Pressemitteilung 190/25 vom 16.10.2025
Pressemitteilung 189/25 vom 16.10.2025
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Anwälte in einer Berufsausübungsgesellschaft können Schriftsätze für diese einfach signiert über das Gesellschaftspostfach an das Gericht
übermitteln. Der BGH ließ offen, ob unterzeichnender und
absendender Anwalt identisch sein müssen, sah die Identität aber
durch das Nachrichtenjournal nachgewiesen.
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Die Fraktion Die Linke dringt darauf, das sogenannte Kooperationsverbot in der Bildung vollständig aufzuheben und im Grundgesetz eine „umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung“ zu verankern. Ihren Antrag mit dem Titel „Bildungsfinanzierung dauerhaft sichern – Kooperationsverbot abschaffen“ hat das Parlament am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der Linken In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass das deutsche Bildungssystem seit Jahren deutlich unterfinanziert sei. Dabei bestehe einerseits „ein massiver, gesamtstaatlicher Investitionsstau, dessen Bewältigung die Länder und Kommunen allein überfordert“, und andererseits eine „deutliche Finanzierungslücke zur Bewältigung der zukünftigen laufenden Kosten“. Weiter schreiben die Abgeordneten, die „ungleiche finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen sowie selten nach sozialen Kriterien vergebenen Bundesmittel“ hätten zur Folge, dass die Qualität der Bildungsinfrastruktur stark vom Wohnort abhänge. Das derzeit bestehende System zur Bildungsfinanzierung erschwere die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung. Dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen Als „Grundvoraussetzung, um langfristig gute Bildungschancen für alle Menschen zu ermöglichen und das Bildungssystem nach den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Lehrenden und des Fachpersonals auszurichten“, brauche es eine gemeinsame, dauerhafte Finanzierung von Bund, Ländern und Kommunen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Finanzierung von Bildung müsse „endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden“, schreibt die Linksfraktion. (sto/hau/16.10.2025)
Wer als persönlicher Fahrer für einen Landesminister arbeitet, hat keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz für Dienstreisen. Das LAG Niedersachsen erteilte dem Mann, der Tagegeld einklagen wollte, eine Absage.
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Das OLG Frankfurt a.M. will rund 720 Millionen Euro aus eingefrorenem Vermögen eines russischen Finanzinstituts einziehen. Dazu ist auf Antrag der Bundesanwaltschaft ein besonderes Verfahren eröffnet worden, wie die hessische Justiz berichtet.
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Das Wehrdienstgesetz sorgte schon vor seiner ersten Lesung im Bundestag für Streit. Besonders ungewöhnlich: Der Bundespräsident mischte sich bereits ein. Dabei wird über die kontroverse "Wehrpflicht per Losverfahren" noch gar nicht beraten.
Eine Frau fliegt von Buenos Aires nach Barcelona. Mit dabei: ihre Hündin. Doch diese kommt nicht in Spanien an. Die Airline will die Frau für den Verlust entschädigen, allerdings nur bis zu dem für Reisegepäck vorgesehenen Höchstbetrag. Der EuGH hat dagegen nichts einzuwenden.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website vermoegenmeister(.)de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website dfcapital-gmbh(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Ein Handwerksbetrieb muss von einem Meister geleitet werden. Ausnahmen sind möglich – müssen allerdings genehmigt werden. Zwei Altgesellen wurde das verwehrt, weil sie die väterlichen Betriebe unzulässigerweise bereits zuvor übernommen haben sollen. Das OVG Koblenz schritt ein.
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Wenn das Auto Probleme macht, muss man im Zweifel mit dem ÖPNV kommen – eine Anwältin stellte nach Dienstschluss des Gerichts einen Antrag auf Videokonferenz für den Gerichtstermin am nächsten Morgen. Der musste nicht berücksichtigt werden, meinte nun der BFH.
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Den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2024 (21/1900) hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten. Die Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) stellte den Bericht zunächst im Plenum vor. Am Mittwoch, 15. Oktober, hatte sie den Bericht an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. 9.260 Petitionen sind im vergangenen Jahr beim Petitionsausschuss eingegangen, das sind 18,84 Prozent weniger als noch 2023. Im Jahr 2022 waren es noch 13.242 Petitionen gewesen. Zahl der Petitionen rückläufig Etwa zwei Drittel der eingegangenen Petitionen beträfen eigene Anliegen der Petentinnen und Petenten, ein Drittel bezögen sich generell auf gesetzliche Rahmenbedingungen. Thematisch vorherrschend seien Petitionen gewesen, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (1.526 Eingaben), also etwa Sicherheit und Migration, sowie den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1.279 Eingaben), also Fragen der sozialen Absicherung, betreffen. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz betrafen 1.203 Petitionen. In der vergangenen Wahlperiode war das Quorum für Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss im Beisein des Petenten in öffentlicher Sitzung befasst, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen herabgesetzt worden, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. „Mit derzeit mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren. Portal des Petitionsausschusses Im Berichtszeitraum haben sich 179.742 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2023: 491.639), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 722.639 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2023: 1,59 Millionen). Im Tätigkeitsbericht wird auch auf die Mitte 2024 in Kraft getretene Reform des Petitionswesens verwiesen. Damit wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert. Im Zuge dieser Reform wurde auch das Quorum, das veröffentlichte Petitionen für eine Beratung in öffentlicher Ausschusssitzung erreichen müssen, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen gesenkt. (hau/16.10.2025)
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den WhatsApp-Gruppen „Innovationsforum E68“, „Freiheitskompass F185“, „Wissenschaftsaustausch Focus Money“ und „Freiheitsweg VIP12“, die angeblich von Mitarbeitern des in Luxemburg ansässigen Unternehmens Azimut Investments S.A. betrieben werden. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Apps „PAEXUP“ und „SSIK“ Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Unternehmen Azimut Investments S.A. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
As the first deadline for reporting under the new Federal Plastics Registry (the Registry) has now come and gone, we look back at what we have learned during Phase 1 of reporting under the Registry.
Verluste aus einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten Wohnung sind steuerlich anzuerkennen. Dafür muss die Vermietung ernsthaft betrieben werden, was die Finanzämter anhand der Auslastung ermitteln. Über die genauen Vorgaben hat der BFH entschieden.
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website adler-ch(.)com. Es besteht der Verdacht, dass der Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
Ein Blitz trifft ein Flugzeug, die nachfolgenden Sicherheitschecks führen zu einer saftigen Verspätung – und schon geht es um 400 Euro Entschädigung. Der EuGH klärte jetzt, wann solches Wetterpech den Airlines die Zahlungspflicht erspart.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen und Chats, die angeblich von Vanguard betrieben und von Professor Daniel Prescott geleitet werden. Von der Existenz dieser Person ist der BaFin nichts bekannt. Nach Erkenntnissen der BaFin werden in diesen WhatsApp-Gruppen Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, die sich angeblich über die Websites pioneorg(.)com sowie pioneer-qnt(.)com handeln lassen. Die Angebote stammen nicht von der Vanguard Group Europe GmbH oder einem anderen Unternehmen der Vanguard-Gruppe oder deren Mitarbeitern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die unbekannten Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.