Aktuelle Nachrichten

Gefährliche Mischlinge: Auf Jimmys DNA kommt es nicht an

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 11:51

Ein verwaltungsinternes Rundschreiben hat vor dem VG Frankfurt a. M. für Verwirrung gesorgt. Demnach sollen Mischlingshunde als gefährlich gelten, wenn sie mindestens 25% Listenhund-DNA in sich tragen. Der VGH Kassel stellt allerdings nur auf das Äußere ab. Das VG verlangte klare Regeln.



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Bundestag beschließt Gesetz zu neuem Wehrdienst: Pflicht zur Musterung ja – Pflicht zum Wehrdienst (vorerst) nein

LTO Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 11:37

Vom 1. Januar an soll der neue Wehrdienst kommen. Für junge Männer gilt dann die Pflicht zur Auskunft und Musterung, weiter aber im Grundsatz Freiwilligkeit im Dienst. Es sei denn, Freiwillige fehlen. Dann kommt es per Los zur Wehrpflicht.

Justiz unter Druck: "Das ist keine Zukunft, das ist bereits Realität"

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 11:21

Warum nehmen autoritäre Populisten die Justiz ins Visier und welche Schwachstellen könnten sie in Deutschland nutzen? Anna-Mira Brandau hat diese Fragen im Justiz-Projekt des Verfassungsblogs untersucht – und erzählt, wie sich deutsche Gerichte resilienter machen ließen.



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Bundestag beschließt das Rentenpaket

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 11:20
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, nach einstündiger Aussprache das sogenannte Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 318 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929), 224 Abgeordnete stimmten dagegen. Es gab 53 Enthaltungen. Damit wurde die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen erreicht. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt. Abstimmung Der beschlossene Gesetzentwurf belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 Prozent ("Haltelinie"). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Ab 2031 kann er dann nach gegenwärtiger Gesetzeslage wieder greifen. Zur Abstimmung in zweiter Beratung hatte die AfD beantragt, über die Teile des Gesetzentwurfs zur "Mütterrente" und über die übrigen Teile getrennt abzustimmen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Geschäftsordnungsantrag ab. In zweiter Beratung wurde der Gesetzentwurf dann mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (21/3115) zu dem Gesetz ab. Stärkung von Betriebsrenten und neue Aktivrente Darüber hinaus stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, 21/2673, 21/2984) zu. Beide Gesetzentwürfe wurden mit Koalitionsmehrheit angenommen. Die AfD stimmte gegen das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, Grüne und Linke enthielten sich. Das Aktivrentengesetz lehnten alle drei Oppositionsfraktionen ab. Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3085) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3086) vorgelegt. Zum Aktivrentengesetz gab es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3098) und ebenfalls einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3099). Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3102) zum Aktivrentengesetz mit den Stimmen von Union und SPD ab gegen die Stimmen der Grünen ab. AfD und Linke enthielten sich. Beraten wurden darüber hinaus drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel "Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren – Neuen 12.000-Euro-Freibetrag zusätzlich zum bestehenden Grundfreibetrag einführen" (21/1620) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/3098). Die Anträge mit den Titeln "Betriebliche Altersvorsorge modernisieren – ETF-Betriebsrente ermöglichen" (21/2302) und "Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung stärken" (21/3040) wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. SPD: Rentenniveau wird stabilisiert „Wir beschließen, und das ist der SPD ganz besonders wichtig, die Stabilisierung des Rentenniveaus“, erklärte Dagmar Schmidt in der Debatte für die SPD-Fraktion. „Das ist uns wichtig, weil wir ein Sozialstaatsversprechen damit erneuern. 70 Prozent der Menschen in Deutschland stimmen dem zu.“ Das gelte „über alle Altersgruppen hinweg“. Auch mehr als zwei Drittel der jungen Menschen seien dafür. Es sei wichtig, dass die Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten können. „Und deswegen beschließen wir heute auch Verbesserungen bei der wichtigsten Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der Betriebsrente“, erläuterte Schmidt. AfD warnt vor einem "Weg in sozialistische Armut" Ulrike Schielke-Ziesing kritisierte für die AfD-Fraktion, dass die CDU/CSU-Fraktion in Kauf nehme, angesichts von möglichen Abweichlern in den eigenen Reihen den Gesetzentwurf ohne Kanzlermehrheit zu beschließen. Sie sprach von einem Gesetz, „das die Union mit Linksextremisten durchsetzen will“. Das Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert werde, warnte sie. Es gehe dabei um die Zukunft des Sozialstaates in Deutschland. Die jungen Abgeordneten in der Unionsfraktion hätten erkannt, dass das Gesetz so nicht kommen dürfe. Schielke-Ziesing warnte vor einem „Weg in sozialistische Armut“ und attackierte die Sozialdemokratie: „Die SPD kann keine Reformen und sie will keine Reformen. Wir haben eine Arbeitsministerin, die auf offener Bühne zum Klassenkampf aufruft.“ Milliardeninvestitionen deutscher Unternehmen landeten im Ausland. CDU/CSU: Aktivrente ist das innovativste Element Dr. Carsten Linnemann fokussierte sich in seinem Redebeitrag für die CDU/CSU-Fraktion zunächst auf die Aktivrente. Arbeitgeber könnten so Fachkräfte gewinnen, Arbeitnehmer einen Zuverdienst erzielen. „Für mich persönlich ist die Aktivrente das innovativste Element in diesem Rentenpaket“, erklärte er, sprach von einem „Paradigmenwechsel“. Allerdings gestand er zu, dass die Aktivrente und auch das Rentenpaket nicht ausreichen würden, um die Zukunft der Sozialversicherung insgesamt zu sichern. Nötig sei ein weiterer Schritt, sagte Linnemann und verwies auf die in der Bundesregierung verabredete Rentenkommission. Diese werde Vorschläge für Reformen erarbeiten. „Aber die Entscheidungen werden wir hier im Deutschen Bundestag fällen“, sagte Linnemann und erklärte weiter: „Dafür braucht es Mut. Diesen Mut werden wir an den Tag legen müssen. Deshalb brauchen wir heute ein starkes Mandat.“ Grüne: Alle müssen einzahlen Andreas Audretsch stellte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar: „Wir lehnen das falsche Rentenpaket von Friedrich Merz und Bärbel Bas ab.“ Es verhindere Armut nicht und lasse zugleich die junge Generation im Stich. Das Rentenniveau werde „gerade mal bis 2031 stabilisiert“, kritisierte er. Die Grünen seien dafür, die Rente für immer zu stabilisieren. Nötig seien grundlegende Reformen: „Alle müssen einzahlen, das gilt zuallererst für uns im Deutschen Bundestag“, forderte er. Linke: Verteilungskonflikt statt Generationenkonflikt Heidi Reichinnek sprach für die Fraktion Die Linke von einem „Zwergenaufstand der Jungen Gruppe“ in der Unionsfraktion, die die gesamte Koalition lahmgelegt habe. Käme das Rentenpaket nicht, hätten 21 Millionen Menschen künftig „am Ende des Monats noch weniger Geld im Portmonee“. Aus Reichinneks Sicht ging es der Jungen Gruppe in ihrem Widerstand gegen den Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nicht um die jungen Menschen. „Es gibt keinen Generationenkonflikt, es gibt einen Verteilungskonflikt“, befand sie. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem ersten Gesetzentwurf (21/1929) wird nicht nur das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus bis 2031 verlängert, sondern auch die „Mütterrente“ ausgeweitet. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ Der Gesetzesbeschluss bewirkt, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis 2031 verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Aufhebung des Anschlussverbots Außerdem wird Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Deshalb wurde das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Damit ist in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich. Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentierte die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“ Entschließungsantrag der Linken Die Linke hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3115) unter anderem gefordert, das Rentenniveau in einem Schritt sofort um zehn Prozent auf "lebensstandardsichernde 53 Prozent" anzuheben und dauerhaft zu stabilisieren. Auch sollte geprüft werden, ob Arbeitgeber überparitätisch an der Beitragslast beteiligt werden können. Die Rentenversicherung sollte schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden, sodass auch Bundestagsabgeordnete, Manager, Selbstständige, Freiberufler und Beamte unter Wahrung des Vertrauensschutzes einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte bis 1. Januar 2028 schrittweise verdoppelt werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (21/1859) schreibt die Bundesregierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden, Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.“ Der Gesetzentwurf eröffne neue Möglichkeiten, „damit auch nicht tarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Allerdings schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der Normenkontrollrat empfiehlt, die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. „Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“. In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge. Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Aktivrentengesetz (21/2673) enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sogenannte Aktivrente). Damit soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Die Regelung schaffe durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize, heißt es im Gesetzentwurf. Die Aktivrente biete einen Anreiz, heißt es weiter, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen, indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert und Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver wird. Zudem helfe dies, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Die Aktivrente diene daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit, weshalb eine Steuerfreistellung für abhängig Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze sich langfristig auch positiv für die jüngeren abhängig Beschäftigten auswirke. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/2984) zum Aktiventengesetz um Prüfung gebeten, ob Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Die Bundesregierung hatte diesem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung zugestimmt. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3102) unter anderem gefordert, statt der „Aktivrente“ einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Arbeitgeber von ihrem Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungsfrei Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze befreit, um diese Beträge als zusätzlichen Bruttolohn auszuzahlen. Dadurch würde ein Einkommensvorteil von rund einem Fünftel verglichen mit beitragspflichtig Beschäftigten vor dem Rentenalter erreicht werden. Darüber hinaus sollten rechtliche Hindernisse, die Unternehmen an der Beschäftigung von Menschen jenseits der Regelaltersgrenze hindern oder hemmen, abgebaut werden. Wird an der „Aktivrente“ festgehalten, sollten die privilegierten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1620) höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuerrechts vorlegen, „der für Steuerpflichtige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen neuen Steuerfreibetrag für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 12.000 Euro jährlich vorsieht“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten Antrag (21/2302) darauf, die betriebliche Altersvorsorge um die Möglichkeit des direkten ETF- und Fondssparens zu erweitern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der „einen eigenständigen Durchführungsweg ,Depotmodell' mit reiner Beitragszusage im Betriebsrentengesetz schafft, der unabhängig von Tarifverträgen allen Beschäftigten offensteht“. Auch soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion unter anderem die Anlage in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sowie in andere UCITS-regulierte Fonds „einschließlich aktiv gemanagter Aktien-, Renten- und Mischfonds“ vorsehen und gesetzliche Kosten- und Transparenzvorgaben etablieren. Offen ist, ob der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales oder an den Finanzausschuss überwiesen werden soll. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, „die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption zu prüfen“. Dritter Antrag der AfD Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht „beitragsgedeckt“ sind. Dies verlangt die AfD in ihrem dritten Antrag (21/3040). Die Fraktion fordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten solle, der eine Finanzierung der beitragsgedeckten Leistungen aus Rentenversicherungsbeiträgen und eine Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen aus steuerfinanzierten Bundeszuschüssen vorsieht und damit eine Rentenerhöhung sowie eine Stabilisierung der Beitragssätze für die Rentenversicherung ermöglicht. (bal/che/sto/vom/05.12.2025)

BWS und die 4,98 Prozent: Wahlausschuss gegen Neuauszählung der Bundestagswahl

LTO Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:32

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.

XIII ZR 1/24, Entscheidung vom 01.12.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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IX ZB 11/24, Entscheidung vom 16.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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IX ZB 14/24, Entscheidung vom 16.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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6 StR 317/25, Entscheidung vom 07.10.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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6 StR 265/25, Entscheidung vom 25.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
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EnVR 82/23, Entscheidung vom 09.09.2025

BGH Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 10:30
Lichtblick II Leitsatzentscheidung
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Debatte über Bargeld und Potenziale von Bitcoin

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 10:10
Drei Anträge der AfD-Fraktion zur Finanzpolitik hat der Bundestag am Freitag, 5. Dezember 2025 beraten. Der Antrag mit dem Titel „Bargeld ist gedruckte Freiheit – Vorhaben der Europäischen Zentralbank für digitales Zentralbankgeld stoppen“ (21/3038) wurde ebenso wie der Antrag „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ (21/2301) und der Antrag mit dem Titel "Verpflichtende Annahme von Bargeld im stationären Einzelhandel" (21/3039) nach einstündiger Debatte dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Immer mehr Geldentwertung in Deutschland Dirk Brandes (AfD) erklärte in der Debatte des Bundestages, wer über echte finanzielle Freiheit spreche, spreche nicht über Negativzinsen und irgendwelche virtuellen Bankzahlen, sondern über echte Werte wie Edelmetalle, Bargeld und Bitcoin. Bitcoin sei das erste funktionierende digitale staatsfreie Geld, sei dezentral, begrenzt und nicht manipulierbar. Bitcoin sei „ein digitales Gold“. Brandes erklärte weiter: „Bitcoin gehört uns. Es gehört den Menschen.“ In Deutschland würde es jedoch immer mehr Geldentwertung und Kontrolle geben, und es werde versucht Bargeld zurückzudrängen. Der digitale Euro sei programmierbar, ein Datenstaubsauger und eine digitale Fußfessel. Zahlungen könnten blockiert werden. Bitcoin sei das Gegenteil. Aber Deutschland diskutiere, wie man Bitcoin bremsen könne, kritisierte Brandes. CDU/CSU: Das Bargeld bleibt Anja Karliczek (CDU/CSU) versicherte: „Das Bargeld bleibt. Niemand drängt das Bargeld zurück.“ Die AfD schüre in verantwortungsloser Weise Angst. Der digitale Euro solle das Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen. Der digitale Euro sei die europäische Antwort auf die weltweit bedeutender werdenden digitalen Währungen. Karliczek wies darauf hin, dass sich das Zahlungsverhalten durch den Online-Handel vom Bargeld weg entwickelt habe. Das sei das Feld amerikanischer Finanzdienstleister. Europa müsse ein souveränes digitales Zahlungssystem erhalten, forderte die CDU-Politikerin. Grüne: Kryptolücke muss geschlossen werden Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) nannte es eine Ungerechtigkeit, dass Gewinne mit Kryptowährungen nach 366 Tagen völlig steuerfrei seien. Diese „Kryptolücke“ müsse dringend geschlossen werden. Es sei nicht hinzunehmen, dass Arbeitnehmer hart besteuert würden, aber Kryptogewinne nicht. Ein rein auf Bargeld basierendes Zahlungssystem schaffe ideale Bedingungen für Geldwäsche, Schwarzarbeit und Steuerbetrug, kritisierte Lucks. Außerdem forderte er Zugang zu Finanzkonten für alle Menschen. SPD: Bankensystem bleibt stabil „Niemand beabsichtigt, Bargeld abzuschaffen“, sagte auch Jens Behrens (SPD). Er erklärte, nicht die schwindende Akzeptanz von Bargeld mache ihm Sorgen, sondern die Dominanz amerikanischer Zahlungsdiensteanbieter. Der digitale Euro solle ein öffentliches verlässliches Instrument für den Zahlungsverkehr werden. Die Stabilität des Bankensystems bleibe gewährleistet, sagte Behrens zu gegenteiligen Darstellungen der AfD. „Wir freuen uns auf die Einführung des digitalen Euros“, so Behrens. Linke: Hoher Datenschutz muss gelten Lisa Schubert (Die Linke) stellte klar: „Bargeld muss bleiben.“ Eine komplette Abschaffung von Bargeld wäre eine Katastrophe – besonders für alle Menschen mit geringem Einkommen, ältere Menschen und Geflüchtete. Die Argumentation der AfD, Bargeld bedeute Freiheit, wolle die AfD aber nicht für Geflüchtete gelten lassen, kritisierte sie. Das sei eine Fortsetzung der „menschenverachtenden, rechtsextremen Spaltungspolitik“. Auch Schubert forderte, unbares Zahlen nicht amerikanischen Konzernen zu überlassen. Deshalb sei die Linke für den digitalen Euro, der aber Bargeld nicht ersetzen dürfe. Es müsse hoher Datenschutz gelten, und auch bei Stromausfällen müsse er funktionieren. Erster Antrag der AfD Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird. Dies fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (21/3038). Über die Einführung des digitalen Euro soll es auch eine Volksabstimmung geben. Außerdem soll die Bundesregierung Alternativen zum digitalen Euro, wie auf dem Markt verfügbare Kryptowährungen, nach Funktionalität, Fungibilität und Sicherheit bewerten. Sichergestellt sein müsse in diesem Zusammenhang, dass bei Kryptowährungen keine Vermögenseingriffe möglich sein können sowie eine freie und anonyme Verwendung (auch offline bis zu 14 Tagen) möglich sein müsse. In der Begründung heißt es, neben Chancen habe der digitale Euro auch erhebliche Risiken. So führe die Zunahme von digitalen Zahlungsweisen zu einem veränderten Konsumverhalten, wodurch insbesondere junge Menschen tendenziell weniger sparen würden. Im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls wären digitale Zahlungen eingeschränkt. Auch würden bei digitalen Bezahlmethoden Risiken bei der Wahrung der Privatsphäre bestehen. So habe die Gesellschaft für Informatik vor einem „gläsernen Bürger“ gewarnt. Es bestehe zudem eine Bedrohung durch Cyberangriffe, und die Einführung eines digitalen Euros gefährde das Geschäftsmodell der Geschäftsbanken. Zweiter Antrag der AfD Im zweiten Antrag (21/2301) mit dem Titel „Strategisches Potenzial von Bitcoin erkennen – Freiheit bewahren durch Zurückhaltung in der Besteuerung und Regulierung“ fordert die AfD-Fraktion, die Kryptowährung Bitcoin von regulatorischen und steuerlichen Belastungen zu befreien. Bitcoin als „dezentrales, nicht manipulierbares und begrenzt verfügbares digitales Asset“ unterscheide sich grundlegend von anderen Krypto-Assets. Nach Auffassung der AfD sollte Bitcoin daher nicht unter die EU-Verordnung 2023/1114 „Markets in Crypto-Assets“ (MiCA, Märkte für Kryptowerte) fallen. „Eine Überregulierung von Bitcoin-Dienstleistern und Nutzern im Zuge nationaler MiCA-Umsetzung gefährdet den Innovationsstandort, die Finanzfreiheit und die digitale Souveränität Deutschlands“, heißt es in dem Antrag. Eine zu starke Regulierung könnte dazu führen, dass Kapital und Unternehmen ins Ausland abwandern und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes schwächeln. Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will die verbindliche Annahme von Bargeld in Euro als gesetzlichem Zahlungsmittel im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie sowie bei Dienstleistungen mit unmittelbarem persönlichem Kundenkontakt sichergestellt wissen. Dazu fordert sie in ihrem dritten Antrag (21/3039) die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass Euro-Bargeld zwar das einzig gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum sei, in der Praxis jedoch zunehmend die Annahme von Bargeld verweigert werde. Dies geschehe insbesondere im stationären Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen. „Dies führt zu einem Bedeutungsverlust des Bargelds und schränkt die Wahlfreiheit der Verbraucher ein“, erklärt die Fraktion. "Pflicht zur Annahme von Bargeld fehlt" In Deutschland fehle jedoch eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld, was zu Unsicherheiten führe und soziale Ausgrenzung – insbesondere bei älteren Menschen und Personen ohne Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln – herbeiführen oder verschärfen könne. Außerdem lehnt die AfD-Fraktion von der EU beschlossene Obergrenzen für Bargeldzahlungen ab, „da sie die Freiheit der Wahl des Zahlungsmittels einschränken und nicht mit dem Status des Bargelds als gesetzlichem Zahlungsmittel vereinbar sind“. (hle/hau/scr/05.12.2025)

Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG verlängert Vorstandsmandat von Dr. Christoph Böhm

Deutsche Börse (PM) - Fr, 05.12.2025 - 09:30
[image]Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hat das Vorstandsmandat von Dr. Christoph Böhm (59) vorzeitig um drei Jahre bis Ende Oktober 2029 verlängert. In seiner Funktion als Chief Information Officer/Chief Operating Officer leitet Christoph Böhm das Ressort Informationstechnologie der Deutsche Börse Group. Er ist seit November 2018 Mitglied des Vorstands. Sein derzeitiger Vertrag läuft noch bis Ende Oktober 2026. *** Redaktioneller Hinweis: In unserer Mediathek finden Sie ein Foto von Christoph Böhm.    Medienkontakt: Ingrid M. Haas +49 69 21113217 media-relations@deutsche-boerse.com Patrick Kalbhenn +49 69 21114730 media-relations@deutsche-boerse.com Über die Deutsche Börse Group Als internationale Börsenorganisation und innovativer Marktinfrastrukturanbieter sorgt die Deutsche Börse Group für faire, transparente, verlässliche und stabile Kapitalmärkte. Mit ihren Produkten, Dienstleistungen und Technologien schafft sie Sicherheit und Effizienz für eine zukunftsfähige Wirtschaft. Ihre Geschäftsfelder decken die gesamte Prozesskette von Finanzmarkttransaktionen ab. Dazu zählen die Bereitstellung von Indizes, Daten, Software-, SaaS- und Analytiklösungen sowie die Zulassung, der Handel und das Clearing. Dazu kommen Fondsdienstleistungen, die Abwicklung und Verwahrung von Finanzinstrumenten sowie das Management von Sicherheiten und Liquidität. Als Technologieunternehmen entwickelt die Gruppe darüber hinaus moderne IT-Lösungen und bietet weltweit IT-Services an. Das Unternehmen hat seine Zentrale am Finanzplatz Frankfurt/Rhein-Main und ist mit knapp 16.000 Mitarbeitenden weltweit präsent, u. a. in Luxemburg, Prag, Cork, London, Kopenhagen, New York, Chicago, Hongkong, Singapur, Peking, Tokio und Sydney.   
Kategorien: Finanzen

Neues Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E – Was jetzt geplant ist

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 05.12.2025 - 09:00

Der Gebäudetyp E ist derzeit einer der meistdiskutierten Reformbausteine im deutschen Bau- und Vertragsrecht. Getrieben von den Zielen, schneller, einfacher und kostengünstiger zu bauen, sollen rechtliche und technische Hürden abgesenkt werden, ohne die Sicherheit oder Gebrauchstauglichkeit von Gebäuden zu beeinträchtigen. 

Am 20. November 2025 veröffentlichten das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium ein neues gemeinsames Eckpunktepapier für das Gebäudetyp-E-Gesetz und skizzieren darin, wie der Gebäudetyp E vom Leitbild in die Praxis überführt werden soll. Der „Gebäudetyp E“ soll dabei keine neue Gebäudeklasse im bauordnungsrechtlichen Sinne schaffen, sondern ein Leitbild für „einfaches Bauen“ bezeichnen, das „E“ steht also für „einfach“. Es soll Bauherren ermöglichen, pragmatischer und günstiger zu bauen, ohne dass notwendige Sicherheitsstandards beeinträchtigt werden.

Die Einführung des Gebäudetyp-E war bereits während der Vorgängerregierung angekündigt worden, und ein entsprechender Referentenentwurf wurde am 29. Juli 2024 veröffentlicht. Nach der Wiederaufnahme des Gesetzesvorhabens in den Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung soll dieses nun bis Ende 2026 verabschiedet werden. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem geringeren Baustandard das übergeordnete Ziel, Neubauten zu fördern und somit dem strukturellen Wohnraummangel entgegenzuwirken.

Rechtliche Umsetzung des Gebäudetyp E nach dem Eckpunktepapier

Zivilrechtlich soll hierfür ein neuer Gebäudetyp-E-Vertrag geschaffen werden, der es erlaubt, rechtssicher von gesetzlich nicht erforderlichen Baustandards abzuweichen und ausdrücklich einen „einfachen Standard“ zum Maßstab macht. Dieser Vertrag knüpft hierzu an die technischen Baubestimmungen der Länder an: Für die darin erfassten Bereiche sollen künftig nur die dort abgebildeten anerkannten Regeln der Technik gelten. Abweichungen von den technischen Baubestimmungen der Länder sollen im Rahmen eines Gebäudetyp-E-Vertrags dann keinen Mangel begründen, wenn 

die Abweichung als gleichwertige Lösung nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung zugelassen ist.

Damit soll eine dauerhafte Gebrauchstauglichkeit (Gleichwertigkeit) gewährleistet werden.

Hinsichtlich der bislang üblichen Qualitäts- und Komfortstandards, die nicht von den technischen Baubestimmungen der Länder abgedeckt sind, soll der Auftragnehmer nur einen „einfachen Standard“ schulden. Mit diesem, so die Erklärung im Eckpunktepapier, wird beim kostenreduzierten Bauen vom üblichen Standard nach unten abgewichen. In diesem Fall müssen nur die auf diesen einfachen Standard bezogenen anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, vorausgesetzt, die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks wird nicht gemindert.

Für die praktische Umsetzung unterscheidet das Eckpunktepapier zwischen planerischen und bautechnischen Merkmalen. Zu den planerischen Merkmalen gehören beispielsweise die Optimierung der Grundstücksausnutzung, kompakte Bauweise mit reduzierten Verkehrsflächen, der Verzicht auf kostenintensive Elemente wie Keller oder Tiefgaragen sowie der Einsatz von Fertigteilen. Bautechnische Merkmale umfassen die Einhaltung von Mindeststandards bei Schallschutz, Tragwerk und Energiestandard, robuste Außenwände ohne zusätzliche Außendämmung sowie einfache Haustechnik mit natürlicher Lüftung anstelle mechanischer Systeme.

Vor Abschluss eines Gebäudetyp-E-Vertrages hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über dessen Bedeutung aufzuklären, also dass lediglich ein einfacher Standard geschuldet wird. Während bei Unternehmern eine „allgemeine Aufklärung“ ausreicht, muss die Aufklärung gegenüber Verbrauchern zumindest in Textform erfolgen und die Konsequenzen und Risiken des Bauens nach dem Gebäudetyp E aufzeigen. Auch nachfolgende Vertragspartner wie Käufer oder Mieter sind über den einfachen Standard der Bauausführung zu informieren.

Kritik am Gebäudetyp E durch den VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Der Baurechtsenat des BGH steht der Einführung eines Gesetzes zum Gebäudetyp E bislang kritisch gegenüber. In einer gemeinsamen Stellungnahme in der BauR 2024, 1725 (Heft 12) kritisierten die Richter den damals vorliegenden Referentenentwurf der Vorgängerregierung vom 29. Juli 2024 scharf. 

Die Kritik des BGH konzentriert sich auf drei wesentliche Punkte: Zunächst verkenne der Entwurf den Sachmangelbegriff des § 633 Abs. 2 S. 1 BGB: Anknüpfungspunkt für die Vereinfachung des Bauens seien nicht die anerkannten Regeln der Technik, sondern die Beschaffenheitsvereinbarung über die Qualitätsstandards des Bauwerks. Die Abweichung von Qualitätsstandards durch die Beschaffenheitsvereinbarung sei bereits möglich, erfordere jedoch eine umfassende Aufklärung. Demnach müsse der Gesetzgeber nicht die Abweichung von Komfortstandards regeln, sondern standardisierte Leitlinien für eine rechtssichere Aufklärung bieten.

Das Eckpunktepapier vom 20. November 2025 muss sich derselben Kritik stellen: Zwar wird erläutert, dass die Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie schon jetzt von den üblichen Qualitäts- und Komfortstandards sowie den anerkannten Regeln der Technik abweichende Vereinbarungen treffen können. Hiervon würde aufgrund der Fehleranfälligkeit solcher Regelungen und des damit einhergehenden Haftungsrisikos jedoch zu selten Gebrauch gemacht. 

Auf die weitere Kritik des Baurechtsenats über die fehlende Aufklärung innerhalb der Leistungskette geht das Eckpunktepapier ein und etabliert das Erfordernis, dass Käufer und/oder Mieter als Vertragspartner über den einfachen Standard des Bauwerks informiert werden müssen.

Drittens kritisierten die Richter den Vorschlag im vorherigen Referentenentwurf, bautechnische Normen wie DIN-Normen durch eine Vermutungsregelung als anerkannte Regeln der Technik und damit als bindende Rechtsnormen zu behandeln. Das stieß auf erhebliche Bedenken hinsichtlich der demokratischen Legitimation dieser privaten Normen. Dieser Kritik folgt das Eckpunktepapier vollumfänglich und stellt fest, 

dass technischen Regelwerken per se keine Vermutungswirkung zukommt, anerkannte Regeln der Technik zu sein. Dies bedeutet, dass im Einzelfall festgestellt werden muss, ob das technische Regelwerk die anerkannten Regeln der Technik wiedergibt.

Gedrosselter Turbo auf Bundesebene 

Bis Ende 2026 soll das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E abgeschlossen sein; unter den Begriff des „Bauturbo“ dürfte dieses Vorhaben dann eher nicht mehr fallen. Geplant sind zudem weitere Maßnahmen, beispielsweise die Auswertung von Pilotprojekten, die Erstellung einer Best-Practice-Sammlung, die Unterstützung von Rahmenvereinbarungen zum Gebäudetyp E sowie die Fortbildung von Planungsberufen.

Während auf Bundesebene das Gesetzgebungsverfahren läuft, gehen einzelne Bundesländer bereits mit eigenen Initiativen voran, etwa in Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg, die jeweils mit verschiedenen Ansätzen das Ziel verfolgen, einfacher und schneller zu bauen. Beispielsweise wurde in Hessen die Hessische Bauordnung durch das „Baupaket I“ angepasst, das vereinfachte Anforderungen an Bestandsbauten sowie eine Verfahrensbeschleunigung ermöglicht. Ein hessisches „Baupaket II“ für die Befassung mit technischen Bauvorschriften ist in Planung. Der „Hamburger Standard“ bezeichnet dagegen kostenreduzierende Baustandards zur Vereinfachung und Beschleunigung, insbesondere von Wohnungsbau, die jedoch kein Gesetz darstellen. Rechtsverbindlich wird der Hamburger Standard nur, wenn er beispielsweise in Förderrichtlinien, städtebaulichen Verträgen, Grundstückskauf- oder Erbbaurechtsverträgen oder als Anforderung in Vergabeverfahren einbezogen wird.

Es bleibt abzuwarten, wie schnell sich der Turbo der Länder auch auf Bundesebene durchsetzen und der Gebäudetyp E flächendeckend in Deutschland ankommen wird.

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