Aktuelle Nachrichten

The Federal Court weighs in: the limits of set-off clauses and annualised salaries for award-covered employees determined

Dentons Insights - Do, 18.09.2025 - 01:00

Australia: In a landmark decision, the Federal Court has clarified the lawful use of set-off clauses in employment contracts involving annualised salaries for award-covered employees.
In an amalgamation of joint proceedings involving Coles and Woolworths, the Court found that employers must not rely on “set-off” clauses within employment contracts to meet award entitlements – such as overtime and penalty rates. Rather, employers are obligated to ensure award entitlements are sufficiently met within each pay period. The decision also reinforces strict record-keeping obligations under the Fair Work Act 2009 (Cth), rejecting reliance on rosters and clock-in/out systems alone. This article explores the risks arising from the decision and outlines the practical steps your business should take to stay compliant and avoid costly underpayment claims.

Global AI, privacy and cyber insights

Norton Rose Fulbright - Do, 18.09.2025 - 00:55
Exploring the impact of AI was a key focus at two global conferences held earlier in 2025: the IAPP Global Privacy.

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertelften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing)

Buzer Nachrichten - Mi, 17.09.2025 - 23:00
18.09.2025 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Zweihundertelften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing)
V. v. 10.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 213

ändert
- Zweihundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing)

Vereinte Nationen: Staatschefs sollten sich klar zu Menschenrechten und internationaler Justiz bekennen

Click to expand Image Der Saal der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York City, New York, USA, 21. April 2025. © 2025 UN Photo/Loey Felipe

(New York, 17. September 2025) – Die Staats- und Regierungschefs der Welt, die vom 22. bis 30. September 2025 zur UN-Generalversammlung zusammenkommen, sollten sich dazu verpflichten, die Vereinten Nationen vor jenen mächtigen Regierungen zu schützen, die versuchen, die Organisation finanziell auszutrocknen und ihre Fähigkeit zur Förderung der Menschenrechte und der internationalen Justiz zu untergraben, erklärte Human Rights Watch heute.

Am Vorabend der jährlichen Generaldebatte der Generalversammlung werden die Staats- und Regierungschefs der Welt eine Konferenz zur Lage in Palästina abhalten. Den Vorsitz werden voraussichtlich der französische Präsident Emmanuel Macron und der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman übernehmen. 

„Die Menschenrechte und die UN werden in einem noch nie dagewesenen Ausmaß von mächtigen Regierungen bedroht“, sagte Federico Borello, Interims-Geschäftsführer von Human Rights Watch. „Die Staats- und Regierungschefs der Welt sollten sich dafür einsetzen, dass die Weltorganisation über die nötigen Ressourcen und den politischen Rückhalt verfügt, um ihre lebensrettende humanitäre und Menschenrechtsarbeit auf der ganzen Welt zu leisten – in Gaza, der Ukraine, im Sudan, in Haiti und überall dort, wo Menschen in Not sind.“

Die Regierungen sollten zudem Maßnahmen ergreifen, um Israels eskalierende Gräueltaten gegen die Palästinenser*innen in Gaza und im Westjordanland zu stoppen, so Human Rights Watch. Sie sollten die Sanktionen der USA gegen Personal des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), namhafte palästinensische Organisationen und einer UN-Expertin verurteilen und konkrete Schritte zur Beendigung der Gräueltaten unternehmen. Ferner sollten sie sich geschlossen hinter Institutionen wie den IStGH stellen, der gegen die Straflosigkeit von Kriegsverbrechen und anderen Gräueltaten in Myanmar, Israel/Palästina, im Sudan, in der Ukraine und in anderen Teilen der Welt kämpft.

Die Staats- und Regierungschefs der Welt sollten die Palästina-Konferenz am 22. September nutzen, um sich öffentlich zu Maßnahmen zu verpflichten, die darauf abzielen, die jahrzehntelange Straflosigkeit für Verstöße der israelischen Behörden gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gegenüber Palästinenser*innen zu beenden. Diese Konferenz, eine Reaktion auf das wegweisende Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 2024 zur Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel, ist die Fortsetzung einer hochrangigen Konferenz im Juli. 

In dem Gutachten hat der IGH festgestellt, dass die jahrzehntelange Besetzung durch Israel rechtswidrig ist, das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser*innen verletzt und durch schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Apartheid, gekennzeichnet ist. Frankreich, das Vereinigte Königreich, Australien, Kanada und andere Länder haben angekündigt, auf der Konferenz am 22. September einen palästinensischen Staat anerkennen zu wollen. 

Solche Erklärungen laufen jedoch Gefahr, wirkungslos zu bleiben, wenn sich die Staaten nicht zu konkreten Maßnahmen verpflichten, um Israels Ausrottung der Palästinenser*innen und die Ausweitung der rechtswidrigen Siedlungen zu stoppen. Die Regierungen sollten Waffenlieferungen an Israel aussetzen, den Handel mit illegalen Siedlungen verbieten und gezielte Sanktionen gegen israelische Amtsträger*innen verhängen, die für die anhaltenden Verbrechen gegen Palästinenser*innen verantwortlich sind, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordhandlungen, so Human Rights Watch. Die Staaten sollten auch die Hamas und palästinensische bewaffnete Gruppen dazu drängen, alle zivilen Geiseln freizulassen.

Die Vereinten Nationen befinden sich in einer existenziellen Finanzkrise, die vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Vereinigten Staaten sich weigern, ihre festgesetzten Beiträge – zu deren Zahlung die Länder verpflichtet sind – zu entrichten, und dass sie praktisch alle ihre freiwilligen Zahlungen an eine Vielzahl von UN-Organisationen und -Gremien eingestellt haben. Dies untergräbt die humanitäre Arbeit der Vereinten Nationen sowie die Untersuchungen der Menschenrechtslage u.a. in der Ukraine, Russland, im Sudan, in Syrien, Israel/Palästina, der Demokratischen Republik Kongo, in Afghanistan, Myanmar, Nordkorea und in weiteren Ländern. 

Die USA sind nicht das einzige Land, das seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Vereinten Nationen nicht nachkommt. China, der zweitgrößte Beitragszahler der UN, hat seine Zahlungen für den regulären Haushalt und die Friedenssicherungseinsätze der Organisation verzögert. Viele weitere Regierungen sind ebenfalls im Zahlungsrückstand. Wohlhabende Regierungen in der Europäischen Union, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, die Schweiz, die Niederlande, Schweden und weitere Länder sind dem Beispiel der USA gefolgt, die ihr nationales Budget für Entwicklungshilfe drastisch gekürzt haben, was sich massiv auf die Finanzierung internationaler Hilfsprogramme auswirkt. Dies verschärft die finanziellen Probleme der Vereinten Nationen zusätzlich.

Regierungen, denen die Menschenrechte am Herzen liegen, sollten ihre festgesetzten Beiträge vollständig und pünktlich zahlen und ihre freiwilligen Beiträge an die UN erhöhen, wobei Programme zum Schutz der Menschenrechte und zur Rettung von Menschenleben oberste Priorität haben sollten. 

Im Jahr 2023 leisteten die USA fast 13 Milliarden US-Dollar an Pflicht- und freiwilligen Beiträgen an die Vereinten Nationen. Diese Zahl ist in diesem Jahr auf fast null gesunken, nachdem US-Präsident Trump eine „Überprüfung” der US-Beiträge an die UN angeordnet hatte. Es bleibt unklar, ob, wann und in welchem Umfang die USA die Finanzierung der Organisation wieder aufnehmen werden. 

Die Führung der Vereinten Nationen sollte nach Wegen suchen, um Kosten zu senken, ohne dabei pauschale Kürzungen vorzunehmen, die sich unverhältnismäßig stark auf die Menschenrechtsarbeit auswirken würden, die ohnehin schon chronisch unterfinanziert ist. Während die Führung der Vereinten Nationen im Rahmen ihrer „UN80”-Initiative ein Paket von Kostensenkungsvorschlägen vorantreibt, sollte sie sicherstellen, dass unabhängige Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen über die notwendigen Ressourcen verfügen, um fortgesetzt werden zu können.  

„Die Überwachung und Untersuchungen durch die Vereinten Nationen können Regierungen, die die Menschenrechte nicht achten, davon abhalten, Gräueltaten gegen Zivilist*innen zu begehen”, sagte Borello. „Mächtige Regierungen, die versuchen, die humanitären und Menschenrechtsprogramme der Vereinten Nationen zu untergraben, sollten verurteilt werden und nicht als Vorbild dienen. Das Leben von Millionen Menschen auf der ganzen Welt hängt davon ab.”

Die Staats- und Regierungschefs sollten auf sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung der schweren Krisen im Sudan und in Haiti drängen. Im Sudan werden Zivilist*innen Opfer von Hungersnot, sexualisierter Gewalt und anderen Gräueltaten. In Haiti weiten kriminelle Gruppen ihre Kontrolle aus, eskalieren Morde und sexualisierte Gewalt, einschließlich Gruppenvergewaltigungen. Millionen Menschen sind zur Flucht gezwungen und es herrscht akute Ernährungsunsicherheit. Unterdessen hat UN-Generalsekretär Antonio Guterres es abgelehnt, Forderungen von Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitgliedstaaten bezüglich der Entsendung einer Schutzmission in den Sudan und nach Haiti zu unterstützen.

Am 6. Februar erließ US-Präsident Trump ein Dekret, welches das Einfrieren von Vermögenswerten und Einreiseverbote für IStGH-Personal und andere Personen, welche die Arbeit des Gerichtshofs unterstützen, genehmigt. Die US-Regierung hat bisher Sanktionen gegen den Ankläger des Gerichtshofs, seine beiden Stellvertreter*innen, sechs Richter*innen, die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete Francesca Albanese, sowie drei führende palästinensische zivilgesellschaftliche Organisationen verhängt. Diese Sanktionen sind ein eklatanter Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und das internationale Justizsystem. Sie zielen in erster Linie darauf ab, die laufenden Ermittlungen des IStGH in Palästina zu vereiteln, darunter die ausstehenden Haftbefehle des Gerichtshofs gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Gaza. 

Die UN-Mitgliedstaaten sollten ihre Unterstützung für das globale Mandat des IStGH und die wichtige Arbeit der Zivilgesellschaft bekräftigen und die US-Regierung auffordern, die Sanktionen aufzuheben. Die Mitgliedstaaten sollten sich außerdem zu konkreten Maßnahmen zum Schutz des Gerichtshofs vor solchen Sanktionen verpflichten, unter anderem durch Gesetze wie das EU-Blocking-Statut, das europäische Unternehmen vor den Auswirkungen extraterritorialer Sanktionen schützen soll.  

Die Mitgliedstaaten sollten sich weiter für internationale Gerechtigkeit einsetzen, indem sie alle Gutachten des Internationalen Gerichtshofs umsetzen, darunter auch jenes vom Juli, in dem der Klimawandel als existenzielle Bedrohung für den Planeten benannt und in dem argumentiert wird, dass das Versäumnis der Staaten, das Klima zu schützen, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

Die Delegierten sollten die Mitgliedstaaten dazu auffordern, die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zur Verhütung und Bestrafung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit voranzutreiben. Das Abkommen wird eine Lücke im Völkerrecht schließen, die zur Straflosigkeit bei schwerwiegenden Verbrechen wie Mord, Folter, Verschleppung, sexualisierter Gewalt und Verfolgung von Zivilist*innen weltweit beiträgt.

Die schrecklichen, systematischen Menschenrechtsverletzungen, welche die Taliban seit ihrer Machtübernahme im Jahr 2021 weiterhin gegen Frauen und Mädchen in Afghanistan begehen, veranschaulichen, warum Geschlechterapartheid in jedes künftige Abkommen über Verbrechen gegen die Menschlichkeit als ein solches Verbrechen aufgenommen werden sollte, so Human Rights Watch. 

„Die Vereinten Nationen und das internationale Menschenrechtssystem werden auf die Probe gestellt“, sagte Borello. „Um auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen, ist es entscheidend, sich gegen mächtige Regierungen zu wehren, die versuchen, internationale Normen zu untergraben und Wege zur Rechenschaftspflicht zu zerstören.“

Kategorien: Menschenrechte

Deutscher Bundestag lehnt Erteilung von Hausausweisen für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten ab – Klöckner: „Parlament ist der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen“

Bundestag | Pressemitteilungen - Mi, 17.09.2025 - 19:28
Der Deutsche Bundestag hat die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten abgelehnt. Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Bei allen abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte. Damit wäre bei einer Ausstellung des Ausweises ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden. Es liegen tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte. Die Erteilung eines Hausausweises setzt zwingend voraus, dass an der überprüften Zuverlässigkeit von Antragstellern keine begründeten Zweifel bestehen. Dazu Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen. Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages kann es keine Kompromisse geben. Bei allen, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Deutschen Bundestages haben, darf es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben. Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich.“

Gesundheitsetat steigt im Vergleich zum Vorjahr deutlich an

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 17.09.2025 - 19:00
Die drittgrößte Zuwachsrate (plus 2,57 Milliarden Euro) aller Einzelpläne im Vergleich zum Vorjahr sieht der Etatentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vor, den der Bundestag am Mittwoch, 17. September 2025, mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD in zweiter Lesung gebilligt hat. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen den Etatentwurf. Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) umfasst in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben von 19,28 Milliarden Euro gegenüber 16,71 Milliarden Euro im Jahr 2024. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kann mit Einnahmen von 106,18 Millionen Euro rechnen (2024: 104,32 Millionen Euro). Ministerin wirbt für grundlegende Reformen In der Schlussberatung warb Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für grundlegende Reformen, um das Vertrauen in die Sicherheit der Gesundheitsversorgung zu erhalten. Die Menschen müssten sich darauf verlassen können, dass ihnen bei Krankheiten geholfen werde, dass sie im Bedarfsfall einen Kinderarzt fänden und würdevoll gepflegt werden. Das sei das grundlegende Leistungsversprechen, das es zu bewahren gelte. Daher müssten die Leistungen in Gesundheit und Pflege auch bezahlbar bleiben, betonte sie: "Versorgungssicherheit erfordert stabile Finanzgrundlagen." Diese Grundlagen seien in den zurückliegenden Jaren vernachlässigt worden. Warken versicherte: "Wir sind entschlossen, das weitere Auseinanderdriften zwischen Einnahmen und Ausgaben zu stoppen." Die Beitragsspirale der vergangenen Jahre müsse durchbrochen werden. Die zumutbaren Belastungen für die Versicherten, Arbeitgeber und die Gesamtwirtschaft hätten ihre Grenze erreicht. Der Stufenplan sehe vor, die Beiträge in der Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung (GKV/SPV) zum Jahresanfang zu stabilisieren. Dazu würden derzeit Gespräche geführt. Warken betonte: "Uns ist allen bewusst, dass wir nicht mehr viel Zeit haben." Die Krankenkassen bräuchten schnell Klarheit für ihre Finanzplanung. Die Ministerin verwies außerdem auf die beiden Fachkommissionen für Gesundheit und Pflege, die Reformvorschläge erarbeiten sollen und bereits einberufen worden seien. Die Finanzkommission Gesundheit werde schon bis März 2026 erste Empfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 vorlegen. Bis Ende 2026 seien Empfehlungen für strukturelle Reformen geplant, um Einnahmen und Ausgaben langfristig ins Gleichgewicht zu bringen. Warken versicherte, die Kommission arbeite unabhängig und ohne Denkverbote. "Alles kommt auf den Prüfstand." Grüne kritisieren unsolide Finanzierung Scharfe Kritik an der Gesundheitspolitik im Allgemeinen und dem Haushaltsentwurf im Besonderen kam von der Opposition. Insbesondere Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) ging mit der Koalition hart ins Gericht. So würden die vier Milliarden Euro, die als Soforttransformationskosten für die Krankenhäuser eingeplant seien, aus Mitteln für Verkehrsprojekte umgelenkt und zweckentfremdet. Piechotta sprach von einem "Sündenfall" und dem unsolidesten haushaltpolitischen Vorgehen der vergangenen Jahre. Das Geld aus dem Sondervermögen für Verkehrsinfrastruktur werde auch noch "mit der Gießkanne" über die Kliniken ausgeschüttet. Wer die Behandlungszahlen am stärksten und schnellsten ausweiten könne, profitiere am meisten. Das seien in der Regel private Krankenhauskonzerne. Das Vorgehen der Koalition gefährde am Ende die Patienten und die Finanzen der Krankenkassen. SPD: Das ist ein Kompromiss Svenja Stadler (SPD) sagte, die Herausforderungen bei Gesundheit und Pflege seien enorm, sowohl strukturell als auch finanziell. "Wir müssen das Gesundheits- und Pflegesystem leistungsfähig halten, in Prävention und Forschung investieren, die GKV und die SPV retten und Kosten minimieren." Was die Soforthilfen für die Kliniken angeht, räumte Stadler ein, dass die SPD sich einen anderen Auszahlungsmechanismus gewünscht hätte, "einen Modus, der keine wirtschaftlichen Anreize schafft, nicht nach der Gießkanne". Was nun vorliege, sei ein Kompromiss. Die SPD-Abgeordnete machte deutlich, dass die nötigen Reformen in Gesundheitswesen schnell kommen müssen. Mit Blick auf die Finanzkommission Gesundheit sagte sie: "Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem." Eigentlich müssten die bekannten Probleme und Ursachen nicht wieder erörtert werden. Vielmehr gehe es darum, "ganz schnell zu praktischen, konkreten Umsetzungs- und Lösungsvorschlägen kommen, und zwar gleich morgen am liebsten." AfD für Reformen und Vereinfachungen Martin Sichert (AfD) zeichnete ein düsteres Bild der gegenwärtigen Versorgungslage und sprach von einem ungerechten Gesundheitssystem voller Beschwernisse und überbordender Bürokratie. Das Gesundheitssystem in seiner jetzigen Form diene nicht den Menschen, sondern eher Lobbyisten. Der Koalition fehle der Mut für grundlegende Reformen, derweil stiegen die Beiträge immer weiter. Er forderte, die Gesundheitspolitik müsse sich am Wohl der Bürger ausrichten und aus dem "Würgegriff der Lobbyisten" befreit werden. Sichert kritisierte lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Das könne im Einzelfall sogar ein Todesurteil sein, wenn es um besonders dringliche Fälle gehe. Er rügte: "Es fehlt an allen Ecken und Ende im Gesundheitssystem." Nötig seien systematische Reformen und Vereinfachungen im Zusammenspiel der verschiedenen Leistungsträger. Linke: Das System steht vor dem Kollaps Allgemeine Kritik an der Versorgungslage kam auch von Tamara Mazzi (Die Linke), die, ähnlich wie die AfD, von einem Mehrklassensystem sprach. "Unser Gesundheitssystem funktioniert für Besserverdienende und für die großen Gesundheits- und Pharmakonzerne, für alle anderen funktioniert gar nichts." So müssten Kassenpatienten monatelang auf Termine warten, Beschäftigte in Kliniken arbeiteten unter Dauerstress, und pflegende Angehörige seien körperlich und emotional am Ende. Für die große Mehrheit stehe das Gesundheits- und Pflegesystem vor dem Kollaps. Statt einen Systemwechsel einzuleiten, spare die Regierung weiter, etwa an der Aufklärung, der Suchtprävention oder der Forschung. Mazzi ging auch auf die sogenannte Maskenaffäre während der Corona-Pandemie ein und warb für einen Untersuchungsausschuss, um die Details der Beschaffung von Schutzmasken aufzuklären. Sie appellierte an die SPD, sich der Forderung von Linken und Grünen anzuschließen. Sie sprach von offenkundigen Verschleierungsversuchen und systematischen Tricksereien. Union: Strukturreformen sind notwendig Peter Aumer (CDU/CSU) wertete den Gesundheitsetat als Zeichen dafür, dass die Koalition die Prioritäten bei Gesundheit und Pflege setze. Gesundheitspolitik betreffe das Leben jedes Einzelnen und dürfe nie nachrangig behandelt werden. Er räumte ein, dass die Krankenversicherungen finanziell unter Druck stünden und wachsende Defizite jedes Jahr mit Bundeszuschüssen aufgefüllt werden müssten. Durch die regelmäßigen Zuschüsse an den Gesundheitsfonds sowie die aktuellen Darlehen werde die Liquidität gesichert. Gleichwohl seien Strukturreformen notwendig, auch für die Pflegeversicherung. "Uns allen ist klar, wir können nicht jedes Jahr Milliarden nachschießen, ohne strukturelle Antworten zu finden." Er versprach: "Wir gehen beherzt die Themen an." Zuschuss an den Gesundheitsfonds Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro. Vorgesehen ist auch ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, welche es im vergangenen Jahr nicht gab. Pflegevorsorge und Coronabekämpfung Die Ausgaben für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung schlagen mit 581,02 Millionen Euro zu Buche (2024: 79,61 Millionen Euro). Die Mehrkosten gehen auf ein überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 500 Millionen Euro zurück. Für die Prävention und für die Gesundheitsverbände sind insgesamt noch 959,31 Millionen Euro vorgesehen nach 1,09 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Zuschüsse zur „Bekämpfung des neuen Coronavirus“ liegen bei 60 Millionen Euro (2024: 15 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2 sollen auf 427,42 Millionen Euro steigen (2024: 346,23 Millionen Euro). Für die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen sollen 336,1 Millionen Euro bereitgestellt werden (2024: 486,12 Millionen Euro). Öffentlicher Gesundheitsdienst Der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ soll mit 53,22 Millionen Euro bedacht werden nach 163,82 Millionen Euro im letzten Jahr. Für Forschungsvorhaben und -einrichtungen sind 173,36 Millionen Euro eingeplant (2024: 175,99 Millionen Euro). Das „internationale Gesundheitswesen“ ist mit 132,35 Millionen Euro (2024: 133,61 Millionen Euro) im Etat vertreten. Davon sind 59,33 Millionen Euro zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit vorgesehen – etwas weniger als 2024 (60,25 Millionen Euro). (pk/hau/17.09.2025)

Mehr als ein Drittel des Gesamtetats für Arbeit und Soziales

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 17.09.2025 - 18:00
Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird auch in diesem Jahr der mit großem Abstand ausgabenstärkste des Bundeshaushalts bleiben. Das hat der Bundestag am Mittwoch, 17. September 2025, nach gut 75-minütiger Debatte beschlossen. Für den Einzelplan 11 im Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) stimmten in zweiter Lesung die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten die Fraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat sieht Ausgaben von 190,34 Milliarden Euro vor, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats und eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 14,67 Milliarden Euro. Der Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses zugrunde. Bei den Haushaltsberatungen wurden im Einzelplan 11 nur geringfügige Veränderungen vorgenommen. Unter anderem wurde der Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet um 41,61 Millionen Euro auf 12,88 Milliarden Euro aufgestockt. Um sechs Millionen Euro auf 3,6 Milliarden Euro gekürzt wurde die Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung. Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter Der Löwenanteil der Zuweisungen und Zuschüsse entfällt auf die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dafür sieht der Etat 134,38 Milliarden Euro vor (2024: 127,3 Milliarden Euro). Darin enthalten sind die Leistungen an die Rentenversicherung mit 122,5 Milliarden Euro (2024: 116,27 Milliarden Euro). 19,2 Milliarden Euro für die „Mütterrente“ Mit 4,77 Milliarden Euro (2024: 5,05 Milliarden Euro) beteiligt sich der Bund an der knappschaftlichen Rentenversicherung. 48,21 Milliarden Euro (2024: 44,85 Milliarden Euro) gehen als Zuschuss an die allgemeine Rentenversicherung, 12,83 Milliarden Euro (2024: 12,02 Milliarden Euro) an die Rentenversicherung in den neuen Ländern. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung beläuft sich auf 32,1 Milliarden Euro (2024: 30,83 Milliarden Euro). Die Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“) summieren sich auf 19,2 Milliarden Euro (2024: 18,14 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schlagen mit 11,75 Milliarden Euro zu Buche (2024: 10,9 Milliarden Euro). Grundsicherung für Arbeitsuchende Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist mit 51,96 Milliarden Euro eingestellt (2024: 46,81 Milliarden Euro). Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung soll von 11,6 Milliarden Euro in 2024 auf 13 Milliarden Euro in 2025 steigen. Einen Aufwuchs gibt es auch beim Bürgergeld: Im Entwurf vorgesehen sind 29,6 Milliarden Euro, 2024 waren noch 26,5 Milliarden Euro. Für die Eingliederung in Arbeit sehen die Planungen 4,1 Milliarden Euro vor (2024: 4,15 Milliarden Euro). Weniger Geld für Inklusion von Menschen mit Behinderungen Mit 389,62 Millionen Euro soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (2024: 523,7 Millionen Euro). Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz will die Regierung mit 135,45 Millionen Euro fördern. Im Etat für 2024 waren dafür noch 234,03 Millionen Euro eingestellt. AfD: Flüchtlinge sollen kein Bürgergeld mehr bekommen Gerrit Huy (AfD) störte sich beim Bürgergeld vor allem an den ausländischen Staatsangehörigkeiten sehr vieler Bürgergeld-Bezieher und forderte, diese müssten erst sehr viele Jahre in die Sozialsysteme eingezahlt haben, um einen Anspruch auf Leistungen zu erwerben. Auch sollten Flüchtlinge, die hier keine Arbeit fänden, in ihre Heimatländer zurückkehren oder ansonsten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bas: Wir wollen unser Land modernisieren Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bekräftigte den Reformwillen der Regierung: „Wir wollen unser Land modernisieren. Ich möchte, dass mehr Menschen in Arbeit kommen, in gute Arbeit.“ Dafür müsse die wirtschaftliche Dynamik gestärkt werden, so Bas. Sie ging außerdem auf die schon seit längerem geführte Debatte über das Sozialsystem ein und wehrte sich dagegen, dieses in Misskredit zu bringen. „Nur, wer sich auf die soziale Sicherheit verlassen kann, der ist auch bereit zu Reformen. Die Menschen erwarten, dass starke Schultern mehr tragen, aber auch, dass der Sozialstaat nicht ausgenutzt wird“, betonte sie. Grüne: Schieflage zwischen den Generationen Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) attestierte Union und SPD ein Stillhalteabkommen zulasten der jüngeren Generation. Sei es die Mütterrente, die Haltelinie oder die Aktivrente, dies alles müsse nicht die jetzige Rentengeneration bezahlen. „Wo sind die Maßnahmen, die den demografischen Wandel angehen?“, fragte er und kritisierte eine Schieflage. Eckert mahnte außerdem grundlegendere Reformen in den Jobcentern an, um die Arbeitsvermittlung effektiver zu gestalten. Union: Es ist wichtig, dass der Arbeitsmarkt anzieht Dr. Yannick Bury (CDU/CSU) konzentrierte sich in seiner Rede vor allem darauf, die Bedeutung von wirtschaftlicher Flaute oder wirtschaftlicher Dynamik für den Etat des BMAS herauszuarbeiten. „Es ist entscheidend, dass der Arbeitsmarkt anzieht, damit sich die Beitragszahlungen in die Sozialsysteme stabilisieren. Umgekehrt wird die Leistungsfähigkeit des Landes durch zu hohe Sozialabgaben auf Einkommen belastet“, sagte er. Die größte Gefahr für die Sozialsysteme sei nicht die aktuelle Diskussion darüber, sondern, jetzt nichts zu tun, warnte er. Linke: Arbeitslosen nicht Schuld an verfehlter Wirtschaftspolitik Tamara Mazzi (Die Linke) sagte, aus ihrer Sicht hörten die Angriffe auf Bürgergeld-Beziehende nicht auf. „Aber die Arbeitslosen sind nicht Schuld an Ihrer verfehlten Wirtschaftspolitik, und Haushaltslöcher lassen sich auch mit Einsparungen beim Bürgergeld nicht stopfen“, kritisierte sie. Sie warf der Bundesregierung vor, ausgerechnet bei der Weiterbildung von Arbeitssuchenden zu sparen. Schon jetzt hätten sich die Teilnehmerzahlen bei Maßnahmen des sozialen Arbeitsmarktes halbiert. SPD: Der Sozialstaat ist kein Almosen Kathrin Michel (SPD) ging ebenfalls auf die Sozialstaatsdebatte ein: „Was wir brauchen, ist ein starkes soziales Fundament. Unser Sozialstaat ist kein Almosen, er ist die Brücke, die uns verbindet und die Gesellschaft zusammenhält.“ Sie hob lobend die Schaffung des Inklusiven Digitalpakts, die Eingliederungsmittel für die Jobcenter und die Absicherung von beruflichen Integrationssprachkursen hervor. (hau/che/17.09.25)

Es bleibt bei 1.000 Euro: Gegoogelter Bewerber bekommt keinen höheren Schadensersatz

beck-aktuell - Mi, 17.09.2025 - 17:17

Weil die Universität Düsseldorf seine Vorstrafe "ergoogelt" hatte, verlangte ein Volljurist wegen eines Datenschutzverstoßes im Bewerbungsprozess eine Entschädigung. Das BAG bestätigte: Es bleibt beim bereits zugesprochenen Betrag. 



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22,36 Milliarden Euro für neu zugeschnittenes Forschungsministerium

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 17.09.2025 - 17:00
Dem neu zugeschnittenen Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 22,36 Milliarden Euro möglich (2024: 21,48 Milliarden Euro). Das beschloss der Bundestag am Mittwoch, 17. September 2025, als er den Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung in zweiter Beratung annahm. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Der Etat von Bundesministerin Dorothee Bär (CSU) sieht Einnahmen in Höhe von 51,25 Millionen Euro vor – ebenso wie auch im Vorjahr. Im Verlaufe der Beratungen des Haushaltsausschusses, deren Ende die Bereinigungssitzung darstellte, wurden am Einzelplan 30 nur wenige Änderungen vorgenommen, die sich im Ergebnis fast ausgleichen. BAföG ist größter Ausgabeposten Größter Posten sind die Ausgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dafür sind 2 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 2,14 Milliarden Euro im Jahr 2024. Für die berufliche Aufstiegsfortbildung soll es 876,18 Millionen Euro geben (2024: 852,18 Millionen Euro), für die „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ 307,82 Millionen Euro (2024: 264,42 Millionen Euro), für die „Stärkung des Lernens im Lebenslauf“ 347,93 Millionen Euro (2024: 393,12 Millionen Euro) und für die Begabtenförderung 496,58 Millionen Euro (2024: 464,72 Millionen Euro). Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen 1,62 Milliarden Euro sieht der Etat für Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen vor (2024: 1,25 Milliarden Euro). Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden die seit dem 16. Mai 2019 von Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zum Digitalpakt Schule. Die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems soll mit 8,12 Milliarden Euro verbessert werden (2024: 7,98 Milliarden Euro). Darin enthalten sind 2,08 Milliarden Euro für die Stärkung von Studium und Lehre (2024: 2,05 Milliarden Euro). Für die Exzellenzstrategie zur Förderung der Spitzenforschung an Universitäten sollen 399,75 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2024: 400 Millionen Euro). Förderung von Forschungseinrichtungen Die Förderung der Großforschungseinrichtungen sieht vor, dass die Deutsche Forschungsgemeinschaft 2,12 Milliarden Euro erhält (2024: 2,08 Milliarden Euro), die Max-Planck-Gesellschaft 1,26 Milliarden Euro (2024: 1,25 Milliarden Euro), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung 859,88 Millionen Euro (2024: 849,53 Millionen Euro) und die Zentren der Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft sowie das Berliner Institut für Gesundheitsforschung 3,13 Milliarden Euro (2024: 3,03 Milliarden Euro). AfD: Einfallsloser Gesinunngshaushalt Von einem „einfallslosen linken Gesinnungshaushalt“ sprach Sergej Minich (AfD) zu Beginn der Debatte. Der Einzelplan 30 sei ein gigantisches Steuerzahlerbuffet für Ideologen, Parteistiftungen und Prestigeprojekte, sagte er. Bei der „sogenannten Begabtenförderung“, so der AfD-Abgeordnete, handle es sich um mehr als 340 Millionen Euro für parteinahe Stiftungen von Union, SPD, Grünen und Linken. „Alle bekommen ihr Stück vom Kuchen“, sagte Minich. Das Ganze sei eine staatlich finanzierte Kaderschmiede für den Parteiapparat. Beim Digitalpakt Schule seien schon Milliarden Euro versenkt worden. 2025 kämen nochmals 1,6 Milliarden Euro hinzu. „Sie haben es geschafft, Milliarden auszugeben, ohne das Bildungsniveau nur um eine Kommastelle zu verbessern“, befand der AfD-Abgeordnete. Der Digitalpakt, so sein Urteil, sei eine Fehlinvestition. Union: Etat ist in Zahlen gegossene Zukunft Für Carsten Körber (CDU/CSU) ist der Haushalt des Forschungsministeriums indes „in Zahlen gegossene Zukunft“. Er sei eine strategische Entscheidung für die gezielte Förderung statt zerstreuter Mittel. „Damit stärken wir unsere Wertschöpfung, unsere Innovationskraft und unsere technologische Souveränität“, sagte der Unionsabgeordnete. Körber verwies auf das „Tausend-Köpfe-Programm“, das in diesem Jahr starte. „Wir wollen internationale Spitzenforscher und die besten Nachwuchstalente nach Deutschland holen“, betonte er. Dafür seien im Haushaltsausschuss die Grundlagen geschaffen worden. Auch den großen Nachholbedarf bei der Long-Covid Forschung gehe man nun entschlossen an. Zusätzliche zwei Millionen Euro für die Forschung noch in diesem Jahr seien ein allererstes Signal. Grüne kritisieren Prioritätensetzung der Ministerin Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) warf Forschungsministerin Bär vor, bei ihrem Fokus auf Hightech und Innovation die „Brot- und Butter-Themen“ wie Hochschulbau und BaföG weniger im Blick zu haben. „Wenn wir Forschung, Innovation und Raumfahrt aber in 10, 15 oder 20 Jahren noch machen wollen, müssen wir uns darum kümmern, dass wir heute die Studierenden und die Azubis auf dem Weg dahin nicht verlieren“, sagte Piechotta. Die im Etat befindliche Globale Minderausgabe (GMA) in Höhe von 500 Millionen Euro stieß ebenfalls auf Kritik bei der Grünenabgeordneten. Diese halbe Milliarde müsse von der Ministerin unterjährig eingespart werden. Das Parlament habe dabei nicht die Kontrolle darüber, „an welchen Stellen das passiert“. Das sei das Gegenteil von Haushaltswahrheit und -klarheit, befand sie. SPD: Investieren in Technologie von morgen Damit Deutschland die aktuelle Transformation mitgestalten kann, brauche es Innovationen, Talente und starke Technologien, sagte Svenja Schulze (SPD). „Wir brauchen vor allem eine Politik, die vorausdenkt.“ Mit der Hightech-Agenda habe die Koalition genau das beschlossen. „Wir investieren in die Technologien von morgen“, sagte sie. Investitionen von heute würden darüber entscheiden, „ob wir morgen auch noch vorn mitspielen oder ob wir abgehängt werden“. Deutschland, so Schulze weiter, sei sehr forschungsstark. Hier werde Grundlagenforschung auf Weltniveau betrieben. „Wir müssen aber darin besser werden, dieses Wissen auch in die Praxis zu übertragen“, forderte die SPD-Abgeordnete. Es reiche nicht, Spitze bei der Grundlagenforschung zu sein, wenn das Geld später andere verdienen. Das dürfe nicht so bleiben. „Deshalb ist die Hightech-Agenda ein wichtiges Werkzeug.“ Linke fordert Bildungs-Sondervermögen Ministerin Bär wolle sich an der „Weltraumkolonialisierung“ beteiligen, statt sich mit den realen Herausforderungen der Menschen auf diesem Planeten zu beschäftigten, bemängelte Anne-Mieke Bremer (Die Linke). In der Hightech-Agenda würden diese realen Probleme komplett ausgeblendet. Technischer Fortschritt müsse aber auch sozialer Fortschritt sein, forderte die Linken-Abgeordnete. Bremer wies auf die „offensichtlichen Probleme der Hochschulen“ hin, die auch im Verantwortungsbereich der Ministerin lägen. Marode Gebäude, ein gewaltiger Investitionsstau, Kettenverträge, die Abwanderung der Wissenschaft und ein BaföG, dessen Höhe an Realitätsverweigerung grenze, seien da zu nennen. Bremer forderte daher ein eigenes zweckgebundenes Bildungs-Sondervermögen. Ministerin: Wir sind das Future-Ministerium In der Hightech-Agenda, so entgegnete Forschungsministerin Dorothee Bär, sei viel drin zur Gesundheitsforschung, „beispielsweise auch zur Krebsforschung“. Das einfach so abzutun, sei eine große Fehlleistung, befand sie. Mit dem Haushalt wolle man Deutschland wieder voranbringen. „Wir sind das Future-Ministerium, auch wenn es hier Yesterday-Politiker gibt“, sagte Bär. (hau/17.09.2025)

Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den Verfassungsgerichten

LTO Nachrichten - Mi, 17.09.2025 - 16:38

Er will Oberbürgermeister in Ludwigshafen werden, doch nun steht fest: Er wird endgültig nicht zur Wahl zugelassen. Das steht fest, nachdem AfD-Mann Joachim Paul auch vor den Verfassungsgerichten gescheitert ist.