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Data Act: Ab 12. September 2025 gelten die Pflichten verbindlich

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 10.09.2025 - 18:37

Der Data Act ist das Herzstück der europäischen Datenökonomie. Er ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten, seine wesentlichen Bestimmungen gelten ab dem 12. September 2025. Mit ihm wird ein umfassender Rechtsrahmen geschaffen, der den Zugang zu und die Nutzung von Daten unionsweit harmonisiert

Das Tempo bei der Digitalregulierung war in den letzten Jahren sehr hoch, von vielen wurde und wird es als zu hoch empfunden. Beim Data Act scheint dieses Tempo auch die Mitgliedstaaten zu überfordern. Mit dem Data Act entsteht ein komplexes und völlig neues Regelungswerk mit neuen Vorgaben und Pflichten. Im Mittelpunkt steht das Konzept der Nutzerzuordnung: Nutzer erhalten ein umfassendes Recht, auf die von Ihren IoT-Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese auch Dritten zugänglich zu machen. Darüber hinaus schafft der Data Act Regeln für die Weitergabe von Daten an Behörden in besonderen Fällen, für faire Vertragsbedingungen bei der Datennutzung sowie für mehr Wettbewerb und Interoperabilität im Bereich von Cloud- und Dateninfrastrukturen.

Für Unternehmen sind insbesondere folgende Pflichten aus dem Data Act zentral:  

  • Nutzer von IoT-Produkten haben einen Anspruch auf Zugriff auf die durch die Nutzung ihrer Produkte und Services erzeugten Daten; das gilt sowohl für Endkunden als auch Industrienutzer. Für die Nutzung von Daten der Nutzer benötigen Hersteller eine Datenlizenz. Auf Verlangen der Nutzer ist zudem eine Weitergabe dieser IoT-Daten an Dritte sicherzustellen (Kapitel 2 Data Act). 
  • Der Data Act führt eine Art Sonder-AGB-Recht für Datenaustauschverträge ein. Vertragsklauseln, die insbesondere kleinere Unternehmen unangemessen benachteiligen, gelten künftig als unwirksam (Kapitel 4 Data Act). 
  • Anbieter von Cloud- und Edge-Diensten müssen Daten Portabilität gewährleisten und Lock-in-Effekte abbauen, um Wechsel und Interoperabilität zu erleichtern (Kapitel VIII Data Act). 
Die EU prescht mit dem Data Act vor, die nationale Umsetzung stockt

Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits seit zwei Jahren intensiv mit der Umsetzung des Data Acts und sind am 12. September startbereit. Anders sieht es auf der Behördenseite aus. In Deutschland, wie auch den meisten anderen Mitgliedstaaten, ist die praktische Umsetzung der durch den Data Act vorgesehenen Aufsichtsstrukturen bislang nicht abgeschlossen. 

Obwohl der Data Act ab dem 12. September 2025 gilt, befindet sich das deutsche Durchführungsgesetz, das die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde vorsieht, noch im Entwurfsstadium. Zwar hat sich die BNetzA bereits bei verschiedenen Veranstaltungen an Diskussionen zum Data Act beteiligt, mangels formaler Zuständigkeit (da es noch kein deutsches Umsetzungsgesetz zum Data Act gibt), ist sie aber noch nicht zur Umsetzung und Durchsetzung befugt.

Für Unternehmen bedeutet dies: Sie müssen eine weitreichende neue und komplexe Regulierung beachten und umsetzen, ohne derzeit auf verbindliche nationale Vorgaben oder behördliche Hilfestellungen zurückgreifen zu können. Die Unsicherheit bleibt – und der Zeitdruck wächst.

Data Act Non-Compliance als Risiko ab 12. September 

Dieser „Still ruht der See“-Eindruck darf nicht täuschen. Dass die Umsetzung bislang stockt ändert nichts an der rechtlichen Lage: Ab dem 12. September 2025 ist der Data Act unmittelbar anwendbar. Seine Vorgaben gelten verbindlich – unabhängig davon, ob die Aufsichtsstruktur im Mitgliedsstaat steht. 

Unternehmen müssen dann insbesondere den neuen Datenzugangsrechten Rechnung tragen – Nutzer von IoT-Produkten können ab dem 12. September ihren Anspruch geltend machen, ihre Daten kostenlos, unverzüglich und in Echtzeit abzurufen oder an Dritte weiterleiten zu lassen. Es gibt zwar Schranken, aber diese müssen im Einklang mit dem Data Act ausgestaltet sein. Will ein Hersteller Nutzer-Daten eines IoT-Geräts (weiter-) verwenden, benötigt er eine Datenlizenz. Und bei alldem muss das Zusammenspiel mit Datenschutzrecht, Kartellrecht und anderen Gesetzen sichergestellt sein.

In der Anfangsphase ist nicht mit einem raschen behördlichen Durchgreifen zu rechnen. Gleichwohl bleibt das Risiko hoch: Zum einen ist privates Enforcement denkbar, zum Beispiel von Nutzern die gegen unbefugte Nutzung ihrer Daten vorgehen oder ihre Ansprüche auf Datenzugang durchsetzen. Zum anderen sind alle Sachverhalte ab September 2025 relevant, sobald Behörden künftig Verfahren aufnehmen. Verstöße können dabei empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Der aktuelle deutsche Referentenentwurf sieht Bußgelder von bis zu EUR 5 Millionen oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. In anderen Mitgliedstaaten werden teilweise sogar noch höhere Obergrenzen diskutiert.

Unternehmen sollten sich daher nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Umso dringlicher ist es, dass der Gesetzgeber das nationale Durchführungsgesetz vorantreibt und die BNetzA Unternehmen klare Guidance sowie praxisnahe Leitlinien zur Verfügung stellt.

Auch wenn die nationale Umsetzung stockt, sollten Unternehmen die Pflichten des Data Acts kennen und umsetzen

Der Data Act ist ein Musterbeispiel für das hohe Tempo europäischer Digitalregulierung. Er ist besonders komplex, weil er eine völlig neue Materie betrifft und einen grundlegend neuen Ansatz zur Nutzung und Zuordnung von Daten einführt. Dieses Tempo überfordert nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern wohl auch viele Marktteilnehmer.

Gleichwohl gilt: Die Regeln des Data Act gelten ab dem 12. September 2025 und ihre Einhaltung ist zwingend. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig sicherstellen, dass sie die zentralen Compliance-Pflichten erfüllen – alles andere wäre ein erhebliches Risiko.

Mit unserer CMS Blog-Serie „#CMSdatalaw“ geben wir Ihnen einen Überblick über das Datenrecht wie z.B. den Data Act und den Data Governance Act. Den in unsere Blog-Serie einführenden Beitrag finden Sie hier. Besuchen Sie zum Datenrecht zudem gern unsere CMS Insight-Seite „Data Law“. Ergänzend ermöglicht die Video­reihe „Der Data Act Unlocked“ eine anschauliche und praxisorientierte Vertiefung zentraler Themenfelder des Data Act – von Datenzugangsrechten über Interoperabilität bis hin zu Aufsichtsstrukturen.

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Bau-Turbo wird unterschiedlich bewertet

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Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Anhörung In einer Anhörung des Bauausschusses am Mittwoch haben die Sachverständigen den Bau-Turbo der Bundesregierung unterschiedlich beurteilt. Vielen geht er nicht weit genug.

Forderung nach „sozial gerechtem Klimageld“ wird beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 10.09.2025 - 17:30
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Mittwoch, 10. September 2025, mit der Forderung der Fraktion Die Linke nach einem „sozial gerechten Klimageld“ befasst. Ein entsprechender Antrag (21/789) wurde nach der Debatte im Plenum zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Umweltausschuss. Antrag der Linken Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024. Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen“, weil Mieterinnen und Mieter auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren könnten und Pendlerinnen und Pendler "nur unzureichende Alternativen“ im öffentlichen Verkehr fänden, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“. (nki/irs/10.09.2025)

AfD will Kommunen entlasten

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Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die AfD hat in einem Antrag mehrere Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen gefordert. Dazu gehören unter anderem Ausgabensenkungen bei den Flüchtlingskosten und bei Klimaschutzausgaben.

Experten begrüßen Pläne für EU-Haushalt ab 2028 im Grundsatz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 10.09.2025 - 17:22
Europa/Ausschuss Expertinnen und Experten haben am Mittwochnachmittag in einer Anhörung des Europaausschusses die Pläne der Europäischen Kommission für das EU-Budget in den Jahren 2028 bis 2034 im Grundsatz begrüßt.

Ausschuss befasst sich mit Stand bei der CSAM-Verordnung

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 10.09.2025 - 17:22
Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Der Digitalausschuss hat sich mit dem Stand bei der unter dem Stichwort "Chatkontrolle" bekannten CSAM-Verordnung befasst. Eine einheitliche Rechtsgrundlage in der EU sei dringend nötig, hieß es.

OSZE: Menschenrechtsverteidiger besser schützen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 10.09.2025 - 17:22
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss OSZE-Menschenrechtsbeauftragte Maria Telalian hat bei einem Besuch im Menschenrechtsausschuss am Mittwoch auf die wachsende Bedrohung von Menschenrechtsverteidigern hingewiesen.

Bundesanwaltschaft klagt "Sächsische Separatisten" an

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Eine Razzia bei mutmaßlich militanten Neonazis sorgte im Herbst für Schlagzeilen. Einige Tatverdächtige gehörten der AfD an. Nun sollen sie vor Gericht kommen.



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Durchsuchung in Anwaltskanzlei: Dringende Mahnung aus Karlsruhe

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Die BRAK verzeichnete zuletzt mehrere Kanzleidurchsuchungen in verschiedenen Bundesländern. Vielleicht nimmt das BVerfG deshalb nun eine unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Anlass, die Justiz daran zu erinnern, dass man aus Anwalts-Räumen nicht einfach so Computer heraustragen darf.



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Recht bekommen und trotzdem verloren: BVerfG beanstandet Durchsuchung in Hamburger Kanzleiräumen

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Hausdurchsuchungen sind grundsätzlich wegen aller möglichen Straftaten zulässig. Bei Anwaltskanzleien stellt das BVerfG aber höhere Anforderungen auf. Die wurden in einem Hamburger Fall nicht eingehalten – doch der Anwalt unterlag trotzdem.

FBG-Ersatz: SPD will Sigrid Emmenegger nach Karlsruhe schicken

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Nach dem spektakulären Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD nun eine neue Kandidatin fürs BVerfG präsentiert: Die Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger geht ins Rennen. Die Mit-Herausgeberin der JuS hat über Gesetzgebungskunst promoviert und sich bisher vor allem mit politisch unverdächtigen Themen befasst.



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Bundeswehr-Mandat im Roten Meer soll verlängert werden

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Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der EU-geführten Operation Eunavfor Aspides zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizien auf die Schifffahrt im Roten Meer beteiligen, ihren Personaleinsatz aber reduzieren. Statt wie bisher bis zu 700 sollen nunmehr nur noch bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, wie aus dem Antrag der Bundesregierung (21/1372) hervorgeht. Der Bundestag hat den Antrag erstmals am Mittwoch, 10. September 2025, beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. Fortbestehende Angriffe der Huthi-Miliz Begründet wird der Einsatz mit den fortbestehenden Angriffen der radikalislamischen Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen seit Mitte November 2023, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, die sich gegen die Freiheit der Seeschifffahrt, den internationalen Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten würden. Das durch die Angriffe betroffene Gebiet sei ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt, argumentiert die Bundesregierung. „Die Handelsroute durch das Rote Meer ist die kürzeste Handelsroute von Asien nach Europa mit einem globalen Handelsvolumen von 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels vor Beginn der Angriffe.“ "EU-Präsenz bleibt wichtig" Die Folgen seien unter anderem Ausweichrouten und erhöhte Frachtraten, die durch Reedereien und Unternehmen letztlich an den Endverbraucher weitergegeben würden und so indirekte volkswirtschaftliche Auswirkungen hätten. Die Auswirkungen beträfen zudem die Bereitstellung von humanitärer Hilfe in der Region. Deutschland sei in enger Kooperation mit seinen EU-Partnern weiterhin bereit, einen wirksamen Beitrag zum Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen zu leisten. Die EU-Präsenz in Form von Eunafvor Aspides bleibe gerade in einer weiterhin volatilen Sicherheitslage wichtig. Die EU zeige damit, dass sie willens und in der Lage ist, Verantwortung in der Region zu übernehmen: „Dies sendet auch ein positives Signal an unseren transatlantischen Alliierten hinsichtlich der internationalen Lastenteilung.“ Schutz von Schiffen gegen Angriffe Das Einsatzgebiet von Eunavfor Aspides umfasst den Angaben zufolge die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Zu den Aufgaben der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten gehört der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See und die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet, außerdem die Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung, sowie Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern. Mandat befristet bis Ende Oktober 2026 Als völkerrechtliche Grundlagen führt die Bundesregierung unter anderem eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2768 (2025), und das Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen an. Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2026. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum mit insgesamt rund 23,9 Millionen Euro. (ahe/10.09.2025)