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Verbraucher
Der Begriff Verbraucher bezeichnet im deutschen Recht eine Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Er ist in verschiedenen Rechtsbereichen von Bedeutung, insbesondere im Verbraucherschutz-, Wettbewerbs- und Kaufrecht.
Der Verbraucher ist in Deutschland gesetzlich geschützt und genießt eine besondere Stellung im Rechtsverkehr. Er ist in der Regel schwächer als der Unternehmer und benötigt daher einen besonderen Schutz vor unlauteren Praktiken und intransparenten Geschäftsbedingungen. Der Verbraucher ist somit auch bei Auseinandersetzungen im Rechtsverkehr oft im Vorteil und kann sich auf seine Verbraucherstellung berufen.
Der Verbraucher unterscheidet sich von anderen Personen, die in einem Rechtsgeschäft auftreten, insbesondere durch seine schwächere Stellung und seine besonderen Schutzbedürfnisse. Er hat das Recht, auf eine transparente und faire Behandlung durch den Unternehmer zu vertrauen und kann sich bei Verstößen dagegen zur Wehr setzen. Gleichzeitig hat der Verbraucher jedoch auch die Pflicht, sich über die Bedingungen und Risiken eines Rechtsgeschäfts ausreichend zu informieren und verantwortungsbewusst zu handeln.