Aktuelle Nachrichten

Regierung sieht Fortschritte in der Baupolitik

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Regierung sieht Fortschritte in der Baupolitik. So sei es gelungen, die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren, heißt es in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage.

Zwei Initiativen zum Thema Zwangszuweisungen beraten

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. April 2026, in einer Debatte mit zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen auseinandergesetzt. Die Fraktion hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485) und einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz)“ (21/5476) eingebracht. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte bei ihrem Antrag Federführung beim Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen und bei ihrem Gesetzentwurf Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verlangt, wurde in beiden Fällen aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt. AfD: Lage der Städte und Gemeinden katastrophal Für die AfD-Fraktion bezeichnete Marc Bernhard die Lage der Städte und Gemeinden als „katastrophal“. Sie hätten immer weniger Geld für die notwendigen Pflichtaufgaben. Auch die Wohnungsnot verschärfe sich immer weiter. Dafür trage auch die Bundesregierung Verantwortung, würde sie doch „massenhafte Zwangszuweisungen von Flüchtlingen in Gebiete mit Wohnungsnot“ durchführen, kritisierte Bernhard. Bernhard verwies zudem auf seit 2015 durch Migration gestiegene Sozialkosten. „Wer die Kommunen überfordert, gefährdet den sozialen Frieden“, sagte der Abgeordnete. CDU/CSU: Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Staates Für die CDU/CSU-Fraktion wertete Detlef Seif die Anträge der AfD-Fraktion hingegen als „Verzweiflungstat“, sei ihr doch durch das Handeln der Koalition in der Migrationspolitik inhaltlich das wichtigste Thema abhandengekommen. Zudem seien die Anträge mit heißer Nadel gestrickt und handwerklich schlecht gemacht. Die Vorschläge der AfD seien ein „Angriff auf die Funktionsfähigkeit“ des Staates. Zudem warf er der AfD-Fraktion vor, einerseits die Mietpreisbremse abzulehnen, andererseits nun die Mietpreisbremse als Grundlage für ihren Vorschlag zu nutzen. Würde dies umgesetzt, würden die Asylbewerber künftig vor allem im ländlichen Raum und nicht mehr in den Ballungsgebieten untergebracht. Das sei unsolidarisch, so der Christdemokrat. Grüne: Für Kommunen ein Notfallpaket schnüren Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte Karoline Otte ein stärkeres Engagement von Bund und Ländern für die Kommunen. Für sie müsse jetzt ein „Notfallpaket“ geschnürt werden, verlangte Otto. „Gute Kommunalpolitik – das ist nicht Improvisation unter Dauerdruck, das ist Gestalten mit Perspektive. Das ist der Auftrag an diese Bundesregierung und den fordern wir ein.“ Der AfD-Fraktion warf sie vor, Geflüchtete gängeln zu wollen, damit sie nirgendwo ankommen können. Kritik übte sie auch an Aussagen von Christdemokrat Seif, das individuelle Asylrecht durch ein Aufnahmekontingent zu ersetzen. Damit werde eine „wichtige, zentrale Lehre aus dem Nationalsozialismus“ unter den Bus geworfen, monierte die Abgeordnete. SPD: Solidarität mit Mietern und Geflüchteten Für die SPD-Fraktion warf Hakan Demir der AfD vor, Mieterinnen und Mieter und Flüchtende gegeneinander auszuspielen. Es brauche aber Solidarität mit Mieterinnen und Mietern und Geflüchteten. Das etablierte System der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel sei sinnvoll, betonte der Sozialdemokrat. Demir verwies zudem auf Koalitionsvorhaben, den Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verbessern und den Wohnungsbau anzukurbeln. Der AfD-Fraktion warf er zudem vor, „menschenverachtende Sprache“ zu nutzen. Linke: Asylbewerber werden zu Sündenböcken gemacht Für die Fraktion Die Linke warf Caren Lay der AfD vor, Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu Sündenböcken zu machen und Wohnungssuchende gegeneinander auszuspielen. Sie vertrete nicht die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung der AfD sei, kurz gefasst, „Ausländer raus!“. Sie finde das „rassistisch“, sagte die Linken-Abgeordnete. Mit dem „internationalen Kapital“ habe die AfD hingegen weniger Problem, dabei sei die „Spekulation die Mutter aller Probleme auf dem Wohnungsmarkt“. Dieser Spekulation müsse ein Ende gesetzt werden, aber dazu schweige die AfD, sagte Lay. Gesetzentwurf der AfD In ihrem Gesetzentwurf (21/5476) kritisiert die AfD die Verteilung der Asylantragsteller nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer. „Die Verteilung innerhalb der Länder auf Städte und Gemeinden fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Den Städten und Gemeinde werden ohne Rücksicht auf die Situation des Wohnungsmarkts und ohne Widerspruchsmöglichkeit von der jeweiligen Landesregierung Personen zur Unterbringung zugewiesen“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb zum einen, die Vorschrift zur „Mietpreisbremse“ so zu ändern, dass darin ein zusätzliches Begründungserfordernis für die Landesregierungen aufgenommen wird, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt werde. Die Landesregierungen sollen angehalten werden, konkret darzulegen, welche Auswirkungen eine weitere Zuweisung von Asylantragstellern auf den Wohnungsmarkt der jeweiligen Kommune habe und mit welchen Maßnahmen diese Mehrbelastung vollständig ausgeglichen werden solle. „Um zu verhindern, dass die Zahl der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiter steigt, soll Paragraf 45 Asylgesetz um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern ergänzt werden“, fordert die Fraktion. Antrag der AfD In ihrem Antrag (21/5485) fordert die AfD, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Bundesländern eine Zuweisung von Flüchtlingen an solche Gemeinden verwehrt, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung gemäß Paragraf 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgestellt worden ist. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, demzufolge eine Verpflichtung eines Landes zur Übernahme von Ausländern aus einem Aufnahmeprogramm des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes nur dann besteht, wenn das betreffende Land zu diesem Aufnahmeprogramm sein Einvernehmen erteilt hat. "Nachfrage nach Wohnraum massiv erhöht" Wie die Fraktion in der Vorlage schreibt, werden die Migranten auf Grundlage des sogenannten Königsteiner Schlüssel vom Bund auf die Länder verteilt. „Diese bedienen sich anschließend der Asyldurchführungsverordnung, um Landkreise beziehungsweise Gebietskörperschaften zur Unterbringung aufzufordern“, schreibt die Fraktion weiter. Dies habe den Nachfragedruck nach Wohnraum in Ballungszentren massiv erhöht, denn für Asylbewerber ende nach maximal 18 Monaten die Verpflichtung, in einer kommunal betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Anschließend drängten diese Menschen auf den Wohnungsmarkt der Gebietskörperschaften, denen sie zuvor zugeteilt worden waren. Aufgrund mangelnder Kapazitäten sei es allerdings „Praxis vieler Kommunen, die Residenz- und damit Wohnpflicht sofort nach der Registrierung aufzuheben“. (scr/sto/che/eis/23.04.2026)

Abgesetzt: Polizeiliche Kriminalstatistik zur Ausländerkriminalität

Abgesetzt von der Tagesordnung ist ein ursprünglich von der AfD angekündigter Antrag der AfD mit dem Titel „Polizeiliche Kriminalstatistik sowie Berichtswesen zur Ausländerkriminalität mit maximaler Offenheit zur Effektivitätssteigerung sicherheitspolitischer Maßnahmen ausgestalten“. Die Vorlage sollte am Donnerstag, 23. April 2026, zur Aussprache gestellt werden. Nach einstündiger Debatte sollte der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/17.04.2026)

AfD-Antrag gegen "Zwangszuweisungen von Flüchtlingen"

Inneres/Antrag "Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen" lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

DOSB: Deutschland ist weiterhin eine Wintersportnation

Sport und Ehrenamt/Ausschuss Das deutsche Olympiateam hat bei den Olympischen Winterspielen laut DOSB seine Medaillenziele knapp verpasst. Dennoch bleibe Deutschland eine Wintersportnation, hieß es vor dem Sportausschuss.

Transparenz bei Ernährungsempfehlungen

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Fraktion der AfD kritisiert staatliche Ernährungsempfehlungen

Nach Urteil: AfD will Correctiv gGmbH Förderung streichen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen - Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken" vorgelegt.

Gesamtstrategie für nachhaltige Mobilität in Städten

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Um eine nachhaltige Mobilität in Städten zu erreichen, braucht es eine Gesamtstrategie, betonten die zu einem Fachgespräch des Nachhaltigkeitsbeirats geladenen Expertinnen.

Die Linke fordert Ende der US-Sanktionen gegen Kuba

Auswärtiges/Antrag Die Linke wendet sich gegen US-Sanktionen gegen Kuba und fordert humanitäre Hilfen für den Inselstaat. Ihr Antrag soll morgen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden.

Linke fordert Waffenstillstand im Libanon und Verhandlungen

Auswärtiges/Antrag Die Linke setzt sich für einen Waffenstillstand im Krieg zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon ein. Ihr Antrag soll am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.

TOP 14 EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge

72. Sitzung vom 17.04.2026, TOP 14: EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge

BVerwG 9 B 29.23 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 23.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe reist nach Aserbaidschan

Vom 25. bis 30. April 2026 befindet sich eine Delegation der Deutsch-Südkaukasischen Parlamentariergruppe zu bilateralen Gesprächen mit Parlamentsmitgliedern bzw. legislativen Gremien in der Republik Aserbaidschan. Auf dem Programm stehen auch Begegnungen mit Vertretern der Regierung und der Zivilgesellschaft. Thematisch geht es dabei um die Außen- und die Innenpolitik sowie die Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland. Darüber diskutieren die Abgeordneten in Baku auch mit dem aserbaidschanischen Präsidenten, Parlamentariern der Aserbaidschanisch-Deutschen Freundschaftsgruppe, Vertretern der Zivilgesellschaft und weiteren Akteuren. Beim Besuch der Region Karabach interessiert die Gruppe der Stand des Wiederaufbaus der Region. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Mirze Edis (Die Linke., Ltg.), Daniel Kölbl (CDU/ CSU), Macit Karaahmetoğlu (SPD), Harald Ebner (BUENDNIS 90/DIE GRUENEN) und Sergej Minich (AfD).

BGBl. 2025 I Nr. 248

Erstes Gesetz zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes vom 20. Oktober 2025

BGBl. 2025 I Nr. 247

Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze vom 20. Oktober 2025

BGBl. 2025 I Nr. 246

Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen vom 20. Oktober 2025

TOP ZP 9 Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

71. Sitzung vom 16.04.2026, TOP ZP 9: Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

Ja zur Verein­fachung und Digitalisierung von Vergabeverfahren

Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (21/1934) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/5525) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5528) zum Gesetzentwurf abgelehnt. Die Grünen stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Die AfD-Fraktion hatte getrennte Abstimmung über die Neufassung des Paragrafen 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Verordnungsermächtigung) und über den übrigen Gesetzestext beantragt. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde dieser Antrag abgelehnt, sodass über den Gesetzentwurf insgesamt abgestimmt wurde. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an. Zur Abstimmung lag zudem ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5526) vor. CDU/CSU: Belange des Mittelstandes werden beachtet Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) kündigte an, dass Vergabeverfahren jetzt beschleunigt und vereinfacht würden. Auch die Gelder aus dem Sondervermögen würden schneller „auf die Straße kommen“ und der Modernisierung des Landes zugute kommen. Es gehe um ein Auftragsvolumen der öffentlichen Hand in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrags. Auf die Belange des Mittelstandes werde geachtet und auch darauf, dass die Regeln für die Kommunen praktikabel anwendbar seien. Der Erfüllungsaufwand der Kommunen werde um 280 Millionen Euro im Jahr sinken, rechnete Lenz vor. Man brauche schnellere Auftragsvergaben, damit die Kreditaufnahmen des Bundes zu mehr Investitionen und mehr Wachstum führen würden. AfD: Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei Enrico Komning (AfD) warnte davor, dass beschleunigte Verfahren zum Einfallstor für Fehlentwicklungen würden: „Genau das passiert hier“. Formal bleibe man bei der Losvergabe, aber in der Praxis werde die Gesamtvergabe leichter möglich, weil jetzt auch aus zeitlichen Gründen von der Losvergabe abgesehen werden könne. Da jedes Projekt unter Zeitdruck stehe, werde die Folge sein, dass Großaufträge an Großfirmen gehen würden. „Mittelstand, Handwerk und kleine Unternehmen bleiben bei öffentlichen Aufträgen außen vor oder werden zu Subunternehmern degradiert.“ So würden aus dem Mittelstand, dem Rückgrat der Wirtschaft, Mittelstandsunternehmer am Katzentisch. Auch eine Schaffung „grüner Leitmärkte“ dürfe es nicht geben. Es sei nicht Aufgabe des Staates, Märkte zu definieren. Wer politisch vorgebe, was nachgefragt werden solle, verlasse den Weg der sozialen Marktwirtschaft und begebe sich auf den Weg der staatlichen Lenkung. Das geschehe hier mit einer Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei und sei Planwirtschaft, kritisierte Komning. SPD: Wir ölen das Getriebe des Vergabewesens Armand Zorn (SPD) sagte, ein Sondervermögen allein baue noch keine Brücken, ein Haushaltsbeschluss saniere noch keine Schule, und eine politische Ankündigung verlege noch kein Gleis. Die öffentliche Beschaffung sei das wichtigste Werkzeug des Staates. Hier entscheide sich, ob aus Plänen konkrete Projekte würden. „Wir ölen endlich das Getriebe des Vergabewesens, damit öffentliche Investitionen nicht nur auf dem Papier kreisen, sondern auch auf der Straße, auf der Schiene und in den Kommunen ankommen“, sagte Zorn. Demokratie werde auch daran gemessen, ob sie liefere und vor allem, wie schnell sie liefere. Für die SPD sei wichtig, dass der Mittelstand geschützt und die Tariftreue als verbindlicher Standard vorgeschrieben werde. Außerdem werde die industrielle Zukunft durch grüne Leitmärkte gestärkt. Grüne: Fauler Kompromiss mit wenig Ambitionen Von einem faulen Kompromiss mit wenig Ambitionen sprach dagegen Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen). Die öffentliche Hand vergebe Aufträge mit einem Volumen von 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Vergabe unkomplizierter zu machen, sei richtig, aber die Koalition sorge nicht dafür, dass das Geld klüger und nachhaltiger ausgegeben werde, zum Beispiel für die Verwendung von grünem Stahl. Statt dessen betreibe die Koalition schuldenfinanzierte Gießkannenpolitik. Dass die Union und SPD hinter den Standards der EU zurückbleiben wollten, bezeichnete Joswig als Katastrophe. Linke warnt vor Vetternwirtschaft Janine Wissler (Die Linke) forderte, öffentliche Vergabeverfahren müssten transparent sein und klare Standards erfüllen. Das dürfe nicht unter dem Deckmantel der Beschleunigung unterlaufen werden. Die öffentliche Vergabe habe einen großen Anteil an der Wirtschaftsleistung. Unternehmen, die mit Dumpinglöhnen versuchen würden, an Aufträge zu kommen, dürften sich nicht durchsetzen. Investitionen seien dringend notwendig, Tarifbindung, soziale Standards und Klimaschutz seien wichtig. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setze auf weniger Transparenz und Nachweise und nenne das noch Bürokratieabbau. Besonders kritisierte Wissler die Ausweitung der Direktvergabe auf 50.000 Euro, sodass Aufträge bis zu dieser Summe ohne Ausschreibung vergeben werden könnten. Ein Verzicht auf Ausschreibungen mache Behörden jedoch korruptionsanfällig, warnte Wissler vor Vetternwirtschaft. Der Umgang mit Steuergeldern müsse kontrolliert werden. Dazu werde auch ein handlungsfähiger öffentlicher Dienst gebraucht. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen öffentliche Vergabeverfahren vereinfacht und digitalisiert werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Änderungen soll auch die Verwaltung entlastet werden. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Darstellung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne wolle sie Vorschläge auf EU-Ebene einbringen. Änderungen im Wirtschaftsausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte in seiner Sitzung am 22. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Änderungen beschlossen, die von CDU/CSU und SPD eingebracht worden waren. Dadurch wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Bei der Auftragsvergabe sind nun „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Entschließung beschlossen Der Ausschuss hatte auf Antrag der Koalitionsfraktionen zudem eine Entschließung beschlossen. Vorgesehen ist, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen sollen die neuen Regelungen so anwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz und -abfluss möglich wird, um die Modernisierung des Landes zügig voranzutreiben. A Außerdem soll im Zuge der Reform des Vergaberechts auch die Ausgestaltung der Local-Content-Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU-Ebene aktiv und engmaschig begleitet werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die EU-weiten „Made-with-EU“- und Low-Carbon-Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden, strategische Wertschöpfung in Deutschland gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. „Gold-plating ist zu vermeiden“, heißt es. (hle/nki/eis/23.04.2026)