Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag Um die möglichen schadhaften Auswirkungen von Geoengineering geht es in einem AfD-Antrag. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, eine Prüfung der Sicherheitslage vorzunehmen.
Die UN-Klimakonferenz in Belém (Brasilien) vom 10. bis 21. November stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 5. November 2025. Den Abgeordneten lagen dazu mehrere Anträge vor. Den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Antrag mit dem Titel „Klimakonferenz in Belém: Neuer Schwung für den internationalen Klimaschutz“ (21/2540) nahm das Parlament nach der Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen an. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD votierten gegen die Vorlage, Die Linke enthielt sich der Stimme. Keine Mehrheit fand hingegen ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Klimawende statt Klimakollaps – UN-Klimakonferenz in Belém globale Führung übernehmen“ (21/2246 neu). Die Vorlage wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Linken zurückgewiesen. Den Antrag „Globale Solidarität von Berlin bis Belém – Für das Menschenrecht auf Klimaschutz – Greenwashing bei der UN-Klimakonferenz verhindern" (21/2535), den Die Linke eingebracht hatte, überwiesen die Abgeordneten zur weiteren Beratungen an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD formulieren in ihrem Antrag (21/2540) ihre Erwartungen an die Bundesregierung mit Blick auf die UN-Klimakonferenz. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, darauf hinzuwirken, dass die neue Klimafinanzierungsverpflichtung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr durch die Industrieländer bis 2035 mit Leben gefüllt wird. China und weitere finanziell starke Schwellenländer sollten sich stärker als bislang beteiligen, so die Koalitionsfraktionen. Ziel sei es auch, die Baku-to-Belém-Roadmap mit Leben zu füllen. Die Roadmap sehe vor, die Klimafinanzierung aus zusätzlichen Quellen von weiteren Gebern sowie durch private Mittel zu mobilisieren. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung laut Antrag unter anderem für ein EU-Klimaziel von netto minus 90 Prozent für das Jahr 2040 sowie einen nationalen Klimabeitrag (NDC) für das Jahr 2035 einsetzen, der die Anrechnung von “hochqualifizierten Zertifikaten nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris in begrenztem Umfang„ ermöglicht. Hinsichtlich des Klimaziels 2040 fordern die Abgeordneten zudem eine Revisionsklausel, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem technologischen Fortschritt und sich wandelnden Herausforderungen und Chancen für die globale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union Rechnung trägt. In Deutschland solle die Bundesregierung mithilfe von Mitteln aus dem europäischen Klimasozialfonds dafür sorgen, dass besonders belastete Haushalte bei der Einführung des neuen europäischen Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr (ETS II) unterstützt werden, heißt es im Antrag. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, die nationale und europäische CO2-Bepreisung aufeinander abzustimmen, um Doppelbelastungen zu verhindern. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen pochten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2246 neu) auf eine Führungsrolle Deutschlands und der EU bei den Verhandlungen auf der bevorstehenden Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém. In ihrem Antra forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, die internationale Klimapolitik zur „Chefsache“ zu erklären und den Bundeskanzler zu beauftragen, „den von ihm verursachten Schaden mithilfe einer neuen klimadiplomatischen Initiative zu beheben“. Rückschritte und Verwässerungen der nationalen und europäischen Klimapolitik müssten sofort beendet werden. Auf EU-Ebene müsse ein Klimaziel von mindestens 90 Prozent Emissionsreduktion bis 2040 „tatkräftig unterstützt werden“, verlangen die Abgeordneten. Zudem sollten wirksame neue Maßnahmen für den Klimaschutz umgesetzt werden, um die Treibhausgas-Emissionen in allen Sektoren schnell und nachhaltig zu senken. "Verbindliche Ausstiegsdaten festlegen" Daneben drängten die Grünen darauf, verbindliche Ausstiegsdaten für alle fossilen Energien festzulegen, keine neuen Langfristverträge für zusätzliches Fracking-Gas einzugehen und die Genehmigung neuer fossiler Projekte in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu stoppen. So soll dem COP28-Beschluss sowie dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den Verpflichtungen der Staaten für den Klimaschutz Folge geleistet werden. Weitere Forderungen des Antrags zielten auf die schrittweise Abschaffung bestehender klima- oder umweltschädlicher Subventionen, die „Unterstützung einer globalen Besteuerung fossiler Konzerne und Milliardäre“ sowie einer internationalen Luftverkehrs- und Schifffahrtsabgabe und die Einhaltung der deutschen Verpflichtungen zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ab. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke fordert Klimagerechtigkeit. In einem Antrag (21/2535) fordert sie die Klimakonferenz unter anderem dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Rechte der von der Klimakrise besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen – wie indigener und lokaler Gemeinschaften – in der nationalen und internationalen Klimapolitik in den Mittelpunkt gestellt werden. In der Vorlage heißt es unter anderem, ihre Veto-Rechte in Fragen, die ihre Lebensgrundlagen unmittelbar betreffen, sollten sichergestellt werden. Zudem wird Deutschland als einer der weltgrößten CO2-Verursacher aufgefordert, sich für umfassende Schuldenerlasse und gerechte Klimareparationen für Länder des Globalen Südens einzusetzen sowie international aktiv für eine verbindliche Schuldenregelung einzutreten. Die Abgeordneten verlangen außerdem von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2040 festschreibt, entsprechende sozial gerechte Maßnahmen vorsieht und sicherstellt, dass das Ziel ausschließlich durch „tatsächliche Emissionsminderungen im Inland“ erreicht wird. Auf EU-Ebene solle „mindestens das Emissionsminderungsziel von 90 Prozent bis 2040“ festgeschrieben werden. (sas/hau/05.11.2025)
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag erste Änderungen am Verteidigungsetat für das kommende Jahr beschlossen.
Tourismus/Anhörung Wander- und Radtourismus haben ein enormes Potenzial, ergab eine Anhörung des Tourismusausschusses am Mittwoch. Probleme wurden bei der Infrastruktur gesehen, die besser instand gehalten werden müsse.
Kultur und Medien/Antrag Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll der Deutsche Verlagspreis grundlegend reformiert werden. In dem Antrag kritisiert sie die Benennung Jury-Mitgliedern mit "linker bis linksradikaler" Prägung.
Finanzen/Antrag Statt einer höheren Pendlerpauschale soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber der steuerliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (21/2544) vorgelegt, "den § 6 Außensteuergesetz (AStG) sowie die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen zur Wegzugsbesteuerung ersatzlos zu streichen"
Pressemitteilung 202/25 vom 05.11.2025
Pressemitteilung 201/25 vom 05.11.2025
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) ist am Mittwoch, 5. November 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Fachgespräch zum Thema „Neue technische Lösungen für nachhaltiges wirtschaften und leben“. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (05.11.2025)
Bei der "Operation Chargeback" wurden 18 Personen festgenommen. Die Beschuldigten sollen Kreditkartendaten missbraucht und über Schein-Abos mehr als 300 Millionen Euro erbeutet haben. Auch deutsche Zahlungsdienstleister sollen kompromittiert worden sein.
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Der Joint vom Vorabend sei Medizin gewesen, jedenfalls laut seinem Online-Arzt, machte ein Fahrer geltend, als er mit einem unzulässigen THC-Gehalt im Blut erwischt wurde. Das AG Hamburg-Wandsbek verhängte dennoch ein Bußgeld und ordnete ein Fahrverbot an. Der "Cannabis-Ausweis" sei keine Verschreibung im Sinne des Gesetzes.
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Kinderrechten und dem Kindeswohl muss auch im Internet uneingeschränkt Geltung verschafft werden. Darin waren sich Sachverständige und Politik im Fachgespräch der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer ‒ Kommerzialisierung von Kindheit (Teil 1)“ am Mittwoch, 5. November 2025, einig. Wegen des sich rasant entwickelnden digitalen Raums – sowohl als Teil des Familienlebens als auch als Ort wirtschaftlicher Aktivitäten, beispielsweise von Influencer-Eltern – seien der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gefordert, den Kinderschutz in diesem Lebensbereich zu verbessern. „Kinder sind keine Klicks" Das Phänomen des sogenannten „Sharenting“, bei dem Eltern ihre Kinder in den Sozialen Medien in Bildern und Videos vermarkten, um Klicks zu generieren und den Verkauf von Produkten anzukurbeln, geht laut den Experten mit Gefahren für das Kindeswohl einher. Sorgeberechtigte setzten mit dieser Praxis Gesundheit, Wohlbefinden und eine freie Persönlichkeitsentwicklung ihrer minderjährigen Schutzbefohlenen oft leichtfertig aufs Spiel. Die Kinderkommission als Unterausschuss des Familienausschusses wolle dazu beitragen, die Missstände in dem Bereich zu beseitigen, sagte der Kiko-Vorsitzende Michael Hose (CDU/CSU). „Kinder sind keine Klicks. Wir müssen sie besser schützen.“ Es gelte jetzt, „rechtliche Regelungen“ zu treffen, "die tragen, und gleichzeitig die Medienkompetenz“ in der Gesellschaft zu stärken. Verletzung des Persönlichkeitsrechts Die Rechtsanwälte Dr. Jörn Claßen, Dr. Richard Kindling und Dr. Lea Schwob von der Kanzlei Brost Claßen Rechtsanwälte für Medien- und Markenrecht stellten ein Rechtsgutachten zu dem Thema mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ vor, das vom Deutschen Kinderhilfswerk und der Organisation Compact in Auftrag gegeben wurde. Das unbedachte Teilen von Kinderfotos in den Sozialen Medien gehöre zum alltäglichen Verhalten vieler Eltern, sagte Claßen. Die Persönlichkeitsrechtsverletzungen zulasten von Kindern in Deutschland gingen in die Tausende, man habe es mit einem weiter zunehmenden Phänomen zu tun. In Extremfällen könne dies die Heranwachsenden in ihrer freien Entwicklung beeinträchtigen. "Das Familienleben wird kommerzialisiert" So würden beim „family influencing“ Kinder ungefragt in die Werbevideos ihrer Influencer-Eltern hineingezogen. Die Videos entstehen oft in den eigenen vier Wänden und geben so viel Privates preis, so der Rechtsanwalt. „Die Tür zum Kinderzimmer wird für ein Millionenpublikum geöffnet. Das Familienleben wird im Grunde kommerzialisiert.“ Es bestehe Handlungsbedarf, „da es aktuell keine klaren rechtlichen Vorgaben gibt, wann Fotos veröffentlicht werden dürfen und wann nicht – keine rechtliche Orientierungshilfe für Eltern, Behörden und Gerichte.“ Aufklärung und weitere Verrechtlichung Dem Fehlverhalten, sei es aus Unwissen oder mit Vorsatz, gelte es vor allem mit Aufklärung und über einen freiwilligen Ansatz zu begegnen, Rechtsverstöße seien zu dokumentieren, Täter auf ihr Vergehen aufmerksam zu machen. Unterhalb einer gesetzlichen Regelung seien bereits jetzt die Landesmedienanstalten gefordert, ihre Wächter- und Kontrollfunktion im Internet gegenüber dem kommerziellen Sharenting sowie ihre Möglichkeiten zur Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz auszubauen. Auf Bundesebene sei das Jugendschutzgesetz der Ort, an dem das Schutzniveau, etwa durch Altersangaben, verstärkt werden sollte. Und schließlich müsse die weitere Verrechtlichung dieses Lebensbereichs, im Bereich des Persönlichkeitsrechtes, in ständiger Rechtsprechung durch die Gerichte erfolgen. Mehrstufiges Einwilligungskonzept Um den Schutz von Kindern und die Rechtssicherheit bei der kommerziellen Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet zu verbessern, schlage man ein mehrstufiges Einwilligungskonzept vor, das darauf ziele, Kindeswohlgefährdung "bereits proaktiv“ zu verhindern, erklärte Schwob. Es fuße auf den Grundrechten zu Persönlichkeit, Teilhabe, dem Schutz- und Erziehungsauftrag durch Eltern und Staat und knüpfe an das „grundsätzliche Einwilligungserfordernis bei der Veröffentlichung von Bildnissen, also am Recht am eigenen Bild an“. Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr gehe man dabei im kommerziellen Kontext von einem Veröffentlichungsverbot aus. Das gebiete das besondere Schutzbedürfnis der Kleinsten. Ab dem siebten Lebensjahr komme die Vertretungsbefugnis der Eltern für die Erklärung einer Einwilligung zum Tragen, ob Kinder sich in Bildern und Videos im Rahmen einer Vermarktung im Internet zeigen. Interessenskonflikt der Eltern Man sehe hier allerdings die Eltern in einem Interessenkonflikt zwischen ihrem eigentlichen Schutz- und Erziehungsauftrag und ihren wirtschaftlichen Interessen, weswegen eine dritte, unabhängige Person als Ergänzungspfleger hinzugezogen werden müsse, so die Anwältin und Ko-Autorin des Gutachtens. Die Eltern seien in der Rolle als gesetzlicher Vertreter, die Einwilligung geben müssen – und auch als Gefährder, die in das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder eingreifen. Damit liege ein nicht zulässiges Insichgeschäft vor. Wenn die Kinder in dem Alter zwischen zehn und zwölf Einsichtsfähigkeit erlangten, was es bedeutet, wenn Fotos im Netz veröffentlicht werden, sei von einer Doppelzuständigkeit auszugehen: Die Kinder müssten nun neben ihren Eltern ebenfalls in die Veröffentlichung einwilligen und so an der Entscheidung beteiligt werden. Das folge insbesondere aus ihrem Recht auf Teilhabe an der digitalen Welt und aus der Notwendigkeit, eine eigene Medienkompetenz zu entwickeln. Ab 16 Jahren sei dann von einer Alleinentscheidungsbefugnis der Kinder auszugehen. Behördliche Arbeitserlaubnis Liege eine entsprechende Einwilligung vor und sei im Sinne des Arbeitsrechts eine wirtschaftliche Betätigung von Kindern im Rahmen des Influencer-Marketings anzunehmen, finde der Jugendarbeitsschutz Anwendung, erläuterte Ko-Gutachter Kindling. Eine behördliche Arbeitserlaubnis sei einzuholen. Die Gesetzeslage müsse dahingehend „konkretisiert und klargestellt werden, dass auch eine Tätigkeit von Kindern im Bereich des Influencer-Marketing unter das Gesetz fallen kann“. Das Gutachten greife außerdem die Idee aus europäischen Nachbarländern wie Frankreich auf, Einnahmen, die minderjährige Kinder durch ihre Arbeit erzielen, auf ein Treuhandkonto ein- und bei Erreichen ihrer Volljährigkeit auszuzahlen. (ll/06.11.2025)
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch begrüßen die Sachverständigen die geplante Stärkung der Amtsgerichte. Kritik gab es an den Details.
Eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, die Schäden durch Pandemien ausschließt, ist wirksam. Der BGH sieht weder das Transparenzgebot verletzt noch Verbraucher unangemessen benachteiligt.
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Jahrelang galten Abschiebungen nach Syrien als undenkbar. Nach dem Regimewechsel sagt das VG Düsseldorf nun: Die Gefahrenlage ist akzeptabel, zwei Syrer können abgeschoben werden. Gleichzeitig läuft die Debatte über Rückführungen.
Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will Regelungen zur Sicherheit von Maschinen und Produkten neu fassen und hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes vorgelegt.
Auswärtiges/Antrag Die AfD dringt auf eine Regelung, nach der in Deutschland verurteilte afghanische Straftäter ihre Haft in Afghanistan verbüßen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.
Gesundheit/Antwort Patienten stoßen im Gesundheitswesen immer noch vielerorts auf Zugangsbarrieren, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht.