Aktuelle Nachrichten
Grünen-Vorschlag für Kontrollgremium zu Wohnraumüberwachung
Inneres/Wahlvorschlag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt laut einem Wahlvorschlag Lena Gumnior als Mitglied des Gremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung vor.
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Linken-Vorschlag für Kontrollgremium zu Wohnraumüberwachung
Inneres/Wahlvorschlag Die Fraktion Die Linke schlägt laut einem Wahlvorschlag Clara Bünger als Mitglied des Gremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung vor.
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Kontrollgremium befragt Geheimdienstspitzen
Inneres/Anhörung Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages wird am Montag, 13. Oktober 2025, die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes in einer öffentlichen Anhörung befragen.
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Backpulver im Pflanzenschutz beim Weinbau
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Fraktion der AfD möchte Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz beim Weinbau zulassen.
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Wahlvorschläge für Kontrollgremium zu Wohnraumüberwachung
Inneres/Wahlvorschlag Die Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD haben Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung vorgelegt.
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Stärkere Rolle des Bundestags bei Nachhaltigkeit gefordert
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Der Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE) kann sich eine Aufwertung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen zu einem regulären Ausschuss "sehr gut vorstellen".
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Nationale Stelle moniert Menschenrechtsverletzungen
Menschenrechte/Unterrichtung In 66 Einrichtungen und bei sechs Abschiebungen hat die Nationale Stelle für die Verhütung von Folter Menschenrechtsverletzungen festgestellt. Das geht aus ihrem Jahresbericht 2023 hervor.
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Einfügung des Merkmals "sexuelle Identität" in das Grundgesetz gefordert
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 9. Oktober 2025, mit der Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes zur Einfügung des Merkmals "sexuelle Identität" befasst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/2027) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Grüne: Fortschritte in der Verfassung spiegeln Der Schutz queerer Menschen gehöre ins Grundgesetz, sagte Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Debatte und verwies darauf, dass der Bundesrat einen wortgleichen Gesetzentwurf vor zwei Wochen beschlossen habe. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten seinerzeit die queeren Menschen, die zu Hunderttausenden im Nationalsozialismus entrechtet, verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden, vergessen, sagte Slawik. Zugleich räumte sie ein, dass der Bundestag in den letzten Jahren viele Gesetze erlassen habe, die die Lebenssituation von LSBTIQ-Personen verbessert hätten. „Diese Fortschritte spiegeln sich bis heute aber nicht in unserer Verfassung wider“, bemängelte sie. Dass es hier nicht um eine parteipolitische Debatte gehe, „sondern um Haltung für Demokratie und um Menschlichkeit“, habe der Bundesrat parteiübergreifend erkannt. Es brauche nun ein Bekenntnis der Regierungsfraktionen zu dem Gesetzentwurf. „Es ist der Gesetzentwurf ihrer Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten“, sagte sie an Union und SPD gewandt. Union: Es wird wiederholt, was längst gilt Dr. Martin Plum (CDU/CSU) vertrat die Auffassung, dass mit Artikel 1 Grundgesetz, wo es heißt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ausdrücklich klargestellt werde, dass jeder Mensch wichtig ist und Achtung sowie Respekt verdient. „Dieses Versprechen ist das Fundament unseres Zusammenlebens“, sagte er. Das Grundgesetz schütze „klar und umfassend“. In Artikel 2 werde die sexuelle Selbstbestimmung geschützt, Artikel 3 verbiete schon heute Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität. Die geforderte Ergänzung ändere also nichts. „Sie wiederholt, was längst gilt“, sagte der Unionsabgeordnete und sprach von Symbolpolitik. Wer ernsthaft das Grundgesetz ändern will, so Plum, müsse zudem das Gespräch suchen und nicht die Konfrontation. Es brauche schließlich eine breite Zweidrittelmehrheit im Bundesrat wie um Bundestag. Wer stattdessen einfach nur einen Vorschlag macht, dem gehe es um politische Effekthascherei. Für die Koalition sei klar: „Wir machen diese Inszenierung nicht mit.“ AfD: Begriff der sexuellen Identität ist zu unbestimmt Die Grünen wollten die sexuelle Identität in den Artikel 3 des Grundgesetzes hineinschreiben, sagte Fabian Jacobi (AfD). „Was aber diese Wörter eigentlich bedeuten sollen, das sagen uns die Grünen nicht“, fügte er hinzu. Jacobi hält das für Absicht. Das sei gefährlich. Am Ende werde den Wörtern durch das Bundesverfassungsgericht eine Bedeutung „verordnet“, sagte er. Das könnten auch Bedeutungen seien, „an die der Verfassungsgesetzgeber nie gedacht hat und die er sogar rundheraus abgelehnt hätte“. „Der Begriff der sexuellen Identität in den Händen des Bundesverfassungsgerichts wäre eine geladene und entsicherte Waffe, die auf das Herz der Realität selbst zielt“, befand Jacobi. Während der Ampel-Regierung sei zu erleben gewesen, wie die „gewollte Realitätszerstörung“ Einzug in die Gesetzgebung gehalten habe. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz habe man, „ermuntert durch das Bundesverfassungsgericht“, die subjektive Selbstwahrnehmung einzelner Menschen „zur allgemeinverbindlichen Wirklichkeit erklärt“, sagte der AfD-Abgeordnete. SPD fordert zum Dialog auf Wenn im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden“, wäre das aus Sicht von Carmen Wegge (SPD) „für ganz viele Menschen in diesem Land ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit“. Dieser Satz könne ein Versprechen an alle jene sein, die tagtäglich dafür kämpfen, einfach sie selbst sein zu dürfen, „ohne Angst, ohne Scham und ohne Diskriminierung“. Daher unterstütze auch ihre Partei das Ziel, die sexuelle Identität im Grundgesetz zu verankern, machte die SPD-Abgeordnete deutlich. An die Grünen gewandt sagte sie weiter: Es reiche nicht, das richtige Ziel zu haben. Man müsse auch den richtigen Weg dorthin wählen. Wer das Grundgesetz ändern will, müsse dies mit Sorgfalt, mit Gründlichkeit, mit Weitblick und auch mit der Bereitschaft tun, Mehrheiten dafür zu schaffen. Nur einen Entwurf in das parlamentarische Verfahren zu bringen, „ohne den Dialog mit den anderen demokratischen Fraktionen zu suchen“, sei kein Ausdruck von Entschlossenheit, sondern ein Schnellschuss und damit nur Symbolpolitik, urteilte Wegge. Linke: Die Union zögert noch Von einem Schnellschuss kann aus Sicht von Maik Brückner (Die Linke) keine Rede sein. „Die Idee ist wirklich nicht neu“, sagte er. Schon der Verfassungsentwurf des Runden Tisches der DDR habe einen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung vorgesehen. „Das war von 35 Jahren.“ Es sei höchste Zeit, bei dem Thema endlich voranzukommen. Brückner wandte sich an die Union. Auch deren Ministerpräsidenten hätten sich im Bundesrat für eine Ergänzung des Artikels 3 starkgemacht. „Es ist gut, wenn Sie Ihre ursprüngliche Ablehnung des Vorhabens korrigieren,“ sagte er. Bei jeder Partei sei aktuell klar, wie sie abstimmen wird. Nur die Union zögere noch. „Es hängt allein an Ihren Stimmen, ob der Bundestag einer Grundgesetzänderung zustimmt“, sagte der Linken-Abgeordnete. Die Union habe die Wahl zwischen „Flirts mit der extremen Rechten“ und einer „Stärkung des Grundgesetzes“. Gesetzentwurf der Grünen Konkret sieht der Entwurf vor, den Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 zu erweitern. Durch die Ergänzung der sexuellen Identität soll er laut Entwurf künftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verweisen die Grünen auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die im Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ verzeichnet habe. Auch seien die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, heißt es weiter. Verbesserte Lebenssituation von LSBTIQ Wie die Grünen anführen, habe sich zugleich ein Teil der Lebenssituation von LSBTIQ durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich verbessert. „In diesem Spannungsfeld zwischen einfachgesetzlichem Fortschritt und verfassungsrechtlicher Diskordanz schafft erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eine stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung dahingehend, dass derartige Diskriminierungen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur unter schwerwiegenden und zwingenden Gründen gerechtfertigt werden können“, begründet die Fraktionen ihren Vorstoß für die Änderung im Grundgesetz. Die Grünen verweisen zudem darauf, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. September 2025 einen gleichlautenden Gesetzentwurf zur Einbringung in den Bundestag beschlossen hatte.(hau/scr/09.10.2025)
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Sachverständigenanhörung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Inneres/Anhörung Zur geplanten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie veranstaltet der Innenausschuss am Montag, 13. Oktober 2025, eine öffentliche Anhörung.
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Rechtsexpertinnen: Sexuelle Gewalt als Kriegswaffe ahnden
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Rechtsexpertinnen haben bei einem Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses eine wirksame Strafverfolgung bei sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten gefordert,
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Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge" in den Bundestag eingebracht.
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Verschuldungsrisiko Kreditkarte?
Einkaufen, obwohl kein Geld da ist? Wer eine Kreditkarte hat, kann mit Abrechnungsmodalitäten und Teilzahlungsoptionen manövrieren. Eine Erhebung der BaFin zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen trotz finanzieller Engpässe Kreditkarten und können so in die Schuldenfalle tappen.
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Abgesetzt: Forderung nach Demokratiefördergesetz wird beraten
Die geplante Debatte über die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“ (21/791) sollte nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen sollte der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Zur Abstimmung stand ursprünglich zudem ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584). Der Innenausschuss hatte dessen Ablehnung (21/1656) empfohlen. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/584), über den abgestimmt wird, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter dringt die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädiert sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen, und hierfür entsprechende Überprüfungen gesetzlich und behördlich abzusichern“. (che/sto/hau/07.10.2025)
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131/2025 : 9. Oktober 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-368/24
Kommission/ Griechenland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Da Griechenland einem Urteil des Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 nicht nachgekommen ist, werden finanzielle Sanktionen gegen Griechenland verhängt
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Da Griechenland einem Urteil des Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 nicht nachgekommen ist, werden finanzielle Sanktionen gegen Griechenland verhängt
AfD will Stromsteuer auf EU-Minimum senken
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Reduzierung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Minimum eingereicht.
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Wahlvorschläge für Geldwäsche-Gremium
Finanzen/Wahlvorschlag Die Fraktionen haben ihre Kandidaten für das Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes vorgeschlagen.
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Antrag zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
Finanzen/Antrag Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag eingebracht mit dem Titel "Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen".
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Grüne fordern Eisenbahnfonds nach österreichischem Vorbild
Verkehr/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag einen "überjährigen Eisenbahnfonds mit Annuitätenfinanzierung nach österreichischem Vorbild" für Aus- und Neubauvorhaben.
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TERMINHINWEIS: Pressestatement der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und des Parlamentspräsidenten der Ukraine, Ruslan Stefantschuk
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Ottobock SE & Co. KGaA neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Seit heute notiert die Ottobock SE & Co. KGaA (ISIN: DE000BCK2223) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Preis der Aktie betrug 72,00 Euro. Der aktuelle Aktienkurs ist auf boerse-frankfurt.de abrufbar.
BNP Paribas, Deutsche Bank und Goldman Sachs Bank Europe begleiteten den Börsengang als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Bank of America Securities and UBS Investment Bank agierten als Senior Joint Bookrunners, Jefferies und UniCredit zusätzlich als Joint Bookrunners. Die Commerzbank war Senior Co-Lead Manager, die DZ Bank und die LBBW jeweils Co-Lead Manager. Lilja & Co. waren als Financial Advisor für die Näder Holding und Ottobock tätig. Designated Sponsor im Xetra-Handel ist die Baader Bank. Spezialist am Handelsplatz Börse Frankfurt ist die Baader Bank.
Nach eigenen Angaben ist Ottobock ein Medizintechnikunternehmen, das weltweit im Bereich der Bionik tätig ist. Die Hauptgeschäftsfelder umfassen Prothetik, Orthetik und Exoskelette. Das 1919 gegründete Unternehmen erwirtschaftete im vergangenen Jahr mit weltweit fast 9.300 Mitarbeitenden einen Umsatz von 1,43 Mrd. € und ein bereinigtes operatives Ergebnis (EBITDA) von 321 Mio. €.
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