Aktuelle Nachrichten
VIII ZB 68/25, Entscheidung vom 11.11.2025
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XI ZB 15/22, Entscheidung vom 04.11.2025
Leitsatzentscheidung
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5 StR 185/25, Entscheidung vom 30.07.2025
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Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen als große Chance
Um neue und effektive Therapieformen gegen Erkrankungen wie Long Covid oder ME/CFS zu entwickeln, hat das Bundesforschungsministerium die „Nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen“ ausgerufen. Von 2026 bis 2036 sollen rund 500 Millionen Euro in die Erforschung dieser Erkrankungen und Therapiemaßnahmen fließen. Welche Schwerpunkte dabei gesetzt werden sollen und wie das Geld möglichst sinnvoll eingesetzt werden kann, dazu bezogen Experten am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung Stellung. Stigmatisierung und Unterfinanzierung Die nationale Dekade gegen Postinfektiöse Erkrankungen sei eine besondere Chance, sagte Jörg Heydecke von der ME/CFS Research Foundation. Jahrzehntelange Stigmatisierung von postakuten Infektionssyndromen (PAIS) und eine Unterfinanzierung seien Gründe dafür, dass diese Erkrankungen bislang „unterforscht und unzureichend verstanden sind“. Damit die nun ausgerufene Dekade zum Erfolg werde, nannte Heydecker vier Aspekte, die bei der Verteilung der Gelder berücksichtigt werden sollten: Um von Anfang an lösungsorientiert zu handeln, müssten erstens Biomarker und Therapieforschung in den Fokus gerückt werden. Auch sei, zweitens, die Auswahl von kompetenten Forscherinnen und Forschern sowie von Zentren mit Erfahrungen in relevanten Bereichen essenziell. Die Bundesregierung sollte drittens Anreize für eine Beteiligung der Pharmaindustrie schaffen sowie „Unterstützungsmaßnahmen für Start-ups bei der Therapie- und Diagnostikforschung ermöglichen“. Viertens müsse eine umfassende Beteiligung von Patientenvertretern gewährleistet werden. Carmen Scheibenbogen vom Institut für Medizinische Immunologie an der Charité betonte ebenfalls, dass die nationale Dekade eine „wichtige und dringende Initiative für Betroffene, die Gesellschaft und die Volkswirtschaft“ sei. Für Deutschland sei es eine „historische Chance“, eine international führende Rolle „mit großem medizinischem und wirtschaftlichem Potenzial“ einzunehmen. Mindestens eineinhalb Millionen Menschen sind laut Scheibenbogen derzeit in Deutschland von PAIS betroffen. Um diese Erkrankungen besser zu verstehen und behandeln zu können, seien verschiedene Therapieansätze nötig, da es sich um heterogene Erkrankungen handele, bei denen das Prinzip „one size fits it all“ nicht gelte. In der Dekade sollte auf translationale biomedizinische Forschung gesetzt werden. Außerdem brauche es klare Kriterien für die Forschungsförderung. Suche nach Therapieansätzen Für Betroffene würden die Symptome von postinfektiösen Erkrankungen wie Fatigue oder kognitiven Einschränkungen oftmals sehr ähnlich aussehen, sagte Joachim L. Schultze, tätig im Bereich Systemmedizin an der Venusberg-Campus Universität Bonn. Allerdings könnten die „zugrundeliegenden molekularen Prozesse“ sehr unterschiedlich sein und müssten daher genauer untersucht werden. Schultze betonte: „Nur wenn wir die krankheitsauslösenden Mechanismen verstehen können, können wir auch rationale Therapieansätze entwickeln.“ Genau wie Scheibenbogen betonte auch Schultze, dass es nicht die eine Lösung geben könne. Daher müsse sich die Forschung auf die sogenannten Biomarker konzentrieren. Bettina Hohberger, die im Bereich Kopfkliniken an der Augenklinik Erlangen tätig ist, merkte an, dass bereits während der Pandemie bestimmte Biomarker identifiziert wurden. Auch sie betonte, dass Post-Covid-Erkrankungen keine Einheitsgruppe seien, sondern dass es für verschiedene Untergruppen verschiedene Biomarker gebe. Der nächste Schritt besteht für Hohberger nun darin, die bereits gefundenen Biomarker mit Therapiekonzepten zu kombinieren. Dafür sei finanzielle Unterstützung grundlegend, da selbst kleine Patientenstudien kaum aus Eigenmitteln finanziert werden könnten. Der Sportmediziner Jürgen Michael Steinacker sagte, dass infektiöse Erkrankungen Karrieren massiv verändern können. Er berichtete den Ausschussmitgliedern von Sportlern, die aufgrund von einer solchen Erkrankung ihren Alltag kaum noch bewältigen können. Es sei wichtig, die „personalized medicine“ zu fördern und den Fokus darauf zu legen, zu verstehen, warum manche Menschen erkranken und andere nicht. (des/17.12.2025)
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AfD will Behandlung von Petitionen gesetzlich regeln
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Bundestag vorgelegt, das am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird.
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Änderungen für Sparkassen eingebracht
Finanzen/Ausschuss Mit den Stimmen der Fraktionen der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen den Entwurf des Standortförderungsgesetzes der Bundesregierung gebilligt
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156/2025 : 17. Dezember 2025 - Urteil des Gerichts in den verbundenen Rechtssachen T-620/23:T-1023/23, T-483/24
Barón Crespo/ Parlament
Zusätzliches Altersversorgungssystem: Die Klagen von 405 ehemaligen Europaabgeordneten oder ihren Hinterbliebenen gegen die Kürzung ihrer zusätzlichen Altersversorgung um die Hälfte werden abgewiesen
Zusätzliches Altersversorgungssystem: Die Klagen von 405 ehemaligen Europaabgeordneten oder ihren Hinterbliebenen gegen die Kürzung ihrer zusätzlichen Altersversorgung um die Hälfte werden abgewiesen
Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages (PDF)
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a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jeanne Dillschneider, Dr. Konstantin von Notz, Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/2045 - zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Ra
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Commission proposes SFDR changes to simplify disclosures and set product categories
The Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) was adopted in November 2019 and has applied since March 2021 as a core element of the EU’s sustainable finance framework.
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Overview of funds market and fundraising environment
2025 has been a mixed bag of a year for the private funds market.
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Update on the UK listed fund sector
Whilst IPO activity and secondary fundraisings remain very subdued, the past year has seen considerable corporate activity within the sector.
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Experten warnen vor Überregulierung bei Verstößen gegen EU-Sanktionen
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508, 21/3205) sowie einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf befasst. Die geladenen Sachverständigen forderten eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere nationale Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht. Dabei verwiesen sie zwar auf die dafür notwendigen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), doch sollten vor allem die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt werden. Neue Mindeststandards in der Europäischen Union Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, das sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des AWG. Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen. Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches. Verstöße gegen die Meldepflicht Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt – sogenannte Jedermannspflicht – ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden. Von Strafbewehrung der Jedermannspflicht abgeraten Katharina Neckel, Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), benannt von der SPD-Fraktion, rät von der Einführung einer teilweisen Strafbewehrung der Jedermannspflicht dringend ab. „Eine solche könnte die Arbeit und die Integrität der IHK-Organisation vor große Herausforderungen stellen und den bereits bestehenden Pflichtenkonflikt erweitern“, sagte sie. Sollte der Gesetzgeber an der Strafbewehrung festhalten, empfiehlt Neckel „im Interesse der Außenwirtschaftsförderung dringend eine Ausnahme für die Tätigkeit der IHKs“. Miye Kohlhase, Leiterin des Geschäftsbereichs Kunden und Märkte im Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) verwies auf die Gefahr, die vor allem Mitarbeiter von Banken und Sparkasse treffe. "Konkret sehen wir die angedachte Streichung der Umsetzungsfrist in Paragraf 18 Absatz 11 AWG sehr kritisch und plädieren dafür, diese beizubehalten, wie auch den entsprechenden persönlichen Strafausschließungsgrund", sagte sie. Zudem warb Kohlhase für die Beibehaltung der umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige in Paragraf 18 Absatz 3 AWG. Darüber hinaus mahnte sie an, dass die Umsetzung von Sanktionen Zeit benötige und dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden solle, die ihm unmöglich sei. Ungewollte Verwicklung in Straftaten Dem schloss sich Matthias Krämer, Abteilungsleiter Außenwirtschaftspolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), an. Auch er verwies auf die Problematik, dass einzelne Mitarbeiter von Firmen, vor allem aus dem Mittelstand, ungewollt in Straftaten verwickelt würden, weil nicht jedes mittelständische Unternehmen über Rechtsabteilungen verfüge, die auf Außenrecht spezialisiert seien. Zudem gebe es bei Behörden "wie den zuständigen Zollbehörden immer wieder unterschiedlicher Auffassungen". Das sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedacht werden, sagte Krämer. Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Lüneburg, kritisierte einen anderen Aspekt des Gesetzes. Nach Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll im AWG eine Treuhandvorschrift eingeführt werden. Damit werde es möglich, "Unternehmen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, unter Treuhand zu stellen und so dem Sanktionsregime zu entziehen", sagte Holterhus. Diese Regel solle vor allem Unternehmen aus dem Energiebereich helfen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive werfe diese Überlegung jedoch "eine Reihe von Fragen auf". (nki/17.12.2025)
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642/1/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung | 17. Dezember 2025
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759/25 | Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes | 17. Dezember 2025
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759/25 | Wahl von Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes | 17. Dezember 2025
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Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren
17.12.2025 Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren
V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
enthält
- OWiG-Papierakte-Übertragungsverordnung (OWiGPAktÜbertrV)
- StPOEG-Papierakte-Übertragungsverordnung (StPOEGPAktÜbertrV)
V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
enthält
- OWiG-Papierakte-Übertragungsverordnung (OWiGPAktÜbertrV)
- StPOEG-Papierakte-Übertragungsverordnung (StPOEGPAktÜbertrV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
OWiG-Papierakte-Übertragungsverordnung (OWiGPAktÜbertrV)
17.12.2025 OWiG-Papierakte-Übertragungsverordnung (OWiGPAktÜbertrV)
Artikel 2 V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
Artikel 2 V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
StPOEG-Papierakte-Übertragungsverordnung (StPOEGPAktÜbertrV)
17.12.2025 StPOEG-Papierakte-Übertragungsverordnung (StPOEGPAktÜbertrV)
Artikel 1 V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
Artikel 1 V. v. 12.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 324
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Strategic coach: Professional growth model software found to be non-patentable subject matter
The Patent Appeal Board (the Board) recently published a Commissioner of Patents’ decision (Commissioner’s decision) determining that a software patent was invalid for claiming unpatentable subject matter.
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