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Aberratio ictus
Aberratio ictus ist ein Rechtsbegriff aus dem Strafrecht, der sich auf die Unterbrechung oder Veränderung des Angriffs bezieht. Er findet insbesondere Anwendung, wenn es um die Frage geht, ob eine Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
Nach § 15 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine Straftat vorsätzlich, wenn der Täter sich der Tatbegehung bewusst ist und sie billigend in Kauf nimmt. Wenn der Täter hingegen den Erfolg der Tat nicht beabsichtigt, sondern lediglich die Tatbegehung, handelt es sich um fahrlässige Straftat.
Die "aberratio ictus" kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn der Täter zunächst eine bestimmte Person angreifen wollte, diese jedoch aus irgendeinem Grund nicht erreicht und stattdessen eine andere Person trifft. In einem solchen Fall kann die "aberratio ictus" dazu führen, dass die Straftat fahrlässig begangen wurde, da der Täter den Erfolg der Tat nicht beabsichtigt hat.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die "aberratio ictus" ein wichtiger Rechtsbegriff im Strafrecht ist, der dazu beitragen kann, die Einstufung einer Straftat als vorsätzlich oder fahrlässig zu klären. Sie spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn es um Angriffe auf Personen geht und der Täter den Angriff auf eine bestimmte Person verändert oder unterbricht.