Aktuelle Nachrichten

Bundestag macht Fehler bei Gesetzesänderung rückgängig: Jetzt sind wieder die Amtsgerichte für Stromsperren zuständig

LTO Nachrichten - 12.06.2026

Eine Reform des EnWG sollte für mehr Verbraucherschutz sorgen, tatsächlich setzte sie tausende Kunden, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen konnten, zusätzlich unter Druck. Nun hat der Bundestag eine Lösung gefunden. 

Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz: Politikerbeleidigung beschränken und Missbrauch bei Selbstbestimmung kontrollieren

LTO Nachrichten - 12.06.2026

Längere Verjährung für bestimmte Fälle der Vergewaltigung, Resilienz der Justiz stärken und die Politikerbeleidigung auf Kommunalpolitiker beschränken: Insgesamt rund 50 Beschlüsse verabschiedeten die Teilnehmenden der JuMiKo.

Grüne wollen Pflegeversorgung auf Krisen vorbereiten

Gesundheit/Antrag Nach Ansicht der Grünen muss die häusliche und stationäre Pflege auf mögliche Krisen vorbereitet werden.

Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg - Colmar

Auswärtiges/Anhörung Die Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg-Colmar war ein Schwerpunkt der Anhörung der Verkehrsminister Deutschlands und Frankreichs vor der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.

Kürzungspläne für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik

Angedachte Rentenkürzungen für Menschen, die Angehörige pflegen, waren Thema einer Aktuellen Stunde am Freitag, 12. Juni 2026. Die Debatte mit dem Titel „Wertschätzung sicherstellen, Kürzungen vermeiden – Die Pflege von Angehörigen darf nicht in die Armut führen“ wurde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Anlass ist ein Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unlängst zur Ressortabstimmung ins Bundeskabinett eingebracht hat. Er ist die Grundlage für einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den nächsten Wochen in den Bundestag einbringen will. Grüne: Nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen „Wir dürfen Gesundheit und Pflege nicht zur Sparbüchse der Nation werden lassen“, mahnte Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Auftakt der Aktuellen Stunde. Sie sprach die vielfältigen Probleme der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung an. Diese Probleme anzugehen sei Aufgabe der Politik, aber, wie sie betonte, „nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen“, nämlich der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Diesen Eindruck aber vermittele der Referentenentwurf aus dem Hause Warken. 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland würden zu Hause versorgt, trug Haßelmann vor, und in erster Linie von Frauen. „Anstatt für Entlastung zu sorgen, ist die erste Botschaft von Ihnen: wir gehen an die Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen ran“, kritisierte Haßelmann in Richtung der Regierungsbank. CDU/CSU: Pflege darf nicht zu Armut führen Anerkennung für die pflegenden Angehörigen brachten auch die anderen Rednerinnen und Redner dieser Debatte zu Ausdruck. Allerdings hob Katrin Staffler (CDU/CSU) die Schwierigkeit der Reformaufgabe hervor und hielt den Grünen entgegen: „Wenn es einfache Lösungen gäbe, wie Sie behaupten, hätten Sie es in Ihrer Regierungszeit halt gemacht!“ Die von den Grünen für die Aktuelle Stunde gewählt Überschrift, dass Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, sei richtig, erklärte Staffler, und ihre Fraktion nehme die Sorgen „sehr ernst“. Sie hob aber viele positive Ansätze in dem Referentenentwurf hervor und kündigte an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch über die Rentenpunkte zu sprechen. AfD sieht „Rentenkürzung statt Respekt“ Als „gefühlskalt, herzlos, unmenschlich“ charakterisierte Tobias Ebenberger (AfD) die Reformpläne der Gesundheitsministerin. Für pflegende Angehörige sähen diese „Rentenkürzung statt Respekt“ vor. Nach einer Modellrechnung bedeuten diese Pläne am Ende 64 Euro monatlich weniger Rente. Und bei Pflegebedürftigen werde die ohnehin vorhandene Sorge, den Angehörigen zur Last zu fallen, noch stärker, wenn diesen zusätzlich die Rente gekürzt werde. Ebenberger zählte eine Reihe von Staatsausgaben auf, die seine Partei kritisch betrachtet, und folgerte: „Für alles sind Millionen da, nur nicht für die Deutschen.“ Das Problem hier sei „nicht der einzelne Syrer, der das System ausnutzt, das Problem ist die asoziale Politik, die dieses Problem erst hervorruft“. SPD für angemessene Alterssicherung Für die SPD-Fraktion wies Claudia Moll darauf hin, dass noch nicht einmal ein Gesetzentwurf der Regierung vorliege. Dass die Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, darin seien sich alle einig. Aber Regierungspolitik bedeute mehr, als Probleme zu benennen, betonte Moll. „Sie bedeutet, Verantwortung für das Ganze zu übernehmen, auch dann, wenn Zielkonflikte entstehen.“ Andere würden dagegen nur „Forderungen formulieren und Ängste schüren“. Pflegearbeit müsse sich in der sozialen Absicherung widerspiegeln, betonte Moll, und „dazu gehört für mich ausdrücklich auch die Alterssicherung“. Pflegebedingte Unterbrechungen oder Einschränkungen der Erwerbstätigkeit sollen sich angemessen in der Rentenversicherung abbilden. Linke: Wertschätzung zeigt sich am Rentenbescheid Evelyn Schötz (Die Linke) hob hervor, dass die Pläne der Gesundheitsministerin insbesondere Frauen träfen, „deren Renten ohnehin schon niedriger ausfallen“. Anstatt diese besser zu unterstützen, greife Warken „denen in die Tasche, die den Laden am Laufen halten“. Schötz setzte der Koalition die Forderungen ihrer Fraktion entgegen, darunter einen staatlichen Pflegelohn, sechs Wochen Freistellung mit Lohnfortzahlung bei plötzlich eintretenden Pflegefällen in der Familie sowie „bessere Rentenansprüche statt Kürzungen“. Wertschätzung zeige sich am Rentenbescheid, fasste Schötz zusammen.(pst/12.06.2026)

Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung beraten

Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung als Instrument des strafprozessualen Opferschutzes stärken. Ihr entsprechender Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Bundestag in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung sollen – insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – überarbeitet werden, „um zu ermöglichen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt“, schreibt die Bundesregierung. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst laut Bundesregierung die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Opferschutz bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie sich zu einem wesentlichen Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Beiordnungszahlen, also die statistisch erfassten Fallzahlen darüber, wie oft Gerichte verletzten Opfern staatliche Unterstützung zur Seite gestellt haben. hinter den prognostizierten Erwartungen zurückgeblieben und erschienen „noch steigerungsfähig“. Auch sollten Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Als weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung die Stärkung der Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung. Bisher seien sie nicht in den Katalog des Paragrafen 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger) aufgenommen. Dies erscheine vor dem Hintergrund, dass Beleidigungsdelikte nach den Paragrafen 185 bis 189 des Strafgesetzbuches aufgenommen seien, nicht sachgerecht. (joh/hau/12.06.2026)

Anträge zur Wohnungspolitik beraten

Die Wohnungspolitik stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung“ (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand“ (21/6341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag zu nachhaltiger und sozialer Stadtentwicklung Die Grüne fordern in ihrem ersten Antrag verschiedene Maßnahmen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung. Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können. Grüne fordern "Umbauturbo" Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum dort zu schaffen, wo er am dringendsten benötigt werde, brauche es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen „Umbauturbo“ in den Mittelpunkt stelle, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig dürften die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise nicht außer Acht gelassen werden: „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch und die fortschreitende Bodenversiegelung zerstören natürliche Lebensräume und verschärfen die Wasserkrise zunehmend“, heißt es in dem Antrag. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, durch die Absenkung der Umweltprüfung, die massive Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Bürgern und Verbänden sowie durch die Absenkung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gefährden. Antrag zu Wohnraum und Büroleerstand Die Grünen wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass mehr leerstehender Büroraum zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln und so den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. Konträr zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt stehe eine stark steigende Zahl an leerstehenden Büroräumen, insbesondere in den Großstädten, heißt es in dem Antrag. Ende 2025 hätten bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer gestanden. Das seien circa 1,4 Millionen Quadratmeter mehr als 2024 gewesen. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung Da es auch klimapolitisch weitaus positiver sei, bereits bestehende Gebäude umzubauen und umzunutzen als auf Neubau zu setzen, solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das im Büroleerstand steckende Potenzial freigesetzt werden könne. Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können. (hle/hau/12.06.2026)

Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, schärfere Regeln "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. In zweiter Beratung wurde die Neuregelung namentlich mit 296 Ja- zu 130 Nein-Stimmen angenommen; 134 Parlamentarier enthielten sich. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen im Kritis-Dachgesetz, im BSI-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt worden (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der Vaterschaftsanerkennung (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken. Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher galt es, die bisherigen Regelungen so anzupassen, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt. Zustimmung der Ausländerbehörden Mit dem Gesetz soll nun der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Sachfremde Regelungen im Ausschuss Zu den sachfremden Änderungen, die mit dem Gesetzentwurf beschlossen wurden, zählen Neuregelungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wurde etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. Gesetzentwurf der AfD Der Gesetzentwurf der AfD zur Neureglung von Vaterschaftsanerkennungen sah vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus sollte mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könnte mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. In der Praxis werde die geltende Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten, befand die AfD. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, hieß es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (sto/ste/12.06.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Die Linken-Politikerin Violetta Bock sieht Rückschritte bei der Energiewende.

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 13. Juni 2026) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die Linken-Abgeordnete Violetta Bock rechnet nicht mehr damit, dass Deutschland mit der Politik der Koalition von CDU/CSU und SPD das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreichen wird. „Bei der Energiewende erleben wir gerade einen Rückschritt nach dem anderen. Dabei befinden wir uns in einer Klimakatastrophe, die sich global massiv auswirkt – mit Überschwemmungen, mit Hitze, mit Dürren, wo wir einfach gegensteuern müssen und auch können“, sagte Bock, die Obfrau ihrer Fraktion im Umweltausschuss ist, in einem Interview mit der Wochenzeitung DAS PARLAMENT (Samstag). Den von der Koalition angestrebten Bau von neuen Gaskraftwerken lehnte sie ab: „Es muss auf die erneuerbaren Energien gesetzt werden, und da brauchen wir vor allem Solarenergie und Windkraft. Und deswegen halte ich den Fokus auf den Ausbau von Gaskraftwerken für den falschen Weg. Wir als Linke fordern, die neuen Gas- und in Zukunft mit grünem Wasserstoff betriebenen Kraftwerke vollständig in öffentlicher Hand zu betreiben.“ Das Interview im Wortlaut: Frage: Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Wenn Sie auf den aktuellen Stand der Energiewende und die Arbeit der Regierungskoalition von Union und SPD blicken, halten Sie dieses Ziel noch für realistisch erreichbar? Violetta Bock: Nein. Ich sehe bei dem, was die Koalition derzeit macht, nicht, wie die Klimaziele noch erreicht werden sollen. Bei der Energiewende erleben wir gerade einen Rückschritt nach dem anderen. Dabei befinden wir uns in einer Klimakatastrophe, die sich global massiv auswirkt – mit Überschwemmungen, mit Hitze, mit Dürren, wo wir einfach gegensteuern müssen und auch können. Viele Ideen liegen auf dem Tisch. Doch von Realisierungen ist im Moment zu wenig zu sehen. Auch der Expertenrat für Klimafragen hat sich kritisch geäußert, dass das Klimaschutzprogramm nicht ausreichend ist. Frage: Aber die Koalition will ja was tun, zum Beispiel den Ausbau der erneuerbaren Energien und dann als Sicherheitsnetz Gaskraftwerke errichten, falls die Erneuerbaren bei sogenannten Dunkelflauten nicht genug Strom liefern. Wie bewerten Sie diese Strategie? Bock: Wenn wir etwas gegen die Klimakrise machen wollen, dann darf man nicht weiter auf fossile Energien setzen. Es muss auf die erneuerbaren Energien gesetzt werden, und da brauchen wir vor allem Solarenergie und Windkraft. Und deswegen halte ich den Fokus auf den Ausbau von Gaskraftwerken für den falschen Weg. Wir als Linke fordern, die neuen Gas- und in Zukunft mit grünem Wasserstoff betriebenen Kraftwerke vollständig in öffentlicher Hand zu betreiben. Frage: Sie haben vor der Gefahr einer fossilen Kostenfalle gewarnt. Was meinen Sie damit? Bock: Fossile Energien wie Gas und Öl gehören schon jetzt zu den teuersten Energieträgern und werden absehbar noch teurer. Gerade anlässlich des Iran-Kriegs war zu sehen, wie die Preise steigen, aber auch schon beim Ukraine-Krieg war das deutlich geworden. Wenn weiter fossile Heizungen zugelassen werden, dann werden vor allem diejenigen in diese Kostenfalle getrieben, die gar nicht darüber entscheiden können, welche Heizung bei ihnen in der Wohnung ist. Und das sind die Mieterinnen und Mieter, weil die Eigentümer entscheiden, welche Heizungen eingebaut sind. Aber es sind dann nicht die Eigentümer, die auch die Betriebskosten bezahlen, sondern die landen bei den Mieterinnen und Mietern, die sich dagegen nicht wehren können. Frage: Aber die Befürworter dieser Gesetzesänderung, also die Koalition, betonen die neu gewonnene Wahlfreiheit für die Eigentümer, dass sie unter bestimmten Bedingungen doch wieder Gasheizungen einbauen dürfen. Bock: Das ist eine Freiheit, die sich allein danach richtet, wie viel Geld man hat. Und wenn die Koalition von Freiheit spricht, ist das die Freiheit der Gas- und Öl-Lobby, weiter auf Gas und Öl zu setzen. Für die Mehrheit der Bevölkerung, die zur Miete lebt, kann doch von Freiheit keine Rede sein. Frage: Die Umstellung auf Heizen mit erneuerbaren Energien wie mit Wärmepumpen ist auch nicht gerade preiswert. Viele Eigentümer dürften Kosten in dieser Höhe kaum bezahlen können. Bock: Meine Fraktion hat schon das Gebäudeenergiegesetz der letzten Regierung sehr kritisch gesehen, auch wenn die Vorgaben für erneuerbare Energien richtig waren. Denn es muss bei der Förderung mit sozialen Staffelungen nachgesteuert werden, damit auch tatsächlich jeder, der auch eine Wärmepumpe einbauen will, sich die Investitionskosten auch leisten kann. Es gibt zwar Förderprogramme, aber die müssen viel zielgenauer werden. Frage: Was fordern Sie denn zum Schutz der Mieter, die ja keinerlei Einfluss auf die Sanierungsmaßnahmen haben? Bock: Grundsätzlich muss in der Wohnungsfrage viel mehr passieren. Es darf nicht sein, dass Wohnraum immer mehr zur Ware wird. Und deswegen fordern wir ja auch mehr öffentlichen Wohnraum und die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Viele der heutigen Probleme haben sich die durch die Privatisierungen ergeben. Notwendig ist auch ein Mietendeckel. Frage: Und wie sieht es mit den Betriebskosten aus, die zu einer immer höheren Belastung werden? Bock: Wir wollen mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter bei den Betriebskosten, wo wir einen Heizkostendeckel fordern. Dabei muss die Wärmepumpe als die effizienteste Heizungsart Benchmark werden. Der CO2-Preis muss vom Vermieter komplett bezahlt werden, weil er schließlich entscheidet, welche Heizung eingebaut wird. Das wäre auch ein Anreiz, auf eine effizientere Wärmeversorgung umzustellen. Die Heizkosten insgesamt müssen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Im Gebäudemodernisierungsgesetz ist nur die Aufteilung von Bestandteilen vorgesehen. Das reicht überhaupt nicht aus. Notwendig ist eine vollständige Aufteilung, weil der Verbrauch sehr vom Zustand der Gebäude abhängt. Frage: Viele Eigentümer dürften mit einer Haussanierung auch überfordert sein. Bock: Gebraucht werden hier auch öffentliche Förderprogramme, bei denen die Sanierung mit einer Sozialbindung verknüpft wird, damit die Kosten nicht über eine Modernisierungsumlage umgelegt werden können. Gerade kleine Eigentümer, die vielleicht eine Wohnung vermieten oder Selbstnutzer müssen durch sozial gestaffelten Förderprogramme unterstützt werden. Frage: Aber die Sanierung ist ein Riesenaufwand. Hausbesitzer dürften mit der Organisation überfordert sein. Bock: Notwendig ist hier eine bessere Beratung zum Beispiel durch One-Stop-Shops, wo man quasi das ganze Paket bekommt, um ein Haus auf Vordermann zu bringen und nicht einzeln schauen muss, wie am besten vorgegangen werden kann. Frage: Durch den anhaltenden Import von verflüssigtem LNG-Erdgas, vor allem aus den USA, hat sich ja die Struktur der Energieimporte stark verändert. Steuern wir hier sehenden Auges in eine neue einseitige Abhängigkeit? Bock: Genauso ist es. Die Koalition will das Gespenst von Habeck aus dem Heizungskeller vertreiben, und jetzt sitzt Trump dort. Sich in eine Abhängigkeit zu begeben, ist ein sehr gefährliches Spiel. Aber das ist noch nicht alles. Betrachtet werden muss auch die Situation im Lieferland. Und hier sind wir in Kontakt mit transatlantischen Netzwerken, wo Anwohner, die in den USA direkt an diesen LNG-Terminals wohnen, von massiven Umweltzerstörungen vor Ort berichten. Violetta Bock ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obfrau der Fraktion Die Linke im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Sie zog über die Landesliste Hessen in den Bundestag ein. Sie ist außerdem Mitglied im Beirat des Mieterbundes Nordhessen. Das Interview führte Hans-Jürgen Leersch