Ein Portal für das gesamte Bundesrecht: Rechtsinformationen des Bundes führt Rechtslandschaft digital zusammen

In einer Zeit, in der Gesetzestexte, Urteile und Verwaltungsvorschriften zunehmend digital nachgefragt werden, startet der Bund mit einem neuen Rechtsinformationsportal einen längst überfälligen Schritt hin zu einem modernen, zentralen Zugang für alle Rechtsinformationen. Nutzer sollen künftig an einem Ort finden, was bislang über mehrere getrennte Dienste verteilt war. Die alten Dienste, wie Gesetze im Internet, sollen durch das neue Portal abgelöst werden.

Was ist das neue Rechtsinformationsportal?

Das Portal ist Teil des Neuen Rechtsinformationssystems (NeuRIS), einer technischen Infrastruktur, die Gesetze, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes zusammenführt und als offene Daten für die Öffentlichkeit bereitstellt. Ziel ist es, den Zugang zu Rechtsinformationen transparent, einheitlich und barrierefrei zu gestalten – inklusive moderner Suchfunktionen und Schnittstellen für die maschinelle Nutzung. Viele Features, die es seit Jahren bei privaten Internetportalen gibt, finden sich nun auch im neuen Rechtsinformationsportal des Bundes.

Zentrale Neuerungen:

  • Gesetze und Verordnungen
    in der jeweils aktuell gültigen Fassung inklusive Tabellen und Anhängen sowie den wichtigsten Metadaten
  • Gerichtsentscheidungen
    mit den wichtigsten Metadaten und verlinkten Randnummern
  • Eine umfangreiche Suche
    die sowohl für gezielte Anfragen als auch für die Volltextsuche geeignet ist
  • XML-Ansichten
    für Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen
  • Programmierschnittstelle API
    mit der unsere Daten direkt abgerufen werden können
  • Verwaltungsvorschriften
    um den Zugang zu allen relevanten Rechtsinformationen zu vervollständigen
  • Fassungen von Gesetzen
    einschließlich historischer und noch nicht in Kraft getretener Fassungen
  • PDF-Downloads
    um Dokumente einfacher speichern und teilen zu können
  • Nutzungstests zur Barrierefreiheit
    mit Menschen, die assistive Technologien verwenden
  • Englische Übersetzungen
    einiger ausgewählter Gesetze

Ablösung alter Dienste

Die bekannten Angebote

  • Gesetze im Internet,
  • Rechtsprechung im Internet sowie
  • Verwaltungsvorschriften im Internet

sollen ihre Aufgaben im neuen Informationssystem wiederfinden und nach und nach ersetzt werden. Bis dahin bleiben sie weiterhin nutzbar; der exakte Zeitpunkt der Umstellung steht noch nicht fest.

Warum dieser Schritt?

Die bisherige Struktur der Rechtsinformationen gilt seit Jahren als zersplittert und wenig nutzerfreundlich. Für Nutzer war die Recherche in separaten Datenbanken ein Hindernis. Mit der Bündelung an einem Ort reagiert der Bund auf diese Kritik und erfüllt zugleich Anforderungen aus dem Datennutzungsgesetz sowie der EU-Open-Data-Richtlinie, die die Veröffentlichung maschinenlesbarer, dynamischer Daten fördern.

Zudem ist das Portal Teil eines größeren Digitalisierungsprozesses: Es verknüpft sich mit elektronischer Gesetzgebung (E-Gesetzgebung) und elektronischer Veröffentlichung (E-Verkündung) in einem fortschrittlichen Rechtsetzungskreislauf. Dieser digitale Wandel soll langfristig nicht nur Bürgern, sondern auch der öffentlichen Verwaltung und der Wissenschaft zugutekommen.

Sichtbar ist bislang nur der öffentliche Teil. Im Hintergrund, also im Backend, läuft ein ebenso bedeutendes Vorhaben: Der Aufbau einer bundeseigenen Erfassungsumgebung und Datenhaltung. Dieses System ermöglicht den Dokumentationsstellen Rechtsinformationen strukturiert zu pflegen und bereitzustellen. Rund 50 Gigabyte Daten – etwa 2,5 Millionen Datensätze – wurden bereits aus Altanwendungen migriert.

Derzeit befindet sich das Rechtsinformationsportal noch in der Testphase. Das bedeutet: Viele Funktionen sind bereits nutzbar, zusätzliche Inhalte und Verbesserungen werden schrittweise hinzugefügt. Nutzer können frühzeitig testen, Anregungen geben und so aktiv zur Entwicklung beitragen. Der endgültige Launchtermin steht noch nicht fest.