Aktuelle Nachrichten

Schutz geografischer Angaben

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 13:58
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD fordert in einem Antrag einen besseren Schutz geografischer Angaben auf Lebensmitteln und anderen Produkten.

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 13:45
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Rechtshilfe: Der Bundestag den Vertrag über die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien angenommen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke haben die Abgeordneten für den Gesetzentwurf gestimmt. Demnach soll die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien auf eine verbindliche völkervertragliche Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen“ (21/1854) vorgelegt, mit dem der Vertrag ratifiziert wird. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf (21/2372) erhoben. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (21/2596). Wirtschaft: Die Abgeordneten haben einstimmig die Anpassung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige verabschiedet. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1“ vorgelegt (21/1864). Abgestimmt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/2599) und eines Berichts des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2627). Im Gesetzentwurf heißt es, die aktuell geltende standardisierte statistische Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union NACE sei überarbeitet worden und müsse in nationales Recht umgesetzt werden. Die zuvor geltende Version NACE Revision 2 wurde nach Regierungsangaben zuletzt 2006 durch die EU-Verordnung Nr. 1893 / 2006 revidiert und wird seit 2008 von den Mitgliedstaaten angewendet. Die neue NACE Revision 2.1 wirke sich unmittelbar auf die Bundesstatistik aus und erfordere eine Änderung nationaler Statistikgesetze. Die Wirtschaftsstatistiken in Deutschland basieren nicht unmittelbar auf der NACE, sondern auf der daraus abgeleiteten, tiefer gegliederten nationalen „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (WZ). Das Ziel der Artikel 1 bis 10 des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der betroffenen nationalen Rechtsvorschriften an die sich aus der NACE Revision 2.1 und der WZ 2025 ergebenden wirtschaftssystematischen Vorgaben und an die sich aus den Änderungen der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der EU-Statistik ergebenden geänderten Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Dabei seien für struktur- und konjunkturstatistische Erhebungen unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens der neuen NACE Revision 2.1 zu berücksichtigen. Mit der Änderung des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes werde darüber hinaus die Lieferung von Daten rechtlich klargestellt. Der Bundesrat hat Einwände gegen den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme (2172471) geltend gemacht.. Darin merkt die Länderkammer an, dass das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert werde und damit eine Regelungslücke entstehe. Diese betreffe die Erfassung des Vorjahresumsatzes bei Bauträgern für den Berichtszeitraum 2026. Der Wirtschaftszweig der Bauträger falle damit in der neuen NACE Revision 2.1 künftig nicht mehr in den Bereich des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe. Deshalb solle der Entwurf entsprechend geändert werden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab, nach Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b den vorgeschlagenen Buchstaben c zu ergänzen. Bei der vermeintlichen Datenlücke handelt es sich ihrer Ansicht nach um keine Lücke. Bei einer entsprechenden Änderung des Gesetzestextes würden unnötigerweise Daten nach der alten Wirtschaftszweigklassifikation erhoben. Für die Jahreserhebung im Ausbaugewerbe gelte ab dem Berichtsjahr 2027 die neue Wirtschaftszweigklassifikation. Der Vierteljahresberichtskreis werde die neue Wirtschaftszweigklassifikation erst im Berichtsjahr 2028 eingeführt. Griechenland: Der Bundestag hat einstimmig dem Antrag der Bundesregierung (21/2324, 21/2490) zugestimmt, dass Griechenland vorzeitig eine Teilrückzahlung gewährter Kredite leisten darf. Griechenland hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung der bilateralen europäischen Kredite des ersten Hilfsprogramms (Greek Loan Facility, GLF) gebeten. Es gehe um die vorzeitige Teilrückzahlung von 5,29 Milliarden Euro. In der Begründung des Antrags heißt es, Griechenland habe um Zustimmung zu einer vorzeitigen Teilrückzahlung der bilateralen europäischen Kredite des ersten Hilfsprogramms GLF unter Verzicht auf die Anwendung der Parallelitätsklauseln der EFSF (zweites Hilfsprogramm) und des ESM (drittes Hilfsprogramm) gebeten. Dazu erläutert die Bundesregierung, in den Finanzhilfevereinbarungen von Griechenland mit der EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und dem ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) seien Klauseln enthalten, die Griechenland im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung der bilateralen Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber EFSF und ESM in proportionaler Höhe verpflichtet hätten. Derzeit stünden noch bilaterale GLF-Kredite in Höhe von 31,6 Milliarden Euro aus. Kassensicherungsverordnung: Der Bundestag hat der zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (21/1925, 21/2146 Nr. 2) ab, die das Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegt hat, zugestimmt. Für die Vorlagen haben CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke gestimmt, die AfD hat sich enthalten. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2586). Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hätten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben, heißt es. Demnach müsse nach Paragraf 9 Absatz 2 der Kassensicherungsverordnung ein Taxiunternehmer, der zur Absicherung von Taxameter-Daten vor dem 1. Januar 2021 schon die Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme (INSIKA-Technik) eingesetzt hat, bei einem Fahrzeugwechsel dies dem Finanzamt mitteilen. Dies sei sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung arbeitsaufwendig. Zukünftig könne ein Taxiunternehmer bei einem Fahrzeugwechsel den vollen Übergangszeitraum nach Paragraf 9 der Verordnung für die Umrüstung nutzen und eine Mitteilungspflicht entfalle. In der Datenbank „Measuring Instruments Certificates“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt seien bereits drei Wegstreckenzähler mit digitalen Schnittstellen aufgeführt. Aufgrund dessen habe das BMF gemäß Paragraf 10 der Verordnung ein Schreiben zur Bestimmung des Anwendungszeitpunktes für Wegstreckenzähler erlassen. Die Anwendung auf Wegstreckenzähler lasse sich derzeit nur durch eine Gesamtschau von Verordnung und BMF-Schreiben bestimmen. Dieses Verfahren solle vereinfacht und damit die Rechtsbefolgung erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen redaktionelle Änderungen sowie verschiedene Klarstellungen umgesetzt werden. Die bislang geltende Einschränkung der Übergangsregelung bei einem Fahrzeugwechsel soll aufgehoben werden. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben soll in die Verordnung übernommen werden. Darüber hinaus sollen schon vor dem 1. Juli 2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2027 in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. Weinbau: "Bewährte Praxis im Weinbau erhalten – Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen" lautet der Titel eines Antrags der AfD (21/2042), den der Bundestag mit breiter Mehrheit gegen das Votum der AfD abgelehnt hat. Grundlage der Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/2304). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden. Zudem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt werden. Auch solle sie sicherstellen, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ungleicher Behandlung dieser Substanzen innerhalb der EU beseitigt werden. Petitionen: Angenommen wurden elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 65 bis 75 (21/2265, 21/2266, 21/2267, 21/2268, 21/2269, 21/2270, 21/2271, 21/2272, 21/2273, 21/2274, 21/2275). Fortzahlung des Pflegegeldes für Kinder bei Krankenhausaufenthalten Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, bei einem stationären Aufenthalt eines pflegebedürftigen Kindes das Pflegegeld auch über den 28. Tag hinaus zu gewähren, sofern die Eltern das Kind zusätzlich zum stationären Pflegepersonal pflegen. Zur Begründung heißt es in der Eingabe, pflegende Eltern gäben ihre Berufstätigkeit auf, um ihre Kinder versorgen zu können. Sie pflegten ihre Kinder ganztägig stationär und leisteten damit einen wichtigen Beitrag, da es gar nicht möglich sei, genügend Pflegepersonal für die Kinder bereitzustellen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. Oktober verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nur vor, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Weiterzahlung von Pflegegeld in den ersten vier Wochen In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die seit 1996 geltende Regelung, wonach das Pflegegeld in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen weiterzuzahlen sei. Ziel sei es, die Pflegebereitschaft der Angehörigen insbesondere von besonderen Personengruppen wie pflegebedürftigen Kindern oder altersverwirrten Personen auch bei einem Krankenhausaufenthalt zu erhalten. Im Übrigen betont der Petitionsausschuss, dass das Pflegegeld kein Entgelt für erbrachte Pflegeleistungen darstelle, sondern Pflegebedürftige in den Stand versetzen solle, Angehörigen und sonstigen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung für die sichergestellte Pflege zukommen zu lassen und einen Anreiz zur Erhaltung der Pflegebereitschaft zu bieten. Es solle die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen stärken, damit sie die Pflege selbst gestalten können. Der Anspruch auf die Geldleistung stehe allein den Pflegebedürftigen zu, die sie der Pflegeperson zuwenden können, „aber nicht müssen“. Ausnahmen von der „Vier-Wochen-Regelung“ Ausnahmen von der „Vier-Wochen-Regelung“ gibt es der Vorlage zufolge schon heute. So gebe es eine Weiterzahlung des Pflegegeldes für pflegebedürftige Personen, „die ihre Pflege durch von ihnen als Arbeitgeber beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen und bei denen die Kosten von der Sozialhilfe ganz oder teilweise übernommen werden“. Die Praxis habe gezeigt, dass die pflegerische Versorgung insbesondere von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen, die auf eine von ihnen beschäftigte persönliche Assistenzkraft angewiesen sind, während eines Krankenhausaufenthaltes nicht ausreichend sichergestellt sei. Bei diesen Personen werde das Pflegegeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Dies gelte auch bei mehrmaligem Krankenhausaufenthalt. Bei pflegebedürftigen Kindern gehe der Gesetzgeber hingegen bislang davon aus, „dass die pflegerische Versorgung während des Krankenhausaufenthaltes ausreichend sichergestellt ist und der Pflegebereitschaft der häuslich Pflegenden durch Weiterzahlung des Pflegegeldes während der ersten 28 Tage genügend Rechnung getragen ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Petition gleichwohl für geeignet, um auf das Anliegen aufmerksam zu machen. (hau/eis/ste/06.11.2025)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 13:40
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Europol: Der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (21/2373) wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Nach der Mitte 2022 in Kraft getretenen Änderung der sogenannten Europol-Verordnung der EU sollen die Vorschriften des Europol-Gesetzes nach dem Willen der Bundesregierung entsprechend angepasst werden. Danach muss die Änderungsverordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das Europol-Gesetz regele jedoch innerstaatlich die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern bezüglich der Zusammenarbeit mit Europol sowie die Beziehungen dieser Behörden im Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol, führt die Bundesregierung aus. Soweit sich die entsprechenden Bestimmungen des Europol-Gesetzes auf Regelungen beziehen, die mit der Änderungsverordnung geändert, aufgehoben oder neu eingefügt wurden, sind diese daher laut Bundesregierung anzupassen. Verstöße gegen EU-Maßnahmen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten. Pflanzenschutzgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (21/2473) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender soll ab dem 1. Januar 2026 elektronisch und in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Mit der Gesetzesänderung sollen EU-rechtliche Anpassungen an das deutsche Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf reagiert auf die EU-Durchführungsverordnung 2023 / 564, die die elektronische und maschinenlesbare Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab Januar 2026 vorschreibt. Bisher sei in Deutschland sowohl eine schriftliche als auch eine elektronische Dokumentation zulässig. Die Anpassung sei notwendig, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und unionsrechtswidrige Regelungen zu beseitigen, heißt es in dem Entwurf. Tiergesundheit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (21/2475) wird ebenfalls im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, dient das Gesetz der Umsetzung von EU-Recht und beinhaltet die Übernahme von Begriffsbestimmungen, die Anpassung von Regelungen zur Seuchenmeldung, die Neuregelung von immunologischen Tierarzneimitteln sowie die Änderung von Entschädigungsregeln und Bußgeldern. Unter anderem müssen alle Tierärzte bis Ende Januar elektronisch melden, wenn sie Antibiotika bei Hunden und Katzen verschrieben haben. Die neuen Regelungen, heißt es in dem Gesetzentwurf, dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen. Sie trügen so zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung. Hintergrund seien EU-Vorgaben, die seit April 2021 beziehungsweise Januar 2022 das nationales Recht überlagerten. Die Anpassung erfolge in mehreren Arbeitspaketen, der vorliegende Entwurf sei der erste Schritt. Es bestehe auch Änderungsbedarf bei Entschädigungsregelungen für Tierhalter und bei der Systematik der Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln. Eigenmittel-Anforderungen: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der EU-Verordnung Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (21/2509) ist zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen worden. Darin will die Bundesregierung Änderungen am europäischen Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken eins zu eins umsetzen. Es gehe dabei um „technische Vorgaben, wie für Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihten Tochterunternehmen (“Daisy Chains„) besteht, die Mindestanforderungen an Verlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bestimmt und erfüllt werden“. Ziel sei eine „ausreichende Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung“, wobei verhindert werden solle, „dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden“. Darüber hinaus regele die Richtlinie, dass Banken, die im Wege eines regulären Insolvenzverfahren zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind. Fahrverbote: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland (21/2375) wird im federführenden Verkehrsausschuss weiterberaten. Geplant sind Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben“. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auf diesen Führerscheinen das Fahrverbot für das Inland künftig nicht mehr vermerkt wird. Stattdessen soll die Sanktion in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden, „sodass sie für die Kontrollbehörden durch Einsichtnahme in das FAER ersichtlich ist“. Damit will die Regierung nach eigener Aussage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dem Urteil zufolge sind Mitgliedstaaten nicht berechtigt, auf EU- und EWR-Kartenführerscheinen von Inhabern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat haben, einen Vermerk über das Verbot anzubringen, in ihrem Hoheitsgebiet zu fahren. Gesundheitsversorgung: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft, insbesondere von suchtkranken Menschen" (21/2244) ist zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Für Menschen mit Suchterkrankung sei die Haft eine wichtige Zeit, um sich auf eine adäquate Behandlung und Therapie einlassen zu können, heißt es in dem Antrag. Suchtkranke Menschen in Haft oder im Maßregelvollzug hätten Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung, die gleichwertig den Standards außerhalb des Vollzugs entsprechen müsse. Ob dieser Anspruch immer flächendeckend umgesetzt werde, lasse sich schwer überprüfen, denn die föderale Struktur und die unzureichende Datenerhebung seien zentrale Herausforderungen für die Versorgung. Derzeit hätten inhaftierte Personen für die Dauer ihrer Haftzeit keinen Krankenversicherungsschutz, ihre Behandlungen würden über die Justizkassen der Länder finanziert. Eine explizite Ausweisung der Kosten in den jeweiligen Haushalten der Justizministerien gebe es nicht, sodass nicht nachvollziehbar sei, wie viel Geld die Länder jeweils für die Gesundheitsversorgung ihrer Inhaftierten ausgeben. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich für bundesweit verbindliche, einheitliche Standards für die medizinische und psychosoziale Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- beziehungsweise Maßregelvollzug einzusetzen, die eine gleichwertige medizinische Versorgung in allen Bundesländern sicherstellen. Mindeststeuer: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken" (21/2245) wird federführend im Finanzausschuss beraten. Die Bundesregierung soll sich laut Antrag auf internationaler und auf EU-Ebene für die globale Mindeststeuer einsetzen. Außerdem wird verlangt, die internationale Steuerkooperation und Infrastruktur zur Erfassung von Vermögen und den Austausch von Bankdaten weiter zu verbessern. Nach Angaben der Fraktion entgehen den öffentlichen Kassen durch Steuertricks von Konzernen jährlich Milliardeneinnahmen. So würden beispielsweise durch komplexe Unternehmenskonstrukte legale Schlupflöcher und Besteuerungsunterschiede zwischen Ländern ausgenutzt. Beispielhaft für die Tragweite aggressiver Steuergestaltungen großer Konzerne seien die reichsten Unternehmenseigner Deutschlands, die durch Steuergestaltungen heute effektiv 30 Prozent Steuern auf ihre Einkünfte zahlen würden und damit nur noch die Hälfte im Vergleich zu 1996. Außerdem wird gefordert, an den aktuell bestehenden Regeln zur sogenannten Lizenzschranke festzuhalten. Der von der Bundesregierung geplante Wegfall der Lizenzschranke sei falsch, argumentiert die Fraktion. „Faktisch macht dies den Weg für Unternehmen frei, Lizenz- und Markenrechte an Tochtergesellschaften im Ausland zu vergeben. Die Steuerersparnis, die durch eine geringere Besteuerung im Ausland entsteht, kommt somit den Profiten von Unternehmen zustande, die sich an der Nutzung von Steuertricks orientieren“, heißt es in dem Antrag. Dies führe auch zu einem Anreiz zusätzlicher Wertschöpfung im Ausland. Braunkohleverstromung: Ein Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (21/2598) ist zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen worden. Dabei geht es um die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes. Haushaltsjahr 2024: Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 – Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 (21/2353) ist zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen worden. Darin heißt es, der Bundesrechnungshof werde voraussichtlich gegen Ende des Jahres dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024 zuleiten, sodass die Regierung im Anschluss entlastet werden kann. Pflanzenschutz: "Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten – Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern" lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2546), der federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten wird. Die AfD-Fraktion macht sich für einen „ideologiefreien und innovativen Pflanzenschutz“ stark. In einem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz „nach guter fachlicher Praxis zu sorgen“, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten. Zudem soll die Regierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend entbürokratisieren, sämtliche über das Unionsrecht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abschaffen und das gesamte Verfahren an den unionsrechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ausrichten. Zu den Forderungen der Fraktion gehört auch, dass die Bundesregierung Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung treffen soll, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden. Düngeverordnung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen" (21/2547) wurde ebenfalls in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Nach Auffassung der Abgeordneten der AfD-Fraktion stellt die derzeitige Düngeverordnung (DüV) für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. In ihrem Antrag fordern die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls abzuschaffen. Auch bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollen auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung zu soll nach dem Willen der AfD-Fraktion gestärkt und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung anerkannt werden. Bürokratieabbau in der Landwirtschaft: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel: "Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung" (21/2548). Auch diese Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten. ) Die Fraktion der AfD fordert in dem Antrag von der Bundesregierung die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Konkret erwarten die Abgeordneten von der Regierung unter anderem ein umfassendes Moratorium für sämtliche neuen Bürokratiepflichten und Meldeauflagen in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem fordern sie, die bestehenden und geplanten Auflagen und ordnungsrechtlichen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unverzüglich auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen Markstellung der Landwirte: Die AfD-Fraktion hat zudem einen Antrag mit dem Titel "Marktstellung der Landwirte stärken – Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen" (21/2549) eingebracht, der ebenfalls in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen. Dieses Paket beinhaltet erstens die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, zweitens ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel; drittens die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können - und viertens die Stärkung der eigenverantwortlichen Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse. Geografische Angaben: "Schutz geografischer Angaben stärken – Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern" lautet der Titel eines AfD-Antrags (21/2550), der zur federführend Beratung in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Der Schutz geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten ist nach Auffassung der AfD-Fraktion für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Identität deutscher Agrarprodukte, Lebensmittel, Weine, Spirituosen sowie auch handwerklicher und industrieller Erzeugnisse von zentraler Bedeutung. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Definition und Einbeziehung des Erzeugerbegriffs praxisgerecht zu gestalten, Bürokratie und Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) minimieren. Werbemöglichkeiten für nicht registrierte Betriebe sollen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden, sodass für eine Übergangszeit von zwei Jahren ab Beginn der Vermarktung es Familienbetrieben sowie kleineren und mittelständischen Unternehmen weiterhin gestattet werden soll ihren hauseigenen regionalen Produkten einen vergleichbaren geografischen Bezug zu schreiben zu können wie Produkten mit registrierter geografischer Herkunftsangabe, sofern die Gefahr einer Verwechslung mit der registrierten Angabe ausgeschlossen sei. Küstenfischerei: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei" (21/2551). In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, einen zweckgebundenen „Fischereifonds“ zu etablieren, welcher sich aus Offshore-Ausschreibungen und nationalen Mitteln zusammensetzt. Dieser Fonds soll finanzielle Ausgleichszahlungen für verlorene Fangräume bereitstellen, Soforthilfen und Liquiditätsüberbrückungen gewährleisten und den freiwilligen Flottenabbau sowie die Modernisierung und Anpassung der Flotten unterstützen, um umweltfreundlichere Technologien zu fördern. Geoengineering: Um die möglichen schadhaften Auswirkungen von Geoengineering geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/2552), der zur federführenden Beratung an den Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, eine Prüfung der Sicherheitslage vorzunehmen und eine Enquete-Kommission zu etablieren, die die Risiken von Geoengineering herausarbeiten solle. Außerdem fordert die AfD von der Bundesregierung, sich völkerrechtlich bei den zuständigen Gremien „für eine generelle und rechtliche Prüfung von Geoengineering einzusetzen“. Laut Umweltbundesamt umfasst Geoengineering „bewusste und großskalige Veränderungen des Klimasystems mit dem Ziel, die vom Menschen gemachte (anthropogene) Klimaerwärmung zu mildern“. Die AfD bezieht sich in ihrem Antrag auf die beiden Methoden Carbon Dioxide Removal (CDR) und SRM (Solar Radiation Management). Während bei ersterer die Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre verringert werden soll, ist es Ziel von SRM, die eintreffende Sonneneinstrahlung zu verringern und so die Erderwärmung zu reduzieren. Laut antragstellender Fraktion stellen solche Eingriffe auf das Weltklima eine Gefahr für Menschen und Klima dar und bedürfen strenger Regulierung. Arzneimittelversorgung: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen" (21/2553) eingebracht. Die Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Daher müsse dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden. Die Abgeordneten fordern unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken müsse zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben. Weltgesundheitsorganisation (WHO): Ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation" (21/2554). Es gebe weder effektive parlamentarische Kontrollmechanismen für die WHO-Programme noch eine unabhängige Gerichtsbarkeit zur Überprüfung ihrer Entscheidungen. Die Verhandlungsführung beim Abschluss des Pandemievertrags hätte im Fall Deutschlands bei der Europäischen Union gelegen. Der Bundestag sei in die Verhandlungen nicht eingebunden gewesen, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die WHO finanziere sich zu etwa 80 Prozent aus freiwilligen, zweckgebundenen Beiträgen. Ein erheblicher Teil dieser Mittel stamme nicht aus regulären Pflichtbeiträgen von Staaten, sondern von privaten und geopolitisch motivierten Akteuren. 2024 sei China zum größten Geldgeber der WHO geworden, nachdem die USA ihre Beiträge reduziert hätten. Die Ausweitung chinesischer Zahlungen sei Bestandteil einer umfassenden außenpolitischen Strategie, wie die AfD erläutert. Trotz der tiefgreifenden globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie habe es bislang keine umfassende, unabhängige Aufarbeitung des internationalen Krisenmanagements unter Beteiligung der WHO gegeben. Solange sich die WHO ihrer Verantwortung nicht stelle, fehle ihr jede glaubhafte Grundlage, um künftig bindende Standards zu setzen, heißt es in dem Antrag weiter. Vor diesem Hintergrund sei es geboten, dass Deutschland den Austritt aus der WHO erkläre und sich für den Aufbau eines neuen, demokratisch legitimierten und wissenschaftlich pluralen Systems internationaler Gesundheitskooperation einsetze. Steuergerechtigkeit: Statt einer höheren Pendlerpauschale soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber der steuerliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Diese Forderung erhebt sie in einem Antrag (21/2558), der an den Ausschuss für Finanzen zur Federführung überwiesen wurde. Derzeit verringert der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern um 1.230 Euro. Die Grünen wollen diesen Betrag auf 1.500 Euro erhöhen. Dafür soll die im Entwurf der Bundesregierung für das Steueränderungsgesetz (21/1974) vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale entfallen. Die Regierung will, dass Arbeitnehmer auch für die ersten 20 Kilometer 38 Cent pro Kilometer absetzen können statt des bisher reduzierten Betrags von 30 Cent. Ferner wollen die Grünen, dass Fahrräder, E-Scooter und E-Roller, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen, bis 8.000 Euro steuerfrei bleiben. Alleinerziehende sollen ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach Vorbild des Kindergeldes erhalten. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wollen die Grünen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig machen, so dass sie nicht mehr unter die Werbungskostenpauschale fallen. Neben Jobtickets sollen Arbeitnehmer auch Bahncards, die sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht mehr versteuern müssen, ohne dass wie bisher eine „notwendige und aufwändige Vorab-Amortisationsrechnung“ nötig ist. Die Verpflegungspauschalen für Abwesenheiten sollen um fünf Euro auf 19 und 38 Euro angehoben werden. Im Gegenzug solle die Regierung nicht nur auf die Erhöhung der Entfernungspauschale verzichten, sondern auch auf die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Dafür wiederum verlangt die Antragstellerin von der Bundesregierung, „ein Gesetz für eine umfassende Reform der Umsatzsteuer vorzulegen, die vor allem die zahlreichen und aus der Zeit gefallenen Ausnahmen und Sondertatbeständen reduziert“. Journalismus und Bürgerbusse sollen als gemeinnützige Tätigkeiten vollzogen werden können. Eine gelegentliche politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen soll nicht zum Verlust des Status der Gemeinnützigkeit führen. Plattformaufsicht: Außerdem haben die Grünen einen Antrag mit dem Titel "Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten" vorgelegt (21/2559), der an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen wurde. Die Fraktion dringt darauf, den Koordinator für Digitale Dienste (DSC) in der Bundesnetzagentur mit dringend notwendigen Ressourcen auszustatten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die derzeit im Haushalt 2026 vorgesehenen Planstellen des DSC auf die ursprünglich vorgesehenen 91,36 Stellen zu erhöhen und diese auch zu besetzen. Weiter fordern die Abgeordneten, den DSC in seiner Unabhängigkeit und seinen Aufsichtsfunktionen weiter zu stärken. Dies sei für eine effektive Durchsetzung der Gesetzgebung im Digitalbereich und damit auch für eine nachhaltige Vertrauensbildung in digitale Prozesse und Produkte essenziell, schreiben die Abgeordneten. Die Durchsetzung bestehender Gesetze zu Plattformregulierung müsse zudem priorisiert werden und die Bundesregierung solle darauf hinwirken, „dass soziale Medien und E-Commerce-Plattformen zu einem sicheren Ort für alle werden“, heißt es in dem Antrag weiter. (vom/irs/06.11.2025)

Forderung nach "grund­legender Steuerreform" abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 13:15
Die AfD-Fraktion ist mit zwei steuerpolitischen Anträgen gescheitert. Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Programm für Deutschland – Ein neuer Weg für die Ertragsteuern – Grundlegende Steuerreform zur Entlastung von Familien, Mittelstand und Unternehmen“ (21/589) und "Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen" (21/590) abgelehnt. Auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses (21/1598, 21/2601) wies das Parlament die beiden Vorlagen gegen das Votum der Antragsteller zurück. SPD kritisiert fehlende Gegenfinanzierung „Die AfD-Fraktion verkauft eine vermeintliche Steuer-Wunderreform“, kommentierte Frauke Heiligenstadt (SPD) in der finalen Debatte im Plenum für die SPD-Fraktion die AfD-Anträge. Das höre „sich vielleicht sogar erstmal gut und einfach an“. Allerdings bedeute dies einen „Systemwechsel zulasten von Gerechtigkeit, zulasten von Kommunen und zulasten der Wirtschaft“. Eine pauschale Steuer von 22 Prozent klinge für manche vielleicht zunächst attraktiv. Aber eine solches Steuersystem ohne Progression, also ohne mit dem Einkommen wachsende Steuersätze, sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Heiligenstadt verwies dabei insbesondere auf das dort verankerte Sozialstaatsgebot sowie das Prinzip der Leistungsfähigkeit im Steuersystem. Die AfD wolle Abschreibungsmöglichkeiten wie die Pendlerpauschale streichen, die doppelte Haushaltsführung, steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit. „Wer so vorgeht, verkennt die Arbeitswelt von Millionen Menschen“, sagte Heiligenstadt. Dazu komme, dass sich die AfD keine Gedanken über die Gegenfinanzierung mache. Die SPD-Abgeordnete sprach von „Luftschlössern“ im AfD-Konzept. Ihre Fraktion lehne Einschnitte bei Bildung, Rente und Sicherheit ab. AfD: Steuer- und Abgabenlast ist zu hoch Jörn König (AfD) kritisierte zu Beginn seiner Rede, dass die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland etwa 50 Prozent betrage. „Trotzdem stürzen bei uns Brücken ein, gibt es zu wenig Wohnungen und die Bundeswehr ist eine Lachnummer“, befand König. Das Steuersystem „sei extrem kompliziert und leistungsfeindlich“. Deshalb schlage seine Fraktion ein fundamental vereinfachtes Steuersystem vor. Man orientiere sich dabei an dem Konzept des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof von vor 25 Jahren vor. Nicht nur für Millionäre solle ein Steuersatz von 25 Prozent gelten, sondern „für alle Fleißigen“, sagte König weiter. Aufgrund der hohen Freibeträge sei, anders als von Frauke Heiligenstadt erklärt, durchaus eine Progression eingebaut. Wer weniger als 41.000 Euro verdiene, werde entlastet. Zur Gegenfinanzierung habe seine Fraktion einen alternativen Bundeshaushalt vorgeschlagen mit 100 Milliarden Euro an Kürzungen. So sollten Ausländer kein Bürgergeld mehr erhalten und Mittel für den Klimaschutz gestrichen werden. „Diesen CO2-Schwindel hat Präsident Trump gerade beendet. Das können wir auch“, sagte König. Union: Einkommensungleichheit würde steigen Auch Dr. Florian Dorn (CDU/CSU) begann seine Rede mit einem weiteren Blick und verwies darauf, dass Deutschlands Wirtschaft sei fünf Jahren stagniere und die vergangenen zwei Jahre sogar Rezessionsjahre gewesen seien. Die privaten Investitionen seien eingebrochen und lägen real auf dem Niveau von 2015. Unter anderem machte er Energiekosten und überbordende Bürokratie dafür verantwortlich. Nötig sei deshalb eine „breite angebotsorientierte Politik“. Die Koalition handle: „Wir stärken den Standort mit Rekordinvestitionen in Infrastruktur und Digitalisierung, entlasten bei Energiekosten, bauen Bürokratie ab“, sagte Dorn. Um 16 Milliarden Euro wolle man Bürokratiekosten senken. Auch strukturelle Reformen im Steuersystem seien bedeutend. Dorn verwies dabei auf die bereits im Juli vom Bundestag beschlossene Unternehmenssteuerreform. Diese sehe unter anderem eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer vor. Diese bringe Deutschland auf das Durchschnittsniveau der G7-Staaten. Folglich würden Unternehmen „kein bisschen mehr profitieren“, als bereits beschlossen sei, denn damit würde sich künftig ebenfalls eine Belastung über die Gewerbe- und Körperschaftssteuer von 25 Prozent ergeben. Dorn weiter: „Sie entlasten vor allem die oberen Einkommen, natürlich erhöhen sie damit massiv die Einkommensungleichheit im Land.“ Außerdem würden die öffentlichen Haushalte massiv belastet. Dorn fragte in Richtung der AfD-Fraktion: „Wen schicken sie in die Zahlungsunfähigkeit? Den Bund, die Länder oder die Kommunen?“ Grüne: Infrastruktur stünde dann auf der Kippe Ähnlich argumentierte Sascha Müller von Bündnis 90/Die Grünen. Zum AfD-Antrag sagte er: „Diese Pläne kommen vor allem den Reichen und Vermögenden zugute.“ Diese würden dem AfD-Antrag zufolge weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. „In einem AfD-Staat könnte man nicht nur dann gut leben, wenn man die aus AfD-Sicht richtige Nationalität und wohl auch Hautfarbe hat, man müsste auch reich sein“, befand Müller. Auch er warnte vor massiven Einnahmeausfällen für die öffentlichen Haushalte. Vielleicht gehe es der AfD deshalb gar nicht darum, Steuern zu senken, unkte Müller. Vielleicht folge sie eher der Idee, die bereits einmal formuliert worden sei: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser geht es der AfD.“ Mit dem AfD-Antrag würde es Deutschland schlechter gehen, weil die „gesamte Infrastruktur auf der Kippe“ stünde. Linke: AfD möchte nur Reiche besserstellen Auch Doris Achelwilm (Die Linke) kritisierte „Steuergeschenke für diejenigen, die es nicht nötig haben“. Sie erklärte: „Mit dem Vorschlag einer Flat Tax sollen Einkommensmillionäre und Durchschnittsverdiener den gleichen Grenzsteuersatz zahlen. Bei Spitzenverdienern sprechen wir von Steuerentlastungen im Millionenbereich pro Person.“ Angesichts der mangelhaften Vorschläge zur Gegenfinanzierung hätte die AfD-Fraktion den Antrag anstatt mit „Programm für Deutschland“ auch mit „nach uns die Sintflut“ betiteln können. „Der AfD-Antrag möchte eigentlich nur Reiche besserstellen und die öffentlichen Haushalte inklusive Sozialstaat demolieren. Dagegen stellen wir uns mit aller Entschiedenheit.“ Erster Antrag der AfD Ab 2026 sollen die Ertragsteuern in einem einheitlichen Ertragsteuergesetzbuch geregelt werden, verlangt die AfD-Fraktion. Dabei soll es dem Antrag zufolge je eine Ertragsteuer für Unternehmen und natürliche Personen geben. Zur Sicherung der kommunalen Finanzkraft soll eine Gemeindewirtschaftsteuer als Zuschlag auf das in der Kommune erwirtschaftete Einkommen natürlicher Personen und Unternehmen erhoben werden. Die Höhe der Gemeindewirtschaftsteuer soll von den Kommunen innerhalb bestimmter Bandbreiten festgelegt werden können. Bei natürlichen Personen und Unternehmen sollen das Einkommen beziehungsweise der Gewinn mit einem einheitlichen Steuersatz von 22 Prozent und einem Zuschlag von bis zu drei Prozentpunkten für eine Gemeindewirtschaftsteuer belegt werden. Für Erwachsene soll ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro eingeführt werden (Kinder 12.000). Grund- und andere Freibeträge sollen automatisch angepasst werden mit dem Ziel, die durchschnittliche Steuerbelastung für das entsprechend der Inflation gestiegene zu versteuernde Einkommen konstant zu halten. Abschaffung des Solidaritätszuschlags Den Solidaritätszuschlag will die AfD-Fraktion abschaffen. „Außerdem sollen die Steuersubventionen und Ausnahmetatbestände sowie Sonderregelungen entfallen, die steuersystematisch nicht zu rechtfertigen, kompliziert zu administrieren sind und die die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung verkleinern“, fordert die AfD-Fraktion. Zur Begründung heißt es, Deutschland befinde sich mit der Abgabenlast an der Spitze der Industriestaaten und werde bei der Belastung von Arbeitnehmereinkommen nur von Belgien übertroffen. Das hohe Abgabenniveau führe dazu, dass das Land für Fachkräfte unattraktiv geworden sei. Gut ausgebildete Arbeitnehmer würden eher aus Deutschland auswandern, als dass sie einwandern. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Familien steuerlich stark entlasten und dafür das Ehegattensplitting zu einer umfassenden Familienförderung umbauen. In einem Antrag (21/590) verlangt die Fraktion, anstelle der bisherigen steuerlichen Behandlung der Kinder durch Kinderfreibeträge sollten auch für Kinder großzügig bemessene Grundfreibeträge zur Anwendung kommen. Dies solle auch für Alleinerziehende gelten. Insgesamt solle erreicht werden, dass Arbeitnehmer-Familien ab dem dritten Kind bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 85.000 Euro keine Einkommensteuer zahlen müssen. Das Kindergeld soll weiterhin unabhängig von der steuerlichen Familienförderung erhalten werden. Eines der größten Hindernisse bei der Familiengründung seien die hohen Kosten, schreibt die AfD-Fraktion in ihrem Antrag. Rund 58 Prozent der Deutschen hätten in einer Umfrage zu den Gründen für Kinderlosigkeit angegeben, dass Kinder einen zu großen Kostenfaktor darstellen würden. Daraus folge, dass die derzeitige steuerliche Entlastung und Förderung für Familien mit Kindern durch Ehegattensplitting und Kinderfreibeträge nicht ausreiche, um dem seit 50 Jahren stetig wachsenden Geburtendefizit entgegenzuwirken. Die Erweiterung des bestehenden Ehegattensplittings zu einem umfassenden Familienförderung sei eine geeignete Maßnahme, um die Familie als Wirtschaftseinheit steuerlich besser abzubilden als das bisherige System mit Freibeträgen und Günstigerprüfung beim Kindergeld. (bal/06.11.2025)

Supreme Court muss entscheiden: Darf Trump im Alleingang Zölle verhängen?

LTO Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 12:50

Im Frühjahr verhängte Trump reihenweise Zölle gegen Dutzende Staaten und berief sich dabei auf ein altes Notstandsgesetz, um den Kongress umgehen zu können. Ob das rechtmäßig war, wird Amerikas oberstes Gericht bald entscheiden.

Supreme Court prüft Trumps Zölle

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 12:33

Der Supreme Court überprüft die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump. Seit Beginn seiner zweiten Amtszeit hat der Republikaner gegen zahlreiche Länder Zölle verhängt, auch gegen importierte Waren aus der EU. Jetzt klärt das oberste Gericht, ob das Vorgehen der US-Regierung juristisch einwandfrei war.



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Stellungnahme zur Entscheidung der Europäischen Kommission über die Einleitung einer Untersuchung

Deutsche Börse (PM) - Do, 06.11.2025 - 12:30
Die Deutsche Börse Group und Eurex haben die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Einleitung einer Untersuchung, um zu prüfen, ob die Deutsche Börse Group und die Nasdaq ihr Verhalten in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgestimmt haben, zur Kenntnis genommen. Konkret betrifft dies die frühere Kooperation zwischen Eurex und HEX, heute Nasdaq. Wir stehen in konstruktivem Dialog mit der Europäischen Kommission. Die formale Einleitung einer Untersuchung ist ein Verfahrensschritt, der dem Ergebnis der Untersuchung nicht vorgreift. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die frühere Kooperation geht auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1999 zurück und wurde damals mit der Europäischen Kommission besprochen. Die Kooperation war darauf ausgerichtet, den Wettbewerb zu fördern, insbesondere sollte sie zu einer höheren Liquidität in den betreffenden nordischen Derivatemärkten und zu Markteffizienzen führen. Sie bot den Marktteilnehmern klare Vorteile und war öffentlich. Gemeinsam mit unserem externen Rechtsberater sind wir der Ansicht, dass wir diesen Fall erfolgreich verteidigen können. Ansprechpartner für Medien: Ingrid M. Haas +49 69 21113217 media-relations@deutsche-boerse.com  Patrick Kalbhenn +49 69 21114730 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

Pflegekompetenzgesetz und Sparpaket verabschiedet

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 12:30
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr 1.6) gebilligt. Die Vorlage wurde in den parlamentarischen Beratungen noch an zahlreichen Punkten verändert und erweitert durch sachbezogene und sachfremde Änderungsanträge, darunter das Sparpaket zur Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zur Abstimmung im Plenum lagen den Abgeordneten eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/2641) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2642) vor. Die AfD-Fraktion votierte gegen den Gesetzentwurf, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Ein Entschließungsantrag (21/2643) der Grünen, der unter anderem forderte, die Heilkundeübertragung an entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen voranzubringen, fand keine Mehrheit. Gesetzentwurf der Bundesregierung Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Im Entwurf genannt werden Aufgaben in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz. Die geplante Erweiterung der Pflegekompetenzen wird von den Gesundheitsfachleuten der Fraktionen im Grundsatz unterstützt, die Opposition bemängelte in der Schlussberatung allerdings die aus ihrer Sicht halbherzigen Neuregelungen, die nicht dem entsprächen, was Pflegefachkräfte praktisch übernehmen könnten und sollten. Vertreter der Koalition sprachen hingegen von einem entscheidenden Schritt hin zu mehr Effizienz und Eigenverantwortung der Pflegekräfte. Union: Klare Kompetenzen, weniger Papierkram Anne Janssen (CDU/CSU) sagte, die Pflege habe in der Vergangenheit darunter gelitten, dass "zu viele Knoten geknüpft" wurden. Sie fügte hinzu: "Ein guter Knoten hält, zu viele können fesseln." Pflegekräfte würden tagtäglich von Bürokratie lahmgelegt und fehlten damit in der Versorgung. "Das vorliegende Gesetz löst viele dieser Knoten, damit die Besatzung wieder arbeiten kann." Die Fachkräfte sollten das tun dürfen, wofür sie ausgebildet seien, "mit einem klaren Kompetenzrahmen, mit Vertrauen und mit viel weniger Papierkram". Janssen betonte: "Wir schaffen Strukturen, in denen qualifizierte Entscheidungen schneller getroffen werden können, Wege kürzer werden, Zeit dort ankommt, wo sie gebraucht wird." Anträge und Formulare für Pflegeleistungen würden vereinfacht und die Pflegedokumentation auf ein notwendiges Maß reduziert. Die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten zahlreichen Änderungen zeigten den gemeinsamen Willen, Verantwortung zu übernehmen. AfD: Schafft mehr Bürokratie, statt weniger Völlig anders wertete Martin Sichert (AfD) die Reform und sprach von einem Bürokratiesteigerungsgesetz. Zwar werde immer versprochen, Bürokratie abzubauen, in der Realität werde aber neue Bürokratie geschaffen. Auch viele Fachverbände hätten in den Beratungen deutlich gemacht, dass mit einer Verwaltungsentlastung eher nicht zu rechnen sei. Sichert monierte, das gesamte Gesundheitswesen sei überreguliert. Es müsse Schluss sein mit noch mehr Bürokratie, während Leistungen immer schlechter würden und die Beiträge stiegen. Er kritisierte auch die mit dem Sparpaket geplanten Kürzungen bei den Krankenhäusern und gab zu bedenken, dass viele Kliniken bereits defizitär seien. Weil der wirtschaftliche Druck immer größer werde, sei zu befürchten, dass Abteilungen schließen müssen. Krankenhäuser seien jedoch ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. SPD: Rechtssicherheit und mehr Kompetenzen Claudia Moll (SPD) hielt der AfD vor, außer allgemeiner Kritik im Gesetzgebungsverfahren keine konstruktiven Beiträge beigesteuert zu haben. So habe die AfD-Fraktion gar keine Änderungsanträge oder Lösungsvorschläge präsentiert. Moll sagte, das aktuelle Gesetz bilde zusammen mit den vorherigen Reformen beim Pflegestudium und der Pflegeassistenz einen Dreiklang und bringe die Profession Pflege einen deutlichen Schritt voran. "Wir schaffen Rechtssicherheit, bundesweit einheitliche Standards und erweiterte Kompetenzen." Das werde sich positiv auf das Berufsbild auswirken und auch in der Versorgung ankommen. Die Strukturen in der pflegerischen Versorgung würden nachhaltig gestärkt. Moll betonte: "Endlich dürfen Pflegefachkräfte das tun, was sie sowieso schon können." Es gehe dabei nicht um Abgrenzung, sondern um Zusammenarbeit, kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und eine bessere Versorgung für Patienten. Dabei gälten klare Rahmenbedingungen. Sie würdigte auch die vorgesehenen Möglichkeiten für neue Versorgungsmodelle in der Pflege und räumte ein, anfangs skeptisch gewesen zu sein. Die sogenannten "stambulanten Strukturen" verbänden die Vorteile von ambulanter und stationärer Pflege, ermöglichen ein Leben in Gemeinschaft mit professioneller Unterstützung und dennoch selbstbestimmt. Grüne: Verantwortung und Handlungsspielräume Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) forderte eine bessere finanzielle Absicherung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Es gehe nicht um irgendwas, sondern um die Existenz von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, um die Entlastung der Angehörigen und das Vertrauen der Beitragszahler. Pflege brauche endlich Priorität. Versicherungsfremde Leistungen müssten aus der Pflegekasse herausgenommen und in den Bundeshaushalt integriert werden. Nur so könne die Pflegeversicherung vorläufig stabil bleiben. Darlehen lösten keine strukturellen Probleme. Die SPV brauche keine Kredite, sondern Verlässlichkeit und eine solide Finanzierung. Mit Blick auf die zusätzlichen Kompetenzen für Pflegefachpersonen sprach Fischer von einem richtigen Ansatz. Allerdings bleibe der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten und Notwendigkeiten zurück, "denn die neuen Befugnisse hängen weiter an ärztlicher Delegation, Diagnosen und Indikationen". Viele Tätigkeiten, gerade in Notfällen, dürften Pflegefachpersonen nicht eigenständig übernehmen. Das sei eine vertane Chance des Gesetzes. "Wer Pflege wirklich stärken will, darf sich nicht länger an ärztlicher Delegation festbinden." Pflege brauche Verantwortung und wirkliche Handlungsspielräume. Linke: Entwurf ist ein Stückwerk Ähnlich äußerte sich Evelyn Schötz (Die Linke), die aus eigener Erfahrung schilderte, wie teilweise langwierig und umständlich im Pflegealltag die Zusammenarbeit mit Ärzten konkret aussieht. "Aus meiner Zeit in der Pflege weiß ich, wie unfassbar viel Kraft, Zeit und Nerven das ärztliche Delegationsprinzip kostet." Sie konstatierte mit Blick auf die Reform: "Wenn man sonst nur rückwärts geht, wirkt vorwärts ja schon wie eine Revolution." Pflegekräfte seien Profis, kommunikationsstark und kompetent. Der Gesetzentwurf bleibe daher hinter den Erwartungen zurück. So würden nur drei Teilbereiche für erweiterte Pflegekompetenzen genannt: Demenz, Diabetes und das Wundmanagement. Sie fragte: "Wo sind die konkreten Festlegungen für Schmerztherapie, für Maßnahmen bei Mangelernährung, Flüssigkeitsmangel, Luftnot? Das sind alles Dinge, die Pflegekräfte täglich sehen, bewerten und behandeln. Es ist aber rechtlich eine Grauzone." Insofern sei der Entwurf Stückwerk. "Damit stabilisieren wir die Beitragssätze" Der Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretär Dr. Georg Kippels, der in der Schlussdebatte für die verhinderte Ministerin Nina Warken (beide CDU) sprach, ging neben der Pflegekompetenz auf das Sparpaket zur Entlastung der GKV ein. So werde kurzfristig eine Finanzierungslücke von bis zu zwei Milliarden Euro geschlossen. "Damit stabilisieren wir die Beitragssätze und halten unser politisches Versprechen an die Beitragszahler." Es sei seit 2019 das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden müsse. Aus seiner Sicht werden auch die Krankenhäuser ausreichend refinanziert. Kippels räumte ein, es würden weitere Reformen in der Pflege gebraucht, die jetzige Reform sei jedoch ein guter Schritt in die richtige Richtung. Anträge von Grünen und Linke abgelehnt Auf der Tagesordnung standen zudem je ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die ebenfalls nach der Debatte abgestimmt und mit dem Votum von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt wurden. Für den Grünenantrag stimmte auch Die Linke. Die Grünen wiederum enthielten sich beim Antrag der Linksfraktion. Zu den Abstimmungen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2625) abgegeben. In ihrem Antrag (21/583) forderten die Grünen ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Nach dem Willen der Antragsteller sollten etwa die notwendigen Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt und Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden. Zudem müssten Initiativen ergriffen werden, um Insolvenzen von Pflegeanbietern zu stoppen. Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollten zusammengeführt und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige hingewirkt werden. Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag (21/344) eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip reformiert werden, hieß es in der Vorlage. (pk/hau/06.11.2025)

BAG: Paarvergleich als Instrument gegen Entgeltdiskriminierung

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 06.11.2025 - 12:18

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az.: 8 AZR 300/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die Arbeitnehmer beim Thema Entgeltgleichheit erheblich stärkt. Im Kern geht es darum, dass ein direkter Vergleich mit einem männlichen Kollegen – der sogenannte Paarvergleich – ausreicht, um die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu begründen. Anders als bisher angenommen, müssen dafür weder große Vergleichsgruppen noch statistische Medianwerte herangezogen werden. Bereits der konkrete Vergleich mit einem einzelnen Kollegen kann ausreichen, um eine Vermutung zu erzeugen, die der Arbeitgeber im weiteren Verfahren widerlegen muss.

Im zugrunde liegenden Fall forderte die Klägerin rückwirkend die Angleichung verschiedener Entgeltbestandteile. Grundlage für ihre Forderungen waren u. a. Informationen aus einem internen Dashboard, das Auskünfte im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes bereitstellt. Der Arbeitgeber argumentierte, die Vergleichspersonen verrichteten nicht die gleiche oder gleichwertige Arbeit und die geringere Vergütung der Klägerin sei auf Leistungsmängel zurückzuführen. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage zunächst ab. Es war der Ansicht, dass eine einzelne Vergleichsperson nicht ausreiche und eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung nachgewiesen werden müsse.

Das BAG hob diese Entscheidung auf und stellte klar: Der Paarvergleich ist ausreichend, um die Vermutung einer Benachteiligung auszulösen. Die Größe der Vergleichsgruppe, statistische Werte oder Medianentgelte spielen hierbei keine Rolle. Sobald ein Arbeitnehmerdarlegt, dass ein männlicher Kollege für gleiche oder gleichwertige Arbeit eine höhere Vergütung erhält, entsteht eine Vermutung, die der Arbeitgeber im Verfahren widerlegen muss.

Praktische Bedeutung des Paarvergleichs 

Der Paarvergleich eröffnet Arbeitnehmern eine konkrete Möglichkeit, Entgeltgleichheit durchzusetzen. Entscheidend ist dabei nicht die formale Bezeichnung der Tätigkeit, sondern die tatsächlichen Anforderungen der Arbeit. Dazu zählen Qualifikation, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen.

Beispielsweise könnte eine Mitarbeiterin im Controlling, die Budgetverantwortung trägt und komplexe Berichte erstellt, feststellen, dass ein männlicher Kollege mit vergleichbaren Aufgaben ein höheres Gehalt erhält. In einem solchen Fall reicht der direkte Vergleich mit diesem Kollegen aus, um die Vermutung einer Benachteiligung zu begründen. Interne Gehaltsinformationen oder Dashboards können als Nachweis dienen.

Damit bedeutet das Urteil konkret: Die Erfolgsaussichten für Entgeltklagen steigen deutlich. Die bisher gängige Praxis, auf große Vergleichsgruppen oder Mediane abzustellen, ist nach dieser Entscheidung nicht mehr erforderlich. Dadurch können Arbeitnehmer zielgerichteter und schneller Ansprüche geltend machen, ohne auf umfangreiche statistische Analysen angewiesen zu sein.

Konsequenzen für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber bedeutet das BAG-Urteil, dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Vergütung zentral sind. Vergütungssysteme sollten klar dokumentiert und geschlechtsneutral gestaltet sein. Besonders variable Entgeltbestandteile wie Boni, Sonderzahlungen oder individuelle Absprachen müssen auf nachvollziehbaren, sachlichen Kriterien beruhen. Fehlen solche Nachweise, steigt das Risiko, dass die Vermutung der Benachteiligung greift.

Unternehmen sollten daher ihre Systeme regelmäßig überprüfen, dokumentierte Bewertungsmaßstäbe etablieren und potenzielle Diskriminierungsrisiken frühzeitig erkennen. Eine frühzeitige Anpassung von Gehältern, gezielte Überprüfungen von Entgeltentscheidungen und transparente Kommunikation innerhalb des Unternehmens können rechtliche Risiken deutlich reduzieren.

Zusammenhang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Das BAG-Urteil steht in engem Zusammenhang mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU)die Unternehmen verpflichtet, Tätigkeiten objektiv und geschlechtsneutral zu bewerten und gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich zu entlohnen. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass bei einem Gender Pay Gap von fünf Prozent oder mehr ohne sachliche Rechtfertigung Maßnahmen zur Angleichung ergriffen werden müssen. Von dieser Schwelle losgelöst bleibt die Möglichkeit für Arbeitnehmer, den Ausgleich konkreter Entgeltdifferenzen zu fordern.

Die Entscheidung des BAG zeigt praxisnah, wie Arbeitnehmer ihre Rechte durchsetzen können, während die Richtlinie Unternehmen zwingt, ihre Vergütungssysteme transparent und überprüfbar zu gestalten. Die Verbindung zwischen BAG-Urteil und Richtlinie unterstreicht die Notwendigkeit objektiver Bewertungsmodelle: Nur wenn Qualifikation, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen systematisch erfasst und verglichen werden, können Unternehmen sachlich begründete Entgeltunterschiede darlegen und Diskriminierung vermeiden.

Darüber hinaus fördert die Richtlinie die Einführung gemeinsamer Entgeltbewertungen („Joint Pay Assessment“) durch Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, um strukturelle Ungleichheiten zu erkennen und zu beseitigen. Das Urteil des BAG verdeutlicht, dass selbst bei einzelnen Vergleichen mit Kollegen eine Vermutung ausgelöst werden kann – dies verdeutlicht den hohen Stellenwert transparenter Bewertungsmodelle und dokumentierter Entgeltsysteme.

Umsetzung in der Unternehmenspraxis

Unternehmen sollten ihre bestehenden Entgeltsysteme auf strukturelle Unterschiede überprüfen, insbesondere bei gleichwertigen Tätigkeiten. Die Bewertung sollte auf objektiven Kriterien basieren, unabhängig von Jobtiteln oder organisatorischen Einheiten. Alle Entgeltbestandteile sollten nachvollziehbar dokumentiert werden, um im Streitfall sachlich begründete Entscheidungen vorweisen zu können. Führungskräfte, HR-Verantwortliche und Betriebsräte sollten geschult werden, um Entscheidungen transparent und rechtskonform zu treffen.

Digitale Tools wie CMS Pay Gap Compliance können Unternehmen dabei unterstützen, Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen systematisch zu ermitteln und gleichwertige Tätigkeiten objektiv zu bewerten. Das Tool ermöglicht Dokumentation, Reporting und Ableitung von Maßnahmen zur Angleichung und hilft so, sowohl die Vorgaben der BAG-Rechtsprechung als auch die Anforderungen der EU-Richtlinie umzusetzen. Unternehmen können damit Entgeltstrukturen rechtssicher, transparent und praxisnah gestalten.

Fazit: Das aktuelle BAG-Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer

Das BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 stärkt die Rechte von Arbeitnehmern maßgeblich: Ein konkreter Vergleich mit einem männlichen Kollegen reicht aus, um die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu begründen. Arbeitgeber müssen ihre Vergütungssysteme daher transparent, nachvollziehbar und objektiv gestalten. In Kombination mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie zeigt sich, dass faire, dokumentierte und überprüfbare Entgeltstrukturen heute ein zentraler Bestandteil moderner Personalpolitik und rechtlicher Compliance sind. Unternehmen, die dies frühzeitig umsetzen, reduzieren rechtliche Risiken und stärken gleichzeitig das Vertrauen und die Motivation ihrer Mitarbeitenden.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag BAG: Paarvergleich als Instrument gegen Entgeltdiskriminierung erschien zuerst auf CMS Blog.

Justizministerkonferenz: Sachsen will Schöffenamt an Verfassungstreue knüpfen

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 12:05

Extremistische Gruppierungen versuchen, das Schöffenamt zu unterwandern, sagt das sächsische Justizministerium. Deshalb will man die Verfassungstreuepflicht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Gesetz verankern.



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AfD-Fraktion fordert Stärkung der Apotheken

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 12:02
Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen.

Gute Resonanz bei beruflicher Weiterbildung

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 12:02
Arbeit und Soziales/Antwort In den vergangenen zehn Jahren hat es keine Kürzungen bei Fördermaßnahmen zur beruflichen Integration gegeben, schreibt die Regierung in einer Antwort.