Aktuelle Nachrichten
Bundestag debattiert über Windindustrie und Photovoltaik
„180-Grad-Wende bei Windindustrie und Photovoltaik einleiten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2545), der am Freitag, 7. November 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Aufhebung des Klimaschutzgesetzes. Der subventionierte Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland soll ebenso gestoppt werden wie andere Förderungen von erneuerbaren Energien. Daher soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) unmittelbar nach Auslaufen der letzten Regelungen für bestehende Anlagen „vollständig und ersatzlos“ aufgehoben werden. Ebenfalls aufgehoben werden soll das Windenergie-auf-See-Gesetz. Zur Begründung heißt es, erneuerbare Energien könnten ohne Subventionen am Markt nicht bestehen. „Sie machen wirtschaftlich keinen Sinn, sondern sind ideologisch gewollt. Sie stellen Gelddruckmaschinen global agierender Großinvestoren und Vermögensverwalter dar“, erklärt die AfD-Fraktion, die außerdem auf erhebliche Umweltprobleme beim Bau und Betrieb solcher Anlagen hinweist und auch auf Probleme bei der Entsorgung von außer Betrieb genommenen Anlagen. (hle/05.11.2024)
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Absicherung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026
Der Bundestag stimmt am Freitag, 7. November 2025, über die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 ab. Die Bundesregierung legt dazu den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1.5) vor. Der Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Verkehrsausschusses (21/2639) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/2640) zur Finanzierbarkeit zugrunde liegen. Ebenfalls auf Grundlage einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (21/2628) stimmen die Abgeordneten über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur dauerhaften Sicherung des Deutschlandtickets (21/1543) ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Bund werden demnach die Länder auch im Jahr 2026 mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen unterstützen, heißt es in dem Entwurf. Die Länder reichen diese Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 Euro auf 63 Euro pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt. Bund und Länder werden sich gemäß der Gesetzesvorlage in den kommenden fünf Jahren mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an der Finanzierung des Tickets beteiligen, um die zu erwartenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Zudem soll ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. Änderungen im Verkehrsausschuss Der Gesetzentwurf der Regierung sieht eine Verlängerung des Deutschlandtickets nur bis Ende 2026 vor. Der federführende Verkehrsausschuss verlängerte jedoch am Mittwoch, 5. November, die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit. Er folgte damit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September dieses Jahres und der Gegenäußerung des Bundesrates zum Gesetzentwurf (21/1932). Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat spricht sich dafür aus, noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes eine dauerhafte Finanzierung für das Deutschlandticket sicherzustellen, „mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030“. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (21/1932) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor. Darin stellt der Bundesrat außerdem klar, dass für eine Erhöhung der Finanzierungslast der Länder, die über die Teilfinanzierung im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro hinausgeht, angesichts der erheblichen haushaltärischen Herausforderungen auf Länderebene kein Spielraum bestehe. Der Bundesrat bekräftigt außerdem die beschlossene Forderung der Verkehrsministerkonferenz, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz (RegG) „dauerhaft zu erhöhen“. Um die Ziele im Schienenpersonennahverkehr - Sicherung des Status quo, Auffangen steigender Kosten und Schaffung von Spielräumen für neue Verkehre - zu erreichen, halten die Ländern auch neben einer Anhebung der Dynamisierung eine Erhöhung des Grundbetrags für erforderlich. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung verweist in ihre Gegenäußerung auf die erfolgte Einigung in der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Sicherung der Finanzierung bis 2030, mit der eine indexbasierte Preisfortschreibung ab 2027 anstrebt wird. Diese politische Einigung sollte auch nach Auffassung der Bundesregierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz habe am 18. September 2025 ihre Forderung bekräftigt, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 RegG dauerhaft zu erhöhen und beschlossen, dazu eine Kommission aus Bund, Ländervertretern und Experten zu bilden, die bis spätestens Mitte 2026 den Bedarf feststellen und konkrete Vorschläge einschließlich eines Umsetzungszeitplans erarbeiten soll, heißt es weiter. Die Bundesregierung stimmt der Gegenäußerung zufolge dem Bundesrat zu, „dass eine Entscheidung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht realistisch ist“. Die Arbeiten seien der noch einzusetzenden Kommission vorbehalten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Deutschlandticket dauerhaft zu sichern und es im Jahresabo zum ursprünglichen Preis von 49 Euro pro Monat anzubieten (21/1543). Die Einführung des Deutschlandtickets sei ein Durchbruch für eine einfache, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität gewesen, schreiben die Grünen. Millionen Menschen hätten davon profitiert - darunter viele Menschen mit geringem Einkommen. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket entlaste aber nicht nur direkt spürbar die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern habe auch einen positiven Effekt auf das Klima, heißt es. Gleichzeitig werde aber jedes Jahr darüber debattiert, ob es das Deutschlandticket im Folgejahr noch gibt, „weil die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern weiterhin nicht geklärt und die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist“. Diese ständige Unsicherheit verschrecke potenzielle Kundinnen und Kunden und Unternehmen, die das Ticket als Jobticket anbieten möchten. Daher müsse den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, das Deutschlandticket endlich dauerhaft zu sichern, endlich Taten folgen, verlangt die Fraktion. Die aktuelle Finanzierungspolitik, so heißt es in dem Antrag weiter, „gefährdet den Fortbestand dieses Erfolgsmodells“. (hau/05.11.2025)
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Forderung nach „Superreichensteuern“ wird beraten
Der Bundestag debattiert am Freitag, 7. November 2025, über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Den zweiten UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung stark machen – Mehr globale Gerechtigkeit durch Milliardärssteuern" (21/2538). Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Im Anschluss soll die Vorlage dem federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag Die Linke Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, sich beim UN-Weltgipfel für soziale Entwicklung vom 4. bis 6. November 2025 in Doha (Katar) für die Einrichtung eines Globalen Fonds für soziale Sicherheit einzusetzen. Dieser solle vorrangig einkommensschwache Länder beim Auf- beziehungsweise dem Ausbau und Finanzierung sozialer Sicherungssysteme unterstützen. Außerdem sollte sie sich nach Ansicht der Linken auf dem Gipfel für ein Ende „rigider Kürzungspolitiken“ und für die Durchsetzung politischer Alternativen stark machen. Als solche benennt die Fraktion unter anderem die höhere Besteuerung von Vermögenden und Großkonzernen, die Einführung von Digital- und Übergewinnsteuern sowie Schuldenschnitte und eine effektive Verfolgung von Steuerhinterziehung. Die Bundesregierung sollte eine nationale Vermögensteuer einführen sowie eine einmalige Vermögensabgabe für die reichsten 0,7 Prozent im Land für die Bewältigung der Folgen von Kriegen, Krisen und Pandemien. Verankerung der öffentlichen Entwicklungsausgaben Eine weitere Forderung im Antrag ist die völkerrechtliche Verankerung der öffentlichen Entwicklungsausgaben („ODA-Quote“) in Höhe von mind. 0,7 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens (BNE). Mindestens 0,2 Prozent des deutschen BNE sollten den ärmsten Ländern (LDCs) zugutekommen sowie darüber hinaus mindestens 0,1 Prozent des deutschen BNE für die globale Gesundheitszusammenarbeit verausgabt werden. Deutschland, so begründet die Linksfraktion ihre Initiative, müsse vorangehen bei der Verringerung von globaler Ungleichheit, Armut und Hunger. Sie kritisiert, dass die Bundesregierung stattdessen den Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im vierten Jahr in Folge kürze „und damit so stark wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik“. Es würden heute für die Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden so wenig Steuermittel zur Verfügung gestellt wie zuletzt 2010, schreiben die Abgeordneten. (joh/06.11.2025)
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80 Jahre Vereinte Nationen
Mit der Unterzeichnung der UN-Charta wurden vor 80 Jahren die Vereinten Nationen gegründet. Anlässlich dieses Jahrestages findet am Freitag, 7. November 2025, eine Vereinbarte Debatte im Bundestag statt. Bei Vereinbarten Debatten handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/31.10.2025)
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Antrag zur Finanzlage der Kommunen wird abgestimmt
Der Bundestag entscheidet am Freitag, 7. November 2025, über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vor Ort gut leben – Städte und Gemeinden stärken“ (21/1310). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Rekordlücke in Höhe von 25 Milliarden Euro in den Haushalten der deutschen Städte und Gemeinden geschlossen wird, um Gestaltungsräume vor Ort zu erhalten. Außerdem müsse ein Sozial- und Personalabbau verhindert werden, heißt es in der Vorlage über die die Abgeordneten auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/2604) abstimmen. Antrag der Grünen Die Finanzausstattung der Kommunen soll dauerhaft gesichert werden. Angesichts der wachsenden Aufgaben soll eine deutliche Anpassung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen in Betracht gezogen und die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen gestärkt werden. Der Bund soll sich zudem an den Kosten der kommunal getragenen Sozialleistungen stärker beteiligen und sich an einer Entlastung von den kommunalen Altschulden beteiligen. Auf Steuersenkungen wie der Umsatzsteuerermäßigung für Speisen in der Gastronomie soll verzichtet werden. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale wird in dem Antrag ebenfalls abgelehnt. Die Lage der Städte und Gemeinden wird als dramatisch bezeichnet. Die Kommunen befänden sich in einer historischen Finanzkrise. Der Fehlbetrag in den Haushalten der Städte und Gemeinden habe sich inzwischen auf 25 Milliarden Euro aufsummiert. Somit können nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „kaum die laufenden Kosten bezahlt geschweige die benötigten Zukunftsinvestitionen in Höhe von aktuell rund 216 Milliarden Euro angestoßen werden. Es leiden öffentliche Angebote und es bröckelt die Infrastruktur.“ Investitionen "Hardware“ der Städte und Gemeinden Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität habe die Bundesregierung die Chance, das Leben der Menschen zu verbessern, schildern die Antragsteller: Es könnten dringende Investitionen in die „Hardware“ der Städte und Gemeinden, in Brücken, Ämter und Spielplätze erfolgen. Es sei außerdem dringend wie noch nie, die Klimakrise vor Ort anzugehen. Kommunen könnten mit größeren finanziellen Spielräumen einen wesentlichen Teil der Treibhausgasemmissionen vermeiden und auch besser mit klimabedingten Gefahren wie Hitze oder Starkregen umgehen. Auch seien sie verantwortlich für eine schnelle und nachhaltige Integration, für qualitativ hochwertige Bildungsangebote und für attraktive soziale Orte. Das Sondervermögen habe der Bundesregierung einen Weg eröffnet, das Land zu modernisieren, in soziale Infrastruktur zu investieren und den Klimaschutz entschlossen voranzubringen. „Doch inzwischen ist nicht einmal mehr sichergestellt, dass ein Mindestanteil der Mittel überhaupt vor Ort ankommt“, kritisiert die Fraktion und wirft der Regierung vor, die Lösungsfindung in Arbeitskreise zu verschieben, die noch nicht einmal getagt hätten. (hle/04.11.2025)
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Erste Lesung zur Novelle des Produktsicherheitsgesetzes
Der Bundestag berät am Freitag, 7. November 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften“ (21/2511). Für die erste Lesung sind 30 Minuten eingeplant. Danach soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Produktsicherheitsgesetz vom 27. Juli 2021 dient nach Regierungsangaben derzeit unter anderem dazu, die EU-Richtlinie 2001/95/EG in deutsches Recht umzusetzen. Es werde mit der Gesetzesänderung die Durchführungsbestimmungen zur EU-Verordnung 2023/988 enthalten. Das Produktsicherheitsgesetz regle außerdem die Anforderungen an sichere Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, soweit keine spezielleren Vorschriften vorliegen. Vorgaben für umweltbelastende Geräuschemissionen Schwerpunkt der Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes in Verbindung bleibt laut Regierung weiterhin die Umsetzung der europäischen Richtlinien. Diese regelten das Inverkehrbringen, das Bereitstellen und das Ausstellen von Aerosolpackungen, Aufzügen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckbehältern, Druckgeräten, Explosionsschutzprodukten, Maschinen, Spielzeugen, Sportbooten und Wassermotorrädern. Sie enthielten zudem die Vorgaben für umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. (eis/hau/03.11.2025)
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Aussprache über die Lage im Sudan
Nach den Wahlen beraten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Freitag, 7. November 2025, über die Situation im Sudan. Dazu wird auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Lage im Sudan“ aufgerufen. Für die Aussprache ist rund eine Stunde vorgesehen. (eis/04.11.2025)
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Mirror Trade: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen wie z.B. „B2 Akademie für zukünftiges Vermögen“, die von einem angeblichen Unternehmen Mirror Trade betrieben werden.
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Bundesrat hat keine Einwände gegen Rechtshilfe-Vertrag
Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat keine Einwände gegen ein Vertragsgesetz zur Zusammenarbeit zwischen Indien und Deutschland über die Rechtshilfe in Strafsachen.
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Australian Arbitration Week 2025
Australian Arbitration Week 2025 was held in Sydney during the week of 13 October.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
677/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen stärken" | 7. November 2025
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
677/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Entwicklungszusammenarbeit der Länder und Kommunen stärken" | 26. November 2025
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
668/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung | 7. November 2025
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
668/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung | 22. November 2025
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651/25 | Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung | 7. November 2025
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589/1/25 | Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter | 7. November 2025
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650/25 | Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in de
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552/1/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern
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408/1/25 | Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau | 7. November 2025
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