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Leerverkauf

Ein Leerverkauf, auch "Short-Sale" genannt, ist eine spezielle Form des Wertpapierhandels, bei der eine Person ein Wertpapier verkauft, das sie selbst nicht besitzt. Der Verkauf erfolgt mit der Erwartung, dass der Preis des Wertpapiers sinken wird. Der Verkäufer hofft, das Wertpapier später zu einem niedrigeren Preis zurückkaufen und damit einen Gewinn erzielen zu können.

Aus rechtlicher Perspektive stellt der Leerverkauf eine Art Termingeschäft dar, bei dem der Verkäufer sich verpflichtet, das Wertpapier zu einem späteren Zeitpunkt zu liefern. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer eine Gegenleistung schuldet, die erst in der Zukunft erbracht wird.

Der Leerverkauf ist eine risikoreiche Form des Wertpapierhandels, da der Verkäufer darauf angewiesen ist, dass der Preis des Wertpapiers sinkt. Wenn der Preis jedoch stattdessen steigt, kann der Verkäufer Verluste erleiden. Um dieses Risiko abzusichern, muss der Verkäufer häufig eine Sicherheitsleistung hinterlegen, die im Falle von Verlusten aufgebraucht wird.

Der Leerverkauf unterliegt in Deutschland bestimmten Regelungen, die in den §§ 571 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt sind. Diese Regelungen dienen dazu, die Marktstabilität und die Integrität des Wertpapierhandels zu gewährleisten.

In Bezug auf die Haftung des Verkäufers beim Leerverkauf ist zu beachten, dass der Verkäufer für die Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Leerverkauf haftet, auch wenn er das Wertpapier zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht besitzt. Der Verkäufer haftet also dafür, dass er das Wertpapier zu einem späteren Zeitpunkt liefern kann.

Wenn der Verkäufer das Wertpapier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefern kann, haftet er für den entstandenen Schaden. In diesem Fall muss der Verkäufer den Käufer entweder das Wertpapier oder den vereinbarten Kaufpreis zzgl. Zinsen erstatten.

Es ist auch möglich, dass der Verkäufer eine Sicherheitsleistung hinterlegen muss, um seine Leistungspflicht im Falle von Verlusten absichern zu können. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird in der Regel von der Börse festgelegt und hängt von den Marktbedingungen ab.