Aktuelle Nachrichten

- Bundespräsident Steinmeier ehrt Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet am Montag, dem 22. Juni im Estrel Hotel Berlin die 48 deutschen Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d'Ampezzo 2026 für ihre sportlichen Erfolge mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus.

Ausstellung zur Wissenschaftsfreiheit im Bundestag eröffnet

Vizepräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) hat Donnerstag, 25. Juni, in der Halle des Paul-Löbe-Hauses die Ausstellung „Poster im Bundestag: Wissenschaftsfreiheit – die Freiheit zu forschen“ eröffnet. Auf Postern zeigen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie sie aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeiten und schaffen einen Raum für den direkten Austausch mit Abgeordneten über die Rolle der Forschung in Politik und Gesellschaft.

Bundestag ermöglicht digitale Fluggastabfertigung

Die Prozesse der Fluggastabfertigung sollen künftig digital vonstatten gehen können. Dazu hat der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/6697(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Zugestimmt hatten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Vorlage. Mit dem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung, die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere „auf freiwilliger Basis“ erheblich zu vereinfachen und beschleunigen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Konkret wurden für die Umsetzung dieses Ziels das Luftverkehrsgesetz, das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst. Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. Durch die neuen Vorgaben werde "im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet“, heißt es in dem Gesetz. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, „sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden“. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) darum gebeten, im Gesetzgebungsverfahren "datenschutzrechtliche Redundanzen“ abzubauen, vor allem im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten in Paragraf 19e Absatz 3 und 4 in der vorgesehenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Gleichzeitig baten die Länder darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Gesetzgebungskompetenz bezüglich Reisedokumenten aus der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu prüfen. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Prüfung beim erstgenannten Punkt angekündigt. Was die Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenz angeht, so wolle man diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren „noch weiter präzisieren“, hieß es. (hau/26.06.2026)

Parlamentariergruppe Nördliche Adria reist nach Kroatien

Vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Nördliche Adria unter der Leitung des Vorsitzenden, Christian Haase (CDU/CSU), nach Kroatien reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind Dr. Christian Wirth (AfD), Karl Bär (Bündnis90/Die Grünen) und Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU). Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und zugleich der Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Die Außenpolitik, die Innenpolitik sowie die Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland werden in den verschiedenen Gesprächen eine Rolle spielen. In Zagreb wird sich die Delegation mit dem Präsidenten des kroatischen Parlaments, Gordan Jandroković, dem Minister für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten, Dr. Gordan Grlić Radman, sowie den Parlamentariern der Kroatisch-Deutschen Freundschaftsgruppe austauschen. Es werden auch Gespräche mit Vertretern der Opposition und der Zivilgesellschaft zu Fragen der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit stattfinden. In Sirač ist ein Treffen mit Vertretern der deutschen Minderheit in der Zagreber Gespanschaft geplant. Im Rahmen einer Besichtigung des Naturparks Medvednica sind Gespräche zum Thema Umwelt- und Klimaschutz geplant. Auf der Insel Krk steht der Besuch des LNG-Terminals an; hier wird es Austausch zum Thema Klima- und Wasserschutz an der Adriaküste und zur Versorgungssicherheit und Energiepolitik vor dem Hintergrund aktueller Krisen geben.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt: Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt erhält Höchststrafe

LTO Nachrichten - 26.06.2026

Er tötete sechs Menschen und verletzte Hunderte. Dafür wird Taleb Al-Abdulmohsen nun zu lebenslänglicher Haft verurteilt, die Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Mangels Staatsschutzcharakter landete das Verfahren nicht beim OLG.

Unfolding in real time: Artificial intelligence is reshaping cybersecurity

Norton Rose Fulbright - 26.06.2026
The cybersecurity capability of next-generation frontier artificial intelligence (AI) models is increasing rapidly.

Norton Rose Fulbright advises syndicate of 16 financial institutions on €2.385 billion financing granted to ORLEN S.A.

Norton Rose Fulbright - 26.06.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a syndicate of 16 Polish and international financial institutions from Spain, Germany, Italy, Ireland, France, the UK, and the US on the €2.385 billion multicurrency revolving facility made available to ORLEN S.A. (ORLEN), one of the largest multi-utility companies in Central and Eastern Europe.

Drei Jahre Legal AI: Was geblieben ist

Legal Tech Verzeichnis - 26.06.2026

Seit drei Jahren wird der Rechtsmarkt von einer Frage begleitet: Was macht künstliche Intelligenz mit dem Anwaltsberuf? Eine Antwort haben wir noch immer nicht. Was wir aber wissen ist, dass die Voraussagen und Versprechen der vergangenen Jahre – heute – noch nicht eingetreten sind und teilweise vielleicht auch nie eintreten werden. Auf der anderen Seite ist mit Claude Opus in den vergangenen Monaten ein Modell auf den Weg gekommen, das auch abseits von Hype-Geschwurbel eine völlig neue Dimension darstellt. Ein guter Anlass für einen Rückblick auf die vergangenen drei Jahre.

ChatGPT erscheint am 30. November 2022. In den ersten Wochen ist die Reaktion in der juristischen Welt verhalten. Ein paar Technikbegeisterte spielen damit herum, testen ob das Modell die Grundzüge des BGB kennt, schreiben Witze auf Twitter. Die meisten Anwälte schauen kurz hin und machen weiter. Viele verwechseln es mit einer Suchmaschine und sind entsprechend enttäuscht, wenn das Modell den Wettlauf der Sicherungsgeber nicht auf 18-Punkte-Niveau erklären kann. Das ändert sich schnell.

Anfang 2023 kommen die ersten Berichte über Anwälte, die ChatGPT für juristische Recherchen nutzen. Harvey, damals noch kaum bekannt, schließt erste Pilotprojekte mit Großkanzleien ab. Im Mai übernimmt Thomson Reuters das Unternehmen Casetext für 650 Millionen Dollar, das erste deutliche Signal, dass institutionelles Kapital die Sache ernst nimmt.

Spätestens dann beginnen die Versprechen. Eine M&A-Due-Diligence soll künftig statt 500 Stunden nur noch 48 dauern. Die Kosten sollen von 500.000 auf 5.000 Dollar sinken. Die Billable Hour wurde in den vergangenen 3 Jahren öfter für tot erklärt als der Bitcoin.

Wer diese Zahlen und Prognosen hinterfragte, galt als jemand, der den Wandel verschläft. Ich habe mehrere Jahre in großen Litigation-Teams gearbeitet. Die wenigsten derjenigen, die damals und heute mit solchen Prognosen um sich warfen, hatten je ein Mandat betreut.

Was 2023 auch beginnt, aber erst 2024 richtig sichtbar wird: die Halluzinationen. Sprachmodelle sind keine Suchmaschinen. Sie wissen nicht, ob ein Urteil existiert. Vielmehr produzieren sie plausibel klingende Antworten. In den USA reichen Anwälte Schriftsätze mit erfundenen Urteilen ein. Die Fälle gehen durch die Medien, aber die Lektion kommt in der Breite nicht an.

In Deutschland tauchen 2025 ebenfalls erstmal Schriftsätze auf, die nicht existierende Urteile zitieren, vor dem AG Köln, dem OLG Celle, dem LG Frankfurt.

Während sich diese Fälle häufen, wächst der Markt ungebremst weiter. Insgesamt sammeln Legal-Tech-Startups wie Harvey und Legora 2025 weltweit Milliarden Dollar ein. Mehr, als mehrere Großkanzleien zusammengenommen in derselben Zeit umsetzen. Im selben Jahr erstellt Deloitte Australien ein Regierungsgutachten mit KI-Unterstützung, das erfundene Quellen und nicht existierende Gerichtsurteile enthält. Es kommt zur Teilrückzahlung. Deloitte gehört zu den Unternehmen, die KI-Transformation als Beratungsleistung verkaufen. Wie viel Qualitätskontrolle intern stattfand, lässt sich nicht beurteilen. Dass es jemandem hätte auffallen müssen, schon.

Die strukturellen Schwächen der Technologie bleiben trotzdem sichtbar. Der BullshitBench v2 testet 2025 über 70 Sprachmodelle mit juristisch klingenden, aber sinnlosen Fragen, also Fragen, die keine richtige Antwort haben, weil sie auf falschen Prämissen beruhen. Ein erfahrener Jurist erkennt das sofort. Die meisten Modelle antworten trotzdem. Die Reasoning-Modelle, die explizit auf Nachdenken ausgelegt sind, schneiden sogar schlechter ab als einfachere Varianten, weil sie darauf trainiert sind, eine Antwort zu produzieren, nicht darauf, eine falsche Frage zurückzuweisen.

Wo stehen wir also im März 2026? Die Versprechen von 2023 sind nicht eingetreten. Due Diligences dauern nicht wenige Minuten und auch nicht 48 Stunden. Anwälte sind kein Auslaufmodell. Die Billable Hour lebt und in den USA erreichen Stundensätze neue Höhen.

Was es unstreitig gibt, sind Werkzeuge, die bestimmte Aufgaben schneller machen – Recherche, Rohentwürfe, Dokumentenzusammenfassungen. Werkzeuge, die erhebliche Qualitätskontrolle erfordern. Ach ja: Und niemand traut sich 2026 mehr, Bindestriche zu verwenden, aus Angst, wegen KI-Nutzung auf den Deckel zu bekommen.

Gleichzeitig deutet sich gerade etwas an, das über inkrementelle Verbesserungen hinausgeht. Die aktuellen Spitzenmodelle, allen voran Claude Opus, produzieren juristische Texte, die qualitativ in einer anderen Liga spielen als noch vor einem Jahr. Vollständige Schriftsatzentwürfe mit Struktur, Subsumtion und Tenorierung, wo vor zwölf Monaten bestenfalls brauchbare Absätze herauskamen. Dazu kommen die sogenannten agentic-Fähigkeiten, also die Möglichkeit, Modelle eigenständig mehrstufige Aufgaben abarbeiten zu lassen. Und mit ihnen ein zweiter, vielleicht folgenreicherer Pfad: Anwälte beginnen, sich eigene Werkzeuge zu bauen.

Das Schlagwort dafür ist Vibe-Coding und es funktioniert schon heute viel besser, als die meisten erwarten würden. Was passiert mit einem Markt für juristische Standardsoftware, wenn die Nutzer anfangen, sich ihre Lösungen selbst zu bauen? Vor drei Jahren war „buy or build“ keine echte Frage. Software selbst zu entwickeln war für die allermeisten Kanzleien zu aufwendig, zu teuer, zu weit weg vom Kerngeschäft. Das hat sich verschoben. Für kleinere Einheiten wie Boutiquen oder Einzelanwälte ist der Eigenbau funktionaler Werkzeuge heute realistisch und auch für größere bald sicher umsetzbar.

Ob das reicht, um den milliardenschweren Anbietern Marktanteile abzunehmen, ist offen. Es ist gut möglich, dass in einem Jahr viele Kanzleien feststellen, dass sie für ihre konkreten Bedürfnisse keine Plattform brauchen, die acht Milliarden Dollar wert sein will. Es ist genauso möglich, dass Harvey, Legora und andere ihre Produkte so tief in Kanzleisysteme integrieren, etwa durch Funktionen wie Dokumentenmanagement, Aktenverwaltung und Abrechnung, dass ein Wechsel praktisch nicht mehr in Frage kommt.

Es bleibt also spannend.

Autor: Tobias Voßberg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät an der Schnittstelle von geistigem Eigentum und neuen Technologien. Daneben analysiert er als Host des „Jura & KI“-Podcasts die Leistungsfähigkeit und Grenzen von KI-Werkzeugen in der Rechtsberatung und publiziert regelmäßig zu den Auswirkungen neuer Technologien auf die juristische Praxis. Seine Website ist unter www.iplaw.lol abrufbar.

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Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg zu Arbeitsbesuch in Luxemburg

Die Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg des Deutschen Bundestages wird am 1. und 2. Juli 2026 zu einem Arbeitsbesuch nach Luxemburg reisen. Die Delegation wird vom Vorsitzenden der Parlamentariergruppe, dem saarländischen Bundestagsabgeordneten Philip Hoffmann (CDU), geleitet. Weitere Delegationsmitglieder sind Daniel Walter (SPD) und Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen). Im Mittelpunkt des Besuchs stehen Gespräche mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Kommunen. Vorgesehen sind unter anderem Treffen mit dem Präsidenten der luxemburgischen Abgeordnetenkammer, Claude Wiseler, sowie dem Arbeitsminister Marc Spautz. Darüber hinaus sind Gespräche mit der Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer, sowie dem ehemaligen Premierminister Jean-Claude Juncker geplant. Ein weiterer Schwerpunkt des Besuchs liegt auf dem Strukturwandel in der ehemaligen Industrieregion Esch-sur-Alzette und dem Entwicklungsstandort Belval. Dort wird sich die Delegation über den erfolgreichen Wandel von der Montanindustrie zu einem modernen Wissenschafts- und Innovationsstandort informieren und mit Vertreterinnen und Vertretern der Universität Luxemburg austauschen. Die Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg des Deutschen Bundestages pflegt die parlamentarischen Kontakte zu beiden Nachbarstaaten und fördert den politischen Austausch zu grenzüberschreitenden und europäischen Themen.

Anträge zum Schutz der Meinungsfreiheit und Stärkung der Demokratie

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, über den Schutz der Meinungsfreiheit und die Stärkung der Demokratie beraten. Grundlage waren drei parlamentarische Initiativen der Fraktion Die Linke mit dieser Zielrichtung. Die beiden Anträge mit den Titeln „Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen“ (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“ (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen nun federführend im Innenausschuss weiterberaten werden. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)“ (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die Debatte an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Linke: Vertrauen in den Staat schaffen Clara Bünger (Die Linke) plädierte in der Debatte dafür, Vertrauen in den Staat dadurch zu schaffen, dass man sich etwa in einem Demokratieprojekt engagieren könne, „ohne vom Verfassungsschutz überprüft zu werden". Alexander Throm (CDU/CSU) warf der Linken vor, sie wolle nicht die Meinungsfreiheit schützen, sondern ihre „linksextremen Freunde“. Mit der Forderung, auf die IP-Adressspeicherung zu verzichten, treffe sich Die Linke mit der AfD, die dies auch regelmäßig fordere. AfD kritisiert Regierungspolitik Dr. Gottfried Curio (AfD) beklagte „staatliche Repression“ gegen Kritiker der Regierungspolitik. Die Regierung gehe „mit allen Machtmitteln des Staates“ gegen Bürger vor, die sich gegen die Politik der Regierung äußern und deren Funktionsträger kritisieren. Sebastian Fiedler (SPD) kritisierte, Die Linke wolle „das ganze Sanktionsregime vom Tisch wischen“, mit dem sich die EU gegen die hybride Kriegsführung des russischen Präsidenten Wladimir Putin zur Wehr setze. Das sei „unerträglich“. Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) warb dafür, 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht zuzugestehen. Davon dürften sie nicht länger ausgeschlossen werden. Antrag der Linken zur Meinungsfreiheit Die Fraktion Die Linke will das demokratische Gemeinwesen stärken und fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein Demokratiefördergesetz vorzulegen. Außerdem soll sie auf eine umfassende politische Überprüfung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichten und die derzeitige Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichten. Ein weiterer Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung schaffen und eine klare Parteinahme der Bundeszentrale für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreiben. Damit soll klarstellt werden, „dass aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt, das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes abhalten würde“, schreibt die Fraktion. In der Begründung heißt es unter anderem, rechte Akteure würden das Neutralitätsgebot nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot sei jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot misszuverstehen. Meinungs- und Pressefreiheit unter Druck Überdies seien Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit etwa durch rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte und soziale Medien stark unter Druck geraten, schreiben die Abgeordneten. Der Bundesregierung werfen sie vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von „Rechtsaußen diktieren“, indem sie deren Forderungen selbst umsetzt. Dies treffe nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern habe auch zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt würden. Exemplarisch lasse sich das an dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen. Antrag der Linken zum Wahlalter Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den das Grundgesetz geändert werden soll, damit auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden könne, lautet eine weitere Forderung der Linksfraktion. In dem dahingehenden Antrag (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird darauf hingewiesen, dass auch junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen seien. Außerdem dürften 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene wählen. Gesetzentwurf der Linken Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zielt darauf ab, einen neuen Absatz 5 des Artikels 19 zu verankern, der „eine ausdrückliche Gewährleistung“ beinhaltet, „die jeder Person das Recht einräumt, sich in gerichtlichen wie außergerichtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen“. So solle klargestellt werden, dass es sich bei diesem Recht nicht nur um Verfahren gegen die öffentliche Gewalt gehe, sondern alle Rechtsangelegenheiten umfasst, heißt es. (joh/des/hau/ste/26.06.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - SPD-Verkehrspolitikerin Cademartori will 20-jährige Planungsverfahren beenden

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 27. Juni 2026) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Isabel Cademartori, erwartet durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz der Bundesregierung beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Natur- und Artenschutz werde dadurch an keiner Stelle substanziell geschwächt, sagte sie im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Die SPD habe darauf gedrungen, die Umweltbelange stark zu berücksichtigen und gute Kompromisse zu finden. „Klar ist aber auch: So wie es jetzt ist, dass teilweise wegen drei Eidechsen eine Zugtrasse nicht gebaut werden kann, darf es nicht bleiben,“ sagte sie unserer Zeitung. Cademartori wandte sich auch gegen den Vorwurf, die SPD habe die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Verknüpfung mit dem von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgelegten Natürliche-Infrastruktur-Gesetz blockiert. Einen Zeitverlust könne sie nicht erkennen, betone Cademartori. Seit März arbeite man an dem Gesetz, seither seien unter anderem 135 Änderungswünsche aus dem Bundesrat und zahlreiche Stellungnahmen aus Verbändeanhörungen verarbeitet worden. „Wir sind auch voll im Zeitplan, der von Anfang an vorsah, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen.“ Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Cademartori, dauern in Deutschland die Planungs- und Genehmigungsverfahren tatsächlich zu lange oder ist das nur ein immer wieder gern aufgewärmtes Klischee? Isabel Cademartori: Nein, das ist durchaus mehr als ein Klischee. Denken Sie an das Projekt Stuttgart 21. Aber es gibt auch viele kleinere Projekte, etwa Bahnprojekte, die schon mehr als 20 Jahren in der Planung sind. So die Rheintalbahn in Baden-Württemberg oder der Streckenausbau Frankfurt-Mannheim. Das Parlament: Warum dauert das so lange? Isabel Cademartori: Das hat ganz verschiedene Gründe. Mal gibt es politischen Widerstand vor Ort, mal scheitert die Finanzierung. In sehr vielen Fällen sind es aber Abwägungen zwischen Umweltbelangen und der Notwendigkeit, Infrastruktur zu bauen, die Projekte sehr lange aufhalten können. Das wollen wir nun ein Stück weit eingrenzen. Das Parlament: … indem Sie Infrastrukturvorhaben das „überragende öffentliche Interesse“ zubilligen. Was bedeutet das? Cademartori: Oftmals gibt es bei Planungsprozessen einen Konflikt zwischen verschiedenen Flächennutzungen. Etwa der Nutzung einer Fläche für die Landwirtschaft oder die Nutzung der gleichen Fläche für Verkehrsinfrastruktur – beispielsweise für eine Bahnstrecke. Wenn ein Projekt ein überragendes öffentliches Interesse hat, dann sticht es quasi die anderen Belange aus. Weil bei den Abwägungen, die bei einem Genehmigungsverfahren stattfinden, diese Vorhaben höher priorisiert werden als andere Dinge, die dem entgegenstehen. Daraus ergibt sich dann die Beschleunigungswirkung. Das Parlament: Bei der ersten Lesung wie auch bei der Anhörung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz gab es Kritik an der stetigen Ausweitung des „überragenden öffentlichen Interesses“. Eine sehr breite Priorisierung erleichtere die Abwägung vor Ort letztlich nicht, sondern könne Nutzungskonkurrenzen verstärken, hieß es. Wie bewerten Sie das? Cademartori: Das mag in Einzelfällen zutreffen. Wenn beispielsweise eine militärische Nutzung und zugleich eine Verkehrsnutzung geplant ist – beides im überragenden öffentlichen Interesse – muss ganz normal abgewogen werden, wie früher auch. Das Gesetz sieht ja die Priorisierung von Verkehrsinfrastruktur vor, aber auch nicht jede. Zuallererst geht es um Schienen, Häfen, Wasserstraßen, den Hochwasserschutz und Flughäfen. Betroffen sind auch einige wenige Autobahnneubauten und eine zweistellige Zahl von Bundesstraßen, die vierspurig ausgebaut werden. Das Parlament: Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat ja darauf bestanden, dass es neben dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz auch ein Naturflächenbedarfsgesetz gibt. Darin soll es eine Vorfahrtsregel für den Naturschutz geben. Beißt sich das nicht? Cademartori: Das Natürliche-Infrastruktur-Gesetz wird aktuell noch im Kabinett abgestimmt. Die Idee dahinter ist, bestimmten, besonders schutzwürdigen Naturflächen eine Sonderstellung zuzubilligen. Da geht es nicht um jede Fläche, auf der ein Baum steht. Da geht es um ökologisch hochwertige Naturflächen. Welche genau das sind, ist aktuell Teil der Verhandlungen. Das Parlament: Ist dieses Gesetz auch eine Reaktion darauf, dass künftig bei der Flächennutzung zugunsten von Infrastruktur eine Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung mit der aktuell noch geforderten Ausweisung naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen erfolgt? Cademartori: Derzeit braucht es eine Realkompensation, wenn eine Fläche bebaut wird. Das bedeutet: In räumlicher Nähe muss eine andere Fläche ökologisch aufgewertet werden, was aber nicht immer möglich ist. Künftig soll stattdessen in einen Fonds eingezahlt werden müssen, aus dem dann hochwertige natürliche Biotope und Korridore geschaffen werden – also etwa ein Moor wieder vernässt oder ein Wald stabilisiert werden. Es geht also um Naturflächen, wo wirklich viel CO2 gebunden werden kann. Das ist ein grundsätzlicher Wechsel in der Herangehensweise, der aber legitim und sinnvoll ist. Ziel ist es, dort Natur-Infrastruktur aufzubauen, wo es Sinn macht und wo sie dann auch eine gewisse Qualität hat. Für uns als SPD war es wichtig, dass bei einer Privilegierung der grauen Infrastruktur auch die natürliche Infrastruktur geschützt wird. Das Parlament: Im vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, man wolle die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung vereinfachen. Heißt das nicht aber doch in letzter Konsequenz: weniger Natur- und Artenschutz? Cademartori: Wir haben an keiner Stelle den Natur- und Artenschutz substanziell geschwächt. Wir haben nur die Prüfverfahren gestrafft und Doppelprüfungen abgeschafft. Es werden auch Artenschutzklassen eingeführt, statt einzelne Eidechsen zu zählen. Um es mal zuzuspitzen: Wir haben das Ganze praxistauglicher gemacht, ohne zu sagen: Eidechsen sind uns egal. Das Parlament: Die Kritik von Umweltschutzverbänden ist dennoch nicht zu überhören … Cademartori: Das mag so sein. Wir als SPD haben aber darauf gedrungen, die Umweltbelange stark zu berücksichtigen und gute Kompromisse zu finden. Klar ist aber auch: So wie es jetzt ist, dass teilweise wegen drei Eidechsen eine Zugtrasse nicht gebaut werden kann, darf es nicht bleiben. Das Parlament: Die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf war schon im Februar. Der Bundeskanzler hatte zuletzt laut Medienberichten von einer Blockadehaltung des Koalitionspartners gesprochen und mit Blick auf das Naturflächenbedarfsgesetz von einer Überfrachtung mit sachfremden Themen gesprochen. Wie ist das zu bewerten? Cademartori: Wir haben nichts blockiert. Seit März arbeiten wir an dem Gesetz. Wir haben im Verkehrsausschuss einen 82-seitigen Änderungsantrag eingebracht, wir haben 135 Änderungswünsche aus dem Bundesrat und zahlreiche Stellungnahmen aus Verbändeanhörungen verarbeitet und am Ende 200 Änderungen aus dem Parlament eingebracht. Wir sind auch voll im Zeitplan, der von Anfang an vorsah, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen. Einen Zeitverlust durch die Verknüpfung mit dem Natürliche-Infrastruktur-Gesetz kann ich nicht erkennen. Das Parlament: Es zeichnet sich ab, dass die Opposition Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen wird. Die AfD sieht durch die generelle Priorisierung die verfassungsrechtlich gebotene Einzelfallabwägung entwertet. Linke und Grüne sehen Umwelt- und Beteiligungsrechte beschnitten. Welche Beschwerde macht Ihnen mehr Sorgen? Cademartori: Das bereitet mir keine Sorgen. Es ist das gute Recht der Opposition, Gesetze rechtlich prüfen zu lassen. Da das überragende öffentliche Interesse ein bewährtes Instrument ist, was schon vielfach zur Anwendung gekommen ist, wäre ich überrascht, wenn es nun plötzlich verfassungswidrig sein sollte. Was die Naturbelange angeht, verweise ich auf die Verknüpfung mit dem Natürliche-Infrastruktur-Gesetz. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Regelung Bestand hat. Das Interview führte Götz Hausding. Isabel Cademartori ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und fungiert seit 2023 als verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Parlament billigt "Infrastruktur-Zukunftsgesetz"

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (21/4099(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/4301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/6701(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gebilligt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie deutlich steigern. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Der Haushaltsausschuss hatte zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6702(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6703(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einen Entschließungsantrag der Grünen (21/6704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnte das Parlament mehrheitlich ab. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Grünen (21/4458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der auf die Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Schienennetz zielte. Gemäß der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6701(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten CDU/CSU, AfD und SPD gegen den Antrag, Die Linke enthielt sich. CDU/CSU: Gesetz läutet Politikwechsel ein Daniel Kölbl (CDU/CSU) sprach zu Beginn der Debatte von einem „Politikwechsel“. Man habe sich innerhalb der Koalition darauf geeinigt, den „gelungenen Kabinettsentwurf“ auf weitere Vorhaben auszuweiten. Das betreffe den Gewässerausbau an Häfen, die transeuropäischen Verkehrsnetze, den Ausbau von Flughäfen, die Unterhaltung von Tunneln, den Ausbau von rund 70 Bundesstraßen sowie weitere Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen. Damit fielen alle wesentlichen Verkehrsprojekte des Bundes in das überragende öffentliche Interesse und erhielten damit bei behördlichen oder gerichtlichen Abwägungsentscheidungen besonderes Gewicht, „egal ob auf der Straße, auf dem Wasser, auf der Schiene oder in der Luft“, sagte Kölbl. „Mit uns gibt es keine grüne Verkehrsträgerdiskriminierung mehr“, betonte er. AfD wirft Koalition "Nebelkerzen"-Politik vor „Wo alles überragend ist, wird enteignet – ohne ehrliche Abwägung“, kritisierte indes Ulrich von Zons (AfD) und erkannte einen Verstoß gegen das „Willkürverbot Artikel 3 Grundgesetz“. Stelle man sich die Frage, „ob dieser Entwurf den Bürgern nutzt“, sei die Antwort ein klares Nein, befand er. „Sie zünden mal wieder Nebelkerzen“, sagte von Zons an die Koalition gewandt. Das Motto der AfD sei: Starke Infrastruktur Ja, „aber nicht gegen die Bürger“. Die Koalition aber baue „gegen das Eigentum, gegen das Recht und gegen den Geldbeutel der Menschen“. Das sei das glatte Gegenteil von Bürgernähe. SPD: Verfahren werden spürbar gekürzt Armand Zorn (SPD) betonte: Entscheidend sei, dass die Mittel aus dem Sondervermögen abfließen können „und das schnell gebaut werden kann“. Durch das Gesetz werden Klarheit bei der Abwägung geschaffen, was Verfahren spürbar verkürze. „Damit machen wir deutlich: Diese Infrastrukturen dienen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung“, sagte der SPD-Abgeordnete. Ein gutes Gesetz sowie finanzielle Mittel reichten aber nicht aus, um zu Verbesserungen zu gelangen. „Es braucht auch einen Mentalitätswandel – in der Politik, in der Verwaltung und in der Bevölkerung.“ Gemeinsam müsse man es als Gesellschaft hinbekommen, dass Verkehrsprojekte schneller geplant werden können, sagte Zorn. Grüne: Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen) nannte das Gesetz desaströs. Das Ganze wirke wie die Rückkehr zu einer Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts, befand sie. Unter dem „Deckmantel der Beschleunigung“ wolle die Koalition den Naturschutz sowie Beteiligungsrechte schreddern, „damit Sie Ihre klimaschädlichen Lieblingsprojekte gegen weniger Widerstand durchdrücken können“. Gebraucht werde ein funktionierendes, intaktes und klimafreundliches Verkehrssystem, sagte die Grünenabgeordnete. Dazu werde auch ein schnellerer Ausbau benötigt. „Aber doch bei der Bahn und ganz bestimmt nicht bei Autobahnen oder Flughäfen.“ Linke rügt "modernen Ablasshandel" Mit Blick auf die Ersatzgeldzahlungen sprach Jorrit Bosch (Die Linke) von einem modernen Ablasshandel. Außerdem ignoriere die Koalition, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz steht. „Naturschutz ist Verfassungsauftrag. Ich bin mir sicher, dass das Verfassungsgericht einen kritischen Blick auf Ihre Pseudo-Beschleunigung haben wird“, sagte Bosch. Seiner Auffassung nach wird das Gesetz „den Ausbau unserer Infrastruktur nicht beschleunigen“. Die Koalition zeichne das Bild, wonach Deutschland nicht vorankommt, weil Umweltverbände blockieren, weil Bürger klagen, weil Gerichte aufhalten. Dieses Bild sei schlicht falsch und vor allem sehr gefährlich, sagte Bosch. Die eigentliche Frage sei, ob man Infrastruktur wirklich schneller machen will – durch eine starke Verwaltung, bessere Verfahren, digitale Planungen und eine gesicherte Finanzierung. „Oder wollen wir am Ende nur so tun, als würden wir beschleunigen, während wir Beteiligung, Umweltprüfung und gerichtliche Kontrolle abbauen.“ Minister: Setzen keine Standards ab Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hielt dem entgegen: „Wir senken keinen einzigen Standard ab.“ Man mache lediglich Umwelt- und Naturschutz praxistauglicher und besser handhabbar. Es werde in Zukunft nicht mehr um das einzelne Tier auf einer zu bauenden Trasse gehen. „Wir wollen die Population schützen“, so Schnieder. Darum müsse es gehen, das sei wirklicher Schutz. „Das bringt Infrastrukturvorhaben und Umweltschutz in eine ordentliche Balance“, sagte der Minister. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung ließen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen, heißt es in dem Gesetz. Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trage mittel- und langfristig zu erheblichen und nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei. Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur erfordere, „dass das notwendige Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden kann“. „Überragendes öffentliches Interesse“ Mit der Reform sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Gesetz zufolge auch alle Projekte der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern soll. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft, Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie sogenannte Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung Geplant ist nun auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungspflichten sollen zudem für weitere Schienenprojekte vereinfacht werden. Änderungsantrag und Entschließungsantrag Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Änderungsantrag (21/6703(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem, den Rechtsbegriff "überragendes öffentliches Interesse" im Bundesschienenwegeausbaugesetz zu streichen. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/6704(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung unter anderem auf, den Gesetzentwurf grundlegend "ohne Schwächung von Umweltbelangen und im Einklang mit dem Grundgesetz und EU-Recht" zu überarbeiten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag unter anderen dazu auf, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem sollte die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen. Eisenbahnfonds gefordert Die Grünen forderten außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, hieß es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden. Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz sollte aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfehle dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schrieben die Abgeordneten. (hau/ste/26.06.2026)