Aktuelle Nachrichten
Bundesrat nimmt zu Änderungen um Umweltstrafrecht Stellung
Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der unter anderem die Umsetzung von EU-Vorgaben im deutschen Umweltstrafrecht vorsieht.
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Bundesregierung gibt Auskunft zur SPRIND-Förderung
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Seit ihrer Gründung hat die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) bis zum 30. April 2026 insgesamt 314 Projekte gefördert. Dies antwortet die Bundesregierung auf AfD-Anfrage.
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AfD fragt nach Umgang mit medialen Einzelfällen
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Nach dem Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen fragt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
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BAG zu Fehler bei Massenentlassungsanzeige: Unwesentliches führt nicht zu unwirksamen Kündigungen
Kündigungen können trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein, so das BAG. Ein Insolvenzverwalter hatte statt der angekündigten 34 am Ende 31 oder 32 Leute entlassen. Das war unschädlich.
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Grundsatzdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung
In einer neuerlichen Grundsatzdiskussion über die Organspende sind die anhaltenden Probleme in der Spendenpraxis noch einmal deutlich herausgestellt worden. Abgeordnete wiesen in der Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf den chronischen Mangel an postmortal gespendeten Organen und die rund 8.000 schwer kranken Patienten hin, die auf der Warteliste für ein rettendes Organ stehen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten plädiert deswegen erneut für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Sie schlagen vor, dass künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein soll, wenn er zu Lebzeiten entweder eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Eine andere Gruppe von Abgeordneten ist dagegen, dass Menschen automatisch als postmortale Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben. Sie sehen darin einen Grundrechtseingriff. Diese Gruppe will mit einer besseren Aufklärung und einer leichteren Dokumentation des eigenen Willens für mehr Organspenden sorgen. So sollen beispielsweise Einträge in das Organspendenregister erleichtert werden. Das Ziel ist, die freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu stärken. Entscheidung gegen die Widerspruchslösung 2020 Im Januar 2020 hatte sich der Bundestag gegen die Widerspruchslösung (19/11096(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden. Damals befürwortete eine Mehrheit der Abgeordneten, dass ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten eine postmortale Organentnahme nicht zulässig sei. Durchsetzen konnte sich der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft (19/16214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Neben einer verstärkten Aufklärung sollten Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung in einem neu einzurichtenden Online-Register zu dokumentieren. In den folgenden Jahren zeigte sich allerdings, dass die Neuregelungen nicht den erhofften Erfolg brachten. Zudem verzögerte sich die Einrichtung des Online-Registers erheblich, das erst im März 2024 freigeschaltet werden konnte. Die Eintragung in das Register gilt zudem als relativ kompliziert. Persönliche Ansichten der Rednerinnen und Redner In der auch von persönlichen Erfahrungen geprägten Aussprache am 25. Juni waren sich die Parlamentarier zumindest darin einig, dass die Ausgangslage für die betroffenen Menschen prekär ist und alles unternommen werden sollte, um die Zahl der Organspenden substanziell zu steigern. In der Debatte kamen 30 Rednerinnen und Redner aller Fraktionen mit ihren persönlichen Ansichten zu dem Thema zu Wort. Auf die Fraktionsdisziplin und Parteizugehörigkeit kam es in dieser Diskussion nicht an. "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung" Gitta Connemann umriss das Thema mit den Begriffen Leben, Tod und Hoffnung, die den Alltag von Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan prägten. Wenn ein passendes Organ gefunden werde, bedeute das Leben. Aber ein rettendes Organ fehle oft, was in den betroffenen Familien oft Verzweiflung auslöse. Sie betonte: "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung." Und es gehe um die Chance auf ein neues Leben. Viele Menschen wollten sich nicht mit Fragen zu Leben und Tod befassen und schöben wichtige Entscheidungen dazu vor sich her. Es gebe aber Menschen, die ohne eine Organspende kein Morgen mehr hätten. Daher müsse über die Widerspruchslösung gesprochen werden. In der Vergangenheit sei schon viel getan worden, um die Organspende zu stärken. "Das alles war richtig, aber es reicht nicht." Die meisten Menschen hätten keinen Organspendenausweis. Connemann versicherte, es gehe bei der Widerspruchsregelung nicht um einen Zwang zur Organspende, das Selbstbestimmungsrecht bleibe erhalten, denn: "Ein einfaches Nein reicht, jederzeit." Mit der Widerspruchsregelung werde eine Antwort gegeben, ohne Freiheit zu nehmen. "Priorität für die garantierte körperliche Unversehrtheit" Ganz anders argumentierte Dr. Christina Baum, die der im Grundgesetz garantierten körperlichen Unversehrtheit auch in diesen Fällen Priorität einräumte. Die Widerspruchsregelung stehe diesem Grundrecht diametral entgegen. Bei einer Organspende sei eine aktive Zustimmung erforderlich. Wenn Menschen sich mit dem eigenen Tod nicht auseinandersetzen wollten, dürften sie nicht dazu gezwungen werden. Die Widerspruchsregelung berge zudem die Gefahr, "dass dem menschlichen Körper ein materieller Wert zugemessen" werde. Das könne gewinnbringend sein für alle medizinischen Akteure, einschließlich der Pharmaindustrie. Sie fragte: "Wie kann man ausschließen, dass eine gezielte Suche nach passenden Organspendern einsetzt?" Nur die Beibehaltung des bisherigen Vorgehens garantiere die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. "Alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten" Sabine Dittmar erinnerte an die mehr als 8.000 Patienten auf der Warteliste für eine Organspende. Die durchschnittliche Wartezeit auf ein Spenderorgan liege in Deutschland bei etwa acht Jahren. Daher stürben täglich Patienten, die auf der Warteliste stehen. Zudem seien mehr als 100.000 Patienten mit Nierenversagen auf eine Dialyse angewiesen. Viele dieser Patienten hätten bei einer Transplantation eine bessere Überlebensperspektive. Die gesetzlichen Initiativen der Vergangenheit hätten nicht ausgereicht, um die Zahl der Spenderorgane signifikant zu steigern, räumte sie ein und fügte hinzu: "Einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinen anderen Bereich der Medizin tolerieren." Dittmar wies das Argument des Eingriffs in die Selbstbestimmung zurück. Die Organspende sei kein Zwang, jeder könne nein sagen. Die Entscheidung werde mit der Widerspruchsregelung nur anders organisiert: Statt aktiv zuzustimmen müsse aktiv widersprochen werden. Dies sei "nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel", zumal Patienten in Deutschland von Spenderorganen profitierten, die aus Ländern kämen, in denen die Widerspruchsregelung schon gelte. Sie forderte: "Wir müssen alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten." "Zunahme der Spenderzahlen bei Widerspruchsregelung" Prof. Dr. Armin Grau schilderte mit Verweis auf seine eigenen beruflichen Erfahrungen im Krankenhaus, wie schwierig es für Angehörige ist, über die Organspende eines verstorbenen Familienmitglieds selbst entscheiden zu müssen. Zumeist sei der Wille eines betroffenen Menschen für oder gegen eine Organspende unbekannt. In solchen Fällen müssten dann die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Die Angehörigen seien damit überfordert und lehnten in einer solchen Lage die Spende oft ab. Er schlussfolgerte: "Wir haben keine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung." Grau argumentierte, auch bei der Widerspruchsregelung würden die Angehörigen eng einbezogen und gefragt, ob sie den Willen des Verstorbenen zur Organspende kennen, aber sie wären nicht mehr gezwungen, selbst nach dem mutmaßlichen Willen des Angehörigen zu entscheiden. Studien hätten gezeigt, dass die Widerspruchsregelung zu einer klaren Zunahme der Spenderzahlen führe, zumal ohnehin mehr als 80 Prozent der Deutschen grundsätzlich für Organspenden seien. "Brauchen Widerspruchsregelung für einen Neustart" Julia-Christina Stange sagte, Selbstbestimmung bedeute mehr als die Entscheidung zwischen Ja und Nein bei der Organspende. Selbstbestimmung bedeute auch, sich mit der eigenen Gesundheit und Krankheit, mit den Fragen am Lebensende zu beschäftigen. Sie ging zugleich auf die Arbeitsbedingungen insbesondere in Krankenhäusern und der Pflege ein und machte deutlich, dass die für Organspenden zuständigen Stationen personell und finanziell auskömmlich ausgestattet sein müssten. Eine Organspende komme nicht allein durch ein Gesetz zustande, sondern durch Aufklärung, professionelle Kliniken, einen guten Personalschlüssel und funktionierende Abläufe. Auch sie ging auf die sehr spezielle Situation ein, wenn eine Organspende anstehe und die Angehörigen entscheiden müssen. Das sei eine absolute Ausnahmelage, zugleich auch eine besondere Atmosphäre, eine respektvolle Ruhe, ein konzentriertes Arbeiten, eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie sagte: "Die Widerspruchsregelung allein wird nicht alle Probleme lösen, aber für einen Neustart brauchen wir sie." "Schweigen ist nie Zustimmung" Skeptisch äußerte sich Michael Brand, der die rhetorische Frage stellte, ob ein Rechtsstaat, wenn es um 8.000 oder 9.000 Fälle gehe, tief in die Selbstbestimmung von mehr als 80 Millionen Menschen eingreifen und sie zu unfreiwilligen Spendern erklären dürfe, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Er warb nachdrücklich dafür, zunächst andere Optionen auszuschöpfen, um Spenderorgane ohne Zwang zu gewinnen und warnte vor einem "ethisch wie politisch desaströsen Versagen", falls das nicht einmal versucht werde. "Der Erfolg kommt mit klugen Kampagnen und nicht wie in Deutschland mit einem einzigen bürokratischen Brief der Krankenkasse." Nötig seien moderne digitale Informationskampagnen, gerichtet an spendenwillige Bürger etwa auf Social-Media-Kanälen. Die Online-Datenbank für die Organspende sei zudem viel zu bürokratisch. Brand betonte: "Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden, Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo." Er sei "einigermaßen entsetzt über diese grundsätzliche Debatte." Sie werde der Not der Menschen nicht gerecht und lenke ab von den Lösungen, die möglich seien. "Widerspruchsregelung löst keine Probleme" Auch Dr. Kirsten Kappert-Gonther sagte, die Widerspruchsregelung löse keine Probleme, gehe aber mit erheblichen ethischen Problemlagen einher. Schweigen sei keine Zustimmung. Bei einer so persönlichen Fragestellung wie der Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei ein klares Ja notwendig. Sie gab zu bedenken, dass nicht jeder Mensch rechtzeitig seinen Willen zur Organspende bilden und dokumentieren könne, beispielsweise Menschen, die im Alltag überfordert sind, Menschen in psychischen Krisen, mit Sprachbarrieren, Obdachlose, Menschen mit Informationsdefiziten oder junge Erwachsene, die der Tod ganz unvorbereitet treffe. (pk/25.06.2026)
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BVerwG 1 C 11.26 - Beschluss
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BVerwG 1 WB 42.25 - Beschluss
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BVerwG 2 WDB 14.25 - Beschluss - Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung
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Renommierter Völkerrechtler ausgezeichnet: Philippe Sands erhält Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
Jura-Professor, Menschenrechtsanwalt, Buchautor: Philippe Sands setzt sich für die Verteidigung des Völkerrechts ein. Jetzt wurde er mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet.
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Haltung der AfD zum Ukraine-Krieg stößt auf breiten Widerspruch
Die AfD-Fraktion stößt mit ihrer Forderung, die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine im russischen Angriffskrieg zu beenden, auf vehementen Widerspruch bei allen übrigen Fraktionen. In einer auf Verlangen der AfD angesetzten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“ warben Vertreter der Fraktion am Donnerstag, 25. Juni 2026, für einen Kompromissfrieden. Vor allem Vertreter von Union, SPD und Grünen widersprachen und warnten vor den Folgen für die europäische Friedensordnung, wenn völkerrechtswidrige Aggression mit Gebietsgewinnen belohnt würde. AfD: Friedensverhandlungen im deutschen Interesse Dr. Alexander Gauland (AfD) widersprach dem Argument, dass die Ukraine die Freiheit Deutschlands und Europas verteidige. „Wenn die Ukraine weiterkämpfen will, ist das ihr gutes Recht, doch nicht unsere Sache.“ Deutschland schicke Milliarden in die Ukraine, während hierzulande die Armut wachse, die Infrastruktur verrotte und die Wirtschaft schrumpfe. Gauland warf allen übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Linken vor, den „Ukrainekrieg“ zu einem Krieg Deutschlands machen zu wollen. Im deutschen Interesse seien aber Friedensverhandlungen und ein Ende des Krieges mit einem Kompromiss. CDU/CSU: Scheitern Russlands ist ein Vaterlandsinteresse Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) wandte sich vehement gegen die zentrale These der AfD, dass dieser Krieg Deutschland nichts angehe. Wer so argumentiere, sei desinteressiert am Frieden und stehe für die Akzeptanz von Krieg. Vor allem verkenne diese Haltung die Folgen für Europas Friedensordnung. „Wenn dieser Krieg zum Erfolg für Russland wird, dann macht Krieg Schule, dann wird Krieg zum Erfolgsmodell und dann kommt der Krieg Deutschland näher“, sagte Röttgen. „Dass dieser Krieg scheitert, ist ein existenzielles Interesse Deutschlands, ein Vaterlandsinteresse.“ Grüne: AfD betreibt Propagandageschäft des Kremls Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) blies ins selbe Horn und warf der AfD vor, das Propagandageschäft des Kremls zu betreiben. Wer behaupte, dass dies nicht unser Krieg sei, der ermutige Russlands Machthaber Putin, den Krieg fortzusetzen. Alles, was die Stärke der Ukraine unterminiere, verlängere diesen Krieg. „Sie reden vom Frieden, aber betreiben Kriegstreiberei – de facto.“ SPD: Grenzen in Europa nicht mit Gewalt verschieben Johannes Schraps (SPD) widersprach der Annahme, die Unterstützung der Ukraine verlängere den Krieg, und ein Ende der Waffenlieferung führe zu Frieden. Wer diese Unterstützung Eskalation nenne, wie es die AfD tue, der verwechsle Ursache und Reaktion. „Es liegt in unserem ureigenen Interesse, dass Grenzen in Europa nicht mit Gewalt verschoben werden, dass ein Angriffskrieg nicht mit Gebietsgewinn belohnt wird, dass keine kleineren Staaten sich der Willkür und militärischen Stärke ihrer Nachbarn ausgeliefert sehen.“ Linke: Schuldenschnitt und mehr humanitäre Hilfe Ulrich Thoden (Die Linke) warf der AfD vor, sich als Friedenspartei zu verkleiden, in Wahrheit aber „Handlanger des Kremls“ zu sein. Sie wolle letztlich Deutschland zu einer „Energiekolonie Russlands“ machen und betreibe den Ausverkauf deutscher Interessen. Thoden warb für einen Schuldenschnitt für die Ukraine und mehr humanitäre Hilfe für das Land. Die Bundesregierung dürfe nicht auf die militärische Unterstützung allein setzen und müsse diplomatisch Initiativen mit europäischen Partnern vorantreiben. (ahe/25.06.2026)
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Bundestag wählt Moritz Hennemann zum neuen Datenschutzbeauftragten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den Freiburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Für Hennemann stimmten 391 Abgeordnete, dagegen 122 Abgeordnete. Es gab 77 Enthaltungen. Für die Wahl erforderlich waren mindestens 316 Stimmen. Die Bundesregierung hatte Hennemann mit Schreiben vom 24. Juni vorgeschlagen, wie die amtierende Bundestagspräsidentin Josephine Ortleb (SPD) eingangs bekanntgab. Amtsinhaberin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die am 16. Mai 2024 vom Bundestag für fünf Jahre in dieses Amt gewählt worden war, hatte am 17. März 2026 ihren Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen angekündigt, sobald die Nachfolge geregelt ist. Specht-Riemenschneider wird die Amtsgeschäfte nach eigenen Angaben bis Ende September weiterführen. Werdegang des künftigen Amtsinhabers Moritz Hennemann studierte laut einer BfDI-Pressemitteilung in Heidelberg, Krakau und Oxford und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt. Er verbrachte ein Forschungssemester an der Harvard Law School und habilitierte 2019 an der Universität Freiburg. Anschließend hatte er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau inne, wo er zudem die Forschungsstelle für Rechtsfragen für Digitalisierung leitete. Aktuell ist er wieder in Freiburg tätig, wo er den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehat und Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht ist. Im Nebenamt ist er zudem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Regelung im Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz regelt im Paragrafen 11: "Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die oder der Gewählte ist von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten zu ernennen. Die oder der Bundesbeauftragte muss bei ihrer oder seiner Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben. Sie oder er muss über die für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Insbesondere muss die oder der Bundesbeauftragte über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse des Datenschutzrechts verfügen und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben." Aufgaben des oder der Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte als oberste Bundesbehörde hat die Aufgabe, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 (Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafverfolgung) erlassenen Rechtsvorschriften, zu überwachen und durchzusetzen. Er sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und klärt sie darüber auf, "wobei spezifische Maßnahmen für Kinder besondere Beachtung finden". Zu seinen Aufgaben zählt weiterhin, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und andere Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten. Die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter sollen für die ihnen aus dem Gesetz und sonstigen Datenschutzvorschriften entstehenden Pflichten sensibilisiert werden. Untersuchung von Beschwerden Auf Anfrage jeder betroffenen Person soll der Datenschutzbeauftragte Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der Datenschutzvorschriften zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls dazu mit den Aufsichtsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Er befasst sich ferner mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle, einer Organisation oder eines Verbandes gemäß Artikel 55 der EU-Richtlinie 2016/680, untersucht den Gegenstand der Beschwerde "in angemessenem Umfang" und informiert den Beschwerdeführer über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung, vor allem, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde notwendig ist.. Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus, mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, auch durch Informationsaustausch, und ihnen Amtshilfe zu leisten, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Ebenso soll die Anwendung der Datenschutzvorschriften untersucht werden, auch auf der Grundlage von Informationen einer anderen Behörde. Maßgebliche Entwicklungen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken, sollen verfolgt werden, vor allem die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken. (vom/25.06.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Patientenrechtegesetz: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung durch AfD und Die Linke wurde etwa ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahrung der Rechte von Patienten bleibe eine große Herausforderung, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und der damit verbundenen Beweisführung, hieß es in dem Antrag. Behandlungsfehler passierten vermutlich jeden Tag, und fast immer stünden die Betroffenen vor der schwierigen Aufgabe, den Fehler nachzuweisen, vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation fehle oder nachträglich bearbeitet werde, ohne dass klar ersichtlich sei, was wann in Dokumenten durch wen geändert wurde. Liege in medizinischen Einrichtungen nachweislich eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation vor, greife die Beweislastumkehr. In dem Fall müssten die Einrichtungen belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder der Schaden nicht auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sei. Diese Regelung erleichtere es Patienten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und verringere die Hürden bei der Nachweisführung deutlich. Jedoch seien die Hürden für eine Beweislastumkehr sehr hoch. Die Abgeordneten forderten, die Beweislasterleichterung im Behandlungsvertragsrecht zu ändern, um Patienten bei Schadenersatzansprüchen eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen. Zudem sollte die Organisationsverantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen klar gesetzlich verankert werden. Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz: Mit allen übrigen Stimmen lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz, 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a). „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärte die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe, hieß es. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz: Ebenfalls mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu lag es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b) vor. Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Fraktion die Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent senken. Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas würde laut dem Gesetzentwurf zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. CO2-Preis: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster))", den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte, wurde ebenfalls mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Umweltausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung (21/6694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt, hieß es in dem Entwurf. Die Abgeordneten schrieben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem TEHG sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. Abgesetzt: Syrien: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, heißt es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben. Bei multilateraler Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird. Petitionen: Das Parlament stimmte zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 269 bis 280 (21/6419(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6420(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6421(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6422(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6423(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6424(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6425(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6426(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6427(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6429(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6430(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nutzung der Stau-Rettungsgasse durch Motorradfahrer Darunter fand sich auch eine Petition, die eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung forderte, damit es Motorradfahrern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird, Staus in der Rettungsgasse mit mäßiger Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei stehendem oder langsamem Verkehr könne es insbesondere wegen auftretender Wetterphänomene, wie etwa starkem Regen oder enormer Hitzeeinstrahlung, zu hohen Belastungen bei Motorradfahrern kommen, schrieb der Petent. Die Motorradfahrer seien der Hitze durch ihre Schutzkleidung, dem Helm und der aufsteigenden Wärme des Motors und des Straßenbelags stark ausgesetzt. Diese Umstände könnten zu Dehydrierung oder Hitzeschlag führen, hieß es in der Petition. Zudem führe das Balancieren eines schweren Motorrads im Stop-and-Go-Verkehr „zu Gefahren für den Kraftradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern“. Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. Juni 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe die geltende Rechtslage geprüft und halte sie für sachgerecht, hieß es in der Beschlussvorlage. Die Nutzung der Rettungsgasse würde für Motorradfahrende ebenfalls Risiken beinhalten, schrieben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Motorradfahrende, die bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfahren, müssten mit unbedachtem Verhalten rechnen. Weiterfahrt nur bei „nicht anders abwendbarer Gefahr für den Leib“ Die stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmenden könnten plötzlich zur Fahrbahnmitte fahren oder bei den stehenden Fahrzeugen könnten Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei, hieß es in der Vorlage. Somit könnten Unfälle auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise nicht weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Überhitzung oder Dehydrierung sei darüber hinaus ein Notstand, der zur Weiterfahrt berechtigen könne, „aber nur, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für den Leib besteht“. Die Forderung nach einer besonderen Regelung für Kraftradfahrende in Stausituationen vermochte der Petitionsausschuss daher nicht zu unterstützen. (hau/vom/25.06.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt. Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Finanzausschuss überwiesen. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden. Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll demnach künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln. Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern" (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden. Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel "Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20" (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet. Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke "Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen" (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wid im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten. Um eine "fortschreitende Militarisierung" an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient. Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion "Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen" (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Unternehmensstatistik: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren. Steuerhinterziehung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen" (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. (vom/hle/25.06.2026)
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Linke und Grüne setzen sich für Steuerentlastung ein
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, im Bundestag massiv für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommensbezieher eingesetzt. Die Grünen wollen darüber hinaus eine zusätzliche Entlastung durch die Senkung von Krankenkassenbeiträgen erreichen. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet“ (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde am Donnerstag nach 60-minütiger Aussprache ebenso wie ein Antrag der Linken mit dem Titel „Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken, Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern, Ehegattensplitting reformieren“ (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Auch an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zum „Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen“ (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Zwei weitere Anträge der Grünen mit den Titeln „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen“ (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenfalls an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Grüne wollen ein Zeichen setzen In der Debatte erklärte Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grüne), die Grünen wollten ein klares Zeichen setzen, dass kleine und mittlere Einkommen entlastet werden. 20 bis 30 Prozent der Menschen könnten aber nicht entlastet werden, weil sie keine Steuern zahlen würden. Daher schlug Beck neben der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags eine Senkung von Sozialabgaben vor. Damit könnte zum Beispiel eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro brutto Jahresverdienst um 450 Euro entlastet werden, wenn Steuer- und Abgabensenkung zusammengerechnet würden. Union: Einkommensteuerreform ist auf dem Weg Fritz Güntzler (CDU/CSU) wies darauf hin, dass auch die Koalition eine Einkommensteuerreform im Programm habe. Die unteren und mittleren Einkommensgruppen sollten zum 1. Januar 2027 entlastet werden. Die Gespräche zwischen den Koalitionsparteien verliefen konstruktiv. Güntzler würdigte den Grünen-Antrag, in dem es heiße, wer arbeite, solle vom Einkommen mehr behalten. Das sehe auch die Union so. Die Union sei für die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen, "aber das bedeutet nicht zwingend, dass dies dazu führen muss, dass andere Teile mehr belastet werden, die jetzt bereits einen Großteil des Steueraufkommens tragen". Eine reine Umverteilung wäre keine Steuerreform, so Güntzler. Er wies darauf hin, dass ein Prozent der Steuerpflichtigen 25 Prozent des Einkommensteueraufkommens beitragen würden. Die obersten zehn Prozent würden 60 Prozent tragen, die untere Hälfte hingegen nur 6,5 Prozent. Güntzler verlangte, dass auch die Lage des Haushalts und vor allem der Kommunen bedacht werden müsse. Aber die Koalition werde gemeinschaftlich zu einer guten Lösung kommen: "Wir werden liefern." AfD: Extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung Kay Gottschalk (AfD) verwies auf die mit 49,3 Prozent extrem hohe Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland: "Das ist moderne Sklaverei, wenn Menschen, die arbeiten, fast 50 Prozent ihres Einkommens an diesen gefräßigen Steuerstaat abdrücken und keine Leistung mehr bekommen, wenn sie die brauchen." Es sei kein Wunder, dass die Deutschland auch beim Vermögen der Haushalte nur noch im unteren Mittelfeld der EU liege. "Die Deutschen, insbesondere die Arbeitnehmer, sind inzwischen zu den armen Schluckern Europas geworden", stellte Gottschalk fest. Verantwortlich seien Union und SPD. Mit den sprudelnden Steuereinnahmen sei die ganze Welt finanziert worden, während die eigenen Bürger im Stich gelassen worden seien, was besonders am "jämmerlichen Bild" der Deutschen Bahn deutlich werde. SPD: Arbeit ist im Vergleich zu hoch besteuert Parsa Marvi (SPD) zeigte sich überzeugt, dass die Koalition nach der Renteneinigung auch eine Einkommensteuerreform auf den Weg bringen werde. Er sei mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) einig, dass Arbeit im internationalen Vergleich zu hoch besteuert werde. Es gehe um die Entlastung von 95 Prozent der Steuerzahler, die auf ihre Erwerbseinkommen angewiesen seien. "Abenteuerliche Flat-Tax-Phantasien", die zu einer kräftigen Entlastung von Bestverdienern, aber bei vielen Menschen, die auf Erwerbseinkommen angewiesen seien, zu einer Belastung führen würden, könne man nicht gebrauchen. Auch dürfe es keine Steuerentlastung auf Pump geben. Marvi sagte, für die SPD sei klar, dass Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen und Vermögen ihren Beitrag leisten müssten: "Das ist unsere Vorstellung von Solidarität und von einem gerechten Gesamtpaket." Linke: Steuerpolitik muss für Umverteilung sorgen Doris Achelwilm (Linke) wies Vorwürfe zurück, dass die Linke maßlos Steuern erhöhen wolle: "Das Gegenteil ist der Fall". Richtig sei, dass man die seit 30 Jahren stillgelegte Vermögensteuer wiederhaben wolle. Riesenvermögen und Erbschaften führten in Deutschland ein hochprivilegiertes Eigenleben, während ansonsten Stagnation und Finanzierungsnot herrschten. Das könne so nicht bleiben, Steuerpolitik müsse für Umverteilung sorgen. Leistungslose Kapitalerträge, Spitzengehälter und Einkommensmillionäre müssten stärker in die Pflicht genommen werden. Für 95 Prozent der Menschen sollten dagegen Steuern gesenkt werden: "Entlastung für die breite Mehrheit ist überfällig," sagte Achelwilm. Gesetzentwurf der Grünen zu Immobilienveräußerungen Mit ihrem Gesetzentwurf (21/6637(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen die bisher mögliche steuerfreie Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nach zehnjähriger Haltedauer abschaffen. Mit Aufhebung der Haltefrist würden Gewinne aus Immobilienveräußerungen unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Begründung heißt es, die bisher geltende vollständige Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach zehn Jahren führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Kapital in Form von Grund und Boden gegenüber anderen Anlageformen. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen würden dauerhaft der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer hingegen in Immobilien investiere, könne nach zehn Jahren vollständig steuerfrei veräußern. Weiter schreibt die Fraktion, dass die Immobilienmärkte in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Wertsteigerungen verzeichnet hätten. „Die hieraus resultierenden Veräußerungsgewinne bleiben nach Ablauf der Frist vollständig der Besteuerung entzogen. Dies stellt eine Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage dar, die fiskalisch nicht länger hinnehmbar ist, zumal der Staat gleichzeitig erhebliche Investitionen in Wohnungsbau, Infrastruktur und städtische Entwicklung tätigt, die zum Wertzuwachs der Immobilien beiträgt“, argumentiert die Fraktion. Durch die Gesetzesänderung werden steuerliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro erwartet. Antrag der Grünen zu Steuerentlastungen In ihrem ersten Antrag (21/6644(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die gezielte steuerliche Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel. „Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss reformieren“ Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“. „Stromsteuer auf europäischen Mindestsatz senken“ Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden. Die Fraktion verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde. Antrag der Grünen zu Share-Deals Die Grünen verlangen von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verhinderung von Steuerumgehungen bei Immobiliengeschäften. In ihrem zweiten Antrag (21/6646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern. Damit soll Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfallen, so dass hierdurch etwa eine Milliarde Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden könnten. Die Abgeordneten erläutern, dass Immobilientransaktionen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegen. Durch sogenannte „Share Deals“ könnten große Immobilienunternehmen die Grunderwerbsteuer umgehen, indem sie nicht die Immobilie selbst kaufen, sondern Anteile an Immobiliengesellschaften. Die grunderwerbsteuerliche Vergünstigung für Erwerber von Immobilien mittels „Share Deals“ koste die Bundesländer rund eine Milliarde Euro jährlich. Bei mehr als einem Drittel aller großen Wohnungstransaktionen zwischen 1999 und 2019 sei wegen „Share Deals“ keine Steuer gezahlt worden. Eine 2021 erfolgte Reform habe daran nicht wirklich etwas geändert. Während Investoren und Immobilienkonzerne durch die Gestaltungsoption bei Unternehmensübernahmen grunderwerbsteuerliche Ausnahmen erhalten würden, zahlten Privatpersonen in der Regel fair die Grunderwerbsteuer, stellen die Abgeordneten fest. Antrag der Grünen zu Erbschaften Die Grünen wollen Steuervorteile bei großen Erbschaften beenden und damit eine Gerechtigkeitslücke schließen. In ihrem dritten Antrag (21/6647(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung abgeschafft wird. Sie soll durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt werden. Wie die Abgeordneten erläutern, sieht die 2016 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführte Verschonungsbedarfsprüfung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen auf Antrag des Erwerbers einen Erlass der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vor, „soweit die Person nachweist, dass sie persönlich nicht dazu in der Lage ist, die Steuer aus ihrem verfügbaren Vermögen zu begleichen“. Dadurch habe der effektive Steuersatz auf Milliardenvermögen im letzten Jahr bei gerade einmal bei rund zwei Prozent gelegen - trotz der theoretisch hohen nominalen Steuersätze im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von bis zu 30 Prozent. „Hohe Erbschaften werden faktisch geringer besteuert als mittelgroße. Milliarden schwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf Familienstiftungen können steuerfrei bleiben“, stellt die Fraktion fest. Bei Erbschaften über 26 Millionen Euro sei durch die „Verschonungsbedarfsprüfung“ im Jahr 2024 in 95 Prozent der Fälle die Steuer erlassen worden. Die Sonderregel habe die Bundesländer rund 3,4 Milliarden Euro Mindereinnahmen gekostet. Darüber hinaus verschaffe die Verschonungsbedarfsprüfung Erben gegenüber Gründern einen strukturellen Finanzierungsvorteil, da bestehende Betriebe künstlich abgesichert würden, während unternehmerische Innovationen gehemmt würden. Antrag der Linksfraktion zur Einkommenssteuer Die Fraktion Die Linke will Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen steuerlich entlasten. In einem Antrag (21/6645(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird gefordert, zur Absicherung des Existenzminimums alle Einkommen bis 16.800 Euro steuerfrei zu stellen. Zu versteuernde Einkommen bis 65.000 Euro - und somit 95 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen - sollten steuerlich entlastet werden. Ferner sollten Menschen mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der ersten Progressionszone, des sogenannten „Mittelstandbauchs“, und durch die Erhöhung des Schwellenwertes für den Spitzensteuersatz auf 85.000 Euro gegenüber dem Status quo begünstigt werden. Außerdem wird verlangt, die Abgeltungsteuer, durch die Kapitalerträge nur noch mit 25 Prozent besteuert werden, abzuschaffen und Kapitalerträge künftig mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern. Es sei ein nicht nachvollziehbares Privileg, dass leistungslose Kapitaleinkommen in der Spitze nur halb so hoch wie Arbeitseinkommen besteuert würden. „Das bei der Einführung der Abgeltungsteuer vorgebrachte Argument, Unternehmen und Vermögende würden ohne dieses Steuerprivileg Steuergestaltung und -hinterziehung betreiben, ist spätestens durch den verbesserten internationalen Informationsaustausch entkräftet worden“, schreiben die Abgeordneten. Gegenfinanzierung für die Entlastung Als Gegenfinanzierung für die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen wird vorgeschlagen, die reichsten fünf Prozent der Steuerpflichtigen stärker zu besteuern, indem der Spitzensteuersatz ab der erhöhten Schwelle von 85.000 Euro wieder auf 53 Prozent und der Reichensteuersatz ab 250.000 Euro auf 60 Prozent angehoben wird. Zusätzlich soll ein Millionärssteuersatz in Höhe von 75 Prozent eingeführt werden. Dies betreffe die einkommensstärksten 0,08 Prozent der Bevölkerung, heißt es. Außerdem wird eine Begrenzung des Ehegattensplittings gefordert. Es soll durch eine Übertragung des Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt werden. „Mit dem Einkommenskonzept dieses Antrags werden alle Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 65.000 Euro entlastet, das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 7.000 Euro (Single, Steuerklasse I). So liegt die Entlastungswirkung bei 16.800 bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei etwa 800 Euro; im Falle von 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegt die Entlastung noch bei knapp 500 Euro“, rechnet die Fraktion Die Linke vor. (hle/25.06.2026)
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Norton Rose Fulbright advises IPTO on €1 billion share capital increase and ECM transaction
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised the Greek Transmission System Operator IPTO S.A. (IPTO) on the legal and regulatory aspects of a landmark equity capital markets transaction supporting the operator’s €1 billion share capital increase and broader strategic investment programme.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
21/6723: Kleine Anfrage Langjährige Planungsstillstände bei Bebauungsplanverfahren und Eigentumsschutz (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/6722: Kleine Anfrage Neue Befugnisse bei Auslieferung und Strafverfolgung und internationaler Rechtshilfe (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/6732: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/6020 - Keine Spekulation mit Wohnraum - Marktzugang von Immobilien
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/6727: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Karoline Otte, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5287 - Big Tech fair besteuern - Digitalsteuer jetzt
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