Können Sie diesen Inhalt erweitern oder verbessern? Als Autor bearbeiten oder als Leser kommentieren.

Actio illicita in causa

Das Konzept der actio illicita in causa stammt aus dem römischen Recht und bezieht sich auf den Fall, in dem eine Person eine rechtswidrige Handlung begeht, die zu Schäden bei einer anderen Person führt. In solchen Fällen wird die Haftung der schädigenden Person nicht aufgrund einer Verletzung einer vertraglichen Pflicht, sondern aufgrund ihres Verhaltens selbst festgestellt.

Die actio illicita in causa gilt als Ausnahme zum allgemeinen Grundsatz, dass eine Person nicht für die Folgen ihrer rechtmäßigen Handlungen haftet. In den meisten Rechtsordnungen wird die Haftung für Schäden, die durch eine rechtmäßige Handlung verursacht werden, aufgrund der sogenannten Verschuldenshaftung festgestellt. Dies bedeutet, dass eine Person nur dann haftet, wenn sie schuldhaft gehandelt hat, d.h. wenn sie bewusst oder fahrlässig gehandelt hat und dadurch Schäden verursacht hat.

Im Gegensatz dazu wird bei der actio illicita in causa die Haftung unabhängig von einem Verschulden festgestellt. Dies bedeutet, dass die schädigende Person auch dann haftet, wenn sie nicht schuldhaft gehandelt hat, sondern lediglich eine rechtswidrige Handlung begangen hat, die zu Schäden bei einer anderen Person geführt hat.

Die actio illicita in causa wird in der Regel in Fällen angewendet, in denen es um Schäden geht, die durch die Verletzung von gesetzlichen Pflichten verursacht wurden, z.B. im Bereich des Arbeitsrechts, des Umweltrechts oder des Verbraucherschutzrechts.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die actio illicita in causa in vielen Rechtsordnungen eingeschränkt oder sogar abgeschafft wurde. In vielen Fällen wird die Haftung für Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen verursacht wurden, heute aufgrund der Verschuldenshaftung festgestellt. Dies liegt daran, dass es schwierig sein kann, die Haftung unabhängig von einem Verschulden zu beurteilen und dass die actio illicita in causa in manchen Fällen zu unberechenbaren oder ungerechten Ergebnissen führen kann.