Aktuelle Nachrichten
Experten-Echo zur Modernisierung Bundespolizeigesetzes
Inneres/Anhörung Die Zustimmung überwog bei aller Kritik im Detail, als sich Experten im Innenausschuss mit der Modernisierung des Bundespolizeigesetzes befassten.
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Erstattungsbescheide bei Verpflichtungserklärungen
Inneres/Antwort Erstattungsbescheide bei Verpflichtungserklärungen zum Tragen der Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers sind ein Thema der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage.
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Bundesbankpräsident plädiert für digitalen Euro
Finanzen/Ausschuss Bundesbankpräsident Joachim Nagel hat am Montagnachmittag vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags abermals eindringlich für die Einführung des digitalen Euro plädiert.
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Staatsferne von Medienportalen
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung betont in einer Antwort die staatliche Unabhängigkeit medialer Berichterstattung, die auch durch die Förderpraxis von Bundesprogrammen hinreichend abgesichert sei.
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Details zum Entlastungskabinett erfragt
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Nach den Ergebnissen des Entlastungskabinetts der Bundesregierung vom 5. November 2025 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
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Regelung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten umstritten
Verkehr/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten über einen Nationalen Zugangspunkt trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo.
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Details zu digitalpolitischen Aufgaben der Bundesnetzagentur
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Nach Details zu den Aufsichts- und Kontrollmandaten der Bundesnetzagentur im Bereich der Digitalpolitik erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
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AG "Deradikalisierung Rechtsextremismus"
Inneres/Antwort Die im Jahr 2023 im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingerichtete AG "Deradikalisierung Rechtsextremismus" ist ein Thema der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage.
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Kita-Gesetz im zweiten Quartal 2026
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Im zweiten Quartal 2026 will die Regierung einen Entwurf für das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung vorlegen, kündigt sie in einer Antwort an.
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Finanzbranche begrüßt das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Die Finanzbranche hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) begrüßt, zugleich aber in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 26. Januar 2026, einige Änderungen vorgeschlagen. Mit dem Gesetzentwurf soll EU-Recht umgesetzt werden. Anbieter von Investmentfonds werden unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen. Dadurch sollen der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler werden, wird erwartet. Zudem werden weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte zu ermöglichen. Anleger sollen bessere Anlagemöglichkeiten nutzen können, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen. Keine nationalen Zusatzanforderungen In der Anhörung unterstützte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) das Ziel, die EU-Regelung eins zu eins umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Begrüßt wurde auch die neue Möglichkeit zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Damit könnten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen alternative Finanzierungsquellen geboten werden. Allerdings kritisierte der Verband zu kurze Umsetzungsfristen für offene Immobilienfonds und zeigte sich skeptisch hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Angesichts der strengen Beschränkungen des Anlegerkreises habe man Bedenken, ob sich das Modell wirtschaftlich tragfähig realisieren lassen werde, so der BVI. Verbesserung der Finanzmarktstabilität Wie der BVI begrüßte auch die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände, den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, unterbreitete aber ebenfalls einige Änderungsvorschläge. Seitens der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (BaFin) wurde festgestellt, dass das Gesetz einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität leisten könne. Der Fondsmarkt werde resilienter werden. Offene Investmentaktiengesellschaften Zufrieden zeigte sich auch Frank Dornseifer vom Bundesverband Alternative Investments. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz werde der Baukasten der deutschen Fondsvehikel erweitert und praxistauglicher ausgestaltet. Die zulässigen Rechtsformen für offene Immobilien- beziehungsweise Infrastrukturfonds würden erweitert. Zukünftig seien neben Sondervermögen und offenen Investment-Kommanditgesellschaften auch offene Investmentaktiengesellschaften möglich. Zudem könnten nunmehr auch Publikumssondervermögen als geschlossene Fonds aufgelegt werden. Mit den Regelungen könne es gelingen, in Deutschland wieder mehr Fonds aufzulegen, was bisher sehr stark in anderen Ländern wie Luxemburg geschehe. Positiv für die Wirtschaft Prof. Dr. Lena Tonzer (Universität Leipzig) sagte zu den neuen Kreditvergabemöglichkeiten für Fonds, das könne durchaus positiv für die Wirtschaft sein. Es könnten sich aber wegen der geringeren Regulierung systemische Risiken in diesen Bereich verschieben. Es würden mehr Daten gebraucht. Dafür müssten mehr Berichtspflichten eingeführt werden. Von der Deutschen Börse wurde der Gesetzentwurf insgesamt als sehr gelungen bewertet. Er sei geeignet, die Attraktivität des Finanzmarktes zu stärken. Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft äußerte sich positiv. Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen Christian Stiefmüller (Finance Watch) stellte in seiner Stellungnahme fest, dass ein übermäßiger oder intransparenter Einsatz von Hebelfinanzierungen eine Quelle systemischer Risiken sein könne und erheblich zur Fragilität des Finanzsystems beitragen könne. Hohe Verluste von Marktteilnehmern seien möglich. Dass jetzt Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen eingeführt werden sollten, sei zu begrüßen. (hle/27.01.2026)
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"Unverschämtheit" im Block-Prozess: Nebenklage spricht Kinderpsychologen Sachverstand ab
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat eine Äußerung des Nebenklage-Vertreters über einen Kinderpsychologen für Aufregung gesorgt. "Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat", rief Philip von der Meden, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel vertritt, während der Befragung des 54-Jährigen.
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BILDTERMIN: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt EU-Kommissar Hoekstra
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Altersprüfung bei Tiktok reicht nicht aus
Tiktok darf laut LG Berlin II bestimmte Daten sehr junger Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern für Marketing oder Werbezwecke verarbeiten. Das sei eine Folge des nicht ausreichenden Prozesses zur Altersverifikation, so das Gericht.
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From canola to cars to clean tech: A strategic pivot in Canada-China trade
On January 16, Canada announced it reached an agreement-in-principle with China, the world's second largest economy and Canada’s second largest trading partner.
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Schutz der Anwaltschaft: Deutschland zeichnet Europäische Konvention
Steigende antidemokratische Tendenzen weltweit setzen auch die Anwaltschaft unter Druck. Dem soll das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs entgegenwirken. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Konvention heute unterzeichnet, in Kraft ist sie damit aber noch nicht.
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Debt management exercises for sovereigns
Our Sovereign Sessions series shines the spotlight on the challenges and opportunities facing sovereigns and those that contract with them.
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BVerwG 1 W-VR 11.25 - Beschluss - Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit um einen militärischen Dienstposten
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BVerwG 2 B 18.25 - Beschluss
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BVerwG 2 B 19.25 - Beschluss
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BVerwG 2 B 23.25 - Beschluss
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