Aktuelle Nachrichten

Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 19:15
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen ab. Einen entsprechender Antrag der Fraktion mit dem Titel „Frei benennen, klar erkennen – Bezeichnungsverbote für Fleischalternativen verhindern“ (21/2048) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Die Grünen hatten sofortige Abstimmung verlangt und wurden darin von der Linken unterstützt. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten jedoch für die Ausschussüberweisung. Antrag der Grünen Die Abgeordneten verweisen auf geplante Änderungen der Gemeinsamen Marktordnung der EU, womit „Bezeichnungsverbote für pflanzliche Fleischalternativen und Produkte aus alternativen Proteinquellen europaweit eingeführt werden“. Alltägliche Begriffe wie „Burger“, „Speck“ oder „Filet“ dürften dadurch nicht mehr für pflanzliche Lebensmittelalternativen genutzt werden. Statt Verbraucherschutz zu gewährleisten, würde aus Sicht der Grünen mit den Verboten einer ganzen Wirtschaftsbranche Steine in den Weg gelegt und Innovationen gebremst. Der Markt für pflanzliche Alternativen in Deutschland sei der größte Europas und trotz Inflation und Rezession seit 2020 um 21 Prozent gewachsen. Durch die richtigen politischen Rahmenbedingungen könnten nach Auffassung der Abgeordneten bis 2045 durch pflanzliche Lebensmittelalternativen bis zu 250.000 zukunftsfeste Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen und bis zu 65 Milliarden Euro zur deutschen Wirtschaftsleistung beigetragen werden. Daher müsse sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ und im Rahmen der Trilog-Verhandlungen gegen Bezeichnungsverbote und für pflanzliche Fleischalternativen einsetzen, wird verlangt. (hau/06.11.2025)

Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 18:40
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz, 21/2506) beraten. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes ist es laut Bundesregierung, relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu machen. Das Gesetz nehme die gesamte Wasserstoff-Lieferkette – Herstellung, Import, Speicherung und Transport von Wasserstoff – in den Blick. Es erfasse insbesondere Elektrolyseure, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung des Schiff- und Luftverkehrs würden ferner Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst. Die Regelung sieht spezifische Instrumente vor, die die Verfahren massiv beschleunigen sollen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies werde die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird. Wasserstoffanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ Außerdem legt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Damit komme Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. „Belange der öffentlichen Wasserversorgung – insbesondere des Trinkwasserschutzes – und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt“, schreibt die Regierung. (hau/06.11.2025)

Immunität des Abgeordneten Arne Raue aufgehoben

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 18:10
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/2655) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dagegen stimmte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, die sich im Übrigen enthielt Damit wurde die Genehmigung zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten Arne Raue gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Juni 2025 wird erteilt. (vom/06.11.2025)

Finanzielle Unterstützung für Pflegekind: Auch bei erstmaliger oder erneuter Hilfe zu erstatten

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 18:08

Der gesetzliche Erstattungsanspruch der Pflegestellenorte ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege fortgeführt wird. Er erfasst laut BVerwG auch das Pflegegeld, das ein Pflegestellenort erstmalig oder erneut gewährt hat.



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#73: BVerfG kippt Triage-Regeln, Chatkontrolle, neue Strafbarkeit für Journalistenbeleidigung, Ratschläge fürs Jurastudium

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 18:07

2021 forderte das BVerfG gesetzliche Regeln für die Triage, nun kippt es sie wieder – wie passt das zusammen? Außerdem: Die EU nimmt vorerst Abstand von Chatkontrollen, die JuMiKo diskutiert neue Straftatbestände und ein Ratgeber soll das Jurastudium erleichtern.



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Stopp der Aufnahmeprogramme für Afghanen abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 18:05
Die AfD-Fraktion will „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen nach Deutschland beenden“. Einen so betitelten Antrag (21/1551) hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache auf Empfehlung des Innenausschusses (21/2243) abgelehnt. Für den Antrag stimmte nur die AfD, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Zwei weitere von der AfD-Fraktion eingebrachte Anträge wurden erstmals beraten. Die Anträge mit den Titeln „Afghanistan – Für eine neue Realpolitik" (21/2541) und "für ein sicheres Deutschland – Strafverbüßung in Afghanistan ermöglichen, deutsches Justizsystem entlasten“ (21/2542) überwies der Bundestag anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Abgelehnter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt darauf, „sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen unverzüglich zu beenden“. In ihrem abgelehnten Antrag (21/1551) schreibt die Fraktion, dass nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 die damalige Bundesregierung versprochen habe, in Deutschland Ortskräfte aufzunehmen, die für deutsche Behörden und Organisationen tätig waren. Die „wichtigste Erkenntnis“ des Bundestags-Untersuchungsausschusses, der sich in der zurückliegenden 20. Wahlperiode mit den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Evakuierung des deutschen Personals, der Ortskräfte und anderer Personen befasst habe, laute, dass zu keinem Zeitpunkt seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 „nach Kenntnis der Bundesregierung Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland zu Schaden gekommen“ seien. Eine Gefährdung der Ortskräfte aufgrund ihrer Tätigkeit für Deutschland sei daher nicht nachweisbar. „Überforderung Deutschlands“ Nachdem insbesondere die pakistanische Regierung Ende 2023 angekündigt habe. Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus abzuschieben, habe die Bundesregierung ihrerseits angekündigt, afghanische Flüchtlinge mit einer Aufnahmezusage für Deutschland vor Massenabschiebungen aus Pakistan schützen zu wollen, führt die Fraktion daneben aus. „Insbesondere auch das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan“ habe „die Überforderung Deutschlands“ zur Folge gehabt. Entsprechend habe der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor der letzten Bundestagswahl „einen sofortigen Aufnahmestopp für Menschen gerade auch aus Afghanistan“ gefordert, heißt es in der Vorlage weiter. Nach der Wahl würden jedoch noch immer Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen. Erster eingebrachter Antrag Die AfD-Fraktion dringt auf eine „neue Realpolitik“ gegenüber Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban seit 2021. Eine anhaltende Verweigerung von Kontakten zur afghanischen Regierung in Kabul sei „kurzsichtig, migrations- und wirtschaftspolitisch unvernünftig und überlässt Konkurrenten wie der Türkei, Saudi-Arabien oder China und Russland das Feld“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/2541). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, „ein Verbindungsbüro in der Liegenschaft der bisherigen deutschen Botschaft in Kabul zu eröffnen und das in Katar befindliche deutsche Büro Kabul zu schließen“. Durch die Einrichtung des Büros solle eine Koordinierung für die Rückkehr afghanischer Staatsbürger aus Deutschland ermöglicht sowie diese Rückkehr, mit Ausnahme von christlichen und schiitischen Afghanen, eingeleitet werden. Außerdem solle die Bundesregierung die Aufnahme aller Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen umgehend stoppen, alle Aufnahmezusagen widerrufen und alle bereits in Deutschland befindlichen Ortskräfte einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zweiter eingebrachter Antrag Die AfD-Fraktion dringt in ihrem zweiten neuen Antrag (21/2542) auf eine Regelung, nach der in Deutschland verurteilte afghanische Straftäter ihre Haft in Afghanistan verbüßen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „mit der afghanischen Regierung ein völkerrechtliches Abkommen zu schließen, in dem die Rücknahmeverpflichtung afghanische Straftäter mit einer Klausel geregelt ist, die die Strafvollstreckung der in Deutschland verhängten Freiheitsstrafen enthält“. Solange ein solches Abkommen nicht abgeschlossen ist, solle Afghanistan keine weiteren humanitären Mittel gewährt werden. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „wonach ein unbefristetes Einreiseverbot für Nicht-EU-Ausländer aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung erlassen werden kann“. (sto/ahe/hau/06.11.2025)

Rechtslage war wieder klärungsbedürftig: Berufung in Dieselfall zu Unrecht zurückgewiesen

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 18:02

In einem Diesel-Verfahren um Schadensersatz wegen eines Thermofensters wies das OLG München 2022 die Berufung des Käufers zurück, weil es die Rechtslage als geklärt ansah. Zu Unrecht, entschied das BVerfG, da zum damaligen Zeitpunkt der Schutzgesetzcharakter der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV wieder klärungsbedürftig gewesen sei. 



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Fahrzeugschein: Ab sofort digital abrufbar

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:49

Fahrzeugpapiere mit dem Handy immer parat: das ermöglicht die neue i-Kfz-App, die heute an den Start gegangen ist. In der App können Bürger und Bürgerinnen ihren Fahrzeugschein hochladen und dann jederzeit abrufen.



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Bestätigt: Auftrittsverbot bei Palästina-Kongress war rechtswidrig

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:46

Großes Polizeiaufgebot, aufgeheizte Stimmung, vorzeitiges Ende: Der umstrittene Palästina-Kongress in Berlin hat für Diskussion gesorgt – und lange die Justiz beschäftigt. Die setzt nun einen Punkt.



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Abgesetzt: Versorgung mit kritischen Rohstoffen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 17:35
„Marktbasierte Resilienz – Versorgung mit kritischen Rohstoffen durch wirtschaftsgetragene Strategien und Reservehaltung stärken“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den der Bundestag von der Tagesordnung am Donnerstag, 6. November 2025, abgesetzt hat. Ursprünglich sollte der Antrag nach halbstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/04.11.2025)

Plötzlich Ü40: Pflichtprüfung für jüngere Arbeitnehmer war Altersdiskriminierung

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:31

Nach einer gescheiterten Fortbildung hat das ArbG Villingen-Schwenningen die Rückzahlungsvereinbarung zwischen einer Kommune und einem 31-jährigen Arbeitnehmer gekippt. Er sei wegen seines Alters diskriminiert worden: Mitarbeiter über 40 hätten die Prüfung gar nicht erst ablegen müssen.



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Freizone Cuxhaven wird aufgehoben – Antrag zu Agrardiesel abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 17:30
Die Freizone Cuxhaven soll aufgehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/1975, 21/2468), den der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2632) angenommen hat. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2633) vor. In namentlicher Abstimmung lehnte das Parlament einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft – Agrardieselrückerstattung sofort rückwirkend einführen“ (21/604) ab. 126 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 436 votierten dagegen. Auch dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2632) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das wirtschaftliche Bedürfnis zur Aufrechterhaltung der Freizone Cuxhaven stehe in keinem sinnvollen Verhältnis zum administrativen und personellen Aufwand der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung, begründet die Bundesregierung den Gesetzentwurf. Dies gelte „insbesondere, weil sich im Rahmen von Änderungen des europäischen Zollrechts die Regelungen zu Formalitäten in Freizonen denen in anderen Seehäfen, die keinen Freizonenstatus besitzen, angeglichen haben“. Vor diesem Hintergrund habe die Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone Cuxhaven die Aufhebung des Freizonenstatus beantragt. Stellungnahme des Bundesrates Die Bundesregierung lehnt es ab, sogenannte Containerbaumschulen in die Senkung der Energiesteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einzubeziehen. Eine Einbeziehung dieser Betriebe hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme (21/2468) zum Gesetzentwurf verlangt, weil Containerbaumschulen integraler Bestandteil der land- und gartenbaulichen Produktion seien. Ihre Tätigkeit sei der klassischen Landwirtschaft in mehrfacher Hinsicht gleichzustellen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, die Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft („Agrardiesel“) laufe eigentlich zum 31. Dezember 2025 aus. Der Koalitionsvertrag sehe aber die vollständige Wiedereinführung der bisherigen Regelung vor. Eine zusätzliche Ausweitung der Energiesteuerentlastung sei nicht beabsichtigt. Bislang würden nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe begünstigt, die durch Bodenbewirtschaftung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen. Bodenbewirtschaftung bedeute die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren. Demnach sei der Begriff „Boden“ als ein Teil des Erdbodens der Erdoberfläche zu verstehen. Da es sich bei den Containerkulturflächen um eine bodenunabhängige Anzucht von Gehölzen im Freiland in Containern oder Töpfen handele, sei dies nicht gegeben. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten verlangten in ihrem Antrag (21/604), die Agrardieselrückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter rückwirkend zum 1. Januar 2024 wieder einzuführen und die CO2-Bepreisung auf Dieselkraftstoffe abzuschaffen. Die Rückvergütung leiste einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Stabilisierung der heimischen Produktion, da sie zur Senkung der Produktionskosten beiträgt, schreibt die AfD-Fraktion. Vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten und zunehmender Unsicherheiten auf den globalen Agrarmärkten stelle die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ein zentrales Instrument zur Sicherung der landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Existenz in Deutschland dar. (bal/mis/hle/06.11.2025)

Richterbesoldung in Thüringen wird Fall für Karlsruhe

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:26

Richterinnen und Richter in Thüringen werden zu schlecht bezahlt, glaubt das VG Meinungen. Es geht von einer – strukturell bedingten – verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung aus und hat deswegen in zwei Musterverfahren das BVerfG angerufen.



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Pflegekräfte bekommen mehr Befugnisse

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:18

Um Personal für die Pflege zu gewinnen und im Job zu halten, soll der Beruf attraktiver werden - mit mehr Eigenverantwortung und weniger Formularen.



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Bundestag beschließt Sparpaket gegen höhere Kassenbeiträge

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:15

Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sollen davon verschont bleiben, dass die Krankenversicherung zum 1. Januar schon wieder teurer wird. Ein Spargesetz ist jetzt besiegelt. Nur reicht das?



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Bundestag beschließt Entlastung von Gaskunden

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:06

Für die sogenannte Gasspeicherumlage musste ein vierköpfiger Haushalt bislang zwischen 30 und 60 Euro pro Jahr aufbringen. Diese Summe übernimmt künftig der Staat.



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