Die Europapolitik steht im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage für die halbstündige Aussprache sind fünf Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Grünen mit dem Titel „Ein starker Europäischer Wettbewerbsfähigkeitsfonds für Souveränität und neuen Wohlstand“ (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll dem federführenden Europaausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Bei den übrigen vier Anträgen handelt es sich darum, dass der Bundestag aufgefordert werden soll, gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes abzugeben. Darin heißt es, dass die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit gibt, vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union eine Stellungnahme abzugeben, die die Regierung dann bei den Verhandlungen berücksichtigt. Der erste dieser vier Anträge, die den Beschluss einer solchen Stellungnahme vorsehen, trägt den Titel „Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern“ (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und soll dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Beim Antrag „Eigenständiges LIFE-Programm sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima“ (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nach der Überweisung der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend bei den weiteren Beratungen sein. Zur Abstimmung stehen die beiden Anträge mit den Titeln „30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern“ (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen“ (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/5649(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Über den erstgenannten Antrag soll namentlich abgestimmt werden. Erster abzustimmender Antrag der Grünen Darin fordern Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, sich für die Sicherung des EU-Förderprogramms LEADER einzusetzen. In ihrem Antrag (21/4762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangen die Abgeordneten, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Das Programm trage zur Stärkung und Weiterentwicklung ländlicher Räume bei und beruhe auf dem „Bottom-up“-Ansatz, bei dem lokale Akteure eigene Entwicklungsstrategien erarbeiten. Sein Fortbestand sei im Vorschlag für den neuen Finanzrahmen jedoch nicht gesichert. „Lediglich als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist LEADER danach verpflichtend, allerdings ohne Mindestquote und ausschließlich mit einem engen landwirtschaftlichen Bezug, der den Anforderungen ländlicher Räume nicht gerecht wird“, heißt es. Die Bundesregierung soll sich den Angaben zufolge auf EU-Ebene unter anderem für eine verpflichtende Umsetzung von LEADER, für eine Mindestquote auf dem bisherigen Mittelniveau sowie für einen sektorübergreifenden Förderansatz einsetzen. Zudem fordern die Abgeordneten, den EU-Beteiligungssatz auf einem hohen Niveau zu halten, damit auch finanzschwache Regionen weiterhin profitieren können. Zweiter abzustimmender Antrag der Grünen Mit diesem Antrag (21/4763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. Die Abgeordneten verlangen, dies im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe den Fortschritt der letzten Jahre zurückzudrehen. Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ Die Bundesregierung soll sich daher nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei es unter anderem nötig, Anpassungen im Vorschlag der EU-Kommission vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, „damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt“. Erster zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5754(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen über den neuen mehrjährigen EU-Haushalt für eine Stärkung des geplanten Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) einzusetzen. Dessen Finanzvolumen müsse über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus angehoben werden, damit der Fonds eine relevante finanzielle Schlagkraft erhalte sowie Risikoinvestitionen unterstützen und privates Kapital anziehen könne. Ziel müsse es sein, Innovationen in Europa zu halten, Forschungs- und Innovationskraft zu bündeln und den Zugang zu Daten und Forschungsergebnissen für alle Akteure im Binnenmarkt grundlegend zu vereinfachen, „damit aus Forschung schneller Innovation, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen“. Weiter schreiben die Abgeordneten, der ECF müsse strikt auf wenige prioritäre technologische Bereiche mit hohem Innovationspotenzial fokussiert bleiben, um für Industrie und Investoren ein klares Signal der Planbarkeit zu senden, Europas technologische Souveränität auszubauen und kritische Abhängigkeiten abzubauen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten außerdem, dass die Bundesregierung ihre Blockade eines Haushaltsaufwuchses und neuer EU-Eigenmittel, wie der von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Digitalsteuer, beendet. In einem ersten Schritt sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen eine nationale Digitalsteuer einführen, „um US-amerikanische Digitalkonzerne nicht weiter zu bevorzugen und mit eigenem Beispiel voranzugehen“. Zweiter zu überweisender Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten neuen Antrag (21/5755(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich angesichts globaler Krisen und Konflikte auf europäischer Ebene für eine gestärkte EU-Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen. Die Weichen dafür sollten nach Ansicht der Abgeordneten bei den anstehenden Verhandlungen um den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 gestellt werden. Die Europäische Union (EU) sei mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte entwicklungspolitische Geberin und verfüge damit über erhebliches politisches und finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit, schreiben die Abgeordneten. Ihr komme deshalb eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens zu. Entwicklungspolitik sollte vor diesem Hintergrund unabhängig von politischen Entwicklungen in der EU und ihren Mitgliedstaaten gestärkt werden, „als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld“. Sie sollte auch keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegen. Als zentral dafür bewertet die Fraktion das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“, für das die Kommission Mittel in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vorgeschlagen hat. Dass die Kommission damit aber auch strategische EU-Interessen stärker fördern wolle, berge die Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen marginalisiert würden, warnen die Grünen. Sie fordern die Wiedereinführung verbindlicher Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“. Auch sollte das Europäische Parlament ihrer Ansicht nach eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und Monitoring des Instruments erhalten. Konkret zielt die Initiative darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgibt. Dritter zu überweisender Antrag der Grünen Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag (21/5756(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, sich bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 für ein festes Mindestbudget für das EU-Programm LIFE auf dem bisherigen Niveau einzusetzen. Das seit 1992 existierende LIFE-Programm sei das am längsten bestehende und einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, schreiben die Abgeordneten. Es unterstütze konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer Umweltpolitik, fördere innovative Lösungen und trage maßgeblich dazu bei, Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa voranzubringen. Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen Finanzmitteln übernehme LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung, politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort, heißt es im Antrag weiter. Die Bundesregierung solle sich für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance einsetzen, welche die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine unnötige Fragmentierung vermeiden, verlangt die Fraktion. Außerdem brauche es einen einheitlichen europäischen Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung. Weiter dringen die Grünen auf eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Umsetzung der LIFE-Aktivitäten. Außerdem solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in die Planungen aufgenommen werden. Der Antrag steht am Freitag zusammen mit weiteren Anträgen von Grünen und Linken zum neuen langfristigen EU-Haushalt auf der Tagesordnung des Bundestags und soll im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Initiative der Fraktion zielt darauf ab, dass der Bundestag in Bezug auf die Festlegung des Haushalts und gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme zur GAP für 2028 bis 2034 abgibt. Antrag der Linken Der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Soziales Europa – Zusammenhalt im EU-Haushalt sichern“ (21/5394(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin die Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen auf EU-Ebene und in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten für ein verbindliches Budget für den Europäischen Sozialfonds auszusprechen und zu fordern, „dass das Budget eigenständig verwaltet, von Agrar- und sonstigen Kohäsionsmitteln getrennt und zweckgebunden für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte verwendet wird“. Diese dürfe das inflationsangepasste Budget des Europäischen Sozialfonds (ESF+) der laufenden Förderperiode nicht unterschreiten, heißt es. Die Fraktion spricht sich zudem für eine Förderungslogik aus, die strukturschwache und besonders vom Strukturwandel betroffene Regionen, sowie ländliche Räume weiterhin gezielt unterstützt. „Beruhen Förderkategorien auf zu grobflächigen Durchschnittswerten, drohen einzelne Regionen, insbesondere Ostdeutschland, in strukturelle Entwicklungslücken zu fallen“, schreiben die Abgeordneten. Abzulehnen sei die Umwidmung von Mitteln für Soziales, sowie regionaler und ländlicher Entwicklung zugunsten militärischer Ausgaben. Sofern an der vorgeschlagenen Verwaltungsstruktur der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) festgehalten wird, sollen laut Antrag die darin enthaltenen Mittel „ausschließlich zivilen Zwecken zugutekommen“. (mis/joh/hau/07.05.2026)