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Nasciturus
Der Begriff Nasciturus bezieht sich auf eine Person, die noch nicht geboren wurde, sondern sich lediglich im Mutterleib befindet. Der Begriff findet sich insbesondere im Zivilrecht, wo er in verschiedenen Kontexten relevant wird.
Eine der wichtigsten Anwendungen des Begriffs Nasciturus ist in der Erbfolge. Gemäß § 1923 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann eine Person, die noch im Mutterleib ist, als Erbe eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass die noch ungeborene Person bereits jetzt Rechte und Pflichten hat, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.
Ein weiterer Bereich, in dem der Begriff "Nasciturus" von Bedeutung ist, ist das Strafrecht. Gemäß § 211 Strafgesetzbuch (StGB) ist auch eine Person, die noch nicht geboren ist, als Opfer einer Straftat anzusehen. Das bedeutet, dass eine Person wegen Tötung eines Nasciturus strafrechtlich verfolgt werden kann.
Damit zeigt sich, dass auch Personen, die noch nicht geboren sind, bereits Rechte und Pflichten haben können und somit in das Rechtssystem eingebunden sind.