Aktuelle Nachrichten

Linke will Personalkosten aus Fallpauschalen ausgliedern

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 12.11.2025 - 10:30
Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion plädiert in einem Antrag für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern.

Grüne wollen Gesundheitsversorgung von Kindern verbessern

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 12.11.2025 - 10:30
Gesundheit/Antrag Die Grünen-Fraktion fordert in einem Antrag, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern.

Anpassung der Mindeststeuer mit Änderungen gebilligt

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 12.11.2025 - 10:30
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwoch Änderungen am Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Mindeststeuer gebilligt.

Anhörung zur Kurzzeitvermietungen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 12.11.2025 - 10:30
Tourismus/Anhörung Der Ausschuss für Tourismus führt am Mittwoch eine Anhörung zu Kurzzeitvermietungen durch.

Biomasse bleibt im Stromsteuergesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 12.11.2025 - 10:30
Finanzen/Ausschuss Biomasse sowie Klär- und Deponiegas werden im Steuerrecht weiterhin als Strom aus erneuerbaren Energien definiert.

BVerwG 7 C 7.24 - Urteil - Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

BVerwG Nachrichten - Mi, 12.11.2025 - 10:28
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Sachverständige: Anschluss im Wettlauf um den Weltraum nicht verlieren

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 12.11.2025 - 10:25
Anlässlich der ESA-Ministerratskonferenz am 26. und 27. November 2025 in Bremen hat am Mittwoch, 12. November 2025, im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikolgenabschätzung ein öffentliches Fachgespräch stattgefunden. Die Sachverständigen aus Raumfahrt und Industrie betonten, dass Deutschland und Europa im Wettlauf um den Weltraum nicht den Anschluss verlieren dürften. Mutige und ambitionierte Entscheidungen gefordert Vom EAC European Astronaut Centre waren der Astronaut Dr. Alexander Gerst und Prof. Dr. Daniel Neuenschander geladen. Laut Gerst wird die anstehende ESA-Ministerratskonferenz zukunftsweisend sein und entscheiden, „wie sich Deutschland mit Europa für die Ära Weltraumfahrt aufstellen will“. Er forderte „mutige und ambitionierte Entscheidungen“, um Deutschland und Europa auf einen eigenen Weg bei der Weltraumforschung zu bringen und dadurch ein attraktiver Partner für andere Nationen zu werden. Sein Kollege Daniel Neuenschander ergänzte die fünf strategischen Ziele, um die es bei der ESA-Ministerratskonferenz gehe: Das seien der Schutz des Planeten und des Klimas; das Ziel Erforschen und Entdecken; drittens die Stärkung der Autonomie und Resilienz; viertens Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie fünftens die Inspiration zukünftiger Talente. "Entwicklung resilienter Systeme ist essenziell" Vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) war Dr. Anke Pagels-Kerp zum Fachgespräch zugeschaltet. Sie machte deutlich, welchen Einfluss die Raumfahrt auf das tägliche Leben hat. So würden beispielsweise Smartphones, Autos und Flugzeuge von Navigationssystemen wie Galileo oder GPS abhängen. Auch der Börsenhandel, Geldautomaten oder Umspannwerke würde das „hochgenaue Zeitsignal der Navigationssatelliten“ nutzen. Störungen von Satelliten hätten dementsprechende fatale Folgen. „Die Entwicklung resilienter Systeme“ ist daher laut Pagels-Kerp „essenziell für unsere Gesellschaft“. Auch Extremwetterergebnisse wie vor einigen Jahren im Ahrtal würden künftig zunehmen. Satelliten könnten helfen, diese zu prognostizieren und im Krisenfall die Rettungskräfte zu unterstützen. Sie sagte außerdem, dass allein die Finanzierung noch keine gute Forschung mache. Es sei daher besonders wichtig, dass Europa seine Technologiekompetenzen erhalte und Investitionen „von der Ausbildung bis hin zur Anwendung“ getätigt würden. "Enormes Wachstumspotenzial der Raumfahrt" Als Vertreterin aus der Industrie nahm Eva-Maria Aicher von der Hensoldt Sensors GmbH am Fachgespräch teil. Sie betonte, dass die Zulieferindustrie das „Rückgrat der Wertschöpfungskette sei“ – sowohl technologisch und wirtschaftlich als auch strategisch. Die deutsche Industrie erwarte bei der ESA-Ministerratskonferenz ein starkes Bekenntnis der deutschen Politik zur Raumfahrt. Es brauche eine nationale Raumfahrtstrategie, die die ESA-Tätigkeit unterstütze, sagte Aicher. Schließlich sei die Raumfahrt die „Grundlage unseres Wohlstands und unserer Sicherheit im 21. Jahrhundert“. Aicher hob das „enorme Wachstumspotenzial“ der Raumfahrt hervor. Schätzungen zufolge könne der Weltraummarkt bis 2040 auf über 1,1 Billionen US-Dollar anwachsen. Die Regierung habe jetzt die Chance, „die Weichen für die strategische Positionierung Deutschlands in der globalen Raumfahrt zu stellen“. "Finanzierung noch nicht gänzlich geklärt" Marco R. Fuchs vom Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) ergänzte, dass die staatlichen Investitionen in die Raumfahrt in Europa relativ gesehen in den vergangenen Jahren zurückgegangen seien. Dies sei kein gutes Signal. Fuchs erklärte, dass in den meisten Ländern die Raumfahrt nach wie vor durch staatliche Investitionen definiert werden werde. Mehr als 100 Länder hätten mittlerweile eine eigene Raumfahrtagentur. Europa müsse aufpassen, dass es im Wettlauf zwischen USA und China nicht abgehängt werde. Auf Nachfrage zu den Plänen der Bundesregierung für die ESA-Ministerratskonferenz antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Forschungsministerium, Dr. Silke Launert (CSU), dass Deutschland Zeichnungsabsichten in allen Bereichen habe. Allerdings sei derzeit die Finanzierung noch nicht gänzlich geklärt. Man habe daher Hoffnung, in einigen Teilbereichen Mittel aus der Bereichsausnahme zu bekommen, sagte Launert. (des/12.11.2025)

Norton Rose Fulbright South Africa update

Norton Rose Fulbright - Mi, 12.11.2025 - 09:48
Global law firm Norton Rose Fulbright and its South African leadership team announced today that its South African business will become an independent law firm on March 31, 2026, after a carefully structured transition.

BVerwG 1 WB 36.24 - Beschluss - Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen Regelbeurteilung

BVerwG Nachrichten - Mi, 12.11.2025 - 09:46
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 6 KSt 3.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 12.11.2025 - 09:15
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BGBl. 2025 I Nr. 8

Hundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee) vom 10. Januar 2025

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Lob und Kritik

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Die geplante Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie stößt in einer Anhörung des Rechtsausschusses auf das Lob, aber auch auf Kritik der Sachverständigen.

Bundesrat fordert angepasste Kostenregelung für Sozialgerichte

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zu einem Regierungsentwurf, auch an Sozialgerichten bei Kostenentscheidungen das Gericht und nicht nur den Vorsitzenden entscheiden zu lassen.

Bundesrat zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge" (21/1851) Stellung genommen.

Nachbesserungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat sieht in einer Stellungnahme Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Keine Details zu NSU-Ermittlungen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung gibt in Antwort auf Linken-Anfrage keine Auskünfte zu laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den NSU.

Bundesrat warnt vor zu hohen Bürokratiekosten

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (21/1855) Stellung genommen.

Bundesrat will präzisere Regelung zum Widerrufsrecht

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat regt Änderungen an dem Entwurf eines Gesetzes zur "Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts" an.

GovTech – Förderung der Digitalisierung des öffentlichen Sektors

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 12.11.2025 - 06:20

Eine Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist überfällig. Schon mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz) im Jahr 2017 hat der Bundesgesetzgeber der Verwaltung aufgegeben, behördliche Leistungen zu digitalisieren. Bund und Länder sind daher verpflichtet, Teile ihrer Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten (vgl. § 1a Abs. 1 Satz 1 Onlinezugangsgesetz). Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen und ausschließlich Unternehmen betreffen, sollen ab Ende des Jahres 2030 sogar ausschließlich elektronisch angeboten werden (vgl. § 1a Abs. 2 Satz 2 Onlinezugangsgesetz).

Auch die Europäische Union hat sich in dem Beschluss über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (Beschluss (EU) 2022/2481) umfassende Digitalziele gesetzt. Die in Artikel 4 des Beschlusses genannten „Digitalziele“ sehen auch die Digitalisierung öffentlicher Dienste bis zum Jahr 2030 vor. Dazu gehört, dass wesentliche öffentliche Dienste zu 100 % online bereitgestellt werden und dass 100 % der Unionsbürger Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten sowie einem sicheren digitalen Identitätsnachweis erhalten.

Bedeutung von GovTech für die Verwaltungsdigitalisierung

Zur Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes ebenso wie zur Erfüllung der Ziele der Europäischen Union ist der Staat gehalten, Hard- und Software in großem Umfang am Markt zu beschaffen. Mit der bloßen Beschaffung neuer Hard- und Software ist es jedoch nicht getan. Eine umfassende Digitalisierung des Leistungsprofils der öffentlichen Verwaltung erfordert kreative Lösungen und Innovationen. Die Verwaltungsdigitalisierung entpuppt sich so als Mammutaufgabe, die nicht vom Staat allein bewältigt werden kann. Eine Unterstützung durch technologieorientierte Unternehmen ist daher unerlässlich, um die Vorgaben des deutschen Onlinezugangsgesetzes umzusetzen und die europäischen Digitalziele zu erreichen. 

Government Technology, kurz GovTech, beschreibt die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen sowie Start-ups und KMU zur Förderung von Innovation und Kreativität bei der Umsetzung der nationalen und europäischen Ziele einer umfassenden Verwaltungsdigitalisierung. Die EU-Verordnung für ein interoperables Europa vom 13. März 2024 (Verordnung (EU) 2024/903) definiert den Begriff GovTech in Artikel 2 als

die technologiegestützte Zusammenarbeit zwischen Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zur Unterstützung des digitalen Wandels im öffentlichen Sektor.

Der GovTech-Bereich bildet daher einen entscheidenden Treiber für die Verwaltungsdigitalisierung, der die notwendige technologische Infrastruktur und Expertise privater Akteure mit Stellen der öffentlichen Verwaltung zusammenbringt und damit den Grundstein für digitales Verwaltungshandeln legt. 

GovTech-Kooperationsforen als Anlaufstelle für Start-ups und KMU

Kontakt zu Stellen der öffentlichen Verwaltung als potenziellen Auftraggebern ist für GovTech-Start-ups und KMU entscheidend, um ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vertreiben. Öffentliche Ausschreibungen verlaufen jedoch häufig ohne eine Beteiligung von Start-ups, weil Referenzen über Aufträge in der öffentlichen Verwaltung fehlen, bestimmte Umsatzschwellen nicht erreicht werden oder schlicht zeitliche Kapazitäten fehlen, sich mit der komplexen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens vertraut zu machen. Um Start-ups, aber auch KMU eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen zu erleichtern, spielen im Bereich GovTech Kooperationsforen daher eine wesentliche Rolle. 

Foren wie etwa der GovTech Campus Deutschland e.V. schaffen eine Plattform, auf der sich Verwaltung und Technologieanbieter vernetzen, austauschen und zusammenarbeiten können. Ziel des GovTech Campus Deutschland e.V. ist es, seine Mitglieder über die verschiedenen Organisations- und Verwaltungsebenen hinweg zu vernetzen und Räume zu schaffen, in denen Expertise und Umsetzungserfahrung zusammenkommen. Der Verein versteht sich selbst als „operative Schnittstelle zwischen Verwaltung und Technologieanbietern“, an der der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Tech-Unternehmen an Innovationsprojekten für die öffentliche Verwaltung arbeiten. Daneben eröffnet das Global Government Technology Centre Unternehmen eine globale Plattform für den Austausch und die Zusammenarbeit, um den technologischen Fortschritt im öffentlichen Sektor voranzutreiben.

Eine weitere Anlaufstelle, vor allem für Start-ups und Akteure aus der Gründerszene, bietet die de:hub Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Die Initiative begleitet und unterstützt GovTech Start-ups von der Gründung bis zum Markteintritt, insbesondere durch gezielte Vernetzung mit Politik und Wissenschaft.

GovTech-Fördermittel – Eine breite Förderkulisse auf nationaler und europäischer Ebene 

Die steigende Nachfrage nach GovTech-Produkten spiegelt sich auch in zahlreichen Förderprogrammen auf nationaler und europäischer Ebene wider. Die jeweiligen Förderrichtlinien der einzelnen Förderprogramme weisen detaillierte Fördervoraussetzungen aus und legen die Förderhöhe, das Antragsverfahren sowie potenzielle Mitwirkungspflichten der Zuwendungsempfänger fest. Trotz des aufwendigen, teilweise mehrstufigen Auswahlverfahrens besteht kein Anspruch der Unternehmen auf einen begünstigenden Zuwendungsbescheid. Vielmehr liegt es stets im pflichtgemäßen Ermessen des Fördergebers, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen Zuwendungsbescheid zu erlassen.

Zu bedenken ist, dass auch nach positiver Bescheidung Dokumentations- und Mitwirkungspflichten des Zuwendungsempfängers bestehen. Diese werden in der Regel im Zuwendungsbescheid konkretisiert und können beispielsweise eine vollständige Dokumentation der Ergebnisse nach Projektabschluss umfassen.

Nationale Förderprogramme

Das Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien″ des BMWE regelt Zuschüsse für (GovTech-)Unternehmen, die im Verbund mit Partnern aus der Wissenschaft vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien durchführen wollen. Als Ansprechpartner für Unternehmen setzt das Ministerium den Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) ein. Gefördert werden insbesondere Vorhaben mit „Leuchtturmcharakter“ für die wirtschaftliche Umsetzung innovativer digitaler Technologien und Anwendungen, unter anderem aus dem Bereich der KI-Entwicklung oder der Kommunikationstechnologien. Voraussetzung für den Erhalt eines Förderbescheids ist das erfolgreiche Durchlaufen des Antragsverfahrens. Projektvorschläge können nur auf Grundlage von Förderaufrufen zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Diese werden in unregelmäßigen Abständen im Internet veröffentlicht und adressieren unterschiedliche Themen aus dem Bereich der Digitalisierung. 

Daneben fördert das bundesweite Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWE mittelständische, einschließlich junger und kleiner Unternehmen, die an anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu neuen Produkten oder technischen Dienstleistungen arbeiten. Gefördert werden Einzelprojekte eines Unternehmens, Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung oder Innovationsnetzwerke bestehend aus mindestens sechs unabhängigen KMU. Gute Marktchancen und ein hoher technologischer Innovationsgehalt der Projekte sind wesentlich für die Bewilligung eines Zuwendungsbescheids. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Fördersätze belaufen sich je nach Unternehmensgröße und Kooperationspartner auf 25 bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Eine Auszahlung erfolgt nachträglich auf Anforderung des Zuwendungsempfängers in Teilbeiträgen und soweit die erforderlichen Nachweise erbracht wurden. 

Europäische Förderprogramme

Auf EU-Ebene stehen mit den Förderprogrammen „Digitales Europa“ sowie „Horizon Europe“ bis zum Jahr 2027 weitere Fördermittel von insgesamt EUR 21,8 Milliarden für den Aufbau eines innovativen Europas und die Beschleunigung des digitalen Wandels innerhalb der Union zur Verfügung. 

Das Programm „Digitales Europa“ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (2021 bis 2027) ist ein EU-Finanzierungsprogramm zur Förderung der Bereitstellung digitaler Technologien für Unternehmen, Bürger und öffentliche Verwaltungen. Nationaler Ansprechpartner ist das Bundesministerium für Verkehr. Ziel ist es u.a. die Förderung von Projekten zur Konzeption, Erprobung, Umsetzung sowie Einführung und Instandhaltung interoperabler digitaler Lösungen – einschließlich Lösungen der digitalen Verwaltung – für öffentliche Dienste auf Unionsebene. Um eine Förderung zu erhalten, sollten Unternehmen bereits ein ausgereiftes Projektkonzept sowie einen soliden Durchführungsplan vorlegen können. Bestenfalls dargelegt werden sollte darüber hinaus ein Plan zum Nachweis der langfristigen Tragfähigkeit der erarbeiteten Lösung ebenso wie die Möglichkeit der Weiterverwendung und Anpassung der Projektergebnisse.

Mit „Horizon Europe“ stellt die EU unter anderem Gelder für den EIC Accelerator bereit, der Start-ups und KMU mit umfangreichen Investitionen bei der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen unterstützt, die das Potenzial haben, neue Märkte zu eröffnen oder bestehende Märkte zu transformieren. Nationale Kontaktstelle für den EIC Accelerator ist der Projektträger DLR. Der Bewerbungsprozess ist vierstufig aufgebaut. Nach Einreichen eines kurzen Projektvorschlags, muss ein umfassender Antrag mit vollständigem Businessplan, einer Pitch-Präsentation und einem dreiminütigen Pitch-Video vorgelegt werden, auf den anschließend ein persönliches Interview folgt. Erst nach dreimalig positivem Urteil steht die Unterzeichnung einer Fördervereinbarung in Aussicht.

Unternehmen sollten den GovTech-Bereich aufmerksam beobachten und insbesondere neue Kooperationsforen und Förderprogramme im Blick behalten

Gerade Start-ups sollten bemüht sein, ausreichend Kapazitäten in das Antragsverfahren für Förderungen zu investieren. Je nach Umfang und Komplexität der Antragstellung kann es sinnvoll sein, externe Unterstützung und Beratung heranzuziehen. Während der Umsetzung des geförderten Vorhabens sind mögliche Rückforderungsrisiken zu bedenken.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Blogserie „Fördermittel und Subventionen“ begleiten. Die Blogserie lebt vom Dialog. Wir freuen uns daher über Ihr Feedback und Anregungen zu weiteren Themen. Gleichzeitig steht Ihnen unser Team jederzeit für Rückfragen oder vertiefende Gespräche zur Verfügung.

Der Beitrag GovTech – Förderung der Digitalisierung des öffentlichen Sektors erschien zuerst auf CMS Blog.