Der EGMR hat bestätigt, dass die Verurteilung eines Mannes durch ein belgisches Gericht in Abwesenheit zulässig war, nachdem er trotz laufenden Berufungsverfahrens mit falschen Papieren nach Syrien ausgereist war.
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Wegen vermeintlicher „Rumtreiberei”, „Unzuverlässigkeit” oder „Arbeitsbummelei” wurden Zehntausende junge Frauen und Mädchen in die Geschlossenen Venerologischen Stationen verschiedener Krankenhäuser in der DDR eingewiesen. Als Vorwand diente jeweils der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit. Weggesperrt in den sogenannten „Tripperburgen“ erfuhren sie psychische wie auch physische Gewalt, wurden mit Schlafentzug gequält, unethischen medizinischen Behandlungen unterzogen und vergewaltigt. Von all dem erzählte eine der Betroffenen in bewegenden Worten während des von der SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke initiierten Fachgesprächs zum Thema „Scham und Angst: Zwangseinweisungen und Misshandlungen von jungen und minderjährigen Frauen in den sogenannten Tripperburgen der DDR“ am Donnerstag, 5. März 2026. „Wir wurden alle der Reihe nach vergewaltigt“ Angelika Börner war 15 Jahre alt, als sie ohne medizinische Indikation für achteinhalb Wochen in der Geschlossenen Venerologischen Station der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) festgehalten wurde. Sie hatte 1965 die DDR verlassen wollen und wurde daraufhin von ihrer linientreuen Mutter der Herumtreiberei angezeigt worden. Bei der Einlieferung seien die Frauen komplett rasiert und von oben bis unten mit einer Desinfektionslösung eingesprüht worden, sagte sie. Der Tag im Krankenhaus begann dann um 5.30 Uhr mit einer ersten „Untersuchung“. Den Rest des Tages hätten die Frauen im Gemeinschaftszimmer verbringen müssen, wo es für 15 Frauen drei Stühle gab und das Liegen und Sitzen auf den Betten am Tage verboten war. „Wir waren gänzlich uns selbst überlassen und haben auf dem Betonfußboden gesessen.“ Jeden dritten Tag sei ein Arzt mit zwei, drei Männern – Stasi-Männern, wie sich später herausstellen sollte – in den Raum gekommen. Sie hätten drei Frauen ausgesucht, „die dann abends gefehlt haben“. Anfangs habe sie nicht gewusst, warum. Bis sie selbst ausgewählt wurde. Im Arztzimmer sei sie nicht untersucht worden. „Wir wurden dort alle der Reihe nach vergewaltigt“, erzählte die Zeitzeugin. „Die Bilder davon bekomme ich nicht aus dem Kopf“, fügte sie hinzu. Zwölf Stunden ohne Essen und Trinken an Händen und Füßen angekettet Wer nicht vergewaltigt wurde, musste die ganze Nacht die Poliklinik putzen. „Von abends neun Uhr bis morgens halb Fünf.“ Im Anschluss gab es weder die Möglichkeit zu duschen noch zu schlafen. Als Bestrafung für das Lachen über einen Witz, so erzählte Angelika Börner weiter, sei sie für zwölf Stunden ohne Essen und Trinken in einem Käfig an Händen und Füßen angekettet gewesen. Sämtliche Vorbeilaufenden hätten sie anspucken müssen. „Es war ein Grauen“, sagte sie. Das Allerschlimmste sei aber gewesen, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus von der eigenen Familie als „persona non grata“ behandelt worden sei. Der Medizinhistoriker Prof. Dr. Florian Steger, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm, hat viele Patientenakten dazu ausgewertet. Diese zeigen sehr eindrücklich, wie Frauen in der DDR durch Medizin diszipliniert werden sollten, sagte er während des Gesprächs. Allein in Halle seien zwischen 1961 und 1989 etwa 5.000 zwangsweise verbrachte Frauen gewesen. Steger betonte, die Anerkennung des Unrechts sei wichtig. SED-Opferbeauftragte: Unrecht klar als Unrecht benennen Wesensmerkmal der SED-Diktatur sei die Verschleierung und das nicht offen sprechen dürfen, sagte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke. Bei dieser Thematik komme fast immer die Scham dazu. Das Gespräch, so ihre Hoffnung, solle eine Ermutigung für viele Betroffene sein. Es solle zudem zeigen, „wie wichtig es uns als demokratische Gesellschaft ist, dieses Unrecht klar als Unrecht zu benennen, den Betroffenen zu helfen und Aufklärung in der Gesellschaft zu leisten“, sagte Zupke. In der sich anschließenden Podiumsrunde erörterte die Zeitzeugin und Initiatorin eines Erinnerungszeichens der Geschlossenen Venerologischen Station Berlin-Buch Martina Blankenfeld zusammen mit Professor Steger, Dr. Fruzsina Müller vom Medizinhistorischen Institut der Charité Berlin und der Journalistin Sabine Seifert den gegenwärtigen Aufarbeitungsstand und die Bedarfe von Betroffenen und Wissenschaft. Bei einem sich anschließenden Empfang konnte ein Teil der Wanderausstellung „Einweisungsgrund: Herumtreiberei – Disziplinierung in Venerologischen Stationen und Spezialheimen der DDR“ des Vereins "Riebeckstraße 63" und der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau besichtigt werden. Zudem konnten sich Betroffene zu konkreten Rehabilitierungsfragen und Unterstützungsmöglichkeiten erstberaten lassen. (hau/05.03.2026)
Ein Mitgliedstaat muss Drittstaatsangehörigen, die über keinen langfristigen Aufenthaltstitel verfügen, keine Sozialhilfeleistungen gewähren. Zwar sei bei der sozialen Sicherung eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern vorgesehen, laut EuGH fällt die Sozialhilfe aber nicht darunter.
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Deutschland darf Ausländer, die die EU zuerst in Italien betreten, dorthin zurückschicken. Doch Italien reagiert auf solche Rücküberstellungen nicht mehr. Nach Ablauf einer Frist wird Deutschland für den Ausländer zuständig, so nun der EuGH.
Der BGH hat klargestellt: Für ein elektronisches Vollstreckungsersuchen reicht der Namenszug der BR-Intendantin allein nicht aus. Die einfache elektronische Signatur müsse dokumentieren, dass die Person den Inhalt tatsächlich verantwortet – etwa durch ein Standardverfahren.
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Der Wolf wird als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) nahm der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD in der vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderten Fassung (21/4371) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Gesetzesänderung. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/4472), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4473) und der Fraktion Die Linke (21/4474). Der Entschließungsantrag der AfD wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnten. Den Entschließungsanträgen der Grünen und Linken stimmten diese beiden Fraktionen jeweils zu, die drei übrigen Fraktionen lehnten sie ab. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD beschloss der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Grüne und Linken lehnten sie ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. „Die Wolfsübergriffe führen zu erheblichen und potenziell existenzbedrohenden Belastungen für die Weidetierhalter“, schreibt die Bundesregierung. Diese seien nicht allein wirtschaftlicher Natur. So könnten insbesondere Rissereignisse mit zum Teil noch lebenden, schwerstverletzten Tieren und die Beseitigung der Kadaver psychisch sehr belastend sein. Im Ergebnis würden immer mehr Weidetierhalter die Weidetierhaltung aufgeben, „obwohl ihre Tätigkeit für die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und die Erhaltung seltener Tierrassen unersetzlich ist“. Die Gesetzesänderung sei möglich geworden, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention zum 7. März 2025 von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft wurde und in der Folge dieser Beschluss durch die Richtlinie (EU) 2025 / 1237 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.6.2025) mittels einer Umgruppierung des Wolfs aus dem Anhang IV (Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) in den Anhang V (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) der Richtlinie 92/43/EWG umgesetzt wurde. „Damit liegen auf europäischer Ebene die notwendigen Voraussetzungen vor, um hinsichtlich des Wolfs Änderungen im nationalen Recht vornehmen zu können“, heißt es im Entwurf. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat im parlamentarischen Verfahren am Mittwoch, 26. Februar, der Gesetzentwurf an einigen Stellen präzisiert, durch eine Neufassung ersetzt und andere Passagen gestrichen. In einem Entschließungsantrag wurde unter anderem noch einmal betont, dass der vorliegende Gesetzentwurf gleichzeitig das Ziel verfolge, die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen, insbesondere des präventiven Herdenschutzes, um die Option der Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements zu ergänzen und so dem Anliegen einer tragfähigen Balance zwischen den Interessen der Wirtschaftsbeteiligten an der Vermeidung von Schäden und dem Interesse der Allgemeinheit am Schutz des Wolfs Rechnung zu tragen. Entschließung verabschiedet In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Ländern für einen möglichst einheitlichen und zügigen Vollzug der im Bundesjagdgesetz neu geschaffenen Vorschriften zum Wolf einzusetzen, damit die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart im gesamten Bundesgebiet gewährleistet werden könne. Mit den Ländern sollten gemeinsame Leitlinien für die Erstellung der revierübergreifenden Managementpläne aufgestellt werden. Auf die Länder soll die Bundesregierung mit der Bitte zugehen, dass die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen verwende. Die Weidehaltung soll weiterhin gefördert werden. Die Weidehaltung von Schafen und Ziegen, Mutterkühen, Milchkühen, Jungrindern, Fohlen und Pferden und weiteren Weidetieren sei eine besonders artgerechte Haltung und auch für den Erhalt der Artenvielfalt von hoher Bedeutung. Schließlich soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, bei dem das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die Länder sowie Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen. Entschließungsanträge der Opposition Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (21/4472) unter anderem auf, bei der in Kooperation mit den Ländern vorgesehenen Erarbeitung von gemeinsamen, möglichst bundeseinheitlichen Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne darauf hinzuwirken, dass die reguläre Bejagung des Wolfes zukünftig im Rahmen von Hegegemeinschaften ähnlich wie bei den Rotwildhegegemeinschaften nach dem Modell des Gruppenabschusses mit verbindlichen Abschussplänen und Meldeketten erfolgt. Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/4473) die Bundesregierung unter anderem auf, zusammen mit den Ländern bundesweite Regelungen und Verfahren zu schaffen, um den notwendigen Abschuss von schadstiftenden Wölfen in der Praxis rechtssicher zu erleichtern und zu beschleunigen sowie gleichzeitig die Einhaltung nationaler und europäischer Natur- und Artenschutzrechtvorgaben zu gewährleisten statt nationalen Artenschutz legislativ zu schwächen. Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (21/4474) von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der darauf abzielt, das Wolfs-Monitoring und die wissenschaftliche Begleitung zu stärken, indem das Wolfs-Monitoring unabhängig, transparent und bundeseinheitlich fortentwickelt wird. Die Forschung zu Herdenschutz, Rudeldynamik und Konfliktprävention solle ausgebaut und die Auswirkungen jagdlicher Eingriffe auf Sozialstrukturen von Wolfsrudeln sollten systematisch evaluiert werden. (hau/mis/05.03.2026)
Carbon pricing in Europe is entering a new phase. Both the EU Emissions Trading System (EU ETS) and the UK Emissions Trading Scheme (UK ETS) are expanding their emissions trading systems (ETS) to cover new sectors, while introducing broader carbon measures to protect competitiveness.
Weigert sich ein Mitgliedstaat, Asylbewerber aufzunehmen, für die er zuständig ist, kann das letztlich zur Folge haben, dass der ersuchende Mitgliedstaat den Asylantrag prüfen muss. Der EuGH sah nur so einen effektiven Zugang zum Asylsystem gewährleistet.
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(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 5. März 2026, in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema "Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern" befasst. Verlangt worden war die Aktuelle Stunde von der AfD-Fraktion. AfD: Angriffe auf die Meinungsfreiheit werden immer krasser Ruben Rupp eröffnete für die AfD die Aktuelle Stunde. Er warf der Europäische Union und der Bundesregierung vor, seit Jahren „Angriffe auf den freien, digitalen Raum“ und auf die Meinungsfreiheit zu verüben, die immer krasser und radikaler würden. Er verwies auf die jüngst von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebracht Klarnamenpflicht im Netz, die er „einen weiteren Tiefpunkt des Kanzlers“ nannte. „Der Vorstoß von Friedrich Merz erschüttert nicht nur die Grundfeste anonymer Kommunikation, sondern er gefährdet die Demokratie selbst“, sagte Rupp und forderte die Union auf, sich schleunigst davon zu distanzieren. Mit der AfD werde es keine Klarnamenpflicht geben, betonte Rupp. Auch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren bezeichnete er als „unsäglich“. Dieses werde gefordert, weil man den „Erfolg alternativer Medien und der AfD“ auf den Plattformen sehe und diesen beschädigen wolle, sagte Rupp. Seine Partei leugne nicht die Probleme in sozialen Medien, ein Verbot für junge Menschen sei jedoch nicht das richtige Mittel. Rupp schlug vor, einen „technischen Schlüssel“ zur Altersverifikation für jedes Kind an die Eltern zu schicken, der verpflichtend für die Plattformen sein soll. Ministerin: Debatte muss in der Breite der Gesellschaft geführt werden Als zweite Rednerin der Debatte betonte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wie wichtig es sei, Kinder und Jugendliche in der analogen und der digitalen Welt gleichermaßen gut zu schützen. „Diesem Anspruch sind wir Erwachsene in Deutschland und in Europa bislang nicht hinreichend gut nachgekommen, und es ist Zeit, dass wir dieses Versäumnis endlich nachholen“, sagte Prien. Diese Debatte müsse in der Breite der Gesellschaft geführt werden, sagte Prien und dankte CDU und SPD, die erste Vorschläge für ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren erarbeitet hatten. Nie zuvor sei eine Generation weltweit so fundamental neuen und anderen Herausforderungen ausgesetzt gewesen als ihre Elterngeneration, sagte die Ministerin und verwies auf die Folgen von übermäßiger Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum. Technikfolgenabschätzung sei in vielen Bereichen selbstverständlich, doch „im Kontext der Einführung von Social Media“ sei dies vernachlässigt worden. Sie persönliche hege Sympathien für eine feste Altersgrenze, doch das werde nicht reichen, sagte Prien. So brauche es ein Gesamtkonzept bestehend aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dazu gehörten „zeitgemäße Formen der Medienbildung“ und die Vermittlung von Medien- und Nachrichtenkompetenz.“ CDU/CSU: Minderjährige brauchen wirksamen Schutz des Staates im Netz Das betonte auch Ronja Kemmer (CDU/CSU), die sagte, Minderjährige brauchen den wirksamen Schutz des Staates im Netz. Das Thema mentale Gesundheit gehöre in den Mittelpunkt. Die AfD sie „vieles, aber sicherlich nicht die Hüter von Teilhabe und Freiheit im Netz“, schickte Kemmer in Richtung der AfD-Fraktion. Grüne: Süchtig machende Algorithmen verbieten Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass Menschen im Durchschnitt knapp zwei Stunden Zeit pro Tag auf sozialen Medien verbringen – bei Jugendlichen liege diese Zeit sogar noch höher. Meistens fühle sich Social Media wie eine „grelle Spielhölle“ oder eine „nervige Dauerwerbesendung“, die Ängste verstärke. „Soziale Medien, wie sie jetzt sind, sie sind nicht ‚sozial‘“, sagte Lührmann. Sie forderte Ministerin Prien auf, bald zu handeln. Die Ergebnisse der Expertenkommission, die ihre Ergebnisse im Sommer vorlegen will, könnten nicht abgewartet werden. Ein Schlüssel liege nach ihrem Dafürhalten in den Standardeinstellungen der Plattformen, bei denen Jugendschutz, Sicherheit und Selbstbestimmung zum Standard werden müssten. Nötig seien sichere soziale Medien für alle. Endlos-Scrolling, Bots und Fake Accounts dürften nicht mehr zugelassen werden. Auch ein Werbelimit von 15 bis 20 Prozent sei sinnvoll. Nötig sei es auch, die existierenden Regeln, zum Beispiel des Digital Services Acts (DSA) konsequent anzuwenden, sagte Lührmann. So müssten beispielsweise süchtig machende Algorithmen verboten werden. SPD: Selbstbewussten Umgang mit Social Media entwickeln Auch Armand Zorn (SPD) betonte, dass es entscheidend sei, Risiken zu begrenzen. Nirgendwo gebe es so viele Regeln für den Umgang miteinander im digitalen Raum wie in der EU – das sei auch gut so. „Zeitgleich stellen wir fest, dass das nicht ausreicht, dass es tagtäglich zu Verwerfungen kommt und Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am stärksten darunter leiden“, sagte er. Er sehe die Politik in der Verantwortung, hier Orientierung zu geben. Den zuletzt von der SPD-Fraktion erarbeitete Vorschlag für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige lobte er als Mischung „aus Kinderschutz, Befähigung und Begleitung“. Die Initiative sei verknüpft mit dem Ziel, einen selbstbewussten Umgang mit Social Media zu entwickeln. Mit Blick auf Regulierung und Durchsetzung sagte Zorn, wenn es um Verstöße, Diskriminierung und Kinderschutz gehe, müsse schneller gehandelt werden und Strafen schneller verhängt werden. Linke: Digitaler Raum gehört zur Lebensrealität Scharfe Kritik kam von Anne-Mieke Bremer (Die Linke) die betonte, dass der digitale Raum zur Lebensrealität aller gehöre. „Wer Kinder und Jugendliche davon ausschließen möchte, nimmt ihnen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe.“ Anderseits fehle auch die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Die aktuelle Debatte um Social-Media-Verbote, nannte die Digitalpolitikerin „reine Symbolpolitik“. Es werde ein vermeintlicher Schutz suggeriert, wo keiner sei. Statt Ausschluss seien mehr Möglichkeiten der begleiteten Mediennutzung durch geschultes sozialpädagogisches Personal nötig, sagte Bremer. Ihre Fraktion fordere, nicht die Nutzerinnen einzuschränken, sondern die Konzerne. Die Gefahren von Desinformation, Hassrede und Suchtalgorithmen würden nicht mit dem 16. Geburtstag plötzlich verfliegen, betonte sie: „Social Media in seiner jetzigen Form, ohne faktische Plattformregulierung, ist für Erwachsene genauso gefährlich wie für Jugendliche“, betonte Bremer. Zudem sei unklar, wie eine Altersgrenze umgesetzt werden soll. Mit einer Altersverifikation würde die Anonymität im Netz faktisch abgeschafft und sie führe zu einer massiven Anhäufung privater Daten bei Plattformbetreibern, kritisierte sie. (lbr/05.03.2026)
Das LG Berlin II hat eine umfassende Verschwiegenheitsklausel in einem Drehbuchvertrag für unwirksam erklärt. Die Kritik einer Schauspielerin, die nach einer politischen Äußerung nicht mehr die Hauptrolle in ihrem eigenen Projekt spielen durfte, sei erlaubt, so das Gericht.
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Eurex – Europe’s leading derivatives exchange and, together with Eurex Clearing, one of the world’s leading central counterparties – reported lower trading volumes in February as overall market activity slowed. The exchange processed 148.4 million contracts during the month, representing a 14 percent decline from the 173.0 million contracts recorded a year earlier. Index derivatives decreased 19 percent to 47.7 million contracts. Interest rate derivatives fell 12 percent year-on-year to 78.2 million contracts, while equity derivatives dropped 10 percent to 22.4 million contracts.
OTC Clearing recorded strong growth in February, with notional outstanding volumes rising 34 percent year on year to EUR 53,238 billion, up from EUR 39,776 billion in February 2025. The main drivers were interest rate swaps and overnight index swaps.
Eurex Repo, Eurex’s leading electronic market for secured funding and financing, recorded a very strong performance in February 2026. Average term-adjusted volumes rose by 86 percent year-on-year to EUR 575.8 billion. This growth was primarily driven by both the Repo segment, which increased by 88 percent, and the GC Pooling segment, which also expanded significantly by 85 percent.
Business overview – February 2026
February
2026
February
2025
Change
Financial derivatives: traded contracts Eurex Exchange
Index derivatives (million)
47.7
58.8
-19%
Interest rate derivatives (million)
78.2
88.3
-12%
Equity derivatives (million)
22.4
24.9
-10%
Total (million)¹
148.4
173.0
-14%
OTC Clearing²
Notional outstanding volumes (billion EUR)
53,238
39,776
+34%
of which interest rate swaps (billion EUR)
21,711
16,783
+29%
of which overnight index swaps (billion EUR)
7,946
4,553
+75%
Average daily cleared volumes (billion EUR)
351
258
+36%
of which interest rate swaps (billion EUR)
74
41
+83%
of which overnight index swaps (billion EUR)
56
34
+65%
Compression volumes (billion EUR)
0
0
N/A
Repo: Average daily term adjusted volume on Eurex Repo
GC Pooling³ (billion EUR)
271.6
147.0
+85%
Repo Market (billion EUR)
304.2
162.0
+88%
Total (billion EUR)
575.8
309.0
+86%
1 The total number of contracts traded includes other asset classes such as commodities.
2 Notional cleared volumes including post trading events such as compression.
3 Includes all currencies.
Media contacts:
Irmgard Thiessen
+49 69 211-1 59 11
irmgard.thiessen@deutsche-boerse.com
Nina Lux
+49 69 211-1 37 53
nina.lux@deutsche-boerse.com
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, Klara Geywitz zur neuen Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. In geheimer Wahl entfielen auf die 50-Jährige 383 Stimmen. 181 Abgeordnete votierten gegen den Wahlvorschlag der Bundesregierung, 17 Abgeordnete enthielten sich. Für die Wahl waren mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Über den Wahlvorschlag muss nun noch der Bundesrat abstimmen. Klara Geywitz war von 2021 bis 2025 Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Zuvor hatte sie von 2004 bis 2019 als SPD-Abgeordnete dem Landtag von Brandenburg angehört und dort den Wahlkreis Potsdam I vertreten. 12 Jahre Amtszeit Amtsvorgänger Christian Ahrendt war am 25. Oktober 2012 in das Amt gewählt worden. Der Jurist war seit 7. Januar 2013 Vizepräsident des Bundesrechnungshofes und hat turnusgemäß nach zwölf Jahren seine Amtszeit im Januar 2025 beendet. Zuvor war er von 2005 bis 2013 Bundestagsabgeordneter der FDP aus Mecklenburg-Vorpommern. Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn ist Kay Scheller. Der Bundesrechnungshof prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat wählen auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes. Deren Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. (eis/05.03.2026)
Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website smartdirect500(.)com Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der angeblich im Vereinigten Königreich ansässige Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin warnt vor Angeboten der Morvath Ltd. / Morvath Traiding über die Website morvathltd(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden behauptet Morvath Ltd. / Morvath Traiding, von der European Financial Authority (FINAEU/FINA EU/FIN A EU - finaeu.morvathltd(.)com) autorisiert zu sein.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Kapitalmarktintegration I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (21/4467) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Verordnungen Nr. 1095 / 2010, Nr. 648 / 2012, Nr. 600 / 2014, Nr. 909 / 2014, 2015 / 2365, 2019 / 1156, 2021 / 23, 2022 / 858, 2023 / 1114, Nr. 1060 / 2009, 2016 / 1011, 2017 / 2402, 2023 / 2631 und 2024 / 3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16345 / 25) ab. Kapitalmarktintegration II: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (21/4468) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16347 / 25) ab. Finanzsicherheiten: Schließlich lehnten alle übrigen Fraktionen auch einen dritten Antrag der AfD-Fraktion (21/4469) ab. Der Antrag bezog sich auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten (Ratsdokument 16348 / 25). Petitionen: Das Parlament entschied über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 171 bis 183 (21/4331, 21/4332, 21/4333, 21/4334, 21/4335, 21/4336, 21/4337, 21/4338, 21/4339, 21/4340, 21/4341, 21/4341, 21/4343). Keine Unterstützung Deutschlands für das syrische Regime Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, Deutschland möge dem syrischen Regime keine Unterstützung zukommen lassen, bis die Verantwortlichen für das Massaker an der syrischen Westküste an den alawitischen Zivilisten zur Rechenschaft gezogen wurden. Zur Begründung führte der Petent im Wesentlichen an, das syrische Regime sei verantwortlich für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, darunter das jüngste Massaker an der syrischen Westküste. Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen seien im März 2025 innerhalb von 72 Stunden mehr als 900 Menschen aus religiösen Minderheiten, vor allem Alawiten, von Dschihadisten, die Anhänger der syrischen Streitkräfte gewesen seien, getötet worden. Deutschland dürfe sich nicht an der finanziellen Stabilisierung eines dschihadistischen Regimes beteiligen, das für Massaker an der eigenen Bevölkerung verantwortlich sei, hieß es in der Petition. Jede Form wirtschaftlicher Unterstützung – sei es durch Investitionen, Hilfsgelder oder geschäftliche Kooperationen – stärke ein System, das ungestraft Verbrechen begehe und keinerlei Anzeichen für politische Reformen zeige. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass das Auswärtige Amt die Gewalttaten an der syrischen Küste verurteilt, Aufklärung gefordert und die syrische Regierung aufgefordert habe, weitere Übergriffe zu verhindern. „Auch der Petitionsausschuss verurteilt Gewalt gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien auf das Schärfste“, heißt es in der Vorlage. Unterstützung „regierungsfern und bedarfsorientiert“ Die Bundesregierung habe betont, dass es keine direkten Zahlungen an die syrische Regierung gebe, wird weiter ausgeführt. Wie auf der 9. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigt, unterstütze die Bundesregierung Syrerinnen und Syrer mit 300 Millionen Euro in Syrien und den Nachbarstaaten. Dabei setzten sich die Mittel des Auswärtigen Amts aus 131 Millionen Euro für humanitäre Hilfe sowie 36 Millionen Euro für Stabilisierung und friedensfördernde Maßnahmen zusammen. Laut Bundesregierung werde die humanitäre Unterstützung regierungsfern und bedarfsorientiert über die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen wie die Deutsche Welthungerhilfe, den Norwegian Refugee Council und andere abgewickelt. Der Petitionsausschuss befürworte eine solche regierungsferne Unterstützung im Interesse der syrischen Zivilbevölkerung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Eingabe für geeignet, „in Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung einbezogen zu werden“. (eis/hau/05.03.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, zwei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Einbürgerungen: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel "Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik" (21/4466) vorgelegt. Die Vorlage soll vom Innenausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion fordert, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. Frauen in der Landwirtschaft: "Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4470), der in den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen wurde. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern und dazu rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching-, oder Netzwerkangebote sowie Förder- und -Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zu verstetigen und auszubauen. Zudem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden tragfähige Lösungen erarbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und zu schließen. Die Grünen fordern Maßnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit, sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz. (ste/eis/05.03.2026)