPD und die CDU/CSU „eine positive Signalwirkung für die Innovationsförderung“ aussenden. Außerdem wird mit dem Gesetz das Reallabore-Innovationsportal für eine Pilotphase von vier Jahren verankert. Dieses Portal soll laut Entwurf „die praktische Umsetzung von Reallaboren sowie den Wissenstransfer und das regulatorische Lernen erleichtern“. Hierfür soll das Innovationsportal Akteure über Reallabore informieren. Gleichzeitig sollen die dort gesammelten Informationen der Akteure dabei unterstützen, den rechtlichen Rahmen für Innovationen weiterzuentwickeln, schreiben die Fraktionen im Gesetzentwurf. Änderungen im Digitalausschuss Kern der Änderungen, die der Digitalausschuss am Ursprungsentwurf vorgenommen hatte, ist eine allgemeine Erprobungsklausel. Mithilfe dieser sollen Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung, zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort erprobt, ausgewertet und bei positiver Bewertung als Regelung bundesweit vorgeschlagen werden können. Zudem wurden sechs fachgesetzliche Experimentierklauseln beschlossen, darunter etwa im Onlinezugangsgesetz zur Erprobung der Europäischen Brieftasche für die digitale Identität oder im Jugendschutzgesetz zur praktischen Erprobung von automatisierten Bewertungssystemen bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Auch Probeläufe im Gesundheitswesen, bei der Registermodernisierung in der Wirtschaft, im Telekommunikationsbereich und im Luftverkehr werden ermöglicht. Änderungsantrag und Entschließungsantrag Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Änderungsantrag (21/6699(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nach eigener Aussage den Gesetzentwurf in den Bereichen: Deregulierung und Genehmigungsbeschleunigung, Verbindlichkeit des regulatorischen Lernens, staatliche Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie Schutz der Bürgerrechte im Umgang mit sensiblen Daten verbessern. Die Grünen verlangten in ihrem Entschließungsantrag (21/6700(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, den Innovationsbegriff des Gesetzes breit auszulegen und vor allem technologische, soziale, ökologische und ökonomische Aspekte von Innovationen zu fördern. (lbr/des/hau/25.06.2026)

Antrag zur Qualität und Transparenz in der Forschung abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern“ (21/2230(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Für die Ablehnung stimmten alle übrigen Fraktionen. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6695(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Antrag der AfD Um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen zu sichern, forderte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, eine unabhängige Prüfstelle einzurichten. Diese sollte Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegen und stichprobenartig oder auf Antrag Publikationen aus allen Fachbereichen überprüfen können. Notwendig ist dies laut der antragstellenden Fraktion, da sich die Meldungen darüber häuften, „dass sogenannte ,Pseudo-Journale‘ und ,Paper Mills‘ gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, ohne ausreichende Qualitätsprüfung oder Peer Review“. Die Bundesregierung müsse jedoch sicherstellen, dass politische Entscheidungen auf „belastbaren und überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen“, heißt es in dem Antrag. (des/hau/25.06.2026)

AI in litigation: Update on Gen AI sanctions in 2026

Norton Rose Fulbright - 25.06.2026
Generative artificial intelligence tools have become commonplace in legal practice, offering attorneys a means to research, draft and refine legal documents at unprecedented speed, but this promise comes with a well-documented hazard: “hallucinations.”

Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren

Der Bundestag hagt sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, in einer halbstündigen Vereinbarten Debatte dem Thema „Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren – Aussöhnung und europäische Verständigung voranbringen“ gewidmet. Die Debatte fand in zeitlicher Nähe zum jährlichen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni statt. (hau/25.06.2026)

Nein zur Forderung nach Deckelung der Gewinnmargen der Mineralölindustrie

„Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/6465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache abgelehnt hat. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen" (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Abgelehnter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag die Gewinnmargen der Ölkonzerne begrenzen. Sie forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Preis- und Kostenkontrolle über die Beschaffungs-, Raffinerie-, Transport- und Vertriebskosten, Ein- und Verkaufspreise der Mineralölkonzerne sowie einen gesetzlichen Rahmen für einen Preisdeckel bei den Gewinnmargen für Kraftstoff „entlang der Lieferkette von der Raffinerie bis zur Tankstelle“ vorzulegen. Die Antragsteller begründeten ihr Vorhaben mit den „drastisch“ gestiegenen Preisen für Energie „seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Iran“. Diese Preiserhöhungen und -schwankungen gingen über die ohnehin gestiegenen und schwankenden Preise für Rohöl weit hinaus. „Sie sind Ausdruck extrem mächtiger Mineralölkonzerne, die unter den Bedingungen der gegenwärtigen Krise ihre seit jeher bestehende Marktmacht bewusst ausnutzen, um mit Treibstoffen noch mehr zu verdienen als zuvor“, heißt es in dem Antrag. Die Extraprofite der Ölkonzerne aus dem Verkauf von Diesel und Benzin für den Zeitraum März bis Mai 2026 würden allein für Deutschland auf insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro geschätzt. Überwiesener Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vorlegen, um Übergewinne steuerlich zu erfassen, Preise zu dämpfen und Krisenlasten gerecht zu verteilen, fordern die Grünen in ihrem Antrag (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dafür soll ein Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorgesehen und ein branchenunabhängiger Anwendungsbereich festlegt werden. Dafür wird eine neue Definition des „Übergewinns“ vorgeschlagen, um eine bestehende Lücke im Steuerrecht zu schließen. Gegenstand der Übergewinnsteuer soll nicht der Gewinn als solcher sein, sondern „die übermäßige Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Strukturbedingungen“, wie es in dem Antrag heißt. Damit werde die Übergewinnsteuer genau jenes Verhalten treffen, das volkswirtschaftlich schädlich sei – „nämlich die Ausnutzung von Marktmacht gegenüber der Endverbraucherin und dem Endverbraucher“. "Steigende Energiekosten befeuern die Inflation" Die geopolitische Ausnahmesituation durch die Sperrung der Straße von Hormus habe auf den globalen Energiemärkten zu drastischen Konsequenzen geführt, heißt es in dem Antrag. Der Rohölpreis sei zeitweise bis auf 118 US-Dollar je Barrel gestiegen. Diese krisenbedingte Preiserhöhung habe für Wirtschaft und Gesellschaft gravierende Auswirkungen: „Steigende Energiekosten befeuern die Inflation, verteuern Güter des täglichen Bedarfs und belasten Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Haushalte sowie energieintensive Industriezweige gleichermaßen“, schreiben die Abgeordneten. Berechnungen hätten gezeigt, dass beispielsweise Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn eingefahren hätten. Es seien nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise weitergegeben worden, sondern zusätzlich sei noch ein deutlicher Gewinn auf den Preis aufgeschlagen worden. Die Einführung einer Übergewinnsteuer sei geboten, um in Krisenzeiten marktbedingte Fehlverteilungen zu korrigieren, dem Missbrauch von angebotsseitiger Marktmacht entgegenzuwirken, und vor allem einen inflationären Preisschock für Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwenden, fordern die Abgeordneten. (hau/25.06.2026)

Bundeswehreinsatz im Libanon letztmalig verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache der letztmaligen Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der Unifil-Mission im Libanon zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 511 Abgeordnete für den entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6417(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. 67 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6418(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor. Abstimmung Antrag der Bundesregierung Mit der Annahme des Antrags der Bundeswehr wird der im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste ein letztes Mal verlängert. Dafür werden weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsendet. Wie aus dem Antrag hervorgeht, soll der Einsatz operativ zum 31. Dezember 2026 enden, gefolgt von einer Abwicklungsphase bis 30. Juni 2027, in der sich die Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die Vereinten Nationen anschließen soll. In dieser Phase sollen nur noch bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz kommt. Aufgabe der Operation bleibt den Angaben zufolge bis Ende 2026 die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, Waffenschmuggel nach Libanon zu verhindern. Ausbildung der libanesischen Streitkräfte temporär ausgesetzt Wie die Bundesregierung mit Blick auf den Libanonkrieg zwischen Israel und der islamistischen Hisbollah ausführt, ist die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte aufgrund der aktuellen Bedrohungs- und Sicherheitslage in der Region im März 2026 temporär ausgesetzt worden, das Mandat sieht diese aber weiterhin vor. Aufgrund der Ausbildung durch den Unifil-Marineverband habe die libanesische Marine bei der Überwachung der eigenen Hoheitsgewässer erhebliche Fortschritte erzielt und sei inzwischen in der Lage, alle technischen Prozeduren bis hin zur Inspektion verdächtiger Schiffe eigenständig durchzuführen. Die libanesische Regierung stehe grundsätzlich weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen. Geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben „In dieser volatilen und komplexen Lage ist es von herausragender Bedeutung, die verbleibende Mandatsdauer von Unifil bestmöglich zu nutzen, um die libanesischen Streitkräfte auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zu schaffen“, schreibt die Bundesregierung. (ahe/hau/25.06.2026)

Antrag zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung Minderjähriger beraten

Die AfD-Fraktion will mit einem Antrag "gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen" (21/6648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Bundestag hat den Antrg am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag schreibt die Fraktion von einem Fall von „gruppenbasiertem Missbrauch von Minderjährigen durch ausländische Täter“ in Nürnberg. Dort habe die Kriminalpolizei am 18. Mai 2026 die Ermittlungskommission „Kajal“ eingerichtet. Sie folge Hinweisen zu Vorfällen in Nürnberg, bei denen „Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, sie mit Geschenken umwarben, anschließend mit harten Drogen, insbesondere Crystal Meth, in Abhängigkeit brachten und ihnen weitere Betäubungsmittel zuletzt nur noch als Gegenleistung für sexuelle Handlungen oder Prostitution überließen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in die Innenministerkonferenz einen Antrag einzubringen, „wonach die Länder und der Bund vereinbaren, jeweils eigene polizeiliche Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der Ermittlungskommission ,Kajal' einzurichten, um bundesweit weitere Fälle von gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch ,Grooming Gangs' zu ermitteln und zu bekämpfen“. Auch dringt die Fraktion auf eine Erweiterung der Bundeslagebilder „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ oder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes um einen Schwerpunkt zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“. Dazu fordert sie unter anderem die „Erstellung einer bundesweiten Erhebung aller bekannten oder hinreichend verdichteten Fälle, die dem Muster entsprechen, einschließlich einer fallbezogenen Strukturanalyse (Zahl der Tatverdächtigen und Opfer je Fall, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund von Tätern und Opfern, Tatzeiträume, Tatörtlichkeiten sowie Anbahnungs- und Abhängigkeitsmechanismen)“. (sto/ste/25.06.2026)

Linksfraktion will Elektro-Autos bezahlbar machen

Verkehr/Antrag Die Fraktion Die Linke verlangt in einem Antrag, Elektro-Autos bezahlbar zu machen und deren Förderung sozial und ökologisch neu auszurichten.

Zuordnung von Leistungen der Notfallmedizin

Gesundheit/Antwort Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung verteidigt, die vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin zu streichen.

Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung

Gesundheit/Antwort Von der Einführung eines Primärversorgungsystems verspricht sich die Bundesregierung einen bedarfsgerechten Zugang zu Fachärzten.