Aktuelle Nachrichten
Norton Rose Fulbright represents Waga Energy in US$180 million financing for renewable natural gas project
Nach Putin-Haftbefehl: Russland geht gegen Weltstrafgericht vor
Gegen Kremlchef Wladimir Putin liegt seit 2023 ein Haftbefehl beim IStGH vor. Russland ärgert das. Die russische Justiz geht nun gegen Vertreter des Weltstrafgerichts vor und verhängt lange Haftstrafen.
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Rechtsextrem und organisiert: Gründer ist, wer die Terrorgruppe wirklich will
Eine Gruppe rechter Extremisten plante mehrere Anschläge auf kleine Moscheen. Der BGH bestätigt die Verurteilungen wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung: Nicht nur für den Rädelsführer und seine Gefolgsleute, sondern auch für einen abwesenden Unterstützer.
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Verhandlungstermin am 16. Dezember 2025 um 9:00 Uhr in Sachen KZR 6/24, Saal E101, zum Sammelklagen-Inkasso beim LKW-Kartell
Hausbesetzer müssen "Villa Kunterbunt" räumen
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Vorwurf der Verleumdung: Verfahren gegen Habeck eingestellt
Nach Zahlung einer Geldauflage wurden die Ermittlungen gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck wegen angeblicher Verleumdung von Sahra Wagenknecht und dem BSW eingestellt. Habeck gilt damit nach wie vor als unschuldig.
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Ermittlung wegen Verleumdung von BSW und Wagenknecht: Verfahren gegen Habeck nach Geldauflage eingestellt
Sahra Wagenknecht und ihr BSW hatten Robert Habeck wegen Verleumdung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Nun ist das Verfahren nach Zahlung von 12.000 Euro eingestellt worden. Damit gilt Habeck weiter als unschuldig.
USA: Bezirksgericht bestätigt Ausschluss von Transpersonen aus dem Militär
Ein Berufungsgericht in Washington D.C. hat den von Pete Hegseth initiierten Ausschluss von Transpersonen aus dem US-Militär als vermutlich verfassungsgemäß eingestuft. Es hob eine von der Vorinstanz beschlossene vorläufige Aussetzung des Verbots auf.
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Russlands Zentralbank klagt gegen Einfrieren russischen Vermögens in EU
Die EU will eingefrorenes russisches Vermögen für die Ukraine nutzen. Moskau reagiert nach einem Beschluss in Brüssel umgehend. Es geht um europäisches Kapital in Russland.
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Verwildert heißt nicht wild: Vernachlässigte Kamerunschafe brauchen Pflege
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KI hilft jetzt beim Anonymisieren von Urteilen
Urteile anonymisieren – was bisher mit viel Arbeit für die Justiz verbunden war, soll künftig eine KI erledigen. Das KI-Tool JANO, bereits am LG Darmstadt im Einsatz, soll bald die Justiz in ganz Hessen und Baden-Württemberg entlasten.
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KI in Werbung: New York will mehr Transparenz - Gegenwind von Trump
In Werbung tauchen inzwischen komplett von KI generierte Personen auf. Der Bundesstaat New York schreibt als erster mehr Transparenz für Verbraucher vor. Donald Trump könnte das kippen.
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Neues Vergütungsmodell für Hebammen bleibt vorerst in Kraft
Es bleibt vorerst bei den neuen Regelungen, die seit November für die Vergütung der freiberuflich tätigen Hebammen gelten. Dass die Vergütung wirtschaftlich unangemessen festgesetzt worden sei, sieht das LSG Berlin-Brandenburg nicht.
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Anwältin sollte trotz Tod ihres Vaters vor Gericht erscheinen: Befangenheitsantrag begründet
Verweigert ein Gericht eine Terminsverlegung, obwohl die Bevollmächtigte wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis kurzfristig ausfällt, kann das die Besorgnis der Befangenheit begründen. Das OLG Frankfurt a. M. kritisierte die starre Terminierung und den unzulässigen Druck der Vorsitzenden.
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Tarifwerk GVP/DGB: Änderungen im Entgeltrahmentarifvertrag
Die Eingruppierungsgrundsätze im ERTV BAP/DGB und ERTV iGZ/DGB ähneln sich und sind tätigkeitsbezogen ausgerichtet, selbst wenn dies im Tarifwerk iGZ/DGB teilweise etwas „kryptisch“ formuliert wird. Im ERTV GVP/DGB wird der Wortlaut des ERTV BAP/DGB übernommen. Dort heißt es nun:
Die Arbeitnehmer werden aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeit in eine Entgeltgruppe dieses Tarifvertrages eingruppiert. Für die Eingruppierung ist ausschließlich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit maßgebend.
Änderungen ergeben sich für die bisherigen Anwender des Tarifwerks iGZ/DGB, wenn dem Zeitarbeitnehmer vorübergehend Tätigkeiten einer höheren Entgeltgruppe zugewiesen werden. Bisher musste ab dem ersten Tag eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen der vorgenommenen Eingruppierung und der Entgeltgruppe erfolgen, der die höherwertigen Tätigkeiten zuzuordnen sind. Nach dem neuen Tarifwerk GVP/DGB ist diese Zulage erst ab der sechsten Woche zu zahlen.
Zeitarbeitnehmer können vorübergehend verpflichtet sein, Tätigkeiten auszuüben, die einer niedrigeren Entgeltgruppe zuzuordnen sind; eine Änderung der Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht. Dies entspricht der bisherigen Regelung im ERTV BAP/DGB. Im ERTV iGZ/DGB ist dazu ein komplexerer Anpassungsmechanismus vorgesehen, der zukünftig entfällt.
EntgeltgruppenIn den Tarifwerken BAP/DGB und iGZ/DGB sind die Merkmale der EG 1 bis 4 bereits inhaltlich gleich formuliert. Diese sind nun in § 3 ERTV GVP/DGB überführt worden.
Bei den EG 5 bis 9 gibt es hingegen noch Unterschiede, die sich durch die Zusammenführung im ERTV GVP/DGB erledigen. Dabei übernimmt der ERTV GVP/DGB die Eingruppierungsmerkmale aus dem ERTV BAP/DGB. Diese sind – im Vergleich zur Eingruppierungsmatrix nach dem ERTV iGZ/DGB – schlanker geschnitten und einfacher formuliert; sie weisen insbesondere in den einzelnen Entgeltgruppen eine geringe Anzahl an zu erfüllenden Merkmalen auf.
Ein Vergleich der Merkmale aus den beiden Tarifwerken zeigt, dass es – über die EG 1 bis 4 hinaus – durchaus eine große inhaltliche Schnittmenge gibt, insbesondere in den hohen EG 8 und 9. Allerdings dürfte auch klar sein, dass die Eingruppierungsmatrix bei bisherigen iGZ-Anwendern zu Änderungen führen dürfte bzw. könnte.
Vor diesem Hintergrund ist geregelt worden, dass die Einführung der neuen Eingruppierungsmatrix nicht zu einer Neueingruppierung der am 31. Dezember 2025 bestehenden Arbeitsverhältnisse führt, d. h. diese können auf Grundlage der nach den bisher geltenden Kriterien „richtigen“ Eingruppierung fortgesetzt werden.
Erst für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, gelten die geänderten Kriterien nach dem ERTV GVP/DGB und müssen folglich – zwingend – beachtet werden.
ACHTUNG: Insoweit wird es zunächst zu einer parallelen Anwendung der alten iGZ- und der neuen GVP-Eingruppierungsmatrix kommen. Bisherige iGZ-Anwender sollten sich vor dem Hintergrund der anstehenden Änderungen bei der Eingruppierung auf die inhaltliche Umstellung zum 1. Januar 2026 vorbereiten. Auch die BA dürfte im Rahmen von Prüfungen ihre wahre Freude daran haben, die Korrektheit der tariflichen Eingruppierung anhand von zwei zeitlich parallel laufenden Eingruppierungssystemen bei den bisherigen iGZ-Anwendern zu kontrollieren.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.
Der Beitrag Tarifwerk GVP/DGB: Änderungen im Entgeltrahmentarifvertrag erschien zuerst auf CMS Blog.
Keine Rentenbeiträge für Pflege im EU-Ausland versicherter Angehöriger
Wer nahe Angehörige wie seine Schwiegereltern pflegt, kann bei der Pflegekasse beantragen, dass diese Beiträge zur eigenen gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt. Wie das BSG nun entschieden hat, gilt das nicht, wenn die Gepflegten im Ausland versichert sind.
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"Aserbaidschan-Affäre" vor dem OLG München: Ex-CDU-Abgeordneter weist Bestechlichkeitsvorwürfe zurück
Aserbaidschan soll Bundestagsabgeordnete der Union bestochen haben, um Entscheidungen in einem Gremium des Europarats zu beeinflussen. Eine erste Verurteilung gab es schon. Im zweiten Prozess wehrte sich der Angeklagte Axel Fischer nun.
Gericht ordnet Freilassung von Kilmar Abrego Garcia an
Er wurde abgeschoben, zurück in die USA gebracht und dann festgenommen, während seine erneute Abschiebung vorbereitet wurde. Nun gibt es Neues in dem Fall, der exemplarisch für die US-Migrationspolitik steht.
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