Aktuelle Nachrichten

Anträge zur Entwicklung des Wohngeldes beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, zwei Oppositionsanträgen zum Wohngeld beraten. Die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag „Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen“ (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bündnis 90/Die Grünen "Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern“ (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Regierung in ihrem Antrag (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden. In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde Euro würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt. (hle/hau/12.06.2026)

Vereinbarte Debatte zum Nationalen Veteranentag

Anlässlich des Nationalen Veteranentags am 15. Juni hat der Bundestag am Freitag, 12. Juni 2026, in einer Vereinbarten Debatte den Dienst der aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr gewürdigt. Nach der Definition des Verteidigungsministeriums gelten alle aktiven und ehemaligen Soldaten, die ihren Dienst ehrenhaft beendet haben, als Veteranen. Dies trifft auf schätzungsweise zehn Millionen Bundesbürger zu. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte eingangs der Debatte daran, dass der Veteranentag 2024 auf Beschluss des Bundestages eingeführt wurde. Im vergangenen Jahr fand er erstmals statt. SPD: Soldaten stellen eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll führte an, dass die aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr trotz unterschiedlicher Dienstzeiten, Tätigkeiten und Erfahrungen eines eine: „Sie haben Verantwortung für unsere Gesellschaft übernommen.“ Freiheit und Frieden seien keine Selbstverständlichkeit, die Soldaten würden ihr eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft stellen, um dies zu gewährleisten. Moll erinnerte zugleich an die Fürsorgepflicht des Staates für seine Soldaten im Fall von körperlichen oder seelischen Verwundungen. CDU/CSU: Hinter jedem Soldat steht eine Familie Die CDU/CSU-Abgeordnete Vivian Tauschwitz erinnerte daran, dass hinter jedem Soldat eine Familie und Freunde stünden, die den Soldaten Rückhalt geben. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der diesjährige Veteranentag unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“ stehe. Die Soldaten der Bundeswehr seien „Menschen, die Verantwortung übernehmen“ und „anderen helfen, wenn sie Hilfe benötigen“, sagte Tauschwitz. Grüne: Soldaten verdienen Dankbarkeit Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es legitim sei, über das Thema Wehrhaftigkeit in der Gesellschaft zu streiten. Aber diese Debatte dürfe „nicht auf dem Rücken der Soldaten“ ausgetragen werden. Deutschlands Soldaten seien bereit, „für uns ihr Leben zu riskieren“. Dafür hätten sie Sichtbarkeit, Wertschätzung und Dankbarkeit verdient. Linke: Traumatisierte Soldaten haben keine Lobby Donata Vogtschmidt (Die Linke) mahnte, dass traumatisierte Soldaten noch immer mit langjährigen Anerkennungsverfahren zu kämpfen hätten. Der psychosoziale Dienst in Deutschland stehe seit Jahren unter Druck und dürfe nicht weiter kaputtgespart werden. Panzer hätten in Deutschland eine Lobby, Traumatisierte offenbar nicht, kritisierte Vogtschmidt. AfD: Ehemalige NVA-Soldaten berücksichtigen Der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck wies darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit eines Staates nicht nur auf Gesetzen und Institutionen beruhe, sondern auch „auf Menschen, die Verantwortung übernehmen“. Seine Fraktion möchte ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gegebenenfalls ebenfalls den Veteranenstatus zuerkennen, wenn sie nicht am Unrechtssystem der SED beteiligt waren. Den Antrag (21/6357(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bundestag bereits am Donnerstag in den Verteidigungsausschuss überwiesen. (aw/12.06.2026)

Wenn ein Vorfall hohe Wellen schlägt

Legal Tech Verzeichnis - 12.06.2026

Montagmorgen. Am Wochenende ist es passiert. Ein juristischer “Störfall”, der die Sprengkraft hat, das ganze Unternehmen durchzuschütteln. Die Uhr tickt also – lauter und lauter: Schon in wenigen Wochen werden zahlreiche neue Vorgänge den Posteingang dominieren – erfahrungsgemäß Hunderte, manchmal Tausende.

Sie ähneln einander. Und dennoch sind sie nahezu nie gleich. Alle erzählen irgendwie ihre eigene Geschichte. Und alle wollen fristgerecht behandelt werden. Fehler? Null Toleranz! Denn jeder Fehler potenziert sich und zahlt auf das große Ganze ein.

Wenn aus Einzelfällen Serien werden

In vielen Rechtsabteilungen beginnt es genauso: Aus einem einzelnen Ereignis entsteht in kürzester Zeit eine Welle von Vorgängen – von einfachen Anfragen bis hin zu Klagen. Inhaltlich ähneln sich diese Fälle, folgen oft demselben Ablauf, unterscheiden sich jedoch in entscheidenden Details und müssen formal jeweils einzeln geführt werden.

Genau hier liegt das Problem: Die Strukturen sind nicht darauf ausgelegt, Serienfälle trotz inhaltlicher Abweichungen industriell zu bearbeiten. Aber genau das passiert vielfach auf der anderen Seite.

Ob Produkthaftungsfälle, Datenschutzanfragen oder gar -vorfälle, Widerspruch bei Preisanpassungen, Verspätungen in der Personenbeförderung oder bei Paketzustellungen. Ob nicht gezahlte Pflichtbeiträge oder Regresse von zu viel gezahlten Versicherungsleistungen. Die Liste ist lang. Und wird mit jeder EU-Verbraucherinitiative potenziell länger. Auf Seiten der Verbraucher, Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer, Bankkunden etc. haben sich vielfältige (Legal Tech) Geschäftsmodelle etabliert. Anspruchsschreiben werden automatisiert erstellt, schlimmstenfalls strategisch in Wellen gebündelt, um größtmögliche Schmerzen hervorzurufen.

Und auf Industrieseite? Hier bemühen sich Rechtsabteilungen, dem ungewohnten „Massen-Jura“ juristisch sauber zu begegnen. Heerscharen an Anwälten werden hinzugezogen. Zunächst ist es der Überblick, der verloren geht. Später sind es die Kosten, die davonrennen. Um nur zwei Phänomene zu nennen.

Wenn aus Kunden Anspruchsteller werden.

Airlines haben nicht nur Kunden. Sie produzieren tagtäglich auch eines: Anspruchsteller im Sinne der EU261-Regulierung. Passagiere haben durch gezielte Kampagnen längst begriffen, dass Flugverspätungen und -ausfälle bares Geld bedeuten können. Kaum einer macht jedoch seine Ansprüche selbst geltend. Es ist die Stunde der Verbraucherplattformen, die Ansprüche standardisieren und in Massen durchsetzen. Ein einzelner annullierter oder verspäteter Flug reicht aus, um hunderte Forderungen auszulösen. Auf Knopfdruck. In industrieller Serienproduktion.

Die Verbraucherplattformen haben es vergleichsweise leicht, den Stein ins Rollen zu bringen: Ticket, Flugnummer und frei zugängliche Datenbanken reichen aus, um in Sekundenschnelle über die Werthaltigkeit des Anspruchs zu entscheiden. Der Rest ist eher niederkomplex: mit einer guten technischen Infrastruktur sind die Ansprüche schnell geltend gemacht. Das Geschäftsmodell dürfte also gut plan- und finanzierbar sein – kurzum es skaliert, was Investoren sicher gerne hören.

Auf der anderen Seite? Kaum ein Fall gleicht dem anderen, auch wenn sich die potenziellen Anspruchsinhaber ein- und denselben Flug geteilt haben. Flugverkehr ist nicht nur in der Luft herausfordernd. Er ist es auch retrospektiv, weil jede Reise einen individuell anderen Verlauf nehmen kann. Um jeden Einzelfall bewerten zu können, gilt es, zahlreiche interne Daten- und Informationsquellen zu nutzen. Die Beantwortung von Passenger Claims erfordert daher echte juristische Kompetenz und nicht nur die Schnellanalyse im Customer Support.

Ressourcen und Budgets sind jedoch knapp und Fehler werden kaum verziehen. Denn wer möchte im Rechtsstreit mit dem eigenen Kunden massenhaft Unzufriedenheit produzieren. Jura darf hier nicht „sportlich“ gesehen werden – der Kunde soll im Hauptgeschäft schließlich wiederkommen.

Dasselbe Muster in anderen Bereichen

Dasselbe Muster findet sich auch in anderen Bereichen: Im Datenschutz etwa führen Sicherheitsvorfälle innerhalb kurzer Zeit zu einer Flut standardisierter Auskunftsanfragen oder Klagen – häufig verstärkt durch koordinierte Aktionen der darauf spezialisierten Verbraucherkanzleien und -verbände.

Die eine Seite produziert inhaltlich gleichlautende Salven – die andere muss jedem Anliegen individuell begegnen.

Wo man hinsieht: Rückrufaktionen in der Automobilindustrie, Konsumgüter, in der Lebensmittelbranche oder bei Medizinprodukten. Überall dasselbe Bild. Ein Fehler führt zu einer Vielzahl gleichartiger Ansprüche, deren Einzelheiten man bei der Abwehr im Blick haben muss. Die Themen sind unterschiedlich, das Muster wiederholt sich: Ein kleiner Stein bringt eine Lawine ins Rollen. Die eine Seite tritt sie los, die andere wehrt sie von unten ab.

Was früher funktioniert hat, wird heute zur Falle

Einzelfälle in großer Zahl zu bearbeiten, wird schnell zur Herausforderung: Viele Organisationen versuchen, solchen Wellen mit vertrauten Mitteln zu begegnen – sie intensivieren die interne Abstimmung, schaffen zusätzliche personelle Ressourcen, bauen weitere Kontrollschritte ein, weiten die externe Unterstützung aus etc.

Erschwerend kommt hinzu, dass vielerorts noch mit Technologien gearbeitet wird, die für Einzelfälle gemacht sind – nicht für große Volumina. Das passt nicht mehr zusammen.

Die tägliche Arbeit besteht aus unzähligen Einzelschritten: Fristen und Termine werden in Systeme eingetragen, Informationen zum einzelnen Fall müssen mühsam aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden. Textvorlagen werden dezentral auf einzelnen Arbeitsplätzen geführt. Selbst da, wo schon Technologie eingesetzt wird, fehlt es oft am Ineinandergreifen der Systeme und der zentralen Datenhaltung. Für Überblick und Kontrolle sorgen Excel und Outlook. Listen werden manuell gepflegt, Abstimmung erfolgt per E-Mail. Das Ergebnis: hoher Koordinationsaufwand bei zugleich begrenzter Effizienz und zumeist hohen Kosten.

Warum das nicht mehr aufgeht

Lange geht es gut. Sich als Team durch Widrigkeiten zu kämpfen, schweißt zusammen. Doch mit steigender Fallzahl kippt die Stimmung: Fristen laufen parallel, Informationen kommen zu spät oder gehen verloren. Der Überblick schwindet, und selbst den Excel-Tabellen ist nicht mehr zu trauen. Die Kommunikation per E-Mail wird zum toxischen Dauerzustand.

Der juristische Aufwand verlagert sich zunehmend auf das Management der schieren Masse. Oft wird das als übermäßige Komplexität beschrieben. Tatsächlich liegt die Überforderung jedoch meist nicht in der Sache selbst, sondern in der Anzahl der Verfahren.

Was sich konkret ändern muss

Sobald Verfahren in größerem Volumen auftreten, braucht ihre Bearbeitung eine andere Grundlage. Wiederkehrendes muss strukturiert und konsistent ablaufen, Informationen jederzeit zentral verfügbar sein. Individuelle Besonderheiten bleiben wichtig – aber innerhalb klar definierter, verlässlicher Abläufe.

Aufgaben, Fristen und Zuständigkeiten sind dabei nicht mehr Ergebnis manueller Abstimmung, sondern Teil des Prozesses und jederzeit transparent. Alle Beteiligten arbeiten auf derselben Grundlage und greifen auf denselben aktuellen Stand zu.
So entsteht ein System, das Verfahren nicht nur verwaltet, sondern aktiv steuert – und Masse beherrschbar macht, ohne den Blick für den Einzelfall zu verlieren.

Erfahrungen aus der Praxis

Dort, wo Verfahren als zusammenhängender Prozess orchestriert werden und durchgängige Workflow-Automatisierung sowie KI konsequent eingesetzt werden, verändert sich die Arbeit spürbar: Repetitive Abläufe laufen automatisiert ab, Sachverhalte werden erkannt und zügig bearbeitet. Jeder weiß, was zu tun ist.

Ausblick

Brüssel wächst. Und nicht nur die Stadt. Auch die Zahl der Regularien. Und mit ihr die Gefahr, als Unternehmen in den juristischen Fokus zu geraten. Die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen mit Massencharakter nimmt von Jahr zu Jahr zu.

Der Zugang zum Recht wird – und dies ist ausdrücklich zu begrüßen – einfacher, die Hürden für Verbraucher werden niedriger und Verbraucherplattformen und -kanzleien wachsen weiter. Unternehmen und Kanzleien müssen also nicht nur die allgemeine digitale Transformation bewältigen. Sie müssen sich von der Illusion verabschieden, dass sich neue Realitäten mit alten Arbeitsweisen beherrschen lassen. Wer weiterhin in Einzelfällen denkt, wird an der Masse scheitern.

Gefragt ist ein radikales Umdenken: Prozesse neu aufsetzen, statt sie nur zu digitalisieren. Standardisieren, wo es möglich ist. Automatisieren, wo es sinnvoll ist. Und Technologien so einsetzen, dass sie nicht nur unterstützen, sondern die Arbeit strukturiert führen.

Autor: Björn Frommer ist CEO bei JUNE und beschäftigt sich seit Jahren mit der Struktur und technologischen Steuerung juristischer Verfahren bei hohem Volumen.

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Britische Anwaltschaft warnt vor überzogenen Erwartungen an KI in der Justiz

Legal Tech Verzeichnis - 12.06.2026

Auch in anderen Staaten wird lebhaft über den Einsatz von KI bei Gericht diskutiert. Die britische Regierung plant aktuell den Einsatz von KI-gestützten juristischen Assistenten an Strafgerichten in England und Wales, um den erheblichen Verfahrensrückstand zu reduzieren. Die Systeme sollen insbesondere administrative Aufgaben übernehmen und die Bearbeitung von Verfahren effizienter gestalten.

Die Law Society of England and Wales begrüßt den Einsatz neuer Technologien grundsätzlich, betont jedoch, dass KI weder zusätzliche Finanzmittel noch dringend benötigtes Gerichtspersonal ersetzen könne. Die Organisation fordert eine transparente Evaluierung der Pilotprojekte sowie wirksame Schutzmechanismen für die Integrität gerichtlicher Verfahren.

Zugleich wird auf die Risiken fehlerhafter KI-Anwendungen hingewiesen. Nach Angaben des britischen Justizministeriums sollen richterliche Entscheidungen weiterhin ausschließlich von Menschen getroffen werden. Die Anwaltschaft sieht KI daher als unterstützendes Instrument, nicht als Lösung für die strukturellen Herausforderungen der Justiz.

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Folgen der Pandemie für Arbeitswelt und Care-Arbeit

Enquete-Kommission Corona/Ausschuss Über die Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitswelt, die sozialen Sicherungssystem und die Care-Arbeit diskutierte die Enquete-Kommission in ihrer Sitzung am Donnerstag.

Anträge zur Künstlichen Intelligenz beraten

Die Entwicklungen rund um die Künstliche Intelligenz (KI) waren am Freitag, 12. Juni 2026, Thema einer Bundestagsdebatte. Grundlage der einstündigen Aussprache waren zwei Anträge der AfD-Fraktion, die beide in die Ausschüsse überwiesen wurden. Der Antrag mit dem Titel „Deutschland in die KI-Zukunft bringen – Für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze“ (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nun im federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung weiterberaten werden. Der zweite Antrag „Technologische Souveränität durch deutsches Fachwissen sichern – Staatliche Koordination für ein europäisches KI-Kooperationsprojekt nach Vorbild von Airbus starten“ (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. AfD: Deutschland braucht eigene KI-Digitalindustrie Um die eigene Wirtschaft zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, brauche Deutschland eine eigene KI-Digitalindustrie, sagte Ruben Rupp (AfD). Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz seien eine Revolution, vergleichbar mit der Industrialisierung. Ziel müsse es sein, dass sich Deutschland im Zuge dieser Revolution im Bereich KI an die Weltspitze setze, so Rupp. Er kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung, den wachsenden Energiebedarf von Rechenzentren aus erneuerbaren Energien gewinnen zu wollen. Günstige Energie sei die Grundvoraussetzung für eine gelingende KI-Revolution. Und die möchte Rupp durch eine Reaktivierung der Atomenergie, ein Ende der Sanktionen auf russisches Gas und Öl sowie eine Abkehr vom Kohleausstieg erreichen: „Mit links-grüner Energiepolitik muss Schluss sein“. Ein weiteres Hindernis für die Entwicklung der deutschen technologischen Souveränität sieht Rupp in den „bürokratischen Fesseln der EU“. Um die „deutsche Innovationskraft freizusetzen“, plane die AfD, die EU-Bürokratie um 80 Prozent zu senken. CDU/CSU: KI ist auch größte soziale Herausforderung Künstliche Intelligenz nur als Herausforderung für die technologischen und wissenschaftlichen Bereiche zu betrachten, sei nur die halbe Wahrheit, sagte Ralph Brinkhaus (CDU/CSU). Mit den aktuellen KI-Entwicklungen würden auch große politische, gesellschaftliche und soziale Herausforderungen einhergehen. So müsste sich die Politik beispielsweise bereits heute mit der Frage auseinandersetzen, wie sie darauf reagieren will, wenn KI in Zukunft Teile der menschlichen Arbeit ersetzen werde. Ob Sozialversicherungs- oder Steuersystem, Eigentumsfragen oder soziale Anerkennung: Für all diese Aspekte spiele derzeit menschliche Arbeit eine große Rolle. Und auf all diese Aspekte habe die KI-Entwicklung Einfluss. Es sei jetzt die Aufgabe des Bundestages, über solche Szenarien zu sprechen und so die Zukunft des Landes zu gestalten. Grüne: Nur die EU kann es mit Big-Tech aufnehmen Mit ihren Anträgen setze die AfD alles aufs Spiel, was Deutschland und Europa stark mache, sagte die Grünen-Abgeordnete Rebecca Lenhard. Während die USA und China Milliarden für den KI-Ausbau investierten, fordere die AfD einen deutschen Alleingang. Dabei sei die EU „die einzige Ebene, die es mit Big Tech aufnehmen kann.“ Dass die AfD bei der Stromversorgung der Rechenzentren auf Atomkraft setze, sei nicht nachvollziehbar. Für Betreiber sei die Inbetriebnahme zu teuer, Versicherern sei sie zu risikoreich, Anwohner würden kein Kraftwerk vor der Haustür haben wollen und auch die Endlagersuche sei bislang nicht erfolgreich. SPD: Werteorientierte KI „Made in Europe“ Auch Dr. Carolin Wagner (SPD) kritisierte die AfD für ihre Pläne bei der Energieversorgung von Rechenzentren auf Atomstrom, Kohle sowie Gas aus Russland zu setzen und sich dadurch „wieder wirtschaftlich abhängig zu machen von Russland“. Auch China, weltweiter Vorreiter in der KI-Entwicklung, setze bei der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. Wagner merkte an, dass die Anträge nicht darauf eingingen, wie die AfD die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren der KI schützen wolle. Dabei sei es ein großer Standortvorteil im Vergleich zu den USA oder China, dass die Menschen in der EU sich darauf verlassen könnten, dass Produkte hier kontrolliert würden: „Das ist werteorientierte KI ‚Made in Europe‘.“ Linke: Moderne KI ist Produkt globaler Zusammenarbeit Linken-Politikerin Donata Vogtschmidt betonte, dass weder Open Source noch Software Staatsgrenzen kennen würden. „Wer digitale Souveränität durch deutsches Fachwissen erreichen will, hat wirklich nicht verstanden, wie Software-Entwicklung funktioniert“, sagte sie in Richtung der AfD. Ob Linux, das Internet oder die Grundlagen der modernen KI: Dies alles sei das Ergebnis globaler Zusammenarbeit. Statt eines durch Steuergelder finanziertes „datenhungriges KI-Flagschiff“, brauche es echte digitale Souveränität, „freien Wissenszugang“ und eine echte Datenhoheit für die Bürgerinnen und Bürger. Jarzombek: der Staat ist nicht der bessere Unternehmer Thomas Jarzombek (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium, betonte, dass es auch bei der KI wichtige Unterschiede zwischen den Aufgaben des Staates und den Aufgaben von Unternehmen gebe. Diese Unterscheidung sei in den Anträgen nicht eindeutig. „Wir als Staat dürfen den Unternehmen nicht im Weg stehen“, sagte Jarzombek. Dazu gehöre unter anderem, für Entlastungen bei der Bürokratie zu sorgen und „einen einheitlichen Rechtsrahmen“ zu schaffen. Mit Blick auf die KI-Entwicklung habe Deutschland etwa in der Rechenzentrumsstrategie beschlossen, die KI-Kapazitäten zu vervierfachen. „Nicht, indem wir selber bauen, sondern indem wir beispielsweise den Netzanschluss deutlich erleichtern“, sagte er. Letztendlich liege es aber an den Unternehmen, in das Thema KI einzusteigen. Der Staat erleichtere die Rahmenbedingungen, es sei aber der falsche Ansatz, wie von der AfD vorgeschlagen, alles verstaatlichen zu wollen, denn „der Staat ist nicht der bessere Unternehmer“. Antrag der AfD zur KI-Zukunft Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Voraussetzung für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze durch „günstige grundlastfähige Energie“ zu schaffen. Dazu gehöre aus Sicht der Abgeordneten die schnellstmögliche Reaktivierung der Atomenergie, das Ende des Kohleausstiegs und die saubere Verstromung von Kohle in modernsten Kraftwerken sowie eine Ausweitung des internationalen Energieangebots , unter anderem durch Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder rohstoffreiche Drittstaaten. Weiter fordert die Fraktion, die Energie- mit der Rechenzentrumsstrategie zu koppeln, um dem steigenden Energiebedarf durch Künstliche Intelligenz (KI) Rechnung zu tragen. Die nationale KI-Strategie müsse zudem so weiterentwickelt werden, dass Innovation, digitale Souveränität und Technologieführerschaft zu prioritären Zielen erklärt und in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes mit ausreichenden finanziellen Mitteln hinterlegt würden, schreiben die Abgeordneten weiter. Strategie für hochtechnologisierte Zukunft Die Innovationskraft der deutschen Digitalindustrie müsse „durch einen Bürokratiekahlschlag von mindestens 80 Prozent in der EU oder eine neue Organisation, die den Zugang Deutschlands zum EU-Binnenmarkt garantiert“ freigesetzt werden. Weiter solle die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Neuaufstellung von Wirtschaft und Gesellschaft in eine hochtechnologisierte Zukunft erarbeiten. Das betreffe insbesondere die Bereiche Industrie und Arbeit 5.0, Medizintechnik und KI-Diagnostik, autonome Verkehrsformen, intelligente Stadtbebauung, zeitgemäße Sicherheits- und Ordnungssysteme sowie eine automatisierte digitale Verwaltung. Antrag der AfD zu europäischem Kooperationsprojekt Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein offenes europäisches Kooperationsprojekt im Bereich Künstliche Intelligenz nach Vorbild von Airbus, ESA oder CERN zu initiieren, das unter deutscher Führungsverantwortung als öffentlich-rechtlich koordinierte, europäisch getragene Entwicklungsplattform für KI-Basistechnologien strukturiert ist. Ziel müsse die Entwicklung, Kontrolle und die Anwendung leistungsfähiger KI-Sprachmodelle, Dateninfrastrukturen und Rechenkapazitäten ausschließlich unter europäischer Norm- und Rechtsaufsicht sein, heißt es. Die AfD plädiert zudem für die Auflage eines nationalen Investitions- und Forschungsprogramms, das zusätzlich zu bestehenden EU-Förderlinien gezielt auf den Aufbau technologischer Souveränität in den Bereichen KI, Halbleiter, Cloud-Technologien, Quantenkommunikation und Hochleistungsrechnen ausgerichtet ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nationalen F&E-Ausgaben bis zum Jahr 2028 auf vier Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu steigern. "Schutz europäischer Zukunftstechnologien verschärfen" Des Weiteren gelte es den Schutz europäischer Zukunftstechnologien massiv zu verschärfen, schreibt die Fraktion. Die Bundesregierung solle verpflichtet werden, gesetzliche Grundlagen für eine erweiterte Investitionskontrolle im Technologiesektor zu schaffen. „Ziel ist die Verhinderung des Verkaufs oder der Übernahme forschungsintensiver Unternehmen durch außer europäische Investoren in Schlüsselbereichen wie KI, Quanten-IT, Halbleiter, Softwareentwicklung und Datenspeicherung“, heißt es in dem Antrag. (des/lbr/hau/12.06.2026)

Instandgesetzte Autobahnbrücken in Thüringen

Verkehr/Antwort Im Durchschnitt wurde in den letzten fünf Jahren in Thüringen rund ein Teilbauwerk von Autobahnbrücken jährlich modernisiert und instandgesetzt, teilt die Regierung mit.

Autobahnbrücken in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Verkehr/Antwort Im Durchschnitt sind in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz und im Saarland rund 42 Teilbauwerke von Autobahnbrücken jährlich modernisiert und instandgesetzt worden, teilt die Regierung mit.

Lückenhafte Datenlage zur Versorgung von LSBTIQ-Personen

Gesundheit/Antwort Die Datenlage zur spezifischen gesundheitlichen Situation und Versorgung von sogenannten LSBTIQ-Personen ist nach Angaben der Bundesregierung in Teilbereichen lückenhaft.

Hohe Ausgabenzuwächse für psychiatrische Behandlungen

Gesundheit/Antwort Die Ausgaben für stationäre psychiatrische Behandlungen haben sich nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren sehr dynamisch entwickelt.

Heftiger Streit über die Reform der Kranken­versicherung

Nach einem langen außerparlamentarischen Vorlauf hat sich der Bundestag erstmals mit der geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. In der teilweise sehr kontroversen und von Schuldzuweisungen geprägten Aussprache beklagten Redner der Opposition am Freitag, 12. Juni 2026, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unausgewogen sei und in der jetzt vorliegenden Form nicht ausreichen werde, um weitere Beitragsanstiege zu vermeiden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte hingegen das Sparpaket und machte deutlich, dass eine entschlossene Finanzreform unerlässlich sei, um Beiträge zu stabilisieren und die Versorgung weiter auf hohem Niveau garantieren zu können. Nach der einstündigen ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Warken: Zeit zum Handeln ist jetzt Die Ministerin betonte, dass die Ausgaben in der Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren viel stärker gestiegen seien als die Einnahmen. Daher gehe es nun darum, Einnahmen und Ausgaben in der GVK "wieder ins Gleichgewicht zu bringen." Der Handlungsbedarf sei angesichts des milliardenschweren Defizits groß. Nicht nur für die Versicherten seien stabile Beiträge wichtig, auch Unternehmen bräuchten mehr Planungssicherheit statt immer weiter steigende Sozialbeiträge. Warken sagte: "Nur eine solide und stabile Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung garantiert eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung." Es gehe letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Warken räumte ein, dass die Reform viele Veränderungen und Belastungen mit sich bringe. "Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares." Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssten dazu einen Beitrag leisten und könnten langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung profitieren. Sie ging auch auf die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Grundsicherungsempfänger ein und wies darauf hin, dass der Bundesanteil schrittweise erhöht werde. "Wir setzen ein erstes Signal für eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten." Warken betonte: "Die Zeit zum Handeln ist jetzt." AfD: Gesetz ist eine Katastrophe Von der Opposition kam indes harsche Kritik an dem GKV-Sparpaket. Martin Sichert (AfD) sagte: "Dieses Gesetz ist eine echte Katastrophe." Er warnte insbesondere vor den Folgen für die Krankenhäuser, von denen bereits viele defizitär seien. Einige Landräte liefen deswegen schon Sturm gegen das Gesetz, das für die Kommunen massive Belastungen bringen werde. Sichert beklagte: "Sie lösen keine Probleme, sie schaffen nur neue." Der AfD-Gesundheitspolitiker ging auf aktuelle Meldungen ein, wonach die Finanzierungslücke in der GKV im laufenden Jahr nochmals um 3,5 Milliarden Euro höher ausfalle als erwartet und wertete die Bundesregierung als "eine Ansammlung von Minderleistern". Warken plane mit dem Gesetz einen "Rundum-Kahlschlag". Steuerzahler und Beitragszahler würden als Melkkühe missbraucht. Die Bürger müssten am Ende für die verfehlte Politik zahlen. Dabei sei die Belastungsgrenze ist für viele Bürger schon überschritten. Es helfe nicht, ein unzureichendes Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen. Grüne: Regierung hat sich grob verschätzt Auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen reagierte aufgebracht auf die Reformpläne der Regierung und sagte voraus, dass höhere Beiträge so nicht zu verhindern seien, zumal sich Warken bei den Ausgaben offenkundig "grob verschätzt" habe. Es fehlten nun zusätzlich 3,5 Milliarden Euro. Dahmen sprach von einem "unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz". Alle Annahmen und Berechnungen seien in sich zusammengebrochen. Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden existenzielle Einschnitte zugemutet. Dabei habe die Finanzkommission Gesundheit (FKG) mit ihren 66 Vorschlägen eine gute Grundlage geliefert, um die Beiträge sogar zu senken. "Sie haben daraus ein offensichtlich qualitativ unzureichendes Paket gemacht." Dahmen rügte: "Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung." Dabei treffe es immer die Falschen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe die Rücklagen der GKV verschleudert, dieses Geld fehle heute. Viele Krankenhäuser schrieben rote Zahlen, der hausärztlichen Versorgung werde der Boden unter den Füßen weggezogen noch bevor das Primärsystem greifen solle. "Sie wissen nicht, was Sie hier tun." Linke: Hohe Einkommen besteuern statt Feuerlöschermedizin Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) müssen vor allem die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen entlastet werden. Diese Menschen könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Die Regierung meine offenbar, das System und die Mitarbeite immer weiter belasten zu können. Sie sprach von einer "Kettensägenreform" und fügte hinzu: "Sie sparen, wo Menschen gepflegt, behandelt und gerettet werden." Auch Merendino ging auf die prekäre Finanzlage der Kliniken ein und warnte vor den geplanten Einsparungen. Es wäre möglich gewesen, eine solidarische Gesundheitsversicherung einzuführen, hohe Einkommen und Kapital zu besteuern, statt dessen werde eine "Feuerlöschermedizin" betrieben. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben. SPD verspricht "soziale Ausgewogenheit" Redner von Union und SPD versprachen, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Dr. Christos Pantazis (SPD) machte in seiner Rede deutlich, was aus seiner Sicht auf dem Spiel steht. Die GKV sei ein Versprechen, dass jeder Bürger eine medizinische Versorgung bekomme, unabhängig vom Einkommen, vom Wohnort und der persönlichen Lebenssituation. Er fügte hinzu: "Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter erodiert. Die Lage ist ernst." Wenn jetzt nicht gehandelt werde, drohe eine neue Beitragsspirale zulasten von Beschäftigten, Rentnern und Unternehmen. "Nichts tun wäre die teuerste und unsozialste aller Optionen." Jeder werde seinen angemessenen Beitrag leisten müssen, um die GKV nachhaltig zu stabilisieren. Konsolidierung dürfe aber nicht zu einer sozialen Schieflage führen. "Es darf keine einseitigen Belastungen geben, und niemand darf überfordert werden." Daher werde der Gesetzentwurf auf seine soziale Ausgewogenheit hin überprüft. Zugleich machte Pantazis deutlich, dass diese Reform nur der Einstieg in systematische Veränderungen ist. Nötig seien etwa mehr Prävention, weniger Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung. Nicht nur die Finanzen würden angegangen, sondern auch die Strukturen. CDU/CSU: Raum für Änderungen im parlamentarischen Verfahren Auch Simone Borchardt (CDU/CSU) gab zu erkennen, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen ist. Alle 66 Vorschläge der Fachkommission würden noch einmal angeschaut und geprüft. Sie hielt der Opposition vor, keine eigenen Vorschläge zur Lösung der Probleme zu präsentieren. Die Probleme müssten jetzt aber gelöst werden, weil sonst die Beiträge immer weiter stiegen. Dabei gehe es auch um Unternehmen und Arbeitsplätze. Es gehe aber nicht darum, das Gesundheitssystem kleinzusparen, sondern auf ein solides Fundament zu stellen. Wenn die Beitragslasten weiter steigen würden, könne das System an Akzeptanz verlieren. Dann wäre am Ende auch die Versorgung gefährdet. Sie räumte ein: "Die Beharrungskräfte sind enorm in diesem System." Teilweise seien Strukturen veraltet und verkrustet. Sie versprach: "Wir werden überall genau hinschauen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf. Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Begrenzung der Vergütungsanstiege Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. Streichung von Zusatzvergütungen Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Höherer Apothekenabschlag Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben. Abschläge bei der Familienversicherung GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten. Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. Krankenkassen sollen sparen Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden. Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Mehreinnahmen sollen in geeigneter Weise der GKV entlastend zugutekommen. (pk/12.06.2026)

Tabarot und Schnieder halten an der Bahnstrecke Freiburg - Colmar fest

Fragen zur Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg - Colmar bildeten einen Schwerpunkt bei der Anhörung der Verkehrsminister Deutschlands und Frankreichs im Rahmen einer Sondersitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) am Freitag, 12. Juni 2026. Sowohl Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) als auch sein französischer Amtskollege Philippe Tabarot (Les Républicains) halten an der im Aachener Vertrag zur deutsch-französischen Zusammenarbeit aus dem Jahr 2019 vereinbarten Wiederinbetriebnahme fest. Gleichzeitig wiesen sie jedoch daraufhin, dass die Strecke nicht zum Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) gehört und daher auch nicht über das Finanzierungsinstrument CEF2 gefördert werden könne. Klärung der Finanzierung Bundesverkehrsminister Schnieder sprach sich für eine Förderung des deutschen Teils der Bahnstrecke über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aus. Es zeichne sich ab, „dass auf deutscher Seite die Wirtschaftlichkeit gegeben ist“, sagte Schnieder. Bei einer GVFG-Finanzierung sei das Land Baden-Württemberg zuständig, stelle dann einen Antrag auf GVFG-Förderung, was eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent möglich mache. „Selbstverständlich stehen wir gern für weitere Gespräche bereit, wie wir die Wirtschaftlichkeit insgesamt, auch auf französischer Seite, vielleicht darstellen können“, sagte der Bundesverkehrsminister. Taberot hatte sich zuvor zurückhaltender zu dem Projekt geäußert. Der französische Verkehrsminister sprach von einer schwierigen Finanzierung sowie regionalen Befindlichkeiten, die es zu beachten gelte. Gleichzeitig verwies er auf die Anfang Juli anstehende Sitzung des deutsch-französischen Lenkungsausschusses, wo das weitere Vorgehen besprochen werde. Auf die Frage eingehend, ob die Streckenertüchtigung und insbesondere der Brückenbau über den Rhein in einem Staatsvertrag festgeschrieben werden sollte, sagte Schnieder: „Über einen Staatsvertrag rede ich erst dann, wenn wir die Finanzierung klarhaben.“ Es gebe aktuell schon viele Staatsverträge mit Nachbarstaaten, „die gar nicht finanziert sind“. Ausbau der Elektromobilität Thematisiert wurde bei der Anhörung auch ein Ausbau der Elektromobilität. Die Elektrifizierung sei mittel- und langfristig die notwendige Antwort, „um unsere Abhängigkeit von gewissen Ländern zu reduzieren, die uns für exorbitante Preise Öl und Gas verkaufen“, sagte Frankreichs Verkehrsminister Taberot. „Wir müssen aus dieser Abhängigkeit herauskommen“, forderte er. Frankreich nutze dazu die Möglichkeit, Atomstrom zu produzieren, „der günstig ist, und der es uns ermöglicht, die selbst gesteckten Ziele einzuhalten“. Nötig sei der Ausbau der Ladesäulen, sagte Taberot. Frankreich plane eine Verfünffachung. Der deutliche Anstieg bei den Neuzulassungen von E-Autos zeige ihm: „Wir sind hier auf dem richtigen Weg.“ Diesen gelte es weiterhin zu beschreiten. Bundesverkehrsminister Schnieder verwies auf die mit Frankreich gemeinsam betriebene Dialogplattform „Tank- und Ladeinfrastruktur“. Darüber stimme man sich beim grenzüberschreitenden Ausbau der Ladeinfrastruktur ab. „Dort werden wir die distanzbasierten Ziele, die die AFIR-Ladesäulenverordnung setzt, bis 2030 eingehalten haben“, betonte er. 100 Mitglieder bilden die Versammlung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung setzt sich aus 100 Mitgliedern zusammen, darunter 50 Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie 50 Abgeordnete der Assemblée nationale, die mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich tagen sollen. Die konstituierende Sitzung fand am Montag, 25. März 2019, unter der Leitung von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble und des Präsidenten der Assemblée nationale, Richard Ferrand, in Paris statt. Grundlage dieser institutionalisierten Zusammenarbeit auf Ebene der Parlamente ist das Deutsch-Französische Parlamentsabkommen, das am 11. März 2019 von der Assemblée nationale und am 20. März 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Das Parlamentsabkommen ist das Ergebnis intensiver Beratungen der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe, die am 22. Januar 2018 anlässlich des 55. Jahrestages der Unterzeichnung des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zu diesem Zweck eingesetzt worden war. (hau/12.06.2026)

- Presserundgang "FREIRAUM KUNST – Akademie der Künste goes Bellevue"

Vom 13. bis 28. Juni 2026 findet in Schloss Bellevue eine Pop-up-Galerie statt. Unter dem Titel "FREIRAUM KUNST – Akademie der Künste goes Bellevue" realisiert die Akademie der Künste unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine zweiwöchige Ausstellung mit Werken und Beiträgen zahlreicher Akademie-Mitglieder und Berliner Künstler.

AfD: NVA-Soldaten in Veteranenkonzept berücksichtigen

Verteidigung/Antrag Die AfD fordert in einem Antrag von der Bundesregierung ein Konzept, um politisch unbelastete ehemalige Soldaten der NVA in der Veteranenpolitik berücksichtigen zu können.

Business impacts of the Iran conflict: Practical insights and responses

Norton Rose Fulbright - 12.06.2026
As the conflict in Iran continues, there have been significant impacts on energy markets, supply chains, financing and risk management, with flow on effects across many sectors in the Australian economy.

Beratungsleistungen im Bundesjustizministerium

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Für die Steuerung und Erfolgskontrolle externer Beratungsleistungen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Bundesregierung will Designrecht modernisieren

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Modernisierung des Designrechts" vorgelegt, mit dem Vorgaben einer EU-Richtlinie vom Oktober 2024 umgesetzt werden sollen.