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Beugehaft

Die Beugehaft ist eine besondere Form der Freiheitsentziehung, die in Deutschland im Strafprozess- und im Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Anwendung kommen kann. Sie dient dazu, eine Person zur Mitwirkung an einem Verfahren zu zwingen, insbesondere zur Aussage oder zur Vorlage von Beweismitteln.

Die Beugehaft wird in Deutschland im Strafprozessgesetz (StPO) und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Danach kann sie angeordnet werden, wenn eine Person sich weigert, Auskunft zu erteilen oder Beweismittel vorzulegen, die für die Klärung des Sachverhalts von wesentlicher Bedeutung sind. Die Beugehaft kann auch angeordnet werden, wenn eine Person sich weigert, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen oder sich einer Identitätsfeststellung zu stellen.

Die Beugehaft kann nur durch das Gericht angeordnet werden und ist auf eine Dauer von höchstens sechs Monaten beschränkt. Vor der Anordnung der Beugehaft muss das Gericht eine Anhörung der betroffenen Person durchführen und deren Willensbekundung berücksichtigen. Die Beugehaft darf nur angeordnet werden, wenn keine milderen Mittel zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht zur Verfügung stehen.

Die Beugehaft ist in Deutschland ein umstrittenes Instrument, da sie den Grundsätzen der Unschuldsvermutung und der Freiheit der Person widerspricht. In der Praxis wird sie daher nur in seltenen Fällen angewendet und ist immer dann ein Indiz für eine besondere Schwere des Verdachts.